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Technische Akademie Wuppertal e. V.
Studienzentrum Leipzig
Abschlussarbeit
Finanz- und Wirtschaftskrise
in Deutschland und Europa
Beginn und Gegenwart
Eingereicht von
Robert Müller
Matrikel 2008/2009
Betreuer: Dr. Bernhard Scheffler
Leipzig, den 03. April 2012
I
Eidesstattliche Erklärung
Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Belegarbeit selbständig und ohne
unerlaubte Hilfe angefertigt habe, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht
benutzt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als sol-
che kenntlich gemacht habe.
Die Arbeit hat in dieser oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen
Prüfung noch nicht vorgelegen.
Ort, 01.04.2012 Unterschrift
II
Inhalt
Eidesstattliche Erklärung...................................................................................................................... I
Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................................ 1
Abbildungsverzeichnis......................................................................................................................... 4
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................. 4
1. Einleitung........................................................................................................................................... 6
2. Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise...................................................................................... 7
2.1 Hypotheken und Verbriefungen............................................................................................... 7
2.2 Zinspolitik der Federal Reserve............................................................................................. 10
2.3 Die Finanzkrise am Höhepunkt und der Interbankenmarkt............................................... 13
3. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Finanz- und Wirtschaftskrise 14
3.1 Ständige Fazilität ..................................................................................................................... 16
3.2 Mindestreservepolitik der EZB............................................................................................... 17
3.3 Langfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB................................................................. 17
4. Interventionen und antizyklische Konjunkturpolitik Deutschlands...................................... 18
4.1 SoFFin ....................................................................................................................................... 18
4.1.1 Rechtliche Grundlagen............................................................................................... 18
4.1.2 Rekapitalisierung......................................................................................................... 19
4.1.3 Risikoübernahme......................................................................................................... 20
4.1.4 Garantieübernahmen für Verbindlichkeiten............................................................. 21
4.1.5 Bildung von Abwicklungsanstalten (Bad Banks) .................................................... 22
4.2 Entlastungspaket ..................................................................................................................... 23
4.2.1 Erhöhung Kindergeld- und Kinderfreibetrag............................................................ 23
4.2.2 Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8%................ 24
4.2.3 Bessere Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung...... 24
4.3 Konjunkturpaket I..................................................................................................................... 25
4.3.1 Beschleunigte Umsetzung von Verkehrsinvestitionen........................................... 25
4.3.2 Degressive Abschreibungen Anlagevermögen / Sonderabschreibung KMU .... 26
4.3.3 Kfz-Steuerbefreiung Neuwagen................................................................................ 26
4.3.4 Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen .......................................... 27
III
4.3.5 Programm-Aufstockung (CO2 – Gebäudesanierung, KfW – Programme,
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)................................................. 28
4.3.5.1 Pauschalzuwendung bis 500.000 EUR pro Unternehmen ..................................... 28
4.3.5.2 Zinssubventionierte Kredite ......................................................................................... 28
4.3.5.3 Kreditbürgschaft zu niedrigeren Prämien.................................................................. 29
4.3.5.4 Risikokapitalbeihilfen bis 2,5 Mio. EUR pro KMU und Jahr.................................... 29
4.3.6 Verlängerung Bezugsdauer Kurzarbeitergeld......................................................... 30
4.4 Konjunkturpaket II.................................................................................................................... 30
4.4.1 Bundesinvestitionen (Verkehr/Bau/Ausrüstung)..................................................... 30
4.4.2 Investitionen von Bund und Ländern im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsgesetzes..................................................................................... 30
4.4.3 Steuertarifsenkung und Kinderbonus....................................................................... 31
4.4.4 Beitragssatzsenkung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,9%........... 31
4.4.5 Beschäftigungssicherung........................................................................................... 31
4.4.6 Erhöhung der Kinderregelleistung im SGB II von 60 auf 70% ............................. 32
4.4.7 Kfz-Steuerbefreiung und Umweltprämie.................................................................. 33
4.4.8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ................................................ 33
4.4.9 Mobilitätsforschung (Antriebstechnik) ...................................................................... 34
4.4.10 Aufstockung Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Wirtschaftsfonds Deutschland)
....................................................................................................................................... 37
4.5 Wachstumsbeschleunigungsgesetz...................................................................................... 40
4.5.1 Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag............................................................. 41
4.5.2 Korrekturen Verlustvortrag/Zinsschranke/Abschreibungen .................................. 41
4.5.3 Korrektur Erbschaftsteuer/Biokraftstoffförderung................................................... 42
4.5.4 Umsatzsteuersatz – Senkung Hotelgewerbe.......................................................... 43
5. Schlussbemerkung (Fazit)........................................................................................................ 44
Literaturverzeichnis ............................................................................................................................ 47
Internetverzeichnis ............................................................................................................................. 52
1
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abb. Abbildung
ABl. Amtsblatt
AfA Abschreibungen für Abnutzun-
gen
AIG American International Group
BAG Bundesarbeitsgericht
BGBl. Bundesgesetzblatt
BKGG Bundeskindergeldgesetz
BMBF Bundesministerium für Bildung
und Forschung
BMU Bundesministerium für Umwelt
und Reaktorsicherheit
BMVBS Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
BMWI Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie
BP Basis Punkte
BR Bundesrat / Bundesrepublik
Bsp. Beispiel
BT Bundestag
BVL Leitsätze des Bundesverfas-
sungsgericht
CDS Credit Default Swap
CMO Collateralized Mortgage Obliga-
tions
Drs. Drucksache
EAA Erste Abwicklungsanstalt
eBAnz elektronischer Bundesanzeiger
EBITDA Earnings before interest, taxes,
depreciation and amortization
ECB European Central Bank
EG Europäische Gemeinschaft
EnergieStG Energiesteuergesetz
ErbStG Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetz
EStG Einkommensteuergesetz
EU Europäische Union
EURIBOR Euro Interbank Offered Rate
EZB Europäische Zentralbank - Euro-
system
FamLeistG Familienleistungsgesetz
Fed Federal Reserve
FHLMC Federal Home Loan Mortgage
Corporation
FMSA Bundesanstalt für Finanzmarkt-
stabilisierung
2
FMStFG Finanzmarktstabilisierungsfonds-
gesetz
FMStFV Finanzmarktstabilisierungsfonds-
Verordnung
FNMA Federal National Mortgage Asso-
ciation
G Gesetz
GG Grundgesetz
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
GSE Government Sponsored Enter-
prise
HICP Harmonised Index of Consumer
Prices
HRG Hauptrefinanzierungsgeschäft
Hrsg. Herausgeber
IfM Institut für
Mittelstandsforschung, Bonn
IKT Informations- und Kommunikati-
onstechnik
i.V.m. in Verbindung mit
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kfz Kraftfahrzeug
Kg Kilogram
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KStG Körperschaftsteuergesetz
Max. Maximal
MBS Mortgage – Backed Securities
Mg milligram
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
RBEG Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz
RSV Regelsatzverordnung
RWI Rheinisch-Westfälisches Institut
für WirtschaftsforschungZ
S. Seite
Sec. Section
SGB Sozialgesetzbuch
SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabili-
sierung
SPV Special Purpose Vehicle
U.S. United States
USA United States of America
U.S.C. United States Code
UStG Umsatzsteuergesetz
Vgl. vergleiche
v.H. von Hundert (100%)
VO Verordnung
VOB Vergabeordnung Bau
3
VOL Vergabeordnung Dienst- und
Lieferleistungen
WeGeBAU Weiterbildung Gering qualifi-
zierter und beschäftigter Älterer
in Unternehmen
z.B. Zum Beispiel
ZEW Zentrum für Europäische Wirt-
schaftsforschung GmbH
ZIM Zentrales Innovationsprogramm
Mittelstand
ZuInvG Zukunftsinvestitionsgesetz
4
Abbildungsverzeichnis
ABB. 1: GEGENÜBERSTELLUNG DES VERMÖGENS VON VERBRIEFUNGEN
UND HAUSHALTEN VON GINNIE MAE........................................................9
ABB. 2: LEITZINSENTWICKLUNG DER FEDERAL RESERVE IM JAHR 2000 .....10
ABB. 3: LEITZINSENTWICKLUNG DER FEDERAL RESERVE IM JAHR 2001 .....10
ABB. 4: LEITZINSENTWICKLUNG IM VERGLEICH ZUR INFLATIONSRATE IM
ZEITRAUM 2001 BIS 2009 IN DEN USA........................................................12
ABB. 5: LEITZINSENTWICKLUNG IM VERGLEICH ZUR MONATLICHEN
INFLATIONSRATE 2001 BIS 2009 IM EURO – RAUM................................14
ABB. 6: EURIBOR ENTWICKLUNG 2001 BIS JULI 2009 ..........................................15
ABB. 7: ENTWICKLUNG PRIVATER KONSUMAUSGABEN, VERFÜGBAREN
EINKOMMEN UND SPARQUOTE 2006 BIS 2011.........................................25
ABB. 8: NEUZULASSUNGEN FABRIKNEUER PERSONENKRAFTWAGEN.........27
ABB. 9: ÜBERSICHT ÜBER FÖRDERPROJEKTE IM RAHMEN DES
KONJUNKTURPAKETES II.............................................................................35
ABB. 10: LOGO FÜR DIE MODELLREGIONEN ELEKTROMOBILITÄT..................36
ABB. 11: NEUZULASSUNGEN VON PERSONENKRAFTWAGEN IN DEN JAHREN
2002 BIS 2011 NACH AUSGEWÄHLTEN ANTRIEBSARTEN ....................37
ABB. 12: STRUKTUR WIRTSCHAFTSFONDS DEUTSCHLAND ...............................38
ABB. 13: PROZENTANTEILE DER UNTERNEHMEN, DIE ANGEBEN, DIE
KREDITVERGABE SEI „RESTRIKTIV“ ........................................................39
ABB. 14: BESTAND AN ARBEITSUCHENDEN, KURZARBEITERN UND
GEMELDETEN STELLEN................................................................................40
ABB. 15: GESCHÄFTSKLIMA, PREISERWARTUNG UND
BESCHÄFTIGUNGSERWARTUNG................................................................44
ABB. 16: NEUVERSCHULDUNG (GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN) UND BIP (IN
VIERTELJAHRES WERTEN)...........................................................................45
ABB. 17: SCHULDENSTAND (MAASTRICH-ABGRENZUNG) ..................................45
Tabellenverzeichnis
TABELLE 1: KAPITALMAßNAHMEN DES SOFFIN IN MRD. EURO (STAND: 07.
FEBRUAR 2012) ................................................................................................19
TABELLE 2: GEWÄHRTE GARANTIERAHMEN DES SOFFIN IN MRD. EURO
(STAND: 07. FEBRUAR 2012) .........................................................................22
TABELLE 3: VERGLEICH ZINSZUSCHÜSSE NACH BESTEHENDEN
BEIHILFERECHTLICHEN RAHMEN UND NEUE MAßNAHMEN (IN %) 29
TABELLE 4:VERÄNDERUNGSRATEN KFZ-ZULASSUNGEN UND PRIVATER
KONSUM IM JAHR 2009 ZUM VORJAHR (IN JEWEILIGEN PREISEN) IN
%..........................................................................................................................33
TABELLE 5:MAßNAHMEN DER FÖRDERPROJEKTE IM RAHMEN DES
KONJUNKTURPAKETES II.............................................................................36
5
VORWORT
Vor Beginn dieser Ausarbeitung möchte ich meinen zwei Kindern und meiner Frau danken,
die mich so lieb und ausdauernd unterstützt haben. Die in dieser Zeit Verzicht üben und so
manches Mal ohne mich auskommen mussten. Ich danke auch all den Menschen die mir für
den Erfolg meiner Arbeit Mut gemacht haben und immer hinter mir standen, aber auch denen,
die mir zugearbeitet haben.
6
1. Einleitung
Mittler Weile befinden wir uns in der Staatsschuldenkrise. Es geht darum Griechenland und
andere europäische Staaten (Portugal, Irland, Griechenland, Spanien) aus der Staatsinsolvenz zu
holen. Auf der einen Seite werden Rettungspakete geschnürt, Milliarden umverteilt und auf
der anderen Seite versucht, Haushalte zu sanieren und die Neuverschuldung einzudämmen.
Das alles sind auch Auswirkungen und Resultate der Finanz- und Wirtschaftskrise und der
Bemühungen der einzelnen Mitgliedsstaaten Europas und anderer Staaten auf der Welt, die
Lage der Finanzmärkte zu stärken und Rezessionen zu vermeiden. Diese Arbeit geht kurz auf
die Entstehung und die Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise ein. Im weiteren Verlauf
betrachtet sie Europa und erkundet die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank um den
Finanzmarkt mit der notwendigen Liquidität zu versorgen. Anschließend werden die Folgen
der Finanzkrise in Deutschland, die vier Rettungspaket und die darin enthaltenen Maßnahmen
zur Stabilisierung und zum nachhaltigen Wachstum für die Volkswirtschaft Deutschland dar-
gestellt. Doch wie hat alles angefangen?
7
2. Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise
Die Finanz- und Wirtschaftskrise entstand auf Grund eines steigenden Wertpapierhandels,
sinkender Zinsen und steigender Immobilienpreise in den USA, bis im Jahre 2008 die große
Blase platzte und die Banken untereinander nicht mehr vertrauten. Die Gier der Anleger und
Investoren nach noch mehr Rendite auf den internationalen Finanzmärkten war zu groß ge-
worden. Mit einsetzender Konsumschwäche erreichte auch die Finanzkrise die Realwirtschaft
weltweit. Was war passiert?
2.1 Hypotheken und Verbriefungen
Die Ursachen gehen zurück bis in die 30er Jahre kurz nach der Weltwirtschaftskrise. Die USA
erlebte einen Einsturz am Immobilienmarkt, viele konnten ihre Hypotheken nicht begleichen
oder es mangelte einfach an Anschlussfinanzierungen. 1934 legte die Regierung der USA ein
weitreichendes Ausfallversicherungsprogramm für Hypothekarkredite auf, gefolgt von Haus-
kredit-Garantieprogrammen für wiedergekehrte Soldaten des zweiten Weltkrieges.
Mit der Gründung der Federal National Mortgage Association (FNMA) am 10. Februar 1938
– ursprünglich als National Mortgage Association of Washington – reagierte die Regierung
auf die Zurückhaltung der Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten. Die FNMA,
auch Funnie Mae genannt, kaufte versicherte Kredite auf. Sie refinanzierte diese durch Aus-
gabe von Vorzugsaktien, die vom Finanzministerium (Treasury Department) gehalten wur-
den, und zusätzlich durch Anleihen mit erstklassiger Bonität durch darin gebundene staatliche
Ausfallsicherungsgarantien.1
Am 1. September 1968 wurde die FNMA in zwei getrennte Einrichtungen aufgeteilt. Auf der
einen Seite entstand die privatisierte Fannie Mae, deren Aktivitäten hauptsächlich im Sekun-
därmarkt2
bestehen. Diese Funktionen beinhalten die Sicherung der Stabilität des Sekundär-
marktes für Hypotheken auf Wohneigentum, die Bedienung des privaten Kapitalmarktes, die
laufende Unterstützung des Sekundärmarktes bei der Bereitstellung und Verteilung des ver-
fügbaren Kapitals zu angemessenen Rückzahlungsbedingungen an einkommensschwache
Familien und die Förderung des Zuganges zu Hypothekenkredit.3
Fannie Mae erhielt mit der
Privatisierung auch den Titel für eine quasi staatliche Vereinigung „Government Sponsored
Enterprise“ (GSE).
1
Vgl. Terberger, Eva (2009), S. 42-43
2
Sekundärmarkt ist der Markt an dem Wertpapiere über die Börsen gehandelt werden.
3
Vgl. 12 U.S.C. § 1716 Sec. 301
8
Auf der anderen Seite entstand die Government National Mortgage Association, auch Ginnie
Mae genannt, deren Funktion im Aufkauf staatlich versicherter Hypotheken besteht. Sie dient
der Verwaltung und Liquidierung des bundeseigenen Hypotheken – Portfolios und somit der
Minderung von Verlusten und negativen Auswirkungen des Hypothekenmarktes auf die ame-
rikanische Bundesregierung.
1970 kam das zweite staatlich privilegierte Unternehmen, die Federal Home Loan Mortgage
Corporation (FHLMC), auch Freddie Mac genannt, auf den Markt.4
Ihr öffentlicher Auftrag
ist es, die nationalen Wohnungshypotheken-Märkte zu stabilisieren und die Möglichkeiten für
Wohneigentum und bezahlbare Mietwohnungen auszubauen.5
Im gleichen Jahr brachte die staatliche Ginnie Mae die ersten echten Mortgage - Backed Se-
curities (MBS) auf den Markt. Auf seiner Internet – Seite wirbt das staatlich überwachte Un-
ternehmen noch heute mit seinem Pioniergeist:
„Ginnie Mae solved this problem and revolutionized the American housing industry in
1970 by pioneering the issuance of mortgage-backed securities“.6
Der Ursprung lag in der begrenzten Zahl neu ausgestellter Hypotheken, da es nicht genug
preisgünstig verfügbares Kapital gab.
Auf Ihrer Internetseite beschreibt das Unternehmen Mortgage – Backed Securities als
gepoolte Hypotheken, die als Sicherheiten genutzt werden für die Ausgabe von Wertpapieren
im Sekundärmarkt. Sie werden auch häufig als „Pass-through“ Anleihen bezeichnet, weil das
Kapital und die Zinsen des zu Grunde gelegten Darlehens an die Anleger weiter gereicht wer-
den. Dabei sind die Zinsraten der Anleihen niedriger als die Zinszahlungen der zu Grunde
liegenden Darlehen um die Zahlung der Service- und Garantiegebühren für die Kreditnehmer
zu ermöglichen.7
Das Risiko, entgangene Zinserträge durch Zinsänderungen und vorfällige
Rückzahlungen, trägt der Kapitalgeber.
Das Wiederanlagerisiko der Investoren von Mortgage-Backed Securities bei vorfälliger Kre-
ditrückzahlung sollte reduziert und überschaubar gemacht werden. Dazu wurden die Zinsen
und Fristen der gepoolten Hypotheken (Verbriefungen) in unterschiedliche Tranchen (Schich-
ten) eingeteilt. Diese reichen von Senior Tranchen mit geringem Risiko über Mezzanine
4
Vgl. 12 U.S.C. § 1451 Sec. 301
5
http://www.freddiemac.com/corporate/company_profile/ 22.01.2012, 13.45
6
Vgl. http://www.ginniemae.gov/about/history.asp?subTitle=About 21.01.2012 21.19
7
http://www.ginniemae.gov/about/about.asp?subTitle=About 21.01.2012 21.52
9
Tranchen bis hin zu Equity Tranchen mit hohem Risiko und hoher Rendite. Diesen sogenann-
ten Collateralized Mortgage Obligations (CMO) folgten weitere Strukturierungen in anderen
Risikobereichen, z.B. Autokrediten, Lohnpfändungen usw.8
Um Hypothekenkredite überhaupt in Wertpapiere (Verbriefungen) zu wandeln, bedarf es ei-
ner Zweckgesellschaft, auch Special Purpose Vehicle (SPV) genannt. Diese kaufen Kredite
auf, bündeln diese zu Paketen (Verbriefungen) und emittieren sie über den nationalen und
internationalen Geldmarkt. Zusätzlich tauchen derartige Gesellschaften nicht in der Bilanz der
Banken auf.
Die Zunahme der Nachfrage nach Formen von MBS, der Anstieg der Immobilienpreise und
sinkende Kreditpreise haben Hypothekenbanken (auch die staatlich gegründeten) und Invest-
mentbanken dazu gebracht, auch einkommensschwache Kunden aus dem Subprime –
Segment9
zu bedienen. Die Satzungen der staatlichen und quasistaatlichen Hypothekenbanken
haben Ihnen noch die Berechtigung dazu gegeben. Weil die Hypothekenbanken die Forderun-
gen und damit das Rückzahlungsrisiko an Investmentbanken abgetreten haben, trugen sie
auch nicht das Verlustrisiko. Abbildung 1 zeigt in Summe die Entwicklung von Verbriefun-
gen und Haushalten seit der Gründung der Ginnie Mae.
Abb. 1: Gegenüberstellung des Vermögens von Verbriefungen und Haushalten von Ginnie Mae
Quelle: Government National Mortgage Association "Ginnie Mae"
Aber nicht nur die Nachfrage an Immobilien und die Erwartungen an noch höhere Renditen
haben zur Finanz- und Wirtschaftskrise beigetragen.
8
Vgl. Terberger,Eva (2009), S. 44-45
9
Subprime-Segment = einkommensschwachen Schichten mit nur sehr geringer Bonität
10
2.2 Zinspolitik der Federal Reserve
Auch die Federal Reserve (Fed) hat mit ihrer antizyklischen Geldpolitik eine Stärkung der
Nachfrage am Immobilienmarkt bewirkt. Um die Rezession Ende der 90er Jahren in den USA
zu bekämpfen, hat die amerikanische Zentralbank Fed in den Jahren 2000 bis 2001 ihren Leit-
zins 11mal auf 1.75% im Dezember 2001 gesenkt.
Abb. 2: Leitzinsentwicklung der Federal Reserve im Jahr 2000
Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive
Abb. 3: Leitzinsentwicklung der Federal Reserve im Jahr 2001
Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive
2000
Date Increase Decrease Level (%)
February 2 25 ... 5.75
March 21 25 ... 6.00
May 16 50 ... 6.50
2001
Date Increase Decrease Level (%)
January 3 ... 50 6.00
January 31 ... 50 5.50
March 20 ... 50 5.00
April 18 ... 50 4.50
May 15 ... 50 4.00
June 27 ... 25 3.75
August 21 ... 25 3.50
September 17 ... 50 3.00
October 2 ... 50 2.50
November 6 ... 50 2.00
December 11 ... 25 1.75
11
Mit der Leitzinssenkung wollte die Fed Zentralbankgeld günstiger an die Geschäftsbanken
anbieten. Somit sanken auch die Zinsen für Kredite der Geschäftsbanken, die diese jetzt güns-
tiger an private Haushalte und Unternehmen vergeben konnten.10
Damit sollten wieder Kauf-
anreize geschaffen werden. Vor allem die Preise im Energie-, Rohstoff- und Lebensmittel-
markt verteuerten sich in diesem Zeitraum stark. Preissteigerungen von bis zu 50% im Ver-
gleich zwischen den Jahren 1999 und 2000 waren möglich.11
Zugleich wurden die Weltmärk-
te mit Produkten aus den neuen Industriestaaten, wie z.B. China, beliefert. Dabei handelte es
sich vorwiegend um Produkte aus den Bereichen Elektronik und Telekommunikation, wie
z.B. Computer, Fernseh- und Mobilfunkgeräte. Aber auch in der Automobilbranche sanken in
den USA die Verbraucherpreise. Das veranlasste die Fed weiterhin den Leitzins zu senken,
soweit, dass er in den Jahren 2003/2004 mit 1% sogar unter die Inflationsrate gesunken war.
10
Vgl. Happe, Horn, & Otto (2012), S. 215
11
http://www.bls.gov/cpi/cpi_dr.htm#2000 30.01.2012 21.07
12
Abbildung 5 zeigt das Verhältnis zwischen Leitzins und Inflationsrate. Ökonomen sprechen
davon, dass die Realzinsen negativ sind. Es war also günstiger sich Geld zu leihen, als Geld
anzulegen.
Abb. 4: Leitzinsentwicklung im Vergleich zur Inflationsrate im Zeitraum 2001 bis 2009 in den USA12
Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive
Bureau of Labor Statistics - Consumer Price Index Archiv
Dieser Anreiz führte dazu, dass die Konsumquote allmählich wieder stieg und die Amerikaner
ihr Geld nicht mehr sparten. Die USA erzielte erstmalig eine negative Sparquote.13
12
Das Bureau of Labor Statistics in den USA unterscheidet zwischen zwei Warenkörben. (1) Dem CPI-U von
städtischen Verbrauchern und (2) CPI-W von städtischen Lohnempfängern und Angestellten.
13
Vgl. Münchau, Wolfgang (2008), S.6 ff
-4,00
-3,00
-2,00
-1,00
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
in %
Leitzinsentwicklung im Vergleich zur Inflationsrate
Monthly Consumer Price Index (CPI-U) Monthly Consumer Price Index (CPI-W)
Intended Federal Funds rate
13
Im Juni 2004 begann die amerikanische Notenbank den Leitzins wieder anzuheben. Mit Ihm
stiegen auch wieder die Preise für Kredite, da diese an den Leitzins gebunden sind. Viele
Kreditnehmer, vor allem die des Subprime – Marktes, konnten Ihre Hypotheken nicht mehr
tilgen.
2.3 Die Finanzkrise am Höhepunkt und der Interbankenmarkt
Immer mehr Immobilien, die der Besicherung von Krediten dienten, wurden zum Verkauf
angeboten. Die Preise fielen auf Grund des Überangebotes an Immobilien. Immer mehr Anle-
ger von MBS wollten Ihr Geld zurück haben. Die Geschäftsbanken mussten die Wertverluste
in ihrem Anlagevermögen korrigieren und Abschreibungen vornehmen. Die Gefahr bestand
darin, das mehr Aktiva bei den Geschäftsbanken vorhanden war als Eigenkapital auf der Pas-
siva. Um einen Verzehr des Kapitals durch Abschreibung von Anlagewerten abzuwenden,
benötigten viele Banken zusätzliches Geld aus dem Interbankenmarkt. Auf Grund der sinken-
den bzw. fehlenden Sicherheiten sank auch das Vertrauen der Banken untereinander. Immer
mehr Banken aber auch Versicherungsunternehmen, wie dem zweitgrößten Versicherungsun-
ternehmen „American International Group“ (AIG), drohte die Insolvenz durch zunehmend
unzureichende Kapitaldeckung. Am 15. September 2008 meldeten Lehman Brothers, als eine
der renommiertesten Investmentbanken, Insolvenz an. Die Krise hatte somit vorerst ihren
höchsten Punkt erreicht.
Die drohende Zahlungsunfähigkeit der Geschäftsbanken und die Instabilität der Geldmärkte
erreichte schließlich auch die Realwirtschaft. Wechsel der Redereien wurden nicht mehr ein-
gelöst und bei den Krediten kleiner und mittelständiger Unternehmen, die als Anschlussfinan-
zierung fälliger Kredite anstanden und benötigt wurden, war ungewiss ob diese geleistet wer-
den konnten. Somit hatte sich die Finanzkrise zu einer Wirtschaftskrise ausgebreitet.14
14
Vgl. Münchau,Wolfgang( 2008), S.44-54
14
3. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Finanz- und Wirt-
schaftskrise
Auch in Deutschland und Europa gab es ähnlich Vorkommnisse wie in den USA. Die Roh-
stoff- und Lebensmittelpreise stiegen und Banken drohte die Zahlungsunfähigkeit. Um die
Finanzmärkte zu stärken und die Wirtschaft aus der drohenden Rezession zu holen, wurden
zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Abbildung 5 zeigt die Entwicklung des Leitzinses der Euro-
päischen Zentralbank (EZB) im Vergleich zur Entwicklung der Inflation in Europa und
Deutschland. Die orange gepunktete Linie zeigt dabei den Leitzins der amerikanischen Fed im
gleichen Beobachtungszeitraum. Auch im europäischen Finanzsystem lag der Leitzins in
2004/2005 unter der Inflationsrate.
Abb. 5: Leitzinsentwicklung im Vergleich zur monatlichen Inflationsrate 2001 bis 2009 im Euro – Raum
Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System
European Central Bank - Key ECB interest rate
European Central Bank - Harmonised Index of Consumer Prices (HICP)
Statistische Bundesamt Deutschland - Preisindizes
-1,00
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
in %
Leitzinsentwicklung im Vergleich zur monatlichen Inflationsrate
Harmonised Index of Consumer Prices (HICP)
Consumer Price Index (Germany)
Main refinancing operations (variable rate) until 15. Okt. 2008
Main refinancing operations (fixed rate) since 15, Okt. 2008
Intended Federal Funds rate (Federal Reserve)
15
Nach der Insolvenz von Lehman Brothers in den USA ist der gesamte Finanzmarkt ins Un-
gleichgewicht geraten. Speziell der Interbankenmarkt stellte dabei ein großes Problem dar.
Die Banken vertrauten sich untereinander nicht mehr und liehen sich gegenseitig kein Geld.
Sie benötigten aber diesen Geldhandel untereinander, um die jetzt vermehrt drohenden Insol-
venzen zu verhindern. Bereits seit Anfang 2007 konnten die Signale des EURIBOR (Euro
InterBank Offered Rate) durch die EZB wahrgenommen werden. Der Zinssatz, der für Gelder
der europäischen Geschäftsbanken untereinander nachgefragte und angeboten wurde, hat im
Zeitraum vor der Krise kontinuierlich zugenommen. Es wurde mehr Geld zu steigenden Zin-
sen nachgefragt bzw. angeboten. Abb. 7 zeigt den Verlauf nach EURIBOR für Tagesgelder
von drei Monaten Laufzeit.15
Abb. 6: EURIBOR Entwicklung 2001 bis Juli 2009
Quelle: EURIBOR - EBF (European Banking Federation)
15
Vgl. Münchau,Wolfgang (2008), Seite 58
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
in % EURIBOR (three - month)
Beginning of
the financial
turbulence
Start of
the global
financial crisis
16
3.1 Ständige Fazilität
Unter Berücksichtigung der Hauptziele, Preisstabilität, Vollbeschäftigung und ausgewogenes
Wirtschaftswachstum, beschloss der Aufsichtsrat der Europäischen Zentralbank am 8. Okto-
ber 2008 zwei Sofortmaßnahmen.
(1) Der Hauptrefinanzierungssatz, auch als Leitzins bekannt, wird vom Zinstender – Ver-
fahren in das Mengentender – Verfahren mit vollständiger Zuteilung umgewandelt.
Das bedeutet, dass sich jetzt die Geschäftsbanken bei der Zentralbank zum festgeleg-
ten Zinssatz so viel Geld leihen konnten wie sie benötigten. Der festgelegte Zinssatz
hat zu dieser Zeit 3,75% betragen. In Abb. 5 ist der weitere Verlauf als schwarz gestri-
chelte Linie dargestellt.
(2) Des Weiteren wurde die Spanne der ständigen Fazilität um den Hauptrefinanzierungs-
satz von 200 auf 100 Basispunkte16
gesenkt. Der Spitzenrefinanzierungssatz ist somit
50 Basispunkte über dem Hauptrefinanzierungssatz, zu dem sich die Geschäftsbanken
kurzfristig über Nacht Geld von der Zentralbank leihen können. Die Einlagenfazilität
liegt somit nur noch 50 Basispunkte unter dem Hauptrefinanzierungssatz, dem Einla-
genzinssatz, zu dem die Geschäftsbanken ihr Tagesgeld durch die Zentralbank über
Nacht verzinsen lassen können.17
Durch diese kurzfristigen Maßnahmen wurden in Europa bis Ende 2008 durch die Zentral-
bank 617 Milliarden EUR im Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG) bereitgestellt. Die Bean-
spruchung der Einlagenfazilität stieg von 2,5 Mrd. EUR vor dem 8. Oktober 2008 auf tages-
durchschnittlich 208,5 Mrd. EUR bis Jahresende. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität, die
höchste Verzinsung für die Inanspruchnahme von Zentralbankgeld, stieg tagesdurchschnitt-
lich von 0,9 Mrd. EUR auf 6,7 Mrd. EUR nach dem 8. Oktober 2008.
Da die Geschäftsbanken für Refinanzierungsgeschäfte Sicherheiten hinterlegen mussten,
schwächte die EZB die Bedingungen ab und weitete das Verzeichnis der notenbankfähigen
Sicherheiten im Bereich marktfähiger und nichtmarktfähiger Sicherheiten aus. 18
16
1 Basispunkt = 0,01%
17
Vgl. Europäische Zentralbank - Eurosystem (2009), 114-118
18
Vgl. Europäische Zentralbank - Eurosystem (2009), 120-121
17
3.2 Mindestreservepolitik der EZB
Als weitere Maßnahme erhöhte die EZB den Mindestreservesatz von ursprünglich 4,20% im
Januar auf 4,58% im Oktober. Somit wurde bereits zu Beginn des Jahres Geld angesammelt,
um später für zusätzlich ausreichend Liquidität zu sorgen. Aktuell liegt der Mindestreserve-
satz bei konstant 1%.19
3.3 Langfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB
Im Offenmarkt – Geschäft erhöhte die EZB vor Ausbruch der Krise die Zuteilungsfristen für
langfristige Refinanzierungsgeschäfte von drei auf sechs Monate. Zusätzlich wurde noch ein
dreimonatiges Refinanzierungsgeschäft eingeführt. Diese Geschäfte dienen der EZB im Sinne
der Preisstabilität für zusätzlich liquide Mittel.
19
http://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?node=bbn135, 02.03.2012, 21.15
18
4. Interventionen und antizyklische Konjunkturpolitik Deutschlands
Die Europäische Zentralbank konnte auf ihrer Seite für die notwendige Liquidität der Ge-
schäftsbanken sorgen. Alleine konnte und kann sie jedoch nichts gegen den drohenden Bank-
rott einiger Banken machen, das Ziel Vollbeschäftigung bei steigender Rezession verfolgen
und für ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum sorgen. Auch die Regierungen der Eurolän-
der waren gezwungen zu intervenieren und im Rahmen einer antizyklischen Konjunkturpoli-
tik mehr Geld für die Volkswirtschaft auszugeben als einzunehmen. Damit soll erreicht wer-
den, dass Volkswirtschaften sich nach einem Abschwung oder einer Rezession wieder in den
Aufschwung Richtung Boom bewegen. Im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung sollen die
Maßnahmen von Deutschland in den Focus genommen werden.
4.1 SoFFin
Ausgehend von den Ideen des britischen Premierministers, Gordon Brown, schnürte die Bun-
desregierung ein Paket zur Rettung der nationalen Banken. Gordon Browns Plan sah vor, (1)
einige wichtige Banken zu rekapitalisieren, (2) genügend Geld durch die EZB zur Verfügung
zu stellen und (3) die eine Geldmarktversicherung zu schaffen. Er wollte damit das Vertrauen
der Banken untereinander stärken und ihnen untereinander Sicherheit geben. Die Regierung
sollte dabei eine Art Ausfallbürgschaft für Geldmarktgeschäfte übernehmen.20
4.1.1 Rechtliche Grundlagen
Grundlage für die Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes ist das Finanzmarktstabilisie-
rungsfondsgesetz (FMStFG) vom 17. Oktober 2008 mit der Finanzmarktstabilisierungsfonds-
Verordnung (FMStFV), genehmigt durch die europäische Kommission in der Entscheidung
K(2008) 6422, Beihilferegelung Nr. N 512/2008 „Rettungspaket für Kreditinstitute in
Deutschland“. Bezogen auf den Vorschlag Gordon Browns, setzt das deutsche Instrumentari-
um folgende Ziele um.
(1) Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors durch Übernahme von Antei-
len, stillen Beteiligungen oder sonstigen Bestandteilen der Eigenmittel bis zur Höhe
von 80 Mrd. EUR.
(2) Zeitlich befristete Risikoübernahme von Forderungen, Wertpapieren, derivativen Fi-
nanzinstrumenten, Rechten und Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen
und Beteiligungen, die vor dem 13. Oktober 2008 erworben wurden sind.
20
Vgl. Münchau, Wolfgang (2008), S. 65-66
19
(3) Garantieübernahme für neu begebene Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unter-
nehmen des Finanzsektors mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten und bis zu einer
Höhe von 400 Mrd. EUR gegen Entgelt in angemessener Höhe.
Die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt dabei der Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung (FMSA).
4.1.2 Rekapitalisierung
§ 7 FMStFG i.V.m § 3 FMStFV sieht im Bereich Rekapitalisierung vor, den Eigenkapitalan-
teil der Banken zu stärken. Dazu kann über den Fonds eine Einlage oder eine in anderer Form
geeignete Beteiligung getätigt werden oder eine stille Beteiligung an einem der am Fond teil-
nehmenden Finanzinstitute erworben werden. Eine Begrenzung der Beteiligung liegt für jedes
Unternehmen bei 10 Mrd. EUR. Finanziert wird der Fonds durch eine marktgerechte Vergü-
tung in Form eines Gewinnvorzuges oder einer Verzinsung. Durch diese Maßnahmen wurden
vor allem die Hypo Real Estate Holding AG und die Commerzbank mit einer Eigenkapitalein-
lage unterstützt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die unterstützten Kreditinstitute.
Kapitalmaßnahmen in Mrd. Euro (Gesamt: 19,8)
Institut unterzeichnete Verträge
Aareal Bank AG 0,3
Commerzbank AG 6,7
Hypo Real Estate Holding AG
davon wirtschaftlich zuzurechnen:
- Altaktionäre
- HRE-Gruppe
- FMS Wertmanagement
9,8
0,3
6,5
3,0
WestLB AG 3,0
Tabelle 1: Kapitalmaßnahmen des SoFFin in Mrd. EURO (Stand: 07. Februar 2012)
Quelle: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
Die Rekapitalisierung ist an Bedingungen gebunden, die wie folgt gestaltet wurden:
(1) Die erworbenen Anteile müssen an Dritte verkauft oder wieder zurückgekauft werden,
bevor die Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen Dividenden an ihre Aktionä-
re ausschütten. Nehmen wir die Commerzbank als Beispiel. Um an Ihre Aktionäre Di-
videnden auszuzahlen, müssen die Anteile des Fonds zurück gekauft und zu zahlende
Dividenden an den Fonds geleistet werden. Nach Berichten des Handelsblatts vom
06.05.2011 um 22:28 Uhr auf Handelsblatt.com im Beitrag „Commerzbank – Aktio-
näre stimmen Kapitalerhöhung zu“, sollten im Sommer 2011 vorzeitig 14,3 Mrd. EUR
der noch 16,2 Mrd. EUR bestehenden stillen Einlagen aus dem Fonds zurück gezahlt
20
werden.21
Bestätigt wurde dies durch den Kommentar „Der Ehrgeiz des Managements
ist gefährlich“ vom 02.12.2011, 07:48 Uhr auf Handelsblatt.com.22
Die Commerzbank
konnte sich somit weitestgehend vom Fonds lösen. Die Befristung der
Rekapitalisierung lag dabei zu Beginn bei 6 Monaten und wurde in Folge der Verlän-
gerung der Maßnahme unter Berücksichtigung der Dauer der Finanzmarktkrise indivi-
duell – den Einzelfall betrachtend – angepasst (§ 5 Abs.9 FMStFV).
(2) Die Geschäftspolitik soll auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. Fehlentscheidun-
gen und Risikobereitschaft sollen in der Zukunft verringert oder vermieten werden.
(3) Die Banken sollen den notwendigen Kreditbedarf für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) zur Verfügung stellen. Diese leisten einen wichtigen Betrag zur Beschäftigung
und zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dar.
(4) Die Vergütung der Mitglieder der Aufsichtsräte und Gesellschafter ist zu begrenzen,
vorgeschlagen werden im Gesetz 500.000 EUR jährlich.
(5) Die Zahlungen von Bonifikationen im Rahmen der Stabilisierungsmaßnahmen sind zu
vermeiden.
4.1.3 Risikoübernahme
Nach § 8 FMStFG übernimmt der Fonds Bankpositionen der Bilanzaktiva, um weitere Ab-
schreibungen auf Anlagepositionen zu vermeiden. Diese beinhalten, wie bereits unter 3.1.1
Buchstabe B erwähnt, Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und
Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen. Eingeschlossen sind
auch Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle (SPV)), die zu einem Unternehmen des
Finanzsektors gehören. Die Beteiligung wird pro Finanz- und Versicherungsunternehmen auf
5 Mrd. EUR begrenzt. Folgende Bedingungen sind an die Übernahme von Risikoanlagen ge-
bunden:
(1) Die Risikoübernahme darf bei grundsätzlich gesunden Unternehmen 3% und bei nicht
grundsätzlich gesunden Unternehmen 2% der Bilanzsumme nicht überschreiten.
21
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/commerzbank-aktionaere-stimmen-kapitalerhoehung-
zu/4145942.html 4. März 2012, 17.40
22
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/kommentar-der-ehrgeiz-des-managements-ist-gefaehrlich-
/5908914.html 4. März 2012, 17.49
21
(2) Der Rückkauf der Risikoübernahme mit Wertausgleich oder einer risikogerechten
Vergütung muss innerhalb von 36 Monaten nach Risikoübernahme erfolgt. Als ange-
messene Vergütung gilt 0,5% auf den 12-Monats-Euribor plus Risikoprämie (Credit
Default Swap Spread (CDS-Spread))23
für Senior Debts.24
Am Beispiel der Münchner
Rück, die von den Hilfemaßnahmen nicht betroffen war, würde dies mit Datum vom
13.01.2012 bedeuten. 0,5% + 1,837% + 275BP (2,75%) = 5,087% auf den Wert der
übernommenen Risikoposition.
(3) Die Zeit der Risikoübernahme darf die Laufzeit der Risikopositionen nicht überschrei-
ten.25
4.1.4 Garantieübernahmen für Verbindlichkeiten
§ 6 des FMStFG sieht vor, gegebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten der Fi-
nanzinstitute zu übernehmen. Damit sollen Liquiditätsengpässe behoben und die Refinanzie-
rung am Kapitalmarkt unterstützt werden. Garantiert wird nur Fremdkapital, aber keine Bank-
schuldverschreibungen auf Tier-1- (Kernkapital) oder Tier-2- (Ergänzungskapital) der Finanz-
institute. Die Garantien werden für eine Laufzeit von 36 Monaten geleistet und in Ausnahme-
fällen für max. 60 Monate und in Höhe von maximal einem Drittel der garantierten Verbind-
lichkeiten. Die Inanspruchnahme der staatlichen Garantien setzt folgende Bedingungen vo-
raus:
(1) Die Zahlung einer angemessenen Vergütung wie bereits in Abschnitt 4.1.3 Punkt 2
erwähnt. Sind die Verbindlichkeiten werthaltig besichert, sinkt die Grundvergütung
von 50BP auf 25BP für einen Garantiebetrag von 70% des wirtschaftlichen Wertes der
Sicherheit.
(2) „…Das Verbot öffentlicher Werbetätigkeit unter Hinweis auf die Garantieübernah-
me…“.26
Damit soll vermieten werden, das sich quasistaatliche Gesellschaften (GSE)
wie in den USA bilden und Wettbewerbsverzerrungen entstehen.27
23
CDS Spread = Prämienlevel, für das ein Verkäufer (Sicherungsgeber) gegenüber einem Käufer (Sicherungs-
nehmer) ein Risiko aus einem Kreditgeschäft für einen bestimmte Zeitraum übernimmt. Je höher das Level desto
höher das Ausfallrisiko für den Sicherungsgeber. Risiken stellen Zahlungsverzug, Zahlungsausfall, Antrag auf
Insolvenz oder Restrukturierung von Verbindlichkeiten zu Lasten der Gläubiger dar.
24
Senior Debts = Tranche der Verbriefungen mit dem höchsten Rating (AAA) und dem geringsten Risiko
25
Beihilferegelung (EU) Nr. N 625/2008 (2008), Pkt. 29 f.
26
Beihilferegelung (EU) N625/2008 (2008), Pkt. 27
27
Beihilferegelung (EU) N625/2008 (2008), Pkt. 22 f.
22
Tabelle 2 zeigt Institute des SoFFin, die Garantiegewährleistungen in Anspruch nehmen.
Gewährte Garantierahmen in Mrd. Euro (Gesamt: 14,0)
Institut unterzeichnete Rahmenverträge
Aareal Bank AG 1,2
Düsseldorfer Hypothekenbank AG 1,5
HSH Nordbank AG 3,0
IKB Deutsche Industriebank AG 6,1
Sicherungseinrichtungsgesellschaft
deutscher Banken mbH
2,2
Tabelle 2: Gewährte Garantierahmen des SoFFin in Mrd. EURO (Stand: 07. Februar 2012)
Quelle: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
4.1.5 Bildung von Abwicklungsanstalten (Bad Banks)
Eine letzte Maßnahme im Bereich der Risikoübernahme des Bundes und der Länder ist die
Bildung von sogenannten Bad Banks. In diese Abwicklungsanstalten können Banken weitere
Risikopositionen, wie ausfallgefährdete Kredite oder ganze Geschäftsbereiche, übertragen.
Dabei entstanden die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), in die die WestLB Geschäftsbereiche
und Risikopositionen übertragen hat, und die FMS Wertmanagement. In diese Anstalt hat die
HRE Gruppe Vermögenswerte und Risikopositionen übertragen. Da diese bundesrechtlichen
Abwicklungsanstalten weder unter das Kreditwesengesetz noch unter das Wertpapierhandels-
oder Versicherungsaufsichtsgesetz fallen, werden sie als eigenständige Institutionen behan-
delt. Die übertragenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche werden nicht in den Bilanzen
der Kreditinstitute konsolidiert. Somit soll das Eigenkapital gestärkt und ständige Korrekturen
des Anlagevermögens vermieten werden.28
Aber nicht nur mit den soeben erwähnten direkten Eingriffen in das Marktgeschehen hat die
deutsche Bundesregierung versucht der Finanz- und Wirtschaftskrise entgegen zu wirken.
Auch durch antizyklische Konjunkturpolitik sollten steigende Arbeitslosigkeit und sinkendes
Wirtschaftswachstum durch ein paar schnell „geschnürte“ Konjunkturprogramme einge-
dämmt werden. Im Folgenden werden die Inhalte dieser Programme beschrieben.
28
§ 8a FMStFG (2012)
23
4.2 Entlastungspaket
Am 7. Oktober wurde das erste von insgesamt vier Maßnahmenpaketen beschlossen. Unter
dem weniger bekannten Namen „Maßnahmenpaket zur Senkung der steuerlichen Belastung,
Stabilisierung der Sozialversicherungsabgaben und für Investitionen in Familie“ wurde das
„Entlastungspaket“ auf den Weg gebracht. Mit 21 Mrd. EUR ist es das zweitgrößte Konjunk-
turprogramm der insgesamt vier beschlossenen Pakete zur Stärkung der Konjunktur. Davon
fallen 6 Mrd. EUR auf das Jahr 2009 und 15 Mrd. EUR auf das Jahr 2010. Es sieht im weite-
ren Verlauf folgenden Maßnahmen vor.29
4.2.1 Erhöhung Kindergeld- und Kinderfreibetrag
Mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltnahen Dienstleistungen (Familien-
leistungsgesetz – FamLeistG) wurde mit 4,5 Mrd. EUR der erste große Bereich an Zuwen-
dungen geschaffen. Unter anderem erhöhte sich zum 1. Januar 2009 der Kinderfreibetrag von
3.648 EUR auf 3.864 EUR für jedes Kind. Damit stiegen die möglichen Steuerfreibeträge für
Kinder auf insgesamt 6.024 EUR pro Kind. Das Kindergeld wurde von 154 EUR um 10 EUR
ab dem ersten und ab dem dritten Kind um 16 EUR auf max. 195 EUR pro Monat erhöht.
Außerdem wurden die Förderung von haushaltsnaher sozialversicherungspflichtiger Beschäf-
tigung und haushaltsnahen Dienstleistungen auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu
20.000 EUR im Jahr erhöht.
Des Weiteren erhalten Kinder, von deren Eltern mind. ein Elternteil Empfänger von Leistun-
gen nach SGB II und XII ist, bis zur 10 Klasse 100 EUR pro Schuljahr an zusätzlichen Leis-
tungen für die Schule.30
Die zusätzlichen Leistungen für die Schule wurden im „Entwurf eines
Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch“ in der Drucksache 17/3404 vom 26.10.2010 wieder aus dem Ge-
setz entnommen und in § 28 SGB II & § 34 SGB XII (Bedarf für Bildung und Teilhabe) mit
Leistungen für Teilnahmen, z.B. für Schulausflüge und Klassenfahrten, zusammengefasst.31
Des Weiteren verbessert die Bundesregierung das Wohngeld durch die Einbeziehung der
Heizkosten in pauschalierter Form. Durchschnittlich erhöhen sich die Leistungen von 90 EUR
auf 140 EUR pro Wohngeldempfängerhaushalt. Durch die Zusammenfassung der Baualters-
29
BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 22
30
BT-Drs. 16/10809 (2008), S.2 f
31
BT-Drs. 17/3404 (2008), S. 19 & 31 f
24
klassen in einer Kategorie, erhalten ältere Gebäude nun höhere Miethöchstbeträge.32
Somit
wird auch ein Beitrag zur Stärkung der Familien geleistet.
4.2.2 Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8%
Im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Entwurf eines Ge-
setzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ in der Drucksache
16/11740 vom 27.01.2009 wird die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
auf stabil 2,8 Prozent bis 30. Juni 2010 vorgeschlagen. Vorangegangen ist bereits eine Sen-
kung von 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent zum 01. Januar 2009.33
Seit 2011 liegt der Beitragssatz
wieder bei 3,0 Prozent.34
4.2.3 Bessere Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Der Gesetzgeber folgt mit den Beschlüssen zur Neuregelung der steuerlichen Berücksichti-
gung der gesetzlichen Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung ab 2010 den Urteilen des
Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 – 2 BvL 1/06, 2 BvR 1220/04, 2 BvR
410/05. Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind
nunmehr voll abzugsfähig. Wird dabei der Betrag von 2.800 EUR durch Beiträge zur privaten
Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie 1.900 EUR für pflichtversicherte Arbeit-
nehmer nicht überschritten, kann bis zu diesem Beitrag die Anrechnung anderer Vorsorge-
aufwendungen erfolgen, zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Diese Maßnahmen sollen Familien entlasten und für mehr Investitionen in der Zukunft sor-
gen. Sie sollen aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen entlasten. „Deutsch-
land soll stärker herauskommen, als es hineingeht.“35
Unfreiwillig aber auch konjunkturfördernd kamen auch Maßnahmen hinzu, die beeinflusst
wurden durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem Urteil vom 9. Dezember 2008
wurde die Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer durch den
Deutschen Bundestag festgelegt. Dies belastet die Bundesregierung zusätzlich mit 2,53 Mrd.
EUR im Jahr.36
32
Deutscher Mieterbund (DMB) http://www.mieterbund.de/frage6.9.html 09.03.2012 22.33
33
BT-Drs. 751/08 (2008)
34
§ 341 (2) SGB III
35
BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 21
36
BT-Drs. 16/12099 (2009), S. 3
25
Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der Ein- und Ausgaben der privaten Haushalte, sowie die
Entwicklung der Sparquote.
Abb. 7: Entwicklung Privater Konsumausgaben, Verfügbaren Einkommen und Sparquote 2006 bis 2011
(nach Census X-12-ARIMA und BV4.1)
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
4.3 Konjunkturpaket I
Mit dem Namen „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ wird das Konjunktur-
paket I als Ergänzung zum Entlastungspaket vom Bundestag verabschiedet. Die enthaltenen
Konjunkturprogramme sollen Impulse setzen, um die Konjunkturschwäche zu überwinden
und Arbeitsplätze zu sichern.37
Insgesamt kostet diese Konjunkturmaßnahme 21 Mrd. EUR.
Das Konjunkturprogramm sieht folgende Maßnahmen vor.
4.3.1 Beschleunigte Umsetzung von Verkehrsinvestitionen
Unter dem Namen „Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr“ wurden durch das Kon-
junkturpaket I jeweils eine Mrd. EUR für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt.
Mittel flossen vor allem in das Schienennetz des Bundes, Bundesfernstraßen und Bundeswas-
serwege. Dabei ging es im Einzelnen um die schnellere Umsetzung von Bauprojekten, Erhal-
tungsmaßnahmen und Bedarfsplanmaßnahmen. Die einzelnen Verkehrsprojekte können im
Verkehrsinvestitionsbericht 2010 der Bundesregierung in der Drucksache 17/4980 vom
37
BT-Drs. 16/11650 (2009), S.22
26
01.03.2011 nachgelesen werden.38
Weitere Gelder wurden durch das Konjunkturpaket II zur
Verfügung gestellt.
4.3.2 Degressive Abschreibungen Anlagevermögen / Sonderabschreibung KMU
Im Bereich der Abschreibungen wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirt-
schaftsgüter befristet für 2 Jahre wieder eingeführt. Sie beträgt das zweieinhalbfache des line-
aren Abschreibungssatzes, jedoch höchstens 25%. Darüber hinaus hat die Bundesregierung
die Grenzen für Betriebsvermögen, Wirtschaftswert und Gewinn für die Inanspruchnahme
von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unterneh-
men auf 335.000 EUR; 175.000 EUR bzw. 200.000 EUR erhöht.
Unternehmen unterhalb dieser Grenzen dürfen ihren Gewinn um bis zu 40% der zu erwarten-
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geplante Investitionen mindern (Investitions-
abzugsbetrag). Dabei muss die Anschaffung oder Herstellung innerhalb von 3 Jahren nach
Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages erfolgen. Das Wirtschaftsgut muss bis zum
Ende des Jahres, das auf das Anschaffungs- oder Herstellungsjahr folgt, in einer inländischen
Betriebsstätte verbleiben.
Diese Verbleibensvoraussetzung und auch die zuvor genannten Grenzen für Betriebsvermö-
gen etc. müssen ebenfalls für den Ansatz der Sonderabschreibungen eingehalten werden. Da-
bei können im Jahr der Anschaffung/Herstellung sowie den vier folgenden Jahren neben der
linearen oder degressiven Abschreibung bis zu 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist eine ausschließ-
liche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung des abnutzbaren beweglichen Wirt-
schaftsgutes.39
4.3.3 Kfz-Steuerbefreiung Neuwagen
Die Maßnahme aus dem Konjunkturpaket I sah vor, Kleinwagen bis zu einer Bezugsmasse
von max. 2.610 kg und einen Emissionswert von max. 2270 mg/km an Kohlenmonoxid oder
max. 160 g/km an Kohlenwasserstoff40
um ein Jahr von der Steuerschuld zu befreien. Dem-
nach werden Neufahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals
zugelassen werden, um ein weiteres Jahr für max. 2 Jahre von der Steuer befreit.
38
BT-Drs 17/4980 (2011), S. 21 f
39
BT-Drs 16/10930 (2008), S. 3
40
VO (EG) Nr. 715/2007 (2007), S. 4 & S. 12
27
Von der Steuer befreit sind auch Fahrzeuge, die vor dem 5. November 2008 außer Betrieb
gesetzt wurden und nach dem 5. November 2008 wieder zugelassen sind, und eine Änderung
der emissionsbezogenen Schlüsselnummer im Fahrzeugschein nachweisen, die die Vorausset-
zungen für die Steuervergünstigung erfüllt.41
Die Maßnahme sollte dazu beitragen, die Kaufzurückhaltung zu eliminieren. Gleichzeitig
stand die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer bevor, was auch
zu einer Abnahme der Kfz-Zulassungen führte. Seit dem 1. Juli 2009 wird nun die Kfz-Steuer
auf Grundlage eines Sockelbetrages (Hubraum) und Zusatzbeitrages (Kohlendioxid-Emission)
berechnet. Abbildung 8 zeigt die Entwicklung der Anzahl neuzugelassener Kraftfahrzeuge
(Kfz) zwischen 2007 und 2011.
Abb. 8: Neuzulassungen fabrikneuer Personenkraftwagen
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
4.3.4 Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Um die Nachfrage nach Handwerkerleistungen zu beleben wurde der Steuerbonus für die In-
anspruchnahme von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaß-
nahmen im eigenen Haushalt zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Nach § 35a (3) i.V.m. (4) EStG
können 20% der Aufwendungen, max. 1200 EUR, direkt von der Steuerschuld abgezogen
werden.
41
§ 10a KraftStG vom 27.05.2010
0
50000
100000
150000
200000
250000
300000
350000
400000
450000
2007 2008 2009 2010 2011
Neuzulassungen
Neuzulassungen fabrikneuer Kfz und Kfz-Anhänger
(Personenkraftwagen)
28
4.3.5 Programm-Aufstockung (CO2 – Gebäudesanierung, KfW – Programme, Ver-
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Zur Stärkung von Investitionen und Sicherung von Beschäftigung, wurden bereits vorhandene
Programme erweitert (aufgestockt). Mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wur-
den diese Programme umgesetzt. So wurden bei der CO2-Gebäudesanierung bis März 2009
Sanierungen von Gebäuden mit Baujahr vor dem 31. Dezember 1983 gefördert. Vor allem das
KfW-Sonderprogramm, das im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms „Vorüber-
gehender Gemeinschaftrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Fi-
nanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise“ aufgelegt wurde, ver-
dient genauere Betrachtung.42
Umgesetzt wurde es auf deutscher Landesebene über die „Bun-
desregelung Kleinbeihilfen“ vom 3. Februar 2009 und sieht folgende Maßnahmen vor.
4.3.5.1 Pauschalzuwendung bis 500.000 EUR pro Unternehmen
Diese Maßnahme sieht vor, die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1998/200643
vorübergehend von 200.000 EUR auf bis zu 500.000 EUR pro Unter-
nehmen zu erhöhen. Grundsätzlich soll die De-minimis-Beihilfe für Rechtssicherheit sorgen.
Die Beihilfe ist in ihrer Höhe so festgelegt, dass sie den Handel nicht beeinträchtigt und den
Wettbewerb nicht verzerrt. Sie wird jeweils für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt. Die
Maßnahme kann somit kurzfristig Kapital für gesunde Unternehmen zur Verfügung stellen,
um ihre weitere Leistungsfähigkeit trotz der durch die Finanzkrise erzeugten Kreditklemme
sicherzustellen.44
4.3.5.2 Zinssubventionierte Kredite
Eine weitere Maßnahme ist die Vergabe von Krediten zu günstigeren Zinsen. Die ursprüngli-
che Variante sieht einen Zinssatz zum Interbank Offered Rate (IBOR) Basissatz, plus eine
Marge von 6% bis 10% vor. Die Übergangsregelung bindet den Zinssatz an den Tagesgeld-
satz (Einlagenfazilität) der EZB. Die zusätzliche Prämie für das Kreditgeschäft wird als Diffe-
renz zwischen dem durchschnittlichen IBOR Basissatz für ein Jahr und dem durchschnittli-
chen Tagesgeldsatz der EZB (1. Januar 2007 bis 30. Juni 2008) berechnet. Hinzu kommt die
Kreditrisikoprämie nach dem Safe-Harbour-Schwellenwert.
42
Vgl. ABl. (EU) C16 22. Januar 2009
43
VO (EG) Nr. 1998/2006 (2006), S. 6 Pkt. 8
44
Abl. (EU) C16 (2009), S. 4 f
29
Nach den Ratingkategorien von Standard & Poor’s ergeben sich Prämien zwischen 40 und
980 Basispunkten. 45
Bestehende beihilferechtliche
Rahmen
Neue Maßnahme
Durchschnittlicher EURIBOR Zins-
satz 03/2011-02/2012
2,027
EURIBOR Zinssatz 12month
02/2012
1,519
Aktueller Tagesgeldsatz der EZB 0,250
Durchschnittliche Tagesgeldsatz
01/2007-06/2008
2,903
Safe-Harbour-Prämien
(schlechteste Rating)
10,000 9,800
Safe-Harbour-Prämien
(beste Rating)
0,600 0,400
Kreditzinsen
(schlechteste Rating)
11,519 10,926
Kreditzinsen
(beste Rating)
2,119 1,526
Tabelle 3: Vergleich Zinszuschüsse nach bestehenden beihilferechtlichen Rahmen und Neue Maßnahmen (in %)
Quelle: Thomas Reuters (EURIBOR)
EZB - Key Interest Rates
ABl. (EU) C83 (2009), S. 15
4.3.5.3 Kreditbürgschaft zu niedrigeren Prämien
Diese dritte Maßnahme beinhaltet die Safe-Harbour-Prämie für staatliche Beihilfen in Form
von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die
Prämie wird um 25% für KMU und 15% für große Unternehmen minimiert. Bedingungen für
die Inanspruchnahme sind unter anderem, dass nur 90% des Kreditrahmens garantiert werden
und die Summe der Lohnkosten für die Beschäftigten und Mitarbeiter von Subunternehmen
den Kreditbetrag nicht übersteigen. 46
4.3.5.4 Risikokapitalbeihilfen bis 2,5 Mio. EUR pro KMU und Jahr
Die Risikokapitalbeihilfe stellt die letzte Maßnahme nach Vorgabe der Europäischen Union
(EU) dar. Sie zielt darauf ab, benötigtes Investitionskapital für die KMU bereitzustellen, die
von den Finanzmärkten als Risikoinvestition eingeschätzt werden. Die europäische Kommis-
sion hat festgelegt, dass der Safe-Harbour-Schwellenwert für die Risikobewertung angehoben,
45
ABl. (EU) C16 (2009), S. 6
46
Vgl. ABl. (EU) C16 (2009), S. 5 f
30
der Kapitalanteil privater Investoren auf 30% gesenkt und zulässige Anlagetranchen für 12
Monate von 1,5 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR erhöht werden.47
4.3.6 Verlängerung Bezugsdauer Kurzarbeitergeld
Zur Stärkung der Beschäftigung und Arbeitsplatzsicherung wurde die Bezugsdauer für das
Kurzarbeitergeld mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 2332 vom 26. No-
vember 2008 im auf 18 Monate verlängert48
. Mit der Veröffentlichung durch den Bundesan-
zeiger im Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 1223 vom 29. Mai 2009 wurde der Bezugszeitraum
nochmals um 6 Monate auf 24 Monate erweitert.
4.4 Konjunkturpaket II
Unter dem Namen „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ wurde das wohl
umfangreichste Konjunkturpaket II beschlossen. Am 5. März 2009 wurde es über den Bun-
desanzeiger veröffentlicht (BGBl. I S.416). Es sah die in den folgenden Punkten aufgeführten
Maßnahmen vor.
4.4.1 Bundesinvestitionen (Verkehr/Bau/Ausrüstung)
Insgesamt stellte die Bundesregierung für die Abschnitte 4.4.1, 4.4.2, 4.4.7, 4.4.8 und 4.4.9
16,9 Mrd. EUR zur Verfügung. Für die Bundesinvestitionen in Verkehr, Bau und Ausrüstung
wurden verteilt auf 2 Jahre insgesamt 4 Mrd. EUR an Mitteln bereit gestellt. Unter anderem
flossen die Gelder in den Neubau, Erhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten,
Lärmschutz und innovative Technik.49
Die Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen
wurden auf 1 Mio. EUR für Bauleistungen und 100.000 EUR für Dienst- und Lieferleistungen
angehoben, so dass öffentliche Vergaben ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (Freihändi-
ge Vergabe) erfolgen konnten. Außerdem wurden die Vergabefristen nach VOL und VOB,
begrenzt auf zwei Jahre, verkürzt.50
4.4.2 Investitionen von Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsinvestitionsge-
setzes
In diesem Bereich stellt der Bund für die Kommunen und Länder zusätzlich 10 Mrd. EUR aus
dem Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ für besonders bedeutsame Investiti-
onen zur Verfügung. So erhalten zum Beispiel der Freistaat Sachsen 596,75 Mio. EUR
(5,9675 v. H.) und das Land Brandenburg 342,85 Mio. EUR (3,4285 v.H.). Schwerpunktmä-
47
Vgl. ABl. (EU) C16 (2009), S. 7 f
48
§ 177 (1) S.3 SGB III (2008)
49
BT-Drs. 17/4980 (2011) S.22
50
BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 25
31
ßig stehen die Summen für die Bereiche Bildungsinfrastruktur und Infrastrukturinvestitionen
zur Verfügung.51
4.4.3 Steuertarifsenkung und Kinderbonus
Im Bereich der Einkommensteuer wird der Grundfreibetrag in zwei Stufen um jeweils 170
EUR auf bis zu 8004 EUR angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte zur Berechnung der Steuer-
last werden jeweils um 400 EUR und ab 1. Januar 2010 um weitere 330 EUR angehoben. Der
Eingangssteuersatz wird von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Somit sollen die unteren Einkommen
gezielt entlastet werden.
Für Kinder, die 2009 für mind. einen Monat Kindergeld erhalten haben, wird einmalig eine
Zahlung von 100 EUR (Kinderbonus) für das Kalenderjahr 2009 geleistet. Durch den Bonus
entstehen dem Bund Kosten in Höhe von 6 Mio. EUR.52
4.4.4 Beitragssatzsenkung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,9%
Zum 29. Oktober 2008 wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von
14,6 auf 14,0% gesenkt. Zum Ausgleich für die Beitragssatz – Senkung erhalten die gesetzli-
chen Krankenversicherungen für versicherungsfremde Leistungen, 7,2 Mrd. EUR für das Jahr
2009 und 11,8 Mrd. EUR für das Jahr 2010 als Beiträge in den Gesundheitsfonds.53
4.4.5 Beschäftigungssicherung
In 2009 und 2010 werden bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber
hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit getragen. Für Qualifizierungsmaßnahmen können
den Arbeitgebern im Zeitraum der Kurzarbeit auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbei-
träge für den Monat der Qualifizierung erstattet werden, soweit die Zeit für die Qualifizierung
mind. 50% der Ausfallzeit beträgt. Dazu werden das Verfahren und die Antragsstellung ver-
einfacht. Um diese Leistungen bewältigen zu können, werden den Trägern der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für 2009 und 2010 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. EUR für
Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Insbesondere für Ar-
beitnehmer über 25 Jahren, die über keinerlei Berufsabschluss verfügen, und Jugendliche, die
sich bereits längere Zeit auf Lehrstellensuche befinden, sowie den Ausbau von Betreuung und
Pflege werden zusätzlich 770 Mio. EUR bei der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung ge-
51
§§1-3 ZuInvG
52
BGBl. I S. 416 (2009), S. 416
53
BGBl. I S.416 (2009), S. 430
32
stellt. Darüber hinaus werden pro Jahr jeweils 200 Mio. EUR für das Programm WeGebAU
(Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen), für die Förde-
rung von Qualifizierung während der Kurzarbeit und von Projekten zur Beratung von Unter-
nehmen zur Beschäftigungssicherung für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt.
Aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit erhalten Unternehmen (Verleiher) Zuschüsse
zur Qualifizierung für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit, wenn diese
in den Jahren 2007 und 2008 als Leiharbeiter bei dem gleichen Verleiher beschäftigt waren.
Abweichend von der Regelung des § 417 SGB III können auch Arbeitnehmer Ihre Weiterbil-
dungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit fördern lassen, wenn mindestens vier
Jahre zwischen dem Erwerb des Berufsabschlusses oder der letzten beruflichen Weiterbildung
und der Antragstellung liegen.54
Für die Bewältigung der Anfragen und Anträge wurden zu-
sätzlich jeweils 2.500 Stellen für die Bereiche SGB III und SGB II bei den Arbeitsagenturen
und ARGEN geschaffen. Die neu geschaffenen Stellen führten im Haushaltsplan 2009 der
Bundesagentur für Arbeit zu 200 Mio.55
EUR an Mehrkosten. Die neu geschaffenen Stellen
sind befristet bis 31.12.2012. Allerdings können sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsge-
richts (BAG) vom 17.03.2010, AZ 7 AZR 843/08 in unbefristete Arbeitsverträge gewandelt
werden.
4.4.6 Erhöhung der Kinderregelleistung im SGB II von 60 auf 70%
Die Höhe der Zuwendungen wird über den § 20 SGB II i.V. § 28 SGB12 bestimmt. Die Re-
gelsätze wurden in der Regelsatzverordnung vom 3. Juni 2004 (BGBl. I S. 1067), geändert in
der Verordnung vom 20. November 2006 (BGBl. I S. 2657), für Kinder in der Art neu gestal-
tet, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr 60%, ab dem 14. Lebensjahr 70% und ab dem 15. Le-
bensjahr 80% des Eckregelsatzes erhalten. Die fehlende Transparenz dieses Gesetzes führte
jedoch dazu, dass durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1BvL 1/09,
1BvL 3/09 und 1BvL 4/09, Absatz-Nr. (1 – 220), die Bemessung des Eckregelsatzes und der
Regelsätze seit 24. März 2011 im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) (BGBl. I S. 453
vom 24. März 2011) durch Regelbedarfsstufen festgelegt werden, die ab jetzt in vollen Euro-
Beträgen angegeben sind und jedes Jahr an den zugrunde liegenden Warenkorb angepasst
werden.
54
BT-Drs. 16/11740 (2009), S.19
55
Bundesagentur für Arbeit (2009), S.38
33
4.4.7 Kfz-Steuerbefreiung und Umweltprämie
Wie bereits im Punkt 4.3.3 erwähnt, wird die Kfz-Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-
Steuer umgestellt und die Befreiung von der Kfz-Steuer um zwei weitere Jahre bis zum 31.
Dezember 2013 ausgeweitet. Die Umstellung erfolgte zum 1. Juli 2009 durch Bekanntma-
chung im Bundesanzeiger (BGBl. I S.1170 vom 29. Mai 2009). Die Änderung sieht weiterhin
vor, dass neben dem Hubraum eine Steuer auf die Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen
erhoben wird. Die Umweltprämie, auch als „Abwrackprämie“ bezeichnet, steht mit einem
Fördervolumen von 1,5 Mio. EUR für die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens bei
gleichzeitiger Stilllegung und Verschrottung des Altfahrzeugs. Die Bundesregierung stellte
eine Förderung von 2500 EUR zur Verfügung, wenn das Altfahrzeug mind. 9 Jahre alt war,
der Halter (Privatperson) mind. 1 Jahr im Besitz dieses Fahrzeuges war, das neu erworbene
Fahrzeug mind. über Euro-4 verfügte und nach dem 14. Januar 2009 zugelassen wurde.56
Be-
reits Ende März 2009 wurden die Fördermittel auf 5 Mrd. EUR erweitert.57
Die Maßnahme
hatte zur Folge, dass, im Vergleich zum Vorjahr 2008, die Kaufkraft um 20,5% und die Kon-
sumausgaben um 0,4% zugenommen haben.58
1. Vierteljahr 2. Vierteljahr 3. Vierteljahr 4. Vierteljahr
Privater Konsum 0,1 0,9 0,0 0,4
Kauf von neuen oder gebrauchten Kraft-
fahrzeugen (Kfz)
19,9 27,5 25,0 7,5
Privater Konsum ohne Kfz – 0,8 – 0,5 – 1,0 0,1
Tabelle 4: Veränderungsraten Kfz-Zulassungen und privater Konsum im Jahr 2009 zum Vorjahr (in jeweiligen Preisen) in %
Quelle: Statistisches Bundesamt
4.4.8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Mit diesem Programm soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und
mittleren Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Beruf nach-
haltig unterstützt werden. Dabei soll ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen geleistet
werden, um weitere Arbeitsplätze zu bilden und bestehende zu sichern. Um die Anstrengun-
gen zu verwirklichen wurden zusätzlichen Haushaltsmitteln von jeweils 450 Mio. EUR für
2009 und 2010 zur Verfügung gestellt. Allein davon flossen 100 Mio. EUR pro Jahr an Un-
56
BGBl. I (2009) S. 1170 f
57
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2010), S. 4
58
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2010/03/PD10_099_811.html,
20.03.2012, 21.14
34
ternehmen in den neuen Bundesländern. Der Staat darf dabei nur Fördermittel nach dem Sub-
sidiaritätsprinzip zur Verfügung stellen und muss auf den Märkten mit seinen Maßnahmen
dafür sorgen, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen, aber Anreize für das wirtschaft-
liche Handeln der Unternehmen (Gewinnerzielungsabsichten, angestrebte Wachstumsraten,
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationserfolg usw.) geschaffen werden und andere Un-
ternehmen durch diese Maßnahmen nicht vom Markt verdrängt werden.59
Dazu setzt die
Richtlinie zum „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ vom 3. Februar 2009 strenge
Maßstäbe. Unterstützt werden vor allem KMU in den Bereichen Kooperations- und Einzel-
projekte, Netzwerkprojekte sowie innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistun-
gen. Nach der anzuwendenden Definition im Amtsblatt der Europäischen Union L 124/36
vom 20. Mai 2003 des Titel 1, Artikel 2 und Artikel 3 des Anhanges sind kleine und mittlere
Unternehmen, solche, die max. 250 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens
50 Mio. EUR oder ein Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EUR ausweisen. Sie sind förder-
fähig wenn sie selbständige Unternehmen sind.
4.4.9 Mobilitätsforschung (Antriebstechnik)
Im Rahmen des „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ soll ein Beitrag für eine
klimagerechte Energie- und Verkehrspolitik entwickelt und umgesetzt werden. Der CO2 –
Ausstoß soll minimiert werden, erneuerbare Energien ausgebaut und regenerative Energie-
quellen für die Mobilität genutzt werden. Der Gedanke geht soweit, dass die Energie durch
Mobilität erzeugt, gespeichert und an das Stromnetz zurück geführt wird. Aus dem Konjunk-
turpaket II wurden Mittel mit einem Volumen von rund 500 Mio. EUR für 2009 bis 2011 be-
reitgestellt. Durch die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II sollte die Basis für mehr
Elektro-Fahrzeuge geschaffen werden. Sie sollten dazu beitragen, die deutsche Automobil-
und Zulieferindustrie dazu zu bewegen, ihre eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitä-
ten auszubauen und für den Standort Deutschland eine technologische Führerschaft und ent-
sprechende Marktposition zu erarbeiten. Im Focus der Förderung stand die Erforschung und
Entwicklung von Li-Ionen-Zellen in Fahrzeugbatterien, Komponenten für Elektro-Fahrzeuge
und deren Standardisierung, Batterierecycling, Forschung in der Informations- und Kommu-
nikationstechnik (IKT-Forschung).60
Abbildung 9 und Tabelle 5 zeigen den Umfang der
Maßnahmen, die zusätzlich durch das Konjunkturpaket II zu fördernden Handlungen und die
59
ABl. (EU) C 323 (2006), S. 7
60
Bundesregierung (2009), S 5-7
35
Verbindung zu anderen Zuständigkeitsbereichen mit Schwerpunkt innovative Antriebstechno-
logie für die Elektromobilität.
Abb. 9: Übersicht über Förderprojekte im Rahmen des Konjunkturpaketes II
Quelle: Die Bundesregierung „Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung“
Nummer des
Förderprojektes
Maßnahme bzw. Projekt
1 Aufbau eines Kompetenznetzwerkes Systemforschung Elektromobilität mit dem Ziel,
die Kompetenzen der FhG zur Elektromobilität zu bündeln und für die Automobilindustrie
nutzbar zu machen.
2 Etablierung anwendungsorientierter Forschungsschwerpunkte in der Elektrochemie
mit Fokus auf Elektromobilität und Batterietechnologie an Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen; Entwicklung gemeinsamer Curricula zur gezielten
Nachwuchsförderung.
Inhaltliche Schwerpunkte konzentrieren sich auf zentrale elektrochemische Querschnittsthemen
der Elektromobilität. Technologisch steht die Elektrochemie für mobile
Energiewandler und -speicher im Zentrum (insbes. Batterien).
3 Energieforschung: neue Förderinitiative Stromwirtschaftliche Schlüsselelemente der
Elektromobilität: Speicher,Netze, Integration mit den Förderschwerpunkten: Stromspeicher,
Netze der Stromversorgung der Zukunft, Konzepte zur Netzintegration und
Brennstoffzellen.
4 Entwicklung von Produktionstechnologien für Li-Ionen Zellen/Batteriesysteme. Es
sollen geeignete Fertigungs- bzw. Verfahrenstechnologien sowie die dazu notwendige
Maschinen- und Anlagentechnik entwickelt werden, um eine wettbewerbsfähige,
automatisierte Serienproduktion von großformatigen Li-Ionen-Zellen und damit ausgestatteten
Batterien zu etablieren.
5 Verkehrsforschung: kurzfristige Umsetzung aktueller Projektvorschläge (z. B. Komponenten
u. Systeme zur Bremsenergie-Rückgewinnung, Optimierung des Antriebsstrangs,
On-Board Stromerzeugung zur Reichweitenerhöhung, Nutzung der Motorabwärme
zur Erzeugung elektrischer Energie, relevante Aspekte der Normung und
Standardisierung), wiss. Vorbereitung u. Begleitung von Feldversuchen (Elektro-Pkw,
Hybrid-Abfallsammelfahrzeug).
6 Erweiterung der Projekte im Rahmen von E-Energy: Neue Forschungs- und Förderschwerpunkte
IKT für Elektromobilität und Intelligente Netze, erneuerbare Energien
und Elektromobilität.
IKT-basierte Lade-, Steuerungs- und Abrechnungs-Infrastrukturen, elektronische
Marktplätze und IKT-basierter Technikbetrieb von E-Mobility-Konzepten und ihre Einbindung
in elektronische Versorgungsnetze, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle,
Normen und Standards.
7 Feldversuche Elektromobilität im Pkw-Verkehr.
Forschungsfragen: u. a. Alternative Ladeverfahren, Weiterentwicklung Netzintegration
erneuerbarer Energien, Erprobung und Akzeptanz weiterentwickelter Antriebssysteme.
36
Nummer des
Förderprojektes
Maßnahme bzw. Projekt
8 Flottenversuch Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr.
Forschungsfragen: Entwicklung eines Verfahrens zur Netzintegration erneuerbarer
Energien unter Nutzungsprofilen im Wirtschaftsverkehr, Erprobung der Fahrzeuge
unter Alltagsbedingungen, Ermittlung des Energiebedarfs und der Nutzerakzeptanz.
9 Elektromobilität im öffentlichen Raum – integrierte Mobilitätskonzepte in einer begrenzten
Anzahl auszuwählender Modellregionen mit den Schwerpunktelementen:
Stadtbusse mit Batteriespeicher für elektrische Fahranteile, mittelschwere Nutzfahrzeuge
mit Dieselhybridantrieb, Elektromobilität im Verteilerverkehr, Einsatz von Elektro-
Pkw, Elektromotorräder, Elektrofahrräder, Schienenhybridfahrzeuge, Aufbau
öffentlicher Ladestationen, Projektkoordinierung in den Modellregionen).
10 Batterietestzentrum (Zellen, Batterien, Systeme, Crashverhalten) für Zellen, Batterien,
Systeme.
11 Forschung und Entwicklung für eine Pilotanlage im Bereich Recycling von Lithium-
Ionen-Traktionsbatterien.
12 Hybridbusse für einen umweltfreundlichen ÖPNV (über KfW).
Kleinflotten von mindestens 10 Bussen bei kommunalen Verkehrsbetrieben
13 Aufbau von 25 Pilot-Wasserstofftankstellen.
14 Modellvorhaben zu Mobil mit Biomethan (Demonstration der gesamten Bereitstellungskette
zur Produktion und Nutzung von Biomethan als Kraftstoff inkl. systemanalytischer
Begleitforschung).
15 Errichtung einer Pilot-Synthese-Anlage zur Herstellung hochwertiger synthetischer
Kraftstoffe („Bioliq“ beim Forschungszentrum Karlsruhe).
Tabelle 5: Maßnahmen der Förderprojekte im Rahmen des Konjunkturpaketes II
Quelle: Die Bundesregierung „Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung“
Unter dem Projektnamen „SaxMobility I“ beantragten die Stadtwerke Leipzig zusammen mit
der DREWAG in Dresden, der ENSO Netz GmbH und den Hochschulen Dresden und Leip-
zig ein Fördervolumen von 517.000 EUR. Der übernommene Eigenanteil am Projekt beträgt
dabei 50%. Betreut und gesteuert wird das Projekt von der NOW GmbH Nationale Organisa-
tion Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.61
In Leipzig betreiben die Stadtwerke
Leipzig einen stromangetriebenen Audi A2 und einen Tazzari Zero. Zudem strebt das Unter-
nehmen den Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität an. So sollen bis Sommer
2011 über 30 Ladesäulen für Elektroautos entstehen. Die Leipziger- und Dresdener Verkehrs-
betriebe beteiligen sich am Projekt mit der Erforschung und Erprobung von Hybrid- und
Speichertechnologie im Linienverkehr.62
Abbildung 11 zeigt die Zulassungszahlen von 2002
bis 2011 für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten.
Abb. 10: Logo für die Modellregionen Elektromobilität
Quelle: Stadtwerke Leipzig
61
http://www.swl.de/site/swl/de/presse/aktuelles/2011/Elektrotankstelle.htm, 24.03.2012, 09.49
62
http://www.lvb.de/informationen/elektro-mobilitaet/projekthintergrund, 24.03.2012, 09.58
37
Abb. 11: Neuzulassungen von Personenkraftwagen in den Jahren 2002 bis 2011 nach ausgewählten Antriebsarten
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Für den Ausbau des Breitband-Netzes via Funk und Kabel, stellt die Bundesregierung in die-
sem Bereich über das Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG (BGBl. I S. 416, 428 vom 2. März
2009) zusätzliche Mittel an Länder und Kommunen aus dem „Investitions- und Tilgungs-
fonds“ zur Verfügung. Bereits 2014 sollen nach Plänen der Bundesregierung 75% der Haus-
halte über einen Breitbandanschluss von mind. 50 Mbit/s verfügen.63
4.4.10 Aufstockung Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Wirtschaftsfonds Deutsch-
land)
Der Wirtschaftsfonds Deutschland wurde gebildet, um kleineren und mittleren Unternehmen
in einer wirtschaftlich schwierigen Lage Kapital für notwendige Investitionen zur Verfügung
zu stellen. Damit sollen die Stabilität und das Wachstum der KMU gesichert werden, um ei-
nen Betrag zur Arbeitsplatzsicherung und Bildung neuer Arbeitsplätze zu leisten. Am Ende
bildet das Wachstum der KMU auch einen Betrag zum Nationaleinkommen der Bundesrepub-
lik Deutschland. Mit zusätzlichen Finanzierungsmitteln für den Wirtschaftsfonds Deutschland
werden jetzt auch größere Unternehmen bei der Kredit- und Bürgschaftsaufnahme unterstützt.
Abbildung 12 zeigt die Struktur bei der Vergabe von Bürgschaften durch den Bund und Son-
derkrediten durch die KfW.
63
Vgl. BT-Drs. 16/11650 (2009), S.25-29
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Neuzulassungszahlen Neuzulassungen von Pkw nach ausgewählten Antriebsarten
Flüssiggas (einschließlich bivalent) Erdgas (einschließlich bivalent) Elektro Hybrid
38
Abb. 12: Struktur Wirtschaftsfonds Deutschland
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
Insgesamt stehen ab März 2009 115 Mrd. EUR an Finanzmitteln bereit. Davon sind 75 Mrd.
EUR für Bürgschaften und 40 Mrd. EUR für Kredithilfen vorgesehen.64
Bei den Bürgschaften
für Betriebsmittelfinanzierungen wurde der Haftungszeitraum, in dem die KMU nicht von der
Haftung für Ausfälle befreit sind, von 12 Monaten auf 4 Monate verkürzt. Für die verbleiben-
de Laufzeit wurde der Anteil der Bürgschaft durch den Fonds auf 60% angehoben.65
Das Er-
gebnis einer Befragung durch das IFO – Institut zeigt in Abbildung 13, dass die Gesamtheit
der Programme das Angebot an Krediten nicht eingeschränkt hat und die Kreditvergabe von
den Unternehmen positiv bewertet wird.
64
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/theme
nschwerpunkt__konjunkturpakete/Wirtschaftsfonds__Deutschland__Haupt.html, 24.03.2012, 12.48
65
Gude, Kay, Suprinovi , Werner (2010), S. 176
39
Abb. 13: Prozentanteile der Unternehmen, die angeben, die Kreditvergabe sei „restriktiv“
Quelle: ifo Konjunkturtest
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
Anteil in %
Kredithürde - Prozentanteile der Unternehmen, die angeben, die Kreditvergabe sei "restriktiv"
Bau Handel Verarbeitendes Gewerbe (gesamt)
40
4.5 Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Mit den bereits beschlossenen Konjunkturpaketen wurde ein Beitrag zur Stabilisierung der
Wirtschaft und ein hohes Maß an Beschäftigung erzielt. Der Weg aus der Krise scheint erfolg-
reich gewesen zu sein. Abbildung 14 zeigt die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen, der Kurz-
arbeiter und die Anzahl gemeldeter offener Stellen. Erkennbar ist, dass über das Programm
der Kurzarbeit die Arbeitslosenzahlen konstant gehalten werden konnten und mit dem Abbau
bis August 2011 auch die Anzahl Arbeitssuchender gesunken ist. Bei den Unternehmen ist ein
Anstieg an offenen Stellen zu verzeichnen, da sich die Anzahl offener Stellen konstant um die
500.000 bewegt und über die Einstellung von Arbeitssuchenden nicht abgenommen hat.
Abb. 14: Bestand an Arbeitsuchenden, Kurzarbeitern und gemeldeten Stellen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Um diese Entwicklung zu stärken und zu festigen, wurden weitere Maßnahmen beschlossen.
Mit den folgenden Inhalten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes soll die Kaufkraft wei-
terhin gestärkt und die Wirtschaftskraft von Unternehmen verbessert und vereinfacht werden.
0
500000
1000000
1500000
2000000
2500000
3000000
3500000
4000000
4500000
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
2007 2008 2009 2010 2011 2012
Menge (Personen)
Bestand an Arbeitsuchenden, Kurzarbeitern und gemeldeten Stellen
Arbeitslose Gemeldete Stellen Kurzarbeiter
41
4.5.1 Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag
Wie bereits im Punkt 4.2.1 (Entlastungspaket) beschrieben wurden das Kindergeld und der
Kinderfreibetrag nochmals angehoben. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirt-
schaftswachstums vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I Nr. 81 S. 3950) wurde der Kinderfreibe-
trag im § 32 (6) S.1 EStG von 1932 EUR auf 2184 EUR erhöht. Der Freibetrag für Be-
treuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wurde ebenfalls von 1080 EUR auf 1320
EUR angehoben.
Das Kindergeld, nach § 6 BKGG, wurde im gleichen Maße berücksichtig und die benannten
Beträge jeweils um 20 EUR auf 184 EUR für das erste und zweite Kind, 190 EUR für das
dritte Kind und 215 EUR ab dem vierten Kind erhöht.
Insgesamt ergibt sich aus dieser Maßnahme eine Entlastung für Familien mit Kindern von 4,6
Mrd. EUR.
4.5.2 Korrekturen Verlustvortrag/Zinsschranke/Abschreibungen
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde zum 1. Januar 2008 im § 4h EStG
(BGBl. I S.1912 vom 14.August 2007) eine Steuerschranke eingeführt, um die Verlagerung
der Basis („Steuersubstrat“66
) – als Bemessungsgrundlage der Einkommens- und Körper-
schaftssteuer – in das Ausland zu vermeiden. Demnach sind Zinsaufwendungen nur dann in
voller Höhe abziehbar, wenn die Differenz aus Zinsaufwendungen und -erträgen nicht mehr
als 1 Mio. EUR beträgt. Ein aus der Differenz von Zinsertrag und -aufwand entstandener ne-
gativer Zinsbetrag ist nur in Höhe von 30% des steuerlich maßgeblichen Gewinns vor Zinser-
trag, Zinsaufwendungen und Abschreibungen (verrechenbares EBITDA67
) abzugsfähig. Zins-
aufwendungen, die im Sinne der Zinsschranke nicht berücksichtigt wurden, sind in die fol-
genden Wirtschaftsjahre vorzutragen. Nicht verbrauchte Beträge des verrechenbaren EBITDA
sind in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorzutragen.68
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird die Freigrenze für die Anwendung der
Zinsschranke auf 3 Mio. EUR erhöht. Die Ausschlussklausel (Escape-Klausel) für die Eigen-
kapitalquote konzernangehöriger Unternehmen wurde auf 2% erhöht. Das heißt, dass das Ei-
66
Steuersubstrat = Wort, das durch den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Roland Koch
(CDU) im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform entwickelt wurde
67
EBITDA = Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
68
BGBl. I S.1912 (2007), S. 1913
42
genkapital von konzernangehörigen Unternehmen max. 2% des Eigenkapitales des Konzerns
betragen darf, um die Zinsschranke anwenden zu dürfen.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurde die Bewertung von abnutzbaren bewegli-
chen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verändert. Betragen die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen 150 und 410 EUR ist ein sofortiger Betriebsausgabenabzug
möglich. Wirtschaftsgüter mit höheren Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nach
§ 7 EStG abgeschrieben. Alternativ können abnutzbare bewegliche, selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter deren Anschaffung-/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1.000 EUR
übersteigen im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung in einen Sammelposten eingestellt
werden. Dieser wird dann über die Dauer von 5 Jahren (einschließlich des Jahres der Anschaf-
fung) abgeschrieben.69
Für den körpersteuerlichen Verlustvortrag wird die Sanierungsklausel in § 8c (1a) KStG
nunmehr zeitlich unbeschränkt festgeschrieben. Bei der Übertragung von Anteilen an Kapi-
talgesellschaften verfallen gemäß § 8c (1) KStG die Verluste anteilig, wenn innerhalb von
fünf Jahren zwischen 25% und 50% der Anteile übertragen werden. Übersteigt die Anteils-
übertragungen 50% des gezeichneten Kapitals sind die nicht genutzten Verluste in vollem
Umfang nicht mehr abziehbar. Im Falle der Anteilsübertragung zur Sanierung der Kapitalge-
sellschaft bleiben die Verlustvorträge jedoch erhalten.
Die Berechnete Entlastung der Bundesregierung für die Unternehmen liegt bei 3,3 Mrd. EUR
pro Jahr.70
4.5.3 Korrektur Erbschaftsteuer/Biokraftstoffförderung
Die Korrektur der Erbschaftsteuer sieht zwei Personengruppen vor. Auf der einen Seite die
Unternehmensnachfolgen, die von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit sind, wenn
die Lohnsumme innerhalb von 5 Jahren auf über 400% der Ausgangslohnsumme steigt. Da-
mit soll die Vergünstigung in die Entwicklung der Personalkosten fließen.
Auf der anderen Seite sollen Geschwister und Geschwisterkinder durch die Erhöhung der
Freibeträge entlastet werden.71
69
BGBl. I S.3950 (2009), S. 3950 f.
70
BT-Drs. 17/4450 (2011), S. 24
71
BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3953
43
Im Bereich Biokraftstoff wurde eine Steuerentlastung auf Biokraftstoff in gestaffelten Beträ-
gen für angegebene Zeiträumen im § 50 (3) S.3 Nr.1 und Nr. 2 EnergieStG und § 57 (5) S.3
Nr. 1 und Nr. 2 EnergieStG festgelegt.72
4.5.4 Umsatzsteuersatz – Senkung Hotelgewerbe
Abschließend sieht der Gesetzbeschluss eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7% für
Vermietung von Wohn- und Schlafraum zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden vor
(§ 12 (2) Nr. 10 UStG)73
.
72
BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3955
73
BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3953
44
5. Schlussbemerkung (Fazit)
Über die vorangegangenen Seiten wurde gezeigt welche Anstrengungen vollbracht wurden,
um einen erfolgreichen und nachhaltigen Weg aus der Finanz- und Wirtschaftkrise zu finden.
Die Anstrengungen sind spürbar, die Arbeitslosenzahlen sind seit der Wiedervereinigung auf
Rekordniveau gesunken, die Unternehmen verzeichnen gute Umsätze – einige von Ihnen ver-
zeichnen wieder schwarze Zahlen in ihren Bilanzen – und die Kaufkraft der Bevölkerung ist
ungebrochen. So kann es zu mindestens seit geraumer Zeit aus den Medien entnommen wer-
den. Ende 2008 sah das noch alles anders aus. Abbildung 15 zeigt das Geschäftsklima kleiner
und mittlerer Unternehmen in Abhängigkeit zur Preis- und Beschäftigungserwartung über den
Zeitraum der Finanz- und Wirtschaftskrise.
Abb. 15: Geschäftsklima, Preiserwartung und Beschäftigungserwartung
Quelle: ifo-Konjunkturtest
Auch die Wirtschaftskraft in Deutschland ist gestärkt worden und steigt stetig an. Abbildung
16 zeigt die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (rote Linie) und der Schulden (blaue Li-
nie). Zu erkennen ist ein starker Anstieg Ende 2008 bis Mitte 2009. Dieser Anstieg ist zu-
-50,0
-40,0
-30,0
-20,0
-10,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
2007 2008 2009 2010 2011 2012
in %
Geschäftsklima, Preis- und Beschäftigungserwartung
Geschäftsklima …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Preiserwartungen …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Beschäftigungserwartungen …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
45
rückzuführen auf Investitionen in den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und
Investitions- und Tilgungsfonds.74
Abb. 16: Neuverschuldung (Gebietskörperschaften) und BIP (in Vierteljahres Werten)
Quelle: Deutsche Bundesbank
Die Verschuldung nach Maastrich-Kriterien liegt dabei weit über 2.000 Mrd. EUR (Abb. 17).
Abb. 17: Schuldenstand (Maastrich-Abgrenzung)
Quelle: Deutsche Bundesbank
74
http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?lang=de&open=&func=row&tr=BQ1720;
26.03.2012; 20.36
500000
700000
900000
1100000
1300000
1500000
1700000
1900000
2011-122010-122009-122008-122007-12
in Mio. Euro
Entwicklung Verschuldung und BIP
Verschuldung Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (Mrd. EUR)
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
201020092008200720062005200420032002200120001999
in Mio. Euro
Schuldenstand (Maastricht-Abgrenzung)
Schuldenstand
(Maastricht-
Abgrenzung)
46
Mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz Art. 109 GG möchte die Bundes-
regierung den Haushalt sanieren und die Schuldenstandsquote auf 0,35 % des nominalen
Bruttoinlandsprodukts bringen.75
Jetzt widmet man sich der Staatsschuldenkrise im Euro – Raum, auch eine Folge der Finanz-
und Wirtschaftskrise. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint Griechenland zu mindestens gerettet.
Welche Hürden und Hindernisse auch kommen mögen, man wird versuchen Sie mit Bravour
zu meistern.
75
BGBl. I S. 2248 (2009)
47
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51
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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung (2011), in der Fassung der Be-
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Finanz- und Wirtschaftskrise

  • 1. Technische Akademie Wuppertal e. V. Studienzentrum Leipzig Abschlussarbeit Finanz- und Wirtschaftskrise in Deutschland und Europa Beginn und Gegenwart Eingereicht von Robert Müller Matrikel 2008/2009 Betreuer: Dr. Bernhard Scheffler Leipzig, den 03. April 2012
  • 2. I Eidesstattliche Erklärung Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Belegarbeit selbständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt habe, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als sol- che kenntlich gemacht habe. Die Arbeit hat in dieser oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegen. Ort, 01.04.2012 Unterschrift
  • 3. II Inhalt Eidesstattliche Erklärung...................................................................................................................... I Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................................ 1 Abbildungsverzeichnis......................................................................................................................... 4 Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................. 4 1. Einleitung........................................................................................................................................... 6 2. Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise...................................................................................... 7 2.1 Hypotheken und Verbriefungen............................................................................................... 7 2.2 Zinspolitik der Federal Reserve............................................................................................. 10 2.3 Die Finanzkrise am Höhepunkt und der Interbankenmarkt............................................... 13 3. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Finanz- und Wirtschaftskrise 14 3.1 Ständige Fazilität ..................................................................................................................... 16 3.2 Mindestreservepolitik der EZB............................................................................................... 17 3.3 Langfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB................................................................. 17 4. Interventionen und antizyklische Konjunkturpolitik Deutschlands...................................... 18 4.1 SoFFin ....................................................................................................................................... 18 4.1.1 Rechtliche Grundlagen............................................................................................... 18 4.1.2 Rekapitalisierung......................................................................................................... 19 4.1.3 Risikoübernahme......................................................................................................... 20 4.1.4 Garantieübernahmen für Verbindlichkeiten............................................................. 21 4.1.5 Bildung von Abwicklungsanstalten (Bad Banks) .................................................... 22 4.2 Entlastungspaket ..................................................................................................................... 23 4.2.1 Erhöhung Kindergeld- und Kinderfreibetrag............................................................ 23 4.2.2 Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8%................ 24 4.2.3 Bessere Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung...... 24 4.3 Konjunkturpaket I..................................................................................................................... 25 4.3.1 Beschleunigte Umsetzung von Verkehrsinvestitionen........................................... 25 4.3.2 Degressive Abschreibungen Anlagevermögen / Sonderabschreibung KMU .... 26 4.3.3 Kfz-Steuerbefreiung Neuwagen................................................................................ 26 4.3.4 Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen .......................................... 27
  • 4. III 4.3.5 Programm-Aufstockung (CO2 – Gebäudesanierung, KfW – Programme, Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)................................................. 28 4.3.5.1 Pauschalzuwendung bis 500.000 EUR pro Unternehmen ..................................... 28 4.3.5.2 Zinssubventionierte Kredite ......................................................................................... 28 4.3.5.3 Kreditbürgschaft zu niedrigeren Prämien.................................................................. 29 4.3.5.4 Risikokapitalbeihilfen bis 2,5 Mio. EUR pro KMU und Jahr.................................... 29 4.3.6 Verlängerung Bezugsdauer Kurzarbeitergeld......................................................... 30 4.4 Konjunkturpaket II.................................................................................................................... 30 4.4.1 Bundesinvestitionen (Verkehr/Bau/Ausrüstung)..................................................... 30 4.4.2 Investitionen von Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes..................................................................................... 30 4.4.3 Steuertarifsenkung und Kinderbonus....................................................................... 31 4.4.4 Beitragssatzsenkung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,9%........... 31 4.4.5 Beschäftigungssicherung........................................................................................... 31 4.4.6 Erhöhung der Kinderregelleistung im SGB II von 60 auf 70% ............................. 32 4.4.7 Kfz-Steuerbefreiung und Umweltprämie.................................................................. 33 4.4.8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ................................................ 33 4.4.9 Mobilitätsforschung (Antriebstechnik) ...................................................................... 34 4.4.10 Aufstockung Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Wirtschaftsfonds Deutschland) ....................................................................................................................................... 37 4.5 Wachstumsbeschleunigungsgesetz...................................................................................... 40 4.5.1 Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag............................................................. 41 4.5.2 Korrekturen Verlustvortrag/Zinsschranke/Abschreibungen .................................. 41 4.5.3 Korrektur Erbschaftsteuer/Biokraftstoffförderung................................................... 42 4.5.4 Umsatzsteuersatz – Senkung Hotelgewerbe.......................................................... 43 5. Schlussbemerkung (Fazit)........................................................................................................ 44 Literaturverzeichnis ............................................................................................................................ 47 Internetverzeichnis ............................................................................................................................. 52
  • 5. 1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abb. Abbildung ABl. Amtsblatt AfA Abschreibungen für Abnutzun- gen AIG American International Group BAG Bundesarbeitsgericht BGBl. Bundesgesetzblatt BKGG Bundeskindergeldgesetz BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung BMU Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMWI Bundesministerium für Wirt- schaft und Technologie BP Basis Punkte BR Bundesrat / Bundesrepublik Bsp. Beispiel BT Bundestag BVL Leitsätze des Bundesverfas- sungsgericht CDS Credit Default Swap CMO Collateralized Mortgage Obliga- tions Drs. Drucksache EAA Erste Abwicklungsanstalt eBAnz elektronischer Bundesanzeiger EBITDA Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization ECB European Central Bank EG Europäische Gemeinschaft EnergieStG Energiesteuergesetz ErbStG Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EURIBOR Euro Interbank Offered Rate EZB Europäische Zentralbank - Euro- system FamLeistG Familienleistungsgesetz Fed Federal Reserve FHLMC Federal Home Loan Mortgage Corporation FMSA Bundesanstalt für Finanzmarkt- stabilisierung
  • 6. 2 FMStFG Finanzmarktstabilisierungsfonds- gesetz FMStFV Finanzmarktstabilisierungsfonds- Verordnung FNMA Federal National Mortgage Asso- ciation G Gesetz GG Grundgesetz GKV Gesetzliche Krankenversicherung GSE Government Sponsored Enter- prise HICP Harmonised Index of Consumer Prices HRG Hauptrefinanzierungsgeschäft Hrsg. Herausgeber IfM Institut für Mittelstandsforschung, Bonn IKT Informations- und Kommunikati- onstechnik i.V.m. in Verbindung mit KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Kfz Kraftfahrzeug Kg Kilogram KMU Kleine und mittlere Unternehmen KStG Körperschaftsteuergesetz Max. Maximal MBS Mortgage – Backed Securities Mg milligram Mio. Millionen Mrd. Milliarden RBEG Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz RSV Regelsatzverordnung RWI Rheinisch-Westfälisches Institut für WirtschaftsforschungZ S. Seite Sec. Section SGB Sozialgesetzbuch SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabili- sierung SPV Special Purpose Vehicle U.S. United States USA United States of America U.S.C. United States Code UStG Umsatzsteuergesetz Vgl. vergleiche v.H. von Hundert (100%) VO Verordnung VOB Vergabeordnung Bau
  • 7. 3 VOL Vergabeordnung Dienst- und Lieferleistungen WeGeBAU Weiterbildung Gering qualifi- zierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen z.B. Zum Beispiel ZEW Zentrum für Europäische Wirt- schaftsforschung GmbH ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ZuInvG Zukunftsinvestitionsgesetz
  • 8. 4 Abbildungsverzeichnis ABB. 1: GEGENÜBERSTELLUNG DES VERMÖGENS VON VERBRIEFUNGEN UND HAUSHALTEN VON GINNIE MAE........................................................9 ABB. 2: LEITZINSENTWICKLUNG DER FEDERAL RESERVE IM JAHR 2000 .....10 ABB. 3: LEITZINSENTWICKLUNG DER FEDERAL RESERVE IM JAHR 2001 .....10 ABB. 4: LEITZINSENTWICKLUNG IM VERGLEICH ZUR INFLATIONSRATE IM ZEITRAUM 2001 BIS 2009 IN DEN USA........................................................12 ABB. 5: LEITZINSENTWICKLUNG IM VERGLEICH ZUR MONATLICHEN INFLATIONSRATE 2001 BIS 2009 IM EURO – RAUM................................14 ABB. 6: EURIBOR ENTWICKLUNG 2001 BIS JULI 2009 ..........................................15 ABB. 7: ENTWICKLUNG PRIVATER KONSUMAUSGABEN, VERFÜGBAREN EINKOMMEN UND SPARQUOTE 2006 BIS 2011.........................................25 ABB. 8: NEUZULASSUNGEN FABRIKNEUER PERSONENKRAFTWAGEN.........27 ABB. 9: ÜBERSICHT ÜBER FÖRDERPROJEKTE IM RAHMEN DES KONJUNKTURPAKETES II.............................................................................35 ABB. 10: LOGO FÜR DIE MODELLREGIONEN ELEKTROMOBILITÄT..................36 ABB. 11: NEUZULASSUNGEN VON PERSONENKRAFTWAGEN IN DEN JAHREN 2002 BIS 2011 NACH AUSGEWÄHLTEN ANTRIEBSARTEN ....................37 ABB. 12: STRUKTUR WIRTSCHAFTSFONDS DEUTSCHLAND ...............................38 ABB. 13: PROZENTANTEILE DER UNTERNEHMEN, DIE ANGEBEN, DIE KREDITVERGABE SEI „RESTRIKTIV“ ........................................................39 ABB. 14: BESTAND AN ARBEITSUCHENDEN, KURZARBEITERN UND GEMELDETEN STELLEN................................................................................40 ABB. 15: GESCHÄFTSKLIMA, PREISERWARTUNG UND BESCHÄFTIGUNGSERWARTUNG................................................................44 ABB. 16: NEUVERSCHULDUNG (GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN) UND BIP (IN VIERTELJAHRES WERTEN)...........................................................................45 ABB. 17: SCHULDENSTAND (MAASTRICH-ABGRENZUNG) ..................................45 Tabellenverzeichnis TABELLE 1: KAPITALMAßNAHMEN DES SOFFIN IN MRD. EURO (STAND: 07. FEBRUAR 2012) ................................................................................................19 TABELLE 2: GEWÄHRTE GARANTIERAHMEN DES SOFFIN IN MRD. EURO (STAND: 07. FEBRUAR 2012) .........................................................................22 TABELLE 3: VERGLEICH ZINSZUSCHÜSSE NACH BESTEHENDEN BEIHILFERECHTLICHEN RAHMEN UND NEUE MAßNAHMEN (IN %) 29 TABELLE 4:VERÄNDERUNGSRATEN KFZ-ZULASSUNGEN UND PRIVATER KONSUM IM JAHR 2009 ZUM VORJAHR (IN JEWEILIGEN PREISEN) IN %..........................................................................................................................33 TABELLE 5:MAßNAHMEN DER FÖRDERPROJEKTE IM RAHMEN DES KONJUNKTURPAKETES II.............................................................................36
  • 9. 5 VORWORT Vor Beginn dieser Ausarbeitung möchte ich meinen zwei Kindern und meiner Frau danken, die mich so lieb und ausdauernd unterstützt haben. Die in dieser Zeit Verzicht üben und so manches Mal ohne mich auskommen mussten. Ich danke auch all den Menschen die mir für den Erfolg meiner Arbeit Mut gemacht haben und immer hinter mir standen, aber auch denen, die mir zugearbeitet haben.
  • 10. 6 1. Einleitung Mittler Weile befinden wir uns in der Staatsschuldenkrise. Es geht darum Griechenland und andere europäische Staaten (Portugal, Irland, Griechenland, Spanien) aus der Staatsinsolvenz zu holen. Auf der einen Seite werden Rettungspakete geschnürt, Milliarden umverteilt und auf der anderen Seite versucht, Haushalte zu sanieren und die Neuverschuldung einzudämmen. Das alles sind auch Auswirkungen und Resultate der Finanz- und Wirtschaftskrise und der Bemühungen der einzelnen Mitgliedsstaaten Europas und anderer Staaten auf der Welt, die Lage der Finanzmärkte zu stärken und Rezessionen zu vermeiden. Diese Arbeit geht kurz auf die Entstehung und die Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise ein. Im weiteren Verlauf betrachtet sie Europa und erkundet die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank um den Finanzmarkt mit der notwendigen Liquidität zu versorgen. Anschließend werden die Folgen der Finanzkrise in Deutschland, die vier Rettungspaket und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Stabilisierung und zum nachhaltigen Wachstum für die Volkswirtschaft Deutschland dar- gestellt. Doch wie hat alles angefangen?
  • 11. 7 2. Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise Die Finanz- und Wirtschaftskrise entstand auf Grund eines steigenden Wertpapierhandels, sinkender Zinsen und steigender Immobilienpreise in den USA, bis im Jahre 2008 die große Blase platzte und die Banken untereinander nicht mehr vertrauten. Die Gier der Anleger und Investoren nach noch mehr Rendite auf den internationalen Finanzmärkten war zu groß ge- worden. Mit einsetzender Konsumschwäche erreichte auch die Finanzkrise die Realwirtschaft weltweit. Was war passiert? 2.1 Hypotheken und Verbriefungen Die Ursachen gehen zurück bis in die 30er Jahre kurz nach der Weltwirtschaftskrise. Die USA erlebte einen Einsturz am Immobilienmarkt, viele konnten ihre Hypotheken nicht begleichen oder es mangelte einfach an Anschlussfinanzierungen. 1934 legte die Regierung der USA ein weitreichendes Ausfallversicherungsprogramm für Hypothekarkredite auf, gefolgt von Haus- kredit-Garantieprogrammen für wiedergekehrte Soldaten des zweiten Weltkrieges. Mit der Gründung der Federal National Mortgage Association (FNMA) am 10. Februar 1938 – ursprünglich als National Mortgage Association of Washington – reagierte die Regierung auf die Zurückhaltung der Banken bei der Vergabe von Hypothekarkrediten. Die FNMA, auch Funnie Mae genannt, kaufte versicherte Kredite auf. Sie refinanzierte diese durch Aus- gabe von Vorzugsaktien, die vom Finanzministerium (Treasury Department) gehalten wur- den, und zusätzlich durch Anleihen mit erstklassiger Bonität durch darin gebundene staatliche Ausfallsicherungsgarantien.1 Am 1. September 1968 wurde die FNMA in zwei getrennte Einrichtungen aufgeteilt. Auf der einen Seite entstand die privatisierte Fannie Mae, deren Aktivitäten hauptsächlich im Sekun- därmarkt2 bestehen. Diese Funktionen beinhalten die Sicherung der Stabilität des Sekundär- marktes für Hypotheken auf Wohneigentum, die Bedienung des privaten Kapitalmarktes, die laufende Unterstützung des Sekundärmarktes bei der Bereitstellung und Verteilung des ver- fügbaren Kapitals zu angemessenen Rückzahlungsbedingungen an einkommensschwache Familien und die Förderung des Zuganges zu Hypothekenkredit.3 Fannie Mae erhielt mit der Privatisierung auch den Titel für eine quasi staatliche Vereinigung „Government Sponsored Enterprise“ (GSE). 1 Vgl. Terberger, Eva (2009), S. 42-43 2 Sekundärmarkt ist der Markt an dem Wertpapiere über die Börsen gehandelt werden. 3 Vgl. 12 U.S.C. § 1716 Sec. 301
  • 12. 8 Auf der anderen Seite entstand die Government National Mortgage Association, auch Ginnie Mae genannt, deren Funktion im Aufkauf staatlich versicherter Hypotheken besteht. Sie dient der Verwaltung und Liquidierung des bundeseigenen Hypotheken – Portfolios und somit der Minderung von Verlusten und negativen Auswirkungen des Hypothekenmarktes auf die ame- rikanische Bundesregierung. 1970 kam das zweite staatlich privilegierte Unternehmen, die Federal Home Loan Mortgage Corporation (FHLMC), auch Freddie Mac genannt, auf den Markt.4 Ihr öffentlicher Auftrag ist es, die nationalen Wohnungshypotheken-Märkte zu stabilisieren und die Möglichkeiten für Wohneigentum und bezahlbare Mietwohnungen auszubauen.5 Im gleichen Jahr brachte die staatliche Ginnie Mae die ersten echten Mortgage - Backed Se- curities (MBS) auf den Markt. Auf seiner Internet – Seite wirbt das staatlich überwachte Un- ternehmen noch heute mit seinem Pioniergeist: „Ginnie Mae solved this problem and revolutionized the American housing industry in 1970 by pioneering the issuance of mortgage-backed securities“.6 Der Ursprung lag in der begrenzten Zahl neu ausgestellter Hypotheken, da es nicht genug preisgünstig verfügbares Kapital gab. Auf Ihrer Internetseite beschreibt das Unternehmen Mortgage – Backed Securities als gepoolte Hypotheken, die als Sicherheiten genutzt werden für die Ausgabe von Wertpapieren im Sekundärmarkt. Sie werden auch häufig als „Pass-through“ Anleihen bezeichnet, weil das Kapital und die Zinsen des zu Grunde gelegten Darlehens an die Anleger weiter gereicht wer- den. Dabei sind die Zinsraten der Anleihen niedriger als die Zinszahlungen der zu Grunde liegenden Darlehen um die Zahlung der Service- und Garantiegebühren für die Kreditnehmer zu ermöglichen.7 Das Risiko, entgangene Zinserträge durch Zinsänderungen und vorfällige Rückzahlungen, trägt der Kapitalgeber. Das Wiederanlagerisiko der Investoren von Mortgage-Backed Securities bei vorfälliger Kre- ditrückzahlung sollte reduziert und überschaubar gemacht werden. Dazu wurden die Zinsen und Fristen der gepoolten Hypotheken (Verbriefungen) in unterschiedliche Tranchen (Schich- ten) eingeteilt. Diese reichen von Senior Tranchen mit geringem Risiko über Mezzanine 4 Vgl. 12 U.S.C. § 1451 Sec. 301 5 http://www.freddiemac.com/corporate/company_profile/ 22.01.2012, 13.45 6 Vgl. http://www.ginniemae.gov/about/history.asp?subTitle=About 21.01.2012 21.19 7 http://www.ginniemae.gov/about/about.asp?subTitle=About 21.01.2012 21.52
  • 13. 9 Tranchen bis hin zu Equity Tranchen mit hohem Risiko und hoher Rendite. Diesen sogenann- ten Collateralized Mortgage Obligations (CMO) folgten weitere Strukturierungen in anderen Risikobereichen, z.B. Autokrediten, Lohnpfändungen usw.8 Um Hypothekenkredite überhaupt in Wertpapiere (Verbriefungen) zu wandeln, bedarf es ei- ner Zweckgesellschaft, auch Special Purpose Vehicle (SPV) genannt. Diese kaufen Kredite auf, bündeln diese zu Paketen (Verbriefungen) und emittieren sie über den nationalen und internationalen Geldmarkt. Zusätzlich tauchen derartige Gesellschaften nicht in der Bilanz der Banken auf. Die Zunahme der Nachfrage nach Formen von MBS, der Anstieg der Immobilienpreise und sinkende Kreditpreise haben Hypothekenbanken (auch die staatlich gegründeten) und Invest- mentbanken dazu gebracht, auch einkommensschwache Kunden aus dem Subprime – Segment9 zu bedienen. Die Satzungen der staatlichen und quasistaatlichen Hypothekenbanken haben Ihnen noch die Berechtigung dazu gegeben. Weil die Hypothekenbanken die Forderun- gen und damit das Rückzahlungsrisiko an Investmentbanken abgetreten haben, trugen sie auch nicht das Verlustrisiko. Abbildung 1 zeigt in Summe die Entwicklung von Verbriefun- gen und Haushalten seit der Gründung der Ginnie Mae. Abb. 1: Gegenüberstellung des Vermögens von Verbriefungen und Haushalten von Ginnie Mae Quelle: Government National Mortgage Association "Ginnie Mae" Aber nicht nur die Nachfrage an Immobilien und die Erwartungen an noch höhere Renditen haben zur Finanz- und Wirtschaftskrise beigetragen. 8 Vgl. Terberger,Eva (2009), S. 44-45 9 Subprime-Segment = einkommensschwachen Schichten mit nur sehr geringer Bonität
  • 14. 10 2.2 Zinspolitik der Federal Reserve Auch die Federal Reserve (Fed) hat mit ihrer antizyklischen Geldpolitik eine Stärkung der Nachfrage am Immobilienmarkt bewirkt. Um die Rezession Ende der 90er Jahren in den USA zu bekämpfen, hat die amerikanische Zentralbank Fed in den Jahren 2000 bis 2001 ihren Leit- zins 11mal auf 1.75% im Dezember 2001 gesenkt. Abb. 2: Leitzinsentwicklung der Federal Reserve im Jahr 2000 Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive Abb. 3: Leitzinsentwicklung der Federal Reserve im Jahr 2001 Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive 2000 Date Increase Decrease Level (%) February 2 25 ... 5.75 March 21 25 ... 6.00 May 16 50 ... 6.50 2001 Date Increase Decrease Level (%) January 3 ... 50 6.00 January 31 ... 50 5.50 March 20 ... 50 5.00 April 18 ... 50 4.50 May 15 ... 50 4.00 June 27 ... 25 3.75 August 21 ... 25 3.50 September 17 ... 50 3.00 October 2 ... 50 2.50 November 6 ... 50 2.00 December 11 ... 25 1.75
  • 15. 11 Mit der Leitzinssenkung wollte die Fed Zentralbankgeld günstiger an die Geschäftsbanken anbieten. Somit sanken auch die Zinsen für Kredite der Geschäftsbanken, die diese jetzt güns- tiger an private Haushalte und Unternehmen vergeben konnten.10 Damit sollten wieder Kauf- anreize geschaffen werden. Vor allem die Preise im Energie-, Rohstoff- und Lebensmittel- markt verteuerten sich in diesem Zeitraum stark. Preissteigerungen von bis zu 50% im Ver- gleich zwischen den Jahren 1999 und 2000 waren möglich.11 Zugleich wurden die Weltmärk- te mit Produkten aus den neuen Industriestaaten, wie z.B. China, beliefert. Dabei handelte es sich vorwiegend um Produkte aus den Bereichen Elektronik und Telekommunikation, wie z.B. Computer, Fernseh- und Mobilfunkgeräte. Aber auch in der Automobilbranche sanken in den USA die Verbraucherpreise. Das veranlasste die Fed weiterhin den Leitzins zu senken, soweit, dass er in den Jahren 2003/2004 mit 1% sogar unter die Inflationsrate gesunken war. 10 Vgl. Happe, Horn, & Otto (2012), S. 215 11 http://www.bls.gov/cpi/cpi_dr.htm#2000 30.01.2012 21.07
  • 16. 12 Abbildung 5 zeigt das Verhältnis zwischen Leitzins und Inflationsrate. Ökonomen sprechen davon, dass die Realzinsen negativ sind. Es war also günstiger sich Geld zu leihen, als Geld anzulegen. Abb. 4: Leitzinsentwicklung im Vergleich zur Inflationsrate im Zeitraum 2001 bis 2009 in den USA12 Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System - Open Market Operations Archive Bureau of Labor Statistics - Consumer Price Index Archiv Dieser Anreiz führte dazu, dass die Konsumquote allmählich wieder stieg und die Amerikaner ihr Geld nicht mehr sparten. Die USA erzielte erstmalig eine negative Sparquote.13 12 Das Bureau of Labor Statistics in den USA unterscheidet zwischen zwei Warenkörben. (1) Dem CPI-U von städtischen Verbrauchern und (2) CPI-W von städtischen Lohnempfängern und Angestellten. 13 Vgl. Münchau, Wolfgang (2008), S.6 ff -4,00 -3,00 -2,00 -1,00 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 in % Leitzinsentwicklung im Vergleich zur Inflationsrate Monthly Consumer Price Index (CPI-U) Monthly Consumer Price Index (CPI-W) Intended Federal Funds rate
  • 17. 13 Im Juni 2004 begann die amerikanische Notenbank den Leitzins wieder anzuheben. Mit Ihm stiegen auch wieder die Preise für Kredite, da diese an den Leitzins gebunden sind. Viele Kreditnehmer, vor allem die des Subprime – Marktes, konnten Ihre Hypotheken nicht mehr tilgen. 2.3 Die Finanzkrise am Höhepunkt und der Interbankenmarkt Immer mehr Immobilien, die der Besicherung von Krediten dienten, wurden zum Verkauf angeboten. Die Preise fielen auf Grund des Überangebotes an Immobilien. Immer mehr Anle- ger von MBS wollten Ihr Geld zurück haben. Die Geschäftsbanken mussten die Wertverluste in ihrem Anlagevermögen korrigieren und Abschreibungen vornehmen. Die Gefahr bestand darin, das mehr Aktiva bei den Geschäftsbanken vorhanden war als Eigenkapital auf der Pas- siva. Um einen Verzehr des Kapitals durch Abschreibung von Anlagewerten abzuwenden, benötigten viele Banken zusätzliches Geld aus dem Interbankenmarkt. Auf Grund der sinken- den bzw. fehlenden Sicherheiten sank auch das Vertrauen der Banken untereinander. Immer mehr Banken aber auch Versicherungsunternehmen, wie dem zweitgrößten Versicherungsun- ternehmen „American International Group“ (AIG), drohte die Insolvenz durch zunehmend unzureichende Kapitaldeckung. Am 15. September 2008 meldeten Lehman Brothers, als eine der renommiertesten Investmentbanken, Insolvenz an. Die Krise hatte somit vorerst ihren höchsten Punkt erreicht. Die drohende Zahlungsunfähigkeit der Geschäftsbanken und die Instabilität der Geldmärkte erreichte schließlich auch die Realwirtschaft. Wechsel der Redereien wurden nicht mehr ein- gelöst und bei den Krediten kleiner und mittelständiger Unternehmen, die als Anschlussfinan- zierung fälliger Kredite anstanden und benötigt wurden, war ungewiss ob diese geleistet wer- den konnten. Somit hatte sich die Finanzkrise zu einer Wirtschaftskrise ausgebreitet.14 14 Vgl. Münchau,Wolfgang( 2008), S.44-54
  • 18. 14 3. Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Finanz- und Wirt- schaftskrise Auch in Deutschland und Europa gab es ähnlich Vorkommnisse wie in den USA. Die Roh- stoff- und Lebensmittelpreise stiegen und Banken drohte die Zahlungsunfähigkeit. Um die Finanzmärkte zu stärken und die Wirtschaft aus der drohenden Rezession zu holen, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Abbildung 5 zeigt die Entwicklung des Leitzinses der Euro- päischen Zentralbank (EZB) im Vergleich zur Entwicklung der Inflation in Europa und Deutschland. Die orange gepunktete Linie zeigt dabei den Leitzins der amerikanischen Fed im gleichen Beobachtungszeitraum. Auch im europäischen Finanzsystem lag der Leitzins in 2004/2005 unter der Inflationsrate. Abb. 5: Leitzinsentwicklung im Vergleich zur monatlichen Inflationsrate 2001 bis 2009 im Euro – Raum Quelle: Board of Governors of the Federal Reserve System European Central Bank - Key ECB interest rate European Central Bank - Harmonised Index of Consumer Prices (HICP) Statistische Bundesamt Deutschland - Preisindizes -1,00 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 in % Leitzinsentwicklung im Vergleich zur monatlichen Inflationsrate Harmonised Index of Consumer Prices (HICP) Consumer Price Index (Germany) Main refinancing operations (variable rate) until 15. Okt. 2008 Main refinancing operations (fixed rate) since 15, Okt. 2008 Intended Federal Funds rate (Federal Reserve)
  • 19. 15 Nach der Insolvenz von Lehman Brothers in den USA ist der gesamte Finanzmarkt ins Un- gleichgewicht geraten. Speziell der Interbankenmarkt stellte dabei ein großes Problem dar. Die Banken vertrauten sich untereinander nicht mehr und liehen sich gegenseitig kein Geld. Sie benötigten aber diesen Geldhandel untereinander, um die jetzt vermehrt drohenden Insol- venzen zu verhindern. Bereits seit Anfang 2007 konnten die Signale des EURIBOR (Euro InterBank Offered Rate) durch die EZB wahrgenommen werden. Der Zinssatz, der für Gelder der europäischen Geschäftsbanken untereinander nachgefragte und angeboten wurde, hat im Zeitraum vor der Krise kontinuierlich zugenommen. Es wurde mehr Geld zu steigenden Zin- sen nachgefragt bzw. angeboten. Abb. 7 zeigt den Verlauf nach EURIBOR für Tagesgelder von drei Monaten Laufzeit.15 Abb. 6: EURIBOR Entwicklung 2001 bis Juli 2009 Quelle: EURIBOR - EBF (European Banking Federation) 15 Vgl. Münchau,Wolfgang (2008), Seite 58 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 in % EURIBOR (three - month) Beginning of the financial turbulence Start of the global financial crisis
  • 20. 16 3.1 Ständige Fazilität Unter Berücksichtigung der Hauptziele, Preisstabilität, Vollbeschäftigung und ausgewogenes Wirtschaftswachstum, beschloss der Aufsichtsrat der Europäischen Zentralbank am 8. Okto- ber 2008 zwei Sofortmaßnahmen. (1) Der Hauptrefinanzierungssatz, auch als Leitzins bekannt, wird vom Zinstender – Ver- fahren in das Mengentender – Verfahren mit vollständiger Zuteilung umgewandelt. Das bedeutet, dass sich jetzt die Geschäftsbanken bei der Zentralbank zum festgeleg- ten Zinssatz so viel Geld leihen konnten wie sie benötigten. Der festgelegte Zinssatz hat zu dieser Zeit 3,75% betragen. In Abb. 5 ist der weitere Verlauf als schwarz gestri- chelte Linie dargestellt. (2) Des Weiteren wurde die Spanne der ständigen Fazilität um den Hauptrefinanzierungs- satz von 200 auf 100 Basispunkte16 gesenkt. Der Spitzenrefinanzierungssatz ist somit 50 Basispunkte über dem Hauptrefinanzierungssatz, zu dem sich die Geschäftsbanken kurzfristig über Nacht Geld von der Zentralbank leihen können. Die Einlagenfazilität liegt somit nur noch 50 Basispunkte unter dem Hauptrefinanzierungssatz, dem Einla- genzinssatz, zu dem die Geschäftsbanken ihr Tagesgeld durch die Zentralbank über Nacht verzinsen lassen können.17 Durch diese kurzfristigen Maßnahmen wurden in Europa bis Ende 2008 durch die Zentral- bank 617 Milliarden EUR im Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG) bereitgestellt. Die Bean- spruchung der Einlagenfazilität stieg von 2,5 Mrd. EUR vor dem 8. Oktober 2008 auf tages- durchschnittlich 208,5 Mrd. EUR bis Jahresende. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität, die höchste Verzinsung für die Inanspruchnahme von Zentralbankgeld, stieg tagesdurchschnitt- lich von 0,9 Mrd. EUR auf 6,7 Mrd. EUR nach dem 8. Oktober 2008. Da die Geschäftsbanken für Refinanzierungsgeschäfte Sicherheiten hinterlegen mussten, schwächte die EZB die Bedingungen ab und weitete das Verzeichnis der notenbankfähigen Sicherheiten im Bereich marktfähiger und nichtmarktfähiger Sicherheiten aus. 18 16 1 Basispunkt = 0,01% 17 Vgl. Europäische Zentralbank - Eurosystem (2009), 114-118 18 Vgl. Europäische Zentralbank - Eurosystem (2009), 120-121
  • 21. 17 3.2 Mindestreservepolitik der EZB Als weitere Maßnahme erhöhte die EZB den Mindestreservesatz von ursprünglich 4,20% im Januar auf 4,58% im Oktober. Somit wurde bereits zu Beginn des Jahres Geld angesammelt, um später für zusätzlich ausreichend Liquidität zu sorgen. Aktuell liegt der Mindestreserve- satz bei konstant 1%.19 3.3 Langfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB Im Offenmarkt – Geschäft erhöhte die EZB vor Ausbruch der Krise die Zuteilungsfristen für langfristige Refinanzierungsgeschäfte von drei auf sechs Monate. Zusätzlich wurde noch ein dreimonatiges Refinanzierungsgeschäft eingeführt. Diese Geschäfte dienen der EZB im Sinne der Preisstabilität für zusätzlich liquide Mittel. 19 http://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?node=bbn135, 02.03.2012, 21.15
  • 22. 18 4. Interventionen und antizyklische Konjunkturpolitik Deutschlands Die Europäische Zentralbank konnte auf ihrer Seite für die notwendige Liquidität der Ge- schäftsbanken sorgen. Alleine konnte und kann sie jedoch nichts gegen den drohenden Bank- rott einiger Banken machen, das Ziel Vollbeschäftigung bei steigender Rezession verfolgen und für ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum sorgen. Auch die Regierungen der Eurolän- der waren gezwungen zu intervenieren und im Rahmen einer antizyklischen Konjunkturpoli- tik mehr Geld für die Volkswirtschaft auszugeben als einzunehmen. Damit soll erreicht wer- den, dass Volkswirtschaften sich nach einem Abschwung oder einer Rezession wieder in den Aufschwung Richtung Boom bewegen. Im weiteren Verlauf dieser Ausarbeitung sollen die Maßnahmen von Deutschland in den Focus genommen werden. 4.1 SoFFin Ausgehend von den Ideen des britischen Premierministers, Gordon Brown, schnürte die Bun- desregierung ein Paket zur Rettung der nationalen Banken. Gordon Browns Plan sah vor, (1) einige wichtige Banken zu rekapitalisieren, (2) genügend Geld durch die EZB zur Verfügung zu stellen und (3) die eine Geldmarktversicherung zu schaffen. Er wollte damit das Vertrauen der Banken untereinander stärken und ihnen untereinander Sicherheit geben. Die Regierung sollte dabei eine Art Ausfallbürgschaft für Geldmarktgeschäfte übernehmen.20 4.1.1 Rechtliche Grundlagen Grundlage für die Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes ist das Finanzmarktstabilisie- rungsfondsgesetz (FMStFG) vom 17. Oktober 2008 mit der Finanzmarktstabilisierungsfonds- Verordnung (FMStFV), genehmigt durch die europäische Kommission in der Entscheidung K(2008) 6422, Beihilferegelung Nr. N 512/2008 „Rettungspaket für Kreditinstitute in Deutschland“. Bezogen auf den Vorschlag Gordon Browns, setzt das deutsche Instrumentari- um folgende Ziele um. (1) Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors durch Übernahme von Antei- len, stillen Beteiligungen oder sonstigen Bestandteilen der Eigenmittel bis zur Höhe von 80 Mrd. EUR. (2) Zeitlich befristete Risikoübernahme von Forderungen, Wertpapieren, derivativen Fi- nanzinstrumenten, Rechten und Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen, die vor dem 13. Oktober 2008 erworben wurden sind. 20 Vgl. Münchau, Wolfgang (2008), S. 65-66
  • 23. 19 (3) Garantieübernahme für neu begebene Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unter- nehmen des Finanzsektors mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten und bis zu einer Höhe von 400 Mrd. EUR gegen Entgelt in angemessener Höhe. Die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt dabei der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). 4.1.2 Rekapitalisierung § 7 FMStFG i.V.m § 3 FMStFV sieht im Bereich Rekapitalisierung vor, den Eigenkapitalan- teil der Banken zu stärken. Dazu kann über den Fonds eine Einlage oder eine in anderer Form geeignete Beteiligung getätigt werden oder eine stille Beteiligung an einem der am Fond teil- nehmenden Finanzinstitute erworben werden. Eine Begrenzung der Beteiligung liegt für jedes Unternehmen bei 10 Mrd. EUR. Finanziert wird der Fonds durch eine marktgerechte Vergü- tung in Form eines Gewinnvorzuges oder einer Verzinsung. Durch diese Maßnahmen wurden vor allem die Hypo Real Estate Holding AG und die Commerzbank mit einer Eigenkapitalein- lage unterstützt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die unterstützten Kreditinstitute. Kapitalmaßnahmen in Mrd. Euro (Gesamt: 19,8) Institut unterzeichnete Verträge Aareal Bank AG 0,3 Commerzbank AG 6,7 Hypo Real Estate Holding AG davon wirtschaftlich zuzurechnen: - Altaktionäre - HRE-Gruppe - FMS Wertmanagement 9,8 0,3 6,5 3,0 WestLB AG 3,0 Tabelle 1: Kapitalmaßnahmen des SoFFin in Mrd. EURO (Stand: 07. Februar 2012) Quelle: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Die Rekapitalisierung ist an Bedingungen gebunden, die wie folgt gestaltet wurden: (1) Die erworbenen Anteile müssen an Dritte verkauft oder wieder zurückgekauft werden, bevor die Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen Dividenden an ihre Aktionä- re ausschütten. Nehmen wir die Commerzbank als Beispiel. Um an Ihre Aktionäre Di- videnden auszuzahlen, müssen die Anteile des Fonds zurück gekauft und zu zahlende Dividenden an den Fonds geleistet werden. Nach Berichten des Handelsblatts vom 06.05.2011 um 22:28 Uhr auf Handelsblatt.com im Beitrag „Commerzbank – Aktio- näre stimmen Kapitalerhöhung zu“, sollten im Sommer 2011 vorzeitig 14,3 Mrd. EUR der noch 16,2 Mrd. EUR bestehenden stillen Einlagen aus dem Fonds zurück gezahlt
  • 24. 20 werden.21 Bestätigt wurde dies durch den Kommentar „Der Ehrgeiz des Managements ist gefährlich“ vom 02.12.2011, 07:48 Uhr auf Handelsblatt.com.22 Die Commerzbank konnte sich somit weitestgehend vom Fonds lösen. Die Befristung der Rekapitalisierung lag dabei zu Beginn bei 6 Monaten und wurde in Folge der Verlän- gerung der Maßnahme unter Berücksichtigung der Dauer der Finanzmarktkrise indivi- duell – den Einzelfall betrachtend – angepasst (§ 5 Abs.9 FMStFV). (2) Die Geschäftspolitik soll auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. Fehlentscheidun- gen und Risikobereitschaft sollen in der Zukunft verringert oder vermieten werden. (3) Die Banken sollen den notwendigen Kreditbedarf für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung stellen. Diese leisten einen wichtigen Betrag zur Beschäftigung und zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dar. (4) Die Vergütung der Mitglieder der Aufsichtsräte und Gesellschafter ist zu begrenzen, vorgeschlagen werden im Gesetz 500.000 EUR jährlich. (5) Die Zahlungen von Bonifikationen im Rahmen der Stabilisierungsmaßnahmen sind zu vermeiden. 4.1.3 Risikoübernahme Nach § 8 FMStFG übernimmt der Fonds Bankpositionen der Bilanzaktiva, um weitere Ab- schreibungen auf Anlagepositionen zu vermeiden. Diese beinhalten, wie bereits unter 3.1.1 Buchstabe B erwähnt, Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen. Eingeschlossen sind auch Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle (SPV)), die zu einem Unternehmen des Finanzsektors gehören. Die Beteiligung wird pro Finanz- und Versicherungsunternehmen auf 5 Mrd. EUR begrenzt. Folgende Bedingungen sind an die Übernahme von Risikoanlagen ge- bunden: (1) Die Risikoübernahme darf bei grundsätzlich gesunden Unternehmen 3% und bei nicht grundsätzlich gesunden Unternehmen 2% der Bilanzsumme nicht überschreiten. 21 http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/commerzbank-aktionaere-stimmen-kapitalerhoehung- zu/4145942.html 4. März 2012, 17.40 22 http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/kommentar-der-ehrgeiz-des-managements-ist-gefaehrlich- /5908914.html 4. März 2012, 17.49
  • 25. 21 (2) Der Rückkauf der Risikoübernahme mit Wertausgleich oder einer risikogerechten Vergütung muss innerhalb von 36 Monaten nach Risikoübernahme erfolgt. Als ange- messene Vergütung gilt 0,5% auf den 12-Monats-Euribor plus Risikoprämie (Credit Default Swap Spread (CDS-Spread))23 für Senior Debts.24 Am Beispiel der Münchner Rück, die von den Hilfemaßnahmen nicht betroffen war, würde dies mit Datum vom 13.01.2012 bedeuten. 0,5% + 1,837% + 275BP (2,75%) = 5,087% auf den Wert der übernommenen Risikoposition. (3) Die Zeit der Risikoübernahme darf die Laufzeit der Risikopositionen nicht überschrei- ten.25 4.1.4 Garantieübernahmen für Verbindlichkeiten § 6 des FMStFG sieht vor, gegebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten der Fi- nanzinstitute zu übernehmen. Damit sollen Liquiditätsengpässe behoben und die Refinanzie- rung am Kapitalmarkt unterstützt werden. Garantiert wird nur Fremdkapital, aber keine Bank- schuldverschreibungen auf Tier-1- (Kernkapital) oder Tier-2- (Ergänzungskapital) der Finanz- institute. Die Garantien werden für eine Laufzeit von 36 Monaten geleistet und in Ausnahme- fällen für max. 60 Monate und in Höhe von maximal einem Drittel der garantierten Verbind- lichkeiten. Die Inanspruchnahme der staatlichen Garantien setzt folgende Bedingungen vo- raus: (1) Die Zahlung einer angemessenen Vergütung wie bereits in Abschnitt 4.1.3 Punkt 2 erwähnt. Sind die Verbindlichkeiten werthaltig besichert, sinkt die Grundvergütung von 50BP auf 25BP für einen Garantiebetrag von 70% des wirtschaftlichen Wertes der Sicherheit. (2) „…Das Verbot öffentlicher Werbetätigkeit unter Hinweis auf die Garantieübernah- me…“.26 Damit soll vermieten werden, das sich quasistaatliche Gesellschaften (GSE) wie in den USA bilden und Wettbewerbsverzerrungen entstehen.27 23 CDS Spread = Prämienlevel, für das ein Verkäufer (Sicherungsgeber) gegenüber einem Käufer (Sicherungs- nehmer) ein Risiko aus einem Kreditgeschäft für einen bestimmte Zeitraum übernimmt. Je höher das Level desto höher das Ausfallrisiko für den Sicherungsgeber. Risiken stellen Zahlungsverzug, Zahlungsausfall, Antrag auf Insolvenz oder Restrukturierung von Verbindlichkeiten zu Lasten der Gläubiger dar. 24 Senior Debts = Tranche der Verbriefungen mit dem höchsten Rating (AAA) und dem geringsten Risiko 25 Beihilferegelung (EU) Nr. N 625/2008 (2008), Pkt. 29 f. 26 Beihilferegelung (EU) N625/2008 (2008), Pkt. 27 27 Beihilferegelung (EU) N625/2008 (2008), Pkt. 22 f.
  • 26. 22 Tabelle 2 zeigt Institute des SoFFin, die Garantiegewährleistungen in Anspruch nehmen. Gewährte Garantierahmen in Mrd. Euro (Gesamt: 14,0) Institut unterzeichnete Rahmenverträge Aareal Bank AG 1,2 Düsseldorfer Hypothekenbank AG 1,5 HSH Nordbank AG 3,0 IKB Deutsche Industriebank AG 6,1 Sicherungseinrichtungsgesellschaft deutscher Banken mbH 2,2 Tabelle 2: Gewährte Garantierahmen des SoFFin in Mrd. EURO (Stand: 07. Februar 2012) Quelle: Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) 4.1.5 Bildung von Abwicklungsanstalten (Bad Banks) Eine letzte Maßnahme im Bereich der Risikoübernahme des Bundes und der Länder ist die Bildung von sogenannten Bad Banks. In diese Abwicklungsanstalten können Banken weitere Risikopositionen, wie ausfallgefährdete Kredite oder ganze Geschäftsbereiche, übertragen. Dabei entstanden die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), in die die WestLB Geschäftsbereiche und Risikopositionen übertragen hat, und die FMS Wertmanagement. In diese Anstalt hat die HRE Gruppe Vermögenswerte und Risikopositionen übertragen. Da diese bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten weder unter das Kreditwesengesetz noch unter das Wertpapierhandels- oder Versicherungsaufsichtsgesetz fallen, werden sie als eigenständige Institutionen behan- delt. Die übertragenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche werden nicht in den Bilanzen der Kreditinstitute konsolidiert. Somit soll das Eigenkapital gestärkt und ständige Korrekturen des Anlagevermögens vermieten werden.28 Aber nicht nur mit den soeben erwähnten direkten Eingriffen in das Marktgeschehen hat die deutsche Bundesregierung versucht der Finanz- und Wirtschaftskrise entgegen zu wirken. Auch durch antizyklische Konjunkturpolitik sollten steigende Arbeitslosigkeit und sinkendes Wirtschaftswachstum durch ein paar schnell „geschnürte“ Konjunkturprogramme einge- dämmt werden. Im Folgenden werden die Inhalte dieser Programme beschrieben. 28 § 8a FMStFG (2012)
  • 27. 23 4.2 Entlastungspaket Am 7. Oktober wurde das erste von insgesamt vier Maßnahmenpaketen beschlossen. Unter dem weniger bekannten Namen „Maßnahmenpaket zur Senkung der steuerlichen Belastung, Stabilisierung der Sozialversicherungsabgaben und für Investitionen in Familie“ wurde das „Entlastungspaket“ auf den Weg gebracht. Mit 21 Mrd. EUR ist es das zweitgrößte Konjunk- turprogramm der insgesamt vier beschlossenen Pakete zur Stärkung der Konjunktur. Davon fallen 6 Mrd. EUR auf das Jahr 2009 und 15 Mrd. EUR auf das Jahr 2010. Es sieht im weite- ren Verlauf folgenden Maßnahmen vor.29 4.2.1 Erhöhung Kindergeld- und Kinderfreibetrag Mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltnahen Dienstleistungen (Familien- leistungsgesetz – FamLeistG) wurde mit 4,5 Mrd. EUR der erste große Bereich an Zuwen- dungen geschaffen. Unter anderem erhöhte sich zum 1. Januar 2009 der Kinderfreibetrag von 3.648 EUR auf 3.864 EUR für jedes Kind. Damit stiegen die möglichen Steuerfreibeträge für Kinder auf insgesamt 6.024 EUR pro Kind. Das Kindergeld wurde von 154 EUR um 10 EUR ab dem ersten und ab dem dritten Kind um 16 EUR auf max. 195 EUR pro Monat erhöht. Außerdem wurden die Förderung von haushaltsnaher sozialversicherungspflichtiger Beschäf- tigung und haushaltsnahen Dienstleistungen auf 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 EUR im Jahr erhöht. Des Weiteren erhalten Kinder, von deren Eltern mind. ein Elternteil Empfänger von Leistun- gen nach SGB II und XII ist, bis zur 10 Klasse 100 EUR pro Schuljahr an zusätzlichen Leis- tungen für die Schule.30 Die zusätzlichen Leistungen für die Schule wurden im „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ in der Drucksache 17/3404 vom 26.10.2010 wieder aus dem Ge- setz entnommen und in § 28 SGB II & § 34 SGB XII (Bedarf für Bildung und Teilhabe) mit Leistungen für Teilnahmen, z.B. für Schulausflüge und Klassenfahrten, zusammengefasst.31 Des Weiteren verbessert die Bundesregierung das Wohngeld durch die Einbeziehung der Heizkosten in pauschalierter Form. Durchschnittlich erhöhen sich die Leistungen von 90 EUR auf 140 EUR pro Wohngeldempfängerhaushalt. Durch die Zusammenfassung der Baualters- 29 BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 22 30 BT-Drs. 16/10809 (2008), S.2 f 31 BT-Drs. 17/3404 (2008), S. 19 & 31 f
  • 28. 24 klassen in einer Kategorie, erhalten ältere Gebäude nun höhere Miethöchstbeträge.32 Somit wird auch ein Beitrag zur Stärkung der Familien geleistet. 4.2.2 Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8% Im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Entwurf eines Ge- setzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ in der Drucksache 16/11740 vom 27.01.2009 wird die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf stabil 2,8 Prozent bis 30. Juni 2010 vorgeschlagen. Vorangegangen ist bereits eine Sen- kung von 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent zum 01. Januar 2009.33 Seit 2011 liegt der Beitragssatz wieder bei 3,0 Prozent.34 4.2.3 Bessere Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Der Gesetzgeber folgt mit den Beschlüssen zur Neuregelung der steuerlichen Berücksichti- gung der gesetzlichen Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung ab 2010 den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 – 2 BvL 1/06, 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05. Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind nunmehr voll abzugsfähig. Wird dabei der Betrag von 2.800 EUR durch Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie 1.900 EUR für pflichtversicherte Arbeit- nehmer nicht überschritten, kann bis zu diesem Beitrag die Anrechnung anderer Vorsorge- aufwendungen erfolgen, zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Maßnahmen sollen Familien entlasten und für mehr Investitionen in der Zukunft sor- gen. Sie sollen aber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen entlasten. „Deutsch- land soll stärker herauskommen, als es hineingeht.“35 Unfreiwillig aber auch konjunkturfördernd kamen auch Maßnahmen hinzu, die beeinflusst wurden durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem Urteil vom 9. Dezember 2008 wurde die Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer durch den Deutschen Bundestag festgelegt. Dies belastet die Bundesregierung zusätzlich mit 2,53 Mrd. EUR im Jahr.36 32 Deutscher Mieterbund (DMB) http://www.mieterbund.de/frage6.9.html 09.03.2012 22.33 33 BT-Drs. 751/08 (2008) 34 § 341 (2) SGB III 35 BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 21 36 BT-Drs. 16/12099 (2009), S. 3
  • 29. 25 Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der Ein- und Ausgaben der privaten Haushalte, sowie die Entwicklung der Sparquote. Abb. 7: Entwicklung Privater Konsumausgaben, Verfügbaren Einkommen und Sparquote 2006 bis 2011 (nach Census X-12-ARIMA und BV4.1) Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4.3 Konjunkturpaket I Mit dem Namen „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ wird das Konjunktur- paket I als Ergänzung zum Entlastungspaket vom Bundestag verabschiedet. Die enthaltenen Konjunkturprogramme sollen Impulse setzen, um die Konjunkturschwäche zu überwinden und Arbeitsplätze zu sichern.37 Insgesamt kostet diese Konjunkturmaßnahme 21 Mrd. EUR. Das Konjunkturprogramm sieht folgende Maßnahmen vor. 4.3.1 Beschleunigte Umsetzung von Verkehrsinvestitionen Unter dem Namen „Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr“ wurden durch das Kon- junkturpaket I jeweils eine Mrd. EUR für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt. Mittel flossen vor allem in das Schienennetz des Bundes, Bundesfernstraßen und Bundeswas- serwege. Dabei ging es im Einzelnen um die schnellere Umsetzung von Bauprojekten, Erhal- tungsmaßnahmen und Bedarfsplanmaßnahmen. Die einzelnen Verkehrsprojekte können im Verkehrsinvestitionsbericht 2010 der Bundesregierung in der Drucksache 17/4980 vom 37 BT-Drs. 16/11650 (2009), S.22
  • 30. 26 01.03.2011 nachgelesen werden.38 Weitere Gelder wurden durch das Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellt. 4.3.2 Degressive Abschreibungen Anlagevermögen / Sonderabschreibung KMU Im Bereich der Abschreibungen wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirt- schaftsgüter befristet für 2 Jahre wieder eingeführt. Sie beträgt das zweieinhalbfache des line- aren Abschreibungssatzes, jedoch höchstens 25%. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Grenzen für Betriebsvermögen, Wirtschaftswert und Gewinn für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unterneh- men auf 335.000 EUR; 175.000 EUR bzw. 200.000 EUR erhöht. Unternehmen unterhalb dieser Grenzen dürfen ihren Gewinn um bis zu 40% der zu erwarten- den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geplante Investitionen mindern (Investitions- abzugsbetrag). Dabei muss die Anschaffung oder Herstellung innerhalb von 3 Jahren nach Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages erfolgen. Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Jahres, das auf das Anschaffungs- oder Herstellungsjahr folgt, in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben. Diese Verbleibensvoraussetzung und auch die zuvor genannten Grenzen für Betriebsvermö- gen etc. müssen ebenfalls für den Ansatz der Sonderabschreibungen eingehalten werden. Da- bei können im Jahr der Anschaffung/Herstellung sowie den vier folgenden Jahren neben der linearen oder degressiven Abschreibung bis zu 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskos- ten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist eine ausschließ- liche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung des abnutzbaren beweglichen Wirt- schaftsgutes.39 4.3.3 Kfz-Steuerbefreiung Neuwagen Die Maßnahme aus dem Konjunkturpaket I sah vor, Kleinwagen bis zu einer Bezugsmasse von max. 2.610 kg und einen Emissionswert von max. 2270 mg/km an Kohlenmonoxid oder max. 160 g/km an Kohlenwasserstoff40 um ein Jahr von der Steuerschuld zu befreien. Dem- nach werden Neufahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden, um ein weiteres Jahr für max. 2 Jahre von der Steuer befreit. 38 BT-Drs 17/4980 (2011), S. 21 f 39 BT-Drs 16/10930 (2008), S. 3 40 VO (EG) Nr. 715/2007 (2007), S. 4 & S. 12
  • 31. 27 Von der Steuer befreit sind auch Fahrzeuge, die vor dem 5. November 2008 außer Betrieb gesetzt wurden und nach dem 5. November 2008 wieder zugelassen sind, und eine Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummer im Fahrzeugschein nachweisen, die die Vorausset- zungen für die Steuervergünstigung erfüllt.41 Die Maßnahme sollte dazu beitragen, die Kaufzurückhaltung zu eliminieren. Gleichzeitig stand die Änderung der Berechnungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer bevor, was auch zu einer Abnahme der Kfz-Zulassungen führte. Seit dem 1. Juli 2009 wird nun die Kfz-Steuer auf Grundlage eines Sockelbetrages (Hubraum) und Zusatzbeitrages (Kohlendioxid-Emission) berechnet. Abbildung 8 zeigt die Entwicklung der Anzahl neuzugelassener Kraftfahrzeuge (Kfz) zwischen 2007 und 2011. Abb. 8: Neuzulassungen fabrikneuer Personenkraftwagen Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg 4.3.4 Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen Um die Nachfrage nach Handwerkerleistungen zu beleben wurde der Steuerbonus für die In- anspruchnahme von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaß- nahmen im eigenen Haushalt zum 1. Januar 2009 verdoppelt. Nach § 35a (3) i.V.m. (4) EStG können 20% der Aufwendungen, max. 1200 EUR, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. 41 § 10a KraftStG vom 27.05.2010 0 50000 100000 150000 200000 250000 300000 350000 400000 450000 2007 2008 2009 2010 2011 Neuzulassungen Neuzulassungen fabrikneuer Kfz und Kfz-Anhänger (Personenkraftwagen)
  • 32. 28 4.3.5 Programm-Aufstockung (CO2 – Gebäudesanierung, KfW – Programme, Ver- besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) Zur Stärkung von Investitionen und Sicherung von Beschäftigung, wurden bereits vorhandene Programme erweitert (aufgestockt). Mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wur- den diese Programme umgesetzt. So wurden bei der CO2-Gebäudesanierung bis März 2009 Sanierungen von Gebäuden mit Baujahr vor dem 31. Dezember 1983 gefördert. Vor allem das KfW-Sonderprogramm, das im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms „Vorüber- gehender Gemeinschaftrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Fi- nanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise“ aufgelegt wurde, ver- dient genauere Betrachtung.42 Umgesetzt wurde es auf deutscher Landesebene über die „Bun- desregelung Kleinbeihilfen“ vom 3. Februar 2009 und sieht folgende Maßnahmen vor. 4.3.5.1 Pauschalzuwendung bis 500.000 EUR pro Unternehmen Diese Maßnahme sieht vor, die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1998/200643 vorübergehend von 200.000 EUR auf bis zu 500.000 EUR pro Unter- nehmen zu erhöhen. Grundsätzlich soll die De-minimis-Beihilfe für Rechtssicherheit sorgen. Die Beihilfe ist in ihrer Höhe so festgelegt, dass sie den Handel nicht beeinträchtigt und den Wettbewerb nicht verzerrt. Sie wird jeweils für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt. Die Maßnahme kann somit kurzfristig Kapital für gesunde Unternehmen zur Verfügung stellen, um ihre weitere Leistungsfähigkeit trotz der durch die Finanzkrise erzeugten Kreditklemme sicherzustellen.44 4.3.5.2 Zinssubventionierte Kredite Eine weitere Maßnahme ist die Vergabe von Krediten zu günstigeren Zinsen. Die ursprüngli- che Variante sieht einen Zinssatz zum Interbank Offered Rate (IBOR) Basissatz, plus eine Marge von 6% bis 10% vor. Die Übergangsregelung bindet den Zinssatz an den Tagesgeld- satz (Einlagenfazilität) der EZB. Die zusätzliche Prämie für das Kreditgeschäft wird als Diffe- renz zwischen dem durchschnittlichen IBOR Basissatz für ein Jahr und dem durchschnittli- chen Tagesgeldsatz der EZB (1. Januar 2007 bis 30. Juni 2008) berechnet. Hinzu kommt die Kreditrisikoprämie nach dem Safe-Harbour-Schwellenwert. 42 Vgl. ABl. (EU) C16 22. Januar 2009 43 VO (EG) Nr. 1998/2006 (2006), S. 6 Pkt. 8 44 Abl. (EU) C16 (2009), S. 4 f
  • 33. 29 Nach den Ratingkategorien von Standard & Poor’s ergeben sich Prämien zwischen 40 und 980 Basispunkten. 45 Bestehende beihilferechtliche Rahmen Neue Maßnahme Durchschnittlicher EURIBOR Zins- satz 03/2011-02/2012 2,027 EURIBOR Zinssatz 12month 02/2012 1,519 Aktueller Tagesgeldsatz der EZB 0,250 Durchschnittliche Tagesgeldsatz 01/2007-06/2008 2,903 Safe-Harbour-Prämien (schlechteste Rating) 10,000 9,800 Safe-Harbour-Prämien (beste Rating) 0,600 0,400 Kreditzinsen (schlechteste Rating) 11,519 10,926 Kreditzinsen (beste Rating) 2,119 1,526 Tabelle 3: Vergleich Zinszuschüsse nach bestehenden beihilferechtlichen Rahmen und Neue Maßnahmen (in %) Quelle: Thomas Reuters (EURIBOR) EZB - Key Interest Rates ABl. (EU) C83 (2009), S. 15 4.3.5.3 Kreditbürgschaft zu niedrigeren Prämien Diese dritte Maßnahme beinhaltet die Safe-Harbour-Prämie für staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Prämie wird um 25% für KMU und 15% für große Unternehmen minimiert. Bedingungen für die Inanspruchnahme sind unter anderem, dass nur 90% des Kreditrahmens garantiert werden und die Summe der Lohnkosten für die Beschäftigten und Mitarbeiter von Subunternehmen den Kreditbetrag nicht übersteigen. 46 4.3.5.4 Risikokapitalbeihilfen bis 2,5 Mio. EUR pro KMU und Jahr Die Risikokapitalbeihilfe stellt die letzte Maßnahme nach Vorgabe der Europäischen Union (EU) dar. Sie zielt darauf ab, benötigtes Investitionskapital für die KMU bereitzustellen, die von den Finanzmärkten als Risikoinvestition eingeschätzt werden. Die europäische Kommis- sion hat festgelegt, dass der Safe-Harbour-Schwellenwert für die Risikobewertung angehoben, 45 ABl. (EU) C16 (2009), S. 6 46 Vgl. ABl. (EU) C16 (2009), S. 5 f
  • 34. 30 der Kapitalanteil privater Investoren auf 30% gesenkt und zulässige Anlagetranchen für 12 Monate von 1,5 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR erhöht werden.47 4.3.6 Verlängerung Bezugsdauer Kurzarbeitergeld Zur Stärkung der Beschäftigung und Arbeitsplatzsicherung wurde die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 2332 vom 26. No- vember 2008 im auf 18 Monate verlängert48 . Mit der Veröffentlichung durch den Bundesan- zeiger im Bundesgesetzblatt Teil 1, Seite 1223 vom 29. Mai 2009 wurde der Bezugszeitraum nochmals um 6 Monate auf 24 Monate erweitert. 4.4 Konjunkturpaket II Unter dem Namen „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ wurde das wohl umfangreichste Konjunkturpaket II beschlossen. Am 5. März 2009 wurde es über den Bun- desanzeiger veröffentlicht (BGBl. I S.416). Es sah die in den folgenden Punkten aufgeführten Maßnahmen vor. 4.4.1 Bundesinvestitionen (Verkehr/Bau/Ausrüstung) Insgesamt stellte die Bundesregierung für die Abschnitte 4.4.1, 4.4.2, 4.4.7, 4.4.8 und 4.4.9 16,9 Mrd. EUR zur Verfügung. Für die Bundesinvestitionen in Verkehr, Bau und Ausrüstung wurden verteilt auf 2 Jahre insgesamt 4 Mrd. EUR an Mitteln bereit gestellt. Unter anderem flossen die Gelder in den Neubau, Erhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten, Lärmschutz und innovative Technik.49 Die Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen wurden auf 1 Mio. EUR für Bauleistungen und 100.000 EUR für Dienst- und Lieferleistungen angehoben, so dass öffentliche Vergaben ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (Freihändi- ge Vergabe) erfolgen konnten. Außerdem wurden die Vergabefristen nach VOL und VOB, begrenzt auf zwei Jahre, verkürzt.50 4.4.2 Investitionen von Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsinvestitionsge- setzes In diesem Bereich stellt der Bund für die Kommunen und Länder zusätzlich 10 Mrd. EUR aus dem Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ für besonders bedeutsame Investiti- onen zur Verfügung. So erhalten zum Beispiel der Freistaat Sachsen 596,75 Mio. EUR (5,9675 v. H.) und das Land Brandenburg 342,85 Mio. EUR (3,4285 v.H.). Schwerpunktmä- 47 Vgl. ABl. (EU) C16 (2009), S. 7 f 48 § 177 (1) S.3 SGB III (2008) 49 BT-Drs. 17/4980 (2011) S.22 50 BT-Drs. 16/11650 (2009), S. 25
  • 35. 31 ßig stehen die Summen für die Bereiche Bildungsinfrastruktur und Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung.51 4.4.3 Steuertarifsenkung und Kinderbonus Im Bereich der Einkommensteuer wird der Grundfreibetrag in zwei Stufen um jeweils 170 EUR auf bis zu 8004 EUR angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte zur Berechnung der Steuer- last werden jeweils um 400 EUR und ab 1. Januar 2010 um weitere 330 EUR angehoben. Der Eingangssteuersatz wird von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Somit sollen die unteren Einkommen gezielt entlastet werden. Für Kinder, die 2009 für mind. einen Monat Kindergeld erhalten haben, wird einmalig eine Zahlung von 100 EUR (Kinderbonus) für das Kalenderjahr 2009 geleistet. Durch den Bonus entstehen dem Bund Kosten in Höhe von 6 Mio. EUR.52 4.4.4 Beitragssatzsenkung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,9% Zum 29. Oktober 2008 wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 auf 14,0% gesenkt. Zum Ausgleich für die Beitragssatz – Senkung erhalten die gesetzli- chen Krankenversicherungen für versicherungsfremde Leistungen, 7,2 Mrd. EUR für das Jahr 2009 und 11,8 Mrd. EUR für das Jahr 2010 als Beiträge in den Gesundheitsfonds.53 4.4.5 Beschäftigungssicherung In 2009 und 2010 werden bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit getragen. Für Qualifizierungsmaßnahmen können den Arbeitgebern im Zeitraum der Kurzarbeit auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbei- träge für den Monat der Qualifizierung erstattet werden, soweit die Zeit für die Qualifizierung mind. 50% der Ausfallzeit beträgt. Dazu werden das Verfahren und die Antragsstellung ver- einfacht. Um diese Leistungen bewältigen zu können, werden den Trägern der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende für 2009 und 2010 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. EUR für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Insbesondere für Ar- beitnehmer über 25 Jahren, die über keinerlei Berufsabschluss verfügen, und Jugendliche, die sich bereits längere Zeit auf Lehrstellensuche befinden, sowie den Ausbau von Betreuung und Pflege werden zusätzlich 770 Mio. EUR bei der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung ge- 51 §§1-3 ZuInvG 52 BGBl. I S. 416 (2009), S. 416 53 BGBl. I S.416 (2009), S. 430
  • 36. 32 stellt. Darüber hinaus werden pro Jahr jeweils 200 Mio. EUR für das Programm WeGebAU (Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen), für die Förde- rung von Qualifizierung während der Kurzarbeit und von Projekten zur Beratung von Unter- nehmen zur Beschäftigungssicherung für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt. Aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit erhalten Unternehmen (Verleiher) Zuschüsse zur Qualifizierung für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in der Leiharbeit, wenn diese in den Jahren 2007 und 2008 als Leiharbeiter bei dem gleichen Verleiher beschäftigt waren. Abweichend von der Regelung des § 417 SGB III können auch Arbeitnehmer Ihre Weiterbil- dungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit fördern lassen, wenn mindestens vier Jahre zwischen dem Erwerb des Berufsabschlusses oder der letzten beruflichen Weiterbildung und der Antragstellung liegen.54 Für die Bewältigung der Anfragen und Anträge wurden zu- sätzlich jeweils 2.500 Stellen für die Bereiche SGB III und SGB II bei den Arbeitsagenturen und ARGEN geschaffen. Die neu geschaffenen Stellen führten im Haushaltsplan 2009 der Bundesagentur für Arbeit zu 200 Mio.55 EUR an Mehrkosten. Die neu geschaffenen Stellen sind befristet bis 31.12.2012. Allerdings können sie nach einem Urteil des Bundesarbeitsge- richts (BAG) vom 17.03.2010, AZ 7 AZR 843/08 in unbefristete Arbeitsverträge gewandelt werden. 4.4.6 Erhöhung der Kinderregelleistung im SGB II von 60 auf 70% Die Höhe der Zuwendungen wird über den § 20 SGB II i.V. § 28 SGB12 bestimmt. Die Re- gelsätze wurden in der Regelsatzverordnung vom 3. Juni 2004 (BGBl. I S. 1067), geändert in der Verordnung vom 20. November 2006 (BGBl. I S. 2657), für Kinder in der Art neu gestal- tet, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr 60%, ab dem 14. Lebensjahr 70% und ab dem 15. Le- bensjahr 80% des Eckregelsatzes erhalten. Die fehlende Transparenz dieses Gesetzes führte jedoch dazu, dass durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1BvL 1/09, 1BvL 3/09 und 1BvL 4/09, Absatz-Nr. (1 – 220), die Bemessung des Eckregelsatzes und der Regelsätze seit 24. März 2011 im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) (BGBl. I S. 453 vom 24. März 2011) durch Regelbedarfsstufen festgelegt werden, die ab jetzt in vollen Euro- Beträgen angegeben sind und jedes Jahr an den zugrunde liegenden Warenkorb angepasst werden. 54 BT-Drs. 16/11740 (2009), S.19 55 Bundesagentur für Arbeit (2009), S.38
  • 37. 33 4.4.7 Kfz-Steuerbefreiung und Umweltprämie Wie bereits im Punkt 4.3.3 erwähnt, wird die Kfz-Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz- Steuer umgestellt und die Befreiung von der Kfz-Steuer um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2013 ausgeweitet. Die Umstellung erfolgte zum 1. Juli 2009 durch Bekanntma- chung im Bundesanzeiger (BGBl. I S.1170 vom 29. Mai 2009). Die Änderung sieht weiterhin vor, dass neben dem Hubraum eine Steuer auf die Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen erhoben wird. Die Umweltprämie, auch als „Abwrackprämie“ bezeichnet, steht mit einem Fördervolumen von 1,5 Mio. EUR für die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens bei gleichzeitiger Stilllegung und Verschrottung des Altfahrzeugs. Die Bundesregierung stellte eine Förderung von 2500 EUR zur Verfügung, wenn das Altfahrzeug mind. 9 Jahre alt war, der Halter (Privatperson) mind. 1 Jahr im Besitz dieses Fahrzeuges war, das neu erworbene Fahrzeug mind. über Euro-4 verfügte und nach dem 14. Januar 2009 zugelassen wurde.56 Be- reits Ende März 2009 wurden die Fördermittel auf 5 Mrd. EUR erweitert.57 Die Maßnahme hatte zur Folge, dass, im Vergleich zum Vorjahr 2008, die Kaufkraft um 20,5% und die Kon- sumausgaben um 0,4% zugenommen haben.58 1. Vierteljahr 2. Vierteljahr 3. Vierteljahr 4. Vierteljahr Privater Konsum 0,1 0,9 0,0 0,4 Kauf von neuen oder gebrauchten Kraft- fahrzeugen (Kfz) 19,9 27,5 25,0 7,5 Privater Konsum ohne Kfz – 0,8 – 0,5 – 1,0 0,1 Tabelle 4: Veränderungsraten Kfz-Zulassungen und privater Konsum im Jahr 2009 zum Vorjahr (in jeweiligen Preisen) in % Quelle: Statistisches Bundesamt 4.4.8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Mit diesem Programm soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Beruf nach- haltig unterstützt werden. Dabei soll ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen geleistet werden, um weitere Arbeitsplätze zu bilden und bestehende zu sichern. Um die Anstrengun- gen zu verwirklichen wurden zusätzlichen Haushaltsmitteln von jeweils 450 Mio. EUR für 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt. Allein davon flossen 100 Mio. EUR pro Jahr an Un- 56 BGBl. I (2009) S. 1170 f 57 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2010), S. 4 58 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2010/03/PD10_099_811.html, 20.03.2012, 21.14
  • 38. 34 ternehmen in den neuen Bundesländern. Der Staat darf dabei nur Fördermittel nach dem Sub- sidiaritätsprinzip zur Verfügung stellen und muss auf den Märkten mit seinen Maßnahmen dafür sorgen, dass keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen, aber Anreize für das wirtschaft- liche Handeln der Unternehmen (Gewinnerzielungsabsichten, angestrebte Wachstumsraten, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationserfolg usw.) geschaffen werden und andere Un- ternehmen durch diese Maßnahmen nicht vom Markt verdrängt werden.59 Dazu setzt die Richtlinie zum „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ vom 3. Februar 2009 strenge Maßstäbe. Unterstützt werden vor allem KMU in den Bereichen Kooperations- und Einzel- projekte, Netzwerkprojekte sowie innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistun- gen. Nach der anzuwendenden Definition im Amtsblatt der Europäischen Union L 124/36 vom 20. Mai 2003 des Titel 1, Artikel 2 und Artikel 3 des Anhanges sind kleine und mittlere Unternehmen, solche, die max. 250 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder ein Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EUR ausweisen. Sie sind förder- fähig wenn sie selbständige Unternehmen sind. 4.4.9 Mobilitätsforschung (Antriebstechnik) Im Rahmen des „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ soll ein Beitrag für eine klimagerechte Energie- und Verkehrspolitik entwickelt und umgesetzt werden. Der CO2 – Ausstoß soll minimiert werden, erneuerbare Energien ausgebaut und regenerative Energie- quellen für die Mobilität genutzt werden. Der Gedanke geht soweit, dass die Energie durch Mobilität erzeugt, gespeichert und an das Stromnetz zurück geführt wird. Aus dem Konjunk- turpaket II wurden Mittel mit einem Volumen von rund 500 Mio. EUR für 2009 bis 2011 be- reitgestellt. Durch die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II sollte die Basis für mehr Elektro-Fahrzeuge geschaffen werden. Sie sollten dazu beitragen, die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie dazu zu bewegen, ihre eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitä- ten auszubauen und für den Standort Deutschland eine technologische Führerschaft und ent- sprechende Marktposition zu erarbeiten. Im Focus der Förderung stand die Erforschung und Entwicklung von Li-Ionen-Zellen in Fahrzeugbatterien, Komponenten für Elektro-Fahrzeuge und deren Standardisierung, Batterierecycling, Forschung in der Informations- und Kommu- nikationstechnik (IKT-Forschung).60 Abbildung 9 und Tabelle 5 zeigen den Umfang der Maßnahmen, die zusätzlich durch das Konjunkturpaket II zu fördernden Handlungen und die 59 ABl. (EU) C 323 (2006), S. 7 60 Bundesregierung (2009), S 5-7
  • 39. 35 Verbindung zu anderen Zuständigkeitsbereichen mit Schwerpunkt innovative Antriebstechno- logie für die Elektromobilität. Abb. 9: Übersicht über Förderprojekte im Rahmen des Konjunkturpaketes II Quelle: Die Bundesregierung „Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung“ Nummer des Förderprojektes Maßnahme bzw. Projekt 1 Aufbau eines Kompetenznetzwerkes Systemforschung Elektromobilität mit dem Ziel, die Kompetenzen der FhG zur Elektromobilität zu bündeln und für die Automobilindustrie nutzbar zu machen. 2 Etablierung anwendungsorientierter Forschungsschwerpunkte in der Elektrochemie mit Fokus auf Elektromobilität und Batterietechnologie an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen; Entwicklung gemeinsamer Curricula zur gezielten Nachwuchsförderung. Inhaltliche Schwerpunkte konzentrieren sich auf zentrale elektrochemische Querschnittsthemen der Elektromobilität. Technologisch steht die Elektrochemie für mobile Energiewandler und -speicher im Zentrum (insbes. Batterien). 3 Energieforschung: neue Förderinitiative Stromwirtschaftliche Schlüsselelemente der Elektromobilität: Speicher,Netze, Integration mit den Förderschwerpunkten: Stromspeicher, Netze der Stromversorgung der Zukunft, Konzepte zur Netzintegration und Brennstoffzellen. 4 Entwicklung von Produktionstechnologien für Li-Ionen Zellen/Batteriesysteme. Es sollen geeignete Fertigungs- bzw. Verfahrenstechnologien sowie die dazu notwendige Maschinen- und Anlagentechnik entwickelt werden, um eine wettbewerbsfähige, automatisierte Serienproduktion von großformatigen Li-Ionen-Zellen und damit ausgestatteten Batterien zu etablieren. 5 Verkehrsforschung: kurzfristige Umsetzung aktueller Projektvorschläge (z. B. Komponenten u. Systeme zur Bremsenergie-Rückgewinnung, Optimierung des Antriebsstrangs, On-Board Stromerzeugung zur Reichweitenerhöhung, Nutzung der Motorabwärme zur Erzeugung elektrischer Energie, relevante Aspekte der Normung und Standardisierung), wiss. Vorbereitung u. Begleitung von Feldversuchen (Elektro-Pkw, Hybrid-Abfallsammelfahrzeug). 6 Erweiterung der Projekte im Rahmen von E-Energy: Neue Forschungs- und Förderschwerpunkte IKT für Elektromobilität und Intelligente Netze, erneuerbare Energien und Elektromobilität. IKT-basierte Lade-, Steuerungs- und Abrechnungs-Infrastrukturen, elektronische Marktplätze und IKT-basierter Technikbetrieb von E-Mobility-Konzepten und ihre Einbindung in elektronische Versorgungsnetze, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle, Normen und Standards. 7 Feldversuche Elektromobilität im Pkw-Verkehr. Forschungsfragen: u. a. Alternative Ladeverfahren, Weiterentwicklung Netzintegration erneuerbarer Energien, Erprobung und Akzeptanz weiterentwickelter Antriebssysteme.
  • 40. 36 Nummer des Förderprojektes Maßnahme bzw. Projekt 8 Flottenversuch Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr. Forschungsfragen: Entwicklung eines Verfahrens zur Netzintegration erneuerbarer Energien unter Nutzungsprofilen im Wirtschaftsverkehr, Erprobung der Fahrzeuge unter Alltagsbedingungen, Ermittlung des Energiebedarfs und der Nutzerakzeptanz. 9 Elektromobilität im öffentlichen Raum – integrierte Mobilitätskonzepte in einer begrenzten Anzahl auszuwählender Modellregionen mit den Schwerpunktelementen: Stadtbusse mit Batteriespeicher für elektrische Fahranteile, mittelschwere Nutzfahrzeuge mit Dieselhybridantrieb, Elektromobilität im Verteilerverkehr, Einsatz von Elektro- Pkw, Elektromotorräder, Elektrofahrräder, Schienenhybridfahrzeuge, Aufbau öffentlicher Ladestationen, Projektkoordinierung in den Modellregionen). 10 Batterietestzentrum (Zellen, Batterien, Systeme, Crashverhalten) für Zellen, Batterien, Systeme. 11 Forschung und Entwicklung für eine Pilotanlage im Bereich Recycling von Lithium- Ionen-Traktionsbatterien. 12 Hybridbusse für einen umweltfreundlichen ÖPNV (über KfW). Kleinflotten von mindestens 10 Bussen bei kommunalen Verkehrsbetrieben 13 Aufbau von 25 Pilot-Wasserstofftankstellen. 14 Modellvorhaben zu Mobil mit Biomethan (Demonstration der gesamten Bereitstellungskette zur Produktion und Nutzung von Biomethan als Kraftstoff inkl. systemanalytischer Begleitforschung). 15 Errichtung einer Pilot-Synthese-Anlage zur Herstellung hochwertiger synthetischer Kraftstoffe („Bioliq“ beim Forschungszentrum Karlsruhe). Tabelle 5: Maßnahmen der Förderprojekte im Rahmen des Konjunkturpaketes II Quelle: Die Bundesregierung „Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung“ Unter dem Projektnamen „SaxMobility I“ beantragten die Stadtwerke Leipzig zusammen mit der DREWAG in Dresden, der ENSO Netz GmbH und den Hochschulen Dresden und Leip- zig ein Fördervolumen von 517.000 EUR. Der übernommene Eigenanteil am Projekt beträgt dabei 50%. Betreut und gesteuert wird das Projekt von der NOW GmbH Nationale Organisa- tion Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.61 In Leipzig betreiben die Stadtwerke Leipzig einen stromangetriebenen Audi A2 und einen Tazzari Zero. Zudem strebt das Unter- nehmen den Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität an. So sollen bis Sommer 2011 über 30 Ladesäulen für Elektroautos entstehen. Die Leipziger- und Dresdener Verkehrs- betriebe beteiligen sich am Projekt mit der Erforschung und Erprobung von Hybrid- und Speichertechnologie im Linienverkehr.62 Abbildung 11 zeigt die Zulassungszahlen von 2002 bis 2011 für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten. Abb. 10: Logo für die Modellregionen Elektromobilität Quelle: Stadtwerke Leipzig 61 http://www.swl.de/site/swl/de/presse/aktuelles/2011/Elektrotankstelle.htm, 24.03.2012, 09.49 62 http://www.lvb.de/informationen/elektro-mobilitaet/projekthintergrund, 24.03.2012, 09.58
  • 41. 37 Abb. 11: Neuzulassungen von Personenkraftwagen in den Jahren 2002 bis 2011 nach ausgewählten Antriebsarten Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg Für den Ausbau des Breitband-Netzes via Funk und Kabel, stellt die Bundesregierung in die- sem Bereich über das Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG (BGBl. I S. 416, 428 vom 2. März 2009) zusätzliche Mittel an Länder und Kommunen aus dem „Investitions- und Tilgungs- fonds“ zur Verfügung. Bereits 2014 sollen nach Plänen der Bundesregierung 75% der Haus- halte über einen Breitbandanschluss von mind. 50 Mbit/s verfügen.63 4.4.10 Aufstockung Kredit- und Bürgschaftsprogramm (Wirtschaftsfonds Deutsch- land) Der Wirtschaftsfonds Deutschland wurde gebildet, um kleineren und mittleren Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage Kapital für notwendige Investitionen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Stabilität und das Wachstum der KMU gesichert werden, um ei- nen Betrag zur Arbeitsplatzsicherung und Bildung neuer Arbeitsplätze zu leisten. Am Ende bildet das Wachstum der KMU auch einen Betrag zum Nationaleinkommen der Bundesrepub- lik Deutschland. Mit zusätzlichen Finanzierungsmitteln für den Wirtschaftsfonds Deutschland werden jetzt auch größere Unternehmen bei der Kredit- und Bürgschaftsaufnahme unterstützt. Abbildung 12 zeigt die Struktur bei der Vergabe von Bürgschaften durch den Bund und Son- derkrediten durch die KfW. 63 Vgl. BT-Drs. 16/11650 (2009), S.25-29 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Neuzulassungszahlen Neuzulassungen von Pkw nach ausgewählten Antriebsarten Flüssiggas (einschließlich bivalent) Erdgas (einschließlich bivalent) Elektro Hybrid
  • 42. 38 Abb. 12: Struktur Wirtschaftsfonds Deutschland Quelle: Bundesministerium für Finanzen Insgesamt stehen ab März 2009 115 Mrd. EUR an Finanzmitteln bereit. Davon sind 75 Mrd. EUR für Bürgschaften und 40 Mrd. EUR für Kredithilfen vorgesehen.64 Bei den Bürgschaften für Betriebsmittelfinanzierungen wurde der Haftungszeitraum, in dem die KMU nicht von der Haftung für Ausfälle befreit sind, von 12 Monaten auf 4 Monate verkürzt. Für die verbleiben- de Laufzeit wurde der Anteil der Bürgschaft durch den Fonds auf 60% angehoben.65 Das Er- gebnis einer Befragung durch das IFO – Institut zeigt in Abbildung 13, dass die Gesamtheit der Programme das Angebot an Krediten nicht eingeschränkt hat und die Kreditvergabe von den Unternehmen positiv bewertet wird. 64 http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/theme nschwerpunkt__konjunkturpakete/Wirtschaftsfonds__Deutschland__Haupt.html, 24.03.2012, 12.48 65 Gude, Kay, Suprinovi , Werner (2010), S. 176
  • 43. 39 Abb. 13: Prozentanteile der Unternehmen, die angeben, die Kreditvergabe sei „restriktiv“ Quelle: ifo Konjunkturtest 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Anteil in % Kredithürde - Prozentanteile der Unternehmen, die angeben, die Kreditvergabe sei "restriktiv" Bau Handel Verarbeitendes Gewerbe (gesamt)
  • 44. 40 4.5 Wachstumsbeschleunigungsgesetz Mit den bereits beschlossenen Konjunkturpaketen wurde ein Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft und ein hohes Maß an Beschäftigung erzielt. Der Weg aus der Krise scheint erfolg- reich gewesen zu sein. Abbildung 14 zeigt die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen, der Kurz- arbeiter und die Anzahl gemeldeter offener Stellen. Erkennbar ist, dass über das Programm der Kurzarbeit die Arbeitslosenzahlen konstant gehalten werden konnten und mit dem Abbau bis August 2011 auch die Anzahl Arbeitssuchender gesunken ist. Bei den Unternehmen ist ein Anstieg an offenen Stellen zu verzeichnen, da sich die Anzahl offener Stellen konstant um die 500.000 bewegt und über die Einstellung von Arbeitssuchenden nicht abgenommen hat. Abb. 14: Bestand an Arbeitsuchenden, Kurzarbeitern und gemeldeten Stellen Quelle: Bundesagentur für Arbeit Um diese Entwicklung zu stärken und zu festigen, wurden weitere Maßnahmen beschlossen. Mit den folgenden Inhalten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes soll die Kaufkraft wei- terhin gestärkt und die Wirtschaftskraft von Unternehmen verbessert und vereinfacht werden. 0 500000 1000000 1500000 2000000 2500000 3000000 3500000 4000000 4500000 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Menge (Personen) Bestand an Arbeitsuchenden, Kurzarbeitern und gemeldeten Stellen Arbeitslose Gemeldete Stellen Kurzarbeiter
  • 45. 41 4.5.1 Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag Wie bereits im Punkt 4.2.1 (Entlastungspaket) beschrieben wurden das Kindergeld und der Kinderfreibetrag nochmals angehoben. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirt- schaftswachstums vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I Nr. 81 S. 3950) wurde der Kinderfreibe- trag im § 32 (6) S.1 EStG von 1932 EUR auf 2184 EUR erhöht. Der Freibetrag für Be- treuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wurde ebenfalls von 1080 EUR auf 1320 EUR angehoben. Das Kindergeld, nach § 6 BKGG, wurde im gleichen Maße berücksichtig und die benannten Beträge jeweils um 20 EUR auf 184 EUR für das erste und zweite Kind, 190 EUR für das dritte Kind und 215 EUR ab dem vierten Kind erhöht. Insgesamt ergibt sich aus dieser Maßnahme eine Entlastung für Familien mit Kindern von 4,6 Mrd. EUR. 4.5.2 Korrekturen Verlustvortrag/Zinsschranke/Abschreibungen Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde zum 1. Januar 2008 im § 4h EStG (BGBl. I S.1912 vom 14.August 2007) eine Steuerschranke eingeführt, um die Verlagerung der Basis („Steuersubstrat“66 ) – als Bemessungsgrundlage der Einkommens- und Körper- schaftssteuer – in das Ausland zu vermeiden. Demnach sind Zinsaufwendungen nur dann in voller Höhe abziehbar, wenn die Differenz aus Zinsaufwendungen und -erträgen nicht mehr als 1 Mio. EUR beträgt. Ein aus der Differenz von Zinsertrag und -aufwand entstandener ne- gativer Zinsbetrag ist nur in Höhe von 30% des steuerlich maßgeblichen Gewinns vor Zinser- trag, Zinsaufwendungen und Abschreibungen (verrechenbares EBITDA67 ) abzugsfähig. Zins- aufwendungen, die im Sinne der Zinsschranke nicht berücksichtigt wurden, sind in die fol- genden Wirtschaftsjahre vorzutragen. Nicht verbrauchte Beträge des verrechenbaren EBITDA sind in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorzutragen.68 Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird die Freigrenze für die Anwendung der Zinsschranke auf 3 Mio. EUR erhöht. Die Ausschlussklausel (Escape-Klausel) für die Eigen- kapitalquote konzernangehöriger Unternehmen wurde auf 2% erhöht. Das heißt, dass das Ei- 66 Steuersubstrat = Wort, das durch den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Roland Koch (CDU) im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform entwickelt wurde 67 EBITDA = Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization 68 BGBl. I S.1912 (2007), S. 1913
  • 46. 42 genkapital von konzernangehörigen Unternehmen max. 2% des Eigenkapitales des Konzerns betragen darf, um die Zinsschranke anwenden zu dürfen. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurde die Bewertung von abnutzbaren bewegli- chen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verändert. Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 410 EUR ist ein sofortiger Betriebsausgabenabzug möglich. Wirtschaftsgüter mit höheren Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nach § 7 EStG abgeschrieben. Alternativ können abnutzbare bewegliche, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter deren Anschaffung-/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1.000 EUR übersteigen im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung in einen Sammelposten eingestellt werden. Dieser wird dann über die Dauer von 5 Jahren (einschließlich des Jahres der Anschaf- fung) abgeschrieben.69 Für den körpersteuerlichen Verlustvortrag wird die Sanierungsklausel in § 8c (1a) KStG nunmehr zeitlich unbeschränkt festgeschrieben. Bei der Übertragung von Anteilen an Kapi- talgesellschaften verfallen gemäß § 8c (1) KStG die Verluste anteilig, wenn innerhalb von fünf Jahren zwischen 25% und 50% der Anteile übertragen werden. Übersteigt die Anteils- übertragungen 50% des gezeichneten Kapitals sind die nicht genutzten Verluste in vollem Umfang nicht mehr abziehbar. Im Falle der Anteilsübertragung zur Sanierung der Kapitalge- sellschaft bleiben die Verlustvorträge jedoch erhalten. Die Berechnete Entlastung der Bundesregierung für die Unternehmen liegt bei 3,3 Mrd. EUR pro Jahr.70 4.5.3 Korrektur Erbschaftsteuer/Biokraftstoffförderung Die Korrektur der Erbschaftsteuer sieht zwei Personengruppen vor. Auf der einen Seite die Unternehmensnachfolgen, die von der Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit sind, wenn die Lohnsumme innerhalb von 5 Jahren auf über 400% der Ausgangslohnsumme steigt. Da- mit soll die Vergünstigung in die Entwicklung der Personalkosten fließen. Auf der anderen Seite sollen Geschwister und Geschwisterkinder durch die Erhöhung der Freibeträge entlastet werden.71 69 BGBl. I S.3950 (2009), S. 3950 f. 70 BT-Drs. 17/4450 (2011), S. 24 71 BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3953
  • 47. 43 Im Bereich Biokraftstoff wurde eine Steuerentlastung auf Biokraftstoff in gestaffelten Beträ- gen für angegebene Zeiträumen im § 50 (3) S.3 Nr.1 und Nr. 2 EnergieStG und § 57 (5) S.3 Nr. 1 und Nr. 2 EnergieStG festgelegt.72 4.5.4 Umsatzsteuersatz – Senkung Hotelgewerbe Abschließend sieht der Gesetzbeschluss eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7% für Vermietung von Wohn- und Schlafraum zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden vor (§ 12 (2) Nr. 10 UStG)73 . 72 BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3955 73 BGBl. I S. 3950 (2009), S. 3953
  • 48. 44 5. Schlussbemerkung (Fazit) Über die vorangegangenen Seiten wurde gezeigt welche Anstrengungen vollbracht wurden, um einen erfolgreichen und nachhaltigen Weg aus der Finanz- und Wirtschaftkrise zu finden. Die Anstrengungen sind spürbar, die Arbeitslosenzahlen sind seit der Wiedervereinigung auf Rekordniveau gesunken, die Unternehmen verzeichnen gute Umsätze – einige von Ihnen ver- zeichnen wieder schwarze Zahlen in ihren Bilanzen – und die Kaufkraft der Bevölkerung ist ungebrochen. So kann es zu mindestens seit geraumer Zeit aus den Medien entnommen wer- den. Ende 2008 sah das noch alles anders aus. Abbildung 15 zeigt das Geschäftsklima kleiner und mittlerer Unternehmen in Abhängigkeit zur Preis- und Beschäftigungserwartung über den Zeitraum der Finanz- und Wirtschaftskrise. Abb. 15: Geschäftsklima, Preiserwartung und Beschäftigungserwartung Quelle: ifo-Konjunkturtest Auch die Wirtschaftskraft in Deutschland ist gestärkt worden und steigt stetig an. Abbildung 16 zeigt die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (rote Linie) und der Schulden (blaue Li- nie). Zu erkennen ist ein starker Anstieg Ende 2008 bis Mitte 2009. Dieser Anstieg ist zu- -50,0 -40,0 -30,0 -20,0 -10,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 in % Geschäftsklima, Preis- und Beschäftigungserwartung Geschäftsklima …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Preiserwartungen …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Beschäftigungserwartungen …… von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • 49. 45 rückzuführen auf Investitionen in den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und Investitions- und Tilgungsfonds.74 Abb. 16: Neuverschuldung (Gebietskörperschaften) und BIP (in Vierteljahres Werten) Quelle: Deutsche Bundesbank Die Verschuldung nach Maastrich-Kriterien liegt dabei weit über 2.000 Mrd. EUR (Abb. 17). Abb. 17: Schuldenstand (Maastrich-Abgrenzung) Quelle: Deutsche Bundesbank 74 http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?lang=de&open=&func=row&tr=BQ1720; 26.03.2012; 20.36 500000 700000 900000 1100000 1300000 1500000 1700000 1900000 2011-122010-122009-122008-122007-12 in Mio. Euro Entwicklung Verschuldung und BIP Verschuldung Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (Mrd. EUR) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 201020092008200720062005200420032002200120001999 in Mio. Euro Schuldenstand (Maastricht-Abgrenzung) Schuldenstand (Maastricht- Abgrenzung)
  • 50. 46 Mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz Art. 109 GG möchte die Bundes- regierung den Haushalt sanieren und die Schuldenstandsquote auf 0,35 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts bringen.75 Jetzt widmet man sich der Staatsschuldenkrise im Euro – Raum, auch eine Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint Griechenland zu mindestens gerettet. Welche Hürden und Hindernisse auch kommen mögen, man wird versuchen Sie mit Bravour zu meistern. 75 BGBl. I S. 2248 (2009)
  • 51. 47 Literaturverzeichnis Bundesagentur für Arbeit (2009), Nachtrag zum Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit für das Haushaltsjahr 2009, Nürnberg, 2009 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2010), Abschlussbericht – Umweltprämie, Eschborn, 2010 Bundeskindergeldgesetz (BKGG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S.142), zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) Bundeskindergeldgesetz (BKGG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S.142), zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950, 3954) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2009), Richtlinie zum „Zentrales Inno- vationsprogramm Mittelstand (ZIM)“, Berlin, 2009 abrufbar unter: http://www.zim- bmwi.de/download/resolveuid/9b25bcc64f16c12164d80b53ba90a06b Bundesrat (2008), Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförde- rung, BR-Drs. 751/08, Köln, 2008 Bundesregierung (2011), Regierungsprogramm Elektromobilität, BMWI/BMVBS/BMU/BMBF (Hrsg.), Rostock, 2011 abrufbar unter: http://www.elektromobilitaet2008.de/nationaler-entwicklungsplan Deutscher Bundestag (2008), Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haus- haltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG), BT-Drs. 16/10809, Köln, 2008 Deutscher Bundestag (2008), Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Rege- lungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“, BT- Drs. 16/10930, Köln, 2008 Deutscher Bundestag (2009), Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, BT-Drs. 16/11740, Köln, 2009 Deutscher Bundestag (2009), Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale, BT-Drs. 16/12099, Köln, 2009
  • 52. 48 Deutscher Bundestag (2010), Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, BT-Drs. 17/3404, Köln, 2008 Deutscher Bundestag (2011), Jahresinvestitionsbericht 2010, BT-Drs. 17/4980, Köln, 2011 Deutscher Bundestag (2009), Jahreswirtschaftsbericht 2009 der Bundesregierung – Konjunk- turgerechte Wachstumspolitik , BT-Drs. 16/11650, Köln, 2009 Deutscher Bundestag (2011), Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung – Konjunk- turgerechte Wachstumspolitik , BT-Drs. 17/4450, Köln, 2011 Einkommensteuergesetz (EStG) (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Okto- ber 2002 (BGBl. I S. 4210), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) Einkommensteuergesetz (EStG) (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Okto- ber 2002 (BGBl. I S. 4210), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 02. März 2009 (BGBl. I S. 416) Einkommensteuergesetz (EStG) (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Okto- ber 2002 (BGBl. I S. 4210), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) Energiesteuergesetz (EnergieStG) (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S1534; 2008 I. S. 660, 1007), zuletzt geändert durch Art. 18 G vom 22. De- zember 2009 (BGBl. I S. 3950, 3955) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) (2009), in der Fassung der Bekannt- machung vom 28. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), zuletzt geändert durch Art. 6 G vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S.3950, 3953) Europäische Kommission (2006), Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für For- schung, Entwicklung und Innovation, in Mitteilung der Kommission Nr. 2006/C 323/01, Abl. C323, Brüssel, 2006 Europäische Kommission (2008), Rettungspaket für Finanzinstitute in Deutschland, in Staat- liche Beihilferegelung Nr. N625/2008 – Deutschland, K(2008)8629, Brüssel, 2008
  • 53. 49 Europäische Kommission (2009), Vorübergehender Gemeinschaftrahmen für staatliche Bei- hilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmittel in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, in: Mitteilung der Kommission Nr. 2009/C 16/01, Abl. C16, Brüssel, 2009 Europäisches Parlament (2006), Verordnung über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen, in: VO (EG) Nr. 1998/2006 (Abl. L369/5), Brüssel, 2006 Europäisches Parlament (2007), Verordnung über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeu- gen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, in: VO (EG) Nr. 715/2007 (Abl. L717), Brüssel, 2007 Europäische Zentral Bank (2009), Jahresbericht 2008 (Übers. Bundesbank Frankfurt a.M.), Frankfurt am Main, 2009 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) (2008) in der Verfassung der Bekanntma- chung vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982) Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) (2012) in der Verfassung der Bekanntma- chung vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 24. Feb- ruar 2012 (BGBl. I S. 206) Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung (FMStFV) (2008) in der Fassung der Bekannt- machung vom 20. Oktober 2008 (eBAnz. 2008, AT123 V1), Berlin, 2008 GKV-Beitragssatzverordnung (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 2008 (BGBl. I S.2109), zuletzt geändert durch Art. 14 G vom 02. März 2009 (BGBl. I S. 416, 431) Grundgesetz (GG) (2009) für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2248) Gude, H./Kay, R./Suprinovič, O./Werner, A (2010), Deckung des Fach- und Führungskräfte- bedarfs in kleinen und mittleren Unternehmen, in: KfW, Creditreform, IfM, RWI, ZEW (Hrsg.), Konjunkturelle Stabilisierung im Mittelstand – aber viele Belastungsfaktoren bleiben.
  • 54. 50 MittelstandsMonitor 2010 – Jährlicher Bericht zu Konjunktur- und Strukturfragen kleiner und mittlerer Unternehmen, Frankfurt am Main, 2010, S.109-143 Happe, V., Horn, G., & Otto, K. (2012). Das Wirtschaftslexikon (Bd. 1211). (Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Bonn, 2012 Körperschaftsteuergesetz (KStG) (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Okto- ber 2002 (BGBl. I S. 4144), zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S.3950, 3952) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (2010), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 668) Münchau, W. (2008). Flächenbrand - Krise im Finanzsystem (Bd. 746). (Bundeszentrale für politische Bildung, Hrsg.) Bonn: Carl Hanser Verlag München., 2008, Bonn Regelsatzverordnung (RSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juni 2004 (BGBl. I S. 1067) Regelsatzverordnung (RSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juni 2004 (BGBl. I S. 1067), zuletzt geändert durch Art. 1 vom 20. November 2006 (BGBl. I S. 2657) Regelsatzverordnung (RSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. Juni 2004 (BGBl. I S. 1067), zuletzt geändert durch Art. 17, 18 vom 02. März 2009 (BGBl. I S. 416, 432) Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung (2011), in der Fassung der Be- kanntmachung vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2332)
  • 55. 51 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung (2009), in der Fassung der Be- kanntmachung vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 29.05.2009 (BGBl. I S. 1223) Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung (2009), in der Fassung der Be- kanntmachung vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Art. 10, 11 & 12 G vom 02.03.2009 (BGB. I S. 416, 430) Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung (2011), in der Fassung der Be- kanntmachung vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt ge- ändert durch Art. 13 G vom 24.03.2009 (BGBl. I S. 416, 430) Umsatzsteuergesetz (UStG) (2009), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), zuletzt geändert durch Art. 5 G vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S.3950, 3953) U.S. House of Representatives (2010), Section 1451 – National Mortgage Association, in Ti- tle 12 – Banks and Banking, Chapter 11A – Federal Home Loan Mortgage Corporation of the United States Code (U.S.C), Washington D.C., 2010 U.S. House of Representatives (2010), Section 1716 – National Mortgage Association, Title 12 – Banks and Banking, Chapter 13 – National Housing of the United States Code (U.S.C), Washington D.C., 2010 Terberger, E. (2009). Subprime-Krise, strukturierte Finanzierung und die Förderung der Mik- rokreditvergabe. Finanzmärkte im Umbruch: Krise und Neugestaltung , Vierteljahreshefte zur Wirtschaftforschung (Heft 1, 78. Jahrgang), Berlin, 2009, S. 42-45 Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2009 (BGBl. I S.416, 428)
  • 56. 52 Internetverzeichnis Deutsche Bundesbank (2012), Zeitreihe BQ1720: Verschuldung der Gebietskörperschaften – Verschuldung insgesamt, von: http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?lang=de&open=&func=row&tr=BQ172 0, 26.03.2012 – 20.36 Board of Governors of the Federal Reserve System (2012), Open Market Operations Archive, von http://www.federalreserve.gov/monetarypolicy/openmarket_archive.htm#2000, 30.01.2012 – 20.55 Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (2012), Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin, von http://www.fmsa.de/de/fmsa/soffin/instrumente/massnahmen-aktuell/, 03.03.2012 – 20.15 Bundesfinanzministerium (2012), Wirtschaftsfonds Deutschland stärkt Unternehmen in der Krise, von: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Gesellschaft__und__Zu kunft/themenschwerpunkt__konjunkturpakete/Wirtschaftsfonds__Deutschland__Haupt.html, 24.03.2012 – 12.48 Bureau of Labor Statistics (2012), Archived Consumer Price Index Detailed Report Infor- mation, von http://www.bls.gov/cpi/cpi_dr.htm#2000, 30.01.2012 – 21.07 Deutscher Mieterbund (2012), Frage 6, von http://www.mieterbund.de/frage6.9.html, 09.03.2012 – 22.33 European Banking Federation (EBF) (2012), Euribor rates, von http://www.euribor- ebf.eu/euribor-org/euribor-rates.html, 30.01.2012 – 21.15 European Central Bank – Eurosystem (2012), Key ECB interest rates, von http://www.ecb.int/stats/monetary/rates/html/index.en.html, 30.01.2012 – 20.15 European Central Bank – Eurosystem (2012), Statistical Data Warehouse, von http://sdw.ecb.europa.eu/browse.do?node=bbn135, 02.03.2012 – 21.15 European Central Bank – Eurosystem (2012), The Harmounised Index of Consumer Price (HICP), von http://www.ecb.int/stats/prices/hicp/html/inflation.en.html, 30.01.2012 – 20.45