3. Herzlich Willkommen
• Mit welchen Erwartungen kommen Sie in diesen
Kurs?
• Sprechen oder schreiben Sie oft auf Deutsch?
• Wo in der Praxis haben Sie Schwierigkeiten mit
der deutschen juristischen Sprache?
4. Kursprogramm
• I.Einführung in die Beziehung von Recht und
Sprache
• II.Rechtsvergleichender Teil über den
unterschiedlichen Gebrauch des Deutschen in
verschiedenen juristischen Sprachen, unter
anderem in Deutschland, Österreich und der
Schweiz
• III. Deutsche juristische Fachsprache in
Deutschland, praktische Beispiele
5. I.Einführung in die Beziehung von
Recht und Sprache
• Sprache und juristische Terminologie
• Der Umgang mit Wörterbüchern
• Systemgebundenheit der Rechtssprache
6. Recht en taal
• Zonder het gebruik van taal kunnen wij met
elkaar niet communiceren.
• Verschillende groepen hebben hun eigen taal en
begrijpen of verstaan de taal van de ander niet.
7. Sprache grenzt aus oder integriert
• Der Gebrauch der richtigen Terminologie
unterstützt ihre Aussage und zeigt Kompetenz.
8. Vorsicht mit Wörterbüchern
• Juristische Begriffe werden systemgebunden in
einem bestimmten Kontext gebraucht.
• Reine Wort-für-Wort Übersetzungen sind daher
meist nicht hilfreich.
• Welche Hilfsmittel verwenden Sie zum
Übersetzen?
9. Wie geht man um mit Wörterbüchern?
Groot, G.-R. de. 1991. ‘Recht, Rechtsprache und
Rechtsystem: Betrachtungen über die Problematik
der Übersetzung juristischer Texte’.
In: Terminologie et Traduction, 3, pp. 279-312
in Volkmar Gessner, Armin Hoeland, Csaba Varga
(eds).
European Legal Cultures. Dartmouth. Aldershot.
1996.
10. Begriff und Kontext
• Die relative Aequivalenz juristischer Begriffe und
deren Folge für mehrsprachige juristische
Wörterbücher, Groot, R. de, 1990,
Rijkshogeschool Maastricht, In Translation and
meaning, part 1 / Marcel Thelen and Barbara
Lewandowska-Tomaszczyk eds. (Part II:
Translation: meaning and the dictionary)
11. Wie würde das ideale Wörterbuch
aussehen?
• Viele Begriffe nebeneinander?
• Nach Rechtsthema geordnet?
• Mit Verweis zum Anwendungsbereich?
• Mit einem Vorbildsatz?
• Mit Verweis zu den einschlägigen
Gesetzestexten?
• ???
12. Wortlisten
• 1) Wortlisten
Verschiedene Begriffe neben einander ohne
jegliche Erklärung. Solche Listen sind nur hilfreich
für jene Wörter, die man nicht in anderen Wörter
büchern findet. Es handelt sich um reine
Übersetzungsangebote.
14. Vergleichende Wörterbücher
• 3) Vergleichende Wörterbücher bauen auf den
unterschiedlichen Rechtssystemen auf.
• Sie lassen sich aber auch nur im Kontext der
jeweiligen Rechtssysteme anwenden.
15. • Derzeit gibt es auf dem Markt kein ideales
Wörterbuch. Alle Übersetzungen sollten begleitet
werden von weitergehender Recherche.
Ergebnis
16. Empfehlen kann ich
• http://iate.europa.eu
• Interactive Terminologie for Europe
17.
18. Beispiel aus IATE: Produkthaftung
ENVIRONMENT, das jeweilige Rechtsgebiet wird
immer genannt.
DE
Produkthaftung
NL
productaansprakelijkheid
19. Beispiel aus IATE: Immer im Kontext
INDUSTRY, Consumer, LAW
DE
Produkthaftung
Haftung für fehlerhafte Produkte
NL
aansprakelijkheid voor producten met gebreken
produktaansprakelijkheid
aansprakelijkheid voor produkten
20. Beispiel aus IATE: Mit Verweisung
International agreement [Council]
DE
Übereinkommen über das auf
die Produkthaftung anzuwendende Recht
NL
Verdrag inzake de wet welke van toepassing is op
de aansprakelijkheid wegens producten
•
21. Beispiel aus IATE: Klikt man dann noch
auf full entry, kommt man zum
jeweiligen Gesetzestext
• Domain International agreement
• CONTEXT: Übereinkommen Nr. 22 der Haager
Konferenz d. intern. Privatrechts;XREF: a063906
(Übereink. über d. auf Straßenverkehrsunfälle
anzuwendende Recht);DIV: BB 14/06/2004
22. Vorteile von IATE
• Es wird der Kontext des Begriffs angeboten
• Eine Weiterleitung zu den einschlägigen
Gesetzen ist manchmal möglich
• Vergleichen der Texte in verschiedenen
Sprachen ist möglich
23.
24. Nachteile von IATE
• Die Begriffe werden nur in Bezug auf europäische
Dokumente übersetzt. Als Vorbilder und
Referenzrahmen gelten Richtlinien, Verordnungen
und andere EU-Dokumente.
• Die Begriffe werden daher nicht immmer im
Kontext der jeweiligen nationalen Rechtssprache
übersetzt.
25. Eine weitere online Hilfe
• http://www.mijnwoordenboek.nl/thema/JU/DE/NL/A/1
26.
27.
28. Nachteil
• Es gibt nicht immer in beiden Sprachen eine
Auslegung.
• Nur einige Begriffe werden angeboten.
• Sehr unterschiedliche Ausarbeitung der
Terminologie.
29. Der Klassiker
• Juridisch Woordenboek Nederlands-Duits.
Wörterbuch der Deutschen und
Niederländischen Rechtssprache
Matthias K. Scheer, H. Langendorf
November 2010, ISBN 904112523X ,
ISBN 13: 9789041125231
Hardcover , 696 pp.
30. Mehr eine Wörterliste
• Viertalig Juridisch Woordenboek Frans-
Nederlands-Engels-Duits
Auteur: E. Le Docte
860 bladzijden | Nederlands
Druk: 5 | 1995
ISBN-13: 9789062154807
| ISBN-10: 9062154808
31. Eine Sprache, aber verschiedene
juristische Fachsprachen
• Juristische Begriffe sind an ein Rechtssystem
gebunden.
• Die Rechtssysteme der deutschsprachigen Länder
sind alle verschieden.
• Die EU verwendet die deutsche Sprache ohne
Anbindung an ein bestimmtes Rechtssystem.
32. Wo spricht man Deutsch?
• Deutsch wird in Europa in verschiedenen Staaten
und auch als Amtssprache bei der Europäischen
Union verwendet.
• Welche Länder fallen ihnen ein?
33. Deutsch wird gebraucht in:
• Deutschland
• Österreich
• Schweiz
• Liechtenstein
• Luxemburg
• Italien (Südtirol)
• Belgien
• EU
Hier gibt es Gesetzestexte auf Deutsch
34. Terminolgie im Kontext
• All diese Länder haben unterschiedliche
Rechtssysteme.
• Alle Begriffe stehen in einem anderen Kontext.
• Es gibt selten ein Äquivalent für jeden einzelnen
Begriff.
35. Systemgebundene Fachsprache
• Es gibt keine internationale juristische
Fachsprache.
• Nur bestimmte Rechtsgebiete, so wie Europarecht,
transnationales Handelsrecht und Völkerrecht
kennen eine internationalisierte Fachsprache, da
man sich dort innerhalb eines globalisierten
Systems bewegt.
• Ansonsten ist juristische Sprache ist immer
systemgebunden.
36. Voor wie is de vertaling bedoeld?
• Vertaling van wetgeving?
• Voor een jurist?
• Voor een wetenschappelijk artikel?
• Voor een consument?
• Uitleg van Nederlands recht voor een Duitse
jurist?
37. Kontext und Ziel der Übersetzung
• Bevor Sie anfangen zu Übersetzen bedenken Sie
Kontext und Ziel.
• Für wen übersetze ich?
• Für welches Land?
• Muss es druckreif sein? Authentisch?
• Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?
• Soll es vor allem erklärend sein?
• Muss ich Begriffe erst definieren?
38. Was mache ich, wenn ich keinen
passenden Begriff finden kann?
• Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um dennoch
eine Übersetzung anzubieten.
• Entscheiden Sie an Hand des
Empfängerhorizonts.
39. Aufgabe
Bitte übersetzen Sie:
• Gezien de op 18 februari 2015 ontvangen
aanvraag van het Nederlands Verbond van de
Groothandel, de Federatie Nederlandse Oud
Papier Industrie, de Vereniging Herwinning
Textiel, de CNV Dienstenbond, de CNV
BedrijvenBond, de FNV Bondgenoten en De
Unie....
41. Ein Beispiel
• Als beleidsmedewerker ben je
verantwoordelijk voor ...
• Als beleidsmedewerker sind sie verantwortlich für
…
42. Beleid?
• Beleid ist ein Begriff, der nicht zu übersetzen ist
ins Deutsche. Man wird ihn immer umschreiben
müssen.
• Als nicht wirklich geeignetes Äquivalent würde
man eventuell den Begriff Sachbearbeiter oder
Referent gebrauchen. Der Ausdruck beinhaltet
aber weniger Kompetenz als es der
niederländische Begriff vermuten lässt.
44. Ein Beispiel
• Als beleidsmedewerker ben je
verantwoordelijk voor ...
• Als Referent, der die Standpunkte des Betriebes
vertritt, sind sie verantwortlich für…
46. Ein Beispiel
• Als beleidsmedewerker ben je
verantwoordelijk voor ...
• Als unser niederländischer Beleidsmitarbeiter sind
sie verantwortlich für….
47. Empfehlung
• Versuchen Sie immer in die Zielsprache zu
übersetzen. Meist ist eine Umschreibung
verständlicher als ein übernommener Begriffe aus
der fremden Sprache.
• Im Zweifelsfall setzen Sie den Begriff in
Klammern hinter Ihre Übersetzung.
48. Ein Beispiel
• Als beleidsmedewerker ben je
verantwoordelijk voor ...
• Als Referent (beleidsmedewerker), der die
Standpunkte des Betriebes vertritt, sind sie
verantwortlich für…
49. Übersetzen = Rechtsvergleichung
• Vergleich der Ausgangsrechtssprache mit der
Zielrechtssprache.
• Vergleich beider Rechtssysteme.
• Was ist das Ausgangsrechtssystem und was ist
das Zielrechtssystem?
• Welcher Begriff passt in diesem Kontext am
besten?
• Welches angemessene Äquivalent nutze ich?
51. Aufgabe, es geht um einen Fall vor
einem Verwaltungsgericht in
Deutschland
Bitte übersetzen Sie:
Der Kläger beantragt,
den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides
vom 24. Februar 2015
52. Wie arbeite ich mich schnell ins
deutsche System ein?
• Als Übersetzungshilfe sollte man neben
irgendeinem Wörterbuch auch noch mit
http://iate.europa.eu arbeiten
• Ausserdem hilft es sich den jeweiligen
Gesetzestext auf Deutsch heraus zu suchen oder
einen Modelvertrag oder Rechtsprechung
53. Üben Sie an Hand Ihres eigenen
Rechtssystems
• Lesen Sie zum Beispiel:
Wolfgang Mincke
Einführung in das niederländische Recht
JuS Schriftenreihe
C.H. Beck, München 2002, 266 Seiten,
ISBN 3-406-48390-9, 19,50 €
55. Wo finde ich Gesetzestexte?
• http://www.gesetze-im-internet.de
• Das ist die offizielle Seite des Bundesministeriums
für Justiz
56. Es gibt kaum Übersetzungen ins
Niederländische von deutschen
Gesetzestexten
• Es kann daher manchmal hilfreich sein, um die
englische Übersetzung anzusehen.
• Von den wichtigsten deutschen Gesetzen gibt es
eine Übersetzung ins Englische.
57. Die wichtigsten deutschen Gesetze des
Zivilrechts
• BGB-Bürgerliches Gesetzbuch
• Auf Englisch:
http://bundesrecht.juris.de/englisch_bgb/index.
html
• ZPO-Zivilprozessordnung
• HGB-Handelsgesetzbuch
61. Wie zitiere ich einen Artikel oder
Paragraphen?
• Die meisten Gesetze sind in Deutschland
unterteilt in Paragraphen.
• Das Grundgesetz, GG, ist in Artikel unterteilt.
• Meist spricht man von Paragraphen, z.B. § 823
BGB.
• Verweist man auf mehrere Paragraphen, so sagt
man §§ 823 ff.
64. Wie zitiere ich einen Teilsatz oder
Absatz?
• § 823 BGB Schadensersatzpflicht
• (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum
Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
• (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein
den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist
nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch
ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle
des Verschuldens ein.
65. Verschiedene Möglichkeiten
• Schadensersatz nach § 823 Abs. II BGB in
Verbindung mit
• Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB
i.V.m.
• Schadensersatz gemäß § 823 II, 2. Satz BGB
i.V.m. Art. 1 GG.
66. Arbeitsrecht
• Das Arbeitsamt heisst derzeit Jobcenter in
Deutschland. Die überkuppelnde
Organisation ist die Arbeitsagentur
• http://www.arbeitsagentur.de/
• SGB-Sozialgesetzbuch
68. Tarifvertrag (CAO)
• In Deutschland spricht man vom Tarifvertrag.
• Modelle sind zu finden unter:
http://www.tarifvertrag-portal.de/
• In Österreich spricht man dagegen von einem
Kollektivvertrag.
• (Info zum Arbeitsrecht bekommt man am besten
bei der Arbeiterkammer:
http://www.arbeiterkammer.at)
69. Wo finde ich Rechtssprechung
• Die aktuelle BGH Rechtsprechung finden Sie gratis
unter: http://www.bundesgerichtshof.de
• Und weitere Rechtsprechung kostenpflichtig unter
• http://rsw.beck.de, NJW-RR, Neue Juristische
Wochenschrift Rechtsprechungsreport.
70. Abkürzungsliste
• In Ihrem Reader finden Sie eine Liste mit den
häufigsten Abkürzungen.
• Markiert sind typisch österreichische Abkürzungen
71. Teil II Rechtsvergleichender Teil über
den unterschiedlichen Gebrauch des
Deutschen in verschiedenen juristischen
Sprachen
• Praktische Beispiele
• Hintergründe der Verschiedenheit der deutschen
juristischen Sprache
• Gebrauch der deutschen Sprache in Dokumenten
der EU
73. Beispiel Deutschland: Sache
§ 90 BGB Begriff der Sache
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur
körperliche Gegenstände.
74. Sache gemäss § 90 BGB
• Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur
körperliche Gegenstände.
• Ihre Übersetzung von Sache?
• Zaak?
• Stoffelijk voorwerp?
• Goed?
• ???
75. Ein Blick in das BW
• Welche Definition der Sache bietet das Burgerlijk
Wetboek?
76. Zaken
Boek 3 Artikel 1 BW
Goederen zijn alle zaken en alle
vermogensrechten.
Artikel 2
Zaken zijn de voor menselijke beheersing vatbare
stoffelijke objecten.
77. Ein Vergleich: NL und D
BW: Zaken zijn de voor menselijke beheersing
vatbare stoffelijke objecten.
BGB: Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur
körperliche Gegenstände.
78. Beispiel Österreich: Sache
Von dem Sachenrechte
Von Sachen und ihrer rechtlichen Eintheilung.
Begriff von Sachen im rechtlichen Sinne
§ 285 ABGB
Alles, was von der Person unterschieden ist, und
zum Gebrauche der Menschen dient, wird im
rechtlichen Sinne eine Sache genannt.
79. Alles, was von der Person
unterschieden ist, und zum Gebrauche
der Menschen dient, wird im rechtlichen
Sinne eine Sache genannt.
Boek 3 Artikel 1 BW
Goederen zijn alle zaken en alle
vermogensrechten.
Artikel 2
Zaken zijn de voor menselijke beheersing
vatbare stoffelijke objecten.
Welchen Begriff würden Sie in diesem Falle wählen?
82. Die juristische Terminologie
entwickelte sich zu verschiedenen
Zeiten
So kennen einige Länder bereits Kodifikationen seit
dem Beginn des 19. Jahrhunderts und andere erst
im 20. Jahrhundert.
Dementsprechend verschieden ist daher auch die
Terminologie.
83. Die wichtigsten Kodifikationen des
Privatrechts
Österreich
1811
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, ABGB
Ein naturrechtlich geprägte Kodifikation.
85. Schweiz
Zwei nacheinander eingeführte Gesetze
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
1907
BG betreffend die Ergänzung des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches
(Fünfter Teil: Obligationenrecht vom 30. März 1911)
ZGB
OR
86. Ein Beispiel aus dem ABGB
Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze:
1) von dem Schaden aus Verschulden;
§ 1295. (1) Jedermann ist berechtigt, von dem
Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen
dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu
fordern; der Schade mag durch Übertretung einer
Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen
Vertrag verursacht worden sein.
87. Schadenersatz oder Schadensersatz
• Wie schreibt man den Ersatz des Schadens?
• Schadensersatz
• Oder
• Schadenersatz?
• Ist das in allen Ländern gleich?
89. Besonderheiten
• In Österreich und in der Schweiz spricht man von
Schadenersatz
• In Deutschland dagegen vom Schadensersatz
90. Deutschland § 823 BGB
• Titel 27 - Unerlaubte Handlungen
•
Schadensersatzpflicht
• (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum
Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verpflichtet.
91. Schweiz Art. 41 OR
• Zweiter Abschnitt
• Die Entstehung durch unerlaubte
Handlungen
• A. Haftung im Allgemeinen.
Voraussetzungen der Haftung
• 1 Wer einem andern widerrechtlich Schaden
zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus
Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.
92. Gewährleistung
• Anbei nun ein Beispiel von drei Rechtssystemen
und ihren komplett verschiedenen Stilen.
• Ausgehend vom europäischen Recht wollen wir
die unterschiedlichen Begriffe und Stile
analysieren.
93. Stellen wir uns folgenden Fall vor:
• Ihr Klient (ein Verbraucher) hat in Deutschland
eine original Nürnberger-Lebkuchenbackform in
Herzform bestellt und in Österreich 1000
Mozartkugeln.
• Statt der Herzform hat er eine Kleeblattform
erhalten und statt der 1000 Mozartkugeln nur 50
Mozartkugeln.
• Was raten Sie ihm?
94. EU: Artikel 3 Richtlinie 1999/44
• Rechte des Verbrauchers
• (1) Der Verkäufer haftet dem Verbraucher für jede
Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung des
Verbrauchsgutes besteht.
• (2) Bei Vertragswidrigkeit hat der Verbraucher entweder
Anspruch auf die unentgeltliche Herstellung des
vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsgutes durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Maßgabe des
Absatzes 3 oder auf angemessene Minderung des
Kaufpreises oder auf Vertragsauflösung in bezug auf das
betreffende Verbrauchsgut nach Maßgabe der Absätze 5
und 6.
95. Folgende Elemente mussten umgesetzt
werden in nationales Recht
• -unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen
Zustands des Verbrauchsgutes
• -Nachbesserung oder Ersatzlieferung
• -angemessene Minderung des Kaufpreises
• -Vertragsauflösung
96. D: Die technische deutsche Version des
§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln
• Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn
die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften
vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt
ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
• 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem
Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den
Kaufpreis mindern und
• 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a
Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
97. Wie geht das Nachbarland damit um?
• -unentgeltliche Herstellung des vertragsgemäßen
Zustands des Verbrauchsgutes
• -Nachbesserung oder Ersatzlieferung
• -angemessene Minderung des Kaufpreises
• -Vertragsauflösung
98. A: Ein Blick in das ABGB
• Rechte aus der Gewährleistung
• § 932. ABGB (1) Der Übernehmer kann wegen
eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung
oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der
Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des
Vertrags (Wandlung) fordern.
100. Die Terminologiewahl
EU-Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des
Verbrauchsgutes (Umschreibung)
D-Nacherfüllung (fachsprachlicher Ausdruck)
A-Verbesserung (allgemeine Terminologie)
101. Nachbesserung oder Ersatzlieferung
• EU- Nachbesserung oder Ersatzlieferung
• D- § 439 Nacherfüllung
• (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner
Wahl die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
• A-Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag
des Fehlenden), den Austausch der Sache
102. E
EU Recht und seine Umsetzung
D und A
• D- Nacherfüllung
• A- Verbesserung
EU
EU-Herstellung des
vertragsgemäßen
Zustands des
Verbrauchsgutes
103. Umsetzung von EU-Recht
D und A
• D- Beseitigung des
Mangels oder die
Lieferung einer
mangelfreien Sache
• A- Nachbesserung
oder den Austausch
der Sache
(und ergänzend zur
Nachbesserung der
Nachtrag des
Fehlenden)
EU
• EU- Nachbesserung
oder Ersatzlieferung
104. D und A
• In Deutschland weitere Untergliederung der
Nacherfüllung. Ausführung in verschiedenen
Paragraphen.
• In A Nennung aller Möglichkeiten in einem
Paragraphen.
105. Wie fragen wir nun in einem Brief um
Ersatzlieferung oder Nachbesserung
D A
110. Für Österreich
• 1. Oder auf Aufhebung des Vertrags (Wandlung)
in bezug auf die Sache
• 2. Oder auf Wandlung in bezug auf die Sache
111. Wie übersetzen wir nun:
• of dat de prijs op passende wijze wordt
verminderd
112. Kaufpreisminderung
EU- Minderung des Kaufpreises (Substantiv und
Substantiv)
D- Kaufpreis mindern (Substantiv und Verb)
A- Minderung des Entgelts (Preisminderung)
(Modernisierung der Terminologie durch eine
Einfügung)
113. Wie mache ich das nun?
• Für wen übersetze ich?
• Für welches Land?
• Muss es druckreif sein? Authentisch?
• Soll es vor allem erklärend sein?
• Muss ich Begriffe erst definieren?
• Mit welchem Wörterbuch?
• Mit welchen Gesetzestexten als Hilfsmittel?
114. Teil III: Deutsche juristische
Fachsprache in Deutschland
• Umgang mit Abkürzungen
• Anrede
• Briefe, E-mails, Telefonieren
• Links
115. Tipps
• Verwenden Sie nie niederländische Abkürzungen
gegenüber Ihrem deutschen Partner. Diese sind
ihm nicht bekannt.
• Bereiten Sie sich vor:
• Spricht das Gesetz von § § oder Artikeln?
• Was ist die Abkürzung des jeweiligen deutschen
Gesetzes?
• Wie rede ich meinen Partner an?
116. D: Briefe, Anrede in der Sie Form
• Sehr geehrte Damen und Herren,
• Sehr geehrte Frau Liebster,
• Sehr geehrter Herr Munch,
• Sehr geehrter Herr Dr. Seiler,
• Sehr geehrte Frau Professor, (dann meistens
ohne Namen)
• Sehr geehrter Professor Mayer-Maly,
• Ausser diesen beiden deutschen akademischen
Titeln werden keine weiteren akademischen Titel
in der Anrede gebraucht.
117. Österreich
• Hier werden immer alle Titel gebraucht.
• Herr Magister Feindert
• Frau Magistra Heutger
• Frau Professor Heusler
• Inzwischen liest man fast immer Frau Professorin
Heusler
• Herr Ingenieur Seidl
• Mag. - Magister
118. Briefumschlag
• Bei der Adressierung ist es dagegen auch in
Deutschland sehr wohl gebräuchlich auch andere
Titel zu vermelden.
Herrn
Dipl. Ing. Theo Heike
Amselstrasse 4
30111 Hannover
120. Umgang mit Vornamen
• Vornamen werden meistens ausgeschrieben.
• In Deutschland findet man nicht wie in den
Niederlanden alle Vornamen in abekürzter Form.
• Mevrouw I.H.M.L. Huigens (Inge)
• In Deutschland: Frau Inge Huigens
121. Sie oder Du?
• Auch unter gleichaltrigen Kollegen bleibt man in
Deutschland im Berufsleben lange beim Sie.
• Der Name wird immer komplett genannt:
• Frau Meier, eine Äquivalent für “mevrouw” gibt es
nicht.
122. Briefe, Anrede in der Du-Form
• Lieber Hans
• Liebe Henriette
• Hallo, oder Hi ist nicht sehr passend.
123. E-mails
• E-mails werde in Deutschland wie Briefe
geschrieben. Wem das ‘Sehr geehrte Fau Meier,”
zu steif ist, der kann eventuell eine mail auch im
Notfall mit “Guten Tag” beginnen.
124. Abschluss
• Mit freundlichen Grüssen (kein Komma)
• Mit freundlichem Gruss (kein Komma)
• Ihr/Ihre (drückt besondere Höflichkeit aus, wird
nicht oft gebraucht)
• Martin/Martina Schaub
125. Am Telefon
Guten Tag, Deutschland
Grüss Gott, Österreich
Rudolf Maier
Ich würde gerne Frau Schmidt sprechen.
…
Auf Wiederhören