In diesem Monat stellen wir ein aktuelles Urteil des LG Berlin vor, das unsere Kanzlei für einen Designer erwirkt hat. In dem Fall ging es um die für Designer spannende Frage, ob man im Rahmen seiner Referenzen mit Designleistungen aus früheren Aufträgen werben darf, wenn hierbei die Marken des Auftraggebers wiedergegeben werden.
1. ∂ Personalberatung für die Kommunikationsbranche
Recht in der Kommunikationsbranche
Rechtsanwältin Katja Schubert von unserer Partnerkanzlei Karsten & Schubert wirft einen Blick auf branchenrelevante
Rechtsfragen in der aktuellen Rechtsprechung. www.karstenundschubert.de
Darstellung von Marken in Referenzen und Arbeitsproben
In diesem Monat stellen wir ein aktuelles Urteil des LG Berlin vor, das unsere Kanzlei für einen Designer erwirkt hat.
In dem Fall ging es um die für Designer spannende Frage, ob man im Rahmen seiner Referenzen mit
Designleistungen aus früheren Aufträgen werben darf, wenn hierbei die Marken des Auftraggebers wiedergegeben
werden. Für die Akquise von Neukunden ist der Ausweis von Referenzen und Arbeitsergebnissen von elementarer
Bedeutung; sie sind der beste Nachweis für die Vertrauenswürdigkeit und die Qualität der eigenen Leistungen.
Gerade wenn es um starke Marken geht, an denen man gearbeitet hat, profitiert der Designer oder Markengestalter
durch seine Referenzen natürlich auch vom Werbewert dieser Marke. Kann dies verboten sein?
Um der Branche gleich die beruhigende Antwort vorweg zu geben: Die Abbildung von fremden Marken ist nicht
schlechthin verboten, nicht einmal dann, wenn die Marken eine gewisse Zugkraft aufweisen. Generell gilt: Wer an
einer ruhmvollen Marke mitgearbeitet hat, darf sich auch damit rühmen. Lediglich in Einzelkonstellationen kann es
zu Konfliktfällen kommen, wie unser Rechtsstreit vor dem LG Berlin gezeigt hat.
Werkzeug-Logo im Lifestyle Shop
Der von uns vertretene Designer hatte in der Vergangenheit Designleistungen für ein Unternehmen erbracht,
welches handbetriebene Werkzeuge unter der eigenen Marke vertrieb. Einige seiner Logo-Gestaltungen
veröffentlichte er auf seiner Website unter der Rubrik „Design“. Dies hielt das Unternehmen, dem die Marken
gehörten, für eine Markenrechtsverletzung und mahnte den Designer daraufhin ab.
Tel. 030. 59 69 66 19 e-Mail info@designerdock.de www.designerdock.de