SlideShare uma empresa Scribd logo
1 de 3
Baixar para ler offline
∂
Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 E-Mail info@designerdock.com www.designerdock.com
Personalvermittlung für Kommunikation und Marketing
Zum 1. Juli 2015 werden neben der Neuregelung des Elterngeldes durch das ElterngeldPlus
weitere Änderungen zur Elternzeit in Kraft treten. Es wird dann möglich sein, die Elternzeit in drei –
statt bisher nur zwei - Blöcke aufzuteilen.
Die Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) werden für Eltern gelten,
deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wird.
1. Elterngeld
Der Anspruch auf Elterngeld besteht für Angestellte, Beamte, Selbständige, Erwerbslose sowie
Studenten und Auszubildende, die ihre Kinder in Deutschland im eigenen Haushalt selbst betreuen
und weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Einkommen des betreuenden Elternteils. Abgestellt
wird auf die Höhe des Einkommens in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Die
Elterngeldleistung beträgt grundsätzlich 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens, mindestens
300 und maximal 1800 Euro.
Für den Antrag müssen die Geburtsurkunde des Kindes, die Einkommensnachweise der
vergangenen zwölf Monate vor der Geburt bzw. bei Selbstständigen der Nachweis für den letzten
abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum,die Bescheinigung der Krankenkasse über
Neue Elternzeit- und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
∂
Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 E-Mail info@designerdock.com www.designerdock.com
Personalvermittlung für Kommunikation und Marketing
das Mutterschaftsgeld, die Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
und eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum oder eine
Erklärung über die geplante Arbeitszeit im Bezugszeitraum bei selbstständiger Arbeit vorgelegt
werden.
Eltern, die künftig Teilzeit währen des Bezugs von Elterngeld arbeiten, bekommen doppelt so lange
ElterngeldPlus. Mit dem ElterngeldPlus kann daher der Bezugszeitraum für das Elterngeld auf 28
Monate verlängert werden. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden dann zwei
ElterngeldPlus-Monate, so dass sich monatlich die Bezugshöhe halbiert.
Beim ElterngeldPlus werden neue Partnerschaftsbonusmonate eingeführt. Dafür müssen beide
Eltern gleichzeitig mindestens vier Monate lang zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Eine entsprechende Bescheinigung beider Arbeitgeber muss dafür vorgelegt werden. Dafür gibt es
vier Monate zusätzlich ElterngeldPlus.
Auch Alleinerziehende können vier zusätzliche Bonusmonate beantragen, sofern sie an vier
aufeinander folgenden Monaten pro Woche zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten.
Das Elterngeld bleibt steuerfrei. Es wird bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens
berücksichtigt und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Elterngeld stellt kein Erwerbseinkommen
dar, so dass keine Beiträge für Sozialversicherungen darauf erhoben werden. Allerdings müssen
privat Krankenversicherte ihre Beiträge selbst weiterzahlen.
2. Elternzeit
Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 können Eltern die Elternzeit künftig flexibler einsetzen. Es ist
∂
Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 E-Mail info@designerdock.com www.designerdock.com
Personalvermittlung für Kommunikation und Marketing
weiterhin vorgesehen, dass jeder Elternteil 36 Monate Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des
Kindes in Anspruch nehmen kann. Die Sieben-Wochen-Frist bleibt zur Inanspruchnahme der
Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes bestehen. Es können dann aber 24 Monate statt
bisher 12 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden.
Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Die Anmeldefrist für die Elternzeit in
diesem Zeitraum wird auf 13 Wochen erhöht.
Hinzu kommt, dass die Elternzeit in drei statt bisher in zwei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt
werden kann. Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, den dritten Abschnitt der aus dringenden
betrieblichen Gründen abzulehnen, sofern dieser zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag
des Kindes liegt.
Sobald die Elternzeiterklärung beim Arbeitgeber eingegangen ist, besteht Kündigungsschutz bis
zum Ende der Elternzeit. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde auf Antrag des
Arbeitgebers ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären.
Die Laufzeit eines befristeten Vertrages ändert sich nicht durch die Inanspruchnahme der
Elternzeit.




© 2015 Gabriele Xaver - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht Berlin, Potsdam, Cottbus
Aktuelle und wissenswerte Informationen aus dem Bereich "Arbeitsrecht" stellen unsere Partner,
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht zur Verfügung. www.mayr-arbeitsrecht.de

Mais conteúdo relacionado

Destaque

Social Media für KMU - Starter Kurs von btools
Social Media für KMU - Starter Kurs von btoolsSocial Media für KMU - Starter Kurs von btools
Social Media für KMU - Starter Kurs von btoolsCorporate Dialog GmbH
 
Liturgia aldien lantegia
Liturgia aldien lantegiaLiturgia aldien lantegia
Liturgia aldien lantegiaZIZURKI
 
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUsMatthias Caesar
 
Google tricks
Google tricksGoogle tricks
Google tricksBianca
 
Google tricks
Google tricksGoogle tricks
Google tricksBianca
 
Turnerabende 2010
Turnerabende 2010Turnerabende 2010
Turnerabende 2010guest8824b0
 
Gruppe Öffentlichkeitsarbeit
Gruppe ÖffentlichkeitsarbeitGruppe Öffentlichkeitsarbeit
Gruppe Öffentlichkeitsarbeitculturbureau
 
Turnerabende 2010
Turnerabende 2010Turnerabende 2010
Turnerabende 2010guest8824b0
 
Stipendium
StipendiumStipendium
StipendiumNaima84
 
E Gov 2.0 Visionen Und Ziele
E Gov 2.0 Visionen Und ZieleE Gov 2.0 Visionen Und Ziele
E Gov 2.0 Visionen Und Zieleguest5981a71
 
Standort Limmattal Basispräsentation
Standort Limmattal BasispräsentationStandort Limmattal Basispräsentation
Standort Limmattal Basispräsentationstandortlimmattal
 
Stres yönetimii
Stres yönetimiiStres yönetimii
Stres yönetimiimdiren
 

Destaque (20)

Social Media für KMU - Starter Kurs von btools
Social Media für KMU - Starter Kurs von btoolsSocial Media für KMU - Starter Kurs von btools
Social Media für KMU - Starter Kurs von btools
 
Liturgia aldien lantegia
Liturgia aldien lantegiaLiturgia aldien lantegia
Liturgia aldien lantegia
 
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
151121 die Initiale | Cloud-Lösungen als Hilfsmittel für Gründer und KMUs
 
Google tricks
Google tricksGoogle tricks
Google tricks
 
Google tricks
Google tricksGoogle tricks
Google tricks
 
Turnerabende 2010
Turnerabende 2010Turnerabende 2010
Turnerabende 2010
 
Gruppe Öffentlichkeitsarbeit
Gruppe ÖffentlichkeitsarbeitGruppe Öffentlichkeitsarbeit
Gruppe Öffentlichkeitsarbeit
 
Albatarrec2
Albatarrec2Albatarrec2
Albatarrec2
 
Turnerabende 2010
Turnerabende 2010Turnerabende 2010
Turnerabende 2010
 
Website
WebsiteWebsite
Website
 
Artesa
ArtesaArtesa
Artesa
 
Stipendium
StipendiumStipendium
Stipendium
 
German
GermanGerman
German
 
E Gov 2.0 Visionen Und Ziele
E Gov 2.0 Visionen Und ZieleE Gov 2.0 Visionen Und Ziele
E Gov 2.0 Visionen Und Ziele
 
Standort Limmattal Basispräsentation
Standort Limmattal BasispräsentationStandort Limmattal Basispräsentation
Standort Limmattal Basispräsentation
 
CE-Market forecast 2010
CE-Market forecast 2010CE-Market forecast 2010
CE-Market forecast 2010
 
Der Lehrling als Mediensprecher
Der Lehrling als MediensprecherDer Lehrling als Mediensprecher
Der Lehrling als Mediensprecher
 
RadWegeRaum - Sustainable intermodal mobility
RadWegeRaum - Sustainable intermodal mobility RadWegeRaum - Sustainable intermodal mobility
RadWegeRaum - Sustainable intermodal mobility
 
Praesi kti audit_02
Praesi kti audit_02Praesi kti audit_02
Praesi kti audit_02
 
Stres yönetimii
Stres yönetimiiStres yönetimii
Stres yönetimii
 

Semelhante a Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015

Selbstständigkeit und Elterngeld. So funktioniert es.
Selbstständigkeit und Elterngeld. So funktioniert es.Selbstständigkeit und Elterngeld. So funktioniert es.
Selbstständigkeit und Elterngeld. So funktioniert es.Debitoor
 
Mutterschutz und väterkarenzgesetz
Mutterschutz  und väterkarenzgesetzMutterschutz  und väterkarenzgesetz
Mutterschutz und väterkarenzgesetzWerner Drizhal
 
Minijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht
Minijobs - Merkblatt zum ArbeitsrechtMinijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht
Minijobs - Merkblatt zum ArbeitsrechtMinijob-Zentrale
 
Minijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichern
Minijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichernMinijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichern
Minijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichernMinijob-Zentrale
 
Social Security System In Austria
Social Security System In AustriaSocial Security System In Austria
Social Security System In Austriaginsep
 
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013Minijob-Zentrale
 
Bildungsurlaub bei Yoga Vidya 2022
Bildungsurlaub bei Yoga Vidya 2022Bildungsurlaub bei Yoga Vidya 2022
Bildungsurlaub bei Yoga Vidya 2022Yoga Vidya e.V.
 
Gerber: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und der Wiedereinstieg in Teilzeit
Gerber: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und der Wiedereinstieg in TeilzeitGerber: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und der Wiedereinstieg in Teilzeit
Gerber: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und der Wiedereinstieg in TeilzeitRaabe Verlag
 
Oekonomie-Digitalisierung
Oekonomie-DigitalisierungOekonomie-Digitalisierung
Oekonomie-DigitalisierungFESD GKr
 
Maklerzentrum schweiz ag kranken und unfalltaggeld
Maklerzentrum schweiz ag kranken und unfalltaggeldMaklerzentrum schweiz ag kranken und unfalltaggeld
Maklerzentrum schweiz ag kranken und unfalltaggeldMaklrerzentrum Schweiz AG
 
Forderung arbeitnehmer 2012
Forderung arbeitnehmer 2012Forderung arbeitnehmer 2012
Forderung arbeitnehmer 2012brassist
 
2014 elternzeit
2014 elternzeit2014 elternzeit
2014 elternzeitMaxPlmecke
 
Konzept zur Teilkapitaldeckung in der Pflegeversicherung
Konzept zur Teilkapitaldeckung in der PflegeversicherungKonzept zur Teilkapitaldeckung in der Pflegeversicherung
Konzept zur Teilkapitaldeckung in der Pflegeversicherungmattanja
 
Die Rentenfrage
Die Rentenfrage Die Rentenfrage
Die Rentenfrage Dirk Lagast
 
Kurzarbeitergeld in Corona Zeiten
Kurzarbeitergeld in Corona ZeitenKurzarbeitergeld in Corona Zeiten
Kurzarbeitergeld in Corona ZeitenSven Neuenfeldt
 

Semelhante a Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015 (18)

Fachinfo Kinderbetreuungsgeld
Fachinfo KinderbetreuungsgeldFachinfo Kinderbetreuungsgeld
Fachinfo Kinderbetreuungsgeld
 
Selbstständigkeit und Elterngeld. So funktioniert es.
Selbstständigkeit und Elterngeld. So funktioniert es.Selbstständigkeit und Elterngeld. So funktioniert es.
Selbstständigkeit und Elterngeld. So funktioniert es.
 
Mutterschutz und väterkarenzgesetz
Mutterschutz  und väterkarenzgesetzMutterschutz  und väterkarenzgesetz
Mutterschutz und väterkarenzgesetz
 
Minijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht
Minijobs - Merkblatt zum ArbeitsrechtMinijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht
Minijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht
 
Minijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichern
Minijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichernMinijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichern
Minijob-Zentrale - Mit Minijobs die Rente sichern
 
Social Security System In Austria
Social Security System In AustriaSocial Security System In Austria
Social Security System In Austria
 
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013
 
Bildungsurlaub bei Yoga Vidya 2022
Bildungsurlaub bei Yoga Vidya 2022Bildungsurlaub bei Yoga Vidya 2022
Bildungsurlaub bei Yoga Vidya 2022
 
Gerber: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und der Wiedereinstieg in Teilzeit
Gerber: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und der Wiedereinstieg in TeilzeitGerber: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und der Wiedereinstieg in Teilzeit
Gerber: Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit und der Wiedereinstieg in Teilzeit
 
Oekonomie-Digitalisierung
Oekonomie-DigitalisierungOekonomie-Digitalisierung
Oekonomie-Digitalisierung
 
Maklerzentrum schweiz ag kranken und unfalltaggeld
Maklerzentrum schweiz ag kranken und unfalltaggeldMaklerzentrum schweiz ag kranken und unfalltaggeld
Maklerzentrum schweiz ag kranken und unfalltaggeld
 
GDV - Die betriebliche Altersvorsorge
GDV - Die betriebliche AltersvorsorgeGDV - Die betriebliche Altersvorsorge
GDV - Die betriebliche Altersvorsorge
 
Forderung arbeitnehmer 2012
Forderung arbeitnehmer 2012Forderung arbeitnehmer 2012
Forderung arbeitnehmer 2012
 
2014 elternzeit
2014 elternzeit2014 elternzeit
2014 elternzeit
 
Konzept zur Teilkapitaldeckung in der Pflegeversicherung
Konzept zur Teilkapitaldeckung in der PflegeversicherungKonzept zur Teilkapitaldeckung in der Pflegeversicherung
Konzept zur Teilkapitaldeckung in der Pflegeversicherung
 
Die Rentenfrage
Die Rentenfrage Die Rentenfrage
Die Rentenfrage
 
Kurzarbeitergeld in Corona Zeiten
Kurzarbeitergeld in Corona ZeitenKurzarbeitergeld in Corona Zeiten
Kurzarbeitergeld in Corona Zeiten
 
6009-Altersteilzeit.pdf
6009-Altersteilzeit.pdf6009-Altersteilzeit.pdf
6009-Altersteilzeit.pdf
 

Mais de DESIGNERDOCK

Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"DESIGNERDOCK
 
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?DESIGNERDOCK
 
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen DESIGNERDOCK
 
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungNeuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungDESIGNERDOCK
 
11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur LeiharbeitDESIGNERDOCK
 
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragMUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragDESIGNERDOCK
 
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDie wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDESIGNERDOCK
 
Das Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDESIGNERDOCK
 
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerAlkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerDESIGNERDOCK
 
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?DESIGNERDOCK
 
Beispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotBeispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK
 
DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK
 
Designerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDesignerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDESIGNERDOCK
 
Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010DESIGNERDOCK
 

Mais de DESIGNERDOCK (16)

Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
Kein urheberrechtsschutz für den Slogan "Wenn das haus nasse Füße hat"
 
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
 
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
Fehlende datenschutzrechtliche Unterrichtung als Einfallstor für Abmahnungen
 
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von ArbeitnehmerüberlassungNeuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung
 
11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit11 Antworten zur Leiharbeit
11 Antworten zur Leiharbeit
 
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier MitarbeitervertragMUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
MUSTER: Freier Mitarbeitervertrag
 
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und MindestlohnDie wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
 
Das Arbeitszeugnis
Das ArbeitszeugnisDas Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis
 
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein DauerbrennerAlkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
Alkohol am Arbeitsplatz – ein Dauerbrenner
 
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
Irreführende Werbung durch gekaufte Freunde?
 
Beispiel: Kostenangebot
Beispiel: KostenangebotBeispiel: Kostenangebot
Beispiel: Kostenangebot
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-FeedDESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
DESIGNERDOCK Rechttipp: Urheberrechtsfalle RSS-Feed
 
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von MarkenDESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
DESIGNERDOCK Rechttipp: Darstellung von Marken
 
DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010DESIGNERDOCK-Award 2010
DESIGNERDOCK-Award 2010
 
Designerdock Postkarte
Designerdock PostkarteDesignerdock Postkarte
Designerdock Postkarte
 
Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010Februar Umfrage 2010
Februar Umfrage 2010
 

Neue Elternzeit und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015

  • 1. ∂ Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 E-Mail info@designerdock.com www.designerdock.com Personalvermittlung für Kommunikation und Marketing Zum 1. Juli 2015 werden neben der Neuregelung des Elterngeldes durch das ElterngeldPlus weitere Änderungen zur Elternzeit in Kraft treten. Es wird dann möglich sein, die Elternzeit in drei – statt bisher nur zwei - Blöcke aufzuteilen. Die Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) werden für Eltern gelten, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wird. 1. Elterngeld Der Anspruch auf Elterngeld besteht für Angestellte, Beamte, Selbständige, Erwerbslose sowie Studenten und Auszubildende, die ihre Kinder in Deutschland im eigenen Haushalt selbst betreuen und weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Einkommen des betreuenden Elternteils. Abgestellt wird auf die Höhe des Einkommens in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Die Elterngeldleistung beträgt grundsätzlich 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens, mindestens 300 und maximal 1800 Euro. Für den Antrag müssen die Geburtsurkunde des Kindes, die Einkommensnachweise der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt bzw. bei Selbstständigen der Nachweis für den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum,die Bescheinigung der Krankenkasse über Neue Elternzeit- und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
  • 2. ∂ Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 E-Mail info@designerdock.com www.designerdock.com Personalvermittlung für Kommunikation und Marketing das Mutterschaftsgeld, die Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum oder eine Erklärung über die geplante Arbeitszeit im Bezugszeitraum bei selbstständiger Arbeit vorgelegt werden. Eltern, die künftig Teilzeit währen des Bezugs von Elterngeld arbeiten, bekommen doppelt so lange ElterngeldPlus. Mit dem ElterngeldPlus kann daher der Bezugszeitraum für das Elterngeld auf 28 Monate verlängert werden. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden dann zwei ElterngeldPlus-Monate, so dass sich monatlich die Bezugshöhe halbiert. Beim ElterngeldPlus werden neue Partnerschaftsbonusmonate eingeführt. Dafür müssen beide Eltern gleichzeitig mindestens vier Monate lang zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Eine entsprechende Bescheinigung beider Arbeitgeber muss dafür vorgelegt werden. Dafür gibt es vier Monate zusätzlich ElterngeldPlus. Auch Alleinerziehende können vier zusätzliche Bonusmonate beantragen, sofern sie an vier aufeinander folgenden Monaten pro Woche zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. Das Elterngeld bleibt steuerfrei. Es wird bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Elterngeld stellt kein Erwerbseinkommen dar, so dass keine Beiträge für Sozialversicherungen darauf erhoben werden. Allerdings müssen privat Krankenversicherte ihre Beiträge selbst weiterzahlen. 2. Elternzeit Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 können Eltern die Elternzeit künftig flexibler einsetzen. Es ist
  • 3. ∂ Tel. 0049. (0)30. 59 69 66 19 E-Mail info@designerdock.com www.designerdock.com Personalvermittlung für Kommunikation und Marketing weiterhin vorgesehen, dass jeder Elternteil 36 Monate Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen kann. Die Sieben-Wochen-Frist bleibt zur Inanspruchnahme der Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes bestehen. Es können dann aber 24 Monate statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum wird auf 13 Wochen erhöht. Hinzu kommt, dass die Elternzeit in drei statt bisher in zwei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden kann. Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, den dritten Abschnitt der aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen, sofern dieser zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes liegt. Sobald die Elternzeiterklärung beim Arbeitgeber eingegangen ist, besteht Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Laufzeit eines befristeten Vertrages ändert sich nicht durch die Inanspruchnahme der Elternzeit. 
 
 © 2015 Gabriele Xaver - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht Berlin, Potsdam, Cottbus Aktuelle und wissenswerte Informationen aus dem Bereich "Arbeitsrecht" stellen unsere Partner, MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht zur Verfügung. www.mayr-arbeitsrecht.de