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SZP / Arbeiten am hängenden Seil:
   Situation in der Schweiz 2006 bis 2012



                                                                                 EinSeil oder Zweiseil?




                  Bild: www.hoehenarbeit.ch




sicher Arbeiten                               Suva / Bernhard von Mühlenen / vbh@suva.ch / FISAT Technikseminar Erfurt / 09.11.2012
Die Suva (= gesetzliche Unfallversicherung der Schweiz)
Mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet:
   Berufskrankheiten- und Unfallversicherung
    (Arbeits- und Freizeitunfälle)

   Präventionsorgan
    für die Bereiche der Arbeitswelt und Freizeitsicherheit mit hohen Risiken

   Kontrollorgan
    für die Bereiche der Arbeitswelt mit hohen Risiken

   Unfallabklärung
    für die Bereiche der Arbeitswelt mit hohen Risiken

   Marktüberwachung
    Produktesicherheitsgesetz

   Zusätzlich:
    für bestimmte Teilbereiche Zertifizierungsstelle, Zulassungsbehörde
    Bewilligungsbehörde etc.


                                                                                2
Eine gesellschaftlich unbedeutende Geschichte
   Ende 2005 wurde in der Schweizer Bauarbeitenverordnung
    (BauAV) der Artikel 82 unter dem Titel Arbeiten am hängenden Seil
    eingefügt.
    -    BauAV 9. Kapitel: Arbeiten am hängenden Seil Art. 82
    1.   Für Arbeiten am hängenden Seil dürfen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden, die über
         eine entsprechende Ausbildung verfügen.
    2.   Es müssen mindestens zwei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so eingesetzt werden, dass sie sich
         gegenseitig überwachen können.
    3.   Das Seilsystem muss über mindestens zwei getrennt voneinander befestigte Seile verfügen, wobei eines als
         Zugangs-, Absenk- oder Haltemittel (Arbeitsseil) und das andere als Sicherungsmittel (Sicherungsseil) dient.
    4.   Die Verwendung eines einzigen Seiles kann zugelassen werden, wenn in Übereinstimmung mit der
         Risikobewertung die Verwendung eines zweiten Seiles eine grössere Gefährdung der Arbeitnehmerinnen und
         Arbeitnehmer bei den Arbeiten bewirken würde. Es müssen andere geeignete Massnahmen zur Gewährleistung
         der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffen werden.

   Grundsatzentscheid der Suva in unkomplizierter Rücksprache mit
    dem zuständigen Bundesamt:
    - Ausbildungsdauer / Ausbildungsinhalte / Grundsätze:
      Anlehnung an FISAT (Frank Seltenheim), IRATA, SPRAT & ASTM E2505-07
    - Ausbildungspflicht pragmatisch und unkompliziert in Zusammenarbeit mit den
      Berufsverbänden umsetzen.
    - Vernünftige Übergangsfristen (Pro Level 1 Jahr)
       bis 2009 musste jeder SZP-Betrieb einen eigenen SZP / L3 aufweisen
                                                                                                                        3
"Unsere" Definition Arbeiten am
    hängenden Seil

   Tätigkeiten, bei welchen ein Seil den Körper primär
    stabilisiert und ein Systemversagen ohne Sicherungsseil
    unweigerlich einen Absturz zur Folge hätte.

    Details:  www.suva.ch/seil

    Synonyme
   Arbeiten am hängenden Seil (im Gesetz), rope access,
    Seilzugangs- und Positionierungsverfahren / SZP etc.



                                                              4
So haben wir seit 2006 kommuniziert:
      www.suva.ch/seil
      www.suva.ch/waswo/33016.d / www.suva.ch/waswo/33019.d


1.     Nur Arbeiter mit anerkannter Ausbildung
       einsetzen
2.     Gegenseitige Überwachung sicherstellen
3.     2 unabhängige Seilsysteme pro Person
       (Arbeits- & Sicherungsseil)
4.     Rettung / Bergung planmässig sicherstellen
 zwingend Baustellenspezifisches Sicherheits-
   und Rettungskonzept erstellen!

 keine alpintechnische Ausrüstung!
 wenige alpine Sicherungstechniken!
                                                               5
Unsere Entscheidungsgrundlagen bei
der Festlegung des Vorgehens 2006
   Potenzielle SZP Instruktoren haben oder hatten bereits
    aus Eigeninteresse parallel IRATA oder FISAT-Lehrgänge
    besucht - entsprechend waren Vergleichsmöglichkeiten
    vorhanden.
   Sehr konstruktive Gespräche mit FISAT /
    Frank Seltenheim im 2005 / 2006
    (ist bis Heute die Basis für problemlose Direktanerkennung von FISAT - Ausbildungen in der CH)

   Mit der IRATA konnten zu keinem Zeitpunkt / zu keinem
    Thema konstruktive Gespräche geführt werden.
   Gespräche mit diversen nationalen und Regionalen
    Berufs- und Interessensverbänden



                                                                                                     6
Mögliche Schweizer Besonderheiten aufgrund
der gegebenen Rahmenbedingungen:
Entschlüsse aufgrund unserer internationalen Recherchen:
   Schweizer SZP-L3 Prüfung muss den Fokus auf das Sicherheits- und
    Rettungskonzept (SiKo) legen und weniger auf spektakuläre Manöver am Seil,
    welche man durch geschickte Planung besser vermeidet.
   SZP-L3: eher eine Frage der geistigen als der körperlichen Fitness
   Alle SZP-Kursteilnehmer müssen der Suva namentlich gemeldet werden
   Es muss kein Seilstundenheft geführt werden - Eigenverantwortung geht vor
   Gesundheitszustand der Teilnehmer = Selbstdeklaration
   Direct entries nur über Eintrittsprüfung, Dauer mind. ½ Tag
   Die Wiederholungskursintervalle legen die Berufsverbände /
    Ausbildungsanbieter selber fest.
   SZP-Instruktoren müssen pro Jahr mindestens eine
    Weiterbildungsveranstaltung besuchen plus an den ERFA-Tagungen der Suva
    teilnehmen

                                                                                7
Diskussionspunkte bezüglich Abgrenzung der
SZP-Ausbildungsinhalte:

   Geländeform / Gebäudeform
   Arbeitsmittel (z.B. Kettensäge)
   Elektrizität / Strahlung / Temperaturen
   Phasenwechsel (Frost / Tau)
   Kollegen / Dritte
   Helikopterbetrieb (all inclusive)
   Hebezeuge / Krane / Winden
   Steinschlag / Wildwechsel Eis, Lawinen
   Natürliche & industrielle Schad- & Giftstoffe
   Ergonomie
Fazit: Dies sind alles keine SZP - spezifischen
       Gefährdungen - nur sind sie mit SZP
       ziemlich anders als sonst!
        Verbände setzten eigene Prioritäten
                                                    8
CH: Positive Zwischenbilanz 2012
   Erfreuliche Anzahl ausgebildeter Personen
    (knapp 1500 Personen)


   In Sachen Ausbildung sind wir mit wenig Papierkram auf
    Augenhöhe - insbesondere bei SZP Fels / Naturgefahren

   Die Ausbildungsstätten sind seriös & engagiert
    (z.B. Schweiz. Bergführerverband Meiringen, www.felssicherungen.ch & www.shrv.ch)


   Die schweiztypischen sprachlichen Hürden wurden dank
    Engagements der Suva, Privatpersonen (!)
    & einzelnen Kantonen überwunden
    (Ausbildungen in D, F, I & E möglich)

   Abgleich & Kommunikation durch SZP-Instruktoren - ERFA
    der Suva sichergestellt  direct entries unproblematisch
                                                                                        9
Angenehmer Nebeneffekt

   Die „Seil-Schulungen / SZP-Betriebe“ haben Dritt-Firmen
    auch in „normalen“ Baustellensituationen sensibilisiert

   Firmen suchen vermehrt gezielt nach geeignetem Support
    von SZP-Spezialisten oder zumindest branchenspezifischen
    Ausbildungsmöglichkeiten für PSA gegen Absturz

   Auftraggeberseite für seilunterstütztes Arbeiten ist bereits
    recht gut sensibilisiert
     Ausbildungsnachweise sind z.T. Vergabekriterium

   Zu guter Letzt: die Herren Architekten berücksichtigen SZP
    manchmal sogar rechtzeitig und Geologen sprechen
    vermehrt Klartext 

                                                                   10
Anerkennung der Ausbildungen in der CH

   Einige nationale Ausbildungen wie beispielsweise
    aus Österreich und Italien werden zur Zeit in der
    Schweiz nicht anerkannt  Ausbildung muss in der
    Schweiz wiederholt werden  direct entry auf SZP-
    L2 ist aber meist möglich und wird individuell mit der
    Ausbildungsstätte vereinbart.
   FISAT, IRATA & CQP werden auf dem Papier nicht
    hinterfragt.
   Auf der Arbeitsstelle zählt nur die Qualität von
    Organisation, Installation, Equipment & Verhalten
    = Vergleich des SiKo in Theorie & Realität


                                                             11
Bestrebungen:
Vereinfachung der internationalen Ausbildungsanerkennung

   Wir wollen mithelfen, dass es bei "rope access" nicht noch
    mehr zu "Religionsfragen" und nationalen Abschottungen
    kommt, wie das bei diversen Arbeitsmitteln /
    Baumaschinen zur Zeit weltweit der Fall und
    volkswirtschaftlich ein Irrsinn ist.

   Wir unterstützen das frisch lancierte IVBV Projekt
    (ca. 20 Mitgliedsländer) für die Vereinheitlichung von
    Schulungs- und Prüfungsinhalten und Modalitäten auf der
    ganzer Linie und würden einen Zusammenarbeit mit der
    WG51 mehr als begrüssen.



                                                             12
Fazit Arbeiten am hängenden Seil aus
Sicht der Suva:
       Nur auf den ersten Blick spektakulär & lebensgefährlich
       Vermeintlich hohen Risiken kann man heute erfolgreich
        begegnen - ein Restrisiko haben wir überall

       Das Fundament für sichere SZP-Arbeiten:
        Engagierte Geschäftsleitungen in den SZP - Firmen
        Ausbildung & Wertschätzung der Mitarbeiter
        Zeitgemässe Ausrüstung & Technik
        Engagierte Organisation & Arbeitsvorbereitung
        Unmissverständliche Kommunikation & Dokumentation,
         insbesondere Abgrenzung der Verantwortlichkeiten & Leistungen
         gegenüber Auftraggeber / Kunde / Dritten


                                                                         13
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rope access - szp allgemeine informationen aus der schweiz

  • 1. SZP / Arbeiten am hängenden Seil: Situation in der Schweiz 2006 bis 2012 EinSeil oder Zweiseil? Bild: www.hoehenarbeit.ch sicher Arbeiten Suva / Bernhard von Mühlenen / vbh@suva.ch / FISAT Technikseminar Erfurt / 09.11.2012
  • 2. Die Suva (= gesetzliche Unfallversicherung der Schweiz) Mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet:  Berufskrankheiten- und Unfallversicherung (Arbeits- und Freizeitunfälle)  Präventionsorgan für die Bereiche der Arbeitswelt und Freizeitsicherheit mit hohen Risiken  Kontrollorgan für die Bereiche der Arbeitswelt mit hohen Risiken  Unfallabklärung für die Bereiche der Arbeitswelt mit hohen Risiken  Marktüberwachung Produktesicherheitsgesetz  Zusätzlich: für bestimmte Teilbereiche Zertifizierungsstelle, Zulassungsbehörde Bewilligungsbehörde etc. 2
  • 3. Eine gesellschaftlich unbedeutende Geschichte  Ende 2005 wurde in der Schweizer Bauarbeitenverordnung (BauAV) der Artikel 82 unter dem Titel Arbeiten am hängenden Seil eingefügt. - BauAV 9. Kapitel: Arbeiten am hängenden Seil Art. 82 1. Für Arbeiten am hängenden Seil dürfen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. 2. Es müssen mindestens zwei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so eingesetzt werden, dass sie sich gegenseitig überwachen können. 3. Das Seilsystem muss über mindestens zwei getrennt voneinander befestigte Seile verfügen, wobei eines als Zugangs-, Absenk- oder Haltemittel (Arbeitsseil) und das andere als Sicherungsmittel (Sicherungsseil) dient. 4. Die Verwendung eines einzigen Seiles kann zugelassen werden, wenn in Übereinstimmung mit der Risikobewertung die Verwendung eines zweiten Seiles eine grössere Gefährdung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Arbeiten bewirken würde. Es müssen andere geeignete Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getroffen werden.  Grundsatzentscheid der Suva in unkomplizierter Rücksprache mit dem zuständigen Bundesamt: - Ausbildungsdauer / Ausbildungsinhalte / Grundsätze: Anlehnung an FISAT (Frank Seltenheim), IRATA, SPRAT & ASTM E2505-07 - Ausbildungspflicht pragmatisch und unkompliziert in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden umsetzen. - Vernünftige Übergangsfristen (Pro Level 1 Jahr)  bis 2009 musste jeder SZP-Betrieb einen eigenen SZP / L3 aufweisen 3
  • 4. "Unsere" Definition Arbeiten am hängenden Seil  Tätigkeiten, bei welchen ein Seil den Körper primär stabilisiert und ein Systemversagen ohne Sicherungsseil unweigerlich einen Absturz zur Folge hätte. Details:  www.suva.ch/seil Synonyme  Arbeiten am hängenden Seil (im Gesetz), rope access, Seilzugangs- und Positionierungsverfahren / SZP etc. 4
  • 5. So haben wir seit 2006 kommuniziert:  www.suva.ch/seil  www.suva.ch/waswo/33016.d / www.suva.ch/waswo/33019.d 1. Nur Arbeiter mit anerkannter Ausbildung einsetzen 2. Gegenseitige Überwachung sicherstellen 3. 2 unabhängige Seilsysteme pro Person (Arbeits- & Sicherungsseil) 4. Rettung / Bergung planmässig sicherstellen  zwingend Baustellenspezifisches Sicherheits- und Rettungskonzept erstellen!  keine alpintechnische Ausrüstung!  wenige alpine Sicherungstechniken! 5
  • 6. Unsere Entscheidungsgrundlagen bei der Festlegung des Vorgehens 2006  Potenzielle SZP Instruktoren haben oder hatten bereits aus Eigeninteresse parallel IRATA oder FISAT-Lehrgänge besucht - entsprechend waren Vergleichsmöglichkeiten vorhanden.  Sehr konstruktive Gespräche mit FISAT / Frank Seltenheim im 2005 / 2006 (ist bis Heute die Basis für problemlose Direktanerkennung von FISAT - Ausbildungen in der CH)  Mit der IRATA konnten zu keinem Zeitpunkt / zu keinem Thema konstruktive Gespräche geführt werden.  Gespräche mit diversen nationalen und Regionalen Berufs- und Interessensverbänden 6
  • 7. Mögliche Schweizer Besonderheiten aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen: Entschlüsse aufgrund unserer internationalen Recherchen:  Schweizer SZP-L3 Prüfung muss den Fokus auf das Sicherheits- und Rettungskonzept (SiKo) legen und weniger auf spektakuläre Manöver am Seil, welche man durch geschickte Planung besser vermeidet.  SZP-L3: eher eine Frage der geistigen als der körperlichen Fitness  Alle SZP-Kursteilnehmer müssen der Suva namentlich gemeldet werden  Es muss kein Seilstundenheft geführt werden - Eigenverantwortung geht vor  Gesundheitszustand der Teilnehmer = Selbstdeklaration  Direct entries nur über Eintrittsprüfung, Dauer mind. ½ Tag  Die Wiederholungskursintervalle legen die Berufsverbände / Ausbildungsanbieter selber fest.  SZP-Instruktoren müssen pro Jahr mindestens eine Weiterbildungsveranstaltung besuchen plus an den ERFA-Tagungen der Suva teilnehmen 7
  • 8. Diskussionspunkte bezüglich Abgrenzung der SZP-Ausbildungsinhalte:  Geländeform / Gebäudeform  Arbeitsmittel (z.B. Kettensäge)  Elektrizität / Strahlung / Temperaturen  Phasenwechsel (Frost / Tau)  Kollegen / Dritte  Helikopterbetrieb (all inclusive)  Hebezeuge / Krane / Winden  Steinschlag / Wildwechsel Eis, Lawinen  Natürliche & industrielle Schad- & Giftstoffe  Ergonomie Fazit: Dies sind alles keine SZP - spezifischen Gefährdungen - nur sind sie mit SZP ziemlich anders als sonst!  Verbände setzten eigene Prioritäten 8
  • 9. CH: Positive Zwischenbilanz 2012  Erfreuliche Anzahl ausgebildeter Personen (knapp 1500 Personen)  In Sachen Ausbildung sind wir mit wenig Papierkram auf Augenhöhe - insbesondere bei SZP Fels / Naturgefahren  Die Ausbildungsstätten sind seriös & engagiert (z.B. Schweiz. Bergführerverband Meiringen, www.felssicherungen.ch & www.shrv.ch)  Die schweiztypischen sprachlichen Hürden wurden dank Engagements der Suva, Privatpersonen (!) & einzelnen Kantonen überwunden (Ausbildungen in D, F, I & E möglich)  Abgleich & Kommunikation durch SZP-Instruktoren - ERFA der Suva sichergestellt  direct entries unproblematisch 9
  • 10. Angenehmer Nebeneffekt  Die „Seil-Schulungen / SZP-Betriebe“ haben Dritt-Firmen auch in „normalen“ Baustellensituationen sensibilisiert  Firmen suchen vermehrt gezielt nach geeignetem Support von SZP-Spezialisten oder zumindest branchenspezifischen Ausbildungsmöglichkeiten für PSA gegen Absturz  Auftraggeberseite für seilunterstütztes Arbeiten ist bereits recht gut sensibilisiert  Ausbildungsnachweise sind z.T. Vergabekriterium  Zu guter Letzt: die Herren Architekten berücksichtigen SZP manchmal sogar rechtzeitig und Geologen sprechen vermehrt Klartext  10
  • 11. Anerkennung der Ausbildungen in der CH  Einige nationale Ausbildungen wie beispielsweise aus Österreich und Italien werden zur Zeit in der Schweiz nicht anerkannt  Ausbildung muss in der Schweiz wiederholt werden  direct entry auf SZP- L2 ist aber meist möglich und wird individuell mit der Ausbildungsstätte vereinbart.  FISAT, IRATA & CQP werden auf dem Papier nicht hinterfragt.  Auf der Arbeitsstelle zählt nur die Qualität von Organisation, Installation, Equipment & Verhalten = Vergleich des SiKo in Theorie & Realität 11
  • 12. Bestrebungen: Vereinfachung der internationalen Ausbildungsanerkennung  Wir wollen mithelfen, dass es bei "rope access" nicht noch mehr zu "Religionsfragen" und nationalen Abschottungen kommt, wie das bei diversen Arbeitsmitteln / Baumaschinen zur Zeit weltweit der Fall und volkswirtschaftlich ein Irrsinn ist.  Wir unterstützen das frisch lancierte IVBV Projekt (ca. 20 Mitgliedsländer) für die Vereinheitlichung von Schulungs- und Prüfungsinhalten und Modalitäten auf der ganzer Linie und würden einen Zusammenarbeit mit der WG51 mehr als begrüssen. 12
  • 13. Fazit Arbeiten am hängenden Seil aus Sicht der Suva:  Nur auf den ersten Blick spektakulär & lebensgefährlich  Vermeintlich hohen Risiken kann man heute erfolgreich begegnen - ein Restrisiko haben wir überall  Das Fundament für sichere SZP-Arbeiten:  Engagierte Geschäftsleitungen in den SZP - Firmen  Ausbildung & Wertschätzung der Mitarbeiter  Zeitgemässe Ausrüstung & Technik  Engagierte Organisation & Arbeitsvorbereitung  Unmissverständliche Kommunikation & Dokumentation, insbesondere Abgrenzung der Verantwortlichkeiten & Leistungen gegenüber Auftraggeber / Kunde / Dritten 13
  • 14. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! www.toprope.com 14