Der Vortrag gibt einen Kurzüberblick über zukunftsweisende Marketingstrategien für die speziellen Anforderungen und Chancen bei Start Up Unternehmen. Inhalte sind u.a.: Ziel- und Zielgruppendefinition, nachhaltige Positionierung und Differenzierung eines Unternehmens und Markenpräsenz. Wie kann ein Jungunternehmen zielführende Kommunikation bei Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Geldgebern sicher stellen. Warum Bio-Bullshit-Bingo keinen Sinn macht und warum Werte wichtiger als Margen sind. An Hand von Praxisbeispielen werden unterschiedliche Lösungswege aufgezeigt.
Ralph J. Schiel ist diplomierter Kommunikationsdesigner der Fachhochschule Konstanz und Geschäftsleiter der Werthaltigkeitsagentur naturblau+++ (http://www.naturblau.de).
Seit rund 10 Jahren beschäftigt er sich mit nachhaltiger Markenführung und verantwortungsvollem Marketing. Bei den Wirtschaftsjunioren Konstanz-Hegau leitet er den Arbeitskreis Innovation und Ressourcen, ist dabei die Regionalgruppe Konstanz bei der Gemeinwohl-Ökonomie mit auf zu bauen und engagiert sich u.a. bei Wirtschaft Pro Klima, B.A.U.M. e.V., Transition Initiative Bodensee und Clean Energy Projekt.
2. 01. Was kann Marketing?
Zahl der Tränen +++ Worüber ich zuletzt geweint habe
1000
800
600
400
200
0
Untergang Schindlers Full Metal Sissi Bambis Mutter
der Titanic Liste Jacket hat Heimweh stirbt
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3. 01. Was kann Marketing?
+++ Emotionalisierung bewegt mehr
als nackte Fakten
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Quelle: Walt Disney , 1942, Filmstill, http://forum.bodybuilding.com/showthread.php?t=150678403
4. 01. Was kann Marketing?
„Marketing muss das Herz ansprechen,
der Kopf sollte danach aber trotzdem
anerkennend nicken.“
(Dr. Katharina Frosch)
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5. 02. Hintergrund
„Es ist wieder einmal an der Zeit, uns die wichtigste aller
Fragen zu stellen: Welchem Zweck dient ein Unternehmen?“
(Handy, 2002)
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6. 02. Hintergrund
Wirtschaft, die nur auf Geldgewinn ausgerichtet ist, ist „wi-
dernatürlich“. Eine Gemeinschaft ist auf das „gerechte Gute“
verpflichtet, das „ihr zuträglich ist“ (= Gemeinwohl).
Aristoteles, „Politik, Buch III, Kap 12, 384 - 322 v. Chr
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7. 02. Hintergrund
Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl,
insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen
Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebens-
haltung aller Volksschichten.
Art. 151, Bayrische Verfassung, 1946
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8. 02. Hintergrund
„Der Mensch ist berufen, (…) seine Gaben (…) zu seinem und
der anderen Wohl zu enfalten.“
Art. 1, Verfassung von Baden-Württemberg
„Die Schweizerische Eidgenossenschaft (…) fördert die ge-
meinsame Wohlfahrt.“
Art. 2, Schweizer Bundesverfassung
„Die oberste Staatsaufgabe ist die Förderung der gesamten
Volkswohlfahrt.“
Art. 14, Verfassung Liechtenstein
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9. 03. Definitionen
03.1 Begriff Marketing
Branding
Controlling
Balanced Score Card
Kommunikationspolitik
Distributionspolitik
Produkt-/DL-Politik
Preispolitik
Markt- und Meinungsforschung
Wettbewerbs- Handels- & Patentrecht
Betriebs- und Volkswirtschaftliche Bedingungen
Marketinggebäude Bodo Wiska, Berlin, August 2006, unter GNU-FDL gestellt
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10. 03. Definitionen
03.2 Begriff Nachhaltigkeit
„Dauerhafte (nachhaltige) Entwicklung ist Entwicklung, die die
Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass
künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befrie-
digen können“
Definition gemäß dem Brundtland-Bericht 1987
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13. 04. Marketingaktivitäten
04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik
04.1.1 Die Macht des Mainstream
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14. 04. Marketingaktivitäten
04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik
04.1.1 Die Macht des Mainstream
+ Schwarmdummheit
„Je länger ein Kollektiv an der Lösung herumdoktert, desto falscher
wird die kollektive Antwort ausfallen.“
Die Neigung, seine eigene Meinung nach den Meinungsumfragen zu
richten.
+ Beipiel: Politik - insbes. im Wahljahr 2013
+++ Start-Ups +++
keine bestehenden - vermeindlich - unternehmerischen Zwänge
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15. 04. Marketingaktivitäten
04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik
04.1.1 Die Macht des Mainstream
Gegenläufiger Weg
Weg von der bequemen Mehrheitsmeinung, hin zu einem eigenen
Standpunkt. Offensiv vertretene und gelebte Überzeugungen.
„Die Kunden wissen erst was sie wollen, wenn man es ihnen zeigt.“
(Steve Jobs)
Das Gegenteil von Kundenorientierung und Marktforschung ist Mut
und Autorität.
+++ Start-Ups +++
Me-too sucks. Nur besonders kreative & innovative Unternehmen ha-
ben die geringste Mortalitätsrate.
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16. „Wer der Herde folgt, läuft immer nur Ärschen hinterher.“
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Quelle: http://www.spassmusssein.net/tag/lauft-arschen-hinterher/
17. 04. Marketingaktivitäten
04.1 Produkt- Dienstleistungspolitik
04.1.2 Qualität beim Produkt
+ Qualität im Herstellungsprozess
+ Ernähren jeden Beteiligten im Herstellungsprozess
+ Land- und Energieverbrauch
+ Langlebigkeit
+ Umweltverträglichkeit
+ emotionale Beziehung zwischen Mensch und den ihn
umgebenden Dingen
+ Geschichte zu dem Produkt erzählen können
+ mehrWert generieren
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18. Qualität setzt sich durch
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Quelle: http://pix.ilikr.net/just-a-little-joke-foto-sent-by-claudi-milz-thanx/8957.html
27. 04. Marketingaktivitäten
04.2 Preispolitik
04.2.1 Preisgestaltung
So müssen Produkte mit Zukunftsperspektive sein:
· weniger
· wertvoller
· teurer
· fairer
-> also preiswerter
Wertvolle Produkte produzieren, handeln und kaufen, statt billige.
Nachhaltigere Produkte, sind in der Konsequenz die preis-
werteren Produkte.
+++ Start-Ups +++
In Zukunft werden sich nur noch extrem billige oder extrem wertvolle
Produkte verkaufen lassen. Der Zwischenbereich schrumpft.
naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 27
28. 04. Marketingaktivitäten
04.2 Preispolitik
04.2.2 Finanzierung
„Das Leben ist ungerecht, „Leistung aus Leidenschaft“
aber denke daran: Nicht im- + Renditestreben von 25 Prozent
mer zu Deinen Ungunsten.“ auf das Eigenkapital
Josef Ackermann + beim Kunden 1-2 Prozent auf
Spareinalgen
+++ Start-Ups +++
Banken verleihen Regenschirme. Außer wenn es regnet.
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30. 04. Marketingaktivitäten
04.2 Preispolitik
04.2.2 Finanzierung
Vorteile nachhaltig wirtschaftende „grüne“ Banken
+ zielgerichtet sozial-ökologischen Investitionen
+ umfassende Transparenz
+ Bei Geldanlage sind Unternehmen oder Staaten tabu, die mit der
Herstellung von Waffen und Atomkraftwerken, mit Kinderarbeit
oder genveränderten Pflanzen und Saatgut Gewinne machen.
+ man kann bei jedem Bezahlvorgang zeigen, dass man bei einer
„grünen Bank“ ist
http://www.utopia.de/ratgeber/gruenes-banken-brevier-alternative-bankinstitute
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31. 04. Marketingaktivitäten
04.2 Preispolitik
04.3 Konditionspolitik - Bsp. AGB naturblau vorher
Allgemeine Geschäftsbedingungen Web der conactor GbR Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der conactor GbR
1 Geltungsbereich 11 Korrekturen, Freigabe 1. Geltungsbereich 8. Korrekturen, Freigabe
1.1 conactor erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch 11.1 Die erste Korrektur wird nicht in Rechnung gestellt. Alle anderen Leistungen (jede weitere Korrektur, Autorenkorrekturen, Korrekturen nach 1.1 conactor erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingun- 8.1 Die erste Korrektur wird nicht in Rechnung gestellt. Alle anderen Leistungen (jede weitere Korrektur,
Geltung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, auch wenn sie nicht neuem Briefing und Korrekturen nach bereits erfolgter Freigabe oder Abnahme etc.) werden je nach Aufwand berechnet.
noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt worden sind. 11.2 Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
gen. Diese haben auch Geltung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Autorenkorrekturen, Korrekturen nach neuem Briefing und Korrekturen nach bereits erfolgter Freigabe
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur wirksam, 11.3 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, Handelsgesetzbuches ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt worden oder Abnahme etc.) werden je nach Aufwand berechnet.
wenn conactor sie schriftlich bestätigt. funktionsmäßige und inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Die Freigabe stellt die Abnahme der Leistungen conactors i.S.d. sind. 8.2 Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
1.3 Neufassungen der AGB von conactor werden Bestandteil dieses Vertrages, wenn der Auftraggeber ihnen nicht nach einer Frist von zwei § 640 BGB dar. 1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des 8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die
Wochen nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme widerspricht. 11.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen/abgenommenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und anderen Arbeiten entfällt jede Haftung Kunden, sind nur wirksam, wenn conactor sie schriftlich bestätigt. Verantwortung für die technische, funktionsmäßige und inhaltliche Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Die
conactors.
2 Vertragsschluss 1.3 Neufassungen AGB von conactor werden Bestandteil dieses Vertrages, wenn der Auftraggeber ihnen nach einer Freigabe stellt die Abnahme der Leistungen von conactor i.S.d. § 640 BGB dar.
2.1 Angebote von conactor sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggebern und conactor kommt erst durch schriftliche Bestätigung 12 Produktionsüberwachung Frist von zwei Wochen nach der Möglichkeit zur Kenntnisnahme nicht widerspricht. 8.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen/abgenommenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und anderen
durch conactor zustande. 12.1 Die Produktion wird von conactor nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Arbeiten entfällt jede Haftung von conactor.
2.2 conactor ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr kostenlos angebotene Leistungen einzustellen, ohne dass dem Auftraggebern hieraus conactor ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. 2. Vertragsschluss
Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche erwachsen. 12.2 Übernimmt conactor die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei 2.1 Angebote von conactor sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und conactor kommt erst durch 9. Produktionsüberwachung
2.3 conactor berechnet die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. conactor von der Haftung frei.
schriftliche Bestätigung des Auftrags des Auftraggebers durch conactor zustande. 9.1 Die Produktion wird von conactor nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche
12.3 conactor kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios] - die vom
3 Kündigung Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für conactor deren fachliches Können oder handwerkliche 2.2 conactor ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr kostenlos angebotene Leistungen einzustellen, ohne dass dem Auftrag- Vereinbarung, so ist conactor ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
3.1 Bei Verträgen mit fester Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus einem Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind. geber hieraus Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche erwachsen. 9.2 Übernimmt conactor die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen. Der
wichtigen Grund bleibt unberührt. 2.3 conactor berechnet die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Auftraggeber stellt hierbei conactor von der Haftung frei.
3.2 Ein außerordentlicher Kündigungsgrund besteht insbesondere für die jeweils andere Vertragspartei, wenn: 13 Verbotenes Material 9.3 conactor kann Personen oder Drittfirmen [z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien,
3.2.1Seitens eines Dritten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt, das Illegales, gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, pornographisches, rassistisches oder anderes verbotenes Material oder Anleitungen
Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; zu Straftaten dürfen nicht erstellt, angeboten, weitergeleitet oder veröffentlicht werden.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte Belichtungsstudios] - die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für
3.2.2der Vertragspartner die Verletzung einer wesentliche Verpflichtung (Kardinalpflicht) aus dem Vertragsverhältnis trotz Abmahnung fortsetzt; 3.1 Alle von conactor erbrachten Arbeiten (z.B. Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, conactor deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.
3.2.3der Vertragspartner mit einer geschuldeten Leistung trotz Mahnung und Fristsetzung von mindestens vier Wochen schuldhaft in Verzug ist. 14 Recht zur Sperrung Fotografien, etc.) unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch
14.1 Wird dem Auftraggeber ein Verstoß gegen die gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen oder gegen die Gepflogenheiten des Internets dann, wenn die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 10. Belegmuster
4 Urheberrecht und Nutzungsrechte vorgeworfen oder wird verbotenes Material gem. Ziffer 13 veröffentlicht, ist conactor berechtigt, jegliche Leistungen sofort einzustellen 3.2 Sämtliche über die urheberrechtlich geschützten Arbeiten von conactor erteilten Aufträge sind auf die Einräumung Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten Werken conactor zehn bis zwanzig
4.1 Alle von conactor erbrachten Arbeiten (z.B. Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Fotografien, etc.) unterliegen und die betroffene(n) Internetseite(n) bis zur Vorlage einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung aus dem Internet zu entfernen. Einer
dem Urheberrechtsschutz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche von Nutzungsrechten an diesen Werken gerichtet. einwandfreie, ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und
vorherigen Warnung oder Abmahnung bedarf es nicht.
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 14.2 conactor ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, sperren zu lassen und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde unter Verwendung 3.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von conactor weder im Original noch Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.
4.2 Sämtliche über die urheberrechtlich geschützten Arbeiten conactors erteilten Aufträge sind auf die Einräumung von Nutzungsrechten an der Leistungen von conactor sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internets wiederholt missachtet oder versucht, sich bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ist eine Vergütung
diesen Werken gerichtet. unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des Internets zu verschaffen. nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. 11. Gewährleistung, Haftung
4.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von conactor weder im Original noch bei der Reproduktion 14.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz gegen conactor wegen der Sperrung der Internetseite(n) wird auch im Falle der 3.4 conactor überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts 11.1 conactor verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene
verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag Zurückweisung des Vorwurfs eines Rechtsverstoßes nicht begründet.
für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, etc. des Auftraggebers sorgfältig zu behandeln.
4.4 conactor überträgt dem Auftraggebern die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, 15 Belegmuster an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung 11.2 Im Falle eines Sachmangels einer Werkleistung von conactor, sind die Gewährleistungsansprüche des Auftrag-
wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten Werken conactor zehn bis zwanzig einwandfreie, ungefaltete der Vergütung über. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber gebers zunächst auf Nachbesserung des Werkes beschränkt. Dies gilt nicht im Falle des wiederholten Scheiterns
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogener Organisations- und eines Nachbesserungsversuchs. Abweichungen in der künstlerischen Gestaltung gelten nicht als Sachmangel.
verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations-
Materialkosten, Zusatzleistungen u. verauslagten Fremdkosten. 11.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme/Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber
und Materialkosten, Zusatzleistungen u. verauslagten Fremdkosten. 16 Gewährleistung, Haftung
4.5 conactor behält sich vor, den Auftraggebern im Rahmen eigener Public Relations, z.B. in ihrer Auftraggeberliste, zu nennen und die 3.5 conactor behält sich vor, den Auftraggebern im Rahmen eigener Public Relations, z.B. in ihrer Auftraggeberliste, zu conactor geltend zu machen.
16.1 conactor verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Inhalte, Vorlagen, Filme,
Auftragsarbeiten (z.B. in Portfolios, Bücher, im Webspace, etc.) zu publizieren. Displays, Layouts, etc. des Auftraggebers sorgfältig zu behandeln. nennen und die Auftragsarbeiten (z.B. in Portfolios, Büchern, im Webspace, etc.) zu publizieren. 11.4 conactor versichert, dass ihnen keine Rechte Dritter bekannt sind, welche die vereinbarte Nutzung der von ihr
4.6 conactor hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung 16.2 Im Falle eines Sachmangels einer Werkleistung conactors, sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zunächst 3.6 conactor hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des ausgeführten Leistungen durch den Auftraggeber beeinträchtigen könnten. conactor übernimmt jedoch keine
berechtigt conactor zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. auf Nachbesserung des Werkes beschränkt. Dies gilt nicht im Falle des wiederholten Scheiterns eines Nachbesserungsversuchs. Rechts auf Namensnennung berechtigt conactor zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens Haftung dafür, dass das die Werkleistung frei von Rechten Dritter ist.
nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu Abweichungen in der künstlerischen Gestaltung gelten nicht als Sachmangel. beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD 11.5 Die Haftung von conactor für Mangelschäden oder Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzung, Verzug,
machen, bleibt unberührt. 16.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme/Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber conactor geltend zu machen.
4.7 Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder Dritter haben keinen Einfluß auf die üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Unmöglichkeit oder Delikt ist auf den Materialwert der Werkleistung beschränkt. Dies gilt nicht im Falle der
16.4 conactor versichert, dass ihr keine Rechte Dritter bekannt sind, welche die vereinbarte Nutzung der von ihr ausgeführten Leistungen durch
Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. den Auftraggeber beeinträchtigen könnten. conactor übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass die Leistungen frei von Rechten Dritter sind. 3.7 Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder Dritter haben Verletzung einer Kardinalpflicht aus dem Vertrag, wenn conactor grobes Verschulden zu Last fällt oder für Schäden
16.5 Die Haftung conactors für Mangelschäden oder Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit oder Delikt sowie die keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. aufgrund einer Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers. In jedem Fall ist die Haftung
5 Pflichten des Auftraggeber Haftung für Datenverlust beim Auftraggeber ist auf den Wert der Gegenleistung für den Auftrag beschränkt. Dies gilt nicht im Falle von conactor auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
5.1 Zu Beginn des Auftrages stellen conactor und der Auftraggeber ein individuelles, auftragsbezogenes Lasten- und Pflichtenheft zusammen. der Verletzung einer Kardinalpflicht aus dem Vertrag, wenn conactor grobes Verschulden zu Last fällt oder für Schäden aufgrund einer 4. Vergütung 11.6 conactor verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine Haftung für
Dieses wird Bestandteil des Auftrages. Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers. In jedem Fall ist die Haftung conactors auf vertragstypische,
5.2 Der Auftraggeber hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen in digitaler Form an conactor unverzüglich zu erteilen. 4.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Erfüllungsgehilfen übernimmt conactor jedoch nur im Falle eines groben Verschuldens leitender Erfüllungsgehilfen
vorhersehbare Schäden begrenzt.
Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Leistungszeit für conactor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 16.6 conactor verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen übernimmt Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine oder für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers. In diesem Fall
seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. conactor jedoch nur im Falle eines groben Verschuldens leitender Erfüllungsgehilfen oder für Schäden aufgrund einer Verletzung des anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen ist die Haftung von conactor auf den vorhersehbaren, typischen Schaden bei Werkleistungen der geschuldeten Art
Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Auftraggeber für den eventuellen Missbrauch. Lebens, Körpers oder Gesundheit des Auftraggebers. In diesem Fall ist die Haftung conactors auf den vorhersehbaren, typischen Schaden Mehrwertsteuer zu zahlen sind. beschränkt.
5.3 Die Belästigung anderer Internet-Nutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlung ist untersagt. bei Werkleistungen der geschuldeten Art beschränkt. 4.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die 11.7 Sofern conactor notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungs-
5.4 Der Auftraggeber trägt für alle Informationen und sämtliches Material, das er conactor im Rahmen der Vertragsausführung überlässt 16.7 Sofern conactor notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von conactor.
die alleinige Verantwortung. Inhalte des Auftraggebers sind für conactor fremde Inhalte im Sinne von §§ 8 ff. Teledienstgesetz. Vergütung für die Nutzung. gehilfen von conactor. conactor haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
conactor haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
16.8 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die 4.3 Werden die Arbeiten von conactor für einen anderen Zweck oder in einem größeren Umfang als ursprünglich ver- 11.8 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber über
6 Pflichten conactors Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für formale u. inhaltliche Fehler [z.B. Rechtschreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet einbart genutzt, so ist conactor berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nach zu berechnen. nimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für formale u. inhaltliche Fehler [z.B. Recht-
6.1 Die Dienstleistung conactor beinhaltet die Planung und Programmierung von Internetseiten für die Onlinenutzung. conactor nicht. 4.4 Sämtliche Tätigkeiten von conactor sind kostenpflichtig, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes verein- schreibungen, Übersetzungen, Fakten] haftet conactor nicht.
6.2 Der Umfang und die Fälligkeit der geschuldeten Dienstleistung ergibt sich direkt aus dem Vertrag. 16.9 Für Geschäfte, die der Auftraggeber unter Nutzung der Leistungen conactors mit Dritten schließt, über nimmt conactor keine Haftung. bart. Dies gilt auch für Entwürfe und sonstige Vorarbeiten.
6.3 Weitere Vertragspflichten conactors ergeben sich aus dem auftragsbezogenen Lasten- und Pflichtenheft. 16.10 conactor prüft die Kundenangaben nicht auf rechtliche, wettbewerbliche und urheberrechtliche Zulässigkeit. Die Freiheit von Ansprüchen
4.5 Nutzt der Auftraggeber einen Entwurf oder eine Vorarbeit nicht oder nicht in dem geplanten Umfang, so ist conac- 12. Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
Dritter wird von conactor nicht gewährleistet, soweit es nicht die Eigenleistung von conactor betrifft.
7 Vergütung tor dennoch berechtigt, die vereinbarte Vergütung hierfür zu berechnen. 12.1 Im Rahmen des übernommen Auftrages besteht für conactor Gestaltungsfreiheit. Abweichende Auffassungen zu
7.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt 17 Domains 4.6 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Erstellung oder Verschaffung von Entwürfen oder der künstlerischen Gestaltung einer Leistung begründen keinen Sachmangel. Wünscht der Auftraggeber während
auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die 17.1 conactor haftet weder für die Inhalte der vom Auftraggeber gewünschten oder zur Verfügung gestellten Domain(s) noch dafür, dass diese sonstigen Vorarbeiten, ist nicht branchenüblich. oder nach der Produktion Änderungen in der künstlerischen Gestaltung, so hat er die Mehrkosten zu tragen. conac-
Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind. frei von Rechten Dritter sind. tor behält den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte oder begonnene Leistungen.
7.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. 17.2 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Zuweisung einer bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.
7.3 Werden die Arbeiten conactors für einen anderen Zweck oder in einem größeren Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist 5. Sonderleistungen, Fremdleistungen, Auslagen und Spesen 12.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann
17.3 Wenn ein Dritter die Löschung, Aufgabe oder Herausgabe einer Domain oder Subdomain verlangt, ist conactor unverzüglich zu
conactor berechtigt, die Vergütung für die zusätzlichen Nutzungen nach zu berechnen. benachrichtigen. Conactor ist zur Aufgabe der Domain oder Subdomain berechtigt, wenn: 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder conactor eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann
7.4 Sämtliche Tätigkeiten conactors sind kostenpflichtig, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch für 17.3.1 der Dritte dies verlangt, Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen conactor auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
Entwürfe und sonstige Vorarbeiten. 17.3.2 der Auftraggeber sich nicht schriftlich verpflichtet, conactor von sämtlichen Ansprüchen, Aufwendungen und Schäden aus einer SDSt/AGD gesondert berechnet. bleibt davon unberührt.
7.5 Nutzt der Auftraggeber einen Entwurf oder eine Vorarbeit nicht oder nicht in dem geplanten Umfang, so ist conactor dennoch berechtigt, gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Dritten freizustellen und 5.2 Die Arbeitszeit wird in „25er“-Zeiteinheiten erfaßt [15 Minuten = 0,25 Std.]. Die kleinste abrechenbare 12.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller an conactor übergebenen Vorlagen berechtigt ist (z.B. Bild-
die vereinbarte Vergütung hierfür zu berechnen. 17.3.3 der Auftraggeber keine Prozesssicherheit für ein gerichtliches Verfahren über zwei Instanzen stellt.
7.6 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Erstellung oder Verschaffung von Entwürfen oder sonstigen Vorarbeiten, ist Zeiteinheit ist 30 Minuten [0,5 Std.]. recht, Rechte an Texten, Schriftlizenzen, Kennzeichen, etc.). Der Auftraggeber stellt conactor für alle etwaigen
17.4 Der Auftraggeber stellt conactor von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer Domain oder Subdomain frei.
nicht branchenüblich. 5.3 conactor ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Ansprüche Dritter wegen einer unberechtigten Nutzung der übergebenen Vorlagen frei.
18 Gestaltungsfreiheit, Vorlagen Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, conactor entsprechende Vollmacht zu erteilen.
8 Sonderleistungen, Fremdleistungen, Auslagen und Spesen 18.1 Im Rahmen des übernommen Auftrages besteht für conactor Gestaltungsfreiheit. Abweichende Auffassungen zu der künstlerischen 5.4 Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen [z.B. Kosten für 13. Abtretungsverbot
8.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Gestaltung einer Leistung begründen keinen Sachmangel. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen in der Bildrechte, Fotoshootings, Lektorat/Korrektorat, Belichtung, Feinscan, Proofs oder Druckaufträge/ Der Auftraggeber ist zur Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit conactor nur mit deren
dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. künstlerischen Gestaltung, so hat er die Mehrkosten zu tragen. conactor behält den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte oder
8.2 Die Arbeitszeit wird in „25er“-Zeiteinheiten erfaßt [15 Minuten = 0,25 Std.]. Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 30 Minuten [0,5 Std.] Überwachung, Kurierkosten, etc.], die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen Zustimmung oder nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung über den Bestand eines Anspruchs berechtigt.
begonnene Leistungen.
8.3 conactor ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu 18.2 conactor ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, sperren zu lassen und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde unter Verwendung separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, conactor entsprechende Vollmacht zu erteilen. der Leistungen von conactor sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internets wiederholt missachtet oder versucht, sich 5.5 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt conactor nur aufgrund einer 14. Künstlersozialkasse
8.4 Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen [z.B. Kosten für Bildrechte, Fotoshootings, Lektorat/ unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des Internets zu verschaffen. mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Die von conactor erbrachten Leistungen können künstlerische Inhalte aufweisen und entsprechende
Korrektorat, Belichtung, Feinscan, Proofs oder Druckaufträge/Überwachung, Kurierkosten, etc.], die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. 18.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller an conactor übergebenen Inhalte und Vorlagen berechtigt ist (z.B. Bildrecht, Rechte 5.6 Fremdkosten, die conactor auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden Beitragspflichten bei der Künstlersozialkasse (KSK) auslösen. Mögliche von der KSK erhobene Beitrage,
Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet. an Texten, Kennzeichen, etc.). Der Auftraggeber stellt conactor für alle etwaigen Ansprüche Dritter wegen einer unberechtigten Nutzung
8.5 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt conactor nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen dem Auftraggeber zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt. trägt der Kunde (Auftraggeber). Sowohl auf die Beitragspflicht als auch auf die Erhebung möglicher Beiträge
der übergebenen Vorlagen frei.
Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. 5.7 Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig. durch die KSK hat conactor keinen Einfluss.
8.6 Fremdkosten, die conactor auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen bezahlt hat, werden dem Auftraggeber zum 19 Datenschutzklausel 5.8 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von conactor abgeschlossen wer
Einkaufspreis in Rechnung gestellt. Sämtliche der conactor übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche den, verpflichtet sich der Auftraggeber, conactor im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, 15. Schlussbestimmungen
8.7 Fremdkosten sind nach deren Rechnungsstellung bzw. Erbringung fällig. Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.8 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von conactor abgeschlossen werden, verpflichtet sich erfolgen muss. conactor unterrichtet den Kunden hiermit in Sinne des BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung
der Auftraggeber, conactor im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
5.9 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, 15.2 Erfüllungsort ist der Sitz von conactor.
seiner Firma und Anschrift.
Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Farb-Booklets, Farbausdrucke, Präsentationspappen, Folien 15.3 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses Vertrages ist Konstanz, wenn der Auftraggeber
8.9 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, 20 Abtretungsverbot etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Farb-Booklets, Farbausdrucke, Präsentationspappen, Folien etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Der Auftraggeber ist zur Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit conactor nur mit deren Zustimmung oder nach 5.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem 15.4 Mündliche Nebenabrede sowie Zusicherungen, die den Gegenstand des Vertrages erweitern, benötigen zu ihrer
8.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung über den Bestand eines Anspruchs berechtigt. Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
15.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Vertragslücke aufweisen, so wird
21 Künstlersozialkasse
9 Fälligkeit der Vergütung, Zurückbehaltungsrecht, Verzug Die von conactor erbrachten Leistungen können künstlerische Inhalte aufweisen und entsprechende 6. Fälligkeit der Vergütung die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirk-
9.1 Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar. Beitragspflichten bei der Künstlersozialkasse (KSK) auslösen. Mögliche von der KSK erhobene Beitrage, 6.1 Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach same Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das glei
9.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung fällig. trägt der Kunde (Auftraggeber). Sowohl auf die Beitragspflicht als auch auf die Erhebung möglicher Beiträge Rechnungserhalt zahlbar. che gilt im Falle einer Lücke des Vertrages.
9.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als einem Monat (Anm.: längeren Zeitraum konkret angeben) so ist conactor durch die KSK hat conactor keinen Einfluss. 6.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung fällig.
berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,
1/3 nach Fertigstellung der Hälfte der beauftragen Arbeiten (Anm.: m.E. besser „nach der ersten Präsentation“ oder „nach der
6.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als einem Monat, so ist conactor berechtigt, Stand: März 2010
22 Schlussbestimmungen
Entwurfsphase“ oder einem ähnlichen konkreten Zeitpunkt). 22.1 Erfüllungsort ist der Sitz conactors. angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftrags-
9.4 Bei Zahlungsverzug ist conactor berechtigt, den Zugang des Auftraggebers auf das von conactor erstellte Angebot im Internet bis zum 22.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund dieses Vertrages ist Konstanz, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder ein erteilung, 1/3 nach nach der Entwurfsphase.
Eingang der Zahlung zu sperren. Verzugszinsen werden in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinsatz fällig. Das Recht zur juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 6.4 Bei Zahlungsverzug kann conactor Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. 22.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
22.4 Mündliche Nebenabrede sowie Zusicherungen, die den Gegenstand des Vertrages erweitern, benötigen zu ihrer Wirksamkeit der
10 Eigentum an Leistungen schriftlichen Bestätigung.
10.1 An Entwürfen und Reinzeichungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 7. Eigentumsvorbehalt
10.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen Stand: März 2010 7.1 An Entwürfen und Reinzeichungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertra
wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig gen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine
sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen,
10.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
10.4 Die von conactor dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originale und Computerdaten, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung conactors
die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt
geändert werden. unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
10.5 conactor ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der 7.2 Originale dürfen nur mit Zustimmung von conactor geändert werden.
Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat conactor dem Auftraggeber 7.3 conactor ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber heraus-
Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung conactors geändert werden. zugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren
10.6 Sollte der Kunde die Herausgabe der Daten wünschen, auch bei Kündigung des Vertrages, wird zwischen den Parteien ein Entgelt für den
mit der Herausgabe zusammenhängenden Zeitaufwand fällig.
und zu vergüten. Hat conactor dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Zustimmung von conactor geändert werden.
7.4 Sollte der Kunde die Herausgabe der Daten wünschen, auch bei Kündigung des Vertrages, wird zwischen den
Parteien ein Entgelt für den mit der Herausgabe zusammenhängenden Zeitaufwand fällig.
naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 31
32. 04. Marketingaktivitäten
04.2 Preispolitik
04.3 Konditionspolitik - Bsp. AGB naturblau vorher
„Vertrauen ist größer als die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von naturblau+++
Rechtsabteilung.“
01. Die Basis:
0.1 Die Grundlage der Geschäftsbeziehungen bildet beiderseitiges Vertrauen.
01.2 Das Geschäftsgebaren fundiert auf den Werten ehrbaren Unternehmertums.
02. Wir von naturblau+++
02.1 Wir unterstützen unseren Kunden, seine Marke, Produkte und Dienstleitungen darin,
werthaltig und erfolgreich zu kommunizieren.
02.2 Wir beachten faire Konditionen gegenüber Kunden, Lieferanten und Partnern.
02.3 Preiswerte Qualität steht über Mainstream und Preisdruck.
02.4 Wir setzen Ressourcen mit Bedacht und dauerhaft ein.
02.5 Unser wirtschaftliches Handeln hat ein nachhaltiges Denken zur Grundlage.
02.6 Berufliches und Privates stehen für uns im Einklang.
03. Das Miteinander:
03.1 Gegenseitiger Respekt und beidseitige Wertschätzung stehen im Vordergrund.
03.2 Die Partner legen Wert auf ehrliche, transparente und dauerhafte Geschäftsbeziehungen.
03.3 Die Beteiligten begegnen sich partnerschaftlich und auf Augenhöhe.
03.4 Die Projekte beruhen auf einer freiwilligen Geschäftsbeziehung.
03.5 Geschäftliches und Menschliches werden miteinander verbunden.
03.6 Die Vertragspartner fördern den Erfolg des jeweils Anderen.
03.7 Die Projektpartner sollen voneinander profitieren.
03.8 Das Ziel ist, gemeinsam Sinnvolles zu schaffen.
03.9 Bei den gemeinsamen Projekten beachten die Geschäftspartner regionale Identitäten und den
Erhalt tragfähiger, dezentraler Wirtschaftsstrukturen.
03.10 Alle Beteiligten streben kontinuierlich nach Verbesserung und geben sich gegenseitig Hilfestellung.
03.11 Die Beteiligten achten und fördern die Umsetzung von Umweltschutz- und Sicherheitsbestimmungen
bei Lieferanten, Kunden und Partnern.
03.12 Die Vertragspartner unterstützen sich gegenseitig darin, Umwelt-, Gesundheits- und Gesellschafts-
aspekte in ihrem Tun zu berücksichtigen.
Stand: Juni 2012
+++ naturblau - werthaltige Markenführung +++ Blarerstr. 56 +++ 78462 Konstanz +++
+++ Tel: +49-7531-282 48 90 +++ Fax: +49-7531-282 48 99 +++ info@naturblau.de +++ www.naturblau.de +++ blog.naturblau.de +++
+++ Geschäftsleitung: Ralph J. Schiel +++ USt-IdNr.: DE281458270 +++ Amtsgericht Konstanz +++
+++ Sparkasse Singen-Radolfzell +++ Kto. 4452157 +++ BLZ 692 500 35 +++ IBAN: DE20 6925 0035 0004 4521 57 +++ BIC: SOLA DE S1SNG +++
naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 32
35. 04. Marketingaktivitäten
04.3 Distributionspolitik
04.3.1 Anspruchsgruppen
Stakeholder ist eine Person oder Gruppe , die ein berechtigtes Inter-
esse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat. (An-
spruchsgruppe)
nicht zu verwechseln mit:
Shareholder / Aktionär ist Inhaber eines in der Aktie verkörperten
Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und damit mitglied-
schaftlich an ihr beteiligt. Aktionäre können sowohl natürliche als auch
juristische Personen sein.
naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 35
36. 04. Marketingaktivitäten
04.3 Distributionsspolitik
04.3.1 Anspruchsgruppen
interne Stakeholder externe Stakeholder
Lieferanten
Mitarbeiter Gesellschaft
Manager Unternehmen Staat
Eigentümer Gläubiger
Kunden
naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 36
38. 04. Marketingaktivitäten
04.3 Distributionspolitik
04.3.2 Verantwortung in Unternehmen
Ein verantwortungsvolles Unternehmen übernimmt freiwillig Verant-
wortung für soziale, wirtschaftliche und ökologische Fragen, die mit ih-
ren Stakeholdern zusammenhängen und setzt sich die Maximierung
des Stakeholder Value zum Ziel.
-> Corporate Social Responsibility (CSR)
Theorie des verantwortlichen Unternehmens und zugehöriger stakeholder
naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 38
39. 04. Marketingaktivitäten
04.3 Distributionspolitik
04.3.2 Verantwortung in Unternehmen
„Corporate Social Responsibility (CSR) ist ein Konzept, bei
dem Unternehmen soziale und ökologische Belange in ihren
Geschäftsbetrieb und in ihr Zusammenwirken mit ihren Sta-
keholdern auf freiwilliger Basis einbeziehen.“
(Europäische Kommission, 2006)
naturblau +++ Werthaltige Marketingstrategien für Start Ups +++ TZK Vortragsreihe IMPULSE 2013 +++ 20.03.2013 +++ 39