3. Warum nicht Text?
Gehörlose Menschen
können doch lesen!
Das Textverständnis gehörloser Personen ist
eingeschränkt. Da die Lautsprache auf Phonemen
basiert und die Schriftsprache eine Abstraktion der
Lautsprache ist, ist der Zugang auch zur
Schriftsprache für Personen die sie nie gehört
haben, sehr schwierig.
Sinnerfassendes Lesen von Sätzen ist vielen
gehörlosen Personen nicht möglich.
Untertitel sind eine wichtige Stütze für Schwerhörige
und spät ertaubte Personen. Für viele gehörlose
Gebärdensprachbenutzer sind sie jedoch nicht
geeignet.
4. SiMAX gesetzliche
Rahmenbedingungen
Deutschland
In der gesamten EU existieren eine Reihe
gesetzlicher Bestimmungen, die die Medien-
schaffenden dazu anhalten, barrierefreien
Content zu produzieren und zur Verfügung
zu stellen
Grundgesetz Art. 3 (3)
„Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.“
UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen
- seit März 2009 in Kraft
Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen – BGG
7. SiMAX ist einzigartig!
Unabhängig von natürlichen
Personen als Darsteller
Orts- und
zeitunabhängig
Produktionsvolumen einfach
skalierbar
Unterschiedliche, zielgruppe
ngerechte Avatare möglich
8. SiMAX ist einzigartig!
Konstant hohe Qualität
Avatare austauschbar
Kostengünstige und zeitnahe
Produktion
Darstellung von Emotionen und
Körpersprache
9. Autor:
Deutsches Forschungszentrum für
Künstliche Intelligenz GmbH
Campus D 3 2, 66123 Saarbrücken
Autor:
Deutsches Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz GmbH
Campus D 3 2, 66123 Saarbrücken
10. Ergebnisse: (Auszug)
Großteil der befragten Gehörlosen äußerte sich
positiv über den Einsatz von Avataren; Nach der
Demo stieg der Anteil der Befürworter nochmals
signifikant.
Kritikpunkte der präsentierten Lösungen:
• Bei fast allen Avataren fehlende Mimik und
unzulängliches Mundbild
• Ausdruck und die fehlende Emotionalität vermisst.
• Roboterhafte und steife Bewegungen
• schlechte oder fehlende 3D Ansichten
• unzulängliche (Ober) Körperbewegungen
Am positivsten schnitt die cartoonartige
Gebärdenanimation ab;
wurde als sehr warm und verständlich bewertet!
11. Alternativen zu SiMAX
Derzeit nur
Studioproduktion –
hohe Kosten
Kein vergleichbaren
Produkte am Markt
13. ANHANG
Ist Gebärdensprache international?
Wie viele Menschen sind gehörlos?
Ist Lippenlesen eine Alternative zur
Gebärdensprache?
SiMAX - gesetzliche
Rahmenbedingungen Österreich
14. Ist Gebärdensprache
international?
Wie alle natürlichen Sprachen unterliegt die
Gebärdensprache nationalen und regionalen
Unter-schieden. In den meisten Ländern
existieren nationale Gebärdensprachen, die sich
in unter-schiedlichen Dialekten ausprägen. Die
am meisten verbreitete Gebärdensprache ist die
American Sign Language (ASL). Für unsere
Zielmärkte relevant sind die Deutsche
Gebärdensprache (DGS), die British Sign
Language (BSL) und die Österreichische
Gebärdensprache (ÖGS).
Daneben existiert eine auf Konvention beruhende
internationale Gebärdensprache (IS). Diese
künstliche Gebärdensprache wird mitunter bei
internationalen Konferenzen und ähnlichem
verwendet. Die Verbreitung ist auf besonders
gebildete Gehörlose beschränkt.
15. Wie viele Menschen sind
gehörlos?
Rund 1% der Bevölkerung
ist gehörlos.
In Deutschland sind das
rund 80.000 Personen.
16. Ist Lippenlesen eine
Alternative zur
Gebärdensprache?
Lippenlesen ist keine Alternative zur
Gebärdensprache. Es sind nur sehr
einfache Alltagskonversationen
möglich, wie z.B.
Einkauf, Restaurantbesuch, wesentlic
hen Informationen gehen verloren
oder werden nur sehr undeutlich
transportiert.
17. SiMAX - gesetzliche
Rahmenbedingungen
Österreich
In der gesamten EU existieren eine Reihe
gesetzlicher Bestimmungen, die die
Medienschaffenden dazu
anhalten, barrierefreien Content zu
produzieren und zur Verfügung zu stellen
Bundesverfassungsgesetz Art. 7 Bundesgesetz über die Gleichstellung von
(Gleichbehandlung behinderter und nicht Menschen mit Behinderungen (Bundes-
behinderter Menschen in allen Bereichen Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)
des täglichen Lebens) und Art. 8
(Anerkennung der Gebärdensprache als E-Government Gesetz Österreich
eigenständige Sprache) Es sind alle öffentlichen Websites barrierefrei zu
gestalten. Dabei ist darauf zu achten, dass
UN-Konvention über die Rechte von Inhalte auch in Leichter Lesen Version und in
Menschen mit Behinderungen 2006 Österreichischer Gebärdensprache angeboten
(ratifiziert 26. Oktober 2008) werden.