2. Agenda
Die Bedeutung der Totalrevision des VVG für die
Versicherungswirtschaft
Stand des Geschäfts
Die wichtigsten Inhalte und die Dimension der Revision
Grundanliegen und Anträge SVV gemäss Vernehmlassung zum
E-VVG
Die Position des SVV
Regulierungsfolgenabschätzung VVG: Anmerkungen zum
Expertenbericht BASS
Kernpunkte eines liberalen und zeitgemässen VVG
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3. Die Bedeutung der Totalrevision des VVG für
die Versicherungswirtschaft
Aufsicht
Versicherungs-
Öffentliches aufsichtsgesetz
Recht
VAG
Versicherer
Versicherungs-
Privates vertragsgesetz
Recht
VVG
Versicherungsnehmer
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4. Totalrevision des VVG: Stand des Geschäfts
Phase 1: vor Parlament
2. Hälfte
2011 ? Gesetzesentwurf und Botschaft EFD ?
Feb 2011 ? Auftrag des BR zur Ausarbeitung der Botschaft ?
2010 Veröffentlichung Bericht EFD über Vernehmlassungsergebnisse. BR gibt
Auftrag für eine RFA und eine Abklärung der Regeln für Versicherungs-
vermittler vorzunehmen (RFA Bass: publiziert 14.10.2010; Vermittlerreglung Finma:
nicht publiziert)
2009 Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens (99 Antworten)
2006/07 Teilrevision VVG: Realisierung von Konsumentenanliegen
2006 Vorentwurf der Expertenkommission liegt vor
2003 Bundesrat setzt Expertenkommission ein
1910 VVG tritt in Kraft
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5. Totalrevision des VVG: nächste Schritte
Phase 2: im Parlament
Phase 3: Inkrafttreten und Umsetzung
offen Übergangsfristen (Alt- und Neuverträge)
offen Bundesrat legt Termin für Inkrafttreten fest Inkrafttreten
und
Umsetzung
offen Fakultatives Referendum möglich (100 Tage seit
amtlicher Veröffentlichung) evtl. Volksabstimmung
offen Definitiver Gesetzestext gemäss Schlussabstimmung
offen Differenzbereinigungsverfahren
im Parlament
Ab Ende Beratungen im Erst- und Zweitrat: je vorberatende
2011 ? Kommission und Plenum
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6. Die wichtigsten Inhalte und die Dimension
der Revision
Grundanliegen der Revision gemäss Expertenkommission:
Anpassung des VVG an die veränderten Gegebenheiten und
Bedürfnisse
Stärkung der Rechtsstellung des Versicherungsnehmers
gegenüber dem Versicherer
Die Revision betrifft alle Regelungsgebiete des VVG
Geltungsbereich des neuen VVG:
Liberalisierung auf Grund von Freiwilligkeit betr. Versicherungs-
verträge über sog. Grossrisiken
Anzahl Artikel:
Zunahme von heute 104 auf neu 126 Artikel
Anteil zwingendes Recht:
Zunahme von heute 53 auf neu 90 Prozent
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7. Grundanliegen und Anträge SVV gemäss
Vernehmlassung zum E-VVG 1/2
An den bei der Teilrevision VVG eingeführten Änderungen ist
festzuhalten
Der aktuelle Entwurf schränkt die grundrechtlich geschützte
Vertragsfreiheit zu stark ein
Das neue VVG sollte sich auf die Regelung
versicherungsspezifischer Fragen konzentrieren
Dem Versicherungsmissbrauch ist besonderes Augenmerk zu
schenken
Es ist unerlässlich, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses
Jahrhundertprojekts genau zu prüfen
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8. Grundanliegen und Anträge SVV gemäss
Vernehmlassung zum E-VVG 2/2
Neuen Technologien / E-Commerce ist Rechnung zu
tragen
Es ist eine einheitliche und präzise Gesetzesterminologie
zu verwenden
Ausserdem:
Zu 68 von 126 Artikeln des E-VVG liegen Anträge des
SVV vor.
Fazit: rund 54 Prozent des E-VVG sind nach
Ansicht des SVV zu überarbeiten.
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9. Die Position des SVV 1/2
1. Grundsätzlich:
Die Revision des VVG ist für die Versicherungswirtschaft von
zentraler Bedeutung
Der SVV unterstützt die Totalrevision des VVG und setzt
sich für eine liberale und zeitgemässe Gesetzgebung ein
Berechtigte Konsumentenschutzanliegen sind zu berück-
sichtigen, Übertreibungen jedoch im Interesse von Kunden,
Versicherungen und Gesamtwirtschaft zu verhindern
Der Ausbau obligatorischer Bestimmungen darf die
Vertragsfreiheit nicht einschränken.
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10. Die Position des SVV 2/2
2. Im Einzelnen:
Informationspflicht: Rechtsunsicherheit durch fehlende
Regelung. Keine Ausweitung der Informationspflicht.
Der SVV lehnt ein allgemeines Widerrufsrecht ab. Grundsatz
gemäss Bundesrecht (OR): Verträge sind einzuhalten!
Anzeigepflichtverletzung: Anzeigepflicht klar regeln, Verletzung
wirksam sanktionieren.
Schadenabwendungskosten: Der SVV lehnt ab, dass
Versicherungsunternehmen die Kosten uneingeschränkt zu tragen
haben. Folge: höhere Haftpflichtprämien
Direktes Forderungsrecht: Nachteilig für den Versiche-
rungsnehmer, ohne dass der Geschädigte wirklich profitiert.
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11. Regulierungsfolgenabschätzung VVG:
Anmerkungen zum Expertenbericht BASS 1/2
1. Grundsätzlich
Bisher keine Begründung für vorgeschlagene Steigerung des
zwingenden Rechts von heute 53 auf neu 90 Prozent, zumal
gemäss BASS in den allermeisten Fällen problemlose
Abwicklung der Versicherungsgeschäfte.
Es ist nicht Aufgabe des Privatrechts/VVG, die ökonomische
Wohlfahrt zu garantieren oder zu erhöhen.
Fehlende Identifizierung und Quanitifizierung der
Regulierungskosten bei den betroffenen Unternehmen.
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12. Regulierungsfolgenabschätzung VVG:
Anmerkungen zum Expertenbericht BASS 2/2
2. Zu einzelnen Punkten – z.B. Vertriebsfragen
SVV für Courtagentransparenz der ungebundenen Vermittler /
Makler.
Aber: keine Vergütungstransparenz für gebundene Vermittler /
Agenten! Informationspflicht nach Art. 45 VAG genügt.
Entgegen der Empfehlung BASS: Kein Entschädigungsverbot
zwischen Versicherungs-unternehmen und Makler.
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13. Kernpunkte eines liberalen und zeitgemässen
VVG
Der SVV unterstützt die Grundsätze der bewährten, liberalen
Schweizer Wirtschaftsverfassung – zugunsten der
gemeinsamen Wohlfahrt und nachhaltigen Entwicklung:
Überregulierung ökonomisch effiziente Regulierung
Grundsatz der Vertragsfreiheit: Der Kunde wird als mündiger,
entscheidungsfähiger Vertragspartner erachtet
Keine gesetzgeberischen Redundanzen mittels Spezialgesetze
schaffen
Entwicklungsfähigkeit der Versicherungswirtschaft auch im Sinne
der Kunden nicht behindern (neue Produkte und Vertriebswege)
Sozialverträgliches und ethisches Handeln aller Vertragsparteien
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