1. AGES-BfR-Forum "Nahrungsergänzungsmittel: Nutzen und Risiko", 30. Mai 2012
Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der AGES und der 5-jährigen Kooperation mit dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fand eine Spezialveranstaltung zum Thema Nahrungsergänzungsmittel (NEM) statt, bei der die bisher umfassendste Erhebung zum Thema im deutschen Sprachraum exklusiv präsentiert wurde. Risiken und Nutzen von NEM wurden aus Sicht der Lebensmittel- & Arzneimittelsicherheit, Risikobewertung & Risikokommunikation, die den Verbraucherinteressen gerecht wird, betrachtet. Die ExpertInnen von AGES und BfR diskutierten mit rund 120 Gästen aus Wissenschaft & Forschung, Wirtschaft & Industrie, Ärzteschaft & Apotheken sowie Behörden und Medien.
Dokumentation der Fachtagung mit Präsentationen:
http://www.ages.at/ages/ages-akademie/stakeholderveranstaltungen/wien-nahrungsergaenzungsmittel/
Disclaimer:
Die Inhalte dieses Vortrages sind die Privatmeinung der Vortragenden und sind keine offizielle Aussagen der AGES MEA bzw. des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
1. Medizinprodukte
Dr. Reinhard Berger
Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz
AGES Medizinmarktüberwachung 2012
30.05.2012 Disclaimer: Die Inhalte dieses Vortrages sind die Privatmeinung der Vortragenden und sind keine
offizielle Aussagen der AGES MEA bzw. des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
www.basg.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
4. Definition Medizinprodukt
Die Anwendung richtet sich nach der vom Hersteller festgelegten
Zweckbestimmung des Produktes und dessen Funktionsweise
"Medizinprodukte“ sind alle einzeln oder miteinan-
der verbunden verwendeten Instrumente, Appara-
te, Vorrichtungen, Software, Stoffe oder anderen
Produktarten
Gegenstände, einschließlich der vom Hersteller
speziell zur Anwendung für diagnostische und/oder
therapeutische Zwecke bestimmten und für ein
einwandfreies Funktionieren des Medizinprodukts
eingesetzten Software, die vom Hersteller zur
Anwendung für Menschen bestimmt sind zur:
www.basg.at 4
5. Definition Medizinprodukt
1. Erkennung, Verhütung, Überwachung,
Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
2. Erkennung, Überwachung, Behandlung,
Linderung oder Kompensierung von Verletzungen
medizinischer
Einsatz
oder Behinderungen,
3. Untersuchung, Veränderung oder zum Ersatz
des anatomischen Aufbaus oder physiologischer
Vorgänge oder
4. Empfängnisregelung
www.basg.at 5
6. Definition Medizinprodukt
und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung
im oder am menschlichen Körper weder durch
pharmakologische oder immunologische Mittel
Hauptwirkungsmecha-
nismus im Körper
noch metabolisch erreicht wird, deren
Wirkungsweise aber durch solche Mittel
unterstützt werden kann.
Dem neuen steht ein als neu aufbereitetes
Medizinprodukt gleich.
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10. Konformitätsbewertung und PMS
•! Der Hersteller bewertet das Produkt auf seine
Konformität
•! Die Grundlegenden Anforderungen (Anhang I)
der zutreffenden Direktive(n) müssen
nachweislich erfüllt werden.
•! Der vorgegebene Prozess zur
Konformitätsbewertung muss nachweislich
eingehalten werden.
•! Der Hersteller muss ein PMS einrichten und
unterhalten ! regelmäßige bis kontinuierliche
Verifikation der Konformität
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