Anleger des MPC Schiffsfonds 185 MS Rio Teslin und MS Rio Thelon haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Kommanditgesellschaft MS Santa Giorgina Offen Reederei GmbH & Co. KG
MPC 185 Schiffsbeteiligung Rio Teslin/Thelon - Sanierung gescheitert
1. MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“ – hohe Weichkosten und hohe Provisionen
Fachanwälte setzen Schadenersatz für MPC Schiffsfonds Anleger durch
29. Oktober 2012 - Rund 29 Mio. € haben Anleger in den Jahren 2003 und 2004 in den
MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“ investiert. Als sichere und renditestarke
Geldanlage war ihnen die Beteiligung an den beiden 2.500 TEU Vollcontainerschiffen empfohlen
worden. Jetzt droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Sanierungskonzept gescheitert
Der Versuch der Sanierung der beiden notleidenden Fondsschiffe ist offenkundig gescheitert. Wie die
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) am 16. Oktober 2012
informierte, seien von dem für eine Sanierung benötigten Neukapital in Höhe von 3,7 Mio. € nur 1,2
Mio. € zugesagt worden. Damit sind die Voraussetzungen zur Freigabe des gezeichneten Neukapitals
nicht erfüllt. Die finanzierenden Banken werden nun den Verkauf der Fondsschiffe betreiben.
Angesichts der desaströsen Bedingungen auf den Schifffahrtsmärkten werden die Kauferlöse kaum
zur Deckung der Darlehensverbindlichkeiten reichen. Die Anleger des MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio
Teslin“ MS „Rio Thelon“ müssen daher damit rechnen, dass sie die erhaltenen Ausschüttungen
zurückzahlen müssen und einen Totalverlust erleiden.
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Wir vertreten zahlreiche Anleger, die an dem MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“
beteiligt sind. Wir haben für diese die jeweilige Anlageberatung sowie den Fondsprospekt geprüft.
Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine regelmäßig fehlerhafte
Anlageberatung sowie Prospektmängel. Sehr viele Beratungsfehler wiederholen sich dabei bei der
überwiegenden Anzahl der Anleger. Dementsprechend machen wir Schadenersatzansprüche gegen
die Anlageberater unserer Mandanten geltend.
Regelmäßige Beratungsfehler
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es
sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen
Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung als
Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des
Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Bankberater hätten den Fonds daher
gar nicht empfehlen dürfen.
Nur 71 % der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher
Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und
2. welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Hierauf
muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.
Der Prospekt des MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“enthält solche Aussage
nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht
erschreckende Ergebnis: 29 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl.
Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 71 % flossen tatsächlich in den Kauf der
Schiffe.
26,7 % der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der
kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen
die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene
Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf
hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten
Kapital mehr als 15 % beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des
Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 26,7 %
des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch
wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.
Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden
die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen
als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung
des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig
hingewiesen, wir auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für
Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.
Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für
unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend.
Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der
Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage
massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende
Risiko für die Schiffe des Fonds, welches nach Auslaufen der Festcharter bestand, wurden
unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.
Abhängigkeit des Wertes der Schiffe von der Situation auf den Chartermärkten: Auch der
Umstand, dass die Schiffswerte sich entsprechend der Charterraten entwickeln, wurde den
Anlegern in den einzelnen Beratungsgesprächen so nicht verdeutlicht. Vielmehr wurde ihnen
die Schiffsbeteiligung als sichere und wertstabile Sachwertanlage empfohlen. Von extremen
Wertschwankungen der Chartereinnahmen oder der Schiffe war in den Beratungen nicht die
Rede.
Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den mit
den finanzierenden Banken sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein
bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben. Aufgrund des
massiven Verfalls des Wertes des US-$ gegenüber dem Japanischen YEN ist der in US-$
gerechnete Darlehensstand stark angestiegen. Zugleich sind die Schiffswerte aufgrund des
Einbruchs der Charterraten und des damit verbundenen Rückgangs der Schiffspreise gesunken.
Damit wurde das in der loan-to-value Klausel festgeschriebene Wertverhältnis von 105%
verletzt. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value Klauseln das Recht, unter
anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder höhere Zinsen zu fordern und
gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die
Anleger von ihren Beratern nicht informiert.
3. Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom MPC Schiffsfonds
185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“ aufzunehmenden Kreditmittel in JPY aufgenommen
wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches
Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen
kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur
Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden
Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur
Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust
für die Anleger führen.
Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht
mehr an ihr Geld: Was für den von uns vertretenen Anlegern des MPC Schiffsfonds 185 MS
„Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die
Beteiligung nicht vor dem Ablauf von 15 Jahren kündigen können und vorher keine Chance
besteht, an ihr Geld zu komme. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte
Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die
Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall,
dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.
Prospektfehler als weitere Grundlage von Schadenersatzansprüchen
Der Prospekt weist darüber hinaus nach unserer Ansicht einige weitere Mängel auf, über die der
Berater hätte aufklären müssen.
Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl
der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.
Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen, die
der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.
Anleger des MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio Thelon“ haben daher grundsätzlich gute
Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter
des Fonds durchzusetzen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Schiffsfonds 185 MS „Rio Teslin“ MS „Rio
Thelon“? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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