2. GOÄ für Notärzte
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte
Ursprüngliche Fassung vom: 18. März 1965
Regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der
vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland
Regelt die Vergütung für die beruflichen Leistungen der Ärzte
Die berechnungsfähigen Leistungen ergeben sich aus dem
Gebührenverzeichnis
3. GOÄ für Notärzte
Das Gebührenverzeichnis ist unterteilt in 16 fachgebiet bezogene Abschnitte
In diesen Abschnitten werden mögliche Leistungen des Arztes durch Ziffern
definiert, z. B.
Ziffer 1: Beratung (Einfacher Gebührensatz 4,66 Euro, 2,3-facher Gebührensatz 10,72 Euro)
Ziffer 5: symptombezogene Untersuchung (einfacher Gebührensatz 4,66 Euro)
Neben den Ziffern existieren Buchstaben; sie stehen für die Zuschläge. So
bedeutet z. B.
Zuschlag B "Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen".
In der GOÄ ist auch geregelt, welche Ziffer der Arzt nicht zusammen mit
anderen Ziffern abrechnen darf
4. GOÄ für Notärzte
Inhaltsübersicht der zwölf Paragrafen der GOÄ
§1 Anwendungsbereich
§2 Abweichende Vereinbarung
§3 Vergütungen
§4 Gebühren
§5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
§6 Gebühren für andere Leistungen
§6a Gebühren bei stationärer Behandlung
§7 Entschädigungen
§8 Wegegeld
§9 Reiseentschädigung
5. GOÄ für Notärzte
Inhaltsübersicht der zwölf Paragrafen der GOÄ
§1 Anwendungsbereich
§2 Abweichende Vereinbarung
§3 Vergütungen
§4 Gebühren
§5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
§6 Gebühren für andere Leistungen
§6a Gebühren bei stationärer Behandlung
§7 Entschädigungen
§8 Wegegeld
§9 Reiseentschädigung
6. GOÄ für Notärzte
Analogleistungen
Der Arzt kann gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ selbstständige ärztliche Leistungen, die in das
Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und
Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnen.
Da diese analoge Berechnung für alle Beteiligten, also auch die privaten
Krankenversicherungen und Beihilfestellen, keine bindende Wirkung hat, entstehen auch bei
Zugrundelegung der Abrechnungsempfehlungen in der Abrechnung häufig
Erstattungsprobleme mit privaten Krankenversicherungen
7. GOÄ für Notärzte
Steigerungssätze
Jede GOÄ Ziffer kann nach bestimmten Regeln mit einem Steigerungsfaktor multipliziert
werden.
Folgende Steigerungssätze sind üblich:
Ärztliche Leistung 1 - 2,3 fach
Ärztliche Leistung + Begründung 2,3 - 3,5 fach
Ultraschall zählt auch hierzu
-----------------------------------------------
Technische Leistung 1,0 - 1,8 fach
Technische Leistung + Begründ. 1,8 - 2,5 fach
zb Röntgen
9. GOÄ für Notärzte
Relevante Ziffern - Notarzt
Untersuchungen
Ziffer 5 -Untersuchung, symptombezogen
Ziffer 6 – Untersuchung eines Organsystem Kopf/Nieren/Gefäße
Ziffer 7 – Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden
Organsysteme
Ziffer 8 – Vollständige körperliche Untersuchung: Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane,
alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt
Ziffer 800 – Eingehende neurologische Untersuchung
10. GOÄ für Notärzte
Relevante Ziffern - Notarzt
Besuche
Ziffer 50 – Hausbesuch, einschl. Beratung und symptombezogener Untersuchung
Ziffer 56 – Verweilen, ohne Unterbrechung, je angefangene halbe Stunde (Geburt)
Transport
Ziffer 55 - Patientenbegleitung zur stationären Behandlung
11. GOÄ für Notärzte
Relevante Ziffern - Notarzt
Berichte
Ziffer 75 – Befundbericht, ausführlich (Einschließlich Anamnese, erhobene Befunde, Epikrise /
Stellungnahme zu den Befunden und ggf. Therapie)
12. GOÄ für Notärzte
Relevante Ziffern - Notarzt
Zuschläge zur Beratung / Untersuchung
Zuschlag A – Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
Zuschlag B – Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der
Sprechstunde erbrachte Leistungen
Zuschlag C – Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag D – Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
Zuschlag K1 – Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis
zum vollendeten 4. Lebensjahr
13. GOÄ für Notärzte
Relevante Ziffern - Notarzt
Zuschläge zum Hausbesuch
Zuschlag E – Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
Zuschlag F – Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag G – Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag H – Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
Zuschlag K2 – Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56
bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
14. GOÄ für Notärzte
Steigerungssätze
Kommt es zu einer Überschreitung des 2,3 fachen des Steigerungssatzes ist dies nur unter
speziellen Gründen zulässig.
Diese müssen sich von den sonst vorliegenden Umständen klar unterscheiden.
Dennoch kann in Einzelfällen und mit einer für JEDE GOÄ Ziffer angeführte Begründung ein
maximaler Steigerungssatz berechnet werden.
Hier eine Auswahl an Begründungen:
Hohes Lebensalter des Patienten
Adipositas
Abwehrhaltung / Spastik
Kreislaufinstabilität
15. GOÄ für Notärzte
Sonstiges / FAQ
Medikamente sind nur berechenbar, wenn diese selbst beschafft worden sind.
Wegegeld kann nicht berechnet werden.
Ziffer 55 (Transport) ist nicht mit Ziffer 60 (Konsil) kombinierbar.
16. GOÄ für Notärzte
Alles zu kompliziert ?
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Leichenschau erstellen.
17. GOÄ für Notärzte
Medbill - Privatabrechnung für Ärzte leicht gemacht
MedBill bietet folgende Vorteile:
Vorgefertigte Vorlagen für die häufigsten Abrechnungssituationen für die Bereiche
Notarztdienst, Bereitschaftsdienst, Leichenschau nach GOÄ
Möglichkeit zur Erstellung eigener Vorlagen
Automatische Ausschlussprüfung der Ziffern
Automatische Prüfung von doppelten Ziffern
Automatische Berechnung der Zusätze / Zuschläge A-K2
Automatische korrekte Steigerungssätze mit Begründungstext
Verwaltung von häufigen Adressen / Adressverwaltung (z.B. Pflegeheime, Wohnheime)
Lauffähig auf allen Geräten und Betriebssystemen: PC, Mac, iPhone, iPad, Android
19. Buchempfehlungen
GOÄ 2016 Kommentar: Gebührenordnung für Ärzte von Peter M. Hermanns
(Herausgeber)
Abrechnungskompass Notaufnahme und Notfalldienst: EBM und GOÄ