1. www.csu.de/ake
EEG Novelle 2016
Energiepolitische Gespräche
mit Vertretern des Deutschen Bundestags und Verbänden
am 28./29. Januar 2016 in Berlin
Martin Ehrenhuber
Landesvorsitzender CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE)
Forderungen zum Eckpunktepapier des BMWi vom 8.12.2015
2. Generelle Kritik Ausschreibungsdesign
• Kein ganzheitlicher Ansatz zugrunde gelegt;
fehlende Gesamtbetrachtung; keine Systemintegration
• Erfüllung der Prämissen unklar (Ausbau, Kosten,
Akteursvielfalt; zus. Akzeptanz, Systemgedanke)
• Kostenoptimierung des Gesamtsystems (Produktion,
Transport, Leitungsverluste, Speicherung, Verbrauch)
nicht vorhanden
• Kein Ansatz für notwendige Regionalität,
Dezentralität und Technologieneutralität
• Ausbaudynamik und Systemdienlichkeit nicht oder
nur unzureichend berücksichtigt
• Akzeptanz und Akteursvielfalt sind gefährdet
3. Evaluierung und Planungssicherheit
• Ausschreibungsmodell muss hinsichtlich der drei Leitgedanken
(Ausbau, Kosten, Akteursvielfalt) evaluiert werden
• Berücksichtigung von wichtigen Aspekten wie z.B.
Systemintegration und Systemdienlichkeit
• Evaluierung im Abstand von mindestens 2 Jahren mit
protokollierten Ergebnissen
• Anpassungen oder Wechsel des Vergütungssystems im
Rahmen einer Verordnungsermächtigung
• Planungssicherheit und Vertrauensschutz müssen generell
gewährleistet sein (v.a. in der Wirtschaft, Bürgeranlagen)
4. Keine Ausschreibungen für ...
• ... Eigenverbrauchsanlagen unabhängig von der Größe,
um Netzeinspeisung zu minimieren
(keine Einspeisevergütung/Direktvermarktung, EEG-
Umlagebefreiung, Anlagenregelbarkeit)
• ... Bürgerenergieanlagen (unabhängig von Größe und
Technologie bei regional verankerter Gesellschafterstruktur);
Vergütung gemäß Höchstpreis einer Ausschreibungsrunde
• ... Biomasseanlagen bei Einsatz von mind. 80% organischen
Rest-/Abfallstoffen
• ... Wasserkraft und Tiefengeothermie wegen
unzureichendem Angebot und spezifischen Anforderungen
5. Bagatellgrenzen
Um die Akteursvielfalt zu erhalten und die Akzeptanz zu stärken,
werden Bagatellgrenzen eingeführt, bis zu deren Größe keine
Ausschreibungspflicht besteht.
Diese Bagatellgrenzen sind:
• PV-Anlagen: ein MWp
• Onshore-Anlagen: 3 Windkraftanlagen bis 10 MW
• Biomasse: 250 kW (entspricht der durchschnittlichen
Größe von bäuerlichen Anlagen)
6. Ausbaumengen für Windkraftanlagen
• Einheitliche Regelungen für Ausschreibungen bei Onshore-
und Offshore-Windanlagen wird gefordert
• Keine Benachteiligungen bei Onshore-Anlagen gegenüber
Offshore-Anlagen
• Festlegung der Ausbaumenge für Onshore auf 4.000 MW
(ohne Repowering), weil Onshore am kostengünstigsten und
mit geringstem Flächenverbauch verbunden
• Korrekturfaktor Referenzstandort bis 60% wird für
Bayern gefordert
7. Ausschreibungsregelung für Biomasse
• Biomasse leistet wichtigen Beitrag im Stromsystem und
muss deshalb Bestandteil der EEG Novelle 2016 sein;
eine Verordnungsermächtigung wird abgelehnt
• Die aus bisherigen Förderung herausfallenden Bio-
masseanlagen erhalten eine Anschlussförderung
• Es wird eine Zubaumenge für Neuanlagen in Höhe von
100 MW p.a. gefordert
• Biomasseanlagen mit mind. 80% organischen Rest-/Abfall-
stoffe erhalten Vergütung gemäß den in den Ausschreibungen
ermittelten Vergütungssätzen zzgl. eines Klimabonus
8. Ausbauziele: Gesamt und Regionalität
• Mengenbegrenzung für den Ausbau der erneuerbaren Energien
auf 45% ist als Mindestgröße zu sehen
• Eigenverbrauch von Kraftwerken darf nicht bei Festlegung
der Ausbaumengen berücksichtigt werden
• Ausbauziele sind regelmäßig wegen sich ändernden
Anforderungen (u.a. E-Mobilität, Speicher) anzupassen
• Zubau ist verbrauchsnah und am regionalen Bedarf zu
orientieren; Minimierung der Anforderungen an Netzausbau
• Mind. 30% des Gesamtausbaus für Südregion mit
technologie-neutraler Ausschreibung