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Das Ende für den HCI Fonds Shipping Select XVI: Auch das dritte Fondsschiff meldet
Insolvenz an, Totalverlust für Anleger


Nachdem am 13. September 2012 zwei Tanker des HCI Shipping Select XVI, die
Fondsschiffe MS „Hellespont Trader“ und MS „Hellespont Trooper“ Insolvenzantrag gestellt
hatten, wurde nur einen Tag später auch über das dritte Fondsschiff, die MS „Hellespont
Trinity“ das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Die knapp 59 Mio. €, die Anleger des HCI Fonds Shipping Select XVI im Jahr 2005 in den
Fonds investiert haben, sind verloren. Die bei einer Verwertung der Schiffe in der Insolvenz
zu erzielenden Erlöse werden nach bisherigen Erfahrungen in der Regel wenn nicht einmal
ausreichen, um die Darlehensverbindlichkeiten der drei Schiffe zurückzuführen. Die Anleger
müssen sich daher darauf einstellen, dass ihr gesamtes investiertes Vermögen verloren und
der Totalverlust eingetreten ist.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr
Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die
Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012
droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von
Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds


Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten,
die am HCI Shipping Select XVI beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als
auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das
Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer
aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich
in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der
Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der
Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als
solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren
gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen
Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar
nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:

      Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
      Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
      Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
      Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten
       möglich – verschwiegen
      Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen
      Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen
       verschwiegen
      Keine Information über loan-to-value Klausel (105 % Klausel) in den
       Darlehensverträgen
      Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als
       Altersvorsorge empfohlen
      Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und
       Sparkassen (kickbacks)


Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.



Haben auch Sie eine Beteiligung am HCI Shipping Select XVI gezeichnet? Möchten Sie
wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.


Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
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Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279


www.nittel.co
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totalverlust-fuer-anleger-droht.html

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Das Ende für den HCI Fonds Shipping Select XVI: Auch das dritte Fondsschiff meldet Insolvenz an, Totalverlust für Anleger

  • 1. Das Ende für den HCI Fonds Shipping Select XVI: Auch das dritte Fondsschiff meldet Insolvenz an, Totalverlust für Anleger Nachdem am 13. September 2012 zwei Tanker des HCI Shipping Select XVI, die Fondsschiffe MS „Hellespont Trader“ und MS „Hellespont Trooper“ Insolvenzantrag gestellt hatten, wurde nur einen Tag später auch über das dritte Fondsschiff, die MS „Hellespont Trinity“ das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die knapp 59 Mio. €, die Anleger des HCI Fonds Shipping Select XVI im Jahr 2005 in den Fonds investiert haben, sind verloren. Die bei einer Verwertung der Schiffe in der Insolvenz zu erzielenden Erlöse werden nach bisherigen Erfahrungen in der Regel wenn nicht einmal ausreichen, um die Darlehensverbindlichkeiten der drei Schiffe zurückzuführen. Die Anleger müssen sich daher darauf einstellen, dass ihr gesamtes investiertes Vermögen verloren und der Totalverlust eingetreten ist. Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am HCI Shipping Select XVI beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar
  • 2. nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:  Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen  Hohe Vertriebskosten - verschwiegen  Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung  Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen  Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen  Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen verschwiegen  Keine Information über loan-to-value Klausel (105 % Klausel) in den Darlehensverträgen  Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als Altersvorsorge empfohlen  Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks) Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Haben auch Sie eine Beteiligung am HCI Shipping Select XVI gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 www.nittel.co