2. Das Mitgliedervotum
Wir schaffen ein neues Verfahren und orientieren uns dabei am
Organisationsstatut und den staatlichen Wahlen.
Wir haben uns für die Beibehaltung eines Quorums von 20 %
entschieden.
3. Jedes Mitglied bekommt seine Unterlagen persönlich zugeschickt
Die Unterlagen werden ab dem 30.11.2013 versendet und sind
spätestens bis zum 6.12.2013 bei den Mitgliedern.
Die Unterlagen werden an die gleiche Adresse wie der vorwärts
geschickt.
Jedes Mitglied, dass bis zum 13.11.2013, 18.00 Uhr von seinem
OV aufgenommen und in der MAVIS registriert wurde, kann mit
abstimmen.
4. Informationen zum Koalitionsvertrag
In einem Schreiben informieren Sigmar Gabriel und
die Verhandlungsgruppe die Mitglieder über den
Koalitionsvertrag.
Der Koalitionsvertrag wurde auch an alle SPD
Mitglieder mit E-Mailadresse vermailt.
Auf SPD.de können alle Mitglieder den
Koalitionsvertrag herunterladen.
Ein Extra-Vorwärts mit dem Koalitionsvertrag wird
an jeden Haushalt gesendet.
6. Eidesstattliche Erklärung
Die eidesstattliche Erklärung muss
unterschrieben und in den roten
Rückumschlag gelegt werden.
Mit dem Barcode sichern wir zusätzlich, dass
jedes Mitglied nur einmal abstimmen kann.
Abstimmende, die des Lesens unkundig oder
durch körperliche Gebrechen gehindert sind,
den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen,
können sich eine Unterstützung suchen
(Hilfsperson). Ihre Hilfeleistung muss sich auf
die Erfüllung der Wünsche des/der
Wählers/in beschränken.
7. Wegweiser für das Mitgliederforum
Ein Wegweiser erklärt den
Umgang mit den
Abstimmungsunterlagen.
8. Abstimmen
Stimmzettel ausfüllen und in den
blauen Umschlag
Umschlag zukleben
Eidesstattliche Erklärung ausfüllen
Eidesstattliche Erklärung und blauen
Umschlag in den roten Umschlag
stecken
Roten Umschlag in den Briefkasten
9. Einsendeschluss ist der 12.12.2013, 24.00 Uhr
Am 9.12.2013 muss der Brief im Briefkasten sein!
Die Abstimmungsbriefe müssen im Postfach des
Parteivorstands am 12. Dezember 2013 bis spätestens 24.00
Uhr eingegangen sein (Einsendeschluss). Später ankommende
Abstimmungsbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht
mehr berücksichtigt werden.
Kein Einschreiben und nicht irgendwo abgeben!!
10. Das müssen ALLE beachten!
Alle Mitglieder erhalten nur einmal die Abstimmungsunterlagen.
Es können keine Ersatzunterlagen herausgegeben werden. Die
Adresse, an die die Unterlagen verschickt wurden, kann man bei
der Hotline unter 030/25991-500 abfragen.
Verlorene Abstimmungsunterlagen werden nicht ersetzt. Es kann
sonst nicht mehr ausgeschlossen werden, dass mehrfach
Stimmen abgegeben werden.
11. Legitimation
Das Mitgliedervotum findet unter notarieller Aufsicht statt.
Eine MPZK aus Bezirken und Landesverbänden begleitet die
Auszählung sowohl beim Dienstleister als auch bei der
Auszählung in Berlin.
12. Die MPZK
2 Personen je Landesverband bzw. Bezirk
Der Parteivorstand benennt 3 Mitglieder.
Die Mitglieder der MPZK entscheiden über
uneindeutige Stimmzettel und überwachen den
Auszählungsprozess.
Die MPZK addiert die abgegebenen
Zählprotokolle zusammen und legt die
Stimmzettel und Zählprotokolle ab.
13. Lebendige Partei und Ort der Diskussion
Das Wochenende vom 06. bis 08. Dezember 2013 wird unser
Diskussionswochenende.
Auch auf Regionalkonferenzen kann über die Ergebnisse
diskutiert werden.
14. Die Auszählung
Die Unterlagen werden von freiwilligen SPDMitgliedern aus allen Landesverbänden und Bezirken
in Berlin ausgezählt.
Die MPZK und der Notar sind vor Ort dabei und
überwachen die Auszählung.
15. Termine
Regionalkonferenzen
27.11. Koalitionsvertrag auf SPD.de
30.11. – 05.12.2013 Versand der Unterlagen
ca. 2.12. Sondervorwärts mit Koalitionsvertrag im Briefkasten
06.12. – 08.12.2013 Aktionswochenende
12.12.2013 24:00 Uhr Schließung des Postfachs
(Einsendeschluss)
14./15.12.2013 Auszählung in Berlin
16. Zusammenfassung Mitgliedervotum
Rund 470.000 Mitglieder können über den Koalitionsvertrag abstimmen.
Die Abstimmung läuft per Brief.
Mindestens 20 Prozent der Mitglieder müssen sich beteiligen.
Der Parteivorstand informiert über den vorwärts und www.spd.de.
Der Koalitionsvertrag wird allen Mitgliedern zugänglich gemacht.
Die Abstimmungsunterlagen – Stimmzettel, eidesstattliche Erklärung und
zwei Umschläge – werden bis zum 6.12. an die Mitglieder geschickt.
Die Mitglieder schicken die verschlossenen Abstimmungs-umschläge an das
Postfach des SPD-Parteivorstands zurück.
17. Zusammenfassung Mitgliedervotum
Alle Stimmen werden gezählt, die bis zum 12.12. 24 Uhr
(Einsendeschluss) im Postfach des Parteivorstands eingegangen
sind.
Die Auszählung erfolgt unter notarieller Aufsicht und einer von
den Landesverbänden und Bezirken ernannten
Mandatsprüfungs- und Zählkommission.
Der Parteivorstand veröffentlicht das Ergebnis spätestens am
Tag nach der Auszählung.