1. 2.2. Grundrechte 1 Funktionen: Individuelle Dimension: Rechte des Einzelnen (sowohl Abwehrfunktion als auch Ansprüche auf Leistungen des Staates) Konstitutiv-Institutionelle Dimension: Fundamentale Ordnungsprinzipien
8. 2.2. GRUNDRECHTE Institutsgarantie Eigentumsrecht als Solches darf vom Staat nicht ausgehöhlt werden, z.B. konfiskatorischer Landerwerb Bestandesgarantie Schützt den individuellen Eigentümer vor Eingriffen, z.B. die Umzonung Bauzone in Nichtbauzone Wertgarantie Ein Eingriff in die Eigentumsgarantie hat stattgefunden, jetzt geht es um die Folgen. Dabei wird unterschieden zwischen der formellen und materiellen Enteignung
9. 2.2. GRUNDRECHTE Formelle Enteignung Die volle Entschädigung ist Voraussetzung der formellen Enteignung Materielle Enteignung Die Entschädigung ist Folge der materiellen Enteignung
14. 2.2 Grundrechte Materielle Enteignung, da dem Eigentümer das Grundstück nicht entzogen bzw. weggenommen wird, sondern er erfährt so lediglich eine Wertminderung (z.B. Baulandpreis 300/m2, Landwirtschaftszone 10/m2).