Wenn Sie keinen Energieausweis besitzen oder dieser fehlerhaft ist, könnte dies Ihnen 15.000 Euro Bußgeld kosten. Welchen Energieausweis Sie brauchen und ab wann, wird Ihnen hier beantwortet.
2. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder
modernisieren möchten, benötigen Sie immer den Energieausweis.
Vermietung und Verpachtung
Der Neumieter bzw. Mietinteressent hat das Recht einen gültigen
Energieausweis einzusehen. Zukünftig wird der Energieausweis hier eine sehr
wichtige Rolle spielen, da die Energiekosten ständig steigen.
Verkauf
Beim Verkauf eines Gebäudes wird der Energieausweis zum
Vertragsbestandteil.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
3. Modernisierung
Wenn Sie die Modernisierung eines Gebäudes beabsichtigen, so
benötigen Sie auch dazu den Energieausweis. Hier ist zwingend der
bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) notwendig.
Sofern Sie nicht gleich mit einer umfassenden Energieberatung
beginnen wollen, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld den Bedarfsausweis
erstellen zu lassen. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über das
mögliche Einsparpotential.
Die Erhebungsdaten des Energieausweises können später in die
Energieberatung übernommen werden.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
4. Energieeinsparung
Auch wenn das Gebäude nur von Ihnen genutzt wird und Sie keine
Modernisierung vorhaben, ist der Energieausweis dennoch ein sehr
sinnvolles Instrument.
Sie erhalten einen Überblick zur aktuellen energetischen Situation und
zum möglichen Einsparpotential. Bei sehr vielen Gebäuden ist ein
Einsparpotential im Bereich der Energiekosten um 60% und mehr
möglich.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
5. Welches Gebäude braucht ab wann den Energiepass?
Während der Energieausweise für Neubauten bereits seit 2002
ausgestellt werden, ist der Energieausweis für Bestandsbauten Schritt
für Schritt seit Juli 2008 zur Pflicht geworden.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
Gebäudeklassifizierung Wohngebäude Nichtwohngebäude
Energieausweis im Neubau Pflicht Bedarfsausweis Pflicht Bedarfsausweis seit 01.10.07
Energieausweis im Altbau Pflicht seit 01.07.08 Pflicht seit 01.07.09
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Jeder Altbau ab Baujahr 1978 Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis
6. Sonderregelungen
Energieausweis für kleine Gebäude: Ein kleines Gebäude mit einer
max. Nutzfläche von 50 m² braucht generell keinen Energieausweis.
Energieausweis für Baudenkmäler: Für ein nach dem jeweiligen
Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude ist die Ausstellung eines
Energieausweis nicht vorgesehen.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
7. Energieausweis/Energiepass für Wohngebäude
Für Neubauten wird der Energieausweis bereits seit 2002 ausgestellt.
Dieser wird in der Regel über den Bauträger oder Architekten erstellt.
Für Bestandsbauten ist der Energieausweis Schritt für Schritt seit Juli
2008 zur Pflicht geworden.
Zwingend erforderlich ist der Energieausweis/Energiepass dann bei
energetischen Modernisierungsmaßnahmen.
Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss der Eigentümer zwar
nicht von sich aus aktiv werden, aber auf Verlangen des Interessenten,
Neumieters oder Käufers ist der Energieausweis vorzulegen. Wenn Sie
keinen gültigen Energieausweis vorlegen können, kann das mit einem
Bußgeld von bis zu € 15.000,- bestraft werden.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
8. Häuserzeilen
Bei Altbauten in einer Häuserzeile kann, sofern die Gebäude
gleichzeitig gebaut wurden und weitgehend baugleich sind, ein
Energieausweis für die gesamte Häuserzeile erstellt werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es keine Unterschiede in Bezug
auf den Urzustand und den Sanierungsstand gibt.
Deshalb ist die Ausstellung bei Häuserzeilen für jedes Haus separat
empfehlenswert.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
9. Energieausweis/Energiepass für Nichtwohngebäude
Bei Neubauten ist die Ausstellung bereits obligatorisch. Es gelten seit
Juli 2009 die selben Regeln wie bei Wohngebäuden.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
10. Gemischt genutzte Gebäude
Wenn ein Gebäude mehrere Nutzungsarten wie z.B. Wohnungen und
Büros, so wird das Gebäude nach Zonen unterteilt. Dabei sind zwei
Energieausweise zu erstellen.
Können die Verbrauchsdaten der Wohnung und des Büros nicht
getrennt werden, kann der Verbrauchsausweis nicht erstellt werden.
In diesem Falle müssen dann zwei Bedarfsausweise erstellt werden.
Für Wohnflächen gelten die Regeln der Wohngebäude und für andere
Flächen die Regeln der Nichtwohngebäude.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
11. Je Gebäude ein Energieausweis
Ein Gebäude kann immer nur als ganzes bewertet werden, daher wird
der Energieausweis immer für das Gesamtgebäude erstellt.
Wenn es sich um eine Wohnanlage handelt, so ist die Erstellung des
Energieausweises auch für die einzelnen Wohneinheiten möglich, dies
beruht aber auf der Berechnung des Gesamtgebäudes.
Eine Differenzierung in der Berechnung nach einzelnen Wohneinheiten
oder gewerblichen Einheiten ist nicht möglich.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
12. Energieausweis/Energiepass öffentlich aushängen
Bei öffentlichen Gebäuden wie z.B. Behörden, Schulen,
Krankenhäuser, Rathäuser usw. mit mehr als 1000m² Nutzfläche und
regelmäßigem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an einer
für die Öffentlichkeit gut einsehbaren Stelle angebracht werden.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
13. Energie-Verbrauchsausweis
● Erstellt gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
● Alle Daten werden geprüft und plausibilisiert
● Mit Modernisierungsempfehlungen
● 10 Jahre gültig
● Ausreichend bei Gebäudeverkauf oder -vermietung
Wofür benötige ich den Energieausweis?
14. Modernisierung
Wenn Sie die Modernisierung eines Gebäudes beabsichtigen, so
benötigen Sie auch dazu den Energieausweis. Hier ist zwingend der
bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) notwendig.
Sofern Sie nicht gleich mit einer umfassenden Energieberatung
beginnen wollen, empfehlen wir Ihnen im Vorfeld den Bedarfsausweis
erstellen zu lassen. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über das
mögliche Einsparpotential.
Die Erhebungsdaten des Energieausweises können später in die
Energieberatung übernommen werden.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
15. Was ein Energieausweis kostet
Der Verbrauchsausweis hat für Hausbesitzer zwei Vorteile:
Er ist zum einen wesentlich günstiger als der Bedarfsausweis. Durch
die vereinfachte Berechnungsmethode und der Orientierung am
tatsächlichen Verbrauch weist er zudem oftmals einen niedrigeren
Energieverbrauchskennwert als ein Bedarfsausweis aus. Ein klarer
Wettbewerbsvorteil bei der Immobilienvermarktung.
Einen Verbrauchsausweis gibt es, je nach Anbieter, online schon für
einen mittleren zweistelligen Euro-Betrag. Wenn ein Berater
hinzukommt zahlen Sie zirka 350,– bis 1200,– Euro.
Wofür benötige ich den Energieausweis?
16. Wir schenken Ihnen den Energieausweis
Egal welchen Energieausweis Sie bestellen wollen, wir schenken
Ihnen den Energieausweis, wenn Sie uns einen Vermittlungsauftrag
erteilen.
Unser Preis ohne Vermittlungsauftrag, pauschal 900 Euro.
Wir sind Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns unter
0151 66 33 28 66
Herbert Türk
Koboldstr. 16, 86157 Augsburg
ht@marktprofis.de
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