SlideShare uma empresa Scribd logo
1 de 31
Baixar para ler offline
R F
         W U
 N T
E
Informationen für Arbeitnehmer und
                        Arbeitgeber
Inhalt
                   R F
                W U
          N T
         E
Steuerrechtliche Grundlagen
                                                 R F
                                     W U
                         N T
                  E
   So einfach wollen wir es dem Finanzamt dann doch nicht machen…
Steuerrechtliche Grundlagen
                                      R F
   Problem: Lohn- oder Gehaltserhöhungen erfreuen


                             W U
   sich bei Arbeitnehmern immer geringerer
   Wertschätzung, da ein Großteil der Erhöhung der

   zum Opfer fällt.
                    N T
   Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben



               E                             L
              J
Steuerrechtliche Grundlagen
  Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung:

                                                  R F
  Petra Müller, 28 Jahre
  Single (Steuerklasse 1)
                                      W U
  Keine Kinder



                            N T
  Ausgebildete Krankenschwester; angestellt in einem privaten
  Pflegebetrieb

                    E
Steuerrechtliche Grundlagen
  Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung:

                                                  R F
   Bruttoarbeitslohn

   -Lohnsteuer
                                      W U
                                       1.900,-

                                       201,08
   -Solidaritätszuschlag
   -Kirchensteuer rk
   -AN-Beitrag KV
   -AN-Beitrag PV

                            N T        11,05
                                       18,09
                                       150,10
                                       23,28
   -AN-Beitrag RV
   -AN-Beitrag AV

   Nettoverdient           E           189,05
                                       26,60

                                       1.280,75


    Die gesetzlichen Belastungen betragen 619,25 und damit
    rund 33 %.
Steuerrechtliche Grundlagen
  Effektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller:

                                                      R F
    Gesamtverdienst              1.900,-

                                      W U
    +AG-Anteil KV
    +AG-Anteil PV
    +AG-Anteil RV
    +AG-Anteil AV
                         N T     133,00
                                 18,53
                                 189,05
                                 26,60


    Effektivkosten
                   E
    +Insolvenzumlage             7,79

                                 2.274,97

   Hinzu kommen noch Beiträge für Berufsgenossenschaften
   der Unfallversicherung u.a.
Zielsetzung
                                                    R F
                                         U
     Ziel soll es nun sein, aus dem gleichen Bruttoverdienst
     einen höheren Nettoverdienst zu erreichen.


              Brutto =                 W
              Netto >
                          N T
                    E
  Die ist durch einige steuerrechtliche Kniffe und Gesetzgebungen
  möglich…
Fahrtkosten - Dienstreisen
                                                       R
 privaten PKW Patienten vor Ort aufsuchen und HausbesucheF
 In Pflegebetrieben ist es häufiger üblich, dass Angestellte mit ihrem



                                            U
 tätigen. Diese Fahrten werden im Steuerrecht Dienstreisen genannt.
 Diese können vom Arbeitgeber steuerfrei gem. R 38 LStR 2005, R 9.5
 LStR 2008 wie folgt ersetzt werden.
                                          W
                             N T
        Benutzt ein Arbeitnehmer einen eigenen PKW, können ihm
        die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder pauschal


                      E
        0,30 EUR für jeden gefahrenen Kilometer steuerfrei ersetzt
        werden. Zu den tatsächlichen Kosten gehören neben den
        laufenden Kosten die Abschreibung sowie
        Finanzierungskosten zur Anschaffung des Fahrzeugs.
        Der Pauschalsatz enthält keine anfallenden Parkgebühren oder
        Unfallkosten, welche ggf. zusätzlich steuerfrei erstattet werden
        können.
Fahrtkosten - Dienstreisen
                                                   R F
  Nach Reisekostengrundsätzen können folgende Fahrtkosten
  steuerfrei erstattet werden:



                                       W U
  • Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte,




                          N T
  • Fahrten zwischen auswärtiger Unterkunft und auswärtiger Tätigkeitsstätte,

  • Fahrten zwischen mehreren auswärtigen Tätigkeitsstätten innerhalb

                    E
  desselben Dienstverhältnisses,

  • Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten innerhalb
  desselben Dienstverhältnisses und

  • Fahrten innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgeländes.
Fahrtkosten – Wohnung /
Arbeitsstätte
 Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen
                                                    R F
 Fahrtkostenersatz oder Sachbezug (z.B. Jobticket) für die Wege



                                       W U
 zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, können diese
 Arbeitgeberleistungen ab dem ersten Entfernungskilometer mit
 15% pauschal besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung hat



                           N T
 als positiven Effekt, die Sozialversicherungsfreiheit der
 Fahrtkostenerstattung zur Folge.


                     E
Fahrtkosten - Tankgutscheine
                                                  R F
 Dem Arbeitgeber ist es gestattet, seinem Arbeitnehmer monatliche

 steuerfrei auszustellen.

                                      W U
 Sachbezüge als Warengutscheine in Höhe von 44,- € (brutto)

 Diese Warengutscheine können in Form von Tankgutscheinen
 ausgestellt werden.

  Jedoch Vorsicht!
                          N T
                     E
  Die rechtlich formalen Anforderungen an
  die Ausstellung von Tankgutscheinen sind
  sehr hoch!
Fahrtkosten - Tankgutscheine
 Folgende Anforderungen müssen vorliegen:
                                                    R F
 mit dem Arbeitgeber geschlossen werden

                                        W U
 • Vereinbarung mit einer bestimmten Vertragstankstelle muss




                           N T
 • eine entsprechende Tankkarte muss bei der Tankstelle
 hinterlegt sein und verbleiben; die Tankkarte darf nicht
 mitgenommen werden, da sie sonst wie ein Zahlungsmittel

                     E
 (Kreditkarte) genutzt wird und Barlohn darstellt

 • eine betragsmäßige Begrenzung der Tankung darf nicht
 erfolgen, da es sich um einen Sachbezug handelt (die
 Literangabe ist entscheidend)
Fahrtkosten - Tankgutscheine
                                                       R F
 • die Grenze von 44,- € darf auf keinen Fall überschritten werden,



                                          W U
 da ansonsten der gesamte Betrag zu Barlohn und somit
 steuerpflichtig wird; der Arbeitnehmer hat die Tankrechnung
 dann selber zu tragen



                             N T
 • der Arbeitnehmer darf den getankten Betrag nicht
 „vorstrecken“, da es sich dann automatisch um Barlohn handelt

                       E
 • die Erstattung nicht in Anspruch genommener Beträge in Geld
 ist nicht zulässig
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-
und Nachtarbeit

                                                   R F
  Natürlich sind Arbeitszeiten an Sonntagen, Feiertagen oder bei Nacht im




                                      W U
  Bereich der Pflege und Heilberufe Gang und Gebe.

  Arbeitgeber können diese Arbeitszeiten mit steuer- und


                            T
  sozialversicherungsfreien Zuschüssen fördern.



                          N
                    E
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-
und Nachtarbeit

                                               R
   Voraussetzung für diese Zuschläge treffen zu… F
                                   W U
   … für Arbeiten in den begünstigten Zeiten



                       N T
   … für tatsächlich geleistete Arbeiten (Stichwort „monatlicher
   Stundenzettel“)

                  E
   … neben dem Grundlohn (zusätzlich zum regulären
   Festgehalt)
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-
und Nachtarbeit

                                                 R F
    Die Zuschläge teilen sich nach folgenden Kriterien auf:




                                     W U
    Nachtarbeit: 25% (von 20 Uhr bis 6 Uhr) bzw. 40% (von
    0 Uhr bis 4 Uhr; bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr)




                        N T
     Sonntagsarbeit: 50% (als Sonntagsarbeit gilt auch die
     Arbeit am Montag von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die


                 E
     Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde)


      Gesetzliche Feiertage: 125% (als Feiertagsarbeit gilt
      auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages
      von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr
      aufgenommen wurde
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-
und Nachtarbeit
  Beispiel:

                                                             R F
  Petra Müller arbeitet in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr. Ihr Stundenlohn beträgt 16 €.


  werden:

                                              W U
  Folgender Nachtzuschlag kann steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt


  • 22 Uhr – 0 Uhr: 2 Std. * 16 €
  = 32 € *25%

                                    N T                           8,00 €



                         E
  • 0 Uhr – 4 Uhr: 4 Std. * 16 €
  = 64 € * 40%

  • 4 Uhr – 6 Uhr: 2 Std. * 16 €
  = 32 € * 25%
                                                                  25,60 €


                                                                  8,00 €

  Nachtzuschlag insg. Stf./Svf.                                   41,60 €
Kindergartenzuschüsse
                                                  R F
                                     W U
  Bar- oder Sachleistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung von nicht
  schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren
  Einrichtungen zählen ebenfalls nicht zum lohnsteuer- und
  sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.



                         N T
  Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber
  beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt.



                   E
Gesundheitsförderung
   Körperliche anstrengende Arbeiten gehören zum
                                                  R F
   Tagesgeschäft im Pflegebereich.
                                       U
   Der Gesetzgeber fördert Gesundheitsmaßnahmen des

                                     W
   Arbeitgebers mit Steuer- und SV-Freiheit.


   Darunter fallen…
                        N T
   • Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter

                  E
   Belastungen des Bewegungsapparates (z.B. Massagen)
   • gesundheitsgerechte betriebliche
   Gemeinschaftsverpflegung
   • psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller
   Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz
   • Suchtmittelkonsum (z.B. Rauchfrei im Betrieb, etc.)
Gesundheitsförderung
 Entsprechende Leistungen müssen vom Arbeitgeber
                                                   R
 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn des
                                                     F
 Arbeitnehmers erbracht werden.


                                      W U
 Der Höchstbetrag für Leistungen zur betrieblichen
 Gesundheitsförderung beträgt 500,- € pro Jahr je
 Arbeitnehmer.


                          N T
  Vorteil für den Arbeitnehmer: Entspanntes und stressfreies

                   E
  Arbeiten, Abwechslung im Betriebsalltag

  Vorteil für den Arbeitgeber: Geringerer Krankenstand bzw.
  Arbeitnehmerausfall

                    WIN-WIN-Situation
Computer / Internetnutzung
                                                   R F
 Die Überlassung eines betrieblichen – also im Eigentum des


                                         U
 Pflegebetriebes verbleibenden - Computer zur privaten Nutzung durch
 den Arbeitnehmer z.B. in dessen Privathaushalt wird ebenfalls steuerlich
 begünstigt.
                                       W
                             T
 Die Abgabefreiheit ist unabhängig von der Höhe und dem Verhältnis von
 beruflicher und privater Nutzung.

                           N
 Neben der Überlassung eines beruflichen PCs können darüber hinaus auch


                     E
 Kosten für die Internet-Nutzung für den Arbeitnehmer steuerfrei ersetzt
 werden.Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber diesen Zuschuss
 mit 25 % pauschal versteuert.
Computer / Internetnutzung
                                                  R F
                                     W U
   Es sollte bestenfalls vertraglich vereinbart werden, dass der
   Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Erstattung für die
   Aufwendung von Internetnutzungen (z.B. in Höhe von 40,- €;
   maximal 50,- € pro Monat) zahlt.



                         N T
   Dieser Betrag taucht in der monatlichen Gehaltsabrechnung als
   steuer- und sv-freier Zuschuss auf.

                  E
Zielsetzung
                                  R
   Was bewirken all diese Extras für
                                    F
   Mitarbeiter nun in der
   Gehaltsabrechnung?    W U
                 N T
             E
Zielsetzung
  Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung:

                                                  R F
  Petra Müller, 28 Jahre
  Single (Steuerklasse 1)
                                      W U
  Keine Kinder



                            N T
  Ausgebildete Krankenschwester; angestellt in einem privaten
  Pflegebetrieb

                    E
Zielsetzung:
Alte Gehaltsabrechnung
  Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung:

                                                  R F
   Bruttoarbeitslohn

   -Lohnsteuer
                                      W U
                                       1.900,-

                                       201,08
   -Solidaritätszuschlag
   -Kirchensteuer rk
   -AN-Beitrag KV
   -AN-Beitrag PV

                            N T        11,05
                                       18,09
                                       150,10
                                       23,28
   -AN-Beitrag RV
   -AN-Beitrag AV

   Nettoverdienst          E           189,05
                                       26,60

                                       1.280,75


    Summe der gesetzlichen Abzüge: 619,25 €.
Zielsetzung: Alte Effektivkosten
   Effektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller:

                                                       R F
     Gesamtverdienst              1.900,-

                                       W U
     +AG-Anteil KV
     +AG-Anteil PV
     +AG-Anteil RV
     +AG-Anteil AV
                          N T     133,00
                                  18,53
                                  189,05
                                  26,60


     Effektivkosten
                    E
     +Insolvenzumlage             7,79

                                  2.274,97

    Hinzu kommen noch Beiträge für Berufsgenossenschaften
    der Unfallversicherung u.a.
Zielsetzung:
Neue Gehaltsabrechnung

                                                R F
  Gehalt
  Interneterstattung 25%
  Fahrtkosten Whg. Arbeitsst. 15%
  Tankgeld stfr.
                                       U
                                     1.700,-



                                     W
                                     50,-
                                     22,50
                                     44,00
                                                   Unser Ziel:
                                                 Minderung der
                                                 gesetzl. Abzüge
  Nachtzuschlag stf.
  Gesundheitsförderung stf.
  Bruttolohn

                               N T   41,60
                                     41,00
                                     1899,10
                                                  = mehr Netto


  - Gesetzliche Abzüge

  Nettoverdienst

  -Tankgutschein
                         E
  - Gesundheitsförderung (Massage)
                                     559,04

                                     1.340,06

                                     44,00
                                     41,00

  Auszahlungsbetrag                  1.255,06
Zielsetzung: Neue Effektivkosten
   Effektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller:

                                                       R F
     Gesamtverdienst
                                         U
                                  1.899,10

                                       W
                                                          Unser Ziel:
                                                         Senkung der
                                                        Effektivkosten
     +AG-Anteil KV
     +AG-Anteil PV
     +AG-Anteil RV
     +AG-Anteil AV
                          N T     119,00
                                  16,58
                                  169,15
                                  23,80

                    E
     +Insolvenzumlage
     +pauschale Steuer

     Effektivkosten
                                  6,97
                                  17,84

                                  2.252,44
Zielsetzung
 Der Mitarbeiter erhält bei gleichem Bruttolohn mehr
                                                     R F
 Nettolohn.


                                        W U
 Der Arbeitgeber spart Personalkosten hinsichtlich der
 Sozialversicherungsabgaben.


                           N T
                     E
        WIN-WIN-Situation
Was gilt es zu tun?
                                                  R F
                                      W U
  Ggf. Anpassung der aktuellen Gehaltsabrechnung bei Verzicht
  auf einen Anteil vom Festgehalt
  (Achtung: individuellen Arbeitsvertrag prüfen, Stichwort
  „Gewohnheitsrecht“)

          oder

                         N T
                   E
  Einzelne Sachverhalte bei der nächsten Gehaltsverhandlung
  ansprechen und diskutieren

Mais conteúdo relacionado

Destaque

Merged document
Merged documentMerged document
Merged documentkidetza1
 
Listenbasierte Navigation mit Widgets
Listenbasierte Navigation mit WidgetsListenbasierte Navigation mit Widgets
Listenbasierte Navigation mit WidgetsGunter Dubrau
 
Heike Bedrich- optimale Einbindung eine Gesamtkommunikations-Strategie
Heike Bedrich-  optimale Einbindung eine Gesamtkommunikations-StrategieHeike Bedrich-  optimale Einbindung eine Gesamtkommunikations-Strategie
Heike Bedrich- optimale Einbindung eine Gesamtkommunikations-StrategieMichael Gebert
 
Fact Sheet Salobre Golf De 081202
Fact Sheet Salobre Golf De 081202Fact Sheet Salobre Golf De 081202
Fact Sheet Salobre Golf De 081202The Warm Side
 
0501476g infanc ia
0501476g infanc ia0501476g infanc ia
0501476g infanc iakidetza1
 
Explorar mocioncc
Explorar mocionccExplorar mocioncc
Explorar mocioncckidetza1
 
Stadtmarketing20 tweetakademie
Stadtmarketing20 tweetakademieStadtmarketing20 tweetakademie
Stadtmarketing20 tweetakademieMichael Gebert
 
Regimen y sistema politico
Regimen y sistema politicoRegimen y sistema politico
Regimen y sistema politiconanita15
 
Lo 3 1984 copy copy
Lo 3 1984 copy copyLo 3 1984 copy copy
Lo 3 1984 copy copykidetza1
 
Educaciòn del siglo xxiinclusion a la sociedad del conocimiento
Educaciòn del siglo xxiinclusion a la sociedad del conocimientoEducaciòn del siglo xxiinclusion a la sociedad del conocimiento
Educaciòn del siglo xxiinclusion a la sociedad del conocimientosusanaherrerat
 
Sistema de gestión de contenidos
Sistema de gestión de contenidosSistema de gestión de contenidos
Sistema de gestión de contenidosJhonatan Garcia
 

Destaque (20)

NPK2011: Die Würde der Pflegenden ist unantastbar?!
NPK2011: Die Würde der Pflegenden ist unantastbar?!NPK2011: Die Würde der Pflegenden ist unantastbar?!
NPK2011: Die Würde der Pflegenden ist unantastbar?!
 
Merged document
Merged documentMerged document
Merged document
 
Listenbasierte Navigation mit Widgets
Listenbasierte Navigation mit WidgetsListenbasierte Navigation mit Widgets
Listenbasierte Navigation mit Widgets
 
Heike Bedrich- optimale Einbindung eine Gesamtkommunikations-Strategie
Heike Bedrich-  optimale Einbindung eine Gesamtkommunikations-StrategieHeike Bedrich-  optimale Einbindung eine Gesamtkommunikations-Strategie
Heike Bedrich- optimale Einbindung eine Gesamtkommunikations-Strategie
 
Delicious
DeliciousDelicious
Delicious
 
Fact Sheet Salobre Golf De 081202
Fact Sheet Salobre Golf De 081202Fact Sheet Salobre Golf De 081202
Fact Sheet Salobre Golf De 081202
 
0501476g infanc ia
0501476g infanc ia0501476g infanc ia
0501476g infanc ia
 
Explorar mocioncc
Explorar mocionccExplorar mocioncc
Explorar mocioncc
 
Karina
KarinaKarina
Karina
 
NPK2011: Musik und Gemeinschaftserleben
NPK2011: Musik und GemeinschaftserlebenNPK2011: Musik und Gemeinschaftserleben
NPK2011: Musik und Gemeinschaftserleben
 
Stadtmarketing20 tweetakademie
Stadtmarketing20 tweetakademieStadtmarketing20 tweetakademie
Stadtmarketing20 tweetakademie
 
Grandes lecciones
Grandes leccionesGrandes lecciones
Grandes lecciones
 
Realidades tic
Realidades ticRealidades tic
Realidades tic
 
Festa Major Tàrrega 2012
Festa Major Tàrrega 2012Festa Major Tàrrega 2012
Festa Major Tàrrega 2012
 
Regimen y sistema politico
Regimen y sistema politicoRegimen y sistema politico
Regimen y sistema politico
 
Lo 3 1984 copy copy
Lo 3 1984 copy copyLo 3 1984 copy copy
Lo 3 1984 copy copy
 
Sant Josep 2013
Sant Josep 2013Sant Josep 2013
Sant Josep 2013
 
Educaciòn del siglo xxiinclusion a la sociedad del conocimiento
Educaciòn del siglo xxiinclusion a la sociedad del conocimientoEducaciòn del siglo xxiinclusion a la sociedad del conocimiento
Educaciòn del siglo xxiinclusion a la sociedad del conocimiento
 
Sistema de gestión de contenidos
Sistema de gestión de contenidosSistema de gestión de contenidos
Sistema de gestión de contenidos
 
Duct board
Duct boardDuct board
Duct board
 

Mais de Niederrheinischer Pflegekongress

Eine Legislaturperiode nähert sich dem Ende - Pflegepolitisch top oder Flop?
Eine Legislaturperiode nähert sich dem Ende - Pflegepolitisch top oder Flop?Eine Legislaturperiode nähert sich dem Ende - Pflegepolitisch top oder Flop?
Eine Legislaturperiode nähert sich dem Ende - Pflegepolitisch top oder Flop?Niederrheinischer Pflegekongress
 
Pflegestärkungsgesetz 2 - Wird nun alles besser? - Ali Celik
Pflegestärkungsgesetz 2 - Wird nun alles besser? - Ali CelikPflegestärkungsgesetz 2 - Wird nun alles besser? - Ali Celik
Pflegestärkungsgesetz 2 - Wird nun alles besser? - Ali CelikNiederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität
NPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der MobilitätNPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität
NPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der MobilitätNiederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Gunther Schabio: Wundmanagement und Wundversorgung - ein rechtsfrei...
NPK2012 - Gunther Schabio: Wundmanagement und Wundversorgung - ein rechtsfrei...NPK2012 - Gunther Schabio: Wundmanagement und Wundversorgung - ein rechtsfrei...
NPK2012 - Gunther Schabio: Wundmanagement und Wundversorgung - ein rechtsfrei...Niederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen...
NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen...NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen...
NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen...Niederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Adelheid von Spee: Verwirrt im Krankenhaus - Nebendiagnose "Demenz ...
NPK2012 - Adelheid von Spee: Verwirrt im Krankenhaus - Nebendiagnose "Demenz ...NPK2012 - Adelheid von Spee: Verwirrt im Krankenhaus - Nebendiagnose "Demenz ...
NPK2012 - Adelheid von Spee: Verwirrt im Krankenhaus - Nebendiagnose "Demenz ...Niederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Prof. Ulrich Sprick: „net-step“ - Psychotherapie online
NPK2012 - Prof. Ulrich Sprick: „net-step“ - Psychotherapie onlineNPK2012 - Prof. Ulrich Sprick: „net-step“ - Psychotherapie online
NPK2012 - Prof. Ulrich Sprick: „net-step“ - Psychotherapie onlineNiederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Werner Thomas: Warum tun wir uns mit dem Verkauf der Pflege so schwer?
NPK2012 - Werner Thomas: Warum tun wir uns mit dem Verkauf der Pflege so schwer?NPK2012 - Werner Thomas: Warum tun wir uns mit dem Verkauf der Pflege so schwer?
NPK2012 - Werner Thomas: Warum tun wir uns mit dem Verkauf der Pflege so schwer?Niederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Dr. Birgit Graf: Serviceroboter zur Unterstützung in der Pflege
NPK2012 - Dr. Birgit Graf: Serviceroboter zur Unterstützung in der PflegeNPK2012 - Dr. Birgit Graf: Serviceroboter zur Unterstützung in der Pflege
NPK2012 - Dr. Birgit Graf: Serviceroboter zur Unterstützung in der PflegeNiederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Dr. Sabine Löffert: Psychiatrische Pflege - Quo vadis?
NPK2012 - Dr. Sabine Löffert: Psychiatrische Pflege - Quo vadis?NPK2012 - Dr. Sabine Löffert: Psychiatrische Pflege - Quo vadis?
NPK2012 - Dr. Sabine Löffert: Psychiatrische Pflege - Quo vadis?Niederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Nicole Huppertz: Bezugspflege in der Psychotraumatologie
NPK2012 - Nicole Huppertz: Bezugspflege in der PsychotraumatologieNPK2012 - Nicole Huppertz: Bezugspflege in der Psychotraumatologie
NPK2012 - Nicole Huppertz: Bezugspflege in der PsychotraumatologieNiederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Anja Gatzweiler: Warum die "vermüllte" Körperzelle zu chronischen E...
NPK2012 - Anja Gatzweiler: Warum die "vermüllte" Körperzelle zu chronischen E...NPK2012 - Anja Gatzweiler: Warum die "vermüllte" Körperzelle zu chronischen E...
NPK2012 - Anja Gatzweiler: Warum die "vermüllte" Körperzelle zu chronischen E...Niederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Werner Göpfert-Divvier: Pflege 2025 - (M)eine Vision
NPK2012 - Werner Göpfert-Divvier: Pflege 2025 -  (M)eine VisionNPK2012 - Werner Göpfert-Divvier: Pflege 2025 -  (M)eine Vision
NPK2012 - Werner Göpfert-Divvier: Pflege 2025 - (M)eine VisionNiederrheinischer Pflegekongress
 
NPK2012 - Thomas Künzel: Von der Pflege für die Pflege - Lymphologie
NPK2012 - Thomas Künzel: Von der Pflege für die Pflege - LymphologieNPK2012 - Thomas Künzel: Von der Pflege für die Pflege - Lymphologie
NPK2012 - Thomas Künzel: Von der Pflege für die Pflege - LymphologieNiederrheinischer Pflegekongress
 

Mais de Niederrheinischer Pflegekongress (20)

Das Pflegeberufsgesetz - Wohin geht der Weg?
Das Pflegeberufsgesetz - Wohin geht der Weg?Das Pflegeberufsgesetz - Wohin geht der Weg?
Das Pflegeberufsgesetz - Wohin geht der Weg?
 
Spurensuche bei schlechtheilenden Wunden
Spurensuche bei schlechtheilenden WundenSpurensuche bei schlechtheilenden Wunden
Spurensuche bei schlechtheilenden Wunden
 
Eine Legislaturperiode nähert sich dem Ende - Pflegepolitisch top oder Flop?
Eine Legislaturperiode nähert sich dem Ende - Pflegepolitisch top oder Flop?Eine Legislaturperiode nähert sich dem Ende - Pflegepolitisch top oder Flop?
Eine Legislaturperiode nähert sich dem Ende - Pflegepolitisch top oder Flop?
 
Pflegestärkungsgesetz 2 - Wird nun alles besser? - Ali Celik
Pflegestärkungsgesetz 2 - Wird nun alles besser? - Ali CelikPflegestärkungsgesetz 2 - Wird nun alles besser? - Ali Celik
Pflegestärkungsgesetz 2 - Wird nun alles besser? - Ali Celik
 
NPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität
NPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der MobilitätNPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität
NPK2015 - T. Kirpal: Der neue Expertenstandard Förderung der Mobilität
 
NPK2015 - Dr.Pick: Das neue Begutachtungsassssment
NPK2015 - Dr.Pick: Das neue BegutachtungsassssmentNPK2015 - Dr.Pick: Das neue Begutachtungsassssment
NPK2015 - Dr.Pick: Das neue Begutachtungsassssment
 
NPK2015 - Z.Babagadi: Die süßen Türken
NPK2015 - Z.Babagadi: Die süßen TürkenNPK2015 - Z.Babagadi: Die süßen Türken
NPK2015 - Z.Babagadi: Die süßen Türken
 
NPK2012 - Gunther Schabio: Wundmanagement und Wundversorgung - ein rechtsfrei...
NPK2012 - Gunther Schabio: Wundmanagement und Wundversorgung - ein rechtsfrei...NPK2012 - Gunther Schabio: Wundmanagement und Wundversorgung - ein rechtsfrei...
NPK2012 - Gunther Schabio: Wundmanagement und Wundversorgung - ein rechtsfrei...
 
NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen...
NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen...NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen...
NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen...
 
NPK2012 - Adelheid von Spee: Verwirrt im Krankenhaus - Nebendiagnose "Demenz ...
NPK2012 - Adelheid von Spee: Verwirrt im Krankenhaus - Nebendiagnose "Demenz ...NPK2012 - Adelheid von Spee: Verwirrt im Krankenhaus - Nebendiagnose "Demenz ...
NPK2012 - Adelheid von Spee: Verwirrt im Krankenhaus - Nebendiagnose "Demenz ...
 
NPK2012 - Prof. Ulrich Sprick: „net-step“ - Psychotherapie online
NPK2012 - Prof. Ulrich Sprick: „net-step“ - Psychotherapie onlineNPK2012 - Prof. Ulrich Sprick: „net-step“ - Psychotherapie online
NPK2012 - Prof. Ulrich Sprick: „net-step“ - Psychotherapie online
 
NPK2012 - Werner Thomas: Warum tun wir uns mit dem Verkauf der Pflege so schwer?
NPK2012 - Werner Thomas: Warum tun wir uns mit dem Verkauf der Pflege so schwer?NPK2012 - Werner Thomas: Warum tun wir uns mit dem Verkauf der Pflege so schwer?
NPK2012 - Werner Thomas: Warum tun wir uns mit dem Verkauf der Pflege so schwer?
 
NPK2012 - Dr. Birgit Graf: Serviceroboter zur Unterstützung in der Pflege
NPK2012 - Dr. Birgit Graf: Serviceroboter zur Unterstützung in der PflegeNPK2012 - Dr. Birgit Graf: Serviceroboter zur Unterstützung in der Pflege
NPK2012 - Dr. Birgit Graf: Serviceroboter zur Unterstützung in der Pflege
 
NPK2012 - Dr. Sabine Löffert: Psychiatrische Pflege - Quo vadis?
NPK2012 - Dr. Sabine Löffert: Psychiatrische Pflege - Quo vadis?NPK2012 - Dr. Sabine Löffert: Psychiatrische Pflege - Quo vadis?
NPK2012 - Dr. Sabine Löffert: Psychiatrische Pflege - Quo vadis?
 
NPK2012 - Andrea Albrecht: Wege aus dem Jammertal
NPK2012 - Andrea Albrecht: Wege aus dem JammertalNPK2012 - Andrea Albrecht: Wege aus dem Jammertal
NPK2012 - Andrea Albrecht: Wege aus dem Jammertal
 
NPK2012 - Nicole Huppertz: Bezugspflege in der Psychotraumatologie
NPK2012 - Nicole Huppertz: Bezugspflege in der PsychotraumatologieNPK2012 - Nicole Huppertz: Bezugspflege in der Psychotraumatologie
NPK2012 - Nicole Huppertz: Bezugspflege in der Psychotraumatologie
 
NPK2012 - Anja Gatzweiler: Warum die "vermüllte" Körperzelle zu chronischen E...
NPK2012 - Anja Gatzweiler: Warum die "vermüllte" Körperzelle zu chronischen E...NPK2012 - Anja Gatzweiler: Warum die "vermüllte" Körperzelle zu chronischen E...
NPK2012 - Anja Gatzweiler: Warum die "vermüllte" Körperzelle zu chronischen E...
 
NPK2012 - Werner Göpfert-Divvier: Pflege 2025 - (M)eine Vision
NPK2012 - Werner Göpfert-Divvier: Pflege 2025 -  (M)eine VisionNPK2012 - Werner Göpfert-Divvier: Pflege 2025 -  (M)eine Vision
NPK2012 - Werner Göpfert-Divvier: Pflege 2025 - (M)eine Vision
 
NPK2012 - Dr. med. Rainer Zerfaß: Demenzrisiko senken!
NPK2012 - Dr. med. Rainer Zerfaß: Demenzrisiko senken!NPK2012 - Dr. med. Rainer Zerfaß: Demenzrisiko senken!
NPK2012 - Dr. med. Rainer Zerfaß: Demenzrisiko senken!
 
NPK2012 - Thomas Künzel: Von der Pflege für die Pflege - Lymphologie
NPK2012 - Thomas Künzel: Von der Pflege für die Pflege - LymphologieNPK2012 - Thomas Künzel: Von der Pflege für die Pflege - Lymphologie
NPK2012 - Thomas Künzel: Von der Pflege für die Pflege - Lymphologie
 

Extras für Mitarbeiter in der Pflege

  • 1. R F W U N T E Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • 2. Inhalt R F W U N T E
  • 3. Steuerrechtliche Grundlagen R F W U N T E So einfach wollen wir es dem Finanzamt dann doch nicht machen…
  • 4. Steuerrechtliche Grundlagen R F Problem: Lohn- oder Gehaltserhöhungen erfreuen W U sich bei Arbeitnehmern immer geringerer Wertschätzung, da ein Großteil der Erhöhung der zum Opfer fällt. N T Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben E L J
  • 5. Steuerrechtliche Grundlagen Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung: R F Petra Müller, 28 Jahre Single (Steuerklasse 1) W U Keine Kinder N T Ausgebildete Krankenschwester; angestellt in einem privaten Pflegebetrieb E
  • 6. Steuerrechtliche Grundlagen Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung: R F Bruttoarbeitslohn -Lohnsteuer W U 1.900,- 201,08 -Solidaritätszuschlag -Kirchensteuer rk -AN-Beitrag KV -AN-Beitrag PV N T 11,05 18,09 150,10 23,28 -AN-Beitrag RV -AN-Beitrag AV Nettoverdient E 189,05 26,60 1.280,75 Die gesetzlichen Belastungen betragen 619,25 und damit rund 33 %.
  • 7. Steuerrechtliche Grundlagen Effektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller: R F Gesamtverdienst 1.900,- W U +AG-Anteil KV +AG-Anteil PV +AG-Anteil RV +AG-Anteil AV N T 133,00 18,53 189,05 26,60 Effektivkosten E +Insolvenzumlage 7,79 2.274,97 Hinzu kommen noch Beiträge für Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung u.a.
  • 8. Zielsetzung R F U Ziel soll es nun sein, aus dem gleichen Bruttoverdienst einen höheren Nettoverdienst zu erreichen. Brutto = W Netto > N T E Die ist durch einige steuerrechtliche Kniffe und Gesetzgebungen möglich…
  • 9. Fahrtkosten - Dienstreisen R privaten PKW Patienten vor Ort aufsuchen und HausbesucheF In Pflegebetrieben ist es häufiger üblich, dass Angestellte mit ihrem U tätigen. Diese Fahrten werden im Steuerrecht Dienstreisen genannt. Diese können vom Arbeitgeber steuerfrei gem. R 38 LStR 2005, R 9.5 LStR 2008 wie folgt ersetzt werden. W N T Benutzt ein Arbeitnehmer einen eigenen PKW, können ihm die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder pauschal E 0,30 EUR für jeden gefahrenen Kilometer steuerfrei ersetzt werden. Zu den tatsächlichen Kosten gehören neben den laufenden Kosten die Abschreibung sowie Finanzierungskosten zur Anschaffung des Fahrzeugs. Der Pauschalsatz enthält keine anfallenden Parkgebühren oder Unfallkosten, welche ggf. zusätzlich steuerfrei erstattet werden können.
  • 10. Fahrtkosten - Dienstreisen R F Nach Reisekostengrundsätzen können folgende Fahrtkosten steuerfrei erstattet werden: W U • Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte, N T • Fahrten zwischen auswärtiger Unterkunft und auswärtiger Tätigkeitsstätte, • Fahrten zwischen mehreren auswärtigen Tätigkeitsstätten innerhalb E desselben Dienstverhältnisses, • Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten innerhalb desselben Dienstverhältnisses und • Fahrten innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgeländes.
  • 11. Fahrtkosten – Wohnung / Arbeitsstätte Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen R F Fahrtkostenersatz oder Sachbezug (z.B. Jobticket) für die Wege W U zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, können diese Arbeitgeberleistungen ab dem ersten Entfernungskilometer mit 15% pauschal besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung hat N T als positiven Effekt, die Sozialversicherungsfreiheit der Fahrtkostenerstattung zur Folge. E
  • 12. Fahrtkosten - Tankgutscheine R F Dem Arbeitgeber ist es gestattet, seinem Arbeitnehmer monatliche steuerfrei auszustellen. W U Sachbezüge als Warengutscheine in Höhe von 44,- € (brutto) Diese Warengutscheine können in Form von Tankgutscheinen ausgestellt werden. Jedoch Vorsicht! N T E Die rechtlich formalen Anforderungen an die Ausstellung von Tankgutscheinen sind sehr hoch!
  • 13. Fahrtkosten - Tankgutscheine Folgende Anforderungen müssen vorliegen: R F mit dem Arbeitgeber geschlossen werden W U • Vereinbarung mit einer bestimmten Vertragstankstelle muss N T • eine entsprechende Tankkarte muss bei der Tankstelle hinterlegt sein und verbleiben; die Tankkarte darf nicht mitgenommen werden, da sie sonst wie ein Zahlungsmittel E (Kreditkarte) genutzt wird und Barlohn darstellt • eine betragsmäßige Begrenzung der Tankung darf nicht erfolgen, da es sich um einen Sachbezug handelt (die Literangabe ist entscheidend)
  • 14. Fahrtkosten - Tankgutscheine R F • die Grenze von 44,- € darf auf keinen Fall überschritten werden, W U da ansonsten der gesamte Betrag zu Barlohn und somit steuerpflichtig wird; der Arbeitnehmer hat die Tankrechnung dann selber zu tragen N T • der Arbeitnehmer darf den getankten Betrag nicht „vorstrecken“, da es sich dann automatisch um Barlohn handelt E • die Erstattung nicht in Anspruch genommener Beträge in Geld ist nicht zulässig
  • 15. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit R F Natürlich sind Arbeitszeiten an Sonntagen, Feiertagen oder bei Nacht im W U Bereich der Pflege und Heilberufe Gang und Gebe. Arbeitgeber können diese Arbeitszeiten mit steuer- und T sozialversicherungsfreien Zuschüssen fördern. N E
  • 16. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit R Voraussetzung für diese Zuschläge treffen zu… F W U … für Arbeiten in den begünstigten Zeiten N T … für tatsächlich geleistete Arbeiten (Stichwort „monatlicher Stundenzettel“) E … neben dem Grundlohn (zusätzlich zum regulären Festgehalt)
  • 17. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit R F Die Zuschläge teilen sich nach folgenden Kriterien auf: W U Nachtarbeit: 25% (von 20 Uhr bis 6 Uhr) bzw. 40% (von 0 Uhr bis 4 Uhr; bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr) N T Sonntagsarbeit: 50% (als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit am Montag von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die E Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde) Gesetzliche Feiertage: 125% (als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde
  • 18. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Beispiel: R F Petra Müller arbeitet in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr. Ihr Stundenlohn beträgt 16 €. werden: W U Folgender Nachtzuschlag kann steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt • 22 Uhr – 0 Uhr: 2 Std. * 16 € = 32 € *25% N T 8,00 € E • 0 Uhr – 4 Uhr: 4 Std. * 16 € = 64 € * 40% • 4 Uhr – 6 Uhr: 2 Std. * 16 € = 32 € * 25% 25,60 € 8,00 € Nachtzuschlag insg. Stf./Svf. 41,60 €
  • 19. Kindergartenzuschüsse R F W U Bar- oder Sachleistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen zählen ebenfalls nicht zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. N T Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt. E
  • 20. Gesundheitsförderung Körperliche anstrengende Arbeiten gehören zum R F Tagesgeschäft im Pflegebereich. U Der Gesetzgeber fördert Gesundheitsmaßnahmen des W Arbeitgebers mit Steuer- und SV-Freiheit. Darunter fallen… N T • Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter E Belastungen des Bewegungsapparates (z.B. Massagen) • gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung • psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz • Suchtmittelkonsum (z.B. Rauchfrei im Betrieb, etc.)
  • 21. Gesundheitsförderung Entsprechende Leistungen müssen vom Arbeitgeber R zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn des F Arbeitnehmers erbracht werden. W U Der Höchstbetrag für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung beträgt 500,- € pro Jahr je Arbeitnehmer. N T Vorteil für den Arbeitnehmer: Entspanntes und stressfreies E Arbeiten, Abwechslung im Betriebsalltag Vorteil für den Arbeitgeber: Geringerer Krankenstand bzw. Arbeitnehmerausfall WIN-WIN-Situation
  • 22. Computer / Internetnutzung R F Die Überlassung eines betrieblichen – also im Eigentum des U Pflegebetriebes verbleibenden - Computer zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer z.B. in dessen Privathaushalt wird ebenfalls steuerlich begünstigt. W T Die Abgabefreiheit ist unabhängig von der Höhe und dem Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung. N Neben der Überlassung eines beruflichen PCs können darüber hinaus auch E Kosten für die Internet-Nutzung für den Arbeitnehmer steuerfrei ersetzt werden.Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber diesen Zuschuss mit 25 % pauschal versteuert.
  • 23. Computer / Internetnutzung R F W U Es sollte bestenfalls vertraglich vereinbart werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Erstattung für die Aufwendung von Internetnutzungen (z.B. in Höhe von 40,- €; maximal 50,- € pro Monat) zahlt. N T Dieser Betrag taucht in der monatlichen Gehaltsabrechnung als steuer- und sv-freier Zuschuss auf. E
  • 24. Zielsetzung R Was bewirken all diese Extras für F Mitarbeiter nun in der Gehaltsabrechnung? W U N T E
  • 25. Zielsetzung Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung: R F Petra Müller, 28 Jahre Single (Steuerklasse 1) W U Keine Kinder N T Ausgebildete Krankenschwester; angestellt in einem privaten Pflegebetrieb E
  • 26. Zielsetzung: Alte Gehaltsabrechnung Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung: R F Bruttoarbeitslohn -Lohnsteuer W U 1.900,- 201,08 -Solidaritätszuschlag -Kirchensteuer rk -AN-Beitrag KV -AN-Beitrag PV N T 11,05 18,09 150,10 23,28 -AN-Beitrag RV -AN-Beitrag AV Nettoverdienst E 189,05 26,60 1.280,75 Summe der gesetzlichen Abzüge: 619,25 €.
  • 27. Zielsetzung: Alte Effektivkosten Effektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller: R F Gesamtverdienst 1.900,- W U +AG-Anteil KV +AG-Anteil PV +AG-Anteil RV +AG-Anteil AV N T 133,00 18,53 189,05 26,60 Effektivkosten E +Insolvenzumlage 7,79 2.274,97 Hinzu kommen noch Beiträge für Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung u.a.
  • 28. Zielsetzung: Neue Gehaltsabrechnung R F Gehalt Interneterstattung 25% Fahrtkosten Whg. Arbeitsst. 15% Tankgeld stfr. U 1.700,- W 50,- 22,50 44,00 Unser Ziel: Minderung der gesetzl. Abzüge Nachtzuschlag stf. Gesundheitsförderung stf. Bruttolohn N T 41,60 41,00 1899,10 = mehr Netto - Gesetzliche Abzüge Nettoverdienst -Tankgutschein E - Gesundheitsförderung (Massage) 559,04 1.340,06 44,00 41,00 Auszahlungsbetrag 1.255,06
  • 29. Zielsetzung: Neue Effektivkosten Effektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller: R F Gesamtverdienst U 1.899,10 W Unser Ziel: Senkung der Effektivkosten +AG-Anteil KV +AG-Anteil PV +AG-Anteil RV +AG-Anteil AV N T 119,00 16,58 169,15 23,80 E +Insolvenzumlage +pauschale Steuer Effektivkosten 6,97 17,84 2.252,44
  • 30. Zielsetzung Der Mitarbeiter erhält bei gleichem Bruttolohn mehr R F Nettolohn. W U Der Arbeitgeber spart Personalkosten hinsichtlich der Sozialversicherungsabgaben. N T E WIN-WIN-Situation
  • 31. Was gilt es zu tun? R F W U Ggf. Anpassung der aktuellen Gehaltsabrechnung bei Verzicht auf einen Anteil vom Festgehalt (Achtung: individuellen Arbeitsvertrag prüfen, Stichwort „Gewohnheitsrecht“) oder N T E Einzelne Sachverhalte bei der nächsten Gehaltsverhandlung ansprechen und diskutieren