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60 Jahre Bundeswehr
NR. 19| 13.11.2015 |
Eine wehrhafte Truppe
60 Jahre Bundeswehr: ein Grund zum Feiern. Denn die Truppe
ist ein tragender Pfeiler der freiheitlich-demokratischen Grund-
ordnung. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in einer
Debatte an die wechselvolle Geschichte der Bundeswehr erinnert.
12. November 1955: Die ersten
101 Soldaten bekommen ihre
Ernennungsurkunden. Doch kurz
nach dem Ende des Zweiten
Weltkriegs ist die Wiederbe-
waffnung West-Deutschlands
umstritten. Franz Josef Strauß war
es, der diesen schwierigen Balan-
ceakt meisterte und viele junge
Menschen in seinen Debatten-
beiträgen von der Notwendigkeit
überzeugte. Die Diskussionen im
Bundestag zur Einführung der
Bundeswehr zählen
Beob­achter noch heu-
te zu den Sternstun-
den des deutschen
Parlamentarismus.
Strauß, der 1956 Ver-
teidigungsminister
wurde und Theodor Blank ablöste,
wird heute als einer der Väter der
Bundeswehr bezeichnet.
„Die CSU war von Beginn an ein
überzeugter Befürworter eige-
ner deutscher Streitkräfte. Ein
zentrales Argument sprach aus
ihrer Sicht dafür: Deutschland
sollte seine volle Souveränität
wiedererlangen“, betonte der
verteidigungspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe, Florian
Hahn, anlässlich der Debatte „60
Jahre Bundeswehr“.
Großer Zapfenstreich anlässlich 60 Jahre Bundeswehr vor dem Reichstagsgebäude Foto: picture alliance/dpa
Mit der Debatte und einem Groß-
en Zapfenstreich wurde an die
Geschichte der deutschen Armee
erinnert: von den Streitkräften im
Kalten Krieg über die Wiederver-
einigung bis hin zu einer Armee
im Einsatz. Heute sind fast 2.700
deutsche Soldaten auf Auslands-
mission. Der Ruf nach mehr
Verantwortung Deutschlands sei
stärker denn je, sagte Hahn. „Die
aktuellen Herausforderungen
zwingen uns, die Rolle des Militärs
neu zu bestimmen.“
Das neue Weiß-
buch ist dazu ein
erster Schritt.
Millionen von Män-
nern und Frauen
leisteten in den vergangenen 60
Jahren mit ihrem Wehrdienst
einen Beitrag zum Erhalt des Frie-
dens. „Der Soldatenberuf ist kein
Beruf wie jeder andere. Ich möch-
te daher unseren Soldatinnen und
Soldaten, die im In- und Ausland
aktuell im Einsatz sind oder es
waren, meinen persönlichen Res­
pekt, hohe Anerkennung und ein
herzliches Vergelt‘s Gott ausspre-
chen.“ Hahn dankte ebenso den
55.000 zivilen Mitarbeitern, ohne
die die Truppe nicht funktionieren
würde.
Rolle des
Militärs neu
bestimmen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
mit der Einigung auf ein neues Asylpaket in der
letzten Woche sind wir bei der Bewältigung der
Flüchtlingskrise wieder einen Schritt vorange-
kommen.
Die Einrichtung besondererAufnahmezentren in
Anlehnung an das Flughafenverfahren und die
Einführung eines einheitlichen Flüchtlingsaus-
weises werden die Verfahren beschleunigen und
eine bessere Steuerung des Flüchtlingsstroms
ermöglichen. Durch erleichterte Abschiebungen
und Einschränkungen beim Familiennachzug
geben wir ein klares Signal, dass unsere Aufnah-
mefähigkeit begrenzt ist. Bundesinnenminister
de Maizière wird jetzt einen Gesetzentwurf aus-
arbeiten, der noch in diesem Jahr im Bundestag
verabschiedet werden soll. Das gemeinsame
Ziel von CDU und CSU bleibt: Zuwanderung
ordnen und steuern, um die Zahl der Flüchtlinge
zu reduzieren.
Bereits in dieser Woche hat der Bundestag
zudem entscheidende Verbesserungen bei der
Pflege beschlossen. Statt den bisherigen drei
Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade
geben. Dadurch können Beeinträchtigungen
im Alltag besser beurteilt werden. Die Pflege-
bedürftigkeit kann nicht nur bei körperlichen,
sondern auch bei geistigen Einschränkungen
wie etwa Demenz festgestellt werden. Insge-
samt erhalten mehr hilfsbedürftige Menschen
verbesserte finanzielle Leistungen. Außerdem
werden pflegende Angehörige bei Beratung und
im Rentenrecht besser gestellt. Die Union ist die
Pflegepartei in Deutschland – die Menschen
können sich auf uns verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz MdB
13.11.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 2
D i e s e W o c h e
60 Jahre Bundeswehr
Eine wehrhafte Truppe	 1
Flüchtlingsströme: Familiennachzug aussetzen
„Ein pauschales Verfahren ist nicht
gerecht“	2
NSU-Mordserie
Neuer Untersuchungsausschuss
eingesetzt	2
Pflegestärkungsgesetz II
Neues Fundament für die Pflege	 3
Einigung auf Flexi-Rente
Längeres Arbeiten im Rentenalter lohnt
sich	3
Landwirtschaftliche Alterssicherung
Die Hofabgabe zukunftsfest gemacht	 4
UN-Missionen
Bundeswehreinsätze im Südsudan und
Darfur verlängert 	 4
NSU-Mordserie
Flüchtlingsströme: Familiennachzug aussetzen
„Ein pauschales Verfahren ist nicht gerecht“
Der Zuzug von Flüchtlingen aus Kriegs- und Bürgerkriegsregionen ist ungebrochen hoch. Den Flüchtlingsstrom
zu bewältigen, zu begrenzen und zu reduzieren, bleibt das oberste Ziel. Im Deutschen Bundestag sprachen
sich am Mittwoch die Unionspolitiker dafür aus, den Familiennachzug für Migranten mit subsidiärem Schutz
auszusetzen. Darauf einigten sich bereits auch die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD.
Neuer Untersuchungsausschuss eingesetzt
Mit einem zweiten Untersuchungsausschuss zur Mordserie des «Natio-
nalsozialistischen Untergrunds» (NSU) will der Bundestag noch offene
Fragen klären. Einstimmig setzten die Abgeordneten am Mittwoch den
neuen Ausschuss ein.
Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in der
Regel unter den sogenannten sub-
sidiären Schutz, während die Genfer
Flüchtlingskonvention sich an Per-
sonen richtet, die in ihrer Heimat
individuell verfolgt werden. Die Frage,
welchen Schutzstatus Flüchtlinge
bekommen, sei keine politische Ent-
scheidung, sondern eine rechtliche.
Daher müsse das geltende Recht
angewandt werden, machte die CSU-
Landesgruppenvorsitzende Gerda
Hasselfeldt klar.
Bis November 2014 galt eine Einzel-
fallprüfung auch für syrische Flücht-
linge, danach erfolgte eine pauschale
Anerkennung nach Genfer Flücht-
lingskonvention. Eine Rückkehr zur
alten Praxis sei einhellige Meinung
der CSU-Landesgruppe, so die Vor-
sitzende. „Ein pauschales Verfahren
ist nicht gerecht gegenüber anderen
Bevölkerungsgruppen, es ist nicht
sachgerecht und verstößt gegen das
Bedürfnis nach Sicherheit in unserem
Land.“ Zunächst müsse die Identität
des Asylbewerbers geklärt werden.
„Die Bürgerinnen und Bürger er-
warten von uns, dass wir geltendes
Ausschussvorsitzender wird der
CDU-Abgeordnete Clemens Bin-
ninger. Für die CSU-Landesgruppe
sagte Volker Ullrich: „Durch diese
Aufklärungsarbeit können die Taten
nicht ungeschehen gemacht werden;
aber die Erkenntnisse sind wichtig,
damit der wehrhafte Rechtsstaat
daraus Lehren ziehen kann, damit er
es besser machen kann.“ Der erste
NSU-Untersuchungsausschuss des
Bundestags hatte im Sommer 2013
seine Arbeit beendet. Dabei waren
nach übereinstimmender Ansicht
aller Fraktionen viele Fragen unbe-
antwortet geblieben.
IMPRESSUM:
Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche
Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder.
Foto Editorial:
Verantwortliche Redakteure:
Linda Dietze, Jutta Lieneke-Berns
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Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ­­­-
lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
europäisches und natio­nales Recht
anwenden. Dazu gehört auch die
Dublin-Verordnung, solange sie nicht
durch ein anderes System abgelöst
ist“, erklärte Andrea Lindholz in ihrer
Rede. Demnach müssen Flüchtlinge
in das Land der EU zurückgeschickt
werden, in dem sie erstmals europä-
ischen Boden betreten haben.
Foto: piccture alliance/AA
Foto: picture alliance/dpa
Brief aus Berlin
Marcus Mark
13.11.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 3
Pflegestärkungsgesetz II
Neues Fundament für die Pflege
Plötzlich Pflegefall: Die unionsgeführte Bundesregierung kümmert sich um alle Betroffenen und deren Ange-
hörige. Bereits im Januar trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft, nun folgt der zweite Schritt: Ein neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt für mehr Leistungen und eine bessere Versorgung.
2,6 Millionen Menschen sind in
Deutschland pflegebedürftig – Ten-
denz steigend in einer alternden
Gesellschaft. Umso wichtiger ist es,
diesen Menschen und ihren Ange-
hörigen Unterstützung zu bieten. Ein
zweites Pflegestärkungsgesetz wurde
am Freitag verabschiedet – damit tre-
ten im Januar 2016 zahlreiche weitere
Maßnahmen in Kraft.
„Es zeigt sich ein Stück die Stärke
der Gesellschaft, wie sie mit diesem
Thema umgeht“, erklärte Gerda
Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU-
Landesgruppe. Kernstück des neuen
Gesetzes ist der Pflegebedürftigkeits-
begriff. „Diesen nehmen wir zum An-
lass, um auch die Personalausstattung
zu analysieren und anzupassen“, sagte
Erich Irlstorfer im Plenum.
Erst Anfang dieses Jahres wurde das
erste große Gesetzespaket zur Pfle-
ge umgesetzt. Mit beiden Gesetzen
werde die Pflege auf ein neues Fun-
dament gestellt, so Irlstorfer weiter.
Einigung auf Flexi-Rente
Längeres Arbeiten im Rentenalter lohnt sich
Viele Rentnerinnen und Rentner würden gerne noch etwas länger arbeiten oder wünschen sich einen gleiten-
den Übergang in den Ruhestand. Diesem Wunsch ist die Koalition nachgekommen und hat sich nach mehr als
einjährigen Verhandlungen auf flexiblere Übergänge in die Rente geeinigt.
„Das Arbeiten nach Erreichen der
Regelaltersgrenze wird künftig für Ar-
beitnehmer und Arbeitgeber deutlich
attraktiver“, stellte der sozialpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe,
Stephan Stracke, fest. „Die Ergebnis-
se der Arbeitsgruppe tragen damit die
Handschrift der Union.“
Geplant ist, dass die Rentner mit dem
sogenannten Flexi-Bonus die Möglich-
keit erhalten, die Arbeitgeber­beiträge
zur Rentenversicherung künftig für
sich zu aktivieren und so ihre Rente zu
erhöhen. Die Arbeitgeberbeiträge zur
Arbeitslosenversicherung sollen voll-
ständig entfallen, wenn auch zunächst
befristet. „Damit haben wir weitere
zentrale Forderun­gen durchgesetzt“,
so Stracke. „Längeres Arbeiten im
Rentenalter soll sich lohnen.“
Auch das Arbeiten bis zur Regel­
altersgrenze wird deutlich verbessert.
So sollen flexible Übergänge in den
Ruhestand erleichtert werden. Des-
halb wird das Hinzuverdienstrecht
deutlich vereinfacht. Anstelle der
starren Stufen gilt künftig eine flexible
Anrechnungsregelung. Verbesserte
Reha-Maßnahmen sollen helfen,
den Bezug von Erwerbsminderungs-
renten deutlich stärker als bisher zu
vermeiden. „Und ganz wichtig: Wir
haben alle Frühverrentungsanreize
verhindert. Das bedeutet: Keine Teil-
rente und kein Arbeitssicherungsgeld
ab Alter 60“, stellte Stracke klar. Das
Maßnahmenpaket wird jetzt in den
Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Foto: picture alliance/chromorange
Foto: piccture alliance/beqond
♦♦Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff:
Bisher bezieht sich dieser auf kör-
perliche Einschränkungen, künftig
werden alle Einschränkungen – kör-
perliche,geistige,psychische –beider
Einstufungberücksichtigt.Daskommt
vor allem Menschen mit Demenz zu
Gute.
♦♦NeuesBegutachtungssystem:Künftig
wird es statt bisher drei Pflegestufen
fünf Pflegegrade geben. Ausschlag-
gebend für die Einordnung ist die
Selbstständigkeit des Betroffenen.
Bis zu 500.000 Personen sollen so
neu einen Anspruch auf Leistungen
der Pflegeversicherung bekommen.
♦♦Neue Qualitätsstandards: Es werden
Qualitätsstandardsentwickelt,diebei
der Beratung einzuhalten sind. Denn
nur wer gut informiert ist, kann die
beste Leistung in Anspruch nehmen.
Auch der sogenannte Pflege-TÜV
wird erneuert. Zentraler Maßstab für
eine gute Pflegeeinrichtung muss die
hochwertige Pflege nach den neues-
ten Standards sein.
Die Eckpunkte des Gesetzes:
Brief aus Berlin
13.11.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 4
923
660
242
226
197
148
108
99
41
16
11
10
7
4
3
1
Resolute Support (Afghanistan, Usbekistan)
KFOR (Kosovo)
Active Fence (Türkei)
EUNAVFOR MED (Mittelmeer)
EUTM Mali (Mali)
Atalanta (Horn von Afrika)
UNIFIL (Libanon)
Ausbildungsunterstützung Irak (Nordirak)
STRATAIRMEDEVAC (Deutschland)
UNMISS (Südsudan)
EUTM SOM (Somalia)
MINUSMA (Senegal, Mali)
UNAMID (Sudan)
MINURSO ( Westsahara)
UNMIL (Liberia)
UNAMA (Afghanistan)
Landwirtschaftliche Alterssicherung
Die Hofabgabe zukunftsfest gemacht
Die Alterssicherung der Landwirte zahlt Teilrenten an vormals selbstständige Landwirte. Eine der Auszahlungsvo-
raussetzungen ist die Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebes, die sogenannte Hofabgabe. Am Donnerstag hat
der Bundestag eine Reform der Hofabgabe beschlossen. Landfrauen und Landjugend begrüßen diese Neuregelung.
Was ist das Ziel der Reform?
Ziel ist, die Hofabgabeklausel an
die veränderte Lebens- und Ar-
beitssituation in der Landwirtschaft
anzupassen und sie so zukunftsfest
zu machen.
Die Koalition hatte sich vor der
Sommerpause darauf geeinigt, den
Renteneintritt von Landwirten im
Grundsatz auch weiterhin an die
Übergabe des Hofes zu knüpfen. Da-
mit wird der Übergang der Betriebe
von einer Generation auf die nächste
unterstützt. Das ist im Interesse der
jungen Bäuerinnen und Bauern und
für die Leistungsfähigkeit der hei-
mischen Landwirtschaft von großer
Bedeutung. Ebenso wichtig ist es
aber, das bestehende System flexibler
zu machen und unnötige Härten zu
vermeiden.
Was ändert sich konkret?
Im Wesentlichen werden weitere
Möglichkeiten geschaffen, die klas-
sische Hofübergabe zu ersetzen.
So gilt der Hof künftig als abgege-
ben, wenn er in eine Gesellschaft
überführt wird, an der der bisherige
Hofeigentümer zwar beteiligt ist,
deren operative Geschäfte er aber
selbst nicht mehr leitet. Zudem wird
die Acker­fläche, die der Landwirt
weiter bewirtschaften kann, ohne
auf seine Rente zu verzichten, auf
99 Prozent der Mindestgröße eines
Betriebs erhöht. Das sind dann fast
acht Hektar, die weiter bewirtschaf-
tet werden können. Und eine echte
Errungenschaft: Die Rente des einen
Ehepartners wird von der Rente des
anderen unabhängig.
Warum ist die Neuregelung nötig
geworden?
In Einzelfällen führt die bisherige
Regelung zu sozialen Härten. Praxis-
taugliche Lösungen wurden dort
nötig, wo sich keine Hofnachfolger
finden oder die Veräußerung oder
Verpachtung aus wirtschaftlichen
Gründen keine Option sind.
Foto: CSU-Landesgruppe
Landjugend und -frauen begrüßen im Gespräch mit Marlene Mortler die Neuregelung der Hofabgabeklausel
UN-Missionen
Bundeswehreinsätze im Südsudan und Darfur verlängert
Sowohl in der jungen Republik Südsudan als auch in der Region Darfur im Sudan ist die Lage noch instabil. Beide
Länder bleiben auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Vor diesem Hinter­grund haben
die Abgeordneten die Beteiligung der Bundeswehr an den UN-Missionen dort (UNMISS und UNAMID) um ein Jahr
verlängert. Beide Mandate erlauben den Einsatz von bis zu 50 Soldaten. Die vor Ort stationierten Soldaten sind in
Stabsstellen tätig und unterstützen beim Staats- und Institutionenaufbau sowie der Verbesserung der Sicherheitslage.
Die Bundeswehr im internationalen Einsatz
Die Statistik zeigt die aktuellen Einsätze der Bundeswehr im Ausland mit der Anzahl ihrer jeweils dort tätigen Soldaten und
Soldatinnen. Insgesamt sind 2.696 Soldaten und Soldatinnen unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt.
Quelle: Bundeswehr (Stand: November 2015)
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  • 1. 60 Jahre Bundeswehr NR. 19| 13.11.2015 | Eine wehrhafte Truppe 60 Jahre Bundeswehr: ein Grund zum Feiern. Denn die Truppe ist ein tragender Pfeiler der freiheitlich-demokratischen Grund- ordnung. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in einer Debatte an die wechselvolle Geschichte der Bundeswehr erinnert. 12. November 1955: Die ersten 101 Soldaten bekommen ihre Ernennungsurkunden. Doch kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist die Wiederbe- waffnung West-Deutschlands umstritten. Franz Josef Strauß war es, der diesen schwierigen Balan- ceakt meisterte und viele junge Menschen in seinen Debatten- beiträgen von der Notwendigkeit überzeugte. Die Diskussionen im Bundestag zur Einführung der Bundeswehr zählen Beob­achter noch heu- te zu den Sternstun- den des deutschen Parlamentarismus. Strauß, der 1956 Ver- teidigungsminister wurde und Theodor Blank ablöste, wird heute als einer der Väter der Bundeswehr bezeichnet. „Die CSU war von Beginn an ein überzeugter Befürworter eige- ner deutscher Streitkräfte. Ein zentrales Argument sprach aus ihrer Sicht dafür: Deutschland sollte seine volle Souveränität wiedererlangen“, betonte der verteidigungspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Florian Hahn, anlässlich der Debatte „60 Jahre Bundeswehr“. Großer Zapfenstreich anlässlich 60 Jahre Bundeswehr vor dem Reichstagsgebäude Foto: picture alliance/dpa Mit der Debatte und einem Groß- en Zapfenstreich wurde an die Geschichte der deutschen Armee erinnert: von den Streitkräften im Kalten Krieg über die Wiederver- einigung bis hin zu einer Armee im Einsatz. Heute sind fast 2.700 deutsche Soldaten auf Auslands- mission. Der Ruf nach mehr Verantwortung Deutschlands sei stärker denn je, sagte Hahn. „Die aktuellen Herausforderungen zwingen uns, die Rolle des Militärs neu zu bestimmen.“ Das neue Weiß- buch ist dazu ein erster Schritt. Millionen von Män- nern und Frauen leisteten in den vergangenen 60 Jahren mit ihrem Wehrdienst einen Beitrag zum Erhalt des Frie- dens. „Der Soldatenberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Ich möch- te daher unseren Soldatinnen und Soldaten, die im In- und Ausland aktuell im Einsatz sind oder es waren, meinen persönlichen Res­ pekt, hohe Anerkennung und ein herzliches Vergelt‘s Gott ausspre- chen.“ Hahn dankte ebenso den 55.000 zivilen Mitarbeitern, ohne die die Truppe nicht funktionieren würde. Rolle des Militärs neu bestimmen Liebe Leserinnen, liebe Leser, mit der Einigung auf ein neues Asylpaket in der letzten Woche sind wir bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise wieder einen Schritt vorange- kommen. Die Einrichtung besondererAufnahmezentren in Anlehnung an das Flughafenverfahren und die Einführung eines einheitlichen Flüchtlingsaus- weises werden die Verfahren beschleunigen und eine bessere Steuerung des Flüchtlingsstroms ermöglichen. Durch erleichterte Abschiebungen und Einschränkungen beim Familiennachzug geben wir ein klares Signal, dass unsere Aufnah- mefähigkeit begrenzt ist. Bundesinnenminister de Maizière wird jetzt einen Gesetzentwurf aus- arbeiten, der noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden soll. Das gemeinsame Ziel von CDU und CSU bleibt: Zuwanderung ordnen und steuern, um die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren. Bereits in dieser Woche hat der Bundestag zudem entscheidende Verbesserungen bei der Pflege beschlossen. Statt den bisherigen drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Dadurch können Beeinträchtigungen im Alltag besser beurteilt werden. Die Pflege- bedürftigkeit kann nicht nur bei körperlichen, sondern auch bei geistigen Einschränkungen wie etwa Demenz festgestellt werden. Insge- samt erhalten mehr hilfsbedürftige Menschen verbesserte finanzielle Leistungen. Außerdem werden pflegende Angehörige bei Beratung und im Rentenrecht besser gestellt. Die Union ist die Pflegepartei in Deutschland – die Menschen können sich auf uns verlassen. Mit freundlichen Grüßen Hansjörg Durz MdB
  • 2. 13.11.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 2 D i e s e W o c h e 60 Jahre Bundeswehr Eine wehrhafte Truppe 1 Flüchtlingsströme: Familiennachzug aussetzen „Ein pauschales Verfahren ist nicht gerecht“ 2 NSU-Mordserie Neuer Untersuchungsausschuss eingesetzt 2 Pflegestärkungsgesetz II Neues Fundament für die Pflege 3 Einigung auf Flexi-Rente Längeres Arbeiten im Rentenalter lohnt sich 3 Landwirtschaftliche Alterssicherung Die Hofabgabe zukunftsfest gemacht 4 UN-Missionen Bundeswehreinsätze im Südsudan und Darfur verlängert 4 NSU-Mordserie Flüchtlingsströme: Familiennachzug aussetzen „Ein pauschales Verfahren ist nicht gerecht“ Der Zuzug von Flüchtlingen aus Kriegs- und Bürgerkriegsregionen ist ungebrochen hoch. Den Flüchtlingsstrom zu bewältigen, zu begrenzen und zu reduzieren, bleibt das oberste Ziel. Im Deutschen Bundestag sprachen sich am Mittwoch die Unionspolitiker dafür aus, den Familiennachzug für Migranten mit subsidiärem Schutz auszusetzen. Darauf einigten sich bereits auch die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD. Neuer Untersuchungsausschuss eingesetzt Mit einem zweiten Untersuchungsausschuss zur Mordserie des «Natio- nalsozialistischen Untergrunds» (NSU) will der Bundestag noch offene Fragen klären. Einstimmig setzten die Abgeordneten am Mittwoch den neuen Ausschuss ein. Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in der Regel unter den sogenannten sub- sidiären Schutz, während die Genfer Flüchtlingskonvention sich an Per- sonen richtet, die in ihrer Heimat individuell verfolgt werden. Die Frage, welchen Schutzstatus Flüchtlinge bekommen, sei keine politische Ent- scheidung, sondern eine rechtliche. Daher müsse das geltende Recht angewandt werden, machte die CSU- Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt klar. Bis November 2014 galt eine Einzel- fallprüfung auch für syrische Flücht- linge, danach erfolgte eine pauschale Anerkennung nach Genfer Flücht- lingskonvention. Eine Rückkehr zur alten Praxis sei einhellige Meinung der CSU-Landesgruppe, so die Vor- sitzende. „Ein pauschales Verfahren ist nicht gerecht gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen, es ist nicht sachgerecht und verstößt gegen das Bedürfnis nach Sicherheit in unserem Land.“ Zunächst müsse die Identität des Asylbewerbers geklärt werden. „Die Bürgerinnen und Bürger er- warten von uns, dass wir geltendes Ausschussvorsitzender wird der CDU-Abgeordnete Clemens Bin- ninger. Für die CSU-Landesgruppe sagte Volker Ullrich: „Durch diese Aufklärungsarbeit können die Taten nicht ungeschehen gemacht werden; aber die Erkenntnisse sind wichtig, damit der wehrhafte Rechtsstaat daraus Lehren ziehen kann, damit er es besser machen kann.“ Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte im Sommer 2013 seine Arbeit beendet. Dabei waren nach übereinstimmender Ansicht aller Fraktionen viele Fragen unbe- antwortet geblieben. IMPRESSUM: Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder. Foto Editorial: Verantwortliche Redakteure: Linda Dietze, Jutta Lieneke-Berns 11011 Berlin · Platz der Republik 1 Telefon: (030) 227 - 70212 e-mail: bab@cducsu.de internet: www.csu-landesgruppe.de Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ­­­- lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. europäisches und natio­nales Recht anwenden. Dazu gehört auch die Dublin-Verordnung, solange sie nicht durch ein anderes System abgelöst ist“, erklärte Andrea Lindholz in ihrer Rede. Demnach müssen Flüchtlinge in das Land der EU zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals europä- ischen Boden betreten haben. Foto: piccture alliance/AA Foto: picture alliance/dpa Brief aus Berlin Marcus Mark
  • 3. 13.11.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 3 Pflegestärkungsgesetz II Neues Fundament für die Pflege Plötzlich Pflegefall: Die unionsgeführte Bundesregierung kümmert sich um alle Betroffenen und deren Ange- hörige. Bereits im Januar trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft, nun folgt der zweite Schritt: Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt für mehr Leistungen und eine bessere Versorgung. 2,6 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig – Ten- denz steigend in einer alternden Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, diesen Menschen und ihren Ange- hörigen Unterstützung zu bieten. Ein zweites Pflegestärkungsgesetz wurde am Freitag verabschiedet – damit tre- ten im Januar 2016 zahlreiche weitere Maßnahmen in Kraft. „Es zeigt sich ein Stück die Stärke der Gesellschaft, wie sie mit diesem Thema umgeht“, erklärte Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende der CSU- Landesgruppe. Kernstück des neuen Gesetzes ist der Pflegebedürftigkeits- begriff. „Diesen nehmen wir zum An- lass, um auch die Personalausstattung zu analysieren und anzupassen“, sagte Erich Irlstorfer im Plenum. Erst Anfang dieses Jahres wurde das erste große Gesetzespaket zur Pfle- ge umgesetzt. Mit beiden Gesetzen werde die Pflege auf ein neues Fun- dament gestellt, so Irlstorfer weiter. Einigung auf Flexi-Rente Längeres Arbeiten im Rentenalter lohnt sich Viele Rentnerinnen und Rentner würden gerne noch etwas länger arbeiten oder wünschen sich einen gleiten- den Übergang in den Ruhestand. Diesem Wunsch ist die Koalition nachgekommen und hat sich nach mehr als einjährigen Verhandlungen auf flexiblere Übergänge in die Rente geeinigt. „Das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird künftig für Ar- beitnehmer und Arbeitgeber deutlich attraktiver“, stellte der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke, fest. „Die Ergebnis- se der Arbeitsgruppe tragen damit die Handschrift der Union.“ Geplant ist, dass die Rentner mit dem sogenannten Flexi-Bonus die Möglich- keit erhalten, die Arbeitgeber­beiträge zur Rentenversicherung künftig für sich zu aktivieren und so ihre Rente zu erhöhen. Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen voll- ständig entfallen, wenn auch zunächst befristet. „Damit haben wir weitere zentrale Forderun­gen durchgesetzt“, so Stracke. „Längeres Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen.“ Auch das Arbeiten bis zur Regel­ altersgrenze wird deutlich verbessert. So sollen flexible Übergänge in den Ruhestand erleichtert werden. Des- halb wird das Hinzuverdienstrecht deutlich vereinfacht. Anstelle der starren Stufen gilt künftig eine flexible Anrechnungsregelung. Verbesserte Reha-Maßnahmen sollen helfen, den Bezug von Erwerbsminderungs- renten deutlich stärker als bisher zu vermeiden. „Und ganz wichtig: Wir haben alle Frühverrentungsanreize verhindert. Das bedeutet: Keine Teil- rente und kein Arbeitssicherungsgeld ab Alter 60“, stellte Stracke klar. Das Maßnahmenpaket wird jetzt in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Foto: picture alliance/chromorange Foto: piccture alliance/beqond ♦♦Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Bisher bezieht sich dieser auf kör- perliche Einschränkungen, künftig werden alle Einschränkungen – kör- perliche,geistige,psychische –beider Einstufungberücksichtigt.Daskommt vor allem Menschen mit Demenz zu Gute. ♦♦NeuesBegutachtungssystem:Künftig wird es statt bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Ausschlag- gebend für die Einordnung ist die Selbstständigkeit des Betroffenen. Bis zu 500.000 Personen sollen so neu einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bekommen. ♦♦Neue Qualitätsstandards: Es werden Qualitätsstandardsentwickelt,diebei der Beratung einzuhalten sind. Denn nur wer gut informiert ist, kann die beste Leistung in Anspruch nehmen. Auch der sogenannte Pflege-TÜV wird erneuert. Zentraler Maßstab für eine gute Pflegeeinrichtung muss die hochwertige Pflege nach den neues- ten Standards sein. Die Eckpunkte des Gesetzes: Brief aus Berlin
  • 4. 13.11.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 4 923 660 242 226 197 148 108 99 41 16 11 10 7 4 3 1 Resolute Support (Afghanistan, Usbekistan) KFOR (Kosovo) Active Fence (Türkei) EUNAVFOR MED (Mittelmeer) EUTM Mali (Mali) Atalanta (Horn von Afrika) UNIFIL (Libanon) Ausbildungsunterstützung Irak (Nordirak) STRATAIRMEDEVAC (Deutschland) UNMISS (Südsudan) EUTM SOM (Somalia) MINUSMA (Senegal, Mali) UNAMID (Sudan) MINURSO ( Westsahara) UNMIL (Liberia) UNAMA (Afghanistan) Landwirtschaftliche Alterssicherung Die Hofabgabe zukunftsfest gemacht Die Alterssicherung der Landwirte zahlt Teilrenten an vormals selbstständige Landwirte. Eine der Auszahlungsvo- raussetzungen ist die Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebes, die sogenannte Hofabgabe. Am Donnerstag hat der Bundestag eine Reform der Hofabgabe beschlossen. Landfrauen und Landjugend begrüßen diese Neuregelung. Was ist das Ziel der Reform? Ziel ist, die Hofabgabeklausel an die veränderte Lebens- und Ar- beitssituation in der Landwirtschaft anzupassen und sie so zukunftsfest zu machen. Die Koalition hatte sich vor der Sommerpause darauf geeinigt, den Renteneintritt von Landwirten im Grundsatz auch weiterhin an die Übergabe des Hofes zu knüpfen. Da- mit wird der Übergang der Betriebe von einer Generation auf die nächste unterstützt. Das ist im Interesse der jungen Bäuerinnen und Bauern und für die Leistungsfähigkeit der hei- mischen Landwirtschaft von großer Bedeutung. Ebenso wichtig ist es aber, das bestehende System flexibler zu machen und unnötige Härten zu vermeiden. Was ändert sich konkret? Im Wesentlichen werden weitere Möglichkeiten geschaffen, die klas- sische Hofübergabe zu ersetzen. So gilt der Hof künftig als abgege- ben, wenn er in eine Gesellschaft überführt wird, an der der bisherige Hofeigentümer zwar beteiligt ist, deren operative Geschäfte er aber selbst nicht mehr leitet. Zudem wird die Acker­fläche, die der Landwirt weiter bewirtschaften kann, ohne auf seine Rente zu verzichten, auf 99 Prozent der Mindestgröße eines Betriebs erhöht. Das sind dann fast acht Hektar, die weiter bewirtschaf- tet werden können. Und eine echte Errungenschaft: Die Rente des einen Ehepartners wird von der Rente des anderen unabhängig. Warum ist die Neuregelung nötig geworden? In Einzelfällen führt die bisherige Regelung zu sozialen Härten. Praxis- taugliche Lösungen wurden dort nötig, wo sich keine Hofnachfolger finden oder die Veräußerung oder Verpachtung aus wirtschaftlichen Gründen keine Option sind. Foto: CSU-Landesgruppe Landjugend und -frauen begrüßen im Gespräch mit Marlene Mortler die Neuregelung der Hofabgabeklausel UN-Missionen Bundeswehreinsätze im Südsudan und Darfur verlängert Sowohl in der jungen Republik Südsudan als auch in der Region Darfur im Sudan ist die Lage noch instabil. Beide Länder bleiben auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Vor diesem Hinter­grund haben die Abgeordneten die Beteiligung der Bundeswehr an den UN-Missionen dort (UNMISS und UNAMID) um ein Jahr verlängert. Beide Mandate erlauben den Einsatz von bis zu 50 Soldaten. Die vor Ort stationierten Soldaten sind in Stabsstellen tätig und unterstützen beim Staats- und Institutionenaufbau sowie der Verbesserung der Sicherheitslage. Die Bundeswehr im internationalen Einsatz Die Statistik zeigt die aktuellen Einsätze der Bundeswehr im Ausland mit der Anzahl ihrer jeweils dort tätigen Soldaten und Soldatinnen. Insgesamt sind 2.696 Soldaten und Soldatinnen unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt. Quelle: Bundeswehr (Stand: November 2015) Brief aus Berlin