Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Bernd Lehming 24.1.14 Kolloquium - Synergien einer umweltbezogenen Verkehrsplanung
1. Von der West – Berliner Verkehrsentwicklungsplanung zur
Hauptstadtplanung
„Synergien einer umweltbezogenen Verkehrsplanung “
am 24. Januar 2014 in Berlin
Stiftung HEUREKA für Umwelt und Mobilität
Bernd Lehming
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
1
7. Betroffene im
Straßenverkehr
Insgesamt betroffen
in 2008
LDEN >70 dB(A)
133.40 Einwohner
LNIGHT >60 dB(A)
193.000 Einwohner
LDEN >65 dB(A)
273.600 Einwohner
LNIGHT >55 dB(A)
339.400 Einwohner
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
7
8. Herkunft der NO2-Belastung
an Straßen (2009)
Beitrag Berliner Kfz-Abgas: 76%
lokaler
Verkehr
NO2 direkt
emittiert
18%
Regionaler
Hintergrund
12%
NO2 aus NO
gebildet
27%
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
urbaner
Hintergrund:
andere 2%
Kraftwerke/Industrie
2%
Heizung
5%
sonstigerVerkehr
1%
Kfz-Verkehr
31%
11. Luftreinhalteplanung Berlin
Gesetzliche Grundlagen
■EU-Richtlinien zur Luftqualität: 1999 Festlegung rechtlich verbindlicher Grenzwerte
■2002: Umsetzung in Deutsches Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz und mit der 22. Verordnung
zum BImSchG
§ 47 BImSchG: Luftreinhaltepläne bei Grenzwertüberschreitung
§ 40 Abs.1 BImSchG : verbindliche Festlegung von Verkehrsbeschränkungen durch
Luftreinhaltepläne
■Umsetzung EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008 durch 39. Verordnung zum BImSchG
neu: Rechtsrahmen für Verlängerung der Einhalte-Fristen der Grenzwert bei Umsetzung von
Maßnahmen und Nachweis der Einhaltung zum Ende der verlängerten Frist
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
11
11
12. § 40 BImSchG
Verkehrsbeschränkungen
■ (1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den
Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit
ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Abs.
1 oder 2 dies vorsehen. Die Straßenverkehrsbehörde kann im Einvernehmen mit der für
den Immissionsschutz zuständigen Behörde Ausnahmen von Verboten oder
Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs zulassen, wenn unaufschiebbare und
überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.
■ (2) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe
der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auf bestimmten Straßen oder in bestimmten
Gebieten verbieten oder beschränken, wenn der Kraftfahrzeugverkehr zur Überschreitung
von in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1a festgelegten Immissionswerten beiträgt und
soweit die für den Immissionsschutz zuständige Behörde dies im Hinblick auf die örtlichen
Verhältnisse für geboten hält, um schädliche Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen zu vermindern oder deren Entstehen zu vermeiden. Hierbei sind die
Verkehrsbedürfnisse und die städtebaulichen Belange zu berücksichtigen. § 47 Abs. 6 Satz
1 bleibt unberührt.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
12
12
15. Stärkung des
Umweltverbundes
• Einrichtung von
Fußgängerzonen
• Einrichtung von
Fahrradstraßen
• Einrichtung von separaten
Busspuren
• Vorrangschaltungen an
Ampeln für den ÖPNV
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
15
16. Synergien Förderung des
Umweltverbundes
• Weniger Fahrzeuge auf der Straße
• Sicherheit für Radfahrer- und Fußgänger
• Verringerung der Unfallgefahr und Unfallschwere
• Weniger Luftschadstoffe aus dem Auspuff
• Weniger Staubaufwirbelung
• Verringerung der Lärmbelastung
• Mehr Aufenthaltsqualität in Straßen und auf Plätzen
sowie in den Außenbereich von Wohnanlagen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
|
16
21. Ergebnisse Tempo 30
Untersuchung 2013
•
Tendenziell hat Tempo 30 neutrale bis positive Tendenzen bei der Verkehrssicherheit. Für
weitergehende Aussagen wären vertiefende Untersuchungen erforderlich.
•
Laut Untersuchungen auch in anderen Städten sinken die Lärmbelastungen der Anwohner
an den meisten Straßen, teilweise jedoch etwas weniger, als nach Modellberechnungen
zu erwarten gewesen wäre. Die gemessenen Mittelungspegel sinken um 1,2 bis 3,1 dB(A).
Außerdem treten bei Tempo 30 deutlich geringere Pegelschwankungen und niedrigere
Spitzenpegel auf als bei Tempo 50.
•
Die gemessene Luftschadstoffbelastung nimmt an Tempo-30-Abschnitten nach den
vorliegenden Untersuchungen tendenziell ab. Hier hat vermutlich auch die Qualität des
Verkehrsflusses einen größeren Einfluss.
•
Bei Anwohnerbefragungen wurden überwiegend positive Reaktionen auf Tempo 30
festgestellt. Dies gilt auch für Fälle mit vergleichsweise geringen Auswirkungen auf das
tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten.
•
In keiner bekannten Untersuchung wurde festgestellt, dass die Anordnung von Tempo 30
zu nennenswerten Verkehrsverlagerungen in andere Straßen geführt hätte oder sich der
Verkehrsfluss signifikant verschlechtert hätte.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
21
22. Tempo 30 auf
Hauptverkehrsstraßen
•
•
Bis 2009 wurde T 30 angeordnet
auf
– 132 km ganztags
– 70 km nachts
– 28 Km vor Schulen 2011
Anordnungsgründe
– Lärmschutz (teilweise aufgrund
von Anwohnerklagen)
– Verkehrssicherheit
– (Luftqualität)
Nebennetz ca.3500 Km T 30-Zone
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
22
23. Fahrbahnsanierung /
Lärmschutzfensterprogramm
Zusätzliche Mittelverwendung von 15 Mio. in 2 Jahren (2009 / 2010)
Fahrbahnsanierung
lärmintensiver
Straßenabschnitte
Hauptverkehrsstraßen
Lärmschutzfensterprogramm an 2
besonders hoch belasteten
Straßenabschnitten
Z. B. Klosterstraße in Spandau
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
23
24. Synergien
Fahrbahnsanierung
•
•
•
•
•
Steigerung der Verkehrssicherheit
Minderung von Fahrzeugschäden
Minderung von Unfallgefahren
Weniger Staubaufwirbelung
Verringerung der Lärmbelastung (Luftschall,
Erschütterungen)
• Mehr Aufenthaltsqualität in Straßen und auf Plätzen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
|
24
26. Begleitende Studien
•
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
Verkehrsbelastungen von 20.000 Kfz/24 h sind ohne Qualitätsverlust auf
einem überbreiten Fahrstreifen möglich
Keine Verkehrsverlagerungen nachweisbar
Keine Beeinträchtigung des ÖPNV
Besseres Angebot für den Radverkehr
Behinderungen des Rad- und des Kfz-Verkehrs durch Liefervorgänge
nehmen deutlich ab.
Die Fußgänger-Wartezeiten bei Fahrbahnquerungen sind jedoch gestiegen.
Zusätzliche Querungshilfen können hier Abhilfe schaffen.
Reduzierung der Lärmpegel um bis zu 1,5 dB(A).
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
23. März 2012
Diekmann
26
28. Aktionsplan 2008
Konzeptbaustein Stadtentwicklung
Implementierung der
Lärmminderungsplanung
in alle Planungsebenen
Es werden unter anderem Hinweise für eine lärmarme
Stadtentwicklung gegeben,
– Flächennutzungsplanänderungsverfahren,
– Stadtentwicklungspläne,
– Verbindliche Bauleitpläne
• Seit März 2011 ist IX C 3 TöB* für
verkehrsverursachte Immissionen bei
Luft und Lärm
• Erstellung einer Handreichung zur
Berücksichtigung der Umweltbelange in
der Bauleitplanung
*TöB = Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
28
29. Ökologische Ziele des
StEP Verkehr 2011
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin | Abteilung
IX
29
Damit hat sich der Anteil des Straßenverkehrs gegenüber der Verursacheranalyse vom Jahr 2002 des Luftreinhalteplans 2005 um 35 % reduziert. Dies ist zurückzuführen auf die Reduzierung der Abgasemissionen (Dieselruß). So beträgt deren Anteil der Auspuffpartikel an der lokalen Zusatzbelastung des Verkehrs jetzt nur noch 4 % im Vergleich zu 11 % im Jahr 2002.
Fahrbahnsanierung (14 Mio.):
Abfräsen und asphaltieren defekter Straßenabschnitte; Asphaltüberzug auf Kopfsteinpflaster.Überwiegend an Hauptnetzstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen und vielen Anwohnern, ausnahmsweise im Nebennetz bei Kopfsteinpflasterabschnitten von Schleichwegen oder Ausweichstrecken bei Stau (Beispiel: Hannemannstraße / Britz)
Lärmschutzfensterprogramm (1 Mio.):Klosterstraße in Spandau und Frankfurter Allee in Lichtenberg, mit der Option einer Erweiterung nach Friedrichshain-Kreuzberg bei ungenügendem Mittelabfluss
Ausgang
TÖB anerkannt worden
Aktive Maßnahmen wollen wir befördern=Handreichung