Schulmeister 2006, S.11 : in Soziale Innovation konkret OeNB-PA, 22.1.2009 Quelle: OeNB Gellpolitik und Wirtschaft 2/2006, S. 103
Bei den Einnahmen an Vermögenssteuern (Vermögenssteuer, Grundsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kapitalverkehrsteuern) gehört Österreich überhaupt zu den Schlusslichtern unter den Industriestaaten. Auch hier liegt es bedeutend unter dem EU-Durchschnitt: Hätte Österreich Steuereinnahmen von den Gewinnen und den Vermögen in Höhe des EU-15 Durchschnitts, hätte es keinerlei Budgetdefizite sondern sogar Budgetüberschüsse! Zusätzlich ist zu bemerken, dass diese als Vermögenssteuern klassifizierten Steuern nicht unbedingt von Reichen bezahlt werden. Die sehr hohen Vermögen bzw. die Erträge daraus sind durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der eigennützigen Privatstiftung steuerlich massiv privilegiert. - „echte“ Vermögenssteuer auf Besitz in Österreich 1993 abgeschafft - derzeit nur Grund- Erbschafts- und Schenkungssteuern - Basis der Steuerberechnung: Einheitswerte wurden seit 1983 nicht mehr angepasst und betragen nur rund ein Zehntel des Marktwertes Eigennützige Privatstiftungen: Reichsten zahlen geringsten Steuersätze auf ihre Kapitaleinkommen. kleine SparerInnen 25%; Privatstiftung mit 12,5% (bei Zinseinnahmen der Stiftung nur 12,5 Prozent Kest bzw. bei Dividendeneinnahmen kein Kest , solange das Geld in der Privatstiftung bleibt) Siehe Punktuation FG
Nur mehr 2 Steuerklassen. Steuerklasse I: Verwandte des 1. und 2. Grades, Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Stiefkinder, Stiefeltern, Schwager, Schwägerin, Schwiegereltern, adoptierte Kinder, Lebensgefährten. Steuerklasse II: Alle anderen Personen und juristische Personen. Steuersätze: 4 % bis 20 % (über 10 Millionen Euro). Dazwischen sind die Steuersätze kontinuierlich ansteigend. Im Fall der Steuerklasse I würde jeweils der halbe Steuersatz (also zwischen 2 und 10 %) Anwendung finden.
Nur mehr 2 Steuerklassen. Steuerklasse I: Verwandte des 1. und 2. Grades, Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Stiefkinder, Stiefeltern, Schwager, Schwägerin, Schwiegereltern, adoptierte Kinder, Lebensgefährten. Steuerklasse II: Alle anderen Personen und juristische Personen. Steuersätze: 4 % bis 20 % (über 10 Millionen Euro). Dazwischen sind die Steuersätze kontinuierlich ansteigend. Im Fall der Steuerklasse I würde jeweils der halbe Steuersatz (also zwischen 2 und 10 %) Anwendung finden.