Commerzbank wegen Falschberatung bei CFB-Fonds zu Schadenersatz verurteilt
Prorendita Vier: Verlust von 68% prognostiziert
1. Prorendita Vier: Verlust von 68% prognostiziert – Anleger sollten
Schadenersatzansprüche nicht verjähren lassen
Fachanwälte raten zu schnellem Handeln
29. Oktober 2012 – Mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 wurden die rund 5.400 Anleger der
Prorendita VIER GmbH & Co. KG über den aktuellen Stand ihrer Beteiligung informiert.
Danach soll sich im Jahr 2022 eine rechnerische Rückzahlungsquote in Höhe von nur 32%(!)
ergeben. Für eine als sicher und hochrentabel angepriesene Anlage ein miserables
Ergebnis, dass für diejenigen, die den Prospekt aufmerksam gelesen haben, nicht
überraschend kommt. Offensichtlich haben aber die meisten Berater den Prospekt und seine
Risikohinweise nicht gelesen oder nicht ernst genommen. Denn den meisten der von uns
vertretenen Anleger, die Prorendita-Fonds gezeichnet haben, waren diese Risiken nicht
bewusst.
Schadenersatz wegen falscher Beratung
Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier
(Prorendita Vier GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen
die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse
KölnBonn und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank waren die wesentlichen Vermittler
des Fonds, an dem sich insgesamt 5.370 Anleger mit rund 102 Mio. € beteiligt haben.
Beratungsfehler der Banken
Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung
am empfohlen wurde.
Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar
vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede
zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so
eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite
aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen,
sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im
Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich
2. ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken
mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche
Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger
unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies
war regelmäßig nicht der Fall.
Schadenersatz für Anleger
Anleger des PRORENDITA 4, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten
wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz
durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist
die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom
Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.
Verjährung droht zum 31.12.2012 – dringender Handlungsbedarf für Anleger
Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum
Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen
nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer
Wahrscheinlichkeit die Vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012
abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage
bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten
Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies
nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr
durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Vier, die nicht auf ihrem
Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.
Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier
Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich
Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.
Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen
sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir
helfen Ihnen gerne.
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
Anne Christin Mielke, Rechtsanwältin
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