Marius Breucker: „Der beste Zivilprozess“ „Der beste Zivilprozess ist – der nicht geführte!“, sagt Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker in Stuttgart. Ein Paradoxon, wenn man bedenkt, dass die Kanzlei auf Zivilprozesse spezialisiert ist und auf zahlreiche erfolgreiche Verfahren zurück blicken kann.
1. Marius Breucker: „Der beste Zivilprozess“
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„Der beste Zivilprozess ist – der nicht geführte!“, sagt Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker
aus der Kanzlei Wüterich Breucker in Stuttgart. Ein Paradoxon, wenn man bedenkt, dass
die Kanzlei auf Zivilprozesse spezialisiert ist und auf zahlreiche erfolgreiche Verfahren
zurück blicken kann.
„Der zweitbeste Prozess ist der gewonnene, der schlimmste der unerwartet verlorene“
ergänzt er. Marius Breucker weiß, wovon er spricht: Als ausgewiesener Prozesspraktiker
führt er seit Jahren hunderte von Verfahren – ganz überwiegend erfolgreich.
Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker
Wie in der Medizin ist auch im Recht oft derjenige am besten zur Früherkennung und
Vermeidung von Fehlentwicklungen in der Lage, der die pathologischen Fälle aus eigener
Anschauung und hunderten Fällen kennt. „Prozessführung und Prozessvermeidung, Forensik
und Vertragsgestaltung schließen sich nicht aus, sondern bedingen einander“, erläutert
Marius Breucker. „Mit dem Zivilprozess ist es ein bisschen wie mit der Zahnbehandlung: Am
2. besten ist, man braucht sie nicht. Und in beiden Fällen geht nichts über eine rechtzeitige
professionelle Prophylaxe.“ Marius Breucker ist Partner der Kanzlei Wüterich Breucker in
Stuttgart, die für unternehmerische und private Mandate sowohl in der rechtlichen Beratung
und Gestaltung als auch in Gerichtsprozessen tätig ist. Gegründet 1924, zählt die Kanzlei
Wüterich Breucker zu den alteingesessenen und nach wie vor ersten Anwaltsadressen in
Stuttgart.
„Im Kern geht es immer um Problemlösung“, erläutert Marius Breucker die Philosophie des
Kanzleierfolges. „Je einfacher, schneller und kostengünstiger das Problem gelöst werden
kann, desto besser. Hierfür ist ein Zivilprozess oft nicht der beste Weg.“ Vielmehr können
viele Fragen im Vorfeld eines möglichen Rechtsstreits einfacher und kostengünstiger gelöst
werden.
Wenn sich aber ein Streit im Ergebnis nicht vermeiden lasse, so müsse er nicht nur mit aller
Konsequenz geführt, sondern vor allem gut vorbereitet werden. Professionelle
Prozessführung bedeutet für Rechtsanwalt Breucker aber nicht, „harte Bandagen“
anzulegen. Im Gegenteil: „Ein guter Zivilprozess wird mit dem Florett geführt, nicht mit dem
Dampfhammer“. Nach dem bewährten Motto „suaviter in modo, fortiter in re“ – verbindlich
im Ton, hart in der Sache – gilt es, das Gericht und im besten Fall auch die Gegenseite von
den eigenen Argumenten inhaltlich zu überzeugen.
Voraussetzung ist eine gründliche Vorbereitung: Zunächst gilt es, den Sachverhalt gründlich
zu erarbeiten und durch Beweise abzusichern. Diese erfordert Arbeit und Akribie. „Auch im
Zivilprozessrecht hat der liebe Gott vor den Sieg den Schweiß gesetzt“, weiß Marius
Breucker. Das gilt im Übrigen nicht allein für den Anwalt: In einem Zivilprozess muss der
Mandant in aller Regel mitwirken, wenn es um die Erarbeitung und Verifizierung des
Sachverhaltes geht. Der gute Anwalt ermöglicht durch gezielte Fragen eine effektive
Aufbereitung des Tatsachenstoffs. Die Konzentration auf das rechtlich Wesentliche erspart
dem Mandanten Zeit und Nerven. „Es genügt nicht, den Sachverhalt entgegenzunehmen, in
einen Schriftsatz zu transformieren und dann zu warten, was das Gericht sagt.“ Anspruch des
Zivilprozessanwalts muss es vielmehr sein, dem Mandanten gleichsam als „Fallmanager“
einen Fahrplan an die Hand zu geben, mit dem er sicher durch die oftmals verworrenen und
für den Außenstehenden schwer verständlichen Wege eines Zivilprozesses geleitet wird, so
Marius Breucker. Entscheidend ist eine frühzeitige, realistische Chancen-Risiko-Einschätzung.
Der Anwalt muss sämtliches juristisches Rüstzeug liefern, muss den Mandanten aber auch
auf die mit einem Zivilprozess immer verbundenen Unwägbarkeiten hinweisen, um ihm eine
ganzheitliche Abwägung zu ermöglichen. Hierzu gehören neben juristischen Aspekten auch
wirtschaftliche Überlegungen und psychologische Faktoren. Ein rechtzeitig abgeschlossener
Vergleich kann in der Aufwand-Nutzen-Relation weitaus günstiger sein als ein in mehreren
Instanzen nach Jahren mühsam errungener „Sieg“.
Mit dieser Philosophie konnte die Kanzlei Wüterich Breucker seit 1924 die meisten
Zivilprozesse erfolgreich gestalten, sei es durch ein obsiegendes Urteil, sei es durch einen
zufriedenstellenden Vergleich. „Entscheidend ist letztlich die Zufriedenheit des Mandanten“
resümiert Marius Breucker. „Dafür ist natürlich das wirtschaftliche Ergebnis von
entscheidender Bedeutung, daneben aber auch – und mehr als manche denken – die
Gewissheit, in einem transparenten, fairen Verfahren in angemessener Zeit zu einem guten
Ergebnis gekommen zu sein.“ So Breucker. „Gut“ ist ein Ergebnis nicht zuletzt, wenn es für
3. den Mandanten nachvollziehbar ist und im Vorfeld zumindest zuvor ins Kalkül gezogen
wurde.
Neben seiner praktischen Anwaltstätigkeit lehrte Dr. Marius Breucker als Lehrbeauftragter
der Universität Tübingen anwaltliches Zivilprozessrecht. Er bildet zudem seit Jahren als
Arbeitsgemeinschaftsleiter an den Landgerichten Ulm, Ellwangen und Stuttgart
Rechtsreferendare im Zivilprozessrecht aus und prüft Zivil- und Anwaltsrecht im Zweiten
juristischen Staatsexamen. Breucker verfasste mehrere einschlägige Werke, darunter die im
Stuttgarter Richard Boorberg Verlag erschienenen „Anwaltsstrategien im Zivilprozess“. Darin
erläutert er den Ablauf eines Zivilprozesses und gibt Hinweise für die erfolgreiche
Verfahrensgestaltung aus anwaltlicher Sicht. Examensrelevante Fallkonstellationen zur
Vorbereitung auf das Zweite juristische Staatsexamen bearbeitet Marius Breucker im Kapitel
„Der Anwalt im Zivilprozess“ in dem mittlerweile in fünfter Auflage erschienenen
„Anwaltsrecht“, ebenfalls im Richard Boorberg Verlag.
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