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Der Wunsch nach einem (noch) niedrigeren Zins

Chancen für Anleger bei Falschberatung über Fremdwährungskredite

Das Angebot klang zumeist verlockend: Zinsen, die bis zu 3 % unter dem allgemeinen Niveau der
Hypothekenbanken für einen „Euro-Kredit“ liegen. Da können bei einem Immobilienkredit schnell ein
paar zehntausend Euro an Ersparnis zusammen kommen. So lässt sich die monatliche Belastung auf
ein erträgliches Maß reduzieren; im Extremfall kann erst durch die fremde Währung – meist in
Schweizer Franken oder Japanische Yen – die Finanzierungsrechnung so dargestellt werden, dass
jungen Bauherren mit Kindern oder Geringverdienern neben den Aufwendungen für die
Baufinanzierung noch genug zu Leben bleibt.

Dabei verstecken sich in den Fremdwährungskrediten enorme Risiken, weiß Rechtsanwalt Tino
Ebermann von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die sich auf die Vertretung
geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden spezialisiert hat. Besonders bedenklich für den
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, dass Fremdwährungskredite zumeist nur als
endfällige Darlehen mit kurzer Zinsfestschreibung angeboten werden. „Das Darlehen wird dann
während der Laufzeit nicht nach und nach abbezahlt, sondern muss am Ende mit einem Schlag getilgt
werden. Dabei ist völlig offen, ob dann das benötigte Kapital zur Verfügung steht.“

Wechselkursschwankungen und die Folgen

Ein besonderes Risiko stellt die Wechselkursentwicklung dar. Zwar gab es in der Vergangenheit Zeiten,
in denen die Kurse der Darlehenswährungen zum Euro einigermaßen stabil waren, doch es kam auch
immer wieder zu starken Wechselkursschwankungen. So sank der Kurs des Euro in im Jahr 2008 allein
gegenüber dem Yen um fast 30 %, gegenüber dem Schweizer Franken waren es immerhin noch 10 %.
Beim Franken war die Talfahrt dafür dann umso länger; auch hier sind inzwischen Kursverluste von 30
% eingetreten – der auf 1,20 € gestützte Franken bereits einberechnet.

Für die Kreditnehmer hat diese Entwicklung unter verschiedenen Gesichtspunkten fatale Folgen:

       Nur allzu oft sehen die Darlehensverträge ein Nachbesicherungsrecht der Bank für den Fall
        vor, dass der in Euro umgerechnete Darlehensstand einen bestimmten Anteil des
        Immobilienwertes übersteigt. Steigt der Kurs der fremden Währung gegenüber dem Euro und
        wird diese vereinbarte Schwelle überschritten, verlangen die Geldhäuser weitere
        Sicherheiten. Sind diese nicht mehr vorhanden, und kann sich der Darlehensnehmer mit der
        Bank nicht einigen, droht die Kündigung des Darlehens und die Zwangsversteigerung. Zudem
        müssen die Bauherren dann noch erheblich höhere Zinsen zahlen. Der erhoffte Zinsvorteil ist
        dann schnell hin. Die Finanzierung wird zum Alptraum.
   Durch den Wertverlust des Euro gegenüber der Finanzierungswährung steigt zudem der
        Betrag, der in Euro zur Ablösung des Darlehens aufgewandt werden muss. Statt der
        beispielsweise aufgenommenen 100.000 € muss man dann plötzlich 130.000 € an die Bank
        zurückzahlen. Für nicht wenige insbesondere junge Bauherren, die ihr Eigenheim knapp
        kalkuliert haben, ein fast aussichtsloses Unterfangen.

       Damit zur Tilgung das nötige Kapital zur Verfügung steht, wurde in der Finanzierungsberatung
        häufig empfohlen, vorhandenes Eigenkapital nicht in die Immobilienfinanzierung einfließen
        zu lassen sondern in ein sogenanntes Tilgungsinstrument, etwa einer Lebensversicherung
        oder einen Aktienfonds einzuzahlen oder anzusparen. Gleichzeitig wurde der
        Darlehensbetrag erhöht. Aus Sicht der Finanzierungsberater ein auf die Optimierung der
        Provisionseinnahmen ausgerichtetes Modell. Für die Bauherren ein Fiasko: Zum einen haben
        sie durch die höhere Verschuldung mehr Zinsen zu zahlen, zum anderen sind die als
        „Tilgungsinstrument“ empfohlenen Anlagen zumeist sehr riskant, so dass das vorhandene
        und anzusparende Eigenkapital auch verloren gehen kann.

Diese Umstände trieben die Mehrheit der Darlehensnehmer bis an die Grenze ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit. Viele von ihnen zogen die Notbremse und stellten die Darlehen um, fortan in Euro
und mit annuitätischer Tilgung. Hierbei mussten die Darlehensnehmer Ausgleichszahlungen in
schmerzlicher Höhe oder eine empfindliche Erhöhung der Darlehensvaluta hinnehmen.

In Deutschland dürften nach Einschätzung von Fachanwalt Ebermann weit über 50.000
Darlehensnehmer ihr Eigenheim zumindest teilweise mit einem Fremdwährungskredit finanziert
haben. Noch stärker als in Deutschland ist die Finanzierungsvariante mit Fremdwährungskrediten bei
unseren Nachbarn in Österreich oder etwa in Ungarn verbreitet. Über 1,3 Millionen Magyaren – etwa
13 % der gesamten Bevölkerung - haben vornehmlich bei Österreichischen Banken zumeist Kredite in
Schweizer Franken auch zur Finanzierung eines Autos oder für sonstige Anschaffungen
aufgenommen. Nachdem die ungarische Währung, der Forint, dann gegenüber dem Franken
nachgab, konnten die meisten Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen gegenüber den Banken nicht
mehr nachkommen.

Dabei dürften vielen Darlehensnehmern gegenüber den finanzierenden Banken oder den
Finanzierungsberatern Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der
Kreditberatung zustehen. Zwar beinhalten die allermeisten Fremdwährungskreditverträge eine
entsprechende Risikobelehrung der Darlehensnehmer. Allerdings sind diese Belehrungen häufig
unzureichend. Fachanwalt Ebermann: „In Abhängigkeit von der Person der Darlehensnehmer und
deren Vorerfahrungen mit Bankprodukten ist es in der Regel unzureichend, lediglich auf das abstrakte
Fremdwährungsrisiko hinzuweisen. Vielmehr muss einem Darlehensinteressenten klipp und klar
gesagt werden, wie sich dieses Risiko wirtschaftlich für ihn auswirken kann. Erst hiernach ist ein
Darlehensnehmer in der Lage zu entscheiden, ob dieses Risiko für ihn tragbar ist oder nicht.“

Dabei kann sich Bankrechtsspezialist Ebermann auf eine Reihe von Gerichtsentscheidungen stützen,
die zu den Fremdwährungsfinanzierungen ergangen sind: „Streitentscheidend ist in der Regel nicht
eine etwaige Risikobelehrung, sondern der tatsächliche Ablauf des Kreditberatungsgesprächs. Nur
allzu oft haben die Berater hierbei die bestehenden Risiken geradezu heruntergespielt oder
entsprechende Fremdwährungsdarlehen angeboten, obwohl es bereits eindeutige Hinweise der
Spitzenverbände der Bankwirtschaft gab, die Kursbewegungen zu Lasten der Darlehensnehmer
voraussagten und von bestimmten Währungen abrieten.“
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner

Tino Ebermann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
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Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
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Chancen für Anleger bei Falschberatung über Fremdwährungskredite

  • 1. Der Wunsch nach einem (noch) niedrigeren Zins Chancen für Anleger bei Falschberatung über Fremdwährungskredite Das Angebot klang zumeist verlockend: Zinsen, die bis zu 3 % unter dem allgemeinen Niveau der Hypothekenbanken für einen „Euro-Kredit“ liegen. Da können bei einem Immobilienkredit schnell ein paar zehntausend Euro an Ersparnis zusammen kommen. So lässt sich die monatliche Belastung auf ein erträgliches Maß reduzieren; im Extremfall kann erst durch die fremde Währung – meist in Schweizer Franken oder Japanische Yen – die Finanzierungsrechnung so dargestellt werden, dass jungen Bauherren mit Kindern oder Geringverdienern neben den Aufwendungen für die Baufinanzierung noch genug zu Leben bleibt. Dabei verstecken sich in den Fremdwährungskrediten enorme Risiken, weiß Rechtsanwalt Tino Ebermann von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die sich auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden spezialisiert hat. Besonders bedenklich für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, dass Fremdwährungskredite zumeist nur als endfällige Darlehen mit kurzer Zinsfestschreibung angeboten werden. „Das Darlehen wird dann während der Laufzeit nicht nach und nach abbezahlt, sondern muss am Ende mit einem Schlag getilgt werden. Dabei ist völlig offen, ob dann das benötigte Kapital zur Verfügung steht.“ Wechselkursschwankungen und die Folgen Ein besonderes Risiko stellt die Wechselkursentwicklung dar. Zwar gab es in der Vergangenheit Zeiten, in denen die Kurse der Darlehenswährungen zum Euro einigermaßen stabil waren, doch es kam auch immer wieder zu starken Wechselkursschwankungen. So sank der Kurs des Euro in im Jahr 2008 allein gegenüber dem Yen um fast 30 %, gegenüber dem Schweizer Franken waren es immerhin noch 10 %. Beim Franken war die Talfahrt dafür dann umso länger; auch hier sind inzwischen Kursverluste von 30 % eingetreten – der auf 1,20 € gestützte Franken bereits einberechnet. Für die Kreditnehmer hat diese Entwicklung unter verschiedenen Gesichtspunkten fatale Folgen:  Nur allzu oft sehen die Darlehensverträge ein Nachbesicherungsrecht der Bank für den Fall vor, dass der in Euro umgerechnete Darlehensstand einen bestimmten Anteil des Immobilienwertes übersteigt. Steigt der Kurs der fremden Währung gegenüber dem Euro und wird diese vereinbarte Schwelle überschritten, verlangen die Geldhäuser weitere Sicherheiten. Sind diese nicht mehr vorhanden, und kann sich der Darlehensnehmer mit der Bank nicht einigen, droht die Kündigung des Darlehens und die Zwangsversteigerung. Zudem müssen die Bauherren dann noch erheblich höhere Zinsen zahlen. Der erhoffte Zinsvorteil ist dann schnell hin. Die Finanzierung wird zum Alptraum.
  • 2. Durch den Wertverlust des Euro gegenüber der Finanzierungswährung steigt zudem der Betrag, der in Euro zur Ablösung des Darlehens aufgewandt werden muss. Statt der beispielsweise aufgenommenen 100.000 € muss man dann plötzlich 130.000 € an die Bank zurückzahlen. Für nicht wenige insbesondere junge Bauherren, die ihr Eigenheim knapp kalkuliert haben, ein fast aussichtsloses Unterfangen.  Damit zur Tilgung das nötige Kapital zur Verfügung steht, wurde in der Finanzierungsberatung häufig empfohlen, vorhandenes Eigenkapital nicht in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen sondern in ein sogenanntes Tilgungsinstrument, etwa einer Lebensversicherung oder einen Aktienfonds einzuzahlen oder anzusparen. Gleichzeitig wurde der Darlehensbetrag erhöht. Aus Sicht der Finanzierungsberater ein auf die Optimierung der Provisionseinnahmen ausgerichtetes Modell. Für die Bauherren ein Fiasko: Zum einen haben sie durch die höhere Verschuldung mehr Zinsen zu zahlen, zum anderen sind die als „Tilgungsinstrument“ empfohlenen Anlagen zumeist sehr riskant, so dass das vorhandene und anzusparende Eigenkapital auch verloren gehen kann. Diese Umstände trieben die Mehrheit der Darlehensnehmer bis an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Viele von ihnen zogen die Notbremse und stellten die Darlehen um, fortan in Euro und mit annuitätischer Tilgung. Hierbei mussten die Darlehensnehmer Ausgleichszahlungen in schmerzlicher Höhe oder eine empfindliche Erhöhung der Darlehensvaluta hinnehmen. In Deutschland dürften nach Einschätzung von Fachanwalt Ebermann weit über 50.000 Darlehensnehmer ihr Eigenheim zumindest teilweise mit einem Fremdwährungskredit finanziert haben. Noch stärker als in Deutschland ist die Finanzierungsvariante mit Fremdwährungskrediten bei unseren Nachbarn in Österreich oder etwa in Ungarn verbreitet. Über 1,3 Millionen Magyaren – etwa 13 % der gesamten Bevölkerung - haben vornehmlich bei Österreichischen Banken zumeist Kredite in Schweizer Franken auch zur Finanzierung eines Autos oder für sonstige Anschaffungen aufgenommen. Nachdem die ungarische Währung, der Forint, dann gegenüber dem Franken nachgab, konnten die meisten Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen gegenüber den Banken nicht mehr nachkommen. Dabei dürften vielen Darlehensnehmern gegenüber den finanzierenden Banken oder den Finanzierungsberatern Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der Kreditberatung zustehen. Zwar beinhalten die allermeisten Fremdwährungskreditverträge eine entsprechende Risikobelehrung der Darlehensnehmer. Allerdings sind diese Belehrungen häufig unzureichend. Fachanwalt Ebermann: „In Abhängigkeit von der Person der Darlehensnehmer und deren Vorerfahrungen mit Bankprodukten ist es in der Regel unzureichend, lediglich auf das abstrakte Fremdwährungsrisiko hinzuweisen. Vielmehr muss einem Darlehensinteressenten klipp und klar gesagt werden, wie sich dieses Risiko wirtschaftlich für ihn auswirken kann. Erst hiernach ist ein Darlehensnehmer in der Lage zu entscheiden, ob dieses Risiko für ihn tragbar ist oder nicht.“ Dabei kann sich Bankrechtsspezialist Ebermann auf eine Reihe von Gerichtsentscheidungen stützen, die zu den Fremdwährungsfinanzierungen ergangen sind: „Streitentscheidend ist in der Regel nicht eine etwaige Risikobelehrung, sondern der tatsächliche Ablauf des Kreditberatungsgesprächs. Nur allzu oft haben die Berater hierbei die bestehenden Risiken geradezu heruntergespielt oder entsprechende Fremdwährungsdarlehen angeboten, obwohl es bereits eindeutige Hinweise der Spitzenverbände der Bankwirtschaft gab, die Kursbewegungen zu Lasten der Darlehensnehmer voraussagten und von bestimmten Währungen abrieten.“
  • 3. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner Tino Ebermann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/chancen-fuer-anleger-bei-falschberatung-ueber- fremdwaehrungskredite.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.