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M Recht der neuen Medien


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Internet-Domains und Recht
Was ist bei der Wahl einer Domain zu beachten? Wie schützt man die
eigene Domain wirkungsvoll? Wie schützt man sich gegen Angriffe
Dritter?


Bettina Backes
Partnerin und Rechtsanwältin bei Böck und Partner Rechtsanwälte, Stuttgart;
Tätigkeitsschwerpunkte: Medien-, Verlags-, Urheber- und Markenrecht sowie IT-
Recht; Lehrauftrag an der Hochschule der Medien Stuttgart; regelmäßige Dozen-
tentätigkeit


Inhalt                                                                 Seite


1.    Einleitung                                                           3
2.    System der Domainnamen im Internet                                   3
2.1   Rechtsnatur                                                          5
2.2   Registrierung und Vergabe von Domainnamen                            6
3.    Kennzeichenkollisionen im Internet                                   7
3.1   Allgemeines                                                          7
3.2   Geschütze Kennzeichen                                               10
4.    Generische Domainnamen                                              19
4.1   Kennzeichenrechtliche Zulässigkeit                                  19
4.2   Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit                                  19
5.    Exkurs AdWords                                                      21
6.    Wettbewerbsverstöße durch die Registrierung und Nutzung
      von Domainnamen                                                     23
6.1   Rufausbeutung                                                       23
6.2   Erregung von Aufmerksamkeit                                         24
6.3   Behinderung                                                         24
6.4   Rufschädigung                                                       25
7.    Rechtsschutz gegen Kennzeichenverletzungen oder
      Wettbewerbsverstöße                                                 25
7.1   Gerichtsverfahren                                                   27
7.2   Schiedsgerichtsverfahren                                            30
8.    Präventivmaßnahmen zum Schutz gegen Rechtsverletzungen              31
8.1   Maßnahmen bei Rechtsverletzungen durch Dritte                       32
8.2   Maßnahmen bei Behauptung einer Rechtsverletzung durch                     M
      einen Dritten                                                       33
                                                                                3
                                                                                S. 1


                                                48 Kultur & Recht Januar 2010
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       9.    Domainnamen als selbständiges Wirtschaftsgut                           33
       9.1   Übertragung von Domainnamen                                            33
       9.2   Domain-Name-Sharing                                                    34
       9.3   Sicherungsabtretung und Verpfändung von Domainnamen                    34
       9.4   Domains in der Zwangsvollstreckung (Pfändung)                          35
       9.5   Domains in der Insolvenz                                               35




       Für jeden Kulturveranstalter, jede Institution und jeden einzelnen Künstler, die
       sich im Bereich Kunst und Kultur bewegen, kann eine schlagkräftige Domain von
       hoher Bedeutung sein. Bevor die Wahl auf die entsprechende Domain fällt, sollte
       jedoch mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, dass Rechte Dritter an
       diesem Kennzeichen bestehen. Im Falle bereits eingetretener Konfliktfälle sind
       zügig Maßnahmen zur Durchsetzung der eigenen Interessen einzuleiten. Der
       vorliegende Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und erklärt, wie der
M      einzelne Domaininteressent/-nutzer vorgehen muss, um seine Interessen zu
3      schützen, durchzusetzen und zu verteidigen.
S. 2


       48 Kultur & Recht Januar 2010
M Recht der neuen Medien


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1.     Einleitung
Domainnamen sind ein bedeutendes Marketinginstrument in der globalen Welt
des Internets. Mit Hilfe des Domainnamens kann jedes Unternehmen, jede Insti-
tution, jede Person sowohl über Suchmaschinen als auch direkt gefunden werden.
Der Domainname ist eine einprägsame, gut wieder erkennbare Adresse des Inha-
bers der Domain im Internet.

Die Nutzung des Internets beruht auf dem Austausch elektronischer Daten zwi-
schen mehreren, durch ein Computernetz miteinander verbundenen Rechnern.
Jeder ans Netz angeschlossene Rechner (Server) hat eine einmalige, netzweit
gültige, eindeutig identifizierbare Adresse. Die Identifizierung erfolgt mittels
Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen), die aus einer schlichten Zahlenfol-
ge bestehen, z. B. 128.96.134.114

Anhand dieser Ziffernfolge ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, welcher
Adressat sich hinter der Adresse verbirgt. Die Identifikation wird erst dadurch
ermöglicht, dass jeder IP-Adresse ein Domainname als alphanumerisches Zei-
chen (Buchstaben-/Zahlenzeichen) zugeordnet werden kann. Allein die Domain-
namen ermöglichen dem Inhaber eine weltweite Identifikation und Präsenz im
Internet. Daher werden Domainnamen ein immer selteneres, mitunter hart um-
kämpftes Gut. Konfliktfälle sind vorprogrammiert.

Spektakuläre Fälle, in denen Domaingrabber sich wertvolle Domains sichern
wollten, um diese dann an die Berechtigten weiter zu veräußern, sind schon in der
Vergangenheit durch die Medien publik geworden. Mittlerweile dürfte allgemein
bekannt sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sondern dass die für
sonstige Lebenssachverhalte geltenden Regelungen auch auf das Internet über-
tragbar sind.


2.     System der Domainnamen im Internet
Domainnamen sind Internetadressen, die aus mehreren Ebenen (Levels) bestehen,
welche durch Punkte voneinander getrennt werden. Die Top Level Domain
(TLD) befindet sich rechts neben dem Punkt und ist die höchste Hierarchieebene.
Die Second Level Domain befindet sich links neben dem Punkt. Links von der
Second Level Domain befinden sich die Subdomain und gegebenenfalls der
Hostname. Demnach sieht eine Domain wie folgt aus:




                                                                                    M
                                                                                    3
                                                                                    S. 3


                                                  48 Kultur & Recht Januar 2010
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       Auf der Ebene der Top Level Domains unterscheidet man generische Top Level
       Domains (gTLD) sowie länderspezifische Top Level Domains (Country Code
       Top Level Domains = ccTLD).




M
3
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       48 Kultur & Recht Januar 2010

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  • 1. M Recht der neuen Medien M3 Internet-Domains und Recht Was ist bei der Wahl einer Domain zu beachten? Wie schützt man die eigene Domain wirkungsvoll? Wie schützt man sich gegen Angriffe Dritter? Bettina Backes Partnerin und Rechtsanwältin bei Böck und Partner Rechtsanwälte, Stuttgart; Tätigkeitsschwerpunkte: Medien-, Verlags-, Urheber- und Markenrecht sowie IT- Recht; Lehrauftrag an der Hochschule der Medien Stuttgart; regelmäßige Dozen- tentätigkeit Inhalt Seite 1. Einleitung 3 2. System der Domainnamen im Internet 3 2.1 Rechtsnatur 5 2.2 Registrierung und Vergabe von Domainnamen 6 3. Kennzeichenkollisionen im Internet 7 3.1 Allgemeines 7 3.2 Geschütze Kennzeichen 10 4. Generische Domainnamen 19 4.1 Kennzeichenrechtliche Zulässigkeit 19 4.2 Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit 19 5. Exkurs AdWords 21 6. Wettbewerbsverstöße durch die Registrierung und Nutzung von Domainnamen 23 6.1 Rufausbeutung 23 6.2 Erregung von Aufmerksamkeit 24 6.3 Behinderung 24 6.4 Rufschädigung 25 7. Rechtsschutz gegen Kennzeichenverletzungen oder Wettbewerbsverstöße 25 7.1 Gerichtsverfahren 27 7.2 Schiedsgerichtsverfahren 30 8. Präventivmaßnahmen zum Schutz gegen Rechtsverletzungen 31 8.1 Maßnahmen bei Rechtsverletzungen durch Dritte 32 8.2 Maßnahmen bei Behauptung einer Rechtsverletzung durch M einen Dritten 33 3 S. 1 48 Kultur & Recht Januar 2010
  • 2. M Recht der neuen Medien M3 9. Domainnamen als selbständiges Wirtschaftsgut 33 9.1 Übertragung von Domainnamen 33 9.2 Domain-Name-Sharing 34 9.3 Sicherungsabtretung und Verpfändung von Domainnamen 34 9.4 Domains in der Zwangsvollstreckung (Pfändung) 35 9.5 Domains in der Insolvenz 35 Für jeden Kulturveranstalter, jede Institution und jeden einzelnen Künstler, die sich im Bereich Kunst und Kultur bewegen, kann eine schlagkräftige Domain von hoher Bedeutung sein. Bevor die Wahl auf die entsprechende Domain fällt, sollte jedoch mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, dass Rechte Dritter an diesem Kennzeichen bestehen. Im Falle bereits eingetretener Konfliktfälle sind zügig Maßnahmen zur Durchsetzung der eigenen Interessen einzuleiten. Der vorliegende Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und erklärt, wie der M einzelne Domaininteressent/-nutzer vorgehen muss, um seine Interessen zu 3 schützen, durchzusetzen und zu verteidigen. S. 2 48 Kultur & Recht Januar 2010
  • 3. M Recht der neuen Medien M3 1. Einleitung Domainnamen sind ein bedeutendes Marketinginstrument in der globalen Welt des Internets. Mit Hilfe des Domainnamens kann jedes Unternehmen, jede Insti- tution, jede Person sowohl über Suchmaschinen als auch direkt gefunden werden. Der Domainname ist eine einprägsame, gut wieder erkennbare Adresse des Inha- bers der Domain im Internet. Die Nutzung des Internets beruht auf dem Austausch elektronischer Daten zwi- schen mehreren, durch ein Computernetz miteinander verbundenen Rechnern. Jeder ans Netz angeschlossene Rechner (Server) hat eine einmalige, netzweit gültige, eindeutig identifizierbare Adresse. Die Identifizierung erfolgt mittels Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen), die aus einer schlichten Zahlenfol- ge bestehen, z. B. 128.96.134.114 Anhand dieser Ziffernfolge ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, welcher Adressat sich hinter der Adresse verbirgt. Die Identifikation wird erst dadurch ermöglicht, dass jeder IP-Adresse ein Domainname als alphanumerisches Zei- chen (Buchstaben-/Zahlenzeichen) zugeordnet werden kann. Allein die Domain- namen ermöglichen dem Inhaber eine weltweite Identifikation und Präsenz im Internet. Daher werden Domainnamen ein immer selteneres, mitunter hart um- kämpftes Gut. Konfliktfälle sind vorprogrammiert. Spektakuläre Fälle, in denen Domaingrabber sich wertvolle Domains sichern wollten, um diese dann an die Berechtigten weiter zu veräußern, sind schon in der Vergangenheit durch die Medien publik geworden. Mittlerweile dürfte allgemein bekannt sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sondern dass die für sonstige Lebenssachverhalte geltenden Regelungen auch auf das Internet über- tragbar sind. 2. System der Domainnamen im Internet Domainnamen sind Internetadressen, die aus mehreren Ebenen (Levels) bestehen, welche durch Punkte voneinander getrennt werden. Die Top Level Domain (TLD) befindet sich rechts neben dem Punkt und ist die höchste Hierarchieebene. Die Second Level Domain befindet sich links neben dem Punkt. Links von der Second Level Domain befinden sich die Subdomain und gegebenenfalls der Hostname. Demnach sieht eine Domain wie folgt aus: M 3 S. 3 48 Kultur & Recht Januar 2010
  • 4. M Recht der neuen Medien M3 Auf der Ebene der Top Level Domains unterscheidet man generische Top Level Domains (gTLD) sowie länderspezifische Top Level Domains (Country Code Top Level Domains = ccTLD). M 3 S. 4 48 Kultur & Recht Januar 2010