SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 7
Downloaden Sie, um offline zu lesen
1 
„Verlorener Kampf“? – Greifen die sportrechtlichen Instrumente gegen Doping? 
Doping stellt die Chancengleichheit und damit die Grundlage des Sports in Frage. Folgerichtig spielen im Wettbewerb um Preis- und Werbegelder Anti-Doping-Vorschriften eine immer bedeutsamere Rolle. „Wer Sport treibt, muss die Antidopingreglements kennen“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker. „Das gilt für den Profi wie für den Freizeitsportler“. Denn auch ein unachtsam eingenommenes Medikament oder Nahrungsergänzungsmittel kann Doping sein und zur Disqualifikation im Wettbewerb und einer anschließenden Sperre führen. 
Breucker engagiert sich seit Jahren im Anti-Doping-Kampf, unter anderem als Anwalt der Welt Anti-Doping Agentur. Aber ist der Kampf gegen Doping nicht schon verloren? Zu diesem Fazit kommt der Tübinger Sportwissenschaftler Professor Dr. Helmut Digel in seinem Buch „Verlorener Kampf“. Die entscheidenden Beteiligten seien an einer wirklichen Aufklärung und Bekämpfung nicht interessiert, schreibt Digel: „Es muss deshalb von einem verlorenen Kampf gesprochen werden“. Auch der Heidelberger Molekularbiologe Professor Dr. Werner Franke kritisiert den Anti-Doping-Kampf in Deutschland: Es fehle eine juristische Herangehensweise an das Doping-Problem wie es die US-Anti-Doping-Agentur USADA etwa gegenüber Lance Armstrong gezeigt habe, sagte Franke im ZDF-Morgenmagazin. Demgegenüber will IOC-Präsident Dr. Thomas Bach den Anti-Doping-Kampf verschärfen: „Wir wollen die Kontrollen noch intelligenter gestalten“, versprach Bach in einem Interview mit den Fränkischen Nachrichten. „Der Schwerpunkt muss sich weiter auf die Zeiten außerhalb des Wettkampfes verschieben!“ forderte Bach. Welche juristischen Instrumente stehen dem Sport für den Anti-Doping-Kampf überhaupt zur Verfügung? An welchen rechtlichen Stellschrauben kann und muss gedreht werden, um den Kampf gegen die „Hydra“ Doping zu führen?
2 
„Grundgesetz“: Welt Anti-Doping Code 
Die 1999 von Sportorganisationen und staatlichen Regierungen gegründete Welt Anti-Doping Organisation (WADA) verfasste und beschloss den Welt Anti-Doping Code (WADC). Dieses „Weltgrundgesetz des Dopings“ trat 2004 in Kraft und regelt die Grundlagen des Anti-Dopingkampfes. Es definiert „Doping“ nicht nur als Einnahme verbotener Medikamente oder Anwendung verbotener Methoden, sondern etwa auch als Umgehung eines Tests oder als Manipulation des Dopingkontrollsystems. Auf eine konkrete Leistungssteigerung kommt es dabei nicht an. Der Code regelt, wer den Dopingverstoß beweisen muss, wie eine Dopingprobe zu nehmen und zu analysieren ist und welche Sanktionsverfahren und Rechtsmittel sich daran anschließen. Zugleich setzt er die wesentlichen technischen und medizinischen Standards für die oft komplexen Verfahren. 
„Bedenkt man, wie schwer sich internationale Organisationen oft mit verbindlichen Verträgen tun, ist der in kurzer Zeit geschaffenen Welt Anti—Doping Code ein fast schon sensationeller Erfolg!“ so Anwalt Marius Breucker zuletzt auf dem Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar. Dick Pound, langjähriger Präsident der WADA, sieht im Welt Anti-Doping Code trotz aller Schwierigkeiten ein wirkungsvolles Instrument: Die spektakulären Entdeckungen und Verurteilungen der letzten Jahre, etwa der Fall des US- Radsportlers Lance Armstrong, hätten gezeigt, was eine gute und seriöse Anti-Doping Agentur erreichen könne. „Das ist eine Bestätigung des Systems“, so Pound gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
3 
Transformation in Anti-Doping-Ordnungen 
Wie aber wirkt der Welt Anti-Doping Code? Die nationalen und internationalen Sportverbände sind verpflichtet, die Vorgaben des WADC in ihre eigenen Verbandsordnungen umzusetzen. Auf diese Weise werden die Regelungen des Welt Anti-Doping Codes in die einzelne Sportart transformiert und erlangen Verbindlichkeit gegenüber jedem einzelnen Sportler: „Der Mechanismus ähnelt der Umsetzung einer EU- Richtlinie“, erläutert Anwalt Marius Breucker. Die Verbände müssen die Vorgaben des WADC aber nicht nur in ihre Anti-Doping-Ordnungen schreiben; sie müssen auch dafür Sorge tragen, dass der einzelne Athlet an diese Ordnung rechtswirksam gebunden ist. Die Verbände schließen hierzu regelmäßig Lizenz- oder Athletenvereinbarungen mit den Sportlern. Die WADA überwacht die Einhaltung der Vorgaben des Welt Anti- Doping Codes und rügt säumige Verbände. Zugleich ist sie Kompetenzzentrum für medizinische und organisatorische Fragen und unterstützt in dieser Funktion die Verbände, die nationalen Anti-Doping- Organisationen und die von ihr weltweit akkreditierten biochemischen Labore. Auch den einzelnen Athleten steht sie als Ansprechpartner zur Verfügung. So nahmen die Rechtsanwälte Marius Breucker, Christoph Wüterich und Matthias Breucker in ihrer Stuttgarter Kanzlei im Auftrag der WADA die Aussagen zahlreicher „Doping-Kronzeugen“ entgegen. 
Nationaler Anti-Doping Code 
Als weltumspannende Organisation kann die WADA nur die Basis schaffen und Koordinationsarbeit leisten. In den einzelnen Ländern organisieren die nationalen Anti-Doping Agenturen („NADAs“) den Anti-Doping-Kampf. Sie agieren rechtlich und organisatorisch selbständig, sind also keine „Filialen“ der WADA. In Deutschland erlässt die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) den Nationalen Anti-Doping Code (NADC). Dieser ist wiederum von den deutschen Sportverbänden umzusetzen. Schon bei ihrer Gründung im Jahr 2002 hob der Sportrechtler Professor Dr. Ulrich Haas die Bedeutung der NADA für den gesamten Sport hervor: „Sportpolitisch ist die NADA das größte und interessanteste Projekt seit langer Zeit“. Nach anfänglichen Schwierigkeiten aufgrund unzureichender materieller und personeller Ausstattung, fasste die NADA nach und nach Tritt. „Die Rolle der NADA hat sich in den letzten Jahren gewandelt“, erläutert Marius Breucker: Ursprünglich hatte sie die Aufgabe, die Vorgaben des Welt Anti-Doping Codes in Deutschland umzusetzen, den nationalen Anti-Dopingkampf zu koordinieren und Verbände und Sportler zu beraten. In den letzten Jahren übernahm die NADA darüber hinaus operative Aufgaben: Sie führt für viele Sportverbände Trainings- und Wettkampfkontrollen und das „Ergebnismanagement“ durch. Das heißt, sie ermittelt bei aufgetretenen Verdachtsfällen und führt im Falle eines Dopingverstoßes ähnlich einer „Anklagebehörde“ das gesamte Disziplinarverfahren durch. Die Auslagerung der Kontrollen auf die NADA wird überwiegend begrüßt. Gleichwohl konnten etwa im Jahr 2013 in 8.106 Trainingsproben nur 50 Mal verbotene Substanzen gefunden werden. Bei einer solchen Quote von 0,04 % stellt sich die Frage, ob das System greift. Andererseits heben Anti-Dopingkämpfer auch die abschreckende Wirkung der Kontrollen hervor. 
Die Aktivitäten und Mahnungen der NADA werden den Sportlern bisweilen auch zu viel: So kritisierte 800- Meter-Olympiasieger Nils Schumann die Fokussierung auf den Anti-Doping-Kampf. Er befürchtet dadurch eine schwindende Attraktivität etwa der Leichtathletik für die Jugend: „Ich habe manchmal den Eindruck, dass Themen wie der Anti-Doping-Kampf einen viel höheren Stellenwert haben als die Nachwuchsförderung“, sagte Schumann in einem Interview mit dem Internet-Portal „www.trainingsworld.de“. Schumann stellt die Stoßrichtung seiner Aussage klar: „Natürlich spielt der Kampf gegen Doping eine wichtige Rolle, aber ich habe das Gefühl, die Relationen gehen verloren.“ Andererseits belegen die spektakulären Dopingfälle und die Geständnisse mehrerer „professioneller“ Doper die Bedeutung des Problems für den Sport und die Notwendigkeit seiner effektiven Bekämpfung.
4 
Anti-Doping-Verfahren 
Sollte sich ein Dopingverdacht erhärten, folgt ein Dopingsanktionsverfahren. Dieses kann zu einer Sperre des Sportlers führen, ist aber rechtstechnisch kein „Strafverfahren“: Da die NADA eine privatrechtliche Stiftung ist, richtet sich ihr Rechtsverhältnis zum einzelnen Athleten nach dem Zivilrecht. Das sportgerichtliche Anti- Doping-Verfahren unterscheidet sich aber in vielerlei Hinsicht von einem „normalen“ Zivilprozess: Regelmäßig verhandelt über einen Dopingfall zunächst ein verbandsinternes Disziplinarorgan („Disziplinarkommission“ oder „Verbandssportgericht“). Gegen dessen Entscheidung kann der Unterlegene Rechtsmittel einlegen. Denkbar ist der Weg vor ein staatliches Zivilgericht. In der Regel schließen der Verband und der Sportler aber die staatliche Gerichtsbarkeit in einer Schiedsvereinbarung aus und einigen sich auf die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts. Der Unterlegene kann dann etwa das Deutsche Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) anrufen. Es wurde 2008 gegründet und ist ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung. Das Sportschiedsgericht trifft auf nationaler Ebene die abschließende Entscheidung. In Dopingverfahren schreiben der Welt Anti-Doping Code und der Nationale Anti-Doping Code als letzte Rechtsmittelinstanz zwingend den Internationalen Sportschiedsgerichtshof – Court of Arbitration for Sport (CAS) – in Lausanne vor. Die Athleten müssen also bis zu einer endgültigen Entscheidung unter Umständen drei Instanzen durchlaufen. Dies kann zu langwierigen Verfahren führen. Der oft betonte Vorteil der Sportschiedsgerichtsbarkeit, schnell zu einer Entscheidung zu gelangen, wird so nicht immer eingelöst.
5 
„Auslagerung“ der Verfahren 
Viele Sportverbände sparen sich mittlerweile ein verbandsinternes Verfahren und sind dazu übergegangen, bereits die erstinstanzliche Zuständigkeit auf das Deutsche Sportschiedsgericht zu übertragen. „Dies hat für die Verbände mehrere Vorteile“, erläutert Marius Breucker: „Zum einen entlasten sie sich organisatorisch, wenn die oft aufwendigen Verfahren nicht mehr von eigenen Verbandsorganen geführt werden müssen. Zudem reduzieren sie ihr Haftungsrisiko.“ Die Causa Pechstein hat gezeigt, dass sich ein Verband im Falle einer Dopingsperre Schadensersatzklagen beeindruckenden Ausmaßes ausgesetzt sehen kann. Das Haftungsrisiko wird reduziert, wenn der Verband die Ermittlungen auf die NADA und das anschließende Verfahren auf das Deutsche Sportschiedsgericht auslagert. Gerade in medizinisch und juristisch komplizierten Dopingfällen können die Verbände die Expertise der NADA und der DIS nutzen. „Die Arbeitsteilung ist Ausdruck der zunehmenden Professionalisierung der sportrechtlichen Verfahren“, sagt Breucker, der selbst als Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht tätig ist.
6 
Anhaltende Herausforderung für den Sport 
Der Sport muss sich dem Anti-Doping-Kampf stellen, ob er will oder nicht. Zunehmend treten staatliche Akteure auf den Plan, um dem Dopingproblem mit Gesetzen und hoheitlichen Befugnissen zu begegnen. Da der Sport manches weder leisten kann noch leisten will, wird er dieser Unterstützung auch bedürfen. Die Frage ist, ob er dauerhaft eine eigene Kompetenz in der Dopingbekämpfung bewahren kann. Im Kampf gegen Doping verteidigt der Sport nicht nur seine Werte, sondern auch seine Autonomie. Die rechtlichen Instrumente – so umstritten sie im Detail sind – liegen mit dem Welt Anti-Doping Code, dem Nationalen Anti-Doping Code und den entsprechenden Verbandsregelwerken und Schiedsordnungen vor. Entscheidend kommt es auf deren Umsetzung an. Inhaltlich sind für den Ausgang der sportrechtlichen Ermittlungen nicht zuletzt intelligente Testverfahren und wissenschaftliche valide Nachweismethoden maßgeblich. Daran wird sich der Sport messen lassen müssen. Denn die professionellen Doper sind immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik. Eine Chance liegt in den indirekten Nachweismethoden, namentlich den individuellen Blutprofilen. Anwalt Christoph Wüterich sieht darin einen entscheidenden Ansatz. Denn damit können individuelle Abweichungen vom „normalen“ Blutbild eines einzelnen Athleten ermittelt und auf Dopingrelevanz überprüft werden. Gerade beim indirekten Nachweis müssen aber „strenge rechtsstaatliche Standards gewahrt werden“, mahnt Marius Breucker, will man nicht die Legitimation des Anti-Dopingkampfes in Frage stellen. Mediziner und Juristen bleiben gefordert.
7 
Anwalt Marius Breucker: “Sport muss auch im Kampf gegen Doping rechtsstaatliche Standards wahren” 
Dieser Beitrag wurde unter Artikel abgelegt und mit Anti-Doping, Anti-Doping-Kampf, Anti- Doping-Vorschriften,Doping, Dopingprobe, Dopingverstoß, Dr. Marius Breucker, Kanzlei Wüterich Breucker, Medikament,Nahrungsergänzungsmittel, Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker, Sport verschlagwortet.

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

FOAD et pratiques d'individualisation
FOAD et pratiques d'individualisation FOAD et pratiques d'individualisation
FOAD et pratiques d'individualisation Redaction SKODEN
 
IT_Elearning_50plus_final_inkl_linksammlung
IT_Elearning_50plus_final_inkl_linksammlungIT_Elearning_50plus_final_inkl_linksammlung
IT_Elearning_50plus_final_inkl_linksammlungwissmuth
 
Endovascular.es newsletter VII:2012
Endovascular.es newsletter VII:2012Endovascular.es newsletter VII:2012
Endovascular.es newsletter VII:2012Salutaria
 
Anti-vírus
Anti-vírusAnti-vírus
Anti-vírusL_10 :)
 
ADENOMECTOMIA PROSTÁTICA LAPAROSCÓPICA
ADENOMECTOMIA PROSTÁTICA LAPAROSCÓPICAADENOMECTOMIA PROSTÁTICA LAPAROSCÓPICA
ADENOMECTOMIA PROSTÁTICA LAPAROSCÓPICAUrovideo.org
 
Endovascular newsletter ix
Endovascular newsletter ixEndovascular newsletter ix
Endovascular newsletter ixSalutaria
 
Fiche compex 3
Fiche compex 3Fiche compex 3
Fiche compex 3casimir91
 

Andere mochten auch (13)

FOAD et pratiques d'individualisation
FOAD et pratiques d'individualisation FOAD et pratiques d'individualisation
FOAD et pratiques d'individualisation
 
Andreita
AndreitaAndreita
Andreita
 
Apresentacao 01 projeto_lhc
Apresentacao 01 projeto_lhcApresentacao 01 projeto_lhc
Apresentacao 01 projeto_lhc
 
IT_Elearning_50plus_final_inkl_linksammlung
IT_Elearning_50plus_final_inkl_linksammlungIT_Elearning_50plus_final_inkl_linksammlung
IT_Elearning_50plus_final_inkl_linksammlung
 
Endovascular.es newsletter VII:2012
Endovascular.es newsletter VII:2012Endovascular.es newsletter VII:2012
Endovascular.es newsletter VII:2012
 
AntiVEGF : mecanismes
AntiVEGF : mecanismesAntiVEGF : mecanismes
AntiVEGF : mecanismes
 
Jeopardy
JeopardyJeopardy
Jeopardy
 
Anti-vírus
Anti-vírusAnti-vírus
Anti-vírus
 
ADENOMECTOMIA PROSTÁTICA LAPAROSCÓPICA
ADENOMECTOMIA PROSTÁTICA LAPAROSCÓPICAADENOMECTOMIA PROSTÁTICA LAPAROSCÓPICA
ADENOMECTOMIA PROSTÁTICA LAPAROSCÓPICA
 
Anti-patterns
Anti-patternsAnti-patterns
Anti-patterns
 
BC Red Berries
BC Red BerriesBC Red Berries
BC Red Berries
 
Endovascular newsletter ix
Endovascular newsletter ixEndovascular newsletter ix
Endovascular newsletter ix
 
Fiche compex 3
Fiche compex 3Fiche compex 3
Fiche compex 3
 

Mehr von Marius Breucker

Regress des Vereins gegen Störer bei Zuschauerausschreitungen
Regress des Vereins gegen Störer bei ZuschauerausschreitungenRegress des Vereins gegen Störer bei Zuschauerausschreitungen
Regress des Vereins gegen Störer bei ZuschauerausschreitungenMarius Breucker
 
Marius Breucker - Vereinsrecht Eintragung im Vereinsregister
Marius Breucker - Vereinsrecht Eintragung im VereinsregisterMarius Breucker - Vereinsrecht Eintragung im Vereinsregister
Marius Breucker - Vereinsrecht Eintragung im VereinsregisterMarius Breucker
 
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen MahnverfahrenWirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen MahnverfahrenMarius Breucker
 
Auch Sportler wollen nicht ins Gefängnis - Reaktionen auf das geplante Anti-D...
Auch Sportler wollen nicht ins Gefängnis - Reaktionen auf das geplante Anti-D...Auch Sportler wollen nicht ins Gefängnis - Reaktionen auf das geplante Anti-D...
Auch Sportler wollen nicht ins Gefängnis - Reaktionen auf das geplante Anti-D...Marius Breucker
 
Korsett oder Katalysator ? - Gedanken zur Rolle des Rechts im Sport
Korsett oder Katalysator ? - Gedanken zur Rolle des Rechts im SportKorsett oder Katalysator ? - Gedanken zur Rolle des Rechts im Sport
Korsett oder Katalysator ? - Gedanken zur Rolle des Rechts im SportMarius Breucker
 
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit HinweisenKlageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit HinweisenMarius Breucker
 
Die Streitverkündung im Zivilprozess
Die Streitverkündung im ZivilprozessDie Streitverkündung im Zivilprozess
Die Streitverkündung im ZivilprozessMarius Breucker
 
Vertragsstrafen und Abstellungen im Profifußball
Vertragsstrafen und Abstellungen im ProfifußballVertragsstrafen und Abstellungen im Profifußball
Vertragsstrafen und Abstellungen im ProfifußballMarius Breucker
 

Mehr von Marius Breucker (8)

Regress des Vereins gegen Störer bei Zuschauerausschreitungen
Regress des Vereins gegen Störer bei ZuschauerausschreitungenRegress des Vereins gegen Störer bei Zuschauerausschreitungen
Regress des Vereins gegen Störer bei Zuschauerausschreitungen
 
Marius Breucker - Vereinsrecht Eintragung im Vereinsregister
Marius Breucker - Vereinsrecht Eintragung im VereinsregisterMarius Breucker - Vereinsrecht Eintragung im Vereinsregister
Marius Breucker - Vereinsrecht Eintragung im Vereinsregister
 
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen MahnverfahrenWirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
Wirtschaftsrecht Durchsetzung eines Anspruchs im gerichtlichen Mahnverfahren
 
Auch Sportler wollen nicht ins Gefängnis - Reaktionen auf das geplante Anti-D...
Auch Sportler wollen nicht ins Gefängnis - Reaktionen auf das geplante Anti-D...Auch Sportler wollen nicht ins Gefängnis - Reaktionen auf das geplante Anti-D...
Auch Sportler wollen nicht ins Gefängnis - Reaktionen auf das geplante Anti-D...
 
Korsett oder Katalysator ? - Gedanken zur Rolle des Rechts im Sport
Korsett oder Katalysator ? - Gedanken zur Rolle des Rechts im SportKorsett oder Katalysator ? - Gedanken zur Rolle des Rechts im Sport
Korsett oder Katalysator ? - Gedanken zur Rolle des Rechts im Sport
 
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit HinweisenKlageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen
Klageschrift zum Amtsgericht – Checkliste mit Hinweisen
 
Die Streitverkündung im Zivilprozess
Die Streitverkündung im ZivilprozessDie Streitverkündung im Zivilprozess
Die Streitverkündung im Zivilprozess
 
Vertragsstrafen und Abstellungen im Profifußball
Vertragsstrafen und Abstellungen im ProfifußballVertragsstrafen und Abstellungen im Profifußball
Vertragsstrafen und Abstellungen im Profifußball
 

Verlorener Kampf Greifen die sportrechtlichen Instrumente gegen Doping

  • 1. 1 „Verlorener Kampf“? – Greifen die sportrechtlichen Instrumente gegen Doping? Doping stellt die Chancengleichheit und damit die Grundlage des Sports in Frage. Folgerichtig spielen im Wettbewerb um Preis- und Werbegelder Anti-Doping-Vorschriften eine immer bedeutsamere Rolle. „Wer Sport treibt, muss die Antidopingreglements kennen“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker. „Das gilt für den Profi wie für den Freizeitsportler“. Denn auch ein unachtsam eingenommenes Medikament oder Nahrungsergänzungsmittel kann Doping sein und zur Disqualifikation im Wettbewerb und einer anschließenden Sperre führen. Breucker engagiert sich seit Jahren im Anti-Doping-Kampf, unter anderem als Anwalt der Welt Anti-Doping Agentur. Aber ist der Kampf gegen Doping nicht schon verloren? Zu diesem Fazit kommt der Tübinger Sportwissenschaftler Professor Dr. Helmut Digel in seinem Buch „Verlorener Kampf“. Die entscheidenden Beteiligten seien an einer wirklichen Aufklärung und Bekämpfung nicht interessiert, schreibt Digel: „Es muss deshalb von einem verlorenen Kampf gesprochen werden“. Auch der Heidelberger Molekularbiologe Professor Dr. Werner Franke kritisiert den Anti-Doping-Kampf in Deutschland: Es fehle eine juristische Herangehensweise an das Doping-Problem wie es die US-Anti-Doping-Agentur USADA etwa gegenüber Lance Armstrong gezeigt habe, sagte Franke im ZDF-Morgenmagazin. Demgegenüber will IOC-Präsident Dr. Thomas Bach den Anti-Doping-Kampf verschärfen: „Wir wollen die Kontrollen noch intelligenter gestalten“, versprach Bach in einem Interview mit den Fränkischen Nachrichten. „Der Schwerpunkt muss sich weiter auf die Zeiten außerhalb des Wettkampfes verschieben!“ forderte Bach. Welche juristischen Instrumente stehen dem Sport für den Anti-Doping-Kampf überhaupt zur Verfügung? An welchen rechtlichen Stellschrauben kann und muss gedreht werden, um den Kampf gegen die „Hydra“ Doping zu führen?
  • 2. 2 „Grundgesetz“: Welt Anti-Doping Code Die 1999 von Sportorganisationen und staatlichen Regierungen gegründete Welt Anti-Doping Organisation (WADA) verfasste und beschloss den Welt Anti-Doping Code (WADC). Dieses „Weltgrundgesetz des Dopings“ trat 2004 in Kraft und regelt die Grundlagen des Anti-Dopingkampfes. Es definiert „Doping“ nicht nur als Einnahme verbotener Medikamente oder Anwendung verbotener Methoden, sondern etwa auch als Umgehung eines Tests oder als Manipulation des Dopingkontrollsystems. Auf eine konkrete Leistungssteigerung kommt es dabei nicht an. Der Code regelt, wer den Dopingverstoß beweisen muss, wie eine Dopingprobe zu nehmen und zu analysieren ist und welche Sanktionsverfahren und Rechtsmittel sich daran anschließen. Zugleich setzt er die wesentlichen technischen und medizinischen Standards für die oft komplexen Verfahren. „Bedenkt man, wie schwer sich internationale Organisationen oft mit verbindlichen Verträgen tun, ist der in kurzer Zeit geschaffenen Welt Anti—Doping Code ein fast schon sensationeller Erfolg!“ so Anwalt Marius Breucker zuletzt auf dem Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar. Dick Pound, langjähriger Präsident der WADA, sieht im Welt Anti-Doping Code trotz aller Schwierigkeiten ein wirkungsvolles Instrument: Die spektakulären Entdeckungen und Verurteilungen der letzten Jahre, etwa der Fall des US- Radsportlers Lance Armstrong, hätten gezeigt, was eine gute und seriöse Anti-Doping Agentur erreichen könne. „Das ist eine Bestätigung des Systems“, so Pound gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
  • 3. 3 Transformation in Anti-Doping-Ordnungen Wie aber wirkt der Welt Anti-Doping Code? Die nationalen und internationalen Sportverbände sind verpflichtet, die Vorgaben des WADC in ihre eigenen Verbandsordnungen umzusetzen. Auf diese Weise werden die Regelungen des Welt Anti-Doping Codes in die einzelne Sportart transformiert und erlangen Verbindlichkeit gegenüber jedem einzelnen Sportler: „Der Mechanismus ähnelt der Umsetzung einer EU- Richtlinie“, erläutert Anwalt Marius Breucker. Die Verbände müssen die Vorgaben des WADC aber nicht nur in ihre Anti-Doping-Ordnungen schreiben; sie müssen auch dafür Sorge tragen, dass der einzelne Athlet an diese Ordnung rechtswirksam gebunden ist. Die Verbände schließen hierzu regelmäßig Lizenz- oder Athletenvereinbarungen mit den Sportlern. Die WADA überwacht die Einhaltung der Vorgaben des Welt Anti- Doping Codes und rügt säumige Verbände. Zugleich ist sie Kompetenzzentrum für medizinische und organisatorische Fragen und unterstützt in dieser Funktion die Verbände, die nationalen Anti-Doping- Organisationen und die von ihr weltweit akkreditierten biochemischen Labore. Auch den einzelnen Athleten steht sie als Ansprechpartner zur Verfügung. So nahmen die Rechtsanwälte Marius Breucker, Christoph Wüterich und Matthias Breucker in ihrer Stuttgarter Kanzlei im Auftrag der WADA die Aussagen zahlreicher „Doping-Kronzeugen“ entgegen. Nationaler Anti-Doping Code Als weltumspannende Organisation kann die WADA nur die Basis schaffen und Koordinationsarbeit leisten. In den einzelnen Ländern organisieren die nationalen Anti-Doping Agenturen („NADAs“) den Anti-Doping-Kampf. Sie agieren rechtlich und organisatorisch selbständig, sind also keine „Filialen“ der WADA. In Deutschland erlässt die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) den Nationalen Anti-Doping Code (NADC). Dieser ist wiederum von den deutschen Sportverbänden umzusetzen. Schon bei ihrer Gründung im Jahr 2002 hob der Sportrechtler Professor Dr. Ulrich Haas die Bedeutung der NADA für den gesamten Sport hervor: „Sportpolitisch ist die NADA das größte und interessanteste Projekt seit langer Zeit“. Nach anfänglichen Schwierigkeiten aufgrund unzureichender materieller und personeller Ausstattung, fasste die NADA nach und nach Tritt. „Die Rolle der NADA hat sich in den letzten Jahren gewandelt“, erläutert Marius Breucker: Ursprünglich hatte sie die Aufgabe, die Vorgaben des Welt Anti-Doping Codes in Deutschland umzusetzen, den nationalen Anti-Dopingkampf zu koordinieren und Verbände und Sportler zu beraten. In den letzten Jahren übernahm die NADA darüber hinaus operative Aufgaben: Sie führt für viele Sportverbände Trainings- und Wettkampfkontrollen und das „Ergebnismanagement“ durch. Das heißt, sie ermittelt bei aufgetretenen Verdachtsfällen und führt im Falle eines Dopingverstoßes ähnlich einer „Anklagebehörde“ das gesamte Disziplinarverfahren durch. Die Auslagerung der Kontrollen auf die NADA wird überwiegend begrüßt. Gleichwohl konnten etwa im Jahr 2013 in 8.106 Trainingsproben nur 50 Mal verbotene Substanzen gefunden werden. Bei einer solchen Quote von 0,04 % stellt sich die Frage, ob das System greift. Andererseits heben Anti-Dopingkämpfer auch die abschreckende Wirkung der Kontrollen hervor. Die Aktivitäten und Mahnungen der NADA werden den Sportlern bisweilen auch zu viel: So kritisierte 800- Meter-Olympiasieger Nils Schumann die Fokussierung auf den Anti-Doping-Kampf. Er befürchtet dadurch eine schwindende Attraktivität etwa der Leichtathletik für die Jugend: „Ich habe manchmal den Eindruck, dass Themen wie der Anti-Doping-Kampf einen viel höheren Stellenwert haben als die Nachwuchsförderung“, sagte Schumann in einem Interview mit dem Internet-Portal „www.trainingsworld.de“. Schumann stellt die Stoßrichtung seiner Aussage klar: „Natürlich spielt der Kampf gegen Doping eine wichtige Rolle, aber ich habe das Gefühl, die Relationen gehen verloren.“ Andererseits belegen die spektakulären Dopingfälle und die Geständnisse mehrerer „professioneller“ Doper die Bedeutung des Problems für den Sport und die Notwendigkeit seiner effektiven Bekämpfung.
  • 4. 4 Anti-Doping-Verfahren Sollte sich ein Dopingverdacht erhärten, folgt ein Dopingsanktionsverfahren. Dieses kann zu einer Sperre des Sportlers führen, ist aber rechtstechnisch kein „Strafverfahren“: Da die NADA eine privatrechtliche Stiftung ist, richtet sich ihr Rechtsverhältnis zum einzelnen Athleten nach dem Zivilrecht. Das sportgerichtliche Anti- Doping-Verfahren unterscheidet sich aber in vielerlei Hinsicht von einem „normalen“ Zivilprozess: Regelmäßig verhandelt über einen Dopingfall zunächst ein verbandsinternes Disziplinarorgan („Disziplinarkommission“ oder „Verbandssportgericht“). Gegen dessen Entscheidung kann der Unterlegene Rechtsmittel einlegen. Denkbar ist der Weg vor ein staatliches Zivilgericht. In der Regel schließen der Verband und der Sportler aber die staatliche Gerichtsbarkeit in einer Schiedsvereinbarung aus und einigen sich auf die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts. Der Unterlegene kann dann etwa das Deutsche Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) anrufen. Es wurde 2008 gegründet und ist ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung. Das Sportschiedsgericht trifft auf nationaler Ebene die abschließende Entscheidung. In Dopingverfahren schreiben der Welt Anti-Doping Code und der Nationale Anti-Doping Code als letzte Rechtsmittelinstanz zwingend den Internationalen Sportschiedsgerichtshof – Court of Arbitration for Sport (CAS) – in Lausanne vor. Die Athleten müssen also bis zu einer endgültigen Entscheidung unter Umständen drei Instanzen durchlaufen. Dies kann zu langwierigen Verfahren führen. Der oft betonte Vorteil der Sportschiedsgerichtsbarkeit, schnell zu einer Entscheidung zu gelangen, wird so nicht immer eingelöst.
  • 5. 5 „Auslagerung“ der Verfahren Viele Sportverbände sparen sich mittlerweile ein verbandsinternes Verfahren und sind dazu übergegangen, bereits die erstinstanzliche Zuständigkeit auf das Deutsche Sportschiedsgericht zu übertragen. „Dies hat für die Verbände mehrere Vorteile“, erläutert Marius Breucker: „Zum einen entlasten sie sich organisatorisch, wenn die oft aufwendigen Verfahren nicht mehr von eigenen Verbandsorganen geführt werden müssen. Zudem reduzieren sie ihr Haftungsrisiko.“ Die Causa Pechstein hat gezeigt, dass sich ein Verband im Falle einer Dopingsperre Schadensersatzklagen beeindruckenden Ausmaßes ausgesetzt sehen kann. Das Haftungsrisiko wird reduziert, wenn der Verband die Ermittlungen auf die NADA und das anschließende Verfahren auf das Deutsche Sportschiedsgericht auslagert. Gerade in medizinisch und juristisch komplizierten Dopingfällen können die Verbände die Expertise der NADA und der DIS nutzen. „Die Arbeitsteilung ist Ausdruck der zunehmenden Professionalisierung der sportrechtlichen Verfahren“, sagt Breucker, der selbst als Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht tätig ist.
  • 6. 6 Anhaltende Herausforderung für den Sport Der Sport muss sich dem Anti-Doping-Kampf stellen, ob er will oder nicht. Zunehmend treten staatliche Akteure auf den Plan, um dem Dopingproblem mit Gesetzen und hoheitlichen Befugnissen zu begegnen. Da der Sport manches weder leisten kann noch leisten will, wird er dieser Unterstützung auch bedürfen. Die Frage ist, ob er dauerhaft eine eigene Kompetenz in der Dopingbekämpfung bewahren kann. Im Kampf gegen Doping verteidigt der Sport nicht nur seine Werte, sondern auch seine Autonomie. Die rechtlichen Instrumente – so umstritten sie im Detail sind – liegen mit dem Welt Anti-Doping Code, dem Nationalen Anti-Doping Code und den entsprechenden Verbandsregelwerken und Schiedsordnungen vor. Entscheidend kommt es auf deren Umsetzung an. Inhaltlich sind für den Ausgang der sportrechtlichen Ermittlungen nicht zuletzt intelligente Testverfahren und wissenschaftliche valide Nachweismethoden maßgeblich. Daran wird sich der Sport messen lassen müssen. Denn die professionellen Doper sind immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik. Eine Chance liegt in den indirekten Nachweismethoden, namentlich den individuellen Blutprofilen. Anwalt Christoph Wüterich sieht darin einen entscheidenden Ansatz. Denn damit können individuelle Abweichungen vom „normalen“ Blutbild eines einzelnen Athleten ermittelt und auf Dopingrelevanz überprüft werden. Gerade beim indirekten Nachweis müssen aber „strenge rechtsstaatliche Standards gewahrt werden“, mahnt Marius Breucker, will man nicht die Legitimation des Anti-Dopingkampfes in Frage stellen. Mediziner und Juristen bleiben gefordert.
  • 7. 7 Anwalt Marius Breucker: “Sport muss auch im Kampf gegen Doping rechtsstaatliche Standards wahren” Dieser Beitrag wurde unter Artikel abgelegt und mit Anti-Doping, Anti-Doping-Kampf, Anti- Doping-Vorschriften,Doping, Dopingprobe, Dopingverstoß, Dr. Marius Breucker, Kanzlei Wüterich Breucker, Medikament,Nahrungsergänzungsmittel, Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker, Sport verschlagwortet.