Horst WESTERFELD Bevollmächtigter der Hessischen Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie; Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Wiesbaden
Chancen und Möglichkeiten von Government 2.0 (09/2010, Gov20Camp Berlin Keynote)
Digital Government im Spannungsfeld zwischen Bürger und Verwaltung
1. Digital Government im Spannungsfeld zwischen Bürger und Verwaltung CIO Hessen Alpbach, 28.August 2009
2. Hessen ein Land von 16 Ländern in Deutschland (Zahlen 2008) Bruttowert- schöpfung: (erarbeiteter Mehrwert) Hessen 198,5 Mrd. € Deutschland 2.235,1 Mrd. € Einwohner: Hessen 6,1 Mio. Deutschland 82,2 Mio. Bruttoinlands- produkt: (Produktionsleistung) Hessen 220,8 Mrd. € Deutschland 2.492 Mrd. € Fläche: Hessen 21.115 km² Deutschland 357.104 km²
3.
4. Die demographische Entwicklung und die Kostenstrukturen sind nur zwei von vielen Parametern für E-Government Die altersbedingte Fluktuation kann vor allem in allgemeinen Verwaltungstätigkeiten durch IT-Systeme kompensiert werden (35% Fluktuation bis 2020) Die Kostenstrukturen in öffentlichen IT-Betrieben sind nicht nur auf Grund geringen Zahleneffekten verbesserungsfähig
5.
6.
7.
8. E-Partizipationsformen, Grad der Direktheit der Beteiligung Administration bittet um Eingabe von Meinungen oder Vorschläge durch Bürger. Anhörung zu konkretem Thema: z.B. zu Gesetzesvorlagen. thematische Rahmen durch Administration gesetzt Kommunikation Bürger-Administration. Rückkanal nicht vorgesehen. Berücksichtigung nach Abwägung bietet Verwaltung Informationsquelle zur Entscheidungsfindung. E-Konsultation E-Petition zugesichertes Grundrecht Eingabe mit Vorschlägen oder Beschwerden an die Administration Initiative geht vom Bürger aus. Bitte formell an zuständige Stelle. Petent sucht Anhänger seiner Meinung Umsetzung geht Prüfung voraus. Prüfung im Petitionsausschuss wird beschieden. erfolgt in über formale Stellungnahme der Verwaltung. E-Diskurs E-Wahlen öffentliche Unterhaltung zwischen mehreren Teilnehmern dient dem Meinungsaustausch mehrerer Parteien. Bürger-Bürger-Administration Meinungsbildung mit Ziel eines Konsenses (Diskursbegriff von Jürgen Habermas) Debatte synchron wie asynchron. Verfahren der Entscheidungsfindung. politischen Entscheidungen rechtfertigen. Potentiell höhere Teilnehmerzahl Höhere Manipulationsanfälligkeit. ( Volks-)Abstimmung. Bürger hat mehrere Wahlmöglichkeiten. Prinzipien einer freiheitlichen Wahl sind zuzusichern. Ergebnis ist bindend. Teilbereich der E-Demokratie. Quelle: T. Klug, R. Lokaiczyk, M.Meyer, R. Steinmetz; TU Darmstadt, 2009 E-Information Grundlage für Meinungsbildungsprozess. Unidirektional Verwaltung-Bürger. Dient der Verwaltung zu: - formell bestimmten gesetzlichen Erfordernissen Beispiel: Umweltinformationsgesetz - sind Angebote für Auskunft zu relevanten Verwaltungsprozessen Beispiel: Hessenfinder - als Mittel der Transparenz Ziel: Verringerung des Konfliktpotentials. Bürgerbeteiligung nicht ausreichend aber Voraussetzung für Partizipationsangebote