3. Gegründet am 05. Mai 1949
(ältestes paneuropäisches Organ)
Von der Europäischen Union
unabhängiges, eigenständiges Organ
Sitz in Straßburg
Finanzierung durch Beiträge der
Mitgliedsstaaten
Generalsekretär : Thorbjørn Jagland (seit
2009)
Nicht zu verwechseln mit dem
Europäischen Rat und dem Rat der
Eurpäischen Union (EU-Institutionen)
Überblick
3
4. Mitglieder
Folgende eurpäische Staaten sind keine Mitglieder des Europarats:
Kosovo: völkerrechtlicher Status nicht eindeutig geklärt
Vatikan: lediglich Beobachterstatus
Weißrussland: Beitrittskandidat (seit 1993)
47
4
5. Schließung von zwischenstaatlichen Abkommen (Konventionen) in den
folgenden vier Kernbereichen:
Demokratie
und
Menschen-
rechte
Sozialer
Zusammenhalt
Demokratische
Werte und
kulturelle
Vielfalt
Sicherheit für
den Bürger
Ziele
5
Beispiele
Europäische Menschenrechtskonvention (1950)
Europäische Souialcharta (1961)
Datenschutzkonvention (1981)
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (1995)
6. Vertretung der Mitgliedsstaaten
durch die Außenminister
Organe
Ministerrat
Parlamententische
Versammlung
318 Mitglieder
Mitgliedsstaaten
entsenden je nach
Bevölkerungsgröße ihre
Anzahl an Vertretern
Konferenz der Nicht-
Regierungsorganisationen
Kongress der
Gemeinden und
Regionen
Europäischer
Gerichtshof für
Menschenrechte
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