4. Agenda
Kosten- und Leistungsrechnung:
Das Steuerungsinstrument für Ihr
erfolgreiches Bauunternehmen
Aktuelles Baurecht: Neues aus der
Rechtsprechung
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5. Kosten- und Leistungsrechnung:
Das Steuerungsinstrument für Ihr
erfolgreiches Bauunternehmen
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6. Wozu Kostenrechnung
Kostentreiber identifizieren
wo im Unternehmen fallen (zu) hohe Kosten an?
„Gute Karten“ bei der Bank
die Kreditabteilung kann genau nachvollziehen, auf
welcher Grundlage Kosten und Preise kalkuliert
wurden
Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten
aus einem System
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8. Welche Kosten haben wir
eigentlich?
Kostenartenrechnung
Viele Unternehmer wissen nicht,
welche Kosten insgesamt in ihrem
Unternehmen anfallen
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9. Kostenarten auswerten
Entwicklung ablesen
Schwachstellen im Unternehmen aufdecken,
Bsp.: Kosten steigen schneller als Umsatz
Branchenvergleich
Bin ich mit meiner Kostenstruktur
wettbewerbsfähig?
Soll-/ Ist-Kosten-Vergleich
Liege ich im Plan, oder muss ich gegensteuern?
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10. Lohnt sich das Projekt?
Deckungsbeitrag berechnen
§ Deckt das Projekt zumindest die Kosten die es
verursacht (Personal-, Material-, bestimmte
Mietkosten)
§ Verbleibt ein Überschuss zum decken der
übrigen Kosten
Ergänzend: Break-Even-Analyse
§ Wann decken alle meine DBs genau meine
fixen Kosten?
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11. „Fixkostengraben“
Deckungsbeiträge
Auch kleine Deckungsbeiträge „füllen“ den Fixkosten-
graben. Diese Erkenntnis zeigt, dass bei saisonal
bedingter geringer Kapazitätsauslastung auch kleinere
Aufträge angenommen werden sollten.
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13. Welcher Unternehmensbereich ist
der Gewinnbringer?
Kostenstellenrechnung
§ Verschiedene Standorte
(örtliche Trennung)
§ Verschiedene Gewerke
(Trennung nach Tätigkeit)
§ Verschiedene Bauleiter
(Trennung nach Personen)
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14. Beispiel Kostenstellenrechnung
A B C
Nettoumsatz 350 800 420
abzgl. aller zurechenbaren Kosten 180 650 220
Deckungsbeitrag der Standorte 170 150 200
= Gesamt-Deckungsbeitrag 520
abzgl. übriger Kosten 450
= Unternehmensgewinn 70
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15. Schwerpunkte der
Kostenrechnung im Bereich Bau
Auftrags-/Baustellennachkalkulation
Kostenstellenrechnung
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16. Auftrags-
/Baustellennachkalkulation
Deckungsgleichheit von Vor- und
Nachkalkulation
Anpassung der KOST an die im Gewerk
übliche Form der Angebotskalkulation
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17. Kostenstellenrechnung
Überwachung der Kosten in den
einzelnen Verantwortungsbereichen
Überprüfung der kalkulierten
Verrechnungssätze
Überprüfung der kalkulierten
Zuschlagssätze
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18. Bestimmungsfaktoren der
Kostenrechnungsstruktur
Stark von individuellen Vorstellungen
des Unternehmers beeinflusst
Vom Umfang und der Exaktheit der
Kostenerfassung im Betrieb abhängig
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19. Zuschlagskalkulation als
Standardschema
Die Genauigkeit hierbei steigt nicht mit der
Anzahl der Zuschläge, sondern mit der
verursachungsgerechten Wahl und
Differenzierung der Zuschlagsbasis
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21. Zuschlag Bauleitung
Zuschlagsbasis: produktive Löhne
zzgl. Fremdarbeitern
Beinhaltet unter anderem die Gehälter
wie auch die durch die Bauleiter
genutzten PKWs
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23. Ergänzung zu Zuschlagssätzen
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
(IBL) über Verrechnungssätze mit
Rapportzettel bzw.
Materialentnahmescheine
Bsp.: Lager, Maschinen, Bauleitung,
Fertigungslöhne (Pools: Poliere,
Geselle….)
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24. Auswertungsmöglichkeiten
Überprüfung der Zuschlagssätze
Hier werden in einer Chefübersicht die
Kosten eines Bereiches mit den
verrechneten Baustellengemeinkosten
verglichen
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26. Auswertungsmöglichkeiten
Produktive Stunden
Zum Ausweis des Baufortschritts werden
unter anderem die produktiven Stunden,
also die auf der Baustelle bzw. für den
Auftrag erbrachten Stunden, benötigt
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30. Auswertungsmöglichkeiten
Baustellen je Bauleiter
§ Könnte als Grundlage für die
Bemessung einer flexiblen Vergütung
herangezogen werden
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33. Bauforderungssicherungsgesetz
Kostenrechnung erweitert um Cash-
Flow-Betrachtung
§ Zahlungsflüsse müssen auch mit
Kostenstelle versehen werden
§ Auswertung nach Ein- und
Auszahlungen pro Baustelle in
gewissem Rahmen möglich
§ Vermeidung von Haftungs-
problematiken (hier Link auf Skript
einfügen)
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34. Praktische Probleme
Zeiterfassung durch Mitarbeiter
In diesem Bereich gibt es immer wieder
Schwierigkeiten, dass die Zeiten korrekt
erfasst sind. Denn die Zeiterfassung wird
erst dann sinnvoll, wenn diese den
Aufträgen, Tätigkeiten bzw. Kostenstellen
zugeordnet werden können.
Hierfür gibt es mittlerweile verschiedene
Hilfen z.B. in Form von Apps
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36. spezielle Problembereiche aus
dem Baurecht
vom Kostenvoranschlag
über die Ausführung
bis zur Mängelbeseitigung
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37. Auftragsannahme
Problem: Bearbeitungsgebühren für die
Erstellung von Kostenvoranschlägen
Verpflichtung des Kunden den
Kostenvoranschlag zu bezahlen?
Wirksame Vereinbarung der
Kostentragungspflicht in den AGB`s?
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38. Auftragsannahme
Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag
muss
wirksam vereinbart und
angemessen sein
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39. Auftragsannahme
Eine irgendwo untergebrachte Klausel in
AGB‘s ist unwirksam
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40. Auftragsannahme
Eine Vergütungspflicht setzt also eine
ausdrückliche und unmissverständliche
Abrede voraus (OLG Karlsruhe)
Es steht dem Unternehmer frei
Vergütungsabrede herbeizuführen
oder
Kein Angebot abzugeben
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41. Auftragsannahme
Gilt auch für Ausarbeitungen, die einen
besonderen Aufwand erfordern
Ausnahme:
Entwicklung eines Entwurfs ist bereits
die eigentliche, kreative Leistung
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42. Auftragsannahme
Vergütungspflicht für Angebotserstellung
nur dann wenn:
ausdrücklich und individualvertraglich
vereinbart
besonders hervorgehobene und
besonders deutlich gekennzeichnete
AGB-Klausel (mit Risiken behaftet)
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43. Auftragsannahme
Im Ergebnis wird eine Vergütungspflicht
also nur durch eine ausdrückliche
individualvertragliche Vereinbarung
ausgelöst
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44. Auftragsannahme
Vereinbarung
zwischen
der …… (Firma)
und
…….. (potentieller Kunde)
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
1. Grds. Leistungsbeschreibung
2. Kosten für Angebotserstellung
3. Anrechnung bei Auftragserteilung
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45. Auftragsausführung
Problem: Prüf- und Hinweispflicht des
Unternehmers
Sachverhalt (OLG Düsseldorf, Az. 23 U 59/11)
Unternehmer errichtete eine
Zaunanlage mangelhaft. Kunde hatte
vorab selbst umfangreiche Leistungen
ausgeführt.
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46. Auftragsausführung
Entscheidung
Herstellungspflicht des Werkunternehmers
beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der
vereinbarten Leistung oder Ausführungsart,
wenn diese nicht zu einer zweckentsprech-
enden und funktionstauglichen Leistung führt
Dies gilt auch dann, wenn Vorgewerke oder
vom Auftraggeber bauseitig gestellte Ma-
terialien oder Teilgewerke nach dem vertrag-
lich vorgesehenen Zweck unzureichend bzw.
untauglich sind
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47. Auftragsausführung
Von Haftung nur befreit, wenn
eingehende Untersuchung der
bauseitig gestellten Materialien bzw.
Leistungen
Bedenkenhinweispflicht
nachgekommen
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48. Auftragsausführung
Wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist,
die bereits vorhandene Konstruktion zu
überprüfen, so muss er hierauf hinweisen
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49. Auftragsausführung
Praxishinweis
Prüf- und Hinweispflicht des Unterneh-
mers ist schon aus Beweiszwecken
umfassend zu dokumentieren
Ggfs. regelmäßig den (schriftlichen)
Hinweis zur fehlenden
Überprüfungsmöglichkeit geben
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50. Mängelbeseitigung
Problem: Mängelbeseitigung / Vor- und
Nacharbeiten
Sachverhalt (OLG Düsseldorf, Az. 21 U 130/09)
Unternehmer errichtete eine Hangflor-
steinmauer mangelhaft. Zur Mängel-
beseitigung war das Entfernen des
Betonrähms und des Geländevorsatzes
erforderlich (Vor- und Nacharbeiten)
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51. Auftragsausführung
Entscheidung
Nacherfüllung erstreckt sich nicht nur
auf die Herstellung einer standsicheren
Steinmauer
Nacherfüllungspflicht umfasst auch alle
Leistungen, die vorbereitend erforder-
lich sind, um die Mängelbeseitigung
erst zu ermöglichen, sowie alle Lei-
stungen, die zur Herstellung des frü-
heren Zustands notwendig werden
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52. Auftragsausführung
Praxishinweis
Urteil steht im Einklang mit gefestigter
BGH-Rechtsprechung
Nachbesserungspflicht nicht nur auf
die eigene Leistung beschränkt
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56. Über KANZLEI NICKERT, Offenburg:
KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung
und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise
benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet.
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand.
KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV-
Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes. 2009 und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS
MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-nickert.de
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