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Regulation von Banken
Strategische Antworten auf neue und verstärkte Vorgaben




Rudolf Sigg, CFO,11. September 2012
Das Gespenst der Regulation ?


                                                              Grössere und stärker vernetzte Finanz-
                                                               institute wegen Skalenerträge aus neuen
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                                                              Volatilere Märkte durch schnellere und
                                                               billigere Marktzugangsmöglichkeiten

                                                              Höheres Systemrisiko durch bewusste
                                                               und unbewusste Fehlentscheidungen
                                                               wegen schnell wachsender Komplexität




            Finanzmärkte können strukturell instabil sein: Was für jeden einzelnen gut ist,
            muss nicht gut für das System sein. Daher braucht es für alle Regulation.


2   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Bedeutung der Finanzmärkte


Eine Wirtschaft ohne Finanzmärkte wäre eine Tauschwirtschaft ohne Investitionen

Finanzmärkte und Finanzinstitute ermöglichen …
    1. … Zahlungsverkehr
    2. … Verteilung von Produktion und Konsum über die Zeit durch Sparen und Kredit
    3. … Verteilung von Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken auf geeignete Marktteilnehmer

Der Finanzplatz trägt in der Schweiz mit 13% doppelt so viel zum BIP bei wie z.B. in Deutschland
Dabei kommt ein grosser Teil aus ausländischen Finanzmärkten
Die Staatshilfe war aber in der Schweiz kleiner als in allen anderen grösseren westlichen Ländern
Quelle: EFD, «Die Finanzmarktpolitik der Schweiz» vom 24.8.2010



             Die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit der in- und ausländischen
             Finanzmärkte sind für die Schweiz von überragender Bedeutung


3    Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Ziele und Kernfragen der Regulation


An diesen Zielen muss sich jede Regulation messen lassen
Aus der Bedeutung und der Anfälligkeit leiten sich zwei grundsätzliche Ziele ab:
1. Finanzmarktstabilität
2. Kundenschutz

Beide Ziele beinhalten den Schutz der Gläubiger und dabei insbesondere der Spareinlagen

In diesen Zielen besteht ein starker Konflikt
Die Stabilität erfordert eine tendenziell starke Regulation. Die Wettbewerbsfähigkeit erfordert
eine an den internationalen Standards angeglichene Regulation.

Kernfragen
Wie muss eine Regulation ausgestaltet sein, dass ihre Kosten nicht grösser als ihr Nutzen sind
und auf wen sollen ihre Kosten verteilt werden?


4   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Aufsichtsbehörden und ihre Ziele

    EFD                Das EFD gestaltet die Finanzpolitik als Ergebnis der vom Volk, dem
                       Parlament und dem Bundesrat beschlossenen Prioritäten
                       Stabilität und Standortattraktivität des Finanzplatzes sind gewährleistet. Die Schweiz ist
                       global gut vernetzt, und ihre Position im internationalen Kontext und in den
                       multilateralen Institutionen ist gefestigt.
                       Quelle: Ziele der Legislaturplanung 2011-15


                       Das EFD ist keine direkte Aufsichtsbehörde, arbeitet aber an der Gestaltung der
                       Finanzmarktgesetze (Pfandbriefgesetz, Bankengesetz, Börsengesetz …) mit


    SNB                Die Nationalbank trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei
                       Im Rahmen dieses Auftrags analysiert sie die Gefahrenquellen für das Finanzsystem,
                       überwacht die systemrelevanten Zahlungsabwicklungssysteme und wirkt bei der
                       Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Finanzplatz mit.
                       Quelle: Art. 5, 19 Nationalbankgesetz und www.snb.ch


                       Die SNB übt neben der Sicherung der Preisstabilität und anderen Aufgaben
                       auch die «makroprudentielle» Aufsicht über das Finanzsystem als Ganzes aus


5    Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Aufsichtsbehörden und ihre Ziele

    FINMA              Die FINMA übt die Aufsicht nach den Finanzmarktgesetzen aus
                       Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz
                       der Gläubiger und Anleger sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie
                       trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
                       Schweiz bei.
                       Quelle: Art. 5 Finanzmarktaufsichtsgesetz

                       Die FINMA übt die «mikroprudentielle» Aufsicht über die Finanzinstitute aus

                       Das Finanzmarktgesetz nennt sowohl Kunden- und Finanzmarktschutz als auch
                       die Stärkung des Wettbewerbs als Ziele, löst aber den Zielkonflikt nicht.
                       Auf ihrer Website konkretisiert die FINMA:
                            Die Schutzziele, die sowohl den Individual- als auch den Funktionsschutz bzw. den
                            System- und Reputationsschutz beinhalten, stehen im Vordergrund des Mandats der
                            FINMA. Der Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes ist nicht Ziel, sondern
                            erhoffte und erwünschte Wirkung der Aufsichtstätigkeit.




6    Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Nationalbank und Finanzmarktaufsicht


Die Aufgabenteilung ist weltweit unterschiedlich geregelt

 USA                             Finanzmarktaufsicht im Wesentlichen bei Notenbank Fed
                                  Konsumentenschutz und Börsenaufsicht bei spezialisierten Behörden

 EU                              EZB spielt geringe Rolle. Eine «mikroprudentielle» Behörde (ESA) und eine
                                  «makroprudentielle» (ERSB)
                                  Aktuell Diskussionen, die Kompetenzen deutlich hin zur EZB zu verschieben

 Schweiz                         SNB reguliert das Finanzsystem und FINMA die Finanzinstitute

                                  In der Praxis ist die Aufgabenteilung oft unklar oder überlappend
                                  Beispiel: Wer legt den mit Basel III eingeführten antizyklischen Kapitalpuffer fest?
                                  Gefundene Lösung: «Die SNB kann dem Bundesrat beantragen, die Banken zu
                                  verpflichten, einen antizyklischen Puffer zu halten. Sie hört die FINMA vorgängig
                                  zum Antrag an und informiert gleichzeitig das EFD.»


7   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Neue und verstärkte regulatorische Vorschriften




    Steuerabkommen                                            Eigenkapital




8    Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Eigenkapital


Je riskanter ein Geschäft, desto mehr (teures) Eigenkapital als «Risikopuffer» nötig

Investitionsbetrag                                 risikogewichtet
                                                        (Modelle)

    Staatsanleihe


      Wohnbau-
      hypothek
                                                                     x% davon müssen mit Eigenkapital
    unbesicherter                                                    finanziert sein, d.h. nicht mit geliehenen
    Kredit an KMU
                                                                     Mitteln (z.B. Spargeldern)

Für «x%» gibt die FINMA der Zürcher Kantonalbank 13.6% vor. Basel gibt international 8% vor.
Eigenkapital ist teurer, weil die Rendite wegen des höheren Risikos über der des Fremdkapitals liegen muss

9    Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Liquiditätsvorschriften


Liquidity Coverage Ratio (ab 2015):

                Bestand liquider Aktiven                               Liquiditätspuffer für
                                                              > 100%
           Nettoabflüsse innerhalb 30 Tage                             extremen Stressfall


Net Stable Funding Ratio (ab 2018):

                           stabile Passiven
                                                              >100%    goldene Bilanzregel
                           illiquide Aktiven


Annahmen in den Basler Stressszenarien:
Passivseite: Spargelder sind ziemlich stabil und Firmenkonti unstabil
Aktivseite:           Alles über einem Jahr Restlaufzeit (ausser Top-Finanzanlagen) ist illiquid


10   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Vertriebsprozesse


Markets in Financial Instruments Directive (MIFID) und FINMA-Positionspapier
Ziel: Kundenschutz in der Anlageberatung
Seit 2007 MIFID I mit Fokus auf Kundeneignungsprüfung (Suitability)
Ab 2016 MIFID II u.a. mit folgenden Ergänzungen
      Erweiterter Anwendungsbereich auf mehr Produktarten

      Starker Fokus auf Vermeidung von Interessenskonflikten

      Verschärfung von Wohlverhaltensregeln u.a. bei Kundeninformation, Transaktionsausführung


Für alle in der EU angebotenen Finanzdienstleistungen ist eine Niederlassungen in der EU
erforderlich und die MIFID-Regeln sind einzuhalten
Die FINMA hat im 2012 ein Positionspapier mit vergleichbaren Regeln vorgestellt, die in ein
neues Finanzdienstleistungsgesetz münden sollen



11   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten


Regulation verteuert Betriebskosten und Kosten finanzieller Ressourcen



Wie reagieren Banken?                                         Was erwartet Kunden?


 Vom Kreditgeber zum Kapitalmarktberater
 Management von Wertschriften, die als                       Wie verändern sich Preise,
  Sicherheiten («Collateral») dienen können                   Produktangebot und Zielmärkte?

 Rückzug aus Märkten und Produkten, welche                   Welche Vor- und Nachteile ergeben
  sich nicht mehr rentieren                                   sich daraus?
 Geschäftsfeldsteuerung und zentrales Pricing
 …



12   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Vom Kreditgeber zum Kapitalmarktberater


Die Nutzung der Bankbilanz verteuert sich


Höhere Eigenmittelanforderungen erhöhen die Finanzierungskosten von Krediten

Beispiel: Für einen Kredit an eine Gegenpartei mit Rating A verursacht
          Eigenmittelunterlegung Kosten von 0.4% pro Jahr


Gerade für gute Gegenparteien mit geringen Kreditprämien ist die Refinanzierung auf dem
Kapitalmarkt z.B. bei Pensionskassen und anderen institutionellen Investoren dadurch interessant
Banken werden zunehmend als Berater für den Kapitalmarktzugang tätig sein


Vorteil:         Variable Angebote für Kunden von Banken- und Kapitalmarktrefinanzierungen
Nachteil: Erfahrene Kreditprüfung durch Banken entfällt
          Nicht kapitalmarktfähige Unternehmen (schlechtere Bonität) bleiben auf der Bilanz


13   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Verbesserung Collateral Management


Massiv zunehmender Bedarf an erstklassigen und hoch liquiden Collateral

Viel erstklassiges Collateral mit geringer Rendite verringert den Zinsertrag
Beispiel: Die Rendite von Eidgenossen-Obligationen liegt 0.5% unter den recht tiefen Kosten
          der Kapitalmarktrefinanzierung der Zürcher Kantonalbank

Banken werden ihre Finanzanlagen in erstklassigen Titeln und ihre Geldhaltung bei der SNB
erhöhen (Bilanzverlängerung). Und sie werden bereit sein, sich bei Lebensversicherern oder
Pensionskassen gegen eine Gebühr erstklassige Titel für einen festen Zeitraum auszuleihen.


Vorteil:         Effiziente Nutzung von erstklassigen Wertschriften im Markt
Nachteil: Paradoxer Standortnachteil des Finanzplatzes Schweiz, da wegen der geringen
          Verschuldungsquote des Bundes erstklassiges Collateral kaum vorhanden ist
                 Erhöhtes Systemrisiko, wenn z.B. eine Pensionskasse Wertschriften an eine Bank
                 ausleiht, die in Konkurs geht

14   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Rückzug aus Märkten oder Produkten


Die Regulation der Vertriebsprozesse erhöht die Betriebskosten

Trotz Harmonisierung durch MIFID ist Kundenschutz oft zusätzlich national reguliert

Beispiel: Im Private Banking muss für jedes Zielland wegen der jeweiligen Vorschriften für
          Kundenschutz und Steuertransparenz ein eigenes «Länder-Setup» entwickelt werden


Banken werden tendenziell einfachere und weniger flexible Produkte anbieten und sich im
Auslandsgeschäft auf deutlich weniger Zielländer fokussieren



Vorteil:         Sicherheit für Kunden und Verbesserung Reputation der Banken
Nachteil: Weniger Wettbewerb durch höhere Markzutrittsschranken



15   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Geschäftsfeldsteuerung und zentrales Pricing


Wachsende Bedeutung des Controllings in der proaktiven Steuerung

Kosten der Regulation sind einer der grossen Kostenblöcke für eine Bank – und sie nehmen zu

Beispiel: Zu welcher Marge soll ein zehnjähriger Firmenkundenkredit unter Berücksichtigung
          der kommenden und der noch nicht absehbaren regulatorischen Anforderungen
          heute angeboten werden? Was ist, wenn das regulatorische Modell deutlich mehr
          Kreditrisiken sieht als das interne Modell?


Das Controlling hat zunehmend die Aufgabe, die für viele Manager abstrakten Kosten der
Regulation greifbar zu machen und so strategische Entscheide zur Geschäftsfeldsteuerung und
zum Produkteangebot vorzubereiten


Vorteil:         Verbesserte Nutzung der Ressourcen
Nachteil: tendenziell Erhöhung der Kreditkosten für Kunden


16   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Fazit


    Regulation ist im Interesse von allen: Steuerzahlern, Banken und Kunden

    Jedes Regulationsvorhaben muss sich konkret an den Zielen der Finanzmarktstabilität und
     des Kundenschutzes messen

    Schlecht entwickelte und umgesetzte Regulation kann leicht schädlich sein: Unnötige
     Kosten streuen Sand ins Getriebe der Realwirtschaft und Herdenverhalten wird unterstützt

    Die systemische Auswirkung von konkreter Regulation und der Zusammenhang der
     verschiedenen Vorhaben ist entscheidend – die Praxis ist leider anders



             Die konstruktive, offene und von Vorurteilen freie Zusammenarbeit zwischen
             Behörden und Banken ist entscheidend für den Erfolg unseres Finanzplatzes



17   Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
Präsentation sigg

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Präsentation sigg

  • 1. Regulation von Banken Strategische Antworten auf neue und verstärkte Vorgaben Rudolf Sigg, CFO,11. September 2012
  • 2. Das Gespenst der Regulation ?  Grössere und stärker vernetzte Finanz- institute wegen Skalenerträge aus neuen Technologien und Globalisierung  Volatilere Märkte durch schnellere und billigere Marktzugangsmöglichkeiten  Höheres Systemrisiko durch bewusste und unbewusste Fehlentscheidungen wegen schnell wachsender Komplexität Finanzmärkte können strukturell instabil sein: Was für jeden einzelnen gut ist, muss nicht gut für das System sein. Daher braucht es für alle Regulation. 2 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 3. Bedeutung der Finanzmärkte Eine Wirtschaft ohne Finanzmärkte wäre eine Tauschwirtschaft ohne Investitionen Finanzmärkte und Finanzinstitute ermöglichen … 1. … Zahlungsverkehr 2. … Verteilung von Produktion und Konsum über die Zeit durch Sparen und Kredit 3. … Verteilung von Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken auf geeignete Marktteilnehmer Der Finanzplatz trägt in der Schweiz mit 13% doppelt so viel zum BIP bei wie z.B. in Deutschland Dabei kommt ein grosser Teil aus ausländischen Finanzmärkten Die Staatshilfe war aber in der Schweiz kleiner als in allen anderen grösseren westlichen Ländern Quelle: EFD, «Die Finanzmarktpolitik der Schweiz» vom 24.8.2010 Die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit der in- und ausländischen Finanzmärkte sind für die Schweiz von überragender Bedeutung 3 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 4. Ziele und Kernfragen der Regulation An diesen Zielen muss sich jede Regulation messen lassen Aus der Bedeutung und der Anfälligkeit leiten sich zwei grundsätzliche Ziele ab: 1. Finanzmarktstabilität 2. Kundenschutz Beide Ziele beinhalten den Schutz der Gläubiger und dabei insbesondere der Spareinlagen In diesen Zielen besteht ein starker Konflikt Die Stabilität erfordert eine tendenziell starke Regulation. Die Wettbewerbsfähigkeit erfordert eine an den internationalen Standards angeglichene Regulation. Kernfragen Wie muss eine Regulation ausgestaltet sein, dass ihre Kosten nicht grösser als ihr Nutzen sind und auf wen sollen ihre Kosten verteilt werden? 4 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 5. Aufsichtsbehörden und ihre Ziele EFD Das EFD gestaltet die Finanzpolitik als Ergebnis der vom Volk, dem Parlament und dem Bundesrat beschlossenen Prioritäten Stabilität und Standortattraktivität des Finanzplatzes sind gewährleistet. Die Schweiz ist global gut vernetzt, und ihre Position im internationalen Kontext und in den multilateralen Institutionen ist gefestigt. Quelle: Ziele der Legislaturplanung 2011-15 Das EFD ist keine direkte Aufsichtsbehörde, arbeitet aber an der Gestaltung der Finanzmarktgesetze (Pfandbriefgesetz, Bankengesetz, Börsengesetz …) mit SNB Die Nationalbank trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei Im Rahmen dieses Auftrags analysiert sie die Gefahrenquellen für das Finanzsystem, überwacht die systemrelevanten Zahlungsabwicklungssysteme und wirkt bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Finanzplatz mit. Quelle: Art. 5, 19 Nationalbankgesetz und www.snb.ch Die SNB übt neben der Sicherung der Preisstabilität und anderen Aufgaben auch die «makroprudentielle» Aufsicht über das Finanzsystem als Ganzes aus 5 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 6. Aufsichtsbehörden und ihre Ziele FINMA Die FINMA übt die Aufsicht nach den Finanzmarktgesetzen aus Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubiger und Anleger sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei. Quelle: Art. 5 Finanzmarktaufsichtsgesetz Die FINMA übt die «mikroprudentielle» Aufsicht über die Finanzinstitute aus Das Finanzmarktgesetz nennt sowohl Kunden- und Finanzmarktschutz als auch die Stärkung des Wettbewerbs als Ziele, löst aber den Zielkonflikt nicht. Auf ihrer Website konkretisiert die FINMA: Die Schutzziele, die sowohl den Individual- als auch den Funktionsschutz bzw. den System- und Reputationsschutz beinhalten, stehen im Vordergrund des Mandats der FINMA. Der Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes ist nicht Ziel, sondern erhoffte und erwünschte Wirkung der Aufsichtstätigkeit. 6 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 7. Nationalbank und Finanzmarktaufsicht Die Aufgabenteilung ist weltweit unterschiedlich geregelt  USA Finanzmarktaufsicht im Wesentlichen bei Notenbank Fed Konsumentenschutz und Börsenaufsicht bei spezialisierten Behörden  EU EZB spielt geringe Rolle. Eine «mikroprudentielle» Behörde (ESA) und eine «makroprudentielle» (ERSB) Aktuell Diskussionen, die Kompetenzen deutlich hin zur EZB zu verschieben  Schweiz SNB reguliert das Finanzsystem und FINMA die Finanzinstitute In der Praxis ist die Aufgabenteilung oft unklar oder überlappend Beispiel: Wer legt den mit Basel III eingeführten antizyklischen Kapitalpuffer fest? Gefundene Lösung: «Die SNB kann dem Bundesrat beantragen, die Banken zu verpflichten, einen antizyklischen Puffer zu halten. Sie hört die FINMA vorgängig zum Antrag an und informiert gleichzeitig das EFD.» 7 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 8. Neue und verstärkte regulatorische Vorschriften Steuerabkommen Eigenkapital 8 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 9. Eigenkapital Je riskanter ein Geschäft, desto mehr (teures) Eigenkapital als «Risikopuffer» nötig Investitionsbetrag risikogewichtet (Modelle) Staatsanleihe Wohnbau- hypothek x% davon müssen mit Eigenkapital unbesicherter finanziert sein, d.h. nicht mit geliehenen Kredit an KMU Mitteln (z.B. Spargeldern) Für «x%» gibt die FINMA der Zürcher Kantonalbank 13.6% vor. Basel gibt international 8% vor. Eigenkapital ist teurer, weil die Rendite wegen des höheren Risikos über der des Fremdkapitals liegen muss 9 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 10. Liquiditätsvorschriften Liquidity Coverage Ratio (ab 2015): Bestand liquider Aktiven Liquiditätspuffer für > 100% Nettoabflüsse innerhalb 30 Tage extremen Stressfall Net Stable Funding Ratio (ab 2018): stabile Passiven >100% goldene Bilanzregel illiquide Aktiven Annahmen in den Basler Stressszenarien: Passivseite: Spargelder sind ziemlich stabil und Firmenkonti unstabil Aktivseite: Alles über einem Jahr Restlaufzeit (ausser Top-Finanzanlagen) ist illiquid 10 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 11. Vertriebsprozesse Markets in Financial Instruments Directive (MIFID) und FINMA-Positionspapier Ziel: Kundenschutz in der Anlageberatung Seit 2007 MIFID I mit Fokus auf Kundeneignungsprüfung (Suitability) Ab 2016 MIFID II u.a. mit folgenden Ergänzungen  Erweiterter Anwendungsbereich auf mehr Produktarten  Starker Fokus auf Vermeidung von Interessenskonflikten  Verschärfung von Wohlverhaltensregeln u.a. bei Kundeninformation, Transaktionsausführung Für alle in der EU angebotenen Finanzdienstleistungen ist eine Niederlassungen in der EU erforderlich und die MIFID-Regeln sind einzuhalten Die FINMA hat im 2012 ein Positionspapier mit vergleichbaren Regeln vorgestellt, die in ein neues Finanzdienstleistungsgesetz münden sollen 11 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 12. Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten Regulation verteuert Betriebskosten und Kosten finanzieller Ressourcen Wie reagieren Banken? Was erwartet Kunden?  Vom Kreditgeber zum Kapitalmarktberater  Management von Wertschriften, die als Wie verändern sich Preise, Sicherheiten («Collateral») dienen können Produktangebot und Zielmärkte?  Rückzug aus Märkten und Produkten, welche Welche Vor- und Nachteile ergeben sich nicht mehr rentieren sich daraus?  Geschäftsfeldsteuerung und zentrales Pricing  … 12 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 13. Vom Kreditgeber zum Kapitalmarktberater Die Nutzung der Bankbilanz verteuert sich Höhere Eigenmittelanforderungen erhöhen die Finanzierungskosten von Krediten Beispiel: Für einen Kredit an eine Gegenpartei mit Rating A verursacht Eigenmittelunterlegung Kosten von 0.4% pro Jahr Gerade für gute Gegenparteien mit geringen Kreditprämien ist die Refinanzierung auf dem Kapitalmarkt z.B. bei Pensionskassen und anderen institutionellen Investoren dadurch interessant Banken werden zunehmend als Berater für den Kapitalmarktzugang tätig sein Vorteil: Variable Angebote für Kunden von Banken- und Kapitalmarktrefinanzierungen Nachteil: Erfahrene Kreditprüfung durch Banken entfällt Nicht kapitalmarktfähige Unternehmen (schlechtere Bonität) bleiben auf der Bilanz 13 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 14. Verbesserung Collateral Management Massiv zunehmender Bedarf an erstklassigen und hoch liquiden Collateral Viel erstklassiges Collateral mit geringer Rendite verringert den Zinsertrag Beispiel: Die Rendite von Eidgenossen-Obligationen liegt 0.5% unter den recht tiefen Kosten der Kapitalmarktrefinanzierung der Zürcher Kantonalbank Banken werden ihre Finanzanlagen in erstklassigen Titeln und ihre Geldhaltung bei der SNB erhöhen (Bilanzverlängerung). Und sie werden bereit sein, sich bei Lebensversicherern oder Pensionskassen gegen eine Gebühr erstklassige Titel für einen festen Zeitraum auszuleihen. Vorteil: Effiziente Nutzung von erstklassigen Wertschriften im Markt Nachteil: Paradoxer Standortnachteil des Finanzplatzes Schweiz, da wegen der geringen Verschuldungsquote des Bundes erstklassiges Collateral kaum vorhanden ist Erhöhtes Systemrisiko, wenn z.B. eine Pensionskasse Wertschriften an eine Bank ausleiht, die in Konkurs geht 14 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 15. Rückzug aus Märkten oder Produkten Die Regulation der Vertriebsprozesse erhöht die Betriebskosten Trotz Harmonisierung durch MIFID ist Kundenschutz oft zusätzlich national reguliert Beispiel: Im Private Banking muss für jedes Zielland wegen der jeweiligen Vorschriften für Kundenschutz und Steuertransparenz ein eigenes «Länder-Setup» entwickelt werden Banken werden tendenziell einfachere und weniger flexible Produkte anbieten und sich im Auslandsgeschäft auf deutlich weniger Zielländer fokussieren Vorteil: Sicherheit für Kunden und Verbesserung Reputation der Banken Nachteil: Weniger Wettbewerb durch höhere Markzutrittsschranken 15 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 16. Geschäftsfeldsteuerung und zentrales Pricing Wachsende Bedeutung des Controllings in der proaktiven Steuerung Kosten der Regulation sind einer der grossen Kostenblöcke für eine Bank – und sie nehmen zu Beispiel: Zu welcher Marge soll ein zehnjähriger Firmenkundenkredit unter Berücksichtigung der kommenden und der noch nicht absehbaren regulatorischen Anforderungen heute angeboten werden? Was ist, wenn das regulatorische Modell deutlich mehr Kreditrisiken sieht als das interne Modell? Das Controlling hat zunehmend die Aufgabe, die für viele Manager abstrakten Kosten der Regulation greifbar zu machen und so strategische Entscheide zur Geschäftsfeldsteuerung und zum Produkteangebot vorzubereiten Vorteil: Verbesserte Nutzung der Ressourcen Nachteil: tendenziell Erhöhung der Kreditkosten für Kunden 16 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012
  • 17. Fazit  Regulation ist im Interesse von allen: Steuerzahlern, Banken und Kunden  Jedes Regulationsvorhaben muss sich konkret an den Zielen der Finanzmarktstabilität und des Kundenschutzes messen  Schlecht entwickelte und umgesetzte Regulation kann leicht schädlich sein: Unnötige Kosten streuen Sand ins Getriebe der Realwirtschaft und Herdenverhalten wird unterstützt  Die systemische Auswirkung von konkreter Regulation und der Zusammenhang der verschiedenen Vorhaben ist entscheidend – die Praxis ist leider anders Die konstruktive, offene und von Vorurteilen freie Zusammenarbeit zwischen Behörden und Banken ist entscheidend für den Erfolg unseres Finanzplatzes 17 Regulation von Banken/Rudolf Sigg | 11. September 2012