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FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG insolvent – Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

Totalverlust für Anleger

08.11.2012 – Am 06. November kam das Aus für den vom Fondshaus Hamburg (FHH) im Jahr 2005
aufgelegten FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das
vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust
ihres investierten Vermögens von 14,5 Mio. € eingetreten. Das im Jahr 2006 in Dienst gestellte
Vollcontainerschiff hatte nach dem Auslaufen der Erstcharter im August 2011 angesichts der
desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten mit Charterraten, die weit unter den
Prospektannahmen lagen, Einnahmen erzielt, die deutlich unterhalb der zur Deckung aller
Verbindlichkeiten liegenden Grenze lagen. Die Zahlungsunfähigkeit des Fonds war die logische Folge.

Damit hat sich das Risiko, dass Charterraten und Nachfrage nach Transportkapazitäten regelmäßig
stark schwanken, leider realisiert. Von Gesprächen mit Fondsanlegern wissen wir, dass in den der
Beteiligung vorhergehenden Beratungsgesprächen über die Frage, was passierten kann, wenn nach
Auslaufen der Festcharter die zur Deckung aller Kosten und Bedienung der aufgenommenen Kredite
benötigten Einnahmen nicht erzielt werden können, nicht gesprochen wurde.

Die Anleger des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu
akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu
beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende
2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von
Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds:

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am
FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den
Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater,
beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-
Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das
Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken
der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
   Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung.
       Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
       Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten
       Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
      Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass
       ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde.
       Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
       Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
       völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
       geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
      Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
       gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
       nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
       Anleger mehrheitlich nicht informiert.
      Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der
       weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
       sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten
       schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen
       Umstand hätten die Anlageberater zum Anlas nehmen müssen, ihre Kunden darauf
       hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria"
       drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablauf der Festcharter hinter den dem Prospekt
       zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
       zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
      Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist
       nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil
       floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen
       (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die
       Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante
       Mittelverwendung informiert.
      Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
       Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die
       Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn
       Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft
       handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen
       Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten
       Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die
       wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder
nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von
Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.



Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" gezeichnet? Möchten Sie wissen,
ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner

Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt


Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


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Schiffsfonds FHH Nr. 31 MS Caria insolvent

  • 1. FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG insolvent – Fachanwälte setzen Schadenersatz durch Totalverlust für Anleger 08.11.2012 – Am 06. November kam das Aus für den vom Fondshaus Hamburg (FHH) im Jahr 2005 aufgelegten FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von 14,5 Mio. € eingetreten. Das im Jahr 2006 in Dienst gestellte Vollcontainerschiff hatte nach dem Auslaufen der Erstcharter im August 2011 angesichts der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten mit Charterraten, die weit unter den Prospektannahmen lagen, Einnahmen erzielt, die deutlich unterhalb der zur Deckung aller Verbindlichkeiten liegenden Grenze lagen. Die Zahlungsunfähigkeit des Fonds war die logische Folge. Damit hat sich das Risiko, dass Charterraten und Nachfrage nach Transportkapazitäten regelmäßig stark schwanken, leider realisiert. Von Gesprächen mit Fondsanlegern wissen wir, dass in den der Beteiligung vorhergehenden Beratungsgesprächen über die Frage, was passierten kann, wenn nach Auslaufen der Festcharter die zur Deckung aller Kosten und Bedienung der aufgenommenen Kredite benötigten Einnahmen nicht erzielt werden können, nicht gesprochen wurde. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH- Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
  • 2. Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.  Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlas nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern des FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablauf der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.  Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 31 MS "Caria" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?
  • 3. Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/fhh-fonds-31-ms-caria-gmbh-co-kg-insolvent-totalverlust-fuer- anleger.html