Anwalt muss über Mandatsablehnung unverzüglich entscheiden
Das Ende für den HCI Fonds Shipping Select XVI: Auch das dritte Fondsschiff meldet Insolvenz an, Totalverlust für Anleger
1. Das Ende für den HCI Fonds Shipping Select XVI: Auch das dritte Fondsschiff meldet
Insolvenz an, Totalverlust für Anleger
Nachdem am 13. September 2012 zwei Tanker des HCI Shipping Select XVI, die
Fondsschiffe MS „Hellespont Trader“ und MS „Hellespont Trooper“ Insolvenzantrag gestellt
hatten, wurde nur einen Tag später auch über das dritte Fondsschiff, die MS „Hellespont
Trinity“ das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die knapp 59 Mio. €, die Anleger des HCI Fonds Shipping Select XVI im Jahr 2005 in den
Fonds investiert haben, sind verloren. Die bei einer Verwertung der Schiffe in der Insolvenz
zu erzielenden Erlöse werden nach bisherigen Erfahrungen in der Regel wenn nicht einmal
ausreichen, um die Darlehensverbindlichkeiten der drei Schiffe zurückzuführen. Die Anleger
müssen sich daher darauf einstellen, dass ihr gesamtes investiertes Vermögen verloren und
der Totalverlust eingetreten ist.
Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr
Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die
Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012
droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von
Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds
Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten,
die am HCI Shipping Select XVI beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als
auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das
Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer
aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich
in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der
Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als
solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren
gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen
Teil der Beratung bilden müssen.
Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar
2. nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:
Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten
möglich – verschwiegen
Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen
Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen
verschwiegen
Keine Information über loan-to-value Klausel (105 % Klausel) in den
Darlehensverträgen
Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als
Altersvorsorge empfohlen
Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und
Sparkassen (kickbacks)
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben auch Sie eine Beteiligung am HCI Shipping Select XVI gezeichnet? Möchten Sie
wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
Heidelberg:
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