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Kultur und Recht                                                                           C 2.1

                                                               Steuerrechtliche Rahmenbedingungen




Der Sponsoringerlass in der Diskussion


Die steuerlichen Konsequenzen des Kultursponsorings
im Überblick


                                                                     Malte C. Boecker, LL.M.


In Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen gewinnen Sponsorships zunehmend an Bedeu-
tung. Das Steuerrecht hat einen entscheidenden Einfluss auf die Ausgestaltung solcher Sponsor-
ships. Steuerliche Fehleinschätzungen, etwa bei der umsatzsteuerlichen Behandlung, können zu
nicht kalkulierbaren Steuernachforderungen führen und damit das Fundraising wirtschaftlich unren-
tabel machen. Deshalb sollten alle Beteiligten an der Schnittstelle von Wirtschaftsunternehmen
(Sponsoren) und gemeinnützigen Kulturinstitutionen (Gesponserte) die steuerrechtliche Diskussion
genau verfolgen.

Gliederung                                                                                 Seite

1.     Kultursponsoring und Steuern                                                            2
2.     Steuerrechtlicher Rahmen des Sponsorings                                                3
2.1    Tätigkeitsfelder der gemeinnützigen Körperschaft                                        4
2.2    Die ertragssteuerlichen Kernaussagen des Sponsoringerlasses                             5
3.     Stiftungen und Sponsoring: erhöhte Abzugsbeträge                                       10
4.     Fallgruppenbildungen milden Sponsorings                                                11
4.1    Erlaubnispflichtige Rechtsnutzungen durch den Sponsor                                  11
4.2    Benennung von Räumlichkeiten der Kulturinstitution nach Sponsoren                      12
4.3    Sponsorhinweise in Programmzeitschriften und Publikationen                             13
4.4    Internet-Links                                                                         14
4.5    Fahrzeuggestellungen                                                                   14
5.     Die pauschale Gewinnermittlung gem. § 64 Abs. 6 AO                                     15
6.     Umsatzsteuer und Sponsoring                                                            16
6.1    Ausgangslage: gesponserte Einrichtung als Unternehmer                                  17
6.2    Geldleistungen des Sponsors an steuerbegünstigte Einrichtungen                         18
6.3    Banken als Sponsoren                                                                   19
6.4    Sachleistungen des Sponsors an steuerbegünstigte Einrichtungen                         19
7.     Zusammenfassung                                                                        20




                                                                                                1
C 2.1                                                                            Kultur und Recht

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen




                              1.     Kultursponsoring und Steuern
Bedeutung des                  In der steuerrechtlichen Beurteilung von Sponsorships des Kulturbe-
Sponsoringerlasses             reichs ist der im Anhang abgedruckte Sponsoringerlass des Bundes-
                               ministeriums für Finanzen zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung
                               des Sponsoring vom 18.02.1998 das zentrale Dokument. Zentral inso-
                               fern, als der Erlass sowohl Finanzämtern als auch gemeinnützigen
                               Kultureinrichtungen erstmals einheitliche Kriterien für die steuerliche
                                                       Beurteilung von Sponsorships vorgab. Spätes-
                                                       tens seit diesem Erlass ist allen Beteiligten
                                                       klar, dass Sponsoring besteuert werden kann.
                                                       In der betriebswirtschaftlichen Gesamtrech-
                                                       nung von Sponsoringaktivitäten hat die Steu-
                                                       erlast zur Folge, dass der Sponsor brutto ei-
                                                       nen höheren Geldbetrag zuwenden muss, um
    Ertragssteuer und Umsatzsteuer                     bei dem Kulturveranstalter netto denselben
                                                       Finanzierungseffekt zu erreichen. Zweitens
    Der Sponsoringerlass regelt Fragen des Er-         eröffnete der Erlass einen Gestaltungsspiel-
    tragssteuerrechts, das heißt der Einkommens-,      raum für steueroptimierte Sponsorships, die
    Körperschafts- und Gewerbesteuer bei Sponsor       sowohl aufseiten des Zuwendenden, als auch
    und Gesponserten.                                  aufseiten des Zuwendungsempfängers steuer-
                                                       lich begünstigt sind.
    Hingegen fehlt es an einer Regelung der um-
    satzsteuerrechtlichen Fragen. Hierzu schaffen     Andererseits wurde aber auch sehr schnell
    jedoch verschiedene Erlasse der Oberfinanzdi-     erkannt, dass es dem Sponsoringerlass einer-
    rektionen weitgehend Klarheit.                    seits an Eindeutigkeit fehlt, weil er einen
                                                      Beurteilungsspielraum eröffnet, und dass er
                                                      andererseits keine Aussagen zur Umsatzsteu-
                              erproblematik machte. Darüber hinaus entschärfte sich durch eine
                              Änderung der Abgabenordnung (AO) zum 1. Januar 2001 die ertrags-
                              steuerliche Belastung von Sponsorships. Danach beträgt die Steuerlast
                              im Regelfall nicht mehr als 6 %.

Kernfragen                    Seitdem hat die Diskussion zur steuerlichen Beurteilung des Sponso-
                              ring an Schärfe verloren und wird im Wesentlichen von vier Aspekten
                              bestimmt, die für Unternehmen und Kulturveranstalter wichtig sind.

                              • Die Einbindung von Stiftungen beim Sponsoring

                              • Fallgruppen ertragssteuerlich begünstigten Sponsorings

                              • Die pauschale Gewinnermittlung gem. § 64 Abs. 6 AO

                              • Präzisierung der umsatzsteuerlichen Folgen von Sponsoring

                              Nach einer Einführung zu den steuerrechtlichen Vorgaben für Sponso-
                              ren und die gesponserten gemeinnützigen Kulturveranstalter werden
                              die genannten vier Aspekte in dem Beitrag aufbereitet und vertieft.




2
Kultur und Recht                                                                            C 2.1

                                                                Steuerrechtliche Rahmenbedingungen




2.    Steuerrechtlicher Rahmen des
      Sponsorings
Sponsorships berühren drei Steuerarten, das Ertrags-, Umsatz- und                      Steuerliche
Schenkungssteuerrecht. Die steuerrechtlichen Interessenlagen aufsei-               Interessenlage
ten des Sponsors und der gesponserten Einrichtung unterscheiden sich
dabei wie folgt:


                           Ertragssteuerliche
                             Interessenlage



           Sponsor:                          Gesponserter:
  steuerliche Abzugsfähigkeit           steuerfreie Vereinnahmung
       der Zuwendung                         der Zuwendung




                           Umsatzsteuerliche
                            Interessenlage



          Sponsor:                              Gesponserter:
 – Vorsteuerabzug für die               – Umsatzsteuerprivilegie-
   vom Gesponserten ggf. in               rung für Leistungen an
   Rechnung gestellte Um-                 Sponsor
   satzsteuer (Ust.)
                                        – bei Sachsponsoring ggf.
                                          Vorsteuerabzug für die
                                          vom Sponsor in Rech-
                                          nung gestellte Ust.


Abb. C 2.1-1          Interessenlage im Sponsoring


Der Sponsoringerlass regelt Fragen des Ertragssteuerrechts, d. h., der            Was regelt der
Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer bei Sponsor und                 Sponsoringerlass?
Gesponserten. Hingegen fehlt es an einer Regelung der umsatzsteuer-
rechtlichen Fragen. Hierzu schaffen jedoch verschiedene Erlasse der
Oberfinanzdirektionen weitgehend Klarheit.




                                                                                                 3
C 2.1                                                                                 Kultur und Recht

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen




                            2.1 Tätigkeitsfelder der gemeinnützigen Körperschaft

                            Beide Erlasse gehen davon aus, dass die gesponserte Einrichtung eine
                            gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Körperschaft (oder damit
                            vergleichbare Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts) ist. Bei
                            gemeinnützigen Einrichtungen können je nach Tätigkeitsfeld vier
                            Vermögensbereiche unterschieden werden:

Vermögensbereiche           • der ideelle Bereich, der die nicht wirtschaftlichen Aktivitäten zur
                              Erfüllung des Satzungszweckes umfasst (die Kulturaktivitäten im
                              engeren Sinne),

                            • die Vermögensverwaltung, d. h. die Erzielung von Erträgen aus
                              Vermögensanlagen ((Miet-)Zinsen, Lizenzgebühren o. Ä.),

                            • Zweckbetriebe: wirtschaftliche Tätigkeiten, die im unmittelbaren
                              Zusammenhang mit der Zweckverwirklichung stehen (Eintrittskar-
                              tenverkauf bei Kulturveranstaltungen, Vertrieb von Museumskata-
                              logen o. Ä.),

                            • sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten, die auf Einnahmen abzielen
                              und die über die Vermögensverwaltung hinausgehen (etwa Marke-
                              ting, Merchandise).


                                 Vermögensbereiche gemeinnütziger Kulturveranstalter


                                                                             Zweckbetrieb
                                           ideeller Bereich                    § 65 AO



                                                              Tätigkeits-
                                                                felder

                                       Vermögensverwaltung                   wirtschaftlicher
                                          § 14 Satz 3 AO                    Geschäftsbetrieb
                                                                                 § 14 AO

                                                                                            30. März 2003   Seite 1




                            Abb. C 2.1-2             Vermögensbereiche nach Gemeinnützigkeits-
                                                     recht


Steuervergünstigungen       Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, weil das deutsche Steuer-
im Überblick                recht je nach Tätigkeitsfeld für gemeinnützige Körperschaften aus-
                            nahmsweise sowohl bei der Ertrags- als auch bei der Umsatzsteuer
                            Privilegierungen vorsieht.




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Malte C. Boecker: Der Sponsoringerlass in der Diskussion. Die steuerlichen Konsequenzen des Kultursponsorings im Überblick

  • 1. Kultur und Recht C 2.1 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen Der Sponsoringerlass in der Diskussion Die steuerlichen Konsequenzen des Kultursponsorings im Überblick Malte C. Boecker, LL.M. In Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen gewinnen Sponsorships zunehmend an Bedeu- tung. Das Steuerrecht hat einen entscheidenden Einfluss auf die Ausgestaltung solcher Sponsor- ships. Steuerliche Fehleinschätzungen, etwa bei der umsatzsteuerlichen Behandlung, können zu nicht kalkulierbaren Steuernachforderungen führen und damit das Fundraising wirtschaftlich unren- tabel machen. Deshalb sollten alle Beteiligten an der Schnittstelle von Wirtschaftsunternehmen (Sponsoren) und gemeinnützigen Kulturinstitutionen (Gesponserte) die steuerrechtliche Diskussion genau verfolgen. Gliederung Seite 1. Kultursponsoring und Steuern 2 2. Steuerrechtlicher Rahmen des Sponsorings 3 2.1 Tätigkeitsfelder der gemeinnützigen Körperschaft 4 2.2 Die ertragssteuerlichen Kernaussagen des Sponsoringerlasses 5 3. Stiftungen und Sponsoring: erhöhte Abzugsbeträge 10 4. Fallgruppenbildungen milden Sponsorings 11 4.1 Erlaubnispflichtige Rechtsnutzungen durch den Sponsor 11 4.2 Benennung von Räumlichkeiten der Kulturinstitution nach Sponsoren 12 4.3 Sponsorhinweise in Programmzeitschriften und Publikationen 13 4.4 Internet-Links 14 4.5 Fahrzeuggestellungen 14 5. Die pauschale Gewinnermittlung gem. § 64 Abs. 6 AO 15 6. Umsatzsteuer und Sponsoring 16 6.1 Ausgangslage: gesponserte Einrichtung als Unternehmer 17 6.2 Geldleistungen des Sponsors an steuerbegünstigte Einrichtungen 18 6.3 Banken als Sponsoren 19 6.4 Sachleistungen des Sponsors an steuerbegünstigte Einrichtungen 19 7. Zusammenfassung 20 1
  • 2. C 2.1 Kultur und Recht Steuerrechtliche Rahmenbedingungen 1. Kultursponsoring und Steuern Bedeutung des In der steuerrechtlichen Beurteilung von Sponsorships des Kulturbe- Sponsoringerlasses reichs ist der im Anhang abgedruckte Sponsoringerlass des Bundes- ministeriums für Finanzen zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung des Sponsoring vom 18.02.1998 das zentrale Dokument. Zentral inso- fern, als der Erlass sowohl Finanzämtern als auch gemeinnützigen Kultureinrichtungen erstmals einheitliche Kriterien für die steuerliche Beurteilung von Sponsorships vorgab. Spätes- tens seit diesem Erlass ist allen Beteiligten klar, dass Sponsoring besteuert werden kann. In der betriebswirtschaftlichen Gesamtrech- nung von Sponsoringaktivitäten hat die Steu- erlast zur Folge, dass der Sponsor brutto ei- nen höheren Geldbetrag zuwenden muss, um Ertragssteuer und Umsatzsteuer bei dem Kulturveranstalter netto denselben Finanzierungseffekt zu erreichen. Zweitens Der Sponsoringerlass regelt Fragen des Er- eröffnete der Erlass einen Gestaltungsspiel- tragssteuerrechts, das heißt der Einkommens-, raum für steueroptimierte Sponsorships, die Körperschafts- und Gewerbesteuer bei Sponsor sowohl aufseiten des Zuwendenden, als auch und Gesponserten. aufseiten des Zuwendungsempfängers steuer- lich begünstigt sind. Hingegen fehlt es an einer Regelung der um- satzsteuerrechtlichen Fragen. Hierzu schaffen Andererseits wurde aber auch sehr schnell jedoch verschiedene Erlasse der Oberfinanzdi- erkannt, dass es dem Sponsoringerlass einer- rektionen weitgehend Klarheit. seits an Eindeutigkeit fehlt, weil er einen Beurteilungsspielraum eröffnet, und dass er andererseits keine Aussagen zur Umsatzsteu- erproblematik machte. Darüber hinaus entschärfte sich durch eine Änderung der Abgabenordnung (AO) zum 1. Januar 2001 die ertrags- steuerliche Belastung von Sponsorships. Danach beträgt die Steuerlast im Regelfall nicht mehr als 6 %. Kernfragen Seitdem hat die Diskussion zur steuerlichen Beurteilung des Sponso- ring an Schärfe verloren und wird im Wesentlichen von vier Aspekten bestimmt, die für Unternehmen und Kulturveranstalter wichtig sind. • Die Einbindung von Stiftungen beim Sponsoring • Fallgruppen ertragssteuerlich begünstigten Sponsorings • Die pauschale Gewinnermittlung gem. § 64 Abs. 6 AO • Präzisierung der umsatzsteuerlichen Folgen von Sponsoring Nach einer Einführung zu den steuerrechtlichen Vorgaben für Sponso- ren und die gesponserten gemeinnützigen Kulturveranstalter werden die genannten vier Aspekte in dem Beitrag aufbereitet und vertieft. 2
  • 3. Kultur und Recht C 2.1 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen 2. Steuerrechtlicher Rahmen des Sponsorings Sponsorships berühren drei Steuerarten, das Ertrags-, Umsatz- und Steuerliche Schenkungssteuerrecht. Die steuerrechtlichen Interessenlagen aufsei- Interessenlage ten des Sponsors und der gesponserten Einrichtung unterscheiden sich dabei wie folgt: Ertragssteuerliche Interessenlage Sponsor: Gesponserter: steuerliche Abzugsfähigkeit steuerfreie Vereinnahmung der Zuwendung der Zuwendung Umsatzsteuerliche Interessenlage Sponsor: Gesponserter: – Vorsteuerabzug für die – Umsatzsteuerprivilegie- vom Gesponserten ggf. in rung für Leistungen an Rechnung gestellte Um- Sponsor satzsteuer (Ust.) – bei Sachsponsoring ggf. Vorsteuerabzug für die vom Sponsor in Rech- nung gestellte Ust. Abb. C 2.1-1 Interessenlage im Sponsoring Der Sponsoringerlass regelt Fragen des Ertragssteuerrechts, d. h., der Was regelt der Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer bei Sponsor und Sponsoringerlass? Gesponserten. Hingegen fehlt es an einer Regelung der umsatzsteuer- rechtlichen Fragen. Hierzu schaffen jedoch verschiedene Erlasse der Oberfinanzdirektionen weitgehend Klarheit. 3
  • 4. C 2.1 Kultur und Recht Steuerrechtliche Rahmenbedingungen 2.1 Tätigkeitsfelder der gemeinnützigen Körperschaft Beide Erlasse gehen davon aus, dass die gesponserte Einrichtung eine gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Körperschaft (oder damit vergleichbare Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts) ist. Bei gemeinnützigen Einrichtungen können je nach Tätigkeitsfeld vier Vermögensbereiche unterschieden werden: Vermögensbereiche • der ideelle Bereich, der die nicht wirtschaftlichen Aktivitäten zur Erfüllung des Satzungszweckes umfasst (die Kulturaktivitäten im engeren Sinne), • die Vermögensverwaltung, d. h. die Erzielung von Erträgen aus Vermögensanlagen ((Miet-)Zinsen, Lizenzgebühren o. Ä.), • Zweckbetriebe: wirtschaftliche Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zweckverwirklichung stehen (Eintrittskar- tenverkauf bei Kulturveranstaltungen, Vertrieb von Museumskata- logen o. Ä.), • sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten, die auf Einnahmen abzielen und die über die Vermögensverwaltung hinausgehen (etwa Marke- ting, Merchandise). Vermögensbereiche gemeinnütziger Kulturveranstalter Zweckbetrieb ideeller Bereich § 65 AO Tätigkeits- felder Vermögensverwaltung wirtschaftlicher § 14 Satz 3 AO Geschäftsbetrieb § 14 AO 30. März 2003 Seite 1 Abb. C 2.1-2 Vermögensbereiche nach Gemeinnützigkeits- recht Steuervergünstigungen Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, weil das deutsche Steuer- im Überblick recht je nach Tätigkeitsfeld für gemeinnützige Körperschaften aus- nahmsweise sowohl bei der Ertrags- als auch bei der Umsatzsteuer Privilegierungen vorsieht. 4