"Overview of the European Union reference laboratory (eu rl) for Listeria mon...
Claudia Schlagenhaufen: Zoonosen auf der Spur
1. Zoonosen auf der Spur –
Mikrobiologie von tierischen und
leicht verderblichen Lebensmitteln
Claudia Schlagenhaufen
Institut für Lebensmitteluntersuchung Graz
Stakeholderveranstaltung
Graz, 08.06.2011
www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
2. Vorschau
• Definition
• ausgewählte Zoonoseerreger
• Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen in der Praxis
• Ausblick in die Zukunft
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3. Definition
Zoonosen http://www.ages.at/uploads/pics/Campkreis1a_03.jpg
• Von griechisch zoon „Lebewesen“ und nosos
„Krankheit“
• 1958 definierte die WHO Zoonosen als Krankheiten
und Infektionen, die auf natürlichem Weg zwischen
Tier und Mensch übertragen werden
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6. ausgewählte Zoonoseerreger
Listeriose
- leichte
Magendarmbeschwerden,
Komplikationen in der
Schwangerschaft, bei
Säuglingen und
geschwächten Personen
- Inkubationszeit 3 bis 70
Tage
- Rohes Fleisch, Käse,
geräucherter Fisch,
verunreinigte Salate
- Untersuchungsdauer 6 http://www.ages.at/typo3temp/pics/dc04eed104.jpg
Tage
28.05.2011
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8. Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen
in der Praxis
• Virale und Bakterielle Lebensmittelvergiftungen
gelten laut Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186 idgF.
als meldepflichtige Erkrankung
• Meldung muss binnen 24 Stunden an die zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen
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9. Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen
in der Praxis
• Lebensmittelaufsicht wird über Erkrankungsfall und
mögliche Zusammenhänge verständigt
• Aufsichtsorgane ziehen Proben der „verdächtigen
Lebensmittel“
• Lebensmittelproben gelangen als „Verdachtsprobe
Zoonose“ ans Institut für Lebensmitteluntersuchung
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10. Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen
in der Praxis
• Nähere Informationen zur Erkrankung vorhanden–
gezielte Untersuchung auf bestimmten Erreger
• Ansonsten Untersuchung auf alle zoonosenrelevanten
Erreger
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11. Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen
in der Praxis
• Alle zu einem „Ausbruch“ gehörenden Proben
werden gesondert („Eilt sehr “) als Gesamtpaket
abgehandelt
• Proben werden unmittelbar nach der Prüfplanung an
Abteilung Lebensmittelmikrobiologie weitergeleitet
• Kulturen werden angelegt
• Beim Vorliegen eines positiven Befundes-
Feintypisierung durch die Referenzzentralen
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12. Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen
in der Praxis
• Bei „Eilt sehr Proben“ wird täglich im System
überprüft, ob Ergebnisse vorliegen bzw. der Prüfleiter
erhält über das System eine E-mail über das
Vorliegen eines positiven Befundes
• Sobald Ergebnis vorliegt werden Gutachten erstellt
und die Lebensmittelaufsicht und die
Landessanitätsdirektion über das
Untersuchungsergebnis informiert
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13. Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen
in der Praxis
Beurteilung bei einem positiven Nachweis eines
pathogenen Keimes
Beurteilungsbasis:
• VO (EG) 178/2002 - Artikel 14
• VO (EG) 2073/2005 - Artikel 7
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14. Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen
in der Praxis
• Liegt für das Lebensmittel eine spezifische
gemeinschaftliche Bestimmung der EU vor –
Beurteilung auf Grund der VO (EG) 2073/2005 (z.B.
Salmonellen in Fleischzubereitungen)
• Liegen keine spezifischen gemeinschaftliche
Bestimmungen vor, so ist zu prüfen ob das
Lebensmittel unter normalen Bedingungen der
Verwendung geeignet ist die Gesundheit zu
gefährden (Campylobacter in rohem Geflügel)
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15. Abwicklung von Zoonoseverdachtsfällen
in der Praxis
Schwierigkeiten bei der „Zuordnung“ von
Erkrankungen
• Oft lange Zeitspanne zwischen Aufnahme des
Lebensmittels und Erkrankungsausbruch
• Lebensmittel welches verzehrt wurde nicht eindeutig
zuzuordnen bzw. nicht mehr verfügbar
• Hintergrundinformationen zu den Erkrankungen sind
oft nicht vorhanden
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16. Ausblick in die Zukunft
Graz wird als Zentrum für die Ab- und Aufklärung
lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche in
Österreich ausgebaut, wobei AGES-ExpertInnen der
Bereiche Human-, Veterinärmedizin, Lebensmittel,
Landwirtschaft und Risikobewertung
fächerübergreifend zusammenarbeiten sollen
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