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20 Stimmen für Hamburg  Das neue Wahlrecht  zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen
Warum ein neues Wahlrecht für Hamburg? Die Bürgerschaftswahl 2.1. Der Landeslistenstimmzettel  2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel 2.3. Die Auszählung der Stimmen 3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen  Gliederung
[object Object]
Oktober 2006
Juli 2007Einführung eines neuen Wahlrechts auf der Grundlage eines Volksentscheids Bürgerschaft beschließt Ände-rungen des neuen Wahlrechts Bürgerschaft beschließt das für die Bürgerschaftswahl 2008 gültige Wahlrecht 1. Warum ein neues Wahlrecht?
[object Object]
Juni 2009Erfolgreiches Volksbegehren der Initiatoren der Volksinitiative aus dem Jahr 2004 Bürgerschaft beschließt das nun gültige Wahlrecht 1. Warum ein neues Wahlrecht?
2. Die Bürgerschaftswahl
[object Object]
Die Wahlberechtigten können für beide Stimmzettel maximal 10 Stimmen vergeben: 5 Stimmen für die Landesliste und 5 Stimmen für die Wahlkreisliste.2. Die Bürgerschaftswahl
Jede Partei oder Wählervereinigung stellt eine Liste auf, die hamburgweit gilt. Auf dem Landeslistenstimmzettel stehen: ,[object Object]
alle kandidierenden Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten
der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf aller Kandidatinnen und Kandidaten
5 Kreise hinter jeder Partei bzw. Wählervereinigung und hinter jeder/jedem Kandidatin/Kandidaten, die Sie ankreuzen können.2.1. Der Landeslistenstimmzettel
2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen Kumulieren + Panaschieren Kumulieren Panaschieren ,[object Object]
Sie geben Kandidat X von Partei A 4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie Kandidat Y von Partei B.
Sie geben 2 Stimmen der Gesamtliste von Partei A und die übrigen 3 Stimmen Kandidat X von Partei B
Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt der Liste einer Partei oder Wählervereinigung	(Listenstimme). ,[object Object]
Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedlichePersonen einer Liste
Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedliche Personen unter-schiedlicher Listen,[object Object]
2.1. Der Landeslistenstimmzettel Panaschieren und Kumulieren
Besonderheit des Landeslistenstimmzettels: Sie können Ihre Stimmen sowohlfür die Gesamtliste einer Partei bzw. Wählervereinigung als auch für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben. Beispiel A 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Beispiel B 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Beispiel C 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
REGEL 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
Auf dem Wahlkreislistenstimmzettel stehen: ,[object Object]
der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf jeder/jedes Kandidatin/Kandidaten sowie der Stadtteil, in dem die Person wohnt
Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen mit allen eben benannten personenbezogenen Angaben.2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
[object Object]
Hamburg besteht aus 17 Wahlkreisen.
Für jeden Wahlkreis stellt jede Partei bzw. jede Wählervereinigung eine gesonderte Wahlkreisliste auf.                        2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel DENN
2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Graphische  Darstellung zur Wahlkreiseinteilung Hamburgs
[object Object],2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel ,[object Object]
In mittleren Wahlkreisen (z. B. Rahlstedt) werden 4 Abgeordnete direkt gewählt.
In großen Wahlkreisen (z. B. Bergedorf) werden 5 Abgeordnete direkt gewählt.,[object Object]
Beispiele für die Vergabe Ihrer 5 Stimmen 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Panaschieren + Kumulieren Kumulieren Panaschieren ,[object Object]
Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt einem/einer Einzelbewerber/in
Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedliche Per-sonen einer Liste.
Sie verteilen Ihre Stimmen auf unter-schiedliche Perso-nenunterschiedl-icher Listen
Sie geben  Kandidat X von Partei A 2 Stimmen und weite-ren 3 Kandidaten von Partei A jeweils 1 Stimme.
Sie geben Kandidat X von Partei A4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie einem/einer Einzelbewerber/in.,[object Object]
REGEL 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
4 Schritte sind erforderlich, damit die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrem Sitz in der Bürgerschaft kommen: 1. Schritt: Auszählung der Gesamtstimmen der Landeslisten 2.3. Die Auszählung der Stimmen
[object Object]

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  • 13. alle kandidierenden Parteien und Wählervereinigungen mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten
  • 14. der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf aller Kandidatinnen und Kandidaten
  • 15. 5 Kreise hinter jeder Partei bzw. Wählervereinigung und hinter jeder/jedem Kandidatin/Kandidaten, die Sie ankreuzen können.2.1. Der Landeslistenstimmzettel
  • 17. Viele Möglichkeiten für 5 Kreuze 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
  • 18.
  • 19. Sie geben Kandidat X von Partei A 4 Stimmen und Ihre 5. Stimme geben Sie Kandidat Y von Partei B.
  • 20. Sie geben 2 Stimmen der Gesamtliste von Partei A und die übrigen 3 Stimmen Kandidat X von Partei B
  • 21.
  • 22. Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedlichePersonen einer Liste
  • 23.
  • 24. 2.1. Der Landeslistenstimmzettel Panaschieren und Kumulieren
  • 25. Besonderheit des Landeslistenstimmzettels: Sie können Ihre Stimmen sowohlfür die Gesamtliste einer Partei bzw. Wählervereinigung als auch für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben. Beispiel A 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
  • 26. Beispiel B 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
  • 27. Beispiel C 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
  • 28. REGEL 2.1. Der Landeslistenstimmzettel
  • 29.
  • 30. der vollständige Name, das Geburtsjahr und der Beruf jeder/jedes Kandidatin/Kandidaten sowie der Stadtteil, in dem die Person wohnt
  • 31. Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen mit allen eben benannten personenbezogenen Angaben.2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
  • 32.
  • 33. Hamburg besteht aus 17 Wahlkreisen.
  • 34. Für jeden Wahlkreis stellt jede Partei bzw. jede Wählervereinigung eine gesonderte Wahlkreisliste auf. 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel DENN
  • 35. 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel Graphische Darstellung zur Wahlkreiseinteilung Hamburgs
  • 36.
  • 37. In mittleren Wahlkreisen (z. B. Rahlstedt) werden 4 Abgeordnete direkt gewählt.
  • 38.
  • 39.
  • 40. Sie geben Ihre 5 Stimmen insgesamt einem/einer Einzelbewerber/in
  • 41. Sie verteilen Ihre Stimmen auf un-terschiedliche Per-sonen einer Liste.
  • 42. Sie verteilen Ihre Stimmen auf unter-schiedliche Perso-nenunterschiedl-icher Listen
  • 43. Sie geben Kandidat X von Partei A 2 Stimmen und weite-ren 3 Kandidaten von Partei A jeweils 1 Stimme.
  • 44.
  • 45. REGEL 2.2. Der Wahlkreislistenstimmzettel
  • 46. 4 Schritte sind erforderlich, damit die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrem Sitz in der Bürgerschaft kommen: 1. Schritt: Auszählung der Gesamtstimmen der Landeslisten 2.3. Die Auszählung der Stimmen
  • 47.
  • 48. Verteilung der 121 zu vergebenden Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen entsprechend der Anzahl der auf sie entfallenen Gesamtstimmen2.3. Auszählung der Stimmen
  • 49. Rechenweg 2.3. Auszählung der Stimmen Gesamtstimmen Wahlzahl Anzahl der Sitze =
  • 50. Wie wird die Wahlzahl errechnet? 2.3. Auszählung der Stimmen Zahl aller gültigen Landesstimmen Zahl der insges. Zu vergebenden Sitze Wahlzahl =
  • 51.
  • 52.
  • 53. Nach Auszählung der Gesamtstimmen steht also fest, wie sich die 121 Sitze auf die einzelnen Parteien bzw. Wählervereinigungen verteilen.2.3. Auszählung der Stimmen 1.450.000 : 33.058 = 43,8623 aufgerundet 44 Sitze
  • 54.
  • 55. Errechnung der Zahl der Sitze, die in einem Wahlkreis auf eine Wahlkreisliste entfallen:2.3. Auszählung der Stimmen
  • 56. Rechenweg Summe der Wahlkreisstimmen Wahlzahl Zahl der Sitze je Wahlkreisliste 2.3. Auszählung der Stimmen =
  • 57. Wie wird die Wahlzahl errechnet? Zahl der insgesamt in einem Wahlkreis abgegebenen Wahlkreisstimmen . Zahl der im jeweiligen Wahlkreis zu vergebenden Sitze (3, 4 oder 5) Wahlzahl = 2.3. Auszählung der Stimmen
  • 58.
  • 59.
  • 60.
  • 61.
  • 62.
  • 63. Für die Sitzverteilung an die Kandidatinnen und Kandidaten, die auf der Landesliste von Partei A stehen, verbleiben noch 20 Sitze.2.3. Auszählung der Stimmen
  • 64. Um die 20 Sitze auf die Personen zu verteilen, die auf der Landesliste aufgeführt sind, werden 2 Rechenschritte voll-zogen: 1. Rechenschritt: 2.3. Auszählung der Stimmen Zahl der Listenstimmen x Zahl der noch verbleibenden Sitze Zahl der auf die Landesliste entfallenen Gesamtstimmen
  • 65.
  • 66.
  • 67. Nun sind alle Abgeordneten bekannt, die die 121 Sitze in der Bürgerschaft einnehmen.2.3. Auszählung der Stimmen
  • 68.
  • 70. die Mehrheitssicherungsklausel zur Anwendung gebracht wird.2.3. Auszählung der Stimmen
  • 71.
  • 72.
  • 73. Nahezu 60% der Abgeordneten in den Bezirksversammlungen werden über Wahl-kreislisten, nahezu 40% über Bezirkslisten gewählt.
  • 74. Die Abgeordneten werden in Mehrmandatswahlkreisen gewählt.
  • 75. Die Zahl der Sitze in den Bezirksversammlungen kann sich bspw. durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.3. Die Wahl zu den Bezirksversammlungen
  • 76.
  • 77. Ende Viel Erfolg mit dem neuen Wahlrecht