Wussten Sie, was Sie mit Rechnungen machen, die Sie erst Jahre später wieder finden oder was Sie tun, wenn Sie einen Zahlungsbefehl erhalten? Lösungen für diese Probleme erhalten Sie im dritten Teil der Tutorial Serie.
Das Tutorial zum Ansehen und Zusatzmaterial zum Download finden Sie hier: http://blog.hellerconsult.com/tutorial-die-12-fatalsten-fehler-in-der-buchhaltung/
Achtung: Erstellt auf Basis der österreichischen Gesetzgebung
Haftungsausschluss
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4. Sie erfahren, welche Fehler häufig
in der Buchhaltung passieren
Sie lernen, wie Sie diese Fehler
vermeiden bzw. beheben können
Ihr Nutzen aus diesem Tutorial
5.
6. Die Lösung:
• Machen Sie eine Kopie des Ausweises des Leistenden
• Erstellen Sie eine Rechnung, auf der Sie die
Rechnungsadresse des Lieferanten anführen – überprüfen
Sie, ob es diese Adresse wirklich gibt!
• Machen Sie einen Aktenvermerk:
• Wofür wurde die Leistung bezahlt
• Führen Sie beispielsweise eine Auftrags/Projektnummer an
• Stellen Sie plausibel dar, dass diese Leistung betriebsnotwendig
war
FEHLER NUMMER 1:
Ich habe keinen Zahlungsbeleg, weil
ich eine Leistung bar auf die Hand
gezahlt habe
7. FEHLER NUMMER 2:
Ich habe einen Zahlungsbeleg über
ein paar Tausend Euro verloren!
Die Lösung:
1) Suchen, nachdenken, wo die Rechnung sein könnte
2) Fordern Sie ein Rechnungsduplikat von Ihrem Lieferanten an
3) Wenn Sie kein Duplikat erhalten, erstellen Sie einen
Ersatzbeleg
8. FEHLER NUMMER 3:
Ich habe etwas von Privat gekauft
und keine Rechnung bekommen
Die Lösung:
Dokumentieren Sie den Kauf:
• Speichern/drucken Sie die Anzeige aus
• Speichern/drucken Sie den Schriftverkehr mit dem Anbieter aus
bzw. dokumentieren Sie Telefongespräche zur Terminvereinbarung
• Wenn möglich, bitten Sie den Verkäufer bei Übergabe und
Bezahlung um einen Vermerk auf Ihren Ausdrucken: Ware
übergeben, Betrag von XY € erhalten, Datum und Unterschrift
• Legen Sie Ihren Unterlagen eine Beschreibung/ein Foto des
erworbenen Gegenstandes bei
ÜBRIGENS: Den Verkauf gebrauchter Dinge aus Ihrem Privatbesitz müssen Sie
in der Regel nicht versteuern!
9. Die Lösung:
• Informationen, die auf Ihren Kontoauszügen sichtbar ist,
können unvollständig sein
• Rufen Sie bei Ihrer Bank an – diese gibt Ihnen im Normalfall
genauere oder weitere Informationen
• Wenn der „Slip“ fehlt, fordern Sie bei Ihrer Bank eine Kopie an
FEHLER NUMMER 4:
Auf meinem Kontoauszug scheint
eine Auszahlung auf, aber ich
weiß nicht wofür
10. FEHLER NUMMER 5:
Ich finde die Originalrechnungen zur
Kreditkartenabrechnung nicht
Beispiel:
Ein Hotel bucht unter ganz anderem Namen von
Ihrem Konto ab
Die Lösung:
ACHTUNG: Die Kreditkartenabrechnung ist kein Beleg!
• Sie brauchen die Originalrechnung!
• Drucken Sie sich Rechnungen z.B. beim Online-Kauf
gleich aus und legen Sie diese ab (unter
Kreditkartenabrechnungen)
• Dann können Sie anhand der Beträge leichter
zuordnen!
11. Beispiel:
Ein Freund hat für Sie mitgekauft, weil er gute Konditionen hat
Die Lösung:
• Sie müssen nachweisen, dass das Wirtschaftsgut in Ihren
Betrieb eingegangen ist
• Bitten Sie z.B. Ihren Freund um einen schriftlichen Nachweis
darüber, dass er Ihnen den Betrag weiterverrechnet hat.
FEHLER NUMMER 6:
Ich habe eine Eingangsrechnung,
aber da steht nicht mein Name drauf
12. FEHLER NUMMER 7:
Ich habe einen blanken Paragon =
Kassablock
Beispiel:
Sie haben in einem Lederwarengeschäft eine
Aktentasche um 49 € gekauft. Die Rechnung haben
Sie nicht kontrolliert.
Die Lösung:
• Denken Sie immer mit, wenn Sie Ausgaben für
Ihren Betrieb tätigen und kontrollieren Sie alle
Rechnungen sofort!
• Wenn es sich lohnt: Gehen Sie noch einmal in das
Geschäft und lassen Sie sich eine korrekte
Rechnung ausstellen!
Mein Tipp:
In Teil 1 dieser Tutorial-
Serie erfahren Sie,
welche Merkmale eine
Rechnung enthalten
muss!
13. FEHLER NUMMER 8:
Plötzlich sind alte Belege aus
Vorjahren aufgetaucht…
Beispiel:
Sie finden eine alte Restaurantrechnung in
Ihren Jeans
Die Lösung:
• Finden Sie heraus, ob die Steuererklärung für das entsprechende Jahr
bereits eingereicht wurde
Wenn nein: Nehmen Sie die Rechnung noch hinein
Wenn ja: Halten Sie den Beleg in Evidenz – bei einer Rückfrage oder
einer Betriebsprüfung kann der Beleg noch vorgelegt und die Ausgabe
beansprucht werden.
14. FEHLER NUMMER 9:
Ich habe verabsäumt, einem Kunden
eine Rechnung zu schicken. Jetzt hat
er Konkurs angemeldet…
Problem:
• Wenn noch keine Rechnung gelegt wurde: Machen Sie
schnell und stellen Sie eine Rechnung aus – mit dem
Datum der Lieferung/Leistung
• Wenn eine Rechnung gelegt wurde: Melden Sie sofort
Ihre Forderung an.
• Im schlimmsten Fall erhalten Sie kein Geld mehr und
müssen den vollen Rechnungsbetrag „abschreiben“
Lösung für die Zukunft:
• Prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden
• Fakturieren Sie zeitnah
• Mahnen Sie offene Forderungen regelmäßig ein
15. FEHLER NUMMER 10:
Ich habe einen Zahlungsbefehl für
eine offene Lieferantenrechnung
erhalten
Gründe:
• Sie haben mit Absicht nicht gezahlt
• Sie haben die Rechnung nicht erhalten
• Sie haben die Rechnung übersehen
Die Lösung:
1) Beeinspruchen Sie den Zahlungsbefehl mit kurzer
Begründung - Dann wird die Frist verlängert
2) Suchen Sie die Eingangsrechnung und den Lieferschein.
3) Rufen Sie den Lieferanten an.
16. Die Lösung:
• Fordern Sie einen Ersatzbeleg, der richtig ausgestellt ist -
ansonsten steht Ihnen der Vorsteuerabzug nicht zu!
• Wenn Sie noch nicht gezahlt haben, sind Sie im Vorteil.
Sie können den Lieferanten unter Druck setzen, Ihnen
rasch die falsche Rechnung richtig auszustellen!
• Für die Zukunft: Überprüfen Sie bei Erhalt der
Rechnungen, ob diese richtig sind.
FEHLER NUMMER 11:
Auf einer Eingangsrechnung ist
keine Umsatzsteuer angeführt
und/oder es fehlen die UID-Nummern
Mein Tipp:
In Teil 1 dieser Tutorial-
Serie erfahren Sie,
welche Merkmale eine
Rechnung enthalten
muss!
17. FEHLER NUMMER 12:
Ich habe ein „Loch“ in der Handkassa
ACHTUNG:
Die Kassa darf NIE einen MINUSSTAND haben
Die Lösung:
• Rechnen Sie nach, wieviel fehlt und machen Sie sich
auf die Suche
• Setzen Sie die Regel im Betrieb fest: Bei Entnahmen
muss immer ein Beleg mit Betrag, Datum, Namen,
Verwendungszweck etc. in die Kassa gelegt werden
• Taucht das Geld nicht wieder auf, können Sie diesen
„Schwund“ steuerlich nicht absetzen! Und es können
sich Unannehmlichkeiten einstellen.
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