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Fachverlag Thomas Ferber
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren




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 Praxisratgeber Vergaberecht
          Fristen im Vergabeverfahren


              Thomas Ferber

              1. Auflage 2011




        Fachverlag Thomas Ferber




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Dieses Buch wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem k¨nnen Fehler
                                                             o
und Irrt¨ mer nicht vollst¨ndig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor
         u                a
ubernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung f¨ r inhalt-
¨                                                              u
liche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist
daher aufgefordert alle Angaben in eigener Verantwortung zu pr¨ fen.
                                                               u
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen
Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass die-
se von jedermann frei benutzt werden d¨ rfen. Vielmehr kann es sich auch
                                         u
dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige gesch¨ tzte Kennzeichen
                                                       u
handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.




¨
Uber R¨ ckmeldungen und Anmerkungen zu diesem Buch freuen wir uns
        u
sehr.
kontakt@fachverlag-ferber.de




ISBN 978-3-942766-00-5

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im
Internet uber http://dnb.d-nb.de abrufbar.
         ¨

1. Auflage 2011

c 2011 Fachverlag Thomas Ferber

Heinestr. 56
64295 Darmstadt
http://www.fachverlag-ferber.de


Dieses Werk einschließlich aller Abbildungen ist urheberrechtlich
gesch¨ tzt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber-
     u
rechtsgesetzes ist ohne ausdr¨ ckliche Zustimmung des Verlages unzul¨ssig
                              u                                        a
                                     u           a           ¨
und strafbar. Das gilt insbesondere f¨ r Vervielf¨ltigungen, Ubersetzungen,
Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektro-
nischen Systemen.


Satz: Thomas Ferber mit Hilfe von L T X
                                  A
                                     E
Lektorat: Christina Ferber
Druck und Bindung: TZ-Verlag & Print GmbH, Roßdorf bei Darmstadt
Printed in Germany




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Dieses Buch widme ich meinen fruheren
                                 ¨
Kollegen im Forschung-und-Lehre-Team
         bei Sun Microsystems:
  Bea, Regina, Andreas, Axel, Frank,
 Gregor, Mathias, Matthias, Michael,
Rolf, Stefan, Thorsten, Torsten, Wilfried
              und Wolfgang
      sowie unserem Chef Eckhard.




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                                                                 Vorwort



Liebe Leserin, lieber Leser,

das ¨ffentliche Beschaffungswesen besitzt eine erhebliche
      o
wirtschaftliche Bedeutung. F¨r die Europ¨ische Union ging man
                            u           a
2004 von einem Marktvolumen bei ¨ffentlichen Beschaffungen von
                                   o
1.500 Mrd. e aus.1 Das sind 16% des gesamten Bruttoinlands-
produktes der EU. Allein f¨r die Bundesrepublik Deutschland
                            u
machte das ¨ffentliche Beschaffungswesen 2002 ca. 17% des
               o
Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Das sind etwa 360 Mrd. e
pro Jahr.2 Diese Bedeutung des ¨ffentlichen Beschaffungswesens
                                 o
zeigt sich auch in der Anzahl der Ergebnisse f¨r den Suchbegriff
                                              u
  ¨
  Offentliches Beschaffungswesen“ bei Google.3
”
Bei dieser Bedeutung des ¨ffentlichen Beschaffungswesens
                                o
und damit des Vergaberechts verwundert es kaum, dass auch die
Anzahl der Literatur dar¨ber sehr umfangreich ist. Und jetzt noch
                        u
ein weiteres Buch. Da stellt sich nat¨rlich zu Recht die Frage:
                                     u
Warum, wof¨r? Gibt es denn nicht schon genug B¨cher zu diesem
            u                                    u
Thema?

Es gibt wirklich sehr viele und sehr gute B¨cher uber die
                                           u     ¨
 1 Siehe hierzu IP/04/149.
 2 Siehe                              ¨
         hierzu Gutachten Nr. 2/07 - Offentliches Beschaffungswesen. Wissen-
    schaftlicher Beirat beim Bundesministerium f¨r Wirtschaft und Technologie,
                                                u
    Dezember 2007.
 3 Der Suchbegriff offentliches Beschaffungswesen“ ergab am 28.12.2010 un-
                      ¨
                    ”
    gef¨hr 101.000 Ergebnisse.
       a




                                                                             i
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Vorwort


Themen Vergaberecht, Vergabeverfahren und ¨ffentliches Beschaf-
                                              o
fungswesen. Viele dieser B¨cher waren mir in den letzten Jahren
                           u
eine große Hilfe. Gefehlt hat mir aber die ganzen Jahre ein Buch,
das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen besch¨ftigt und
                                                       a
diese griffbereit zur Verf¨gung stellt. Und so entstand schließlich
                         u
die Idee zu diesem Buch.

Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfah-
ren eine besondere Bedeutung. Ein Verstoß gegen diese Fristen
zum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist kann zu
einer Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens f¨hren. Eine zu
                                              u
sp¨te Abgabe auch um nur eine Minute f¨hrt zwangsl¨ufig zum
  a                                     u           a
Ausschluss des Bieters.

In diesem Buch finden Sie alles uber Angebotsfristen, Fristen
                                   ¨
zur Teilnahme, Bewerbungsfristen, Zuschlagsfristen, Bindefristen,
Wartefristen, Fristverk¨rzungen, Fristverl¨ngerungen und vieles
                       u                  a
mehr. Sie erfahren, wann Fristen beginnen und wann diese enden
sowie welche Regeln f¨r Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug
                     u
auf die Fristen gelten. Behandelt werden die Verfahren gem¨ß   a
VOL/A, VOB/A, VOF und SektVO und soweit zutreffend die Ver-
gabearten ¨ffentliche Ausschreibung, beschr¨nkte Ausschreibung,
           o                                a
freih¨ndige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren,
     a
Verhandlungsverfahren sowie der wettbewerbliche Dialog.

Auf der Webseite www.fachverlag-ferber.de finden                      Sie
aktuelle Erg¨nzungen bzw. Korrekturen zu diesem Buch.
            a

Ich w¨nsche Ihnen viel Freude mit diesem Buch, Erfolg f¨r
      u                                                      u
Ihre Ausschreibung als Auftraggeber bzw. viel Erfolg als Bieter.
¨
Uber R¨ckmeldungen, Anregungen, Hinweise und Kritik per
        u
Email kontakt@fachverlag-ferber.de freue ich mich sehr.
So eine Arbeit wird eigentlich nie fertig, man muss sie f¨r fertig
                                                         u
erkl¨ren, wenn man nach Zeit und Umst¨nden das m¨glichste
    a                                       a            o
getan hat.
J. W. von Goethe, Italienische Reise, 16. M¨rz 1787
                                           a

Darmstadt, im Januar 2011                      Thomas Ferber




ii
                               www.fachverlag-ferber.de
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                                            Inhaltsverzeichnis




Vorwort                                                               i


I.   Grundlagen des Vergaberechts                                   1
1. Einleitung                                                        3
   1.1. Was ist Vergaberecht? . . . . . . . . . . . . . . . . .      3
   1.2. Auftragsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    8
        1.2.1. Lieferauftr¨ge . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                          a                                         10
        1.2.2. Bauauftr¨ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                        a                                           11
        1.2.3. Dienstleistungsauftr¨ge . . . . . . . . . . . .
                                    a                               11
   1.3. Die Regeln f¨r die Vergabe . . . . . . . . . . . . . .
                    u                                               11
        1.3.1. Die Regeln f¨r die Vergabe von Bauauftr¨gen
                            u                               a       12
        1.3.2. Die Regeln f¨r die Vergabe von Liefer- und
                            u
               Dienstleistungsauftr¨gen . . . . . . . . . . . .
                                    a                               13
        1.3.3. Die Regeln f¨r die Vergabe von nicht vorab
                            u
               eindeutig beschreibbaren freiberuflichen Leis-
               tungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   14
        1.3.4. Die Regeln f¨r die Vergabe im Sektorenbereich
                            u                                       15
   1.4. Die EU-Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . .     16
        1.4.1. Die EU-Schwellenwerte f¨r den Sektorenbereich
                                         u                          19
        1.4.2. Der EU-Schwellenwert f¨r Bauleistungen . . .
                                        u                           19



                                                                    iii
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Inhaltsverzeichnis


           1.4.3. Der EU-Schwellenwert f¨r Lieferungen und
                                            u
                   Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . .    19
     1.5. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr¨nkungen    a
           (GWB), vierter Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . .     22
     1.6. Die Vergabeverordnung (VgV) . . . . . . . . . . . .          22
     1.7. Die Vergabe- und Vertragsordnung f¨r Bauleistungen
                                               u
           (VOB/A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     24
     1.8. Die Vergabe- und Vertragsordnung f¨r Leistungen
                                                  u
           (VOL/A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     25
     1.9. Die Sektorenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . .       27
     1.10. Sch¨tzung des Auftragswertes . . . . . . . . . . . . .
               a                                                       28
           1.10.1. Keine Manipulation des Sch¨tzwertes . . . .
                                               a                       29
           1.10.2. Zeitpunkt der Sch¨tzung . . . . . . . . . . . .
                                     a                                 29
           1.10.3. Objektivit¨t der Sch¨tzung . . . . . . . . . .
                              a        a                               30

2. Die Vergabearten                                                    33
   2.1. Offenes Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       36
        2.1.1. Der Ablauf im offenen Verfahren . . . . . . .            37
   2.2. Nicht offenes Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . .         38
        2.2.1. Der Ablauf im nicht offenen Verfahren . . . .            39
        2.2.2. Gr¨nde f¨r ein nicht offenes Verfahren gem¨ß
                  u    u                                     a
               § 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . .          40
        2.2.3. Gr¨nde f¨r ein nicht offenes Verfahren gem¨ß
                  u    u                                     a
               § 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . .          41
   2.3. Verhandlungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . .        43
        2.3.1. Gr¨nde f¨r ein Verhandlungsverfahren gem¨ß
                  u    u                                     a
               § 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . .          43
        2.3.2. Gr¨nde f¨r ein Verhandlungsverfahren gem¨ß
                  u    u                                     a
               § 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . .          47
   2.4. Wettbewerblicher Dialog . . . . . . . . . . . . . . . .        50
        2.4.1. Gr¨nde f¨r einen wettbewerblichen Dialog
                  u     u
               gem¨ß § 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . .
                    a                                                  51
        2.4.2. Gr¨nde f¨r einen wettbewerblichen Dialog
                  u     u
               gem¨ß § 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . .
                    a                                                  53


II. Fristen                                                            57
3. Fristen und Termine                                                 59
   3.1. Die Dimension der Zeit       . . . . . . . . . . . . . . . .   59



iv
                              www.fachverlag-ferber.de
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                                                     Inhaltsverzeichnis


   3.2. Begriffsdefinition Frist . . . . . . . . . . . . . . . . .      61
        3.2.1. Fristbeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      62
        3.2.2. Fristende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      65
   3.3. Zusammenfassung Fristberechnung . . . . . . . . . .           68
   3.4. Begriffsdefinition Termin . . . . . . . . . . . . . . . .       69
   3.5. Feiertage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   69
   3.6. Ber¨cksichtigung der Feiertage bei europaweiten
            u
        Ausschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       69
   3.7. Ber¨cksichtigung der Feiertage bei nationalen Aus-
            u
        schreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      70

4. Fristen im Vergabeverfahren                                     71
   4.1. Ver¨ffentlichungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
             o
         4.1.1. Regeln f¨r die Bekanntmachung gem¨ß VOL/A 73
                         u                             a
         4.1.2. Regeln f¨r die Bekanntmachung gem¨ß VOB/A 78
                         u                             a
         4.1.3. Regeln f¨r die Bekanntmachung gem¨ß SektVO 81
                         u                             a
   4.2. Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
         4.2.1. Beginn der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . 84
         4.2.2. Ende der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 85
         4.2.3. Dauer der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 90
         4.2.4. Bearbeitungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . 94
   4.3. Frist f¨r Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) . . . . . 96
               u
         4.3.1. Angemessene Frist . . . . . . . . . . . . . . . 98
         4.3.2. Mindestfristen f¨r den Teilnahmewettbewerb
                                u
                f¨r Vergaben unterhalb der Schwellenwerte . 99
                 u
         4.3.3. Standard-Mindestfristen f¨r den Teilnahme-
                                           u
                wettbewerb f¨r Vergaben ab Erreichen der
                              u
                Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
         4.3.4. Verk¨rzung der Fristen durch elektronische
                     u
                 ¨
                Ubersendung der Bekanntmachung . . . . . . 101
         4.3.5. Verk¨rzte Fristen durch besondere Dringlich-
                     u
                keit (beschleunigtes Verfahren) . . . . . . . . 103
         4.3.6. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . 106
   4.4. Frist f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . . . . . . 108
               u     a             u
         4.4.1. Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellen-
                werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
         4.4.2. Auskunftsfristen unterhalb der Schwellenwerte 110
         4.4.3. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . 110



                                                                      v
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Inhaltsverzeichnis


     4.5. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . . . . .           111
          4.5.1. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen
                  ab Erreichen der Schwellenwerte . . . . . . .         111
          4.5.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen
                  unterhalb der Schwellenwerte . . . . . . . . .        113
     4.6. Bindefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    114
     4.7. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    115
     4.8. Die Frist zur Bekanntmachung uber die Auftragser-
                                             ¨
          teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   118
     4.9. Die Fristen bei R¨gen und Nachpr¨fungen . . . . . .
                             u                  u                       120
          4.9.1. Entscheidungen der Vergabekammern . . . .              124

5. Informations- und Wartepflicht                                    127
   5.1. Informationsinhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
   5.2. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
   5.3. Unwirksamkeit des Vertrages . . . . . . . . . . . . . 132

6. Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwer-
   te gem¨ß VOB
           a                                                       135
   6.1. Fristen in der ¨ffentlichen Ausschreibung gem¨ß
                          o                                    a
         VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
         6.1.1. Ende der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 138
         6.1.2. Angebotsfrist - Er¨ffnungstermin . . . . . . . 138
                                   o
         6.1.3. R¨cknahme von Angeboten . . . . . . . . . . 139
                 u
         6.1.4. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
   6.2. Fristen in der beschr¨nkten Ausschreibung gem¨ß
                               a                               a
         VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
   6.3. Fristen bei der freih¨ndigen Vergabe gem¨ß VOB/A 140
                             a                       a

7. Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwer-
   te gem¨ß VOL/A
          a                                                143

8. Fristen beim offenen Verfahren                                        147
   8.1. Fristen beim offenen Verfahren gem¨ß VOL/A . . .
                                            a                           148
         8.1.1. Fristverk¨rzungen beim offenen Verfahren
                         u
                gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . .
                    a                                                   150
         8.1.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen .             153
         8.1.3. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                         u     a            u                           154
         8.1.4. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                    a                                                   155
         8.1.5. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . .
                    u                                                   155



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                                                      Inhaltsverzeichnis


   8.2. Fristen beim offenen Verfahren gem¨ß VOB/A . . .
                                           a                           156
        8.2.1. Fristverk¨rzungen beim offenen Verfahren
                        u
                gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . .
                   a                                                   157
        8.2.2. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                   a                                                   160
        8.2.3. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen .             161
        8.2.4. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                        u     a            u                           162
        8.2.5. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . .
                   u                                                   162
   8.3. Fristen beim offenen Verfahren gem¨ß SektVO . . .
                                           a                           163
        8.3.1. Fristverk¨rzungen beim offenen Verfahren
                        u
                gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . .
                   a                                                   164
        8.3.2. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                   a                                                   168
        8.3.3. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen .             168
        8.3.4. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                        u     a            u                           169

9. Fristen beim nicht offenen Verfahren                                 171
   9.1. Fristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß VOL/Aa               172
         9.1.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-
                        u
                frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   173
         9.1.2. Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren .            174
         9.1.3. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                          u      a              u                      179
         9.1.4. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                     a                                                 179
         9.1.5. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . .
                    u                                                  179
   9.2. Fristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß VOB/Aa               180
         9.2.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-
                        u
                frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   180
         9.2.2. Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren .            181
         9.2.3. Frist zum Versenden der Unterlagen . . . . .           186
         9.2.4. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                          u      a              u                      186
         9.2.5. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                     a                                                 186
         9.2.6. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . .
                    u                                                  187
   9.3. Fristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß SektVO
                                                       a               188
         9.3.1. Regelfristen gem¨ß SektVO . . . . . . . . . .
                                   a                                   188
         9.3.2. Verk¨rzte Fristen gem¨ß SektVO . . . . . . .
                      u                  a                             189
         9.3.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                     a                                                 194
         9.3.4. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen .            194
         9.3.5. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                          u      a              u                      195

10.Fristen beim Verhandlungsverfahren                        197
   10.1. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . 198



                                                                        vii
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Inhaltsverzeichnis


       10.2. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß VOL/A a               198
             10.2.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-
                             u
                     frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   199
             10.2.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                               u      a              u                      203
             10.2.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                          a                                                 204
             10.2.4. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . .
                         u                                                  204
       10.3. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß VOB/A a               205
             10.3.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-
                             u
                     frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   205
             10.3.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                               u      a              u                      207
             10.3.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                          a                                                 207
             10.3.4. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . .
                         u                                                  208
       10.4. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß SektVOa               209
             10.4.1. Regelfristen gem¨ß SektVO . . . . . . . . . .
                                        a                                   209
             10.4.2. Verk¨rzte Fristen gem¨ß SektVO . . . . . . .
                           u                  a                             209
             10.4.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                          a                                                 214
             10.4.4. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen .            214
             10.4.5. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                               u      a              u                      215
       10.5. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß VOF . .
                                                            a               216
             10.5.1. Verk¨rzte Fristen gem¨ß VOF . . . . . . . . .
                           u                  a                             216
             10.5.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                               u      a              u                      218
             10.5.3. Verl¨ngerung der Bewerbungs- und Ange-
                          a
                     botsfristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    218

11.Fristen beim wettbewerblichen Dialog                                     219
   11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOL/Aa                  219
         11.1.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-
                         u
                 frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       220
         11.1.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                           u      a              u                          222
         11.1.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                      a                                                     222
         11.1.4. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . .
                     u                                                      223
   11.2. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOB/Aa                  224
         11.2.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-
                         u
                 frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       224
         11.2.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                           u      a              u                          226
         11.2.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . .
                      a                                                     226
         11.2.4. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . .
                     u                                                      227



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                                  www.fachverlag-ferber.de
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                                                      Inhaltsverzeichnis


12.Beispiele und Tipps f¨r die Praxis
                           u                                           229
   12.1. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   229
         12.1.1. Der Expressversand, Kurierdienst hat nicht
                 p¨nktlich abgegeben! . . . . . . . . . . . . . .
                   u                                                   229
         12.1.2. P¨nktlich abgegeben? . . . . . . . . . . . . .
                   u                                                   230
         12.1.3. Abgabe nach Abgabetermin aber vor Offnung  ¨
                 der Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . .      231
         12.1.4. Verl¨ngerung der Angebotsfrist . . . . . . . .
                      a                                                231
         12.1.5. Die Sommerzeit: 10:00 Uhr MEZ vs 10:00 Uhr
                 MESZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      232
   12.2. Tipps f¨r die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                 u                                                     232
         12.2.1. Angemessene Fristl¨nge . . . . . . . . . . . .
                                      a                                232
         12.2.2. Faire Abgabetermine . . . . . . . . . . . . . .       233
         12.2.3. Verl¨ngerung der Fristen . . . . . . . . . . . .
                      a                                                233
         12.2.4. Korrekte Berechnung der Fristen . . . . . . .         233
         12.2.5. Das Risiko der versp¨teten Abgabe - Kurier-
                                        a
                 und Expressdienste . . . . . . . . . . . . . . .      234
         12.2.6. Das Risiko der versp¨teten Abgabe - der rich-
                                       a
                 tige Abgabeort . . . . . . . . . . . . . . . . .      235
         12.2.7. Die unverz¨gliche R¨ge . . . . . . . . . . . .
                             u         u                               235
         12.2.8. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . .
                          u      a              u                      236


III. Gesetze und Verordnungen                                          237
13.B¨rgerliches Gesetzbuch (BGB)
    u                                                                  239

14.Richtlinie (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71                               241

15.Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr¨nkungen (GWB)
                                 a                                     245

16. Vergabeverordnung (VgV)                                            267

17.Vergabe und Vertragsordnung f¨r Leistungen - Teil A
                                u
   (VOL/A)                                            275

18.Vergabe- und Vertragsordnung f¨r Bauleistungen Teil A -
                                 u
   VOB/A                                                  315

19.Sektorenverordnung - SektVO                                         353



                                                                        ix
Fachverlag Thomas Ferber
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Inhaltsverzeichnis


20. Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG        385

21.Gesetze uber Feiertage
           ¨                                     387

22.Abk¨rzungen
      u                                          399

23.Lexikon                                       407

Literaturverzeichnis                             423

Index                                            427




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                                           Tabellenverzeichnis




  4.1. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r      u
       Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte . . .         100
  4.2. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r      u
       Vergabeverfahren gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . .
                            a                                      106
  4.3. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r      u
       Vergabeverfahren gem¨ß VOF ab Erreichen der
                              a
       Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    107
  4.4. Abk¨rzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
           u                                                       107
  4.5. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r      u
       Vergabeverfahren gem¨ß VOB/A ab Erreichen der
                             a
       Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    107
  4.6. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r      u
       Vergabeverfahren gem¨ß VOL/A ab Erreichen der
                             a
       Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    108
  4.7. Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellenwerte . .        111

  6.1. Fristen in    der offentlichen Ausschreibung gem¨ß
                          ¨                                     a
       VOB/A .      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
  6.2. Fristen in   der beschr¨nkten Ausschreibung gem¨ß
                                a                               a
       VOB/A .      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

  8.1. Fristen im offenen Verfahren gem¨ß VOL/A . . . . . 148
                                      a



                                                                    xi
Fachverlag Thomas Ferber
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Tabellenverzeichnis


      8.2. Fristverk¨rzungen beim Offenen Verfahren gem¨ß
                    u                                           a
           VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    150
      8.3. Fristen im Offenen Verfahren gem¨ß VOB/A . . . .
                                             a                        156
      8.4. Fristen im Offenen Verfahren gem¨ß SektVO . . . .
                                             a                        163
      8.5. Fristverk¨rzungen beim Offenen Verfahren gem¨ß
                    u                                           a
           SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   165

      9.1. Fristen im nicht offenen Verfahren gem¨ß VOL/A . .
                                                a                     172
      9.2. Fristverk¨rzungen beim nicht offenen Verfahren
                    u
           gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
               a                                                      174
      9.3. Angebotsfristverk¨rzungen beim nicht offenen Ver-
                             u
           fahren gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . .
                      a                                               176
      9.4. Fristen im nicht offenen Verfahren gem¨ß VOB/A .
                                                a                     180
      9.5. Fristverk¨rzungen beim nicht offenen Verfahren
                    u
           gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
               a                                                      182
      9.6. Angebotsfristverk¨rzungen beim nicht offenen Ver-
                             u
           fahren gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . .
                      a                                               183
      9.7. Fristen im nicht offenen Verfahren gem¨ß SektVO . .
                                                a                     188
      9.8. Fristverk¨rzungen beim nicht offenen Verfahren
                    u
           gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
               a                                                      191

      10.1. Fristen im Verhandlungsverfahren gem¨ß VOL/A . .
                                                 a                    199
      10.2. Fristverk¨rzungen beim Verhandlungsverfahren
                     u
            gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                a                                                     202
      10.3. Fristen im Verhandlungsverfahren gem¨ß VOB/A . .
                                                 a                    205
      10.4. Fristverk¨rzungen beim Verhandlungsverfahren
                     u
            gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                a                                                     207
      10.5. Fristen im Verhandlungsverfahren gem¨ß SektVO . .
                                                 a                    209
      10.6. Fristverk¨rzungen beim nicht offenen Verfahren
                     u
            gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
                a                                                     212

      11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOL/A 220
                                                     a
      11.2. Fristen im wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOB/A . 224
                                                   a




xii
                               www.fachverlag-ferber.de
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                                       Abbildungsverzeichnis




  1.1.  Die erste europ¨ische W¨hrung - r¨mische M¨nzen .
                        a          a          o           u             3
  1.2.  Rechts¨bersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
               u                                                        8
  1.3.  Gesetze und Verordnungen f¨r Bauleistungen . . . .
                                       u                               13
  1.4.  Gesetze und Verordnungen f¨r Liefer- und Dienstleis-
                                       u
        tungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     14
  1.5. Gesetze und Verordnungen f¨r freiberufliche Leistungen
                                      u                                16
  1.6. Gesetze und Verordnungen im Sektorenbereich . . .               17
  1.7. Die aktuellen Schwellenwerte seit 1. Januar 2010 . .            18
  1.8. Der aktuelle EU-Schwellenwert im Sektorenbereich .              19
  1.9. Der aktuelle EU-Schwellenwert f¨r Bauleistungen . .
                                            u                          20
  1.10. EU-Schwellenwert f¨r Lieferungen und Dienstleistun-
                             u
        gen der oberen und obersten Bundesbeh¨rden . . . .
                                                     o                 21
  1.11. EU-Schwellenwert f¨r Lieferungen und Dienstleistun-
                             u
        gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    22
  1.12. Weichenstellung in der VgV . . . . . . . . . . . . . .         24
  1.13. Die Struktur der VOB . . . . . . . . . . . . . . . . .         25
  1.14. Die erste VOB von 1926 . . . . . . . . . . . . . . . .         26
  1.15. Die Struktur der VOL . . . . . . . . . . . . . . . . .         27
  1.16. Die erste VOL von 1936 . . . . . . . . . . . . . . . .         27

  2.1. Nationale und europaweite Vergabeverfahren . . . .              33
  2.2. Rechts- und Verordnungs¨bersicht bei nationalen
                                 u
       Vergaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        36



                                                                      xiii
Fachverlag Thomas Ferber
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Abbildungsverzeichnis


      2.3.   Die Vergabearten . . . . . . . . . . . . .   .   .   .   .   .   .   .   37
      2.4.   Der Ablauf im offenen Verfahren . . . .       .   .   .   .   .   .   .   38
      2.5.   Der Ablauf im nicht offenen Verfahren .       .   .   .   .   .   .   .   40
      2.6.   Der Ablauf im Verhandlungsverfahren .        .   .   .   .   .   .   .   44
      2.7.   Der Ablauf im wettbewerblichen Dialog        .   .   .   .   .   .   .   50

      3.1. Der Mond als eine der Grundlagen f¨r unseren Kalender
                                              u                                       60
      3.2. Fristendefinition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   61
      3.3. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Montag . . .                        64
      3.4. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Freitag . . .                       64
      3.5. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Samstag . .                         64
      3.6. Fristende f¨llt auf einen Samstag . . . . . . . . . . .
                      a                                                               67
      3.7. Fristende f¨llt auf einen Sonntag . . . . . . . . . . .
                      a                                                               67
      3.8. Fristende f¨llt auf einen Feiertag . . . . . . . . . . .
                      a                                                               67
      3.9. Fristende f¨llt auf einen Werktag . . . . . . . . . . .
                      a                                                               68
      3.10. Gesetze und Verordnungen zur Fristberechnung . . .                        69

      4.1. Frist f¨r die Ver¨ffentlichung der Vergabebekanntma-
                   u         o
                                       ¨
            chung bei elektronischer Ubermittlung . . . . . . . .                     76
      4.2. Frist f¨r die Ver¨ffentlichung der Vergabebekanntma-
                   u         o
                                            ¨
            chung bei nichtelektronischer Ubermittlung . . . . .                      76
      4.3. Frist zur Ver¨ffentlichung der Bekanntmachung bei
                          o
                            ¨
            elektronischer Ubermittlung . . . . . . . . . . . . . .                   76
      4.4. Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauffor-
            derung an einem Montag . . . . . . . . . . . . . . . .                    85
      4.5. Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauffor-
            derung an einem Freitag . . . . . . . . . . . . . . . .                   85
      4.6. Er¨ffnungstermin und Zuschlagsfrist . . . . . . . . .
               o                                                                      88
      4.7. Abgabetermin, Angebots¨ffnung und Bindefrist . . .
                                      o                                               89
      4.8. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen
                         o                             a
            Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 90
      4.9. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen
                         o                             a
            Sonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 90
      4.10. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen
                         o                             a
            Feiertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                90
      4.11. Die Zeit f¨r die Erstellung der Angebote bei nicht-
                      u
            elektronischer Bekanntmachung im offenen Verfahren                         95
      4.12. Arbeitstage zur Bearbeitung der Ausschreibung . . .                       96
      4.13. Die f¨r die Bearbeitung und Angebotserstellung
                   u
            verf¨gbaren Werktage . . . . . . . . . . . . . . . . .
                 u                                                                    97



xiv
                                www.fachverlag-ferber.de
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                                               Abbildungsverzeichnis


  4.14. Die f¨r die Bearbeitung und Angebotserstellung
              u
        verf¨gbaren Werktage, Monat mit Feiertagen . . . .
            u                                                         97
  4.15. vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb . . . . . . . .           98
  4.16. Die Standard-Mindestfrist f¨r Teilnahmeantr¨ge . .
                                      u                  a           100
  4.17. Durch     elektronische     ¨
                                    Ubermittlung       verk¨rzte
                                                            u
        Mindestfrist f¨r Teilnahmeantr¨ge . . . . . . . . . .
                      u                  a                           102
  4.18. Maximal verk¨rzte Mindestfrist f¨r Teilnahmean-
                       u                      u
        tr¨ge gem¨ß VOB/A, VOL/A und VOF . . . . . . .
          a       a                                                  104
  4.19. Maximal verk¨rzte Mindestfrist f¨r Teilnahmean-
                       u                      u
        tr¨ge gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . .
          a       a                                                  105
  4.20. Berechnung der Auskunftsfristen . . . . . . . . . . .        109
  4.21. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . .          112
  4.22. Bindefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   115
  4.23. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   116
  4.24. Frist gem¨ß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB . . . . . . . . .
                  a                                                  123

  5.1. Wartefrist vor Zuschlagserteilung . . . . . . . . . . .       128
  5.2. Wartepflicht bei Versenden der Information per Post            129
  5.3. Wartepflicht bei elektronischem Versenden der Infor-
       mation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      130
  5.4. Informationspflicht gem¨ß § 101a GWB - 15 Tage . .
                               a                                     131
  5.5. Informationspflicht gem¨ß § 101a GWB - 10 Tage,
                               a
       Fristende an einem Sonntag . . . . . . . . . . . . . .        131
  5.6. Informationspflicht gem¨ß § 101a GWB - 10 Tage in-
                               a
       klusive Feiertage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     132

  6.1. Unterhalb des Schwellenwertes von 4.845.000
       Euro f¨r Bauleistungen k¨nnen die Vergabearten
              u                     o
       ¨ffentliche Ausschreibung, beschr¨nkte Ausschrei-
       o                                     a
       bung und freih¨ndige Vergabe genutzt werden. . . . .
                      a                                              135
  6.2. Die Fristen bei ¨ffentlichen Ausschreibungen gem¨ß
                        o                                     a
       VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     136
  6.3. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen
                    o                             a
       Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     138
  6.4. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen
                    o                             a
       Sonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     138
  6.5. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen
                    o                             a
       Feiertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    139
  6.6. Die Fristen bei beschr¨nkten Ausschreibungen gem¨ß
                             a                                a
       VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     141



                                                                     xv
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Abbildungsverzeichnis


      7.1. Unterhalb des Schwellenwertes von 193.000 Euro f¨r  u
           Liefer- und Dienstleistungen k¨nnen die Vergabear-
                                          o
           ten ¨ffentliche Ausschreibung, beschr¨nkte Ausschrei-
               o                               a
           bung und freih¨ndige Vergabe genutzt werden . . . . 143
                          a
      7.2. Unterhalb des Schwellenwertes von 125.000 Euro
           f¨r Liefer- und Dienstleistungen der obersten
            u
           und oberen Bundesbeh¨rden k¨nnen die Verga-
                                    o        o
           bearten ¨ffentliche Ausschreibung, beschr¨nkte
                      o                                    a
           Ausschreibung und freih¨ndige Vergabe genutzt werden144
                                   a
      7.3. Die Fristen bei ¨ffentlichen Ausschreibungen gem¨ß
                            o                                  a
           VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
      7.4. Die Fristen bei beschr¨nkten Ausschreibungen gem¨ß
                                 a                             a
           VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145

      8.1. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . .      149
      8.2. verk¨rzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin-
                u
            formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   151
      8.3. k¨rzteste erlaubte Fristen im offenen Verfahren durch
             u
            Kumulation aller Verk¨rzungsm¨glichkeiten . . . . .
                                   u         o                          151
      8.4. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . .          154
      8.5. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . .      157
      8.6. verk¨rzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin-
                u
            formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   159
      8.7. k¨rzteste erlaubbare Fristen im offenen Verfahren
             u
            durch Kumulation aller Verk¨rzungsm¨glichkeiten .
                                          u          o                  159
      8.8. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . .          161
      8.9. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . .      163
      8.10. verk¨rzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin-
                u
            formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   165
      8.11. k¨rzeste erlaubte Fristen im offenen Verfahren durch
             u
            Kumulation aller Verk¨rzungsm¨glichkeiten . . . . .
                                   u         o                          166

      9.1. Der Ablauf im nicht offenen Verfahren . . . . . . . .         171
      9.2. Fristen beim Nicht-Offenen-Verfahren . . . . . . . .          175
      9.3. Fristen im beschleunigten nicht offenen Verfahren
           gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
               a                                                        178
      9.4. Fristen beim Nicht-Offenen-Verfahren . . . . . . . .          182
      9.5. Fristen im beschleunigten nicht offenen Verfahren
           gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
               a                                                        185



xvi
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                                             Abbildungsverzeichnis


  9.6. Regelfristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß       a
       SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
  9.7. verk¨rzte Fristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß
           u                                                a
       SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190

  10.1. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . .        198
  10.2. Die Regelfrist im Verhandlungsverfahren gem¨ß        a
        VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    200
                                ¨
  10.3. Die durch elektronische Ubermittlung verk¨rzte Frist
                                                    u
        im Verhandlungsverfahren gem¨ß VOL/A . . . . . .
                                       a                           201
  10.4. Die verk¨rzte Frist beim beschleunigten Verhand-
                 u
        lungsverfahren gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . .
                           a                                       203
  10.5. Fristen im beschleunigten Verhandlungsverfahren
        gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            a                                                      208
  10.6. Regelfristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß        a
        SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   210
  10.7. verk¨rzte Fristen beim Verhandlungsverfahren
             u
        gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
            a                                                      211
  10.8. Die Regelfrist im Verhandlungsverfahren gem¨ß VOF
                                                       a           216
  10.9. Die verk¨rzte Frist beim beschleunigten Verhand-
                 u
        lungsverfahren gem¨ß VOF . . . . . . . . . . . . . .
                           a                                       217

  11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOL/A
                                                 a                 220
                                ¨
  11.2. Die durch elektronische Ubermittlung verk¨rzte Frist
                                                 u
        beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOL/A . . . .
                                          a                        222
  11.3. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOB/A
                                                 a                 225
                                ¨
  11.4. Die durch elektronische Ubermittlung verk¨rzte Frist
                                                 u
        beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOB/A . . . .
                                          a                        226




                                                                   xvii
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                  Teil I.

        Grundlagen des
        Vergaberechts




                             1
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                                                           KAPITEL          1


                                                               Einleitung




1.1. Was ist Vergaberecht?
Vergabeverfahren sind keine Erfindung der Neuzeit. Bereits in der
Antike wurden ¨ffentliche Bauten und Dienstleistungen teilweise
               o
in ¨ffentlichen Verfahren vergeben. Beispielhaft seien hierzu die
   o
Bauvergabe des Zeus-Tempels 1 im griechischen Livadia im 2.
Jahrhundert vor Christus sowie die Vergabe uber den Bau einer
                                            ¨
Mauer2 im r¨mischen Puteoli im Jahr 105 vor Christus genannt.
            o




Abbildung 1.1.: Die erste europ¨ische W¨hrung - r¨mische M¨nzen
                               a       a         o        u

1 Siehehierzu Centralblatt der Bauverwaltung Nr. 1, S. 5; Nr. 2, S. 11-12, 1882.
2 Siehehierzu T. Wiegand. Die Puteolanische Bauinschrift, 1894; P. Ries, Bau-
  vertr¨ge im r¨mischen Recht, Dissertation M¨nchen 1989.
       a       o                              u




                                                                              3
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1. Einleitung


Die zur Lizitation (Versteigerung) an einem vorher bekanntgege-
benen Tag ¨ffentlich auf dem Forum anstehenden Verdingungen
            o
(Vergaben) wurden bereits bei der Ank¨ndigung des Termins durch
                                      u
Anschlag bekannt gemacht. Geboten wurde durch Fingerzeichen.
Den Zuschlag bekam bei der Verdingung von Werk-, Dienst- und
Sachleistungen derjenige, der f¨r das geringste Entgelt bereit war
                               u
diese Leistungen zu erbringen.3 Sinn und Zweck dieser Verfahren
war die Leistungen zum g¨nstigsten Preis einzukaufen.
                          u

Mit der Industrialisierung Europas wurde das Verdingungs-
wesen (Submissionswesen, Vergabewesen) wieder neu entdeckt. Ziel
war auch hier die Vergabe zum g¨nstigsten Preis. In der ersten
                                   u
H¨lfte des 20. Jahrhundert wurden schließlich in Deutschland
  a
die beiden Verdingungsordnungen f¨r Bauleistungen (VOB)
                                        u
und Leistungen (VOL) erarbeitet und verabschiedet. Beide
Verdingungsordnungen wurden haushaltsrechtlich im deutschen
Recht verankert. Mit der Entwicklung der Europ¨ischen Union
                                                    a
und dem Ausbau des europ¨ischen Binnenmarktes ergab sich die
                             a
Notwendigkeit Regeln f¨r einen gemeinsamen Markt zu schaffen.
                        u
Dies wurde von der europ¨ischen Kommission durch Richtlinien,
                           a
die in nationale Gesetze und Vorschriften zu transformieren waren,
umgesetzt.

Durch die europ¨ischen Vergaberichtlinien sind die folgenden
                 a
drei Grunds¨tze im deutschen Vergaberecht verankert worden:
           a

    • Wettbewerbsprinzip


    • Transparenzprinzip


    • Gleichbehandlungsprinzip

Das Bundesverfassungsgericht gab zum Begriff des Vergaberechts
die folgende Definition:


3 W.  Kunkel, Staatsordnung und Staatspraxis der R¨mischen Republik, Zweiter
                                                  o
    Abschnitt, M¨nchen 1995, 446 ff..
                u




4
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                                            1.1. Was ist Vergaberecht?



  Definition des Begriffs Vergaberecht

  Als Vergaberecht wird die Gesamtheit der Normen
  bezeichnet, die ein Tr¨ger ¨ffentlicher Verwaltung bei der
                        a    o
  Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die
  er zur Erf¨llung von Verwaltungsaufgaben ben¨tigt, zu
             u                                    o
  beachten hat.4


Das heißt beim Vergaberecht handelt es sich um ein Regelwerk
und um Vorschriften, die die Umsetzung des Beschaffungswesens
beschreiben. Bei der Beschaffung kann es sich um G¨ter oder
                                                   u
Leistungen handeln.

Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt in einen Bereich
ab Erreichen der Schwellenwerte5 und einen Bereich unterhalb der
Schwellenwerte.

Unterhalb der EG-Schwellenwerte ist das deutsche Vergabe-
recht dem Haushaltsrecht des Bundes, der Bundesl¨nder und der
                                                     a
Gemeinden zuzurechnen mit den Grunds¨tzen der Sparsamkeit und
                                          a
Wirtschaftlichkeit und findet sich in § 30 Haushaltsgrunds¨tzegesetz
                                                         a
(HGrG) sowie in § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO).


   § 30 HGrG - Gesetz uber die Grunds¨tze des
                          ¨               a
   Haushaltsrechts des Bundes und der L¨nder
                                       a

   Dem Abschluß von Vertr¨gen uber Lieferungen und
                               a    ¨
   Leistungen muß eine ¨ffentliche Ausschreibung vorausge-
                         o
   hen, sofern nicht die Natur des Gesch¨fts oder besondere
                                        a
   Umst¨nde eine Ausnahme rechtfertigen.
        a




4 Bundesverfassungsgericht, 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03, siehe hierzu Ver-
   gabeR 2006, 871
5 Die Begriffe Schwellenwert, EU-Schwellenwert und EG-Schwellenwert werden

   im weiteren synonym benutzt.




                                                                          5
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1. Einleitung



    § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
    (1) Dem Abschluß von Vertr¨gen uber Lieferungen und
                                 a     ¨
         Leistungen muß eine ¨ffentliche Ausschreibung vor-
                               o
         ausgehen, sofern nicht die Natur des Gesch¨fts oder
                                                   a
         besondere Umst¨nde eine Ausnahme rechtfertigen.
                         a
    (2) Beim Abschluß von Vertr¨gen ist nach einheitlichen
                                   a
         Richtlinien zu verfahren.



Die entsprechenden Bestimmungen finden sich auch in den
Haushaltsordungen der 16 Bundesl¨nder bzw. den Gemeindehaus-
                                a
haltsverordnungen (GemHVO).


    § 55 Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
    (1) Dem Abschluss von Vertr¨gen uber Lieferungen und
                                  a    ¨
         Leistungen muss eine ¨ffentliche Ausschreibung vor-
                               o
         ausgehen, sofern nicht die Natur des Gesch¨fts oder
                                                   a
         besondere Umst¨nde eine Ausnahme rechtfertigen.
                         a
    (2) Beim Abschluss von Vertr¨gen ist nach einheitlichen
                                   a
         Richtlinien zu verfahren.




6
                           www.fachverlag-ferber.de
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                                        1.1. Was ist Vergaberecht?



   § 22 GemHVO - Vergabe von Auftr¨gen
                                  a


   (1) Der Vergabe von Auftr¨gen muss eine ¨ffentliche Aus-
                             a               o
        schreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des
        Gesch¨fts oder besondere Umst¨nde eine beschr¨nkte
               a                       a               a
        Ausschreibung oder eine freih¨ndige Vergabe rechtfer-
                                     a
        tigen.
   (2) Bei der Vergabe von Auftr¨gen und dem Abschluss
                                   a
        sonstiger Vertr¨ge sind die Grunds¨tze und Richtli-
                       a                    a
        nien zu beachten, die das fachlich zust¨ndige Minis-
                                               a
        terium durch Verwaltungsvorschrift bestimmt.



Die Grunds¨tze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden
            a
durch Wettbewerb unter den Bietern und das Ermitteln des
g¨nstigsten Angebotes erreicht. Geregelt wird die Vergabe durch
 u
Verwaltungsvorschriften, die auf die entsprechenden Vergabe- und
Vertragsordnungen verweisen.

Bei Auftragswerten oberhalb der EG-Schwellenwerte ist das
deutsche Vergaberecht in einer sogenannten Kaskade aufgebaut. An
rangh¨chster Stelle steht dabei der vierte Teil des GWB (Gesetz
      o
gegen Wettbewerbsbeschr¨nkungen), mit dem die europ¨ischen
                          a                              a
Richtlinien in deutsches Gesetz umgesetzt wurden. Die Verga-
beverordnung (VgV) hat eine sogenannte Scharnierfunktion“
                                               ”
zwischen GWB und den verschiedenen Verdingungsordnungen.
In der VgV werden die Weichen zur Anwendung der relevanten
Verdingungsordnung gestellt:

   • Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsauftr¨gen wird
                                                         a
     auf den 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung f¨r  u
     Leistungen (VOL/A) verwiesen. 6

   • Bei der Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen wird auf
     die Vergabeordnung f¨r freiberufliche Leistungen (VOF) ver-
                         u
     wiesen. 7
6 Siehe   hierzu § 4 VgV.
7 Siehe   hierzu § 5 VgV.




                                                                7
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1. Einleitung


    Government Procurement Agreement
                 (GPA)                           Internationales
                                                      Recht



    EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien               EU-Recht


                                             Nationales Recht

                   GWB Teil 4                                 Haushaltsrecht
                                                            BHO, LHO, GemHVO



           VgV                          SektVO                 Verw.-Vorschriften



    VOL/A (2. Abschnitt),                                    VOL/A (1. Abschnitt),
    VOB/A (2. Abschnitt),                                    VOB/A (1. Abschnitt),
           VOF


                       Abbildung 1.2.: Rechts¨bersicht
                                             u


    • Bei der Vergabe von Bauleistungen wird auf den 2. Ab-
      schnitt der Vergabe- und Vertragsordnung f¨r Bauleistungen
                                                u
      (VOB/A) verwiesen. 8

Handelt es sich um die Vergabe von Auftr¨gen im Bereich
                                                a
der Trinkwasserversorgung, Elektrizit¨tsversorgung, Gasversor-
                                        a
gung, W¨rmeversorgung sowie den Verkehrsbereich (Flugh¨fen,
         a                                                a
Schienenverkehr, H¨fen, . . . ) so werden unterhalb des GWB in
                   a
der sogenannten Sektorenverordnung (SektVO) die Regeln zur
Auftragsvergabe in diesem Bereich beschrieben.


1.2. Auftragsarten
Die verschiedenen Arten der ¨ffentlichen Auftr¨ge werden in § 99
                             o                a
Abs. 2 bis 6 GWB definiert.
Auftr¨ge, die Mischformen der definierten Auftragsarten darstellen,
     a
werden durch § 99 Abs. 7 und 8 GWB behandelt und Regeln zur
Zuordnung beschrieben.

8 Siehe   hierzu § 6 VgV.




8
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                                                  KAPITEL        3


                                        Fristen und Termine




3.1. Die Dimension der Zeit
Die Dimension der Zeit geh¨rt zu den Grundlagen des menschlichen
                           o
Lebens. Die Einteilung der Zeit ist seit der fr¨hsten Menschheitsge-
                                               u
schichte durch die astronomischen Gegebenheiten wie Umdrehungs-
periode der Erde, Umlaufperiode der Erde um die Sonne sowie die
Umlaufperiode des Mondes um die Erde gepr¨gt.   a
Ausgangspunkt der Zeiteinteilung war und ist der Tag. Die
L¨nge des Tages kann man recht genau bestimmen, wenn man
 a
den h¨chsten Sonnenstand zweier aufeinander folgender Tage
       o
betrachtet. Das Zeitintervall zwischen diesen beiden Zeitpunkten
hat die L¨nge eines Tages.
         a
Grundlage unserer heutigen Zeitrechnung ist der von Papst Gre-
gor XIII seit dem 15. Oktober 1582 eingef¨hrte Kalender (grego-
                                           u
rianischer Kalender), der den von Julius C¨sar im Jahr 46 v. Chr.
                                          a
eingef¨hrten julianischen Kalender in der Schalttagregelung modi-
      u
fizierte und abl¨ste.
               o




                                                                 59
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3. Fristen und Termine




Abbildung 3.1.: Der Mond als eine der Grundlagen f¨r unseren
                                                  u
                Kalender



     Gesetzliche Zeit, § 4 Abs. 1. EinhZeitG
     Die gesetzliche Zeit ist die mitteleurop¨ische Zeit. Diese
                                             a
     ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hin-
     zuf¨gung einer Stunde.
        u




     Gesetzliche Zeit, § 4 Abs. 2. EinhZeitG
     F¨r den Zeitraum ihrer Einf¨hrung ist die mitteleu-
       u                            u
     rop¨ische Sommerzeit die gesetzliche Zeit . Die mitteleu-
         a
     rop¨ische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte
         a
     Weltzeit unter Hinzuf¨gung zweier Stunden.
                          u




In den Vergabeverfahren ist die genaue Definition von Fristen und
Terminen und deren Bestimmung von besonderer Bedeutung. Bei
einem formal strengen Verfahren muss ohne jeglichen Spielraum f¨r u
alle Beteiligten klar sein, wann eine Frist beginnt und wann sie en-
det.



60
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                                            3.2. Begriffsdefinition Frist




                                Frist




                                Zeitraum

                  Fristbeginn                Fristende


                  Abbildung 3.2.: Fristendefinition



3.2. Begriffsdefinition Frist

Eine Frist ist ein abgegrenzter, d. h. ein bestimmt bezeichneter oder
bestimmbarer Zeitraum. Die Dauer kann dabei durch ein Datum
(zeitlich feste Begrenzung) oder einen unbestimmten Begriff (z. B.
unverz¨glich) bestehen. Eine Frist hat einen Anfangs- und einen
        u
Endtermin. 1


Beispiele f¨r unberstimmte Fristbegriffe finden sich in § 10 VOL/A
           u
oder § 107 GWB.


  § 10 Abs. 1 VOL/A
  F¨r die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantr¨ge
    u                                                  a
  und der Angebote sowie f¨r die Geltung der Angebote sind
                          u
  ausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots und Binde-
  fristen vorzusehen.




 1 siehe
       hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨rgerlichen Gesetzbuch
                                                   u
   mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186
           u
   Rn. 5, Berlin 2004 ; M¨nchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 186
                         u
   RN 4.




                                                                       61
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3. Fristen und Termine



     § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB
     Der Antrag ist unzul¨ssig, soweit der Antragsteller den
                          a
     ger¨gten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-
        u
     verfahren erkannt und gegen¨ber dem Auftraggeber nicht
                                u
     unverz¨ glich ger¨gt hat.
             u         u


Ein Beispiel f¨r eine Frist mit einem bestimmt bezeichneten
              u
Zeitraum findet sich in § 101 GWB.


     § 101a GWB Abs. 1, Satz 3
     Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
     Information nach den S¨tzen 1 und 2 geschlossen werden.
                             a



F¨r die Fristberechnungen im Vergaberecht gilt ganz allgemein die
  u
Grundregel, dass die Fristen nach ganzen Tagen berechnet werden.
Eine Frist beginnt mit dem Anfang eines Kalendertages (Fristbe-
ginn)um 0:00 Uhr und endet mit dem Ende eines Kalendertages
(Fristende) um 24:00 Uhr.




3.2.1. Fristbeginn


Fristbeginn gem¨ß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr.
               a
1182/71


Gem¨ß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Rates
    a
vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f¨r die Fristen, Daten
                                            u
und Termine, Abl. EG Nr. L 124 vom 8. Juni 1971 gilt f¨r den
                                                           u
Anfang einer Frist:




62
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                                             3.2. Begriffsdefinition Frist



  Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr.
  1182/71
  Ist f¨r den Anfang einer nach Tagen, Wochen, Monaten
       u
  oder Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend,
  in welchem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vor-
  genommen wird, so wird bei der Berechnung dieser Frist
  der Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder die
  Handlung f¨llt.
             a




Fristbeginn gem¨ß § 187 BGB
               a


  Fristbeginn gem¨ß § 187 BGB
                    a
  Ist f¨r den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den
       u
  Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird
  bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet,
  in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt f¨llt.
                                               a




Beispiele
Die folgenden Beispiele sollen die Berechnungsmethode zum Fristbe-
ginn verdeutlichen. In Abbildung 3.3 findet das fristausl¨sende Er-
                                                         o
eignis, zum Beispiel das Absenden der Vergabebekanntmachung, am
Montag um 11:00 Uhr statt. Unter Anwendung von § 187 BGB bzw.
Artikel 3 EWG/EURATOM Nr. 1182/71 wird f¨r die Berechnung
                                                 u
der Frist der darauffolgende Tag 0:00 Uhr als Fristbeginn eingesetzt.

F¨r die Fristberechnung gilt gem¨ß § 187 BGB bzw. (EWG/-
 u                              a
Euratom) Nr. 1182/71

    • Der Fristbeginn ist immer am folgenden Tag des ausl¨senden
                                                             o
      Ereignisses oder Zeitpunktes.2 F¨r den Fristbeginn ist es dabei
                                      u
 2 Siehe   hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨rgerlichen Gesetzbuch
                                                    u




                                                                       63
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3. Fristen und Termine


            Maßgebliches Ereignis
                   Fristbeginn um 0:00 Uhr


             MO         DI        MI        DO        FR          SA   SO

           Fristbeginn gemäß § 187 BGB bzw.
           Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

 Abbildung 3.3.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Montag

                                                  Fristbeginn um 0:00 Uhr
                    Maßgebliches Ereignis

             MO         DI        MI        DO        FR          SA   SO

           Fristbeginn gemäß § 187 BGB bzw.
           Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

 Abbildung 3.4.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Freitag


                                                  Fristbeginn um 0:00 Uhr
                                Maßgebliches Ereignis

             MO         DI        MI        DO        FR          SA   SO

           Fristbeginn gemäß § 187 BGB bzw.
           Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

 Abbildung 3.5.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Samstag



       unerheblich, ob der Tag auf einen Werktag, ein Wochenende
       oder einen Feiertag f¨llt.
                            a


     • Die Frist beginnt mit dem Anfang eines Kalendertages um
       0:00 Uhr.3

   mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164-
           u
   240 (Allgemeiner Teil 5), § 187 Rn. 5; Palandt. BGB 68. Aufl 2009. § 187
   Rn. 1.
3 Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨ rgerlichen Gesetzbuch
                                                     u
   mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164-
           u
   240 (Allgemeiner Teil 5), § 187 Rn. 4




64
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                                       3.2. Begriffsdefinition Frist


3.2.2. Fristende

Da die Fristen mit dem Anfang eines Kalendertages (Fristbeginn)um
0:00 Uhr beginnen, enden die Fristen mit dem Ende eines Kalender-
tages (Fristende) um 24:00 Uhr. In § 193 BGB bzw. Artikel 3 Abs. 4
(EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 werden die Auswirkungen von Sams-
tagen, Sonntagen und Feiertagen auf die Fristen geregelt.



Fristende gem¨ß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71
             a

Gem¨ß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Rates
     a
vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f¨r die Fristen, Daten
                                            u
und Termine, Abl. EG Nr. L 124 vom 8. Juni 1971 gilt f¨r das Ende
                                                      u
einer Frist:


  Artikel 3 Abs. 2 lit. b) EWG-Euratom Nr. 1182/71:
  Eine nach Tagen bemessene Frist beginnt am Anfang der
  ersten Stunde des ersten Tages und endet mit Ablauf der
  letzten Stunde des letzten Tages der Frist.




  Artikel 3 Abs. 3 EWG-Euratom Nr. 1182/71:
  Die Fristen umfassen die Feiertage, die Sonntage und die
  Sonnabende, soweit diese nicht ausdr¨cklich ausgenommen
                                      u
  oder die Fristen nach Arbeitstagen bemessen sind.



  Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71:
  F¨llt der letzte Tag einer nicht nach Stunden bemessenen
    a
  Frist auf einen Feiertag, einen Sonntag oder einen Sonn-
  abend, so endet die Frist mit Ablauf der letzten Stunde des
  folgenden Arbeitstags.




                                                                65
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3. Fristen und Termine


Fristende gem¨ß § 188 BGB
             a


     Fristende gem¨ß § 188 Abs. 1 BGB
                     a
     Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf
     des letzten Tages der Frist.




Der Einfluß von Sonn- und Feiertagen sowie Sonnabenden auf
das Fristende gem¨ß § 193 BGB
                 a


     Fristende gem¨ß § 193 BGB
                      a
     Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine
     Willenserkl¨rung abzugeben oder eine Leistung zu bewir-
                  a
     ken und f¨llt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der
                a
     Frist auf einen Sonntag, einen am Erkl¨rungs- oder Leis-
                                              a
     tungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
     einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
     der n¨chste Werktag.
           a




Beispiel
Das Fristende f¨llt auf einen Samstag In Abbildung 3.6 ist das
                a
Beispiel eines Fristendes an einem Samstag mit Verschiebung des
Fristendes auf den n¨chsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist-
                     a
ende ein Samstag angegeben, tritt an Stelle des Samstags gem¨ßa
Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB der
n¨chstfolgende Werktag.
 a

Das Fristende f¨llt auf einen Sonntag In Abbildung 3.7 ist das
                a
Beispiel eines Fristendes an einem Sonntag mit Verschiebung des
Fristendes auf den n¨chsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist-
                     a
ende ein Sonntag angegeben, tritt an Stelle des Sonntags gem¨ßa



66
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                                                              3.2. Begriffsdefinition Frist


                                                             Fristende

              MO           DI          MI         DO          FR           SA         SO
             18. März 19. März 20. März 21. März 22. März 23. März 24. März


              MO           DI          MI         DO          FR           SA         SO
             25. März 26. März 27. März 28. März 29. März 30. März 31. März

      Fristende gemäß § 193 BGB bzw.
      Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

        Abbildung 3.6.: Fristende f¨llt auf einen Samstag
                                   a

                                                                         Fristende

              MO           DI          MI         DO          FR           SA         SO
             18. März 19. März 20. März 21. März 22. März 23. März 24. März


              MO           DI          MI         DO          FR           SA         SO
             25. März 26. März 27. März 28. März 29. März 30. März 31. März

      Fristende gemäß § 193 BGB bzw.
      Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

         Abbildung 3.7.: Fristende f¨llt auf einen Sonntag
                                    a


Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB der
n¨chstfolgende Werktag.
 a

Das Fristende f¨llt auf einen Feiertag In Abbildung 3.8 ist das
                a
Beispiel eines Fristendes an einem Feiertag mit Verschiebung des
Fristendes auf den n¨chsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist-
                     a

                                                 Fristende

              MO           DI          MI         DO          FR           SA         SO
             18. April   19. April   20. April   21. April   22. April   23. April   24. April


              MO           DI          MI         DO          FR           SA         SO
             25. April   26. April   27. April   28. April   29. April   30. April    1. Mai

      Fristende gemäß § 193 BGB bzw.
      Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71

         Abbildung 3.8.: Fristende f¨llt auf einen Feiertag
                                    a

ende ein Feiertag angegeben, tritt an Stelle des Feiertags gem¨ß
                                                              a



                                                                                                 67
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3. Fristen und Termine


Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB der
n¨chstfolgende Werktag.
 a



Das Fristende f¨llt auf einen Werktag In Abbildung 3.9 ist das
                 a
Beispiel eines Fristendes an einem Werktag dargestellt.


                                      Fristende

         MO        DI       MI      DO       FR        SA      SO
        18. März 19. März 20. März 21. März 22. März 23. März 24. März


         MO        DI       MI      DO       FR        SA      SO
        25. März 26. März 27. März 28. März 29. März 30. März 31. März



         Abbildung 3.9.: Fristende f¨llt auf einen Werktag
                                    a




3.3. Zusammenfassung Fristberechnung

F¨r Auftr¨ge, deren gesch¨tzte Auftragswerte gr¨ßer oder gleich den
 u        a              a                       o
Schwellenwerten sind, erfolgt die Berechnung der Fristen gem¨ß der
                                                             a
Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni
1971 zur Festlegung der Regeln f¨r die Fristen, Daten und Termine.4
                                 u
Bei Auftr¨gen, deren gesch¨tzte Auftragswerte kleiner den Schwel-
         a                   a
lenwerten sind, erfolgt die Berechnung der Fristen gem¨ß BGB Buch
                                                      a
1. Abschnitt 4 Fristen, Termine §§186-193.5


4 Da  in allen EU-Mitgliedsstaaten f¨r europaweite Ausschreibungen die Ver-
                                     u
   ordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur
   Festlegung der Regeln f¨r die Fristen, Daten und Termine verwendet wird,
                           u
   ist eine europaweit einheitliche Fristendefinition und Fristenberechnung si-
   chergestellt.
5 Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨ rgerlichen Gesetzbuch
                                                       u
   mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164-
            u
   240 (Allgemeiner Teil 5), §§186-193.




68
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                                          3.4. Begriffsdefinition Termin


           EU-weite Verfahren          EWG/EURATOM Nr. 1182/71
                                                Regeln für
                                       Fristen, Daten und Termine


                                       EU-Schwellenwert



                                        BGB Buch 1. Abschnitt 4
                                       Fristen, Termine §§186-193
           Nationale Verfahren

 Abbildung 3.10.: Gesetze und Verordnungen zur Fristberechnung


3.4. Begriffsdefinition Termin

  Definition Termin
  Ein Termin ist im Unterschied zur Frist ein Zeitpunkt, an
  dem etwas geschehen soll oder Rechtswirkungen eintreten.6



3.5. Feiertage
Zur Fristenberechnung werden Kalendertage verwendet, so dass zu-
erst einmal Feiertage keine Rolle spielen. F¨llt das Fristende aller-
                                             a
dings auf einen Feiertag, dann verschiebt sich das Fristende auf den
n¨chsten Werktag. Wichtig ist hier der Ort an dem die Vergabe
 a
stattfindet. Die dort geltenden Feiertage finden Ber¨cksichtigung
                                                       u
bei der Vergabe.


3.6. Ber¨cksichtigung der Feiertage bei
        u
     europaweiten Ausschreibungen
Bei europaweiten Ausschreibungen sind die Feiertage zu
ber¨cksichtigen, die in dem Mitgliedsstaat vorgesehen sind, bei dem
   u
                                                     ¨
die Ausschreibung stattfindet. Ein Auftraggeber in Osterreich hat
zum Teil andere Feiertage zu ber¨cksichtigen als ein Auftraggeber
                                  u
 6 siehe
       hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨rgerlichen Gesetzbuch
                                                   u
   mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186
           u
   RN 8; M¨nchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 186 RN 4;
           u




                                                                       69
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3. Fristen und Termine


in Deutschland.


     Artikel 1 Satz 1 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71
     F¨r die Anwendung dieser Verordnung sind die Feiertage zu
       u
     ber¨cksichtigen, die als solche in dem Mitgliedsstaat oder
         u
     in dem Organ der Gemeinschaften vorgesehen sind, bei dem
     eine Handlung vorgenommen werden soll.




     Artikel 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71
     Zu diesem Zweck ubermittelt jeder Mitgliedsstaat der Kom-
                       ¨
     mission die Liste der Tage, die nach seinen Rechtsvor-
     schriften als Feiertage vorgesehen sind. Die Kommission
     ver¨ffentlicht im Amtsblatt der Europ¨ischen Gemeinschaf-
        o                                 a
     ten die von den Mitgliedstaaten ubermittelten Listen, die
                                       ¨
     durch Angabe der in den Organen der Gemeinschaften als
     Feiertage vorgesehenen Tage erg¨nzt worden sind.
                                     a


F¨r 2010 wurden die folgenden Feiertage von Deutschland an die
 u
EU ubermittelt7 : 1.1, 2.4, 5.4, 1.5, 13.5, 24.5, 3.10, 24.12, 25.12,
    ¨
26.12, 31.12.


3.7. Ber¨cksichtigung der Feiertage bei
        u
     nationalen Ausschreibungen
Bei nationalen Ausschreibungen also Ausschreibungen, die unter-
halb der Schwellenwerte liegen,sind die Feiertage zu ber¨cksichtigen,
                                                        u
die in dem Bundesland vorgesehen sind, bei dem die Ausschreibung
stattfindet. Die Feiertagsgesetze f¨r die 16 Bundesl¨nder finden sich
                                  u                 a
im Kapitel 21.




 7 Amtsblatt   der Europ¨ischen Union vom 15.1.2010, C 9/31
                        a




70
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                                                         KAPITEL         4


                                 Fristen im Vergabeverfahren



Vergabeverfahren bestehen aus einer großen Anzahl von fristenbe-
zogenen Vorschriften, die der Transparenz des Verfahrens und der
Gleichbehandlung der Bieter dienen.1

Ver¨ffentlichungsfrist: Bei der Ver¨ffentlichungsfrist handelt es
   o                              o
     sich um die Frist nach Absendung der Vergabebekannt-
     machung an das Amt f¨r amtliche Ver¨ffentlichungen der
                             u               o
     Europ¨ischen Gemeinschaft bis zur Ver¨ffentlichung im Sup-
           a                               o
     plement zum Amtsblatt der Europ¨ischen Gemeinschaften.2
                                     a

Angebotsfrist: Bei der Angebotsfrist handelt es sich um die Zeit,
    die den Bietern f¨r das Erstellen und Einreichen der Angebote
                     u
    zur Verf¨gung steht.3 Bei der Angebotsfrist handelt es sich
             u
    um eine Ausschlußfrist, so dass Angebote, die nicht bis zu
    Fristende vorliegen vom Verfahren auszuschließen sind.

Frist f¨r Teilnahmeantrag: Bei der Frist f¨r den Teilnahmeantrag
       u                                   u
      handelt es sich um die Zeit, die den Bietern f¨r das Erstellen
                                                    u
 1 Jan Ziekow. Der Faktor Zeit bei der Vergabe: Schafft das Vergaberecht Bere-
    chenbarkeit. VergabeR S. 861-869. 2010
 2 Siehe hierzu § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A
 3 Siehe hierzu § 10, § 10a VOB/A, § 12, § 12 EG VOL/A




                                                                          71
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4. Fristen im Vergabeverfahren


      und Einreichen der Teilnahmeantr¨ge f¨r einen Teilnahme-
                                       a   u
      wettbewerb zur Verf¨gung steht.4
                         u


Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, den der Auf-
     traggeber zur Pr¨fung und Entscheidung uber den Zuschlag
                      u                          ¨
     ben¨tigt.
         o


Bindefrist: Die Bindefrist bezeichnet die Zeitspanne, bis zu deren
     Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist.


Er¨ffnungstermin: Bei Ausschreibungen gem¨ß VOB/A ist f¨r
  o                                     a              u
          ¨
     die Offnung und Verlesung (Er¨ffnung) der Angebote ein
                                  o
     Er¨ffnungstermin abzuhalten.5
        o


Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit ist der Zeitraum, die der
                              ¨
     Bieter vom Beginn der Uberpr¨fung der Angebotsunterlagen
                                    u
     bis zur Fertigstellung des Angebotes hat.6



4.1. Ver¨ffentlichungsfrist
        o
Bei der Ver¨ffentlichungsfrist handelt es sich um die Frist nach
            o
Absenden der Vergabebekanntmachung an das Amt f¨r amtli-
                                                      u
che Ver¨ffentlichungen der Europ¨ischen Gemeinschaft bis zur
        o                          a
Ver¨ffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europ¨ischen
   o                                                     a
Gemeinschaften. 7
Der Auftraggeber muss seine beabsichtigte Auftragsvergabe (bei
prognostizierten Auftragswerten ab oder oberhalb der Schwellen-
werte) durch eine europaweite Ver¨ffentlichung bekanntmachen.
                                 o
Die notwendigen Regelungen dazu finden sich in den folgenden Pa-
ragraphen: § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A, § 9 VOF, § 16 SektVO.

4 Siehe hierzu § 10a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, § 12 EG VOL/A
5§  14 Abs. 1 VOB/A;
6 siehe hierzu von Wietersheim in Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 17.

   Aufl. 2010, § 10 VOB/A Rn 8.
7 Siehe hierzu § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A




72
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                                            4.1. Ver¨ffentlichungsfrist
                                                    o


4.1.1. Regeln f¨r die Bekanntmachung gem¨ß
               u                        a
       VOL/A
Verbindliche Verwendung von Standardformularen
F¨r die Ver¨ffentlichung der Bekanntmachung der beabsichtigten
 u         o
Auftragsvergabe werden einheitliche Standardformulare verwen-
det.8


  § 15 EG Abs. 1 VOL/A
  Die Bekanntmachung einer beabsichtigten Auftragsver-
  gabe wird nach dem in Anhang II der Verordnung
  (EG) zur Einf¨hrung von Standardformularen f¨r die
                  u                                 u
  Ver¨ffentlichung von Vergabebekanntmachungen im Rah-
      o
  men von Verfahren zur Vergabe ¨ffentlicher Auftr¨ge gem¨ß
                                o                a      a
  der Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie 2004/18/EG
  des Europ¨ischen Parlaments und des Rats in der jeweils
             a
  geltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt.



¨
Ubermittlung der Bekanntmachung
Das Internetportal SIMAP (Informationssystem f¨r die Europ¨ische
                                              u           a
o
¨ffentliche Auftragsvergabe) http://simap.europa.eu/ verschafft
den Zugang zu den wichtigsten Informationen uber die ¨ffentliche
                                             ¨         o
Auftragsvergabe in Europa. In diesem Portal finden sich:

   • Online-Formulare f¨r die Bekanntmachungen ¨ffentlicher Auf-
                       u                       o
     tr¨ge → eNotices
       a

                                  ¨
   • Dienst f¨r die elektronische Ubermittlung von Bekanntma-
             u
     chungen ¨ffentlicher Auftr¨ge → eSenders
             o                 a

   • Elektronischer Zugriff auf das Supplement zum Amtsblatt der
     Europ¨ischen Union (ABl. S) → TED
           a
8 VERORDNUNG      (EG) Nr. 1564/2005 DER KOMMISSION vom 7. Septem-
  ber 2005 zur Einf¨hrung von Standardformularen f¨r die Ver¨ffentlichung
                    u                               u       o
  von Vergabebekanntmachungen im Rahmen von Verfahren zur Vergabe
  o
  ¨ffentlicher Auftr¨ge gem¨ß der Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie
                   a       a
  2004/18/EG des Europ¨ischen Parlaments und des Rates
                         a




                                                                      73
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4. Fristen im Vergabeverfahren


    ¨
Die Ubermittlung der Bekanntmachung sollte vorrangig auf elektro-
nischem Wege erfolgen.


     § 15 EG Abs. 2 S¨tze 1 und 2 VOL/A
                        a
     Die Bekanntmachung ist auf elektronischem oder auf
     anderem Wege unverz¨glich dem Amt f¨r amtliche
                             u                   u
     Ver¨ffentlichungen der Europ¨ischen Gemeinschaften zu
        o                          a
                                             ¨
     ubermitteln. Sofern keine elektronische Ubermittlung der
     ¨
     Bekanntmachung erfolgt, ist der Inhalt der Bekanntma-
     chung auf ca. 650 Worte beschr¨nkt.
                                    a


In den F¨llen besonderer Dringlichkeit, bei denen Fristverk¨rzungen
        a                                                  u
im Vergabeverfahren in Anspruch genommen werden sollen, muss
    ¨
die Ubermittlung der Bekanntmachung elektronisch (zum Beispiel
mit eNotices oder eSenders) oder mittels Telekopie (zum Beispiel
FAX) erfolgen.


     § 15 EG Abs. 2 Satz 3VOL/A
     In F¨llen besonderer Dringlichkeit muss die Bekannt-
          a
     machung mittels Telekopie oder auf elektronischem Weg
     ubermittelt werden.
     ¨


Der Tag der Absendung muss dokumentiert werden und muss nach-
weisbar sein.


     § 15 EG Abs. 2 Satz 4 VOL/A
     Die Auftraggeber muss den Tag der Absendung nachweisen
     k¨nnen.
      o


Dies ist aus den folgenden Gr¨nden wichtig:
                             u

      • Zur Berechnung der Fristen. Das Vergabeverfahren startet mit
            ¨
        der Ubermittlung (Absendung) der Bekanntmachung.

      • Zum Nachweis, dass die nationale Ver¨ffentlichung der Be-
                                            o
                                   ¨
        kanntmachung nicht vor der Ubermittlung an das Amt f¨ru



74
                             www.fachverlag-ferber.de
Leseprobe
                                       4.1. Ver¨ffentlichungsfrist
                                               o


     amtliche Ver¨ffentlichungen der Europ¨ischen Gemeinschaften
                  o                      a
     erfolgt ist.

   • Zur Kontrolle, dass die Ver¨ffentlichung im Supplement zum
                                 o
     Amtsblatt der Europ¨ischen Union (ABl. S) innerhalb der vor-
                         a
     gegebenen Fristen erfolgt ist.

Frist zur Ver¨ffentlichung
             o
                 o             a            ¨
Die Frist zur Ver¨ffentlichung h¨ngt von der Ubermittlungsart ab.
Wird die Bekanntmachung elektronisch ubermittelt mittels
                                      ¨

eNotices Online-Formulare f¨r die Bekanntmachungen ¨ffentlicher
                           u                       o
     Auftr¨ge oder
          a
                                      ¨
eSenders Dienst f¨r die elektronische Ubermittlung von Bekannt-
                 u
     machungen offentlicher Auftr¨ge,
                ¨                 a

dann muss die Ver¨ffentlichung im Supplement zum Amtsblatt
                   o
der Europ¨ischen Union (ABl. S) innerhalb von f¨nf Tagen
           a                                          u
erfolgt sein. Bei nicht elektronisch erstellten und ubersandten
                                                    ¨
Bekanntmachungen verl¨ngert sich die Frist zur Ver¨ffentlichung
                       a                            o
auf 12 Tage.


  § 15 EG Abs. 3, Satz 1 VOL/A
  Elektronisch erstellte und ubersandte Bekanntmachungen
                             ¨
  werden sp¨testens f¨nf Tage nach ihrer Absendung an das
            a         u
  Amt f¨r amtliche Ver¨ffentlichungen der Europ¨ischen Ge-
        u               o                      a
  meinschaften ver¨ffentlicht.
                   o




  § 15 EG Abs. 3, Satz 2 VOL/A
  Nicht elektronisch erstellte und ubersandte Bekanntma-
                                   ¨
  chungen werden sp¨testens zw¨lf Tage nach der Absendung
                    a           o
  ver¨ffentlicht.
     o




                                                              75
Fachverlag Thomas Ferber
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren - Leseprobe
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Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren - Leseprobe

  • 1.
  • 2. Leseprobe Fachverlag Thomas Ferber Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren Fachverlag Thomas Ferber
  • 4. Leseprobe Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren Thomas Ferber 1. Auflage 2011 Fachverlag Thomas Ferber Fachverlag Thomas Ferber
  • 5. Leseprobe Dieses Buch wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem k¨nnen Fehler o und Irrt¨ mer nicht vollst¨ndig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor u a ubernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung f¨ r inhalt- ¨ u liche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert alle Angaben in eigener Verantwortung zu pr¨ fen. u Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass die- se von jedermann frei benutzt werden d¨ rfen. Vielmehr kann es sich auch u dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige gesch¨ tzte Kennzeichen u handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind. ¨ Uber R¨ ckmeldungen und Anmerkungen zu diesem Buch freuen wir uns u sehr. kontakt@fachverlag-ferber.de ISBN 978-3-942766-00-5 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet uber http://dnb.d-nb.de abrufbar. ¨ 1. Auflage 2011 c 2011 Fachverlag Thomas Ferber Heinestr. 56 64295 Darmstadt http://www.fachverlag-ferber.de Dieses Werk einschließlich aller Abbildungen ist urheberrechtlich gesch¨ tzt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber- u rechtsgesetzes ist ohne ausdr¨ ckliche Zustimmung des Verlages unzul¨ssig u a u a ¨ und strafbar. Das gilt insbesondere f¨ r Vervielf¨ltigungen, Ubersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektro- nischen Systemen. Satz: Thomas Ferber mit Hilfe von L T X A E Lektorat: Christina Ferber Druck und Bindung: TZ-Verlag & Print GmbH, Roßdorf bei Darmstadt Printed in Germany www.fachverlag-ferber.de
  • 6. Leseprobe Dieses Buch widme ich meinen fruheren ¨ Kollegen im Forschung-und-Lehre-Team bei Sun Microsystems: Bea, Regina, Andreas, Axel, Frank, Gregor, Mathias, Matthias, Michael, Rolf, Stefan, Thorsten, Torsten, Wilfried und Wolfgang sowie unserem Chef Eckhard. Fachverlag Thomas Ferber
  • 8. Leseprobe Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, das ¨ffentliche Beschaffungswesen besitzt eine erhebliche o wirtschaftliche Bedeutung. F¨r die Europ¨ische Union ging man u a 2004 von einem Marktvolumen bei ¨ffentlichen Beschaffungen von o 1.500 Mrd. e aus.1 Das sind 16% des gesamten Bruttoinlands- produktes der EU. Allein f¨r die Bundesrepublik Deutschland u machte das ¨ffentliche Beschaffungswesen 2002 ca. 17% des o Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Das sind etwa 360 Mrd. e pro Jahr.2 Diese Bedeutung des ¨ffentlichen Beschaffungswesens o zeigt sich auch in der Anzahl der Ergebnisse f¨r den Suchbegriff u ¨ Offentliches Beschaffungswesen“ bei Google.3 ” Bei dieser Bedeutung des ¨ffentlichen Beschaffungswesens o und damit des Vergaberechts verwundert es kaum, dass auch die Anzahl der Literatur dar¨ber sehr umfangreich ist. Und jetzt noch u ein weiteres Buch. Da stellt sich nat¨rlich zu Recht die Frage: u Warum, wof¨r? Gibt es denn nicht schon genug B¨cher zu diesem u u Thema? Es gibt wirklich sehr viele und sehr gute B¨cher uber die u ¨ 1 Siehe hierzu IP/04/149. 2 Siehe ¨ hierzu Gutachten Nr. 2/07 - Offentliches Beschaffungswesen. Wissen- schaftlicher Beirat beim Bundesministerium f¨r Wirtschaft und Technologie, u Dezember 2007. 3 Der Suchbegriff offentliches Beschaffungswesen“ ergab am 28.12.2010 un- ¨ ” gef¨hr 101.000 Ergebnisse. a i Fachverlag Thomas Ferber
  • 9. Leseprobe Vorwort Themen Vergaberecht, Vergabeverfahren und ¨ffentliches Beschaf- o fungswesen. Viele dieser B¨cher waren mir in den letzten Jahren u eine große Hilfe. Gefehlt hat mir aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen besch¨ftigt und a diese griffbereit zur Verf¨gung stellt. Und so entstand schließlich u die Idee zu diesem Buch. Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfah- ren eine besondere Bedeutung. Ein Verstoß gegen diese Fristen zum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist kann zu einer Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens f¨hren. Eine zu u sp¨te Abgabe auch um nur eine Minute f¨hrt zwangsl¨ufig zum a u a Ausschluss des Bieters. In diesem Buch finden Sie alles uber Angebotsfristen, Fristen ¨ zur Teilnahme, Bewerbungsfristen, Zuschlagsfristen, Bindefristen, Wartefristen, Fristverk¨rzungen, Fristverl¨ngerungen und vieles u a mehr. Sie erfahren, wann Fristen beginnen und wann diese enden sowie welche Regeln f¨r Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug u auf die Fristen gelten. Behandelt werden die Verfahren gem¨ß a VOL/A, VOB/A, VOF und SektVO und soweit zutreffend die Ver- gabearten ¨ffentliche Ausschreibung, beschr¨nkte Ausschreibung, o a freih¨ndige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, a Verhandlungsverfahren sowie der wettbewerbliche Dialog. Auf der Webseite www.fachverlag-ferber.de finden Sie aktuelle Erg¨nzungen bzw. Korrekturen zu diesem Buch. a Ich w¨nsche Ihnen viel Freude mit diesem Buch, Erfolg f¨r u u Ihre Ausschreibung als Auftraggeber bzw. viel Erfolg als Bieter. ¨ Uber R¨ckmeldungen, Anregungen, Hinweise und Kritik per u Email kontakt@fachverlag-ferber.de freue ich mich sehr. So eine Arbeit wird eigentlich nie fertig, man muss sie f¨r fertig u erkl¨ren, wenn man nach Zeit und Umst¨nden das m¨glichste a a o getan hat. J. W. von Goethe, Italienische Reise, 16. M¨rz 1787 a Darmstadt, im Januar 2011 Thomas Ferber ii www.fachverlag-ferber.de
  • 10. Leseprobe Inhaltsverzeichnis Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht? . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.2. Auftragsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.2.1. Lieferauftr¨ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 10 1.2.2. Bauauftr¨ge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 11 1.2.3. Dienstleistungsauftr¨ge . . . . . . . . . . . . a 11 1.3. Die Regeln f¨r die Vergabe . . . . . . . . . . . . . . u 11 1.3.1. Die Regeln f¨r die Vergabe von Bauauftr¨gen u a 12 1.3.2. Die Regeln f¨r die Vergabe von Liefer- und u Dienstleistungsauftr¨gen . . . . . . . . . . . . a 13 1.3.3. Die Regeln f¨r die Vergabe von nicht vorab u eindeutig beschreibbaren freiberuflichen Leis- tungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.3.4. Die Regeln f¨r die Vergabe im Sektorenbereich u 15 1.4. Die EU-Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.4.1. Die EU-Schwellenwerte f¨r den Sektorenbereich u 19 1.4.2. Der EU-Schwellenwert f¨r Bauleistungen . . . u 19 iii Fachverlag Thomas Ferber
  • 11. Leseprobe Inhaltsverzeichnis 1.4.3. Der EU-Schwellenwert f¨r Lieferungen und u Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . 19 1.5. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr¨nkungen a (GWB), vierter Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 1.6. Die Vergabeverordnung (VgV) . . . . . . . . . . . . 22 1.7. Die Vergabe- und Vertragsordnung f¨r Bauleistungen u (VOB/A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 1.8. Die Vergabe- und Vertragsordnung f¨r Leistungen u (VOL/A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1.9. Die Sektorenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1.10. Sch¨tzung des Auftragswertes . . . . . . . . . . . . . a 28 1.10.1. Keine Manipulation des Sch¨tzwertes . . . . a 29 1.10.2. Zeitpunkt der Sch¨tzung . . . . . . . . . . . . a 29 1.10.3. Objektivit¨t der Sch¨tzung . . . . . . . . . . a a 30 2. Die Vergabearten 33 2.1. Offenes Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 2.1.1. Der Ablauf im offenen Verfahren . . . . . . . 37 2.2. Nicht offenes Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2.2.1. Der Ablauf im nicht offenen Verfahren . . . . 39 2.2.2. Gr¨nde f¨r ein nicht offenes Verfahren gem¨ß u u a § 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 2.2.3. Gr¨nde f¨r ein nicht offenes Verfahren gem¨ß u u a § 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 2.3. Verhandlungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2.3.1. Gr¨nde f¨r ein Verhandlungsverfahren gem¨ß u u a § 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2.3.2. Gr¨nde f¨r ein Verhandlungsverfahren gem¨ß u u a § 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 2.4. Wettbewerblicher Dialog . . . . . . . . . . . . . . . . 50 2.4.1. Gr¨nde f¨r einen wettbewerblichen Dialog u u gem¨ß § 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . a 51 2.4.2. Gr¨nde f¨r einen wettbewerblichen Dialog u u gem¨ß § 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . a 53 II. Fristen 57 3. Fristen und Termine 59 3.1. Die Dimension der Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . 59 iv www.fachverlag-ferber.de
  • 12. Leseprobe Inhaltsverzeichnis 3.2. Begriffsdefinition Frist . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 3.2.1. Fristbeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 3.2.2. Fristende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 3.3. Zusammenfassung Fristberechnung . . . . . . . . . . 68 3.4. Begriffsdefinition Termin . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3.5. Feiertage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3.6. Ber¨cksichtigung der Feiertage bei europaweiten u Ausschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3.7. Ber¨cksichtigung der Feiertage bei nationalen Aus- u schreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 4. Fristen im Vergabeverfahren 71 4.1. Ver¨ffentlichungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 o 4.1.1. Regeln f¨r die Bekanntmachung gem¨ß VOL/A 73 u a 4.1.2. Regeln f¨r die Bekanntmachung gem¨ß VOB/A 78 u a 4.1.3. Regeln f¨r die Bekanntmachung gem¨ß SektVO 81 u a 4.2. Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 4.2.1. Beginn der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . 84 4.2.2. Ende der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 85 4.2.3. Dauer der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 90 4.2.4. Bearbeitungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . 94 4.3. Frist f¨r Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) . . . . . 96 u 4.3.1. Angemessene Frist . . . . . . . . . . . . . . . 98 4.3.2. Mindestfristen f¨r den Teilnahmewettbewerb u f¨r Vergaben unterhalb der Schwellenwerte . 99 u 4.3.3. Standard-Mindestfristen f¨r den Teilnahme- u wettbewerb f¨r Vergaben ab Erreichen der u Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 4.3.4. Verk¨rzung der Fristen durch elektronische u ¨ Ubersendung der Bekanntmachung . . . . . . 101 4.3.5. Verk¨rzte Fristen durch besondere Dringlich- u keit (beschleunigtes Verfahren) . . . . . . . . 103 4.3.6. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . 106 4.4. Frist f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . . . . . . 108 u a u 4.4.1. Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellen- werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 4.4.2. Auskunftsfristen unterhalb der Schwellenwerte 110 4.4.3. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . 110 v Fachverlag Thomas Ferber
  • 13. Leseprobe Inhaltsverzeichnis 4.5. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . . . . . 111 4.5.1. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen ab Erreichen der Schwellenwerte . . . . . . . 111 4.5.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen unterhalb der Schwellenwerte . . . . . . . . . 113 4.6. Bindefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 4.7. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 4.8. Die Frist zur Bekanntmachung uber die Auftragser- ¨ teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 4.9. Die Fristen bei R¨gen und Nachpr¨fungen . . . . . . u u 120 4.9.1. Entscheidungen der Vergabekammern . . . . 124 5. Informations- und Wartepflicht 127 5.1. Informationsinhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 5.2. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 5.3. Unwirksamkeit des Vertrages . . . . . . . . . . . . . 132 6. Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwer- te gem¨ß VOB a 135 6.1. Fristen in der ¨ffentlichen Ausschreibung gem¨ß o a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 6.1.1. Ende der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 138 6.1.2. Angebotsfrist - Er¨ffnungstermin . . . . . . . 138 o 6.1.3. R¨cknahme von Angeboten . . . . . . . . . . 139 u 6.1.4. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 6.2. Fristen in der beschr¨nkten Ausschreibung gem¨ß a a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 6.3. Fristen bei der freih¨ndigen Vergabe gem¨ß VOB/A 140 a a 7. Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwer- te gem¨ß VOL/A a 143 8. Fristen beim offenen Verfahren 147 8.1. Fristen beim offenen Verfahren gem¨ß VOL/A . . . a 148 8.1.1. Fristverk¨rzungen beim offenen Verfahren u gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . a 150 8.1.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 153 8.1.3. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 154 8.1.4. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 155 8.1.5. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 155 vi www.fachverlag-ferber.de
  • 14. Leseprobe Inhaltsverzeichnis 8.2. Fristen beim offenen Verfahren gem¨ß VOB/A . . . a 156 8.2.1. Fristverk¨rzungen beim offenen Verfahren u gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . a 157 8.2.2. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 160 8.2.3. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 161 8.2.4. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 162 8.2.5. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 162 8.3. Fristen beim offenen Verfahren gem¨ß SektVO . . . a 163 8.3.1. Fristverk¨rzungen beim offenen Verfahren u gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . a 164 8.3.2. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 168 8.3.3. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 168 8.3.4. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 169 9. Fristen beim nicht offenen Verfahren 171 9.1. Fristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß VOL/Aa 172 9.1.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 9.1.2. Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren . 174 9.1.3. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 179 9.1.4. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 179 9.1.5. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 179 9.2. Fristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß VOB/Aa 180 9.2.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 9.2.2. Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren . 181 9.2.3. Frist zum Versenden der Unterlagen . . . . . 186 9.2.4. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 186 9.2.5. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 186 9.2.6. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 187 9.3. Fristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß SektVO a 188 9.3.1. Regelfristen gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . a 188 9.3.2. Verk¨rzte Fristen gem¨ß SektVO . . . . . . . u a 189 9.3.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 194 9.3.4. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 194 9.3.5. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 195 10.Fristen beim Verhandlungsverfahren 197 10.1. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . 198 vii Fachverlag Thomas Ferber
  • 15. Leseprobe Inhaltsverzeichnis 10.2. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß VOL/A a 198 10.2.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 10.2.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 203 10.2.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 204 10.2.4. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 204 10.3. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß VOB/A a 205 10.3.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 10.3.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 207 10.3.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 207 10.3.4. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 208 10.4. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß SektVOa 209 10.4.1. Regelfristen gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . a 209 10.4.2. Verk¨rzte Fristen gem¨ß SektVO . . . . . . . u a 209 10.4.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 214 10.4.4. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 214 10.4.5. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 215 10.5. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß VOF . . a 216 10.5.1. Verk¨rzte Fristen gem¨ß VOF . . . . . . . . . u a 216 10.5.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 218 10.5.3. Verl¨ngerung der Bewerbungs- und Ange- a botsfristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 11.Fristen beim wettbewerblichen Dialog 219 11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOL/Aa 219 11.1.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 11.1.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 222 11.1.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 222 11.1.4. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 223 11.2. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOB/Aa 224 11.2.1. Frist f¨r den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 11.2.2. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 226 11.2.3. Verl¨ngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 226 11.2.4. Zur¨ckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 227 viii www.fachverlag-ferber.de
  • 16. Leseprobe Inhaltsverzeichnis 12.Beispiele und Tipps f¨r die Praxis u 229 12.1. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 12.1.1. Der Expressversand, Kurierdienst hat nicht p¨nktlich abgegeben! . . . . . . . . . . . . . . u 229 12.1.2. P¨nktlich abgegeben? . . . . . . . . . . . . . u 230 12.1.3. Abgabe nach Abgabetermin aber vor Offnung ¨ der Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 12.1.4. Verl¨ngerung der Angebotsfrist . . . . . . . . a 231 12.1.5. Die Sommerzeit: 10:00 Uhr MEZ vs 10:00 Uhr MESZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 12.2. Tipps f¨r die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . u 232 12.2.1. Angemessene Fristl¨nge . . . . . . . . . . . . a 232 12.2.2. Faire Abgabetermine . . . . . . . . . . . . . . 233 12.2.3. Verl¨ngerung der Fristen . . . . . . . . . . . . a 233 12.2.4. Korrekte Berechnung der Fristen . . . . . . . 233 12.2.5. Das Risiko der versp¨teten Abgabe - Kurier- a und Expressdienste . . . . . . . . . . . . . . . 234 12.2.6. Das Risiko der versp¨teten Abgabe - der rich- a tige Abgabeort . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 12.2.7. Die unverz¨gliche R¨ge . . . . . . . . . . . . u u 235 12.2.8. Fristen f¨r zus¨tzliche Ausk¨nfte . . . . . . . u a u 236 III. Gesetze und Verordnungen 237 13.B¨rgerliches Gesetzbuch (BGB) u 239 14.Richtlinie (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 241 15.Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr¨nkungen (GWB) a 245 16. Vergabeverordnung (VgV) 267 17.Vergabe und Vertragsordnung f¨r Leistungen - Teil A u (VOL/A) 275 18.Vergabe- und Vertragsordnung f¨r Bauleistungen Teil A - u VOB/A 315 19.Sektorenverordnung - SektVO 353 ix Fachverlag Thomas Ferber
  • 17. Leseprobe Inhaltsverzeichnis 20. Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG 385 21.Gesetze uber Feiertage ¨ 387 22.Abk¨rzungen u 399 23.Lexikon 407 Literaturverzeichnis 423 Index 427 x www.fachverlag-ferber.de
  • 18. Leseprobe Tabellenverzeichnis 4.1. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r u Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte . . . 100 4.2. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r u Vergabeverfahren gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . . a 106 4.3. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r u Vergabeverfahren gem¨ß VOF ab Erreichen der a Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 4.4. Abk¨rzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . u 107 4.5. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r u Vergabeverfahren gem¨ß VOB/A ab Erreichen der a Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 4.6. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben f¨r u Vergabeverfahren gem¨ß VOL/A ab Erreichen der a Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 4.7. Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellenwerte . . 111 6.1. Fristen in der offentlichen Ausschreibung gem¨ß ¨ a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 6.2. Fristen in der beschr¨nkten Ausschreibung gem¨ß a a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 8.1. Fristen im offenen Verfahren gem¨ß VOL/A . . . . . 148 a xi Fachverlag Thomas Ferber
  • 19. Leseprobe Tabellenverzeichnis 8.2. Fristverk¨rzungen beim Offenen Verfahren gem¨ß u a VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 8.3. Fristen im Offenen Verfahren gem¨ß VOB/A . . . . a 156 8.4. Fristen im Offenen Verfahren gem¨ß SektVO . . . . a 163 8.5. Fristverk¨rzungen beim Offenen Verfahren gem¨ß u a SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 9.1. Fristen im nicht offenen Verfahren gem¨ß VOL/A . . a 172 9.2. Fristverk¨rzungen beim nicht offenen Verfahren u gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 174 9.3. Angebotsfristverk¨rzungen beim nicht offenen Ver- u fahren gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . a 176 9.4. Fristen im nicht offenen Verfahren gem¨ß VOB/A . a 180 9.5. Fristverk¨rzungen beim nicht offenen Verfahren u gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 182 9.6. Angebotsfristverk¨rzungen beim nicht offenen Ver- u fahren gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . a 183 9.7. Fristen im nicht offenen Verfahren gem¨ß SektVO . . a 188 9.8. Fristverk¨rzungen beim nicht offenen Verfahren u gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 191 10.1. Fristen im Verhandlungsverfahren gem¨ß VOL/A . . a 199 10.2. Fristverk¨rzungen beim Verhandlungsverfahren u gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 202 10.3. Fristen im Verhandlungsverfahren gem¨ß VOB/A . . a 205 10.4. Fristverk¨rzungen beim Verhandlungsverfahren u gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 207 10.5. Fristen im Verhandlungsverfahren gem¨ß SektVO . . a 209 10.6. Fristverk¨rzungen beim nicht offenen Verfahren u gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 212 11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOL/A 220 a 11.2. Fristen im wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOB/A . 224 a xii www.fachverlag-ferber.de
  • 20. Leseprobe Abbildungsverzeichnis 1.1. Die erste europ¨ische W¨hrung - r¨mische M¨nzen . a a o u 3 1.2. Rechts¨bersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . u 8 1.3. Gesetze und Verordnungen f¨r Bauleistungen . . . . u 13 1.4. Gesetze und Verordnungen f¨r Liefer- und Dienstleis- u tungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.5. Gesetze und Verordnungen f¨r freiberufliche Leistungen u 16 1.6. Gesetze und Verordnungen im Sektorenbereich . . . 17 1.7. Die aktuellen Schwellenwerte seit 1. Januar 2010 . . 18 1.8. Der aktuelle EU-Schwellenwert im Sektorenbereich . 19 1.9. Der aktuelle EU-Schwellenwert f¨r Bauleistungen . . u 20 1.10. EU-Schwellenwert f¨r Lieferungen und Dienstleistun- u gen der oberen und obersten Bundesbeh¨rden . . . . o 21 1.11. EU-Schwellenwert f¨r Lieferungen und Dienstleistun- u gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 1.12. Weichenstellung in der VgV . . . . . . . . . . . . . . 24 1.13. Die Struktur der VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1.14. Die erste VOB von 1926 . . . . . . . . . . . . . . . . 26 1.15. Die Struktur der VOL . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1.16. Die erste VOL von 1936 . . . . . . . . . . . . . . . . 27 2.1. Nationale und europaweite Vergabeverfahren . . . . 33 2.2. Rechts- und Verordnungs¨bersicht bei nationalen u Vergaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 xiii Fachverlag Thomas Ferber
  • 21. Leseprobe Abbildungsverzeichnis 2.3. Die Vergabearten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 2.4. Der Ablauf im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . 38 2.5. Der Ablauf im nicht offenen Verfahren . . . . . . . . 40 2.6. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . 44 2.7. Der Ablauf im wettbewerblichen Dialog . . . . . . . 50 3.1. Der Mond als eine der Grundlagen f¨r unseren Kalender u 60 3.2. Fristendefinition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 3.3. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Montag . . . 64 3.4. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Freitag . . . 64 3.5. Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Samstag . . 64 3.6. Fristende f¨llt auf einen Samstag . . . . . . . . . . . a 67 3.7. Fristende f¨llt auf einen Sonntag . . . . . . . . . . . a 67 3.8. Fristende f¨llt auf einen Feiertag . . . . . . . . . . . a 67 3.9. Fristende f¨llt auf einen Werktag . . . . . . . . . . . a 68 3.10. Gesetze und Verordnungen zur Fristberechnung . . . 69 4.1. Frist f¨r die Ver¨ffentlichung der Vergabebekanntma- u o ¨ chung bei elektronischer Ubermittlung . . . . . . . . 76 4.2. Frist f¨r die Ver¨ffentlichung der Vergabebekanntma- u o ¨ chung bei nichtelektronischer Ubermittlung . . . . . 76 4.3. Frist zur Ver¨ffentlichung der Bekanntmachung bei o ¨ elektronischer Ubermittlung . . . . . . . . . . . . . . 76 4.4. Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauffor- derung an einem Montag . . . . . . . . . . . . . . . . 85 4.5. Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauffor- derung an einem Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . 85 4.6. Er¨ffnungstermin und Zuschlagsfrist . . . . . . . . . o 88 4.7. Abgabetermin, Angebots¨ffnung und Bindefrist . . . o 89 4.8. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen o a Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 4.9. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen o a Sonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 4.10. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen o a Feiertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 4.11. Die Zeit f¨r die Erstellung der Angebote bei nicht- u elektronischer Bekanntmachung im offenen Verfahren 95 4.12. Arbeitstage zur Bearbeitung der Ausschreibung . . . 96 4.13. Die f¨r die Bearbeitung und Angebotserstellung u verf¨gbaren Werktage . . . . . . . . . . . . . . . . . u 97 xiv www.fachverlag-ferber.de
  • 22. Leseprobe Abbildungsverzeichnis 4.14. Die f¨r die Bearbeitung und Angebotserstellung u verf¨gbaren Werktage, Monat mit Feiertagen . . . . u 97 4.15. vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb . . . . . . . . 98 4.16. Die Standard-Mindestfrist f¨r Teilnahmeantr¨ge . . u a 100 4.17. Durch elektronische ¨ Ubermittlung verk¨rzte u Mindestfrist f¨r Teilnahmeantr¨ge . . . . . . . . . . u a 102 4.18. Maximal verk¨rzte Mindestfrist f¨r Teilnahmean- u u tr¨ge gem¨ß VOB/A, VOL/A und VOF . . . . . . . a a 104 4.19. Maximal verk¨rzte Mindestfrist f¨r Teilnahmean- u u tr¨ge gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . a a 105 4.20. Berechnung der Auskunftsfristen . . . . . . . . . . . 109 4.21. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . . 112 4.22. Bindefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 4.23. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 4.24. Frist gem¨ß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB . . . . . . . . . a 123 5.1. Wartefrist vor Zuschlagserteilung . . . . . . . . . . . 128 5.2. Wartepflicht bei Versenden der Information per Post 129 5.3. Wartepflicht bei elektronischem Versenden der Infor- mation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 5.4. Informationspflicht gem¨ß § 101a GWB - 15 Tage . . a 131 5.5. Informationspflicht gem¨ß § 101a GWB - 10 Tage, a Fristende an einem Sonntag . . . . . . . . . . . . . . 131 5.6. Informationspflicht gem¨ß § 101a GWB - 10 Tage in- a klusive Feiertage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 6.1. Unterhalb des Schwellenwertes von 4.845.000 Euro f¨r Bauleistungen k¨nnen die Vergabearten u o ¨ffentliche Ausschreibung, beschr¨nkte Ausschrei- o a bung und freih¨ndige Vergabe genutzt werden. . . . . a 135 6.2. Die Fristen bei ¨ffentlichen Ausschreibungen gem¨ß o a VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 6.3. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen o a Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 6.4. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen o a Sonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 6.5. Ende der ver¨ffentlichten Angebotsfrist f¨llt auf einen o a Feiertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 6.6. Die Fristen bei beschr¨nkten Ausschreibungen gem¨ß a a VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 xv Fachverlag Thomas Ferber
  • 23. Leseprobe Abbildungsverzeichnis 7.1. Unterhalb des Schwellenwertes von 193.000 Euro f¨r u Liefer- und Dienstleistungen k¨nnen die Vergabear- o ten ¨ffentliche Ausschreibung, beschr¨nkte Ausschrei- o a bung und freih¨ndige Vergabe genutzt werden . . . . 143 a 7.2. Unterhalb des Schwellenwertes von 125.000 Euro f¨r Liefer- und Dienstleistungen der obersten u und oberen Bundesbeh¨rden k¨nnen die Verga- o o bearten ¨ffentliche Ausschreibung, beschr¨nkte o a Ausschreibung und freih¨ndige Vergabe genutzt werden144 a 7.3. Die Fristen bei ¨ffentlichen Ausschreibungen gem¨ß o a VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 7.4. Die Fristen bei beschr¨nkten Ausschreibungen gem¨ß a a VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 8.1. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . 149 8.2. verk¨rzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin- u formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 8.3. k¨rzteste erlaubte Fristen im offenen Verfahren durch u Kumulation aller Verk¨rzungsm¨glichkeiten . . . . . u o 151 8.4. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . . 154 8.5. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . 157 8.6. verk¨rzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin- u formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 8.7. k¨rzteste erlaubbare Fristen im offenen Verfahren u durch Kumulation aller Verk¨rzungsm¨glichkeiten . u o 159 8.8. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . . 161 8.9. Fristen im offenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . 163 8.10. verk¨rzte Fristen im offenen Verfahren durch Vorin- u formation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 8.11. k¨rzeste erlaubte Fristen im offenen Verfahren durch u Kumulation aller Verk¨rzungsm¨glichkeiten . . . . . u o 166 9.1. Der Ablauf im nicht offenen Verfahren . . . . . . . . 171 9.2. Fristen beim Nicht-Offenen-Verfahren . . . . . . . . 175 9.3. Fristen im beschleunigten nicht offenen Verfahren gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 178 9.4. Fristen beim Nicht-Offenen-Verfahren . . . . . . . . 182 9.5. Fristen im beschleunigten nicht offenen Verfahren gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 185 xvi www.fachverlag-ferber.de
  • 24. Leseprobe Abbildungsverzeichnis 9.6. Regelfristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß a SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 9.7. verk¨rzte Fristen beim nicht offenen Verfahren gem¨ß u a SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 10.1. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . 198 10.2. Die Regelfrist im Verhandlungsverfahren gem¨ß a VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 ¨ 10.3. Die durch elektronische Ubermittlung verk¨rzte Frist u im Verhandlungsverfahren gem¨ß VOL/A . . . . . . a 201 10.4. Die verk¨rzte Frist beim beschleunigten Verhand- u lungsverfahren gem¨ß VOL/A . . . . . . . . . . . . . a 203 10.5. Fristen im beschleunigten Verhandlungsverfahren gem¨ß VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 208 10.6. Regelfristen beim Verhandlungsverfahren gem¨ß a SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 10.7. verk¨rzte Fristen beim Verhandlungsverfahren u gem¨ß SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a 211 10.8. Die Regelfrist im Verhandlungsverfahren gem¨ß VOF a 216 10.9. Die verk¨rzte Frist beim beschleunigten Verhand- u lungsverfahren gem¨ß VOF . . . . . . . . . . . . . . a 217 11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOL/A a 220 ¨ 11.2. Die durch elektronische Ubermittlung verk¨rzte Frist u beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOL/A . . . . a 222 11.3. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOB/A a 225 ¨ 11.4. Die durch elektronische Ubermittlung verk¨rzte Frist u beim wettbewerblichen Dialog gem¨ß VOB/A . . . . a 226 xvii Fachverlag Thomas Ferber
  • 26. Leseprobe Teil I. Grundlagen des Vergaberechts 1 Fachverlag Thomas Ferber
  • 28. Leseprobe KAPITEL 1 Einleitung 1.1. Was ist Vergaberecht? Vergabeverfahren sind keine Erfindung der Neuzeit. Bereits in der Antike wurden ¨ffentliche Bauten und Dienstleistungen teilweise o in ¨ffentlichen Verfahren vergeben. Beispielhaft seien hierzu die o Bauvergabe des Zeus-Tempels 1 im griechischen Livadia im 2. Jahrhundert vor Christus sowie die Vergabe uber den Bau einer ¨ Mauer2 im r¨mischen Puteoli im Jahr 105 vor Christus genannt. o Abbildung 1.1.: Die erste europ¨ische W¨hrung - r¨mische M¨nzen a a o u 1 Siehehierzu Centralblatt der Bauverwaltung Nr. 1, S. 5; Nr. 2, S. 11-12, 1882. 2 Siehehierzu T. Wiegand. Die Puteolanische Bauinschrift, 1894; P. Ries, Bau- vertr¨ge im r¨mischen Recht, Dissertation M¨nchen 1989. a o u 3 Fachverlag Thomas Ferber
  • 29. Leseprobe 1. Einleitung Die zur Lizitation (Versteigerung) an einem vorher bekanntgege- benen Tag ¨ffentlich auf dem Forum anstehenden Verdingungen o (Vergaben) wurden bereits bei der Ank¨ndigung des Termins durch u Anschlag bekannt gemacht. Geboten wurde durch Fingerzeichen. Den Zuschlag bekam bei der Verdingung von Werk-, Dienst- und Sachleistungen derjenige, der f¨r das geringste Entgelt bereit war u diese Leistungen zu erbringen.3 Sinn und Zweck dieser Verfahren war die Leistungen zum g¨nstigsten Preis einzukaufen. u Mit der Industrialisierung Europas wurde das Verdingungs- wesen (Submissionswesen, Vergabewesen) wieder neu entdeckt. Ziel war auch hier die Vergabe zum g¨nstigsten Preis. In der ersten u H¨lfte des 20. Jahrhundert wurden schließlich in Deutschland a die beiden Verdingungsordnungen f¨r Bauleistungen (VOB) u und Leistungen (VOL) erarbeitet und verabschiedet. Beide Verdingungsordnungen wurden haushaltsrechtlich im deutschen Recht verankert. Mit der Entwicklung der Europ¨ischen Union a und dem Ausbau des europ¨ischen Binnenmarktes ergab sich die a Notwendigkeit Regeln f¨r einen gemeinsamen Markt zu schaffen. u Dies wurde von der europ¨ischen Kommission durch Richtlinien, a die in nationale Gesetze und Vorschriften zu transformieren waren, umgesetzt. Durch die europ¨ischen Vergaberichtlinien sind die folgenden a drei Grunds¨tze im deutschen Vergaberecht verankert worden: a • Wettbewerbsprinzip • Transparenzprinzip • Gleichbehandlungsprinzip Das Bundesverfassungsgericht gab zum Begriff des Vergaberechts die folgende Definition: 3 W. Kunkel, Staatsordnung und Staatspraxis der R¨mischen Republik, Zweiter o Abschnitt, M¨nchen 1995, 446 ff.. u 4 www.fachverlag-ferber.de
  • 30. Leseprobe 1.1. Was ist Vergaberecht? Definition des Begriffs Vergaberecht Als Vergaberecht wird die Gesamtheit der Normen bezeichnet, die ein Tr¨ger ¨ffentlicher Verwaltung bei der a o Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erf¨llung von Verwaltungsaufgaben ben¨tigt, zu u o beachten hat.4 Das heißt beim Vergaberecht handelt es sich um ein Regelwerk und um Vorschriften, die die Umsetzung des Beschaffungswesens beschreiben. Bei der Beschaffung kann es sich um G¨ter oder u Leistungen handeln. Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt in einen Bereich ab Erreichen der Schwellenwerte5 und einen Bereich unterhalb der Schwellenwerte. Unterhalb der EG-Schwellenwerte ist das deutsche Vergabe- recht dem Haushaltsrecht des Bundes, der Bundesl¨nder und der a Gemeinden zuzurechnen mit den Grunds¨tzen der Sparsamkeit und a Wirtschaftlichkeit und findet sich in § 30 Haushaltsgrunds¨tzegesetz a (HGrG) sowie in § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO). § 30 HGrG - Gesetz uber die Grunds¨tze des ¨ a Haushaltsrechts des Bundes und der L¨nder a Dem Abschluß von Vertr¨gen uber Lieferungen und a ¨ Leistungen muß eine ¨ffentliche Ausschreibung vorausge- o hen, sofern nicht die Natur des Gesch¨fts oder besondere a Umst¨nde eine Ausnahme rechtfertigen. a 4 Bundesverfassungsgericht, 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03, siehe hierzu Ver- gabeR 2006, 871 5 Die Begriffe Schwellenwert, EU-Schwellenwert und EG-Schwellenwert werden im weiteren synonym benutzt. 5 Fachverlag Thomas Ferber
  • 31. Leseprobe 1. Einleitung § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) (1) Dem Abschluß von Vertr¨gen uber Lieferungen und a ¨ Leistungen muß eine ¨ffentliche Ausschreibung vor- o ausgehen, sofern nicht die Natur des Gesch¨fts oder a besondere Umst¨nde eine Ausnahme rechtfertigen. a (2) Beim Abschluß von Vertr¨gen ist nach einheitlichen a Richtlinien zu verfahren. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich auch in den Haushaltsordungen der 16 Bundesl¨nder bzw. den Gemeindehaus- a haltsverordnungen (GemHVO). § 55 Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO) (1) Dem Abschluss von Vertr¨gen uber Lieferungen und a ¨ Leistungen muss eine ¨ffentliche Ausschreibung vor- o ausgehen, sofern nicht die Natur des Gesch¨fts oder a besondere Umst¨nde eine Ausnahme rechtfertigen. a (2) Beim Abschluss von Vertr¨gen ist nach einheitlichen a Richtlinien zu verfahren. 6 www.fachverlag-ferber.de
  • 32. Leseprobe 1.1. Was ist Vergaberecht? § 22 GemHVO - Vergabe von Auftr¨gen a (1) Der Vergabe von Auftr¨gen muss eine ¨ffentliche Aus- a o schreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Gesch¨fts oder besondere Umst¨nde eine beschr¨nkte a a a Ausschreibung oder eine freih¨ndige Vergabe rechtfer- a tigen. (2) Bei der Vergabe von Auftr¨gen und dem Abschluss a sonstiger Vertr¨ge sind die Grunds¨tze und Richtli- a a nien zu beachten, die das fachlich zust¨ndige Minis- a terium durch Verwaltungsvorschrift bestimmt. Die Grunds¨tze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden a durch Wettbewerb unter den Bietern und das Ermitteln des g¨nstigsten Angebotes erreicht. Geregelt wird die Vergabe durch u Verwaltungsvorschriften, die auf die entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnungen verweisen. Bei Auftragswerten oberhalb der EG-Schwellenwerte ist das deutsche Vergaberecht in einer sogenannten Kaskade aufgebaut. An rangh¨chster Stelle steht dabei der vierte Teil des GWB (Gesetz o gegen Wettbewerbsbeschr¨nkungen), mit dem die europ¨ischen a a Richtlinien in deutsches Gesetz umgesetzt wurden. Die Verga- beverordnung (VgV) hat eine sogenannte Scharnierfunktion“ ” zwischen GWB und den verschiedenen Verdingungsordnungen. In der VgV werden die Weichen zur Anwendung der relevanten Verdingungsordnung gestellt: • Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsauftr¨gen wird a auf den 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung f¨r u Leistungen (VOL/A) verwiesen. 6 • Bei der Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen wird auf die Vergabeordnung f¨r freiberufliche Leistungen (VOF) ver- u wiesen. 7 6 Siehe hierzu § 4 VgV. 7 Siehe hierzu § 5 VgV. 7 Fachverlag Thomas Ferber
  • 33. Leseprobe 1. Einleitung Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht Nationales Recht GWB Teil 4 Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO VgV SektVO Verw.-Vorschriften VOL/A (2. Abschnitt), VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt), VOF Abbildung 1.2.: Rechts¨bersicht u • Bei der Vergabe von Bauleistungen wird auf den 2. Ab- schnitt der Vergabe- und Vertragsordnung f¨r Bauleistungen u (VOB/A) verwiesen. 8 Handelt es sich um die Vergabe von Auftr¨gen im Bereich a der Trinkwasserversorgung, Elektrizit¨tsversorgung, Gasversor- a gung, W¨rmeversorgung sowie den Verkehrsbereich (Flugh¨fen, a a Schienenverkehr, H¨fen, . . . ) so werden unterhalb des GWB in a der sogenannten Sektorenverordnung (SektVO) die Regeln zur Auftragsvergabe in diesem Bereich beschrieben. 1.2. Auftragsarten Die verschiedenen Arten der ¨ffentlichen Auftr¨ge werden in § 99 o a Abs. 2 bis 6 GWB definiert. Auftr¨ge, die Mischformen der definierten Auftragsarten darstellen, a werden durch § 99 Abs. 7 und 8 GWB behandelt und Regeln zur Zuordnung beschrieben. 8 Siehe hierzu § 6 VgV. 8 www.fachverlag-ferber.de
  • 34. Leseprobe KAPITEL 3 Fristen und Termine 3.1. Die Dimension der Zeit Die Dimension der Zeit geh¨rt zu den Grundlagen des menschlichen o Lebens. Die Einteilung der Zeit ist seit der fr¨hsten Menschheitsge- u schichte durch die astronomischen Gegebenheiten wie Umdrehungs- periode der Erde, Umlaufperiode der Erde um die Sonne sowie die Umlaufperiode des Mondes um die Erde gepr¨gt. a Ausgangspunkt der Zeiteinteilung war und ist der Tag. Die L¨nge des Tages kann man recht genau bestimmen, wenn man a den h¨chsten Sonnenstand zweier aufeinander folgender Tage o betrachtet. Das Zeitintervall zwischen diesen beiden Zeitpunkten hat die L¨nge eines Tages. a Grundlage unserer heutigen Zeitrechnung ist der von Papst Gre- gor XIII seit dem 15. Oktober 1582 eingef¨hrte Kalender (grego- u rianischer Kalender), der den von Julius C¨sar im Jahr 46 v. Chr. a eingef¨hrten julianischen Kalender in der Schalttagregelung modi- u fizierte und abl¨ste. o 59 Fachverlag Thomas Ferber
  • 35. Leseprobe 3. Fristen und Termine Abbildung 3.1.: Der Mond als eine der Grundlagen f¨r unseren u Kalender Gesetzliche Zeit, § 4 Abs. 1. EinhZeitG Die gesetzliche Zeit ist die mitteleurop¨ische Zeit. Diese a ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hin- zuf¨gung einer Stunde. u Gesetzliche Zeit, § 4 Abs. 2. EinhZeitG F¨r den Zeitraum ihrer Einf¨hrung ist die mitteleu- u u rop¨ische Sommerzeit die gesetzliche Zeit . Die mitteleu- a rop¨ische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte a Weltzeit unter Hinzuf¨gung zweier Stunden. u In den Vergabeverfahren ist die genaue Definition von Fristen und Terminen und deren Bestimmung von besonderer Bedeutung. Bei einem formal strengen Verfahren muss ohne jeglichen Spielraum f¨r u alle Beteiligten klar sein, wann eine Frist beginnt und wann sie en- det. 60 www.fachverlag-ferber.de
  • 36. Leseprobe 3.2. Begriffsdefinition Frist Frist Zeitraum Fristbeginn Fristende Abbildung 3.2.: Fristendefinition 3.2. Begriffsdefinition Frist Eine Frist ist ein abgegrenzter, d. h. ein bestimmt bezeichneter oder bestimmbarer Zeitraum. Die Dauer kann dabei durch ein Datum (zeitlich feste Begrenzung) oder einen unbestimmten Begriff (z. B. unverz¨glich) bestehen. Eine Frist hat einen Anfangs- und einen u Endtermin. 1 Beispiele f¨r unberstimmte Fristbegriffe finden sich in § 10 VOL/A u oder § 107 GWB. § 10 Abs. 1 VOL/A F¨r die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantr¨ge u a und der Angebote sowie f¨r die Geltung der Angebote sind u ausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots und Binde- fristen vorzusehen. 1 siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨rgerlichen Gesetzbuch u mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186 u Rn. 5, Berlin 2004 ; M¨nchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 186 u RN 4. 61 Fachverlag Thomas Ferber
  • 37. Leseprobe 3. Fristen und Termine § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB Der Antrag ist unzul¨ssig, soweit der Antragsteller den a ger¨gten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe- u verfahren erkannt und gegen¨ber dem Auftraggeber nicht u unverz¨ glich ger¨gt hat. u u Ein Beispiel f¨r eine Frist mit einem bestimmt bezeichneten u Zeitraum findet sich in § 101 GWB. § 101a GWB Abs. 1, Satz 3 Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den S¨tzen 1 und 2 geschlossen werden. a F¨r die Fristberechnungen im Vergaberecht gilt ganz allgemein die u Grundregel, dass die Fristen nach ganzen Tagen berechnet werden. Eine Frist beginnt mit dem Anfang eines Kalendertages (Fristbe- ginn)um 0:00 Uhr und endet mit dem Ende eines Kalendertages (Fristende) um 24:00 Uhr. 3.2.1. Fristbeginn Fristbeginn gem¨ß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. a 1182/71 Gem¨ß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Rates a vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f¨r die Fristen, Daten u und Termine, Abl. EG Nr. L 124 vom 8. Juni 1971 gilt f¨r den u Anfang einer Frist: 62 www.fachverlag-ferber.de
  • 38. Leseprobe 3.2. Begriffsdefinition Frist Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Ist f¨r den Anfang einer nach Tagen, Wochen, Monaten u oder Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vor- genommen wird, so wird bei der Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder die Handlung f¨llt. a Fristbeginn gem¨ß § 187 BGB a Fristbeginn gem¨ß § 187 BGB a Ist f¨r den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den u Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt f¨llt. a Beispiele Die folgenden Beispiele sollen die Berechnungsmethode zum Fristbe- ginn verdeutlichen. In Abbildung 3.3 findet das fristausl¨sende Er- o eignis, zum Beispiel das Absenden der Vergabebekanntmachung, am Montag um 11:00 Uhr statt. Unter Anwendung von § 187 BGB bzw. Artikel 3 EWG/EURATOM Nr. 1182/71 wird f¨r die Berechnung u der Frist der darauffolgende Tag 0:00 Uhr als Fristbeginn eingesetzt. F¨r die Fristberechnung gilt gem¨ß § 187 BGB bzw. (EWG/- u a Euratom) Nr. 1182/71 • Der Fristbeginn ist immer am folgenden Tag des ausl¨senden o Ereignisses oder Zeitpunktes.2 F¨r den Fristbeginn ist es dabei u 2 Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨rgerlichen Gesetzbuch u 63 Fachverlag Thomas Ferber
  • 39. Leseprobe 3. Fristen und Termine Maßgebliches Ereignis Fristbeginn um 0:00 Uhr MO DI MI DO FR SA SO Fristbeginn gemäß § 187 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.3.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Montag Fristbeginn um 0:00 Uhr Maßgebliches Ereignis MO DI MI DO FR SA SO Fristbeginn gemäß § 187 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.4.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Freitag Fristbeginn um 0:00 Uhr Maßgebliches Ereignis MO DI MI DO FR SA SO Fristbeginn gemäß § 187 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.5.: Fristbeginn - Maßgebliches Ereignis am Samstag unerheblich, ob der Tag auf einen Werktag, ein Wochenende oder einen Feiertag f¨llt. a • Die Frist beginnt mit dem Anfang eines Kalendertages um 0:00 Uhr.3 mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164- u 240 (Allgemeiner Teil 5), § 187 Rn. 5; Palandt. BGB 68. Aufl 2009. § 187 Rn. 1. 3 Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨ rgerlichen Gesetzbuch u mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164- u 240 (Allgemeiner Teil 5), § 187 Rn. 4 64 www.fachverlag-ferber.de
  • 40. Leseprobe 3.2. Begriffsdefinition Frist 3.2.2. Fristende Da die Fristen mit dem Anfang eines Kalendertages (Fristbeginn)um 0:00 Uhr beginnen, enden die Fristen mit dem Ende eines Kalender- tages (Fristende) um 24:00 Uhr. In § 193 BGB bzw. Artikel 3 Abs. 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 werden die Auswirkungen von Sams- tagen, Sonntagen und Feiertagen auf die Fristen geregelt. Fristende gem¨ß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 a Gem¨ß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Rates a vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f¨r die Fristen, Daten u und Termine, Abl. EG Nr. L 124 vom 8. Juni 1971 gilt f¨r das Ende u einer Frist: Artikel 3 Abs. 2 lit. b) EWG-Euratom Nr. 1182/71: Eine nach Tagen bemessene Frist beginnt am Anfang der ersten Stunde des ersten Tages und endet mit Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages der Frist. Artikel 3 Abs. 3 EWG-Euratom Nr. 1182/71: Die Fristen umfassen die Feiertage, die Sonntage und die Sonnabende, soweit diese nicht ausdr¨cklich ausgenommen u oder die Fristen nach Arbeitstagen bemessen sind. Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71: F¨llt der letzte Tag einer nicht nach Stunden bemessenen a Frist auf einen Feiertag, einen Sonntag oder einen Sonn- abend, so endet die Frist mit Ablauf der letzten Stunde des folgenden Arbeitstags. 65 Fachverlag Thomas Ferber
  • 41. Leseprobe 3. Fristen und Termine Fristende gem¨ß § 188 BGB a Fristende gem¨ß § 188 Abs. 1 BGB a Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Der Einfluß von Sonn- und Feiertagen sowie Sonnabenden auf das Fristende gem¨ß § 193 BGB a Fristende gem¨ß § 193 BGB a Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserkl¨rung abzugeben oder eine Leistung zu bewir- a ken und f¨llt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der a Frist auf einen Sonntag, einen am Erkl¨rungs- oder Leis- a tungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der n¨chste Werktag. a Beispiel Das Fristende f¨llt auf einen Samstag In Abbildung 3.6 ist das a Beispiel eines Fristendes an einem Samstag mit Verschiebung des Fristendes auf den n¨chsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist- a ende ein Samstag angegeben, tritt an Stelle des Samstags gem¨ßa Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB der n¨chstfolgende Werktag. a Das Fristende f¨llt auf einen Sonntag In Abbildung 3.7 ist das a Beispiel eines Fristendes an einem Sonntag mit Verschiebung des Fristendes auf den n¨chsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist- a ende ein Sonntag angegeben, tritt an Stelle des Sonntags gem¨ßa 66 www.fachverlag-ferber.de
  • 42. Leseprobe 3.2. Begriffsdefinition Frist Fristende MO DI MI DO FR SA SO 18. März 19. März 20. März 21. März 22. März 23. März 24. März MO DI MI DO FR SA SO 25. März 26. März 27. März 28. März 29. März 30. März 31. März Fristende gemäß § 193 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.6.: Fristende f¨llt auf einen Samstag a Fristende MO DI MI DO FR SA SO 18. März 19. März 20. März 21. März 22. März 23. März 24. März MO DI MI DO FR SA SO 25. März 26. März 27. März 28. März 29. März 30. März 31. März Fristende gemäß § 193 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.7.: Fristende f¨llt auf einen Sonntag a Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB der n¨chstfolgende Werktag. a Das Fristende f¨llt auf einen Feiertag In Abbildung 3.8 ist das a Beispiel eines Fristendes an einem Feiertag mit Verschiebung des Fristendes auf den n¨chsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist- a Fristende MO DI MI DO FR SA SO 18. April 19. April 20. April 21. April 22. April 23. April 24. April MO DI MI DO FR SA SO 25. April 26. April 27. April 28. April 29. April 30. April 1. Mai Fristende gemäß § 193 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.8.: Fristende f¨llt auf einen Feiertag a ende ein Feiertag angegeben, tritt an Stelle des Feiertags gem¨ß a 67 Fachverlag Thomas Ferber
  • 43. Leseprobe 3. Fristen und Termine Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. § 193 BGB der n¨chstfolgende Werktag. a Das Fristende f¨llt auf einen Werktag In Abbildung 3.9 ist das a Beispiel eines Fristendes an einem Werktag dargestellt. Fristende MO DI MI DO FR SA SO 18. März 19. März 20. März 21. März 22. März 23. März 24. März MO DI MI DO FR SA SO 25. März 26. März 27. März 28. März 29. März 30. März 31. März Abbildung 3.9.: Fristende f¨llt auf einen Werktag a 3.3. Zusammenfassung Fristberechnung F¨r Auftr¨ge, deren gesch¨tzte Auftragswerte gr¨ßer oder gleich den u a a o Schwellenwerten sind, erfolgt die Berechnung der Fristen gem¨ß der a Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f¨r die Fristen, Daten und Termine.4 u Bei Auftr¨gen, deren gesch¨tzte Auftragswerte kleiner den Schwel- a a lenwerten sind, erfolgt die Berechnung der Fristen gem¨ß BGB Buch a 1. Abschnitt 4 Fristen, Termine §§186-193.5 4 Da in allen EU-Mitgliedsstaaten f¨r europaweite Ausschreibungen die Ver- u ordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln f¨r die Fristen, Daten und Termine verwendet wird, u ist eine europaweit einheitliche Fristendefinition und Fristenberechnung si- chergestellt. 5 Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨ rgerlichen Gesetzbuch u mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil §§ 164- u 240 (Allgemeiner Teil 5), §§186-193. 68 www.fachverlag-ferber.de
  • 44. Leseprobe 3.4. Begriffsdefinition Termin EU-weite Verfahren EWG/EURATOM Nr. 1182/71 Regeln für Fristen, Daten und Termine EU-Schwellenwert BGB Buch 1. Abschnitt 4 Fristen, Termine §§186-193 Nationale Verfahren Abbildung 3.10.: Gesetze und Verordnungen zur Fristberechnung 3.4. Begriffsdefinition Termin Definition Termin Ein Termin ist im Unterschied zur Frist ein Zeitpunkt, an dem etwas geschehen soll oder Rechtswirkungen eintreten.6 3.5. Feiertage Zur Fristenberechnung werden Kalendertage verwendet, so dass zu- erst einmal Feiertage keine Rolle spielen. F¨llt das Fristende aller- a dings auf einen Feiertag, dann verschiebt sich das Fristende auf den n¨chsten Werktag. Wichtig ist hier der Ort an dem die Vergabe a stattfindet. Die dort geltenden Feiertage finden Ber¨cksichtigung u bei der Vergabe. 3.6. Ber¨cksichtigung der Feiertage bei u europaweiten Ausschreibungen Bei europaweiten Ausschreibungen sind die Feiertage zu ber¨cksichtigen, die in dem Mitgliedsstaat vorgesehen sind, bei dem u ¨ die Ausschreibung stattfindet. Ein Auftraggeber in Osterreich hat zum Teil andere Feiertage zu ber¨cksichtigen als ein Auftraggeber u 6 siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B¨rgerlichen Gesetzbuch u mit Einf¨hrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil § 186 u RN 8; M¨nchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 186 RN 4; u 69 Fachverlag Thomas Ferber
  • 45. Leseprobe 3. Fristen und Termine in Deutschland. Artikel 1 Satz 1 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 F¨r die Anwendung dieser Verordnung sind die Feiertage zu u ber¨cksichtigen, die als solche in dem Mitgliedsstaat oder u in dem Organ der Gemeinschaften vorgesehen sind, bei dem eine Handlung vorgenommen werden soll. Artikel 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Zu diesem Zweck ubermittelt jeder Mitgliedsstaat der Kom- ¨ mission die Liste der Tage, die nach seinen Rechtsvor- schriften als Feiertage vorgesehen sind. Die Kommission ver¨ffentlicht im Amtsblatt der Europ¨ischen Gemeinschaf- o a ten die von den Mitgliedstaaten ubermittelten Listen, die ¨ durch Angabe der in den Organen der Gemeinschaften als Feiertage vorgesehenen Tage erg¨nzt worden sind. a F¨r 2010 wurden die folgenden Feiertage von Deutschland an die u EU ubermittelt7 : 1.1, 2.4, 5.4, 1.5, 13.5, 24.5, 3.10, 24.12, 25.12, ¨ 26.12, 31.12. 3.7. Ber¨cksichtigung der Feiertage bei u nationalen Ausschreibungen Bei nationalen Ausschreibungen also Ausschreibungen, die unter- halb der Schwellenwerte liegen,sind die Feiertage zu ber¨cksichtigen, u die in dem Bundesland vorgesehen sind, bei dem die Ausschreibung stattfindet. Die Feiertagsgesetze f¨r die 16 Bundesl¨nder finden sich u a im Kapitel 21. 7 Amtsblatt der Europ¨ischen Union vom 15.1.2010, C 9/31 a 70 www.fachverlag-ferber.de
  • 46. Leseprobe KAPITEL 4 Fristen im Vergabeverfahren Vergabeverfahren bestehen aus einer großen Anzahl von fristenbe- zogenen Vorschriften, die der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung der Bieter dienen.1 Ver¨ffentlichungsfrist: Bei der Ver¨ffentlichungsfrist handelt es o o sich um die Frist nach Absendung der Vergabebekannt- machung an das Amt f¨r amtliche Ver¨ffentlichungen der u o Europ¨ischen Gemeinschaft bis zur Ver¨ffentlichung im Sup- a o plement zum Amtsblatt der Europ¨ischen Gemeinschaften.2 a Angebotsfrist: Bei der Angebotsfrist handelt es sich um die Zeit, die den Bietern f¨r das Erstellen und Einreichen der Angebote u zur Verf¨gung steht.3 Bei der Angebotsfrist handelt es sich u um eine Ausschlußfrist, so dass Angebote, die nicht bis zu Fristende vorliegen vom Verfahren auszuschließen sind. Frist f¨r Teilnahmeantrag: Bei der Frist f¨r den Teilnahmeantrag u u handelt es sich um die Zeit, die den Bietern f¨r das Erstellen u 1 Jan Ziekow. Der Faktor Zeit bei der Vergabe: Schafft das Vergaberecht Bere- chenbarkeit. VergabeR S. 861-869. 2010 2 Siehe hierzu § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A 3 Siehe hierzu § 10, § 10a VOB/A, § 12, § 12 EG VOL/A 71 Fachverlag Thomas Ferber
  • 47. Leseprobe 4. Fristen im Vergabeverfahren und Einreichen der Teilnahmeantr¨ge f¨r einen Teilnahme- a u wettbewerb zur Verf¨gung steht.4 u Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, den der Auf- traggeber zur Pr¨fung und Entscheidung uber den Zuschlag u ¨ ben¨tigt. o Bindefrist: Die Bindefrist bezeichnet die Zeitspanne, bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist. Er¨ffnungstermin: Bei Ausschreibungen gem¨ß VOB/A ist f¨r o a u ¨ die Offnung und Verlesung (Er¨ffnung) der Angebote ein o Er¨ffnungstermin abzuhalten.5 o Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit ist der Zeitraum, die der ¨ Bieter vom Beginn der Uberpr¨fung der Angebotsunterlagen u bis zur Fertigstellung des Angebotes hat.6 4.1. Ver¨ffentlichungsfrist o Bei der Ver¨ffentlichungsfrist handelt es sich um die Frist nach o Absenden der Vergabebekanntmachung an das Amt f¨r amtli- u che Ver¨ffentlichungen der Europ¨ischen Gemeinschaft bis zur o a Ver¨ffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europ¨ischen o a Gemeinschaften. 7 Der Auftraggeber muss seine beabsichtigte Auftragsvergabe (bei prognostizierten Auftragswerten ab oder oberhalb der Schwellen- werte) durch eine europaweite Ver¨ffentlichung bekanntmachen. o Die notwendigen Regelungen dazu finden sich in den folgenden Pa- ragraphen: § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A, § 9 VOF, § 16 SektVO. 4 Siehe hierzu § 10a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, § 12 EG VOL/A 5§ 14 Abs. 1 VOB/A; 6 siehe hierzu von Wietersheim in Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 17. Aufl. 2010, § 10 VOB/A Rn 8. 7 Siehe hierzu § 12a VOB/A, § 15 EG VOL/A 72 www.fachverlag-ferber.de
  • 48. Leseprobe 4.1. Ver¨ffentlichungsfrist o 4.1.1. Regeln f¨r die Bekanntmachung gem¨ß u a VOL/A Verbindliche Verwendung von Standardformularen F¨r die Ver¨ffentlichung der Bekanntmachung der beabsichtigten u o Auftragsvergabe werden einheitliche Standardformulare verwen- det.8 § 15 EG Abs. 1 VOL/A Die Bekanntmachung einer beabsichtigten Auftragsver- gabe wird nach dem in Anhang II der Verordnung (EG) zur Einf¨hrung von Standardformularen f¨r die u u Ver¨ffentlichung von Vergabebekanntmachungen im Rah- o men von Verfahren zur Vergabe ¨ffentlicher Auftr¨ge gem¨ß o a a der Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie 2004/18/EG des Europ¨ischen Parlaments und des Rats in der jeweils a geltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt. ¨ Ubermittlung der Bekanntmachung Das Internetportal SIMAP (Informationssystem f¨r die Europ¨ische u a o ¨ffentliche Auftragsvergabe) http://simap.europa.eu/ verschafft den Zugang zu den wichtigsten Informationen uber die ¨ffentliche ¨ o Auftragsvergabe in Europa. In diesem Portal finden sich: • Online-Formulare f¨r die Bekanntmachungen ¨ffentlicher Auf- u o tr¨ge → eNotices a ¨ • Dienst f¨r die elektronische Ubermittlung von Bekanntma- u chungen ¨ffentlicher Auftr¨ge → eSenders o a • Elektronischer Zugriff auf das Supplement zum Amtsblatt der Europ¨ischen Union (ABl. S) → TED a 8 VERORDNUNG (EG) Nr. 1564/2005 DER KOMMISSION vom 7. Septem- ber 2005 zur Einf¨hrung von Standardformularen f¨r die Ver¨ffentlichung u u o von Vergabebekanntmachungen im Rahmen von Verfahren zur Vergabe o ¨ffentlicher Auftr¨ge gem¨ß der Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie a a 2004/18/EG des Europ¨ischen Parlaments und des Rates a 73 Fachverlag Thomas Ferber
  • 49. Leseprobe 4. Fristen im Vergabeverfahren ¨ Die Ubermittlung der Bekanntmachung sollte vorrangig auf elektro- nischem Wege erfolgen. § 15 EG Abs. 2 S¨tze 1 und 2 VOL/A a Die Bekanntmachung ist auf elektronischem oder auf anderem Wege unverz¨glich dem Amt f¨r amtliche u u Ver¨ffentlichungen der Europ¨ischen Gemeinschaften zu o a ¨ ubermitteln. Sofern keine elektronische Ubermittlung der ¨ Bekanntmachung erfolgt, ist der Inhalt der Bekanntma- chung auf ca. 650 Worte beschr¨nkt. a In den F¨llen besonderer Dringlichkeit, bei denen Fristverk¨rzungen a u im Vergabeverfahren in Anspruch genommen werden sollen, muss ¨ die Ubermittlung der Bekanntmachung elektronisch (zum Beispiel mit eNotices oder eSenders) oder mittels Telekopie (zum Beispiel FAX) erfolgen. § 15 EG Abs. 2 Satz 3VOL/A In F¨llen besonderer Dringlichkeit muss die Bekannt- a machung mittels Telekopie oder auf elektronischem Weg ubermittelt werden. ¨ Der Tag der Absendung muss dokumentiert werden und muss nach- weisbar sein. § 15 EG Abs. 2 Satz 4 VOL/A Die Auftraggeber muss den Tag der Absendung nachweisen k¨nnen. o Dies ist aus den folgenden Gr¨nden wichtig: u • Zur Berechnung der Fristen. Das Vergabeverfahren startet mit ¨ der Ubermittlung (Absendung) der Bekanntmachung. • Zum Nachweis, dass die nationale Ver¨ffentlichung der Be- o ¨ kanntmachung nicht vor der Ubermittlung an das Amt f¨ru 74 www.fachverlag-ferber.de
  • 50. Leseprobe 4.1. Ver¨ffentlichungsfrist o amtliche Ver¨ffentlichungen der Europ¨ischen Gemeinschaften o a erfolgt ist. • Zur Kontrolle, dass die Ver¨ffentlichung im Supplement zum o Amtsblatt der Europ¨ischen Union (ABl. S) innerhalb der vor- a gegebenen Fristen erfolgt ist. Frist zur Ver¨ffentlichung o o a ¨ Die Frist zur Ver¨ffentlichung h¨ngt von der Ubermittlungsart ab. Wird die Bekanntmachung elektronisch ubermittelt mittels ¨ eNotices Online-Formulare f¨r die Bekanntmachungen ¨ffentlicher u o Auftr¨ge oder a ¨ eSenders Dienst f¨r die elektronische Ubermittlung von Bekannt- u machungen offentlicher Auftr¨ge, ¨ a dann muss die Ver¨ffentlichung im Supplement zum Amtsblatt o der Europ¨ischen Union (ABl. S) innerhalb von f¨nf Tagen a u erfolgt sein. Bei nicht elektronisch erstellten und ubersandten ¨ Bekanntmachungen verl¨ngert sich die Frist zur Ver¨ffentlichung a o auf 12 Tage. § 15 EG Abs. 3, Satz 1 VOL/A Elektronisch erstellte und ubersandte Bekanntmachungen ¨ werden sp¨testens f¨nf Tage nach ihrer Absendung an das a u Amt f¨r amtliche Ver¨ffentlichungen der Europ¨ischen Ge- u o a meinschaften ver¨ffentlicht. o § 15 EG Abs. 3, Satz 2 VOL/A Nicht elektronisch erstellte und ubersandte Bekanntma- ¨ chungen werden sp¨testens zw¨lf Tage nach der Absendung a o ver¨ffentlicht. o 75 Fachverlag Thomas Ferber