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5. Baufrühstück
Herzlich willkommen
                               zum 5. Baufrühstück in der
                                   KANZLEI NICKERT




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Agenda




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Agenda
              Kosten- und Leistungsrechnung:
              Das Steuerungsinstrument für Ihr
              erfolgreiches Bauunternehmen
              Aktuelles Baurecht: Neues aus der
              Rechtsprechung




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Kosten- und Leistungsrechnung:
                                   Das Steuerungsinstrument für Ihr
                                     erfolgreiches Bauunternehmen




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Wozu Kostenrechnung
              Kostentreiber identifizieren
              wo im Unternehmen fallen (zu) hohe Kosten an?
              „Gute Karten“ bei der Bank
              die Kreditabteilung kann genau nachvollziehen, auf
              welcher Grundlage Kosten und Preise kalkuliert
              wurden
              Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten
              aus einem System



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Grundlegendes
              Vollkostenrechnung
                      gesamtes Unternehmen
              Teilkostenrechnung
                 einzelne Projekte




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Welche Kosten haben wir
       eigentlich?
             Kostenartenrechnung
               Viele Unternehmer wissen nicht,
               welche Kosten insgesamt in ihrem
               Unternehmen anfallen




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Kostenarten auswerten

             Entwicklung ablesen
             Schwachstellen im Unternehmen aufdecken,
             Bsp.: Kosten steigen schneller als Umsatz
             Branchenvergleich
             Bin ich mit meiner Kostenstruktur
             wettbewerbsfähig?
             Soll-/ Ist-Kosten-Vergleich
             Liege ich im Plan, oder muss ich gegensteuern?


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Lohnt sich das Projekt?
             Deckungsbeitrag berechnen
             § Deckt das Projekt zumindest die Kosten die es
               verursacht (Personal-, Material-, bestimmte
               Mietkosten)
             § Verbleibt ein Überschuss zum decken der
               übrigen Kosten
             Ergänzend: Break-Even-Analyse
             § Wann decken alle meine DBs genau meine
               fixen Kosten?



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„Fixkostengraben“

                                                  Deckungsbeiträge




       Auch kleine Deckungsbeiträge „füllen“ den Fixkosten-
       graben. Diese Erkenntnis zeigt, dass bei saisonal
       bedingter geringer Kapazitätsauslastung auch kleinere
       Aufträge angenommen werden sollten.

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Beispiel DB-Rechnung
          Nettoumsatz des Projektes                      2.000,-
      ./. aller zurechenbaren Kosten                     1.200,-
          (Material, Personal, Energie, Verpackung,
          Vertrieb, usw.)
      = Deckungsbeitrag                                   800,-
      ./. sonstiger Kosten                                640,-
          (allgemeine Verwaltungskosten, allgemeine
          Personalkosten, Geschäftsleitung, Rechnungs-
          wesen, usw.)
      = Gewinn                                            160,-




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Welcher Unternehmensbereich ist
       der Gewinnbringer?
             Kostenstellenrechnung
             § Verschiedene Standorte
               (örtliche Trennung)
             § Verschiedene Gewerke
               (Trennung nach Tätigkeit)
             § Verschiedene Bauleiter
               (Trennung nach Personen)


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Beispiel Kostenstellenrechnung

                                                   A         B    C
            Nettoumsatz                           350   800      420
            abzgl. aller zurechenbaren Kosten     180   650      220
            Deckungsbeitrag der Standorte         170   150      200
            = Gesamt-Deckungsbeitrag                    520
            abzgl. übriger Kosten                       450
            = Unternehmensgewinn                        70




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Schwerpunkte der
       Kostenrechnung im Bereich Bau

                 Auftrags-/Baustellennachkalkulation
                 Kostenstellenrechnung




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Auftrags-
       /Baustellennachkalkulation

                 Deckungsgleichheit von Vor- und
                 Nachkalkulation
                 Anpassung der KOST an die im Gewerk
                 übliche Form der Angebotskalkulation




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Kostenstellenrechnung

                 Überwachung der Kosten in den
                 einzelnen Verantwortungsbereichen
                 Überprüfung der kalkulierten
                 Verrechnungssätze
                 Überprüfung der kalkulierten
                 Zuschlagssätze



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Bestimmungsfaktoren der
       Kostenrechnungsstruktur

                 Stark von individuellen Vorstellungen
                 des Unternehmers beeinflusst
                 Vom Umfang und der Exaktheit der
                 Kostenerfassung im Betrieb abhängig




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Zuschlagskalkulation als
       Standardschema


            Die Genauigkeit hierbei steigt nicht mit der
            Anzahl der Zuschläge, sondern mit der
            verursachungsgerechten Wahl und
            Differenzierung der Zuschlagsbasis




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Mögliche Zuschlagssätze
                 Lohngemeinkosten
                 Bauleitung
                 Baustellengemeinkosten
                 Materialgemeinkosten
                 Verwaltung




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Zuschlag Bauleitung
                 Zuschlagsbasis:                  produktive Löhne
                                                  zzgl. Fremdarbeitern
                 Beinhaltet unter anderem die Gehälter
                 wie auch die durch die Bauleiter
                 genutzten PKWs




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Zuschlag Baustellengemeinkosten
                 Zuschlagsbasis:                  produktive Löhne
                 Beinhaltet alle übrigen Gemeinkosten
                 (Kosten für Transport, Kleinmaterial)




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Ergänzung zu Zuschlagssätzen
                 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
                 (IBL) über Verrechnungssätze mit
                 Rapportzettel bzw.
                 Materialentnahmescheine
                 Bsp.: Lager, Maschinen, Bauleitung,
                 Fertigungslöhne (Pools: Poliere,
                 Geselle….)



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Auswertungsmöglichkeiten

                 Überprüfung der Zuschlagssätze
            Hier werden in einer Chefübersicht die
            Kosten eines Bereiches mit den
            verrechneten Baustellengemeinkosten
            verglichen




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Auswertungsmöglichkeiten




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Auswertungsmöglichkeiten

                Produktive Stunden
           Zum Ausweis des Baufortschritts werden
           unter anderem die produktiven Stunden,
           also die auf der Baustelle bzw. für den
           Auftrag erbrachten Stunden, benötigt




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Auswertungsmöglichkeiten




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Auswertungsmöglichkeiten

                Vorkalkulation als Planwerte pro
                Baustelle hinterlegt
                § Monatlicher Abgleich möglich
                § Vergessene Nachträge werden
                  ersichtlich




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Auswertungsmöglichkeiten




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Auswertungsmöglichkeiten

                Baustellen je Bauleiter
                § Könnte als Grundlage für die
                  Bemessung einer flexiblen Vergütung
                  herangezogen werden




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Auswertungsmöglichkeiten




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Auswertungsmöglichkeiten

                Status der Baustelle
                § Offen
                § Abgeschlossen
                § Gewährleistungseinbehalt
                Auftraggeber
                § Private
                § Öffentliche

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Bauforderungssicherungsgesetz
                Kostenrechnung erweitert um Cash-
                Flow-Betrachtung
                § Zahlungsflüsse müssen auch mit
                  Kostenstelle versehen werden
                § Auswertung nach Ein- und
                  Auszahlungen pro Baustelle in
                  gewissem Rahmen möglich
                § Vermeidung von Haftungs-
                  problematiken (hier Link auf Skript
                  einfügen)
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Praktische Probleme
              Zeiterfassung durch Mitarbeiter
        In diesem Bereich gibt es immer wieder
        Schwierigkeiten, dass die Zeiten korrekt
        erfasst sind. Denn die Zeiterfassung wird
        erst dann sinnvoll, wenn diese den
        Aufträgen, Tätigkeiten bzw. Kostenstellen
        zugeordnet werden können.
        Hierfür gibt es mittlerweile verschiedene
        Hilfen z.B. in Form von Apps

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER     34
Aktuelles Baurecht: Neues
                             aus der Rechtsprechung




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spezielle Problembereiche aus
        dem Baurecht
              vom Kostenvoranschlag
              über die Ausführung
              bis zur Mängelbeseitigung




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Auftragsannahme
              Problem: Bearbeitungsgebühren für die
              Erstellung von Kostenvoranschlägen




                        Verpflichtung des Kunden den
                        Kostenvoranschlag zu bezahlen?
                        Wirksame Vereinbarung der
                        Kostentragungspflicht in den AGB`s?
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Auftragsannahme

              Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag
              muss
                        wirksam vereinbart und
                        angemessen sein




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Auftragsannahme

              Eine irgendwo untergebrachte Klausel in
              AGB‘s ist unwirksam




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Auftragsannahme

              Eine Vergütungspflicht setzt also eine
              ausdrückliche und unmissverständliche
              Abrede voraus (OLG Karlsruhe)
                        Es steht dem Unternehmer frei
                        Vergütungsabrede herbeizuführen
                        oder
                        Kein Angebot abzugeben


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Auftragsannahme

              Gilt auch für Ausarbeitungen, die einen
              besonderen Aufwand erfordern



              Ausnahme:
              Entwicklung eines Entwurfs ist bereits
              die eigentliche, kreative Leistung

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Auftragsannahme

              Vergütungspflicht für Angebotserstellung
              nur dann wenn:
                        ausdrücklich und individualvertraglich
                        vereinbart
                        besonders hervorgehobene und
                        besonders deutlich gekennzeichnete
                        AGB-Klausel (mit Risiken behaftet)


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Auftragsannahme

              Im Ergebnis wird eine Vergütungspflicht
              also nur durch eine ausdrückliche
              individualvertragliche Vereinbarung
              ausgelöst




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Auftragsannahme
                                                   Vereinbarung
                                                     zwischen
                                                  der …… (Firma)
                                                       und
                                         …….. (potentieller Kunde)
                            wird folgende Vereinbarung geschlossen:


        1.            Grds. Leistungsbeschreibung
        2.            Kosten für Angebotserstellung
        3.            Anrechnung bei Auftragserteilung

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Auftragsausführung

              Problem: Prüf- und Hinweispflicht des
              Unternehmers
              Sachverhalt                         (OLG Düsseldorf, Az. 23 U 59/11)

              Unternehmer errichtete eine
              Zaunanlage mangelhaft. Kunde hatte
              vorab selbst umfangreiche Leistungen
              ausgeführt.


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Auftragsausführung
              Entscheidung
                        Herstellungspflicht des Werkunternehmers
                        beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der
                        vereinbarten Leistung oder Ausführungsart,
                        wenn diese nicht zu einer zweckentsprech-
                        enden und funktionstauglichen Leistung führt
                        Dies gilt auch dann, wenn Vorgewerke oder
                        vom Auftraggeber bauseitig gestellte Ma-
                        terialien oder Teilgewerke nach dem vertrag-
                        lich vorgesehenen Zweck unzureichend bzw.
                        untauglich sind


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Auftragsausführung

              Von Haftung nur befreit, wenn
                        eingehende Untersuchung der
                        bauseitig gestellten Materialien bzw.
                        Leistungen
                        Bedenkenhinweispflicht
                        nachgekommen




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Auftragsausführung

        Wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist,
        die bereits vorhandene Konstruktion zu
        überprüfen, so muss er hierauf hinweisen




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Auftragsausführung

              Praxishinweis
                        Prüf- und Hinweispflicht des Unterneh-
                        mers ist schon aus Beweiszwecken
                        umfassend zu dokumentieren
                        Ggfs. regelmäßig den (schriftlichen)
                        Hinweis zur fehlenden
                        Überprüfungsmöglichkeit geben


KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                  49
Mängelbeseitigung

              Problem: Mängelbeseitigung / Vor- und
              Nacharbeiten
              Sachverhalt                         (OLG Düsseldorf, Az. 21 U 130/09)

              Unternehmer errichtete eine Hangflor-
              steinmauer mangelhaft. Zur Mängel-
              beseitigung war das Entfernen des
              Betonrähms und des Geländevorsatzes
              erforderlich (Vor- und Nacharbeiten)

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                                       50
Auftragsausführung
              Entscheidung
                        Nacherfüllung erstreckt sich nicht nur
                        auf die Herstellung einer standsicheren
                        Steinmauer
                        Nacherfüllungspflicht umfasst auch alle
                        Leistungen, die vorbereitend erforder-
                        lich sind, um die Mängelbeseitigung
                        erst zu ermöglichen, sowie alle Lei-
                        stungen, die zur Herstellung des frü-
                        heren Zustands notwendig werden

KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                   51
Auftragsausführung

              Praxishinweis
                        Urteil steht im Einklang mit gefestigter
                        BGH-Rechtsprechung
                        Nachbesserungspflicht nicht nur auf
                        die eigene Leistung beschränkt




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                    52
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
                     Besuchen Sie uns im Internet:
                          www.kanzlei-nickert.de
Titel




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KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                          55
Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:

         KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
         und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
         benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
         Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.

         KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
         Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
         MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.

         Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de




KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER                                                                                        56

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Präsentation zum 5. Baufrühstück

  • 2. Herzlich willkommen zum 5. Baufrühstück in der KANZLEI NICKERT KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
  • 3. Agenda KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
  • 4. Agenda Kosten- und Leistungsrechnung: Das Steuerungsinstrument für Ihr erfolgreiches Bauunternehmen Aktuelles Baurecht: Neues aus der Rechtsprechung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
  • 5. Kosten- und Leistungsrechnung: Das Steuerungsinstrument für Ihr erfolgreiches Bauunternehmen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5
  • 6. Wozu Kostenrechnung Kostentreiber identifizieren wo im Unternehmen fallen (zu) hohe Kosten an? „Gute Karten“ bei der Bank die Kreditabteilung kann genau nachvollziehen, auf welcher Grundlage Kosten und Preise kalkuliert wurden Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten aus einem System KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
  • 7. Grundlegendes Vollkostenrechnung gesamtes Unternehmen Teilkostenrechnung einzelne Projekte KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
  • 8. Welche Kosten haben wir eigentlich? Kostenartenrechnung Viele Unternehmer wissen nicht, welche Kosten insgesamt in ihrem Unternehmen anfallen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
  • 9. Kostenarten auswerten Entwicklung ablesen Schwachstellen im Unternehmen aufdecken, Bsp.: Kosten steigen schneller als Umsatz Branchenvergleich Bin ich mit meiner Kostenstruktur wettbewerbsfähig? Soll-/ Ist-Kosten-Vergleich Liege ich im Plan, oder muss ich gegensteuern? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 9
  • 10. Lohnt sich das Projekt? Deckungsbeitrag berechnen § Deckt das Projekt zumindest die Kosten die es verursacht (Personal-, Material-, bestimmte Mietkosten) § Verbleibt ein Überschuss zum decken der übrigen Kosten Ergänzend: Break-Even-Analyse § Wann decken alle meine DBs genau meine fixen Kosten? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
  • 11. „Fixkostengraben“ Deckungsbeiträge Auch kleine Deckungsbeiträge „füllen“ den Fixkosten- graben. Diese Erkenntnis zeigt, dass bei saisonal bedingter geringer Kapazitätsauslastung auch kleinere Aufträge angenommen werden sollten. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11
  • 12. Beispiel DB-Rechnung Nettoumsatz des Projektes 2.000,- ./. aller zurechenbaren Kosten 1.200,- (Material, Personal, Energie, Verpackung, Vertrieb, usw.) = Deckungsbeitrag 800,- ./. sonstiger Kosten 640,- (allgemeine Verwaltungskosten, allgemeine Personalkosten, Geschäftsleitung, Rechnungs- wesen, usw.) = Gewinn 160,- KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12
  • 13. Welcher Unternehmensbereich ist der Gewinnbringer? Kostenstellenrechnung § Verschiedene Standorte (örtliche Trennung) § Verschiedene Gewerke (Trennung nach Tätigkeit) § Verschiedene Bauleiter (Trennung nach Personen) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 13
  • 14. Beispiel Kostenstellenrechnung A B C Nettoumsatz 350 800 420 abzgl. aller zurechenbaren Kosten 180 650 220 Deckungsbeitrag der Standorte 170 150 200 = Gesamt-Deckungsbeitrag 520 abzgl. übriger Kosten 450 = Unternehmensgewinn 70 KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
  • 15. Schwerpunkte der Kostenrechnung im Bereich Bau Auftrags-/Baustellennachkalkulation Kostenstellenrechnung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
  • 16. Auftrags- /Baustellennachkalkulation Deckungsgleichheit von Vor- und Nachkalkulation Anpassung der KOST an die im Gewerk übliche Form der Angebotskalkulation KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16
  • 17. Kostenstellenrechnung Überwachung der Kosten in den einzelnen Verantwortungsbereichen Überprüfung der kalkulierten Verrechnungssätze Überprüfung der kalkulierten Zuschlagssätze KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
  • 18. Bestimmungsfaktoren der Kostenrechnungsstruktur Stark von individuellen Vorstellungen des Unternehmers beeinflusst Vom Umfang und der Exaktheit der Kostenerfassung im Betrieb abhängig KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18
  • 19. Zuschlagskalkulation als Standardschema Die Genauigkeit hierbei steigt nicht mit der Anzahl der Zuschläge, sondern mit der verursachungsgerechten Wahl und Differenzierung der Zuschlagsbasis KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
  • 20. Mögliche Zuschlagssätze Lohngemeinkosten Bauleitung Baustellengemeinkosten Materialgemeinkosten Verwaltung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
  • 21. Zuschlag Bauleitung Zuschlagsbasis: produktive Löhne zzgl. Fremdarbeitern Beinhaltet unter anderem die Gehälter wie auch die durch die Bauleiter genutzten PKWs KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 21
  • 22. Zuschlag Baustellengemeinkosten Zuschlagsbasis: produktive Löhne Beinhaltet alle übrigen Gemeinkosten (Kosten für Transport, Kleinmaterial) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
  • 23. Ergänzung zu Zuschlagssätzen Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBL) über Verrechnungssätze mit Rapportzettel bzw. Materialentnahmescheine Bsp.: Lager, Maschinen, Bauleitung, Fertigungslöhne (Pools: Poliere, Geselle….) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 23
  • 24. Auswertungsmöglichkeiten Überprüfung der Zuschlagssätze Hier werden in einer Chefübersicht die Kosten eines Bereiches mit den verrechneten Baustellengemeinkosten verglichen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24
  • 25. Auswertungsmöglichkeiten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 25
  • 26. Auswertungsmöglichkeiten Produktive Stunden Zum Ausweis des Baufortschritts werden unter anderem die produktiven Stunden, also die auf der Baustelle bzw. für den Auftrag erbrachten Stunden, benötigt KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 26
  • 27. Auswertungsmöglichkeiten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
  • 28. Auswertungsmöglichkeiten Vorkalkulation als Planwerte pro Baustelle hinterlegt § Monatlicher Abgleich möglich § Vergessene Nachträge werden ersichtlich KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
  • 29. Auswertungsmöglichkeiten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
  • 30. Auswertungsmöglichkeiten Baustellen je Bauleiter § Könnte als Grundlage für die Bemessung einer flexiblen Vergütung herangezogen werden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
  • 31. Auswertungsmöglichkeiten KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
  • 32. Auswertungsmöglichkeiten Status der Baustelle § Offen § Abgeschlossen § Gewährleistungseinbehalt Auftraggeber § Private § Öffentliche KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
  • 33. Bauforderungssicherungsgesetz Kostenrechnung erweitert um Cash- Flow-Betrachtung § Zahlungsflüsse müssen auch mit Kostenstelle versehen werden § Auswertung nach Ein- und Auszahlungen pro Baustelle in gewissem Rahmen möglich § Vermeidung von Haftungs- problematiken (hier Link auf Skript einfügen) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
  • 34. Praktische Probleme Zeiterfassung durch Mitarbeiter In diesem Bereich gibt es immer wieder Schwierigkeiten, dass die Zeiten korrekt erfasst sind. Denn die Zeiterfassung wird erst dann sinnvoll, wenn diese den Aufträgen, Tätigkeiten bzw. Kostenstellen zugeordnet werden können. Hierfür gibt es mittlerweile verschiedene Hilfen z.B. in Form von Apps KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
  • 35. Aktuelles Baurecht: Neues aus der Rechtsprechung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
  • 36. spezielle Problembereiche aus dem Baurecht vom Kostenvoranschlag über die Ausführung bis zur Mängelbeseitigung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
  • 37. Auftragsannahme Problem: Bearbeitungsgebühren für die Erstellung von Kostenvoranschlägen Verpflichtung des Kunden den Kostenvoranschlag zu bezahlen? Wirksame Vereinbarung der Kostentragungspflicht in den AGB`s? KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
  • 38. Auftragsannahme Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag muss wirksam vereinbart und angemessen sein KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
  • 39. Auftragsannahme Eine irgendwo untergebrachte Klausel in AGB‘s ist unwirksam KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
  • 40. Auftragsannahme Eine Vergütungspflicht setzt also eine ausdrückliche und unmissverständliche Abrede voraus (OLG Karlsruhe) Es steht dem Unternehmer frei Vergütungsabrede herbeizuführen oder Kein Angebot abzugeben KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40
  • 41. Auftragsannahme Gilt auch für Ausarbeitungen, die einen besonderen Aufwand erfordern Ausnahme: Entwicklung eines Entwurfs ist bereits die eigentliche, kreative Leistung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
  • 42. Auftragsannahme Vergütungspflicht für Angebotserstellung nur dann wenn: ausdrücklich und individualvertraglich vereinbart besonders hervorgehobene und besonders deutlich gekennzeichnete AGB-Klausel (mit Risiken behaftet) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
  • 43. Auftragsannahme Im Ergebnis wird eine Vergütungspflicht also nur durch eine ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung ausgelöst KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
  • 44. Auftragsannahme Vereinbarung zwischen der …… (Firma) und …….. (potentieller Kunde) wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1. Grds. Leistungsbeschreibung 2. Kosten für Angebotserstellung 3. Anrechnung bei Auftragserteilung KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
  • 45. Auftragsausführung Problem: Prüf- und Hinweispflicht des Unternehmers Sachverhalt (OLG Düsseldorf, Az. 23 U 59/11) Unternehmer errichtete eine Zaunanlage mangelhaft. Kunde hatte vorab selbst umfangreiche Leistungen ausgeführt. KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
  • 46. Auftragsausführung Entscheidung Herstellungspflicht des Werkunternehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, wenn diese nicht zu einer zweckentsprech- enden und funktionstauglichen Leistung führt Dies gilt auch dann, wenn Vorgewerke oder vom Auftraggeber bauseitig gestellte Ma- terialien oder Teilgewerke nach dem vertrag- lich vorgesehenen Zweck unzureichend bzw. untauglich sind KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
  • 47. Auftragsausführung Von Haftung nur befreit, wenn eingehende Untersuchung der bauseitig gestellten Materialien bzw. Leistungen Bedenkenhinweispflicht nachgekommen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
  • 48. Auftragsausführung Wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist, die bereits vorhandene Konstruktion zu überprüfen, so muss er hierauf hinweisen KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
  • 49. Auftragsausführung Praxishinweis Prüf- und Hinweispflicht des Unterneh- mers ist schon aus Beweiszwecken umfassend zu dokumentieren Ggfs. regelmäßig den (schriftlichen) Hinweis zur fehlenden Überprüfungsmöglichkeit geben KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
  • 50. Mängelbeseitigung Problem: Mängelbeseitigung / Vor- und Nacharbeiten Sachverhalt (OLG Düsseldorf, Az. 21 U 130/09) Unternehmer errichtete eine Hangflor- steinmauer mangelhaft. Zur Mängel- beseitigung war das Entfernen des Betonrähms und des Geländevorsatzes erforderlich (Vor- und Nacharbeiten) KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
  • 51. Auftragsausführung Entscheidung Nacherfüllung erstreckt sich nicht nur auf die Herstellung einer standsicheren Steinmauer Nacherfüllungspflicht umfasst auch alle Leistungen, die vorbereitend erforder- lich sind, um die Mängelbeseitigung erst zu ermöglichen, sowie alle Lei- stungen, die zur Herstellung des frü- heren Zustands notwendig werden KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
  • 52. Auftragsausführung Praxishinweis Urteil steht im Einklang mit gefestigter BGH-Rechtsprechung Nachbesserungspflicht nicht nur auf die eigene Leistung beschränkt KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
  • 53. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet: www.kanzlei-nickert.de
  • 54. Titel KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
  • 55. Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter… Matthias Frank Katharina Kühne Lienhard Zapf Unsere Präsentationen finden Sie unter… slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter… scribd.com KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
  • 56. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de KANZLEI NICKERT | RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56