Stellungnahmen und Bedenken zum Bebauungsplanentwurf
1.
________________________________________________________________________________
Waldemar
Bentel
–
Spittlerstr.
21–
71299
Wimsheim
Spittlerstr.
21
D-‐71299
Wimsheim
Tel.
0
7044/940242
Fax
0
7044/940271
Handy
0151
544
4 0840
waldemar.bentel@googlemail.com
Gemeindeverwaltung
Wimsheim
Rathausstraße
1
z.Hd.
Herrn
Bürgermeister
Weisbrich
71299
Wimsheim
-‐-‐-‐
Wimsheim,
21.
Juni
2013
Stellungnahme
und
Bedenken
im
Zuge
der
Offenlegung
des
Bebauungsplanentwurfs
vom
10.09.2013
"Breitloh
West
II"
Sehr
geehrter
Herr
Bürgermeister
Weisbrich,
sehr
geehrte
Gemeinderäte,
mit
diesem
Schreiben
möchte
ich
Ihnen
meine
Bedenken
im
Rahmen
des
Bauleitverfahrens
und
der
öffent-‐
lichen
Auslegung
des
Bebauungsplanentwurfs
„Breitloh-‐West
II
zukommen
lassen.
1.
Die
Ausweisung
eines
eingeschränkten
Industriegebiets
in
welcher
Form
auch
immer,
führt
zu
einer
zu-‐
sätzlichen
Umweltbelastung
(wie
Lärm,
Staub,
Geruch)
und
muss
daher
von
Wohngebieten
ferngehalten
werden.
Durch
die
Ansiedlung
eines
erheblich
störenden
Industriebetriebes
wird
der
Schritt
von
einer
Wohn-‐
zu
einer
Industriegemeinde
eingeleitet.
Gerade
in
jüngster
Zeit
wurde
von
der
EnBW
in
Zusammen-‐
arbeit
mit
der
Gemeinde
für
weitere
Wohnansiedlungen
im
Wohngebiet
„frischer
Grund“
geworben.
Dies
steht
in
krassem
Gegensatz
zu
der
jetzt
geplanten
Industrieansiedelung.
Es
ist
nicht
nachvollziehbar
warum
man
zuerst
Menschen
zum
Wohnen
in
Wimsheim
animiert
und
denselben
dann
ein
Industrieunternehmen
mit
erheblichem
Umwelteinfluß
vor
die
Nase
setzt.
Frage:
Warum
wird
auf
der
Internet
Seite
der
Gemeinde
Wimsheim
über
die
Zitat:
„maßvolle
Entwicklung
neuer
Baugebiete“
geschrieben,
wenn
jetzt
ein
für
die
Umwelt
höchst
bedenkliches
industrielles
Großun-‐
ternehmen
angesiedelt
werden
soll.
Frage:
Warum
bezeichnet
die
Verwaltung
die
Gemeinde
Wimsheim
als
Wohngemeinde,
wenn
jetzt
die
Gemeinde
nachweislich
in
einen
Industriestandort
umgewandelt
werden
soll.
Zitat
aus
der
Internetseite:
„hat
sich
Wimsheim
zu
einer
attraktiven,
lebens-‐
und
liebenswerten
Wohngemeinde
entwickelt“.
Ich
rufe
die
Gemeindeverwaltung
auf,
sich
an
Ihre
Aussagen
zu
halten,
und
die
Gemeinde
Wimsheim
tat-‐
sächlich
als
Wohngemeinde
weiterzuentwickeln.
1
2. 2.
Es
ist
zu
befürchten,
dass
die
von
vielen
neu
zugezogenen
Bürgern
erworbenen
oder
errichteten
Immobi-‐
lien
erheblich
an
Wert
verlieren.
Wer
sich
also
vor
giftigen
Abgasen
aus
der
geplanten
Industrieanlage
schützen
möchte
und
sein
Hab
und
Gut
in
Wimsheim
verkauft,
der
hat
mit
erheblichem
Wertverlust
zu
rechnen.
Wird
dieser
Wertverlust
von
der
Gemeinde
ersetzt
werden?
Frage:
Wie
ersetzt
die
Gemeinde
Wimsheim
oder
das
evtl.
ansiedelnde
Unternehmen
den
Wertverlust
der
Immobilien.
Ich
wehre
mich
dagegen,
dass
die
Gemeinde
Wimsheim
durch
den
Bebauungsplan
den
Wert
der
Immobi-‐
lien
Wimsheimer
Bürger
eigenmächtig
herabsetzt.
3.
Auch
die
örtliche
Lage
der
geplanten
Industrieansiedelung
ist
höchst
bedenklich.
Die
Abstände
zu
Wohn-‐
gebieten
und
öffentlichen
Einrichtungen
(Häckselplatz,
Schützenhaus)
sind
viel
zu
kurz.
Zusätzlich
befindet
sich
die
Planfläche
im
Wasserschutzgebiet.
Ich
bin
gegen
den
Bebauungsplan
da
die
notwendigen
Abstände
zu
Wohngebieten
und
öffentlichen
Einrich-‐
tungen
nicht
sichergestellt
sind.
4.
Es
ist
mir
unklar,
warum
sämtliche
Berichte,
Stellungnahmen
und
Gutachten
als
Grundlage
die
Vorgaben
aus
der
möglichen
Ansiedelung
der
Fa.
C.
Hafner
haben.
Schließlich
handelt
es
sich
meinem
Verständnis
nach
um
eine
allgemeine
Bauleitplanung
und
nicht
um
eine
vorhabenbezogene
Bauleitplanung.
Warum
be-‐
zieht
man
sich
immer
auf
Fa.
C.
Hafner?
Im
Bebauungsplanentwurf
wird
nur
von
Fa.
C.
Hafner
ausgegangen.
Geht
es
hier
um
eine
rechtlich
unzuläs-‐
sige
Einzelfallentscheidung.
Ist
es
so,
dass
Gemeindeverwaltung
von
einem
Bebauungsplanentwurf
spricht
und
eigentlich
das
Baugenehmigungsverfahren
für
Fa.
C.
Hafner
meint?
Ich
bin
gegen
den
Bebauungsplan,
weil
es
den
Anschein
macht,
dass
im
Gemeinderat
nicht
über
die
Vor-‐
und
Nachteile
einer
Bebauungsplanänderung
diskutiert
wurde.
Ich
kann
nicht
erkennen,
in
welchem
Ver-‐
hältnis
die
Einwendungen
abgewogen
wurden.
5.
Es
darf
zu
keiner
Genehmigung
des
Bebauungsplanes
Breitloh
West
II
kommen,
denn
wenn
die
Anlage(n)
der
Fa.
Hafner
in
einem
Industriegebiet
(GI)
angesiedelt
sind,
hat
die
Genehmigungsbehörde
keine
Gründe
mehr,
einen
3-‐Schicht-‐Betrieb
zu
untersagen.
Folglich
muss
von
einer
theoretischen
„Belastung“
von
24
h
x
365
Tage
x
Emissionen
ausgegangen
werden.
Dies
stellt
für
mich
eine
absolut
untragbare
Verschärfung
und
Steigerung
der
bereits
bestehenden
Lärm
und
Abgasbelästigungen
durch
den
Fahrzeugverkehr
und
der
Autobahn
dar.
Ich
lehne
den
Bebauungsplan
ab,
weil
die
Gefahr
besteht,
dass
es
zu
einem
24
stündigen
3
Schicht
Betrieb
an
7
Tagen
der
Woche
kommt.
6.
Die
Gemeindeverwaltung
und
der
Gemeinderat
haben
am
23.7.2013
beschlossen,
das
gesamte
Gelände
an
C.
Hafner
zu
verkaufen.
Da
eine
Gemeinde
für
alle
Möglichkeiten
offen
sein
sollte,
frage
ich
mich,
in
wie
weit
evtl.
derzeitige
oder
zukünftige
Anfragen
von
ansiedlungswilligen
Betrieben
Berücksichtigung
finden
können.
Ich
bin
gegen
den
Bebauungsplan
weil
sich
die
Gemeindeverwaltung
und
der
Gemeinderat
auf
einen
ein-‐
zelnen
Großbetrieb
festlegt.
Eine
Prüfung
von
Alternativen
ist
nicht
zu
erkennen.
Ein
gesundes
vielfältiges
Wachstum
mit
einzelnen
Betrieben
ist
nicht
mehr
möglich.
Zusätzlich
werden
bereits
ansässige
Betriebe
in
ihrem
Wachstum
eingeschränkt.
7.
Es
ist
besonders
hervorzuheben,
dass
ein
Teil
der
Gutachten
durch
Fa.
C.
Hafner
oder
durch
ein
mit
die-‐
ser
Firma
evtl.
in
Zusammenhang
stehenden
Unternehmen
beauftragt
wurden
(Fa.
HIG).
Ich
kann
den
Bebauungsplan
nicht
akzeptieren,
weil
nicht
zu
erkennen
ist
welche
Stellung
die
Gemeinde-‐
verwaltung
und
der
Gemeinderat
zu
den
gutachterlichen
Feststellungen
bezieht.
Desweiteren
sind
für
mich
Gutachten
irrelevant,
die
nicht
von
einem
neutralen
Stelle,
sondern
von
der
ansiedelungswilligen
Firma
Hafner
in
Auftrag
gegeben
wurden.
Auch
nicht
wenn
es
sich
beim
Auftraggeber
um
Firmen
handelt
die
evtl.
in
geschäftlicher
Beziehung
mit
C.
Hafner
stehen.
2
3. 8.
Die
Festsetzungen
für
das
Plangrundstück
als
eingeschränktes
Industriegebiet
sind
widersprüchlich.
Die
Größe
des
Gewerbegrundstücks
lässt
neben
C.
Hafner
keine
weiteren
Gewerbetreibende
zu.
Für
den
Fall,
dass
die
Ansiedlung
von
C.
Hafner
misslingt,
sollen
nicht
erheblich
belästigende
Gewerbebetriebe
zugelassen
werden.
Warum
müssen
es
dann
nicht
erheblich
belästigende
Betriebe
sein.
Bei
einer
Ansiede-‐
lung
von
C.
Hafner
hätte
das
keine
Rolle
gespielt.
Die
aktuelle
Formulierung
des
Bebauungsplanentwurfs
lässt
den
Schluss
zu,
dass
es
sich
um
einen
Vorha-‐
ben
bezogenen
Bebauungsplan
handelt.
Dieser
Anschein
ist
aus
der
Welt
zu
räumen
und
darzustellen,
wel-‐
che
Betriebe
außer
C.Hafner
noch
angesiedelt
werden
könnten
Ich
lehne
den
Bebauungsplan
ab,
weil
nicht
zu
erkennen
ist,
welche
Betriebe
außer
C.
Hafner
noch
angesie-‐
delt
werden
könnten.
Ich
bin
auch
gegen
den
Bebauungsplan,
weil
es
für
mich
ein
Widerspruch
ist,
dass
sich
Fa.
C.
Hafner
ansiedeln
dürfte
(welcher
für
mich
einen
erheblich
belästigenden
Betrieb
darstellt),
für
den
Fall
der
Nichtansiedelung
von
C.
Hafner
dürften
nur
nicht
erheblich
belästigende
Gewerbetreibende
angesiedelt
werden.
Wird
hier
Fa.
C.
Hafner
eine
Sonderbehandlung
zuteil?
9.
Aufgrund
der
enormen
Höhe
von
36,4
m
für
die
geplanten
Schornsteine
der
Fa.
C.
Hafner
stellt
sich
die
Frage
nach
der
Geruchsbelästigung
und
Umweltschädlichkeit
durch
die
Abgase
der
Anlage.
Kein
einziger
Betrieb
in
Wimsheim
und
allen
umliegenden
Gemeinden
bedarf
solcher
Schornsteine.
Dies
muss
einen
Grund
haben.
Ein
Betrieb
der
keine
geruchsbelästigenden
oder
schädlichen
Abgase
erzeugt
braucht
keine
solch
hohen
Kamine.
Ich
lehne
den
Bebauungsplan
ab
weil
die
Gemeindeverwaltung
und
der
Gemeinderat
einen
Betrieb
ansie-‐
deln
will
der
offensichtlich
so
große
Mengen
an
Abgas
und
Gift
ausstößt
das
er
einen
36,4
m
Hohen
Schorn-‐
stein
braucht?
10.
Von
jedem
Industriebetrieb
gehen
im
Störfall
mehr
oder
weniger
Gefahren
aus.
Bei
einer
Firma
wie
C.
Hafner,
in
der
hochgiftigen
Stoffe
und
Abgase
anfallen,
muss
bei
einem
Störfall
von
einer
erheblichen
Aus-‐
wirkung
für
Mensch
und
Umwelt
ausgegangen
werden.
Es
ist
für
mich
außer
Frage,
dass
entsprechende
Schutzmaßnahmen
getroffen
werden,
aber
eben
diese
können
im
Störfall
auch
versagen.
Was
passiert
mit
dem
Trinkwasser
in
Wimsheim
und
den
umliegenden
Gemeinden,
wenn
giftige
Stoffe
aus
der
Industrieanlage
austreten.
Eine
beschwichtigende
Aussage,
dass
dies
aufgrund
von
Sicherheitseinrich-‐
tungen
nicht
passieren
kann
ist
für
mich
unakzeptabel.
Wir
haben
in
Deutschland
mit
die
höchsten
Sicher-‐
heitsstandarts
auf
der
ganzen
Welt,
trotzdem
gibt
es
jedes
Jahr
Unfälle
mit
Auswirkungen
auf
Mensch
und
Umwelt,
die
eigentlich
nicht
passieren
hätten
können.
Solche
Ereignisse
können
auch
bei
der
geplanten
Industrieansiedlung
nicht
ausgeschlossen
werden.
In
einer
Schutzzone
III
B
eines
festgesetzten
Trinkwasserschutzgebietes
sind
in
der
Regel
Industriegebiete
ausge-‐
schlossen.
Der
Bebauungsplan
wird
von
mir
nicht
akzeptiert,
weil
die
Gemeindeverwaltung
und
der
Gemeinderat
ei-‐
nen
Betrieb
ansiedeln
will,
der
im
Störfall
und
beim
Versagen
der
entsprechenden
Sicherheitseinrichtungen
eine
erhebliche
Gefahr
für
unser
Trinkwasser
und
die
gesamte
Umwelt
darstellt.
Die
Gemeinde
würde
mit
der
Ansiedelung
der
Fa.
C.
Hafner
leichtfertig
die
Gesundheit
von
tausenden
von
Bürger
aufs
Spiel
setzen,
denn
es
geht
nicht
nur
um
Wimsheimer
Bürger
sondern
auch
von
Bürgern
der
umliegenden
Gemeinden.
Keine
Technik
ist
so
sicher,
dass
es
nicht
auch
einmal
zu
einem
Störfall
kommen
kann.
Störfälle
sind
jedoch,
und
das
zeigen
viele
Ereignisse
aus
der
Vergangenheit
(Seveso,
Fokushima…)
nicht
immer
in
den
„Griff“
zu
bekommen.
11.
In
der
speziellen
artenschutzrechtliche
Prüfung
(SaP)
von
Herrn
Peter
Endl
(Dipl.
Biol.)
auf
Seite
28
heißt
es:
Mit
103,9
Brutpaaren
aller
Vogelarten
/
10
ha
weist
das
Untersuchungsgebiet
eine
sehr
hohe
Brutpaardich-‐
te
auf.
Mit
landesweit
und
/
oder
bundesweit
19
gefährdeten,
bzw.
als
schonungsbedürftig
eingestuften,
Vogelarten
weisen
die
Flächen
und
die
nähere
Umgebung
insgesamt
eine
hohe
Zahl
gefährdeter
Vogelarten
auf.
3
4. Dies
ist
nicht
weiter
verwunderlich,
da
dieses
Waldgebiet
–
und
damit
dürfte
es
das
Einzige
in
der
Wims-‐
heimer
Gemarkung
sein
–
von
Freizeitsuchenden
fast
nicht
betreten
wird.
Zwischen
Friolzheimerstr.,
Tie-‐
fenbronnerstr.
und
Autobahn
eingeschlossen,
bietet
dieses
Gebiet
wenig
Attraktivität
und
Möglichkeiten
für
Freizeitaktivitäten.
Dies
ist
aber
der
Grund
dafür
warum
sich
so
viele
Vogelarten
hier
angesiedelt
haben.
Die
Tiere
fühlen
sich
ungestört.
Die
Maßnahmen
zur
Arten
Erhaltung,
wie
im
Gutachten
von
Herrn
Endl
aufgeführt
sind
für
mich
unzu-‐
reichend.
Dass
es
sich
bei
der
im
Bebauungsplan
vorgesehenen
Fläche
um
einen
erhaltenswerten
Standort
handelt,
kann
auch
der
Stellungnahme
des
BUND
entnommen
werden.
Ich
bin
gegen
den
Bebauungsplan,
weil
nicht
sichergestellt
werden
kann,
dass
die
Vögel
durch
CEF
Maß-‐
nahmen
in
die
als
Ausweich
Refugien
ausgewiesenen
Flächen
Hagenschieß
(Flurstück
4673)
und
Stich
(Flur-‐
stück
5492)
auch
wirklich
umsiedeln.
Ich
bin
auch
gegen
den
Bebauungsplan,
weil
damit
ein
weiteres
Rückzugsgebiet
verschiedenster
Tiere
ver-‐
nichtet
wird.
Vor
allem
auch
deshalb,
weil
seltene
Vogelarten
dieses
Gebiet
als
Brutplatz
nutzen.
Das
Flur-‐
stück
5492
(Stich)
ist
seit
Jahren
Brachland
und
stellt
bereits
heute
ein
Rückzugsgebiet
für
viele
Arten
dar.
Sollt
es
als
Ausweich-‐Flurstück
für
Breitloh
II
ausgewiesen
werden,
empfinde
ich
dies
als
Falschinformation
den
Bürgern
gegenüber,
denn
damit
wird
nichts
dazugewonnen.
12.
In
verschiedenen
Gutachten
wird
von
einer
beschränkten
Emissionszeit
oder
von
einer
beschränkten
Betriebszeit
ausgegangen.
Des
Weiteren
wird
von
einem
für
einen
bestimmten
Betrieb
spezifischen
PKW
und
LKW
Verkehr
ausgegangen.
Eine
Beschränkung
der
Emissionszeiten
oder
des
Verkehrs
findet
sich
aber
nicht
im
Bebauungsplanentwurf.
Dies
ist
nicht
schlüssig.
Warum
werden
die
möglichen
Betriebszeiten
im
Bebauungsplanentwurf
nicht
angegeben?
Der
Bebauungsplan
wird
von
mir
nicht
akzeptiert,
weil
die
Betriebszeiten
im
Endausbau
des
Unternehmens
C.
Hafner
nicht
bekannt
sind.
13.
Das
Landschaftsbild
wird,
wie
bereits
im
Flächennutzungsplan
Heckengäu
2025
beschrieben,
durch
die
Veränderung
der
Waldkante
unangemessen
stark
beeinträchtigt
und
der
dörfliche
Charakter
durch
die
un-‐
mittelbar
am
Ortsrand
befindliche
Industrieanlage
dabei
völlig
zerstört.
Die
Ausgleichsmaßnahmen
in
Form
von
ein
paar
Bäumen
und
Sträuchern
gleichen
dies
nicht
aus.
Der
Bebauungsplan
ist
inakzeptabel,
weil
keine
Ausgleichsmaßnahmen
für
die
hohen
Bäume
im
Planungs-‐
gebiet
von
der
Gemeinde
vorgesehen
sind.
14.
Die
Maßnahmen
zum
Ausgleich
des
Emissionsschutzwaldes
sind
völlig
unterdimensioniert.
Der
Aus-‐
gleich
nach
Ökopunkten
gleicht
nicht
die
Emissionen
(Schadstoffe,
Lärm,
etc.)
aus,
die
der
Wald
heute
von
der
Autobahn
abhält.
Aufgrund
des
weiter
steigenden
Verkehrsaufkommens
auf
der
Autobahn
ist
aber
ge-‐
rade
ein
„Lärmschutzwald“
besonders
wichtig.
Ich
akzeptiere
den
Bebauungsplan
nicht,
weil
nicht
zu
erkennen
ist,
durch
welche
Maßahmen
die
Gemeinde
Wimsheim
von
zusätzlich
entstehendem
Lärm
abgeschirmt
werden
soll,
nachdem
über
5
ha
Wald
abgeholzt
wurden.
15.
Unwetter
mit
hohen
Niederschlagsmengen
haben
in
jüngster
Vergangenheit
gezeigt,
dass
die
Entwässe-‐
rung
in
Wimsheim
den
aufkommenden
Wassermengen
nicht
gewachsen
ist.
Wie
jedermann
nachvollziehen
konnte,
wurde
der
Fahrbahn
Belag
im
Bereich
der
Kreuzung
Kanalstr./Steig
durch
große
Mengen
an
Re-‐
genwasser
angehoben.
Durch
die
Umsetzung
des
Bebauungsplanes
verbunden
mit
der
Ansiedelung
eines
einzigen
Großbetriebes,
würde
die
bebaute
Fläche
weitestgehend
versiegelt
werden.
Die
Folge
wäre
eine
zusätzliche
Belastung
des
Abwassernetzes
in
Richtung
Mönsheim.
Ich
lehne
den
Bebauungsplan
ab,
weil
nicht
zu
erkennen
ist,
wie
sich
die
Gemeinde
Wimsheim
auf
die
grö-‐
ßeren
zu
erwartenden
Regenwassermengen
einstellt,
die
in
Folge
einer
Ansiedelung
eines
Großbetriebes
entstehen
und
wer
trägt
die
Kosten
hierfür
trägt.
4
5. 16.
Durch
die
mögliche
Ansiedlung
eines
Störfallbetriebes
wird
die
Entwicklungsmöglichkeit
der
bereits
be-‐
stehenden
Gewerbebetriebe
eingeschränkt.
Das
europäische
Recht
sieht
ein
faktisches
Bebauungsverbot
im
Umkreis
von
500
m
vor.
Die
Konsequenzen
des
Europäischen
Rechts
auf
den
gültigen
Bebauungsplan
Breitloh
West
ist
den
ansässigen
Gewerbetreibenden
im
Breitloh
darzulegen.
Insbesondere
auf
die
Erweite-‐
rungen
von
persönlichem
Wohnraum
in
diesem
Gebiet.
Insgesamt
besteht
die
Gefahr
der
Abwanderung
oder
der
Einschränkung
der
Entwicklungsmöglichkeiten
durch
den
aktuellen
Bebauungsplanentwurf
Breit-‐
loh
West
II.
Ich
lehne
den
Bebauungsplan
ab,
weil
die
Gefahr
der
Abwanderung
für
derzeit
ansässigen
Gewerbebetrie-‐
be
besteht.
17.
Durch
eine
evtl.
Ansiedlung
der
Fa.
Hafner
werden
täglich
ca.
500
Fahrzeuge
zusätzlich
durch
Wimsheim
Fahren.
Zwar
bedeutet
dies
gem.
Gutachten
„nur“
eine
Zunahme
von
10%
zum
bestehenden
Verkehrsauf-‐
kommen
in
den
hauptsächlich
betroffenen
Straßen.
Es
dürfte
wohl
aber
außer
Zweifel
stehen,
dass
kein
Mitglied
der
Gemeindeverwaltung
oder
des
Gemeinderates
damit
einverstanden
wären,
wenn
täglich
auch
nur
500
Fahrzeuge
an
deren
Häusern
vorbeifahren
würden.
Sind
Bürger
die
an
Hauptstraßen
wohnen
Bür-‐
ger
2.
Klasse,
denen
man
uneingeschränkt
immer
mehr
Verkehr
zumuten
kann?
Es
ist
weiterhin
zu
bedenken,
dass
diese
Werte
von
einem
1
Schicht
Betrieb
ausgehen.
Sollte
das
im
Bebau-‐
ungsplan
ausgewiesene
Gebiet
tatsächlich
als
Industriegebiet
genutzt
werden,
wäre
auch
ein
3
Schicht
Be-‐
trieb
und
u.U
auch
am
Wochenende
möglich.
Dies
würde
das
Verkehrsaufkommen
noch
weiter
steigern.
Ich
bin
entschieden
gegen
den
Bebauungsplan,
weil
er
zu
einem
zusätzlichen
Verkehrsaufkommen
mit
den
damit
verbundenen
Emissionen
und
Gefahren
führt.
18.
Für
die
evtl.
Ansiedelung
eines
Großbetriebes
im
einzigen
noch
verbleibenden
Gewerbegebiet,
setzt
die
Gemeindeverwaltung
und
der
Gemeinderat
alles
„auf
eine
Karte".
Frage:
Was
macht
die
Gemeindeverwaltung
mit
der
verbleibenden
„Industrieruine“
im
Falle
einer
Insolvenz
von
C.
Hafner.
Ich
bin
gegen
den
Bebauungsplan,
weil
keine
Garantie
besteht,
dass
von
Fa.
C.
Hafner
ausreichende
Ge-‐
werbesteuereinnahmen
zu
erwarten
sind.
Da
durch
die
Ansiedelung
von
C.
Hafner
keine
weiteren
Betriebe
mehr
angesiedelt
werden
könnten,
besteht
für
die
Gemeinde
ein
großes
finanzielles
Risiko.
Die
Gemeinde
würde
sich
in
eine
große
finanzielle
Abhängikeit
bringen.
Da
ich
zu
meinem
Einspruchsschreiben
vom
13.1.2013
bzgl.
der
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
bis
heute
keine
Antwort
erhalten
habe,
darf
ich
bezüglich
des
vorliegenden
Schreibens,
eindringlich
um
eine
schriftliche
Stellungnahme
bitten.
Hochachtungsvoll
Waldemar
Bentel
Stellungnahme
erhalten:__________________Datum:_______________
Bürgermeisteramt
Wimsheim
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