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D&
 O
Directors & Officers-,
Vermögensschaden-Haftpflicht-
und Strafrechtsschutzversicherung
Absicherung für Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und leitende
Angestellte von Vereinen, Verbänden, Körperschaften und Stiftungen,
die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind
Inhalt

D&O-Versicherung3



Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung4



Strafrechtsschutz-Versicherung5



Prämienübersicht7



Warum Dr. Walter?                       7



Wie erhalte ich ein Angebot?            7




2
DO-Versicherung
Fehlentscheidungen – auch im Ehrenamt – können Ihre persönliche Karriere ruinie-
ren. Die DO-Versicherung schützt Sie davor.

Stellen Sie sich vor… Die Dachgaube des Vereinsgebäudes ist schon seit längerem beschädigt. Aber die Zeit
hat einfach noch nicht gereicht, um einen Dachdecker zu beauftragen. Unvorhergesehene sintflutartige Re-
genfälle lassen die Räumlichkeiten zu einem Sanierungsfall werden. Der Schaden wäre vermeidbar gewesen,
wenn die Reparatur des Daches rechtzeitig in Auftrag gegeben worden wäre. Wer ist schuld? Wer haftet?

Stellen Sie sich vor… Sie haben sich einen schweren grippalen Infekt zugezogen, der Sie vorübergehend
handlungsunfähig macht. In dieser Zeit läuft die Frist für die Beantragung von staatlichen Zuschüssen ab.
Der Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Wer haftet dafür?


Problem
Die für einen Verein / eine Organisation unternehmerisch handelnden Personen (Organmitglieder) haf-
ten für Schäden durch Sorgfaltspflichtverletzung persönlich und uneingeschränkt mit ihrem gesamten
Privatvermögen.

Organmitglieder	Organmitglieder sind Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte sowie lei-
                             tende Angestellte (u. a. Prokuristen, Projektleiter mit besonderen Kompetenzen).

Sorgfaltspflichtverletzung	Von einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht man, wenn jemand nicht die notwendige
                             (durchschnittliche) Sorgfalt aufwendet und daraus ein Schaden entsteht. Dabei ist es
                             unerheblich, ob der Schaden aus einem Tun (Fehlentscheidung) oder Unterlassen (kei-
                             ne / zu späte Entscheidung) resultiert.

Auch wenn Sie selber denken, alles richtig zu machen: Es reicht schon, den Fehler eines Mitarbeiters oder
Kollegen nicht sofort zu erkennen, um Sie in die persönliche Haftung nehmen zu können.


Lösung: DO-Versicherung
DO-Versicherung 	 DO-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Mana-
                   Die
                             ger-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die eine
                             Firma, eine Organisation oder ein Verein für seine Organe und leitenden Angestellten
                             abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art
                             nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. (Wikipedia)

Die DO-Versicherung sichert das private Vermögen der Organmitglieder, denn sie schützt vor den finan-
ziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegen-
über Ansprüchen Dritter (Außenhaftung).

Versichert sind alle Arten von Sorgfaltspflichtverletzungen. Ausgeschlossen sind lediglich wissentliche
Pflichtverletzungen sowie Geldbußen und Geldstrafen.


Versichert ist
•	   die Prüfung der Haftungsfrage

•	   die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen sowie

•	   d
      ie Regulierung und Zahlung von gerechtfertigten Ansprüchen

bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherungsnehmer / in und Prämienschuldner / in ist die jeweilige Organisation wie beispielsweise der
Verein, der Verband, die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Stiftung.




                                                                                                                     3
Weitere Szenarien, die auch Sie betreffen können:
•	   F
      ehlerhafte Beratung von Mitgliedern, Mitarbeitern und Partnerorganisationen in rechtlichen und steu-
     erlichen Fragen (z. B. hinsichtlich Tarifen, Kündigungsfristen, Umfang der Sozialversicherungspflicht,
     Steuervorschriften, Fürsorgepflichten)

•	   Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern

•	   Verpasste Beantragung staatlicher Zuschüsse

•	   Nicht gezahlte Mitgliedsbeiträge, die verjährt sind

•	   Überlassung der Buchführung an einen nicht qualifizierten Schatzmeister

•	   Fehler oder Unachtsamkeiten bei der Wartung der Vereinsanlagen

•	   Fehlerhafte Anmietung von Veranstaltungsräumen

Die Situation für Organmitglieder hat sich in den letzten Jahren maßgeblich verändert: Beweislastumkehr
verschärft die Organhaftung und die damit verbundenen Ansprüche der Organisation gegenüber den Ent-
scheidungsträgern.

Nach neuer Rechtssprechung trägt das Organmitglied die Beweislast und muss sich vom Vorwurf des
Sorgfaltsverstoßes entlasten. Vorsätzliches Handeln anderer Organmitglieder und ressortübergreifende Fälle
schützen nicht vor Regressforderungen, da hier eine Mitschuld genügt.

Die DO-Versicherung ist heutzutage für große und mittelständige Unternehmen eine Selbstverständlich-
keit und setzt sich auch bei Vereinen und Organisationen zunehmend durch.

Denken Sie an Ihre persönliche Absicherung und empfehlen Sie Ihrem Verein / Ihrer Organisation den
Abschluss einer DO-Versicherung.




Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Fehlentscheidungen können die Existenz Ihres Vereins / Ihrer Organisation gefährden.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt davor.

Stellen Sie sich vor… Ein Freiwilliger im Ausland beschwert sich über die Situation im Einsatzland. Er
bricht den Einsatz ab und fliegt auf eigene Kosten zurück. Jetzt verlangt er Schadenersatz, weil er angeblich
nicht umfassend genug über die Besonderheiten des Einsatzes oder des Einsatzlandes informiert worden ist.

Stellen Sie sich vor… Sie haben einen Fehler bei der Ausstellung der Spendenbescheinigungen gemacht
und die Spender können ihre Spenden jetzt nicht von der Steuer absetzen.


Problem
Der Verein / die Organisation haftet gegenüber Dritten für Fehler durch Organmitglieder (Vorstände, Ge-
schäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte sowie leitende Angestellte), Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer
und die daraus resultierenden Vermögensschäden.

Vermögensschaden	Unter einem Vermögensschaden versteht man die wirtschaftlichen Nachteile, die sich in der
                          Bilanz des Geschädigten negativ niederschlagen.
                          Man unterscheidet zwischen einem echten / reinen Vermögensschaden und einem
                          unechten Vermögensschaden.
                          Als echten / reinen Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine
                          Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, sondern einem Dritten ein finanzi-
                          eller Schaden durch schuldhaftes Verhalten zugefügt worden ist. Derartige Vermögensschä-
                          den sind nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen.




4
Der unechte Vermögensschaden ist ein Schaden, der aus einem Personen- oder Sach-
                         schaden resultiert. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines
                         Computers beschädigt (Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige teure
                         Datenwiederherstellung einen Folgeschaden und somit einen unechten Vermögensschaden
                         dar, der durch die Betriebs- / Vereinshaftpflichtversicherung gedeckt ist.


Lösung: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen
und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden verursachen kann. Sie sichert das Ver-
mögen des Vereins / der Organisation und schützt vor den finanziellen Folgen aus Fehlentscheidungen.

Versichert sind alle Arten von Sorgfaltspflichtverletzungen. Ausgeschlossen sind lediglich wissentliche
Pflichtverletzungen sowie Geldbußen und Geldstrafen.


Versichert ist
•	   die Prüfung der Haftungsfrage

•	   die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

•	   die Regulierung und Zahlung von gerechtfertigten Ansprüchen

bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherungsnehmer / in und Prämienschuldner / in ist die jeweilige Organisation wie beispielsweise der
Verein, der Verband, die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Stiftung. 


Weitere Szenarien, die auch Sie betreffen können:
•	   Z
      uwendungen werden nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken
     verwendet

•	   Steuern / Sozialversicherungsbeiträge werden nicht ordnungsgemäß abgeführt

•	   Verspätete Insolvenz-Anmeldung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur bestehenden Betriebs- /
Vereinshaftpflichtversicherung, die in der Regel nur Personen- und Sachschäden deckt.

Empfehlen Sie Ihrem Verein / Ihrer Organisation den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht-
versicherung.




Strafrechtsschutz-Versicherung
Begründete oder unbegründete Strafermittlungen können Ihre Existenz und die
Existenz des Vereins / der Organisation bedrohen. Die Strafrechtsschutz-Versicherung
schützt Sie und Ihren Verein / Ihre Organisation davor.

Stellen Sie sich vor… Sie werden verhaftet, weil die Staatsanwaltschaft einen Hinweis vom Finanzamt
bekommen hat, dass der Verein, dessen Vorsitz Sie gerade übernommen haben, vor Jahren Gelder
veruntreut hat.

Stellen Sie sich vor… Die Ermittlungsbehörden stehen plötzlich vor der Tür, weil ein Konkurrent Sie an-
gezeigt hat. Um den Sachverhalt zu klären, werden Betrieb und Wohnung durchsucht sowie Zeugen und
Beschuldigte vernommen.




                                                                                                                    5
Problem
Die Ermittlungsbehörden (Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft) werden tätig, sobald berechtige Ver-
mutungen für eine Straftat vorliegen. Zur Beweissicherung werden je nach Schwere der Tat Geschäftsunter-
lagen beschlagnahmt, EDV-Systeme abgeschaltet und Organmitglieder in Untersuchungshaft genommen.


Lösung: Strafrechtsschutz-Versicherung
Die Strafrechtsschutz-Versicherung ist eine spezielle Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Wahr-
nehmung der rechtlichen Interessen des Vereins / der Organisation und aller Mitarbeiter beim Vorwurf der
Verletzung von Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie bei Disziplinar- und Stan-
desverfahren und übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Sie wird u. a. tätig bei Einleitung des Ermitt-
lungsverfahrens gegen Versicherte bzw. die behördliche Anordnung dieser Maßnahmen sowie bei Beginn
von Durchsuchungs- oder Beschlagnahmeaktionen.


Versichert sind
•	   Verfahrenskosten

•	   Rechtsanwaltskosten

•	   sonstige Prozesskosten (u. a. für Gutachter, Dolmetscher, Reisen)

bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherungsnehmer / in und Prämienschuldner / in ist die jeweilige Organisation wie beispielsweise der
Verein, der Verband, die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Stiftung. 

Nach deutschem Strafgesetz reicht die bloße Äußerung eines Verdachts aus, um die Strafermittlungsbehör-
den auf den Plan zu rufen und ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen.

Ein Strafverfahren gegen Einzelne trifft auch immer das Unternehmen als Ganzes (Imageverlust,
Bonitätsverlust). Die Strafrechtsschutz-Versicherung sichert das finanzielle Risiko des gesamten
juristischen Prozesses ab.


Weitere Szenarien, die auch Sie treffen können:
•	   Anzeigen von Nachbarn, Konkurrenten, Bürgerinitiativen, vermeintlich Geschädigten, ausgeschiedenen
     Mitarbeitern

•	   Ermittlungsverfahren auf Grund einer Dienstaufsichtsbeschwerde

•	   Für einen Ihrer Mitarbeiter wird ein internationaler Haftbefehl ausgesprochen oder ein Auslieferungs-
     verfahren gestartet

Die Strafrechtsschutz-Versicherung komplettiert die Absicherung für Organmitglieder und für alle Mitar-
beiter. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Absicherung der Vereins / der Organisation.

Empfehlen Sie Ihrem Verein / Ihrer Organisation den Abschluss einer Strafrechtsschutz-Versicherung.




6
Prämienübersicht
 Jahresprämien                                          S                      M                              L
                                  Versicherungssumme         Versicherungssumme      Versicherungssumme
                                             100.000 €                  200.000 €               300.000 €
 (DO) DO-Versicherung                             400 €                   500 €                          600 €
 (VHS) Vermögensschaden-                            700 €                   900 €                      1.100 €
 Haftpflichtversicherung
 (StraRS) Strafrechtsschutz-                        660 €                   700 €                          730 €
 Versicherung
 DO und VHS als Paket                             1.100 €                 1.400 €                     1.700 €
 DO, VHS und StraRS                               1.550 €                 1.900 €                    2.200 €
 als Paket

Alle Prämien zuzüglich Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %)

Diese Prämien gelten für Vereine, Verbände, Körperschaften und Stiftungen, die im Bereich der Entwick-
lungszusammenarbeit tätig sind. Die Prämien gelten für Organisationen mit bis 50 Mitarbeitern und mit bis
zu 10 Millionen Euro Umsatz (Bilanzsumme). Bei der Berechnung der Mitarbeiter zählen Freiwillige nicht als
Mitarbeiter. Bei Entwicklungshelfern, Fachkräften, Missionaren und sonstigen Helfern zählen nur die Helfer
und nicht deren Familienangehörige. Bei mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz
erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Versicherungsschutz besteht weltweit, auch in Krisengebieten.

Alle Versicherungen sind ohne Selbstbehalt.



Warum Dr. Walter?
•	   Über 50 Jahre Erfahrung bei Versicherungen von privaten und geschäftlichen Reisen sowie Auslands-
     aufenthalten

•	   Exklusives Rahmenkonzept mit DUAL Deutschland, einem ausgewiesenem Spezialisten für DO- sowie
     Vermögengensschadenversicherungen

•	   Kundenzufriedenheit – Unsere Kundenzufriedenheitsumfragen sprechen eine deutliche Sprache



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                      Rainer Elsmann                                          Christian Metz
                      T +49 (0) 22 47 91 94 -737                              T +49 (0) 22 47 91 94 -754
                      F +49 (0) 22 47 91 94 -304                              F +49 (0) 22 47 91 94 -304
                      elsmann
                      elsmann@dr-walter.com                                   metz@dr-walter.com

Dr. Walter GmbH, Versicherungsmakler
Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Germany
www.dr-walter.com



                                                                                                                   7
Dr. Walter GmbH
        Versicherungsmakler
           Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
                    Germany

       T +49 (0) 22 47 91 94 -0
       F +49 (0) 22 47 91 94 -20

          info@dr-walter.com
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Information über Directors & Officers - Versicherung

  • 1. D& O Directors & Officers-, Vermögensschaden-Haftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung Absicherung für Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und leitende Angestellte von Vereinen, Verbänden, Körperschaften und Stiftungen, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind
  • 3. DO-Versicherung Fehlentscheidungen – auch im Ehrenamt – können Ihre persönliche Karriere ruinie- ren. Die DO-Versicherung schützt Sie davor. Stellen Sie sich vor… Die Dachgaube des Vereinsgebäudes ist schon seit längerem beschädigt. Aber die Zeit hat einfach noch nicht gereicht, um einen Dachdecker zu beauftragen. Unvorhergesehene sintflutartige Re- genfälle lassen die Räumlichkeiten zu einem Sanierungsfall werden. Der Schaden wäre vermeidbar gewesen, wenn die Reparatur des Daches rechtzeitig in Auftrag gegeben worden wäre. Wer ist schuld? Wer haftet? Stellen Sie sich vor… Sie haben sich einen schweren grippalen Infekt zugezogen, der Sie vorübergehend handlungsunfähig macht. In dieser Zeit läuft die Frist für die Beantragung von staatlichen Zuschüssen ab. Der Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Wer haftet dafür? Problem Die für einen Verein / eine Organisation unternehmerisch handelnden Personen (Organmitglieder) haf- ten für Schäden durch Sorgfaltspflichtverletzung persönlich und uneingeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Organmitglieder Organmitglieder sind Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte sowie lei- tende Angestellte (u. a. Prokuristen, Projektleiter mit besonderen Kompetenzen). Sorgfaltspflichtverletzung Von einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht man, wenn jemand nicht die notwendige (durchschnittliche) Sorgfalt aufwendet und daraus ein Schaden entsteht. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden aus einem Tun (Fehlentscheidung) oder Unterlassen (kei- ne / zu späte Entscheidung) resultiert. Auch wenn Sie selber denken, alles richtig zu machen: Es reicht schon, den Fehler eines Mitarbeiters oder Kollegen nicht sofort zu erkennen, um Sie in die persönliche Haftung nehmen zu können. Lösung: DO-Versicherung DO-Versicherung DO-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Mana- Die ger-Haftpflichtversicherung) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die eine Firma, eine Organisation oder ein Verein für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. (Wikipedia) Die DO-Versicherung sichert das private Vermögen der Organmitglieder, denn sie schützt vor den finan- ziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegen- über Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Versichert sind alle Arten von Sorgfaltspflichtverletzungen. Ausgeschlossen sind lediglich wissentliche Pflichtverletzungen sowie Geldbußen und Geldstrafen. Versichert ist • die Prüfung der Haftungsfrage • die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen sowie • d ie Regulierung und Zahlung von gerechtfertigten Ansprüchen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungsnehmer / in und Prämienschuldner / in ist die jeweilige Organisation wie beispielsweise der Verein, der Verband, die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Stiftung. 3
  • 4. Weitere Szenarien, die auch Sie betreffen können: • F ehlerhafte Beratung von Mitgliedern, Mitarbeitern und Partnerorganisationen in rechtlichen und steu- erlichen Fragen (z. B. hinsichtlich Tarifen, Kündigungsfristen, Umfang der Sozialversicherungspflicht, Steuervorschriften, Fürsorgepflichten) • Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern • Verpasste Beantragung staatlicher Zuschüsse • Nicht gezahlte Mitgliedsbeiträge, die verjährt sind • Überlassung der Buchführung an einen nicht qualifizierten Schatzmeister • Fehler oder Unachtsamkeiten bei der Wartung der Vereinsanlagen • Fehlerhafte Anmietung von Veranstaltungsräumen Die Situation für Organmitglieder hat sich in den letzten Jahren maßgeblich verändert: Beweislastumkehr verschärft die Organhaftung und die damit verbundenen Ansprüche der Organisation gegenüber den Ent- scheidungsträgern. Nach neuer Rechtssprechung trägt das Organmitglied die Beweislast und muss sich vom Vorwurf des Sorgfaltsverstoßes entlasten. Vorsätzliches Handeln anderer Organmitglieder und ressortübergreifende Fälle schützen nicht vor Regressforderungen, da hier eine Mitschuld genügt. Die DO-Versicherung ist heutzutage für große und mittelständige Unternehmen eine Selbstverständlich- keit und setzt sich auch bei Vereinen und Organisationen zunehmend durch. Denken Sie an Ihre persönliche Absicherung und empfehlen Sie Ihrem Verein / Ihrer Organisation den Abschluss einer DO-Versicherung. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Fehlentscheidungen können die Existenz Ihres Vereins / Ihrer Organisation gefährden. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt davor. Stellen Sie sich vor… Ein Freiwilliger im Ausland beschwert sich über die Situation im Einsatzland. Er bricht den Einsatz ab und fliegt auf eigene Kosten zurück. Jetzt verlangt er Schadenersatz, weil er angeblich nicht umfassend genug über die Besonderheiten des Einsatzes oder des Einsatzlandes informiert worden ist. Stellen Sie sich vor… Sie haben einen Fehler bei der Ausstellung der Spendenbescheinigungen gemacht und die Spender können ihre Spenden jetzt nicht von der Steuer absetzen. Problem Der Verein / die Organisation haftet gegenüber Dritten für Fehler durch Organmitglieder (Vorstände, Ge- schäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte sowie leitende Angestellte), Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer und die daraus resultierenden Vermögensschäden. Vermögensschaden Unter einem Vermögensschaden versteht man die wirtschaftlichen Nachteile, die sich in der Bilanz des Geschädigten negativ niederschlagen. Man unterscheidet zwischen einem echten / reinen Vermögensschaden und einem unechten Vermögensschaden. Als echten / reinen Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, sondern einem Dritten ein finanzi- eller Schaden durch schuldhaftes Verhalten zugefügt worden ist. Derartige Vermögensschä- den sind nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen. 4
  • 5. Der unechte Vermögensschaden ist ein Schaden, der aus einem Personen- oder Sach- schaden resultiert. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige teure Datenwiederherstellung einen Folgeschaden und somit einen unechten Vermögensschaden dar, der durch die Betriebs- / Vereinshaftpflichtversicherung gedeckt ist. Lösung: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden verursachen kann. Sie sichert das Ver- mögen des Vereins / der Organisation und schützt vor den finanziellen Folgen aus Fehlentscheidungen. Versichert sind alle Arten von Sorgfaltspflichtverletzungen. Ausgeschlossen sind lediglich wissentliche Pflichtverletzungen sowie Geldbußen und Geldstrafen. Versichert ist • die Prüfung der Haftungsfrage • die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen • die Regulierung und Zahlung von gerechtfertigten Ansprüchen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungsnehmer / in und Prämienschuldner / in ist die jeweilige Organisation wie beispielsweise der Verein, der Verband, die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Stiftung.  Weitere Szenarien, die auch Sie betreffen können: • Z uwendungen werden nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet • Steuern / Sozialversicherungsbeiträge werden nicht ordnungsgemäß abgeführt • Verspätete Insolvenz-Anmeldung Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur bestehenden Betriebs- / Vereinshaftpflichtversicherung, die in der Regel nur Personen- und Sachschäden deckt. Empfehlen Sie Ihrem Verein / Ihrer Organisation den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht- versicherung. Strafrechtsschutz-Versicherung Begründete oder unbegründete Strafermittlungen können Ihre Existenz und die Existenz des Vereins / der Organisation bedrohen. Die Strafrechtsschutz-Versicherung schützt Sie und Ihren Verein / Ihre Organisation davor. Stellen Sie sich vor… Sie werden verhaftet, weil die Staatsanwaltschaft einen Hinweis vom Finanzamt bekommen hat, dass der Verein, dessen Vorsitz Sie gerade übernommen haben, vor Jahren Gelder veruntreut hat. Stellen Sie sich vor… Die Ermittlungsbehörden stehen plötzlich vor der Tür, weil ein Konkurrent Sie an- gezeigt hat. Um den Sachverhalt zu klären, werden Betrieb und Wohnung durchsucht sowie Zeugen und Beschuldigte vernommen. 5
  • 6. Problem Die Ermittlungsbehörden (Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft) werden tätig, sobald berechtige Ver- mutungen für eine Straftat vorliegen. Zur Beweissicherung werden je nach Schwere der Tat Geschäftsunter- lagen beschlagnahmt, EDV-Systeme abgeschaltet und Organmitglieder in Untersuchungshaft genommen. Lösung: Strafrechtsschutz-Versicherung Die Strafrechtsschutz-Versicherung ist eine spezielle Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Wahr- nehmung der rechtlichen Interessen des Vereins / der Organisation und aller Mitarbeiter beim Vorwurf der Verletzung von Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie bei Disziplinar- und Stan- desverfahren und übernimmt die dafür anfallenden Kosten. Sie wird u. a. tätig bei Einleitung des Ermitt- lungsverfahrens gegen Versicherte bzw. die behördliche Anordnung dieser Maßnahmen sowie bei Beginn von Durchsuchungs- oder Beschlagnahmeaktionen. Versichert sind • Verfahrenskosten • Rechtsanwaltskosten • sonstige Prozesskosten (u. a. für Gutachter, Dolmetscher, Reisen) bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Versicherungsnehmer / in und Prämienschuldner / in ist die jeweilige Organisation wie beispielsweise der Verein, der Verband, die öffentlich-rechtliche Körperschaft oder Stiftung.  Nach deutschem Strafgesetz reicht die bloße Äußerung eines Verdachts aus, um die Strafermittlungsbehör- den auf den Plan zu rufen und ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Ein Strafverfahren gegen Einzelne trifft auch immer das Unternehmen als Ganzes (Imageverlust, Bonitätsverlust). Die Strafrechtsschutz-Versicherung sichert das finanzielle Risiko des gesamten juristischen Prozesses ab. Weitere Szenarien, die auch Sie treffen können: • Anzeigen von Nachbarn, Konkurrenten, Bürgerinitiativen, vermeintlich Geschädigten, ausgeschiedenen Mitarbeitern • Ermittlungsverfahren auf Grund einer Dienstaufsichtsbeschwerde • Für einen Ihrer Mitarbeiter wird ein internationaler Haftbefehl ausgesprochen oder ein Auslieferungs- verfahren gestartet Die Strafrechtsschutz-Versicherung komplettiert die Absicherung für Organmitglieder und für alle Mitar- beiter. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Absicherung der Vereins / der Organisation. Empfehlen Sie Ihrem Verein / Ihrer Organisation den Abschluss einer Strafrechtsschutz-Versicherung. 6
  • 7. Prämienübersicht Jahresprämien S M L Versicherungssumme Versicherungssumme Versicherungssumme 100.000 € 200.000 € 300.000 € (DO) DO-Versicherung 400 € 500 € 600 € (VHS) Vermögensschaden- 700 € 900 € 1.100 € Haftpflichtversicherung (StraRS) Strafrechtsschutz- 660 € 700 € 730 € Versicherung DO und VHS als Paket 1.100 € 1.400 € 1.700 € DO, VHS und StraRS 1.550 € 1.900 € 2.200 € als Paket Alle Prämien zuzüglich Versicherungssteuer (zur Zeit 19 %) Diese Prämien gelten für Vereine, Verbände, Körperschaften und Stiftungen, die im Bereich der Entwick- lungszusammenarbeit tätig sind. Die Prämien gelten für Organisationen mit bis 50 Mitarbeitern und mit bis zu 10 Millionen Euro Umsatz (Bilanzsumme). Bei der Berechnung der Mitarbeiter zählen Freiwillige nicht als Mitarbeiter. Bei Entwicklungshelfern, Fachkräften, Missionaren und sonstigen Helfern zählen nur die Helfer und nicht deren Familienangehörige. Bei mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Versicherungsschutz besteht weltweit, auch in Krisengebieten. Alle Versicherungen sind ohne Selbstbehalt. Warum Dr. Walter? • Über 50 Jahre Erfahrung bei Versicherungen von privaten und geschäftlichen Reisen sowie Auslands- aufenthalten • Exklusives Rahmenkonzept mit DUAL Deutschland, einem ausgewiesenem Spezialisten für DO- sowie Vermögengensschadenversicherungen • Kundenzufriedenheit – Unsere Kundenzufriedenheitsumfragen sprechen eine deutliche Sprache Wie erhalte ich ein Angebot? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Rainer Elsmann Christian Metz T +49 (0) 22 47 91 94 -737 T +49 (0) 22 47 91 94 -754 F +49 (0) 22 47 91 94 -304 F +49 (0) 22 47 91 94 -304 elsmann elsmann@dr-walter.com metz@dr-walter.com Dr. Walter GmbH, Versicherungsmakler Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Germany www.dr-walter.com 7
  • 8. Dr. Walter GmbH Versicherungsmakler Eisenerzstraße 34 53819 Neunkirchen-Seelscheid Germany T +49 (0) 22 47 91 94 -0 F +49 (0) 22 47 91 94 -20 info@dr-walter.com www.dr-walter.com