Unterhalb der Schwellenwerte stehen für Vergabeverfahren im Bereich der VOL/A die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung zur Verfügung. Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
4. Direktkauf
§ 3 Abs. 6 VOL/A: „Leistungen bis zu einem voraussichtlichen
Auftragswert von 500,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter
Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden
(Direktkauf).“
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Seite 4
5. VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
500 Euro
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
§ 3 Abs. 6 VOL/A
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Direktkauf
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7. Öffentliche Ausschreibung
Bei einer öffentliche Ausschreibung handelt es sich um ein
Verfahren für die Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte
bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich
zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Bei der öffentlichen Ausschreibung wird somit der Bewerberkreises
nicht vorab eingeengt. Jeder Bewerber, der sich in der Lage sieht ein
Angebot zu erstellen, darf ein Angebot abgeben. Die öffentliche
Ausschreibung ist somit ein einstufiges Verfahren, bei dem kein
vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb existiert. Die Bieter geben
den Teilnahmeantrag und das Angebot gleichzeitig ab.
Die Einzelheiten für die öffentlichen Ausschreibungen werden in
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A
(VOB/A), Abschnitt 1 sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen, Teil A (VOL/A), Abschnitt 1 beschrieben.
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8. Öffentliche Ausschreibung
§ 3 Abs. 1 S. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen sind Verfahren,
in denen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur
Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.“
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10. Öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung startet mit der Bekanntmachung
der Ausschreibung. Die Einzelheiten zur Bekanntmachung der
Ausschreibungen finden sich in § 12 VOL/A.
§ 12 Abs. 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte
Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige
Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals
www.bund.de ermittelt werden können.“
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11. Öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten
Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in
begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte
Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
§ 3 Abs. 2 VOL/A: „Die Vergabe von Aufträgen erfolgt in Öffentlicher
Ausschreibung. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beschränkte
Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig.“
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12. Verhandlungsverbot
Bei der öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten
Ausschreibung gibt es ein Verbot von Verhandlungen über Preise
oder Änderung der Angebotsinhalte.
§ 15 VOL/A: „Bei Ausschreibungen dürfen die Auftraggeber von den
Bietern nur Aufklärungen über das Angebot oder deren Eignung
verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.“
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14. Beschränkte Ausschreibung
Bei beschränkten Ausschreibungen werden im Gegensatz zu
öffentlichen Ausschreibungen nur eine begrenzte Anzahl von
Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der beschränkten
Auschreibung unterscheidet man zwischen
●
beschränkter Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
●
beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichem Teilnahmewettbwerb
Bei der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
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15. Beschränkte Ausschreibung
§ 3 Abs. 1 S. 2 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen wird in der
Regel öffentlich zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), aus dem
Bewerberkreis sodann eine beschränkte Anzahl von Unternehmen
zur Angebotsabgabe aufgefordert.“
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16. Angebotsfrist
Angebotsfrist
Wertung
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Wertung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung
Abgabetermin
Abgabetermin
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter
Abgabetermin
Abgabetermin
Angebote
Angebote
Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidung
Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung
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17. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
§3 Abs. 3 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
a) die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem
beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise
ausgeführt wenn kann, besonders wenn außergewöhnliche
Eignung (§ 2 Abs. 1 Satz 1) erforderlich ist,
b) eine Öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z.B.
Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.“
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18. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
In der ersten Stufe werden durch die Veröffentlichung eines
öffentlichen Teilnahmewettbewerbs Unternehmen zur
Teilnahme aufgefordert. Jedes Unternehmen, dass sich in der
Lage sieht, die Anforderungen zu erfüllen, darf und kann am
Teilnahmewettbewerb teilnehmen.
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19. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Die Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbs muss
gemäß § 12 VOL/A erfolgen.
§ 12 Abs 1 VOL/A: „Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte
Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige
Vergaben mit Teilnahmewettbewerb sind in Tageszeitungen,
amtlichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder
Internetportalen bekannt zu machen. Bekanntmachungen in
Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des
Internetportals www.bund.de ermittelt werden können. „
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20. Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
1. Stufe: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Die an der Ausschreibung interessierten Unternehmen
reichen im Teilnahmewettbewerb ihre Teilnahmeanträge ein.
Die Teilnahmeanträge werden vom Auftraggeber nur auf die
Eignung der Bieter überprüft.
2. Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe
Der Auftraggeber fordert dann eine beschränkte Anzahl von
Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.
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21. Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Wertung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung
Abgabetermin
Abgabetermin
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter
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Seite 21
22. Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“
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23. Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln
beachtet werden. Z. B.
§ 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt
Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013: „Bei
Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind
grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur
Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der
Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren
und zu dokumentierenden Begründung.“
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24. Angebotsfrist
Angebotsfrist
Wertung
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Angebotsaufforderung an
ausgewählte Bieter
Abgabetermin
Abgabetermin
Angebote
Angebote
Auswahlentscheidung
Auswahlentscheidung
Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung
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25. Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
§3 Abs. 4 VOL/A: „Eine Beschränkte Ausschreibung ohne
Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn
a) eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches
Ergebnis gehabt hat,
b) die Öffentliche Ausschreibung für den Auftraggeber oder die
Bewerber einen Aufwand verursachen würde, der zu dem
erreichten Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde.“
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27. Freihändige Vergabe
Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen angewendet werden. Auf der anderen Seite bietet die
freihändige Vergabe dem Auftraggeber eine große Flexibilität bei
der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bietet außerdem die
Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu
führen.
Ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb ist nicht zwingend
notwendig. Dem Auftraggeber ist es aber freigestellt einen
Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber
eingehalten werden.
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28. Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A: „Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei
denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen
wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.“
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29. Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A: „Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“
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Seite 29
31. Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
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32. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer
Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine
Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“
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33. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit b) VOL/A: „im Anschluss an
Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem
Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen,
die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben
werden müssen,“
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34. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit c) VOL/A: „es sich um die Lieferung von
Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur
Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben
auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und
Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung
des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur
einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“
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35. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit d) VOL/A: „bei geringfügigen
Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden
Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche
Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen
insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der
ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“
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36. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit e) VOL/A: „Ersatzteile oder Zubehörstücke
zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der
ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und
diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen
Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen
Bedingungen bezogen werden können,“
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37. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§ 3 Abs. 5 lit f ) VOL/A: „es aus Gründen der
Geheimhaltung erforderlich ist,“
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Seite 37
38. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit g) VOL/A: „die Leistung aufgrund von
Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen
konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die
besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der
Auftraggeber zuzuschreiben sind,“
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39. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit h) VOL/A „die Leistung nach Art und
Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und
erschöpfend beschrieben werden kann, dass
hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden
können,“
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40. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit i) VOL/A: „sie durch Ausführungsbestimmungen von einem Bundesminister –
gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem
bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“
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Seite 40
41. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit j) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an
Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden
sollen,“
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Seite 41
42. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit k) VOL/A: „Aufträge ausschließlich an
Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“
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Seite 42
43. Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit l) VOL/A: „für die Leistung aus besonderen
Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“
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Seite 43
44. Wertgrenzen für freihändige Vergabe und
beschränkte Ausschreibung für
Ausschreibungen gemäß VOL/A
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Seite 44
45. VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
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Seite 45
46. Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
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Seite 46
47. Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*) *)
Baden-Württemberg = 40.000 Euro
(Behörden und Betriebe des Landes)
VOL/A Abschnitt 1
(Behörden und Betriebe des Landes)
beschränkte Ausschreibung
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*) *)
Baden-Württemberg = 10.000 Euro
(Behörden und Betriebe des Landes)
(Behörden und Betriebe des Landes)
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)
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Seite 47
48. Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro *) *)
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
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Seite 48
49. Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro *) *)
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
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Seite 49
50. Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Berlin = 25.000 Euro*) *)
Berlin =
VOL/A Abschnitt 1 25.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Berlin = 7.500 Euro*) *)
Berlin = 7.500 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen
Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012
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Seite 50
51. Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Brandenburg = 20.000 Euro*) *)
Brandenburg
VOL/A(Beschaffungsstellen des Landes)
Abschnitt 1 = 20.000 Euro
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.00 Euro *) *)
Brandenburg = 20.00 Euro
(Beschaffungsstellen des Landes)
(Beschaffungsstellen des Landes)
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung
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Seite 51
52. Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Brandenburg = 100.000 Euro*) *)
Brandenburg
VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro
(Kommunen)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*) *)
Brandenburg = 100.000 Euro
(Kommunen)
(Kommunen)
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010
§ 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010
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Seite 52
53. Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Bremen = 40.000 Euro*) *)
Bremen
VOL/A Abschnitt 1 = 40.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Bremen = 10.000 Euro*) *)
Bremen = 10.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011
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Seite 53
54. Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Hamburg = 100.000 Euro*) *)
Hamburg
VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Hamburg = 50.000 Euro*) *)
Hamburg = 50.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013
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Seite 54
55. Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Hessen = 200.000 Euro*) *)
Hessen =
VOL/A Abschnitt 1 200.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Hessen = 100.000 Euro*) *)
Hessen = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561)
Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten
Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.
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Seite 55
56. Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro *) *)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und
Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005
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Seite 56
57. Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Niedersachsen = 100.000 Euro*) *)
Niedersachsen
VOL/A Abschnitt 1 = 100.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Niedersachsen = 50.000 Euro *) *)
Niedersachsen = 50.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Wertgrenzenerlass des MW vom 25.11.2011, Gültigkeit bis zum 31.12.2013.
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Seite 57
58. Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Niedersachsen = 50.000 Euro *) *)
Niedersachsen
VOL/A Abschnitt 1 = 50.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Niedersachsen = 25.000 Euro *) *)
Niedersachsen = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO) – Entwurf vom 4.12.2013. Noch nicht in Kraft getreten.
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59. NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
NRW (Auftraggeber des Landes) =
NRW (Auftraggeber des Landes) =
50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*) *)
50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)
VOL/A AbschnittTeilnahmewettbewerb)*) *)
100.000 Euro (mit 1
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro *) *)
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012
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Seite 59
60. NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*) *)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12
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Seite 60
61. Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*) *)
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011
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Seite 61
62. Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Saarland = 25.000 Euro*) *)
Saarland
VOL/A Abschnitt 1 = 25.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro *) *)
Saarland (IuK-Bereich) =Euro*) Euro
Saarland = 10.000 15.000
Saarland = 10.000 Euro*)
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008
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Seite 62
63. Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Sachsen = 25.000 Euro*) *)
Sachsen = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013
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Seite 63
64. Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro *) *)
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro
VOL/A Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro *) *)
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20
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Seite 64
65. Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
VOL/A Abschnitt 2
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *)
VOL/A Schleswig-Holstein = 100.000 Euro
Abschnitt 1
beschränkte Ausschreibung
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*) *)
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013
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Seite 65
66. Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
VOL/A Abschnitt 2
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
öffentliche Ausschreibung
Thüringen = 50.000 Euro*) *)
Thüringen
VOL/A Abschnitt 1 = 50.000 Euro
beschränkte Ausschreibung
Thüringen = 20.000 Euro*) *)
Thüringen = 20.000 Euro
freihändige Vergabe
500 Euro
500 VOL/A
§ 3 Abs. 6 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Direktkauf
*) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011
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Seite 66
68. Seminar - Einführung
11.03.2014 in Darmstadt
18.03.2014 in Dortmund
25.03.2014 in München
08.04.2014 in Darmstadt
06.05.2014 in Darmstadt
13.05.2014 in Darmstadt
01.07.2014 in München
08.07.2014 in Darmstadt
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html
http://www.fachverlag-ferber.de
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Seite 68
69. Seminar - Bieterstrategien
12.03.2014 Darmstadt
20.03.2014 Dortmund
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html
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Seite 69
70. Seminar - IT-Vergabe
19.03.2014 in Dortmund
26.03.2014 in München
07.05.2013 in Darmstadt
14. 05.2014 in Leipzig
02.05.2014 in München
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html
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Seite 70
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