3. Spiegeler
Rechtsanwälte
Unser
Fokus:
• Niederlande,
Deutschland,
Frankreich
Unsere
TäKgkeitsschwerpunkte:
• Recht
des
geis@gen
Eigentums
• Interna@onales
Handelsrecht
4. Sie
können
sich
an
uns
wenden
für:
• Rechtliche
Gutachten
niederländisches
und/oder
französisches
Recht
• Marken-‐
und
Designschutz
Benelux,
Europa,
interna@onal
• Vertragsverhandlung
und
-‐gestaltung
mehrsprachig
• Führen
von
Rechtsstrei@gkeiten
in
den
Niederlanden,
Frankreich
(und
Deutschland)
5. Einstweiliger
Rechtsschutz
Rechtsvergleich
Deutschland
/
Niederlande
Themenbereiche:
• Einstweiliger
Rechtsschutz
Deutschland
/
Niederlande
allgemein
• Rechtsschutzbegehren
&
Voraussetzung
Niederlande
(kort
geding)
/
Deutschland
(einstweilige
Verfügung)
• Kort
geding
Niederlande
–
Zuständigkeit,
Ablauf
• Unterschiede
einstweiliger
Maßnahmen
Deutschland
/
Niederlande
• Exkurs:
Conservatoir
beslag
–
vorläufige
Sicherungspfändung
• Arrestverfahren
auf
Herausgabe
und
Übertragung
• Bewijsbeslag
zur
Sicherung
von
Beweisstücken
• Exkurs:
Ex-‐parte
Befehl
im
Bereich
gewerblicher
Rechtsschutz
• Kosten
kort
geding
• Grenzüberschreitende
Rechtsdurchsetzung
einstweiliger
Maßnahmen
• Praxisbeispiel:
kort
geding
im
Bereich
geis@ges
Eigentum
6. Einstweiliger
Rechtsschutz
Deutschland:
Einstweilige
Verfügung,
§§
935
ff.
Zivilprozessordnung
(ZPO)
• “Normales”
(summarisches)
Verfahren
mit
verkürzten
Fristen
• Eilverfahren
zur
vorläufigen
Regelung
und
Sicherung
von
Ansprüchen,
Rechtsverhältnissen
• Antrag
(schlüssige
Darlegung
und
Glaubha]machung)
• Verfügungsanspruch
und
-‐grund
è
Ist
die
für
die
Durchsetzung
von
gewerblichen
Schutzrechten
wich@gste
einstweilige
Maßnahme.
Niederlande:
Niederländisches
Eilverfahren
(kort
geding),
Art.
254
Wetboek
van
Burgerlijke
Rechtsvordering
(Rv)
• “Normales”
Klageverfahren
mit
verkürzten
Fristen
• In
allen
eilbedür]igen
Sachen
wo,
angesichts
der
Interessen
der
Parteien,
eine
unverzügliche
vorläufige
Verfügung
notwendig
ist
è
Die
meisten
Fälle
des
geis@gen
Eigentums
werden
als
kort
geding
geführt.
7. Rechtsschutzbegehren
&
Voraussetzung
kort
geding
/
einstweilige
Verfügung
Niederlande:
Einsatz
in
allen
Rechtsbereichen,
wenn
besonderer
Zei[ruck:
• Fordern
Tun
oder
Unterlassen
• Geldforderung
• Keine
deklaratorischen
Entscheidungen
Voraussetzung,
Art.
256
Rv:
• Eilbedür]igkeit
• Rechtsschutzinteresse
• Interessenabwägung
• Geeigneter
Sachverhalt
(Komplexität
des
Begehrens)
• Nur
vorläufige
Anordnungen
• Mündliche
Verhandlung
obligatorisch
Beispiel
(+):
„Inkasso-‐kort-‐geding“,
Kreditsicherheit,
Auaebung
vorläufige
Pfändung,
Strei@gkeit
Vollstreckung
Urteil,
Räumung
Gebäude,
Unterlassungsanordnung
Veröffentlichung
Beispiel
(-‐):
Feststellung
Rechtsverhältnis
(Feststellungsurteil),
Antrag
bezüglich
einer
Kündigung,
Nich@gerklärung,
Änderung
einer
Vereinbarung
Deutschland:
• Sicherungsverfügung,
§
935
ZPO
• Regelungsverfügung,
§
940
ZPO
• Leistungsverfügung,
analog
• Räumungsverfügung,
§
940
a
ZPO
Eilbedür]iges
Interesse
(Verfügungs-‐
grund):
• Verwirklichung
Recht
objek@v
konkret
gefährdet
• Wesentliche
Nachteile/Gewalt
drohen
• Ohne
mündliche
Verhandlung
in
dringenden
Fällen,
§
937
ZPO
• Frist
zur
Ladung
des
Gegners
im
Hauptsacheverfahren,
§
942
ZPO
8. Kort
geding
-‐
Allgemein
• Abteilung
kort
geding
besondere
Spezialeinheit
innerhalb
Zivilgericht
• Erlass
vom
Richter
im
Eilverfahren
zum
vorläufigen
Rechtsschutz
(voorzieningenrechter)
• Entscheidungen
hat
vorläufigen
Charakter,
Anfechtung
im
Hauptsacheverfahren
(sog.
bodemprocedure)
möglich
• Richter
im
Hauptsacheverfahren
nicht
an
Entscheidung
im
Eilverfahren
gebunden
(Art.
257
Rv)
• Keine
Verpflichtung,
nach
Abschluss
Eilverfahren
Hauptsacheverfahren
einzuleiten
• Rechtsmi6el:
• Berufung:
innerhalb
4
Wochen
beim
Berufungsgericht
(Anwaltszwang)
• Kassa@onsbeschwerde:
innerhalb
8
Wochen
vor
Oberstem
Gerichtshof
9. Kort
geding
–
Zuständigkeit
• Sachliche
Zuständigkeit:
• Voorzieningenrechter:
keine
Einschränkungen
bzgl.
Zuständigkeit
(zivilrechtliches
Recht
bzw.
schuldrechtliche
Forderung)
• Kantonrechter:
Streitwert
unter
25.000,-‐
€
(Arbeitsverträge,
Tarifverträge,
Mietverträge,
Agenturverträge)
• Örtliche
Zuständigkeit:
gelten
allgemeinen
Regeln;
u.a.
wo
die
Eilentscheidung
ausgeführt
wird,
Wohnsitz
der
beklagten
Partei
10. Kort
geding
–
Ablauf
• Zustellung
Konzeptklage
und
Antrag
auf
mündliche
Verhandlung
an
zuständiges
Gericht
• Festlegung
Datum
Sitzung
mündliche
Verhandlung
(je
nach
Dringlichkeit)
• Mündliche
Verhandlung:
Anhörung
Antragsgegner
meist
mit
sog.
Plädoyer
Parteien
(mit
oder
ohne
anwaltliche
Vertretung)
• Voorzieningenrechter:
Anwaltszwang
Antragsteller
• Kantonrechter:
kein
Anwaltszwang
für
Parteien
• Urteil:
innerhalb
2
Wochen
nach
Verhandlung
• Rechtsmi6el:
innerhalb
von
4
Wochen
11. Unterschiede
einstweiliger
Maßnahmen
Deutschland
–
Niederlande
• Anhörungsrecht
Gegner
• Verteilung
Glaubha]machungslast
Anspruchsinhalte
einstweiliger
Maßnahmen
und
Sicherungsmaßnahmen
Niederlande:
• Unterlassungsanordung
• Besei@gung
der
Störung
(Rückruf
/
Vernichtung)
• Auskun]sanspruch
• Zusätzliche
Maßnahmen:
Ordnungsgeld/Ordnungsha]
bei
Nichtnachkommen
è
Kort
geding
für
Beweissicherung
ungeeignet.
Maßnahmen
ohne
Anhörung:
• Sicherungspfändung
(sog.
conservatoir
beslag)
• Ex-‐parte
Befehl
(sog.
ex
parte
verbod)
12. Exkurs:
Conservatoir
beslag
–
vorläufige
Sicherungspfändung
Niederlande:
• “Bewahrende
Maßnahmen”
(Sicherung
Geldforderung,
Verhinderung
Vermögensverschiebung;
Herausforderung
Sache
etc.)
• Einsei@ges
Antragsverfahren
(Anhörung
nur
ausnahmsweise)
è
Jeder
Gläubiger
kann
mit
Antrag
bei
Gericht
innerhalb
weniger
Stunden
Beschluss
zur
Pfändung
von
Vermögensgegenständen
zur
Sicherung
erhalten.
Deutschland:
vergleichbar
mit
dinglichem
Arrest,
§§
916
ff.
ZPO
• Sicherung
der
Zwangsvollstreckung
eines
Geldanspruchs
o.
Anspruchs
der
in
Geld
übergehen
kann
(zukün]iger
SE-‐
Anspruch)
• Arrestgesuch,
§
920
ZPO
(mündliche
Verhandlung
im
Ermessen
Gerichts)
è
Arrest
nur
möglich,
wenn
spätere
Vollstreckung
eines
Urteils
vereitelt
oder
wesentlich
erschwert
werden
würde
(Arrestgrund).
Kosten:
reguläre
Gerichtsgebühren
+
Anwaltskosten
+
Kosten
Gerichtsvollzieher.
13. Conservatoir
beslag
–
allgemein
• Blockierende
Wirkung:
Gläubiger
will
sicherstellen,
dass
Schuldner
sich
nicht
Vollstreckung
entzieht
• Antrag
möglich,
bevor
Gläubiger
gerichtlichen
Titel
erstri6en
hat
Mehrere
Sorten
conservatoir
beslag:
• Auf
bewegliche
Sachen
• Pfändung
bei
Dri6en
• Pfändung
beim
Gläubiger
selber
• Auf
unbewegliche
Sachen
(Immobilien)
• Gegen
Personen,
ohne
Wohnort
in
Niederlanden
(vreemdelingenbeslag)
• Vorzugsweise
im
Bereich
des
geis@gen
Eigentums:
• Arrestverfahren
auf
Herausgabe
und
Übertragung
(beslag
tot
afgi>e
van
zaken
en
levering
van
goederen,
Art.
700
ff
i.V.m.
Art.
730
ff.
Rv)
• Bewijsbeslag
14. Conservatoir
beslag
–
Ablauf
• Vorherige
Erlaubnis
(sog.
verlof)
vom
voorzieningenrechter
notwendig
• Antrag
mi6els
Antragsschri]
(sog.
verzoekschri>;
beslagrekest)
– Forderung
summarisch
annehmlich
machen
(Grund
behaupteter
Anspruch;
Einrede
Schuldner;
vorliegende
Beweismi6el)
– Ggf.
Behauptung
Befürchtung
der
„Unterschlagung“
(sog.
vrees
voor
verduistering,
Art.
711,
725
Rv)
• Sog.
grijs
maken
des
Antragsgegners
möglich
• Beschluss
nach
summarischer
Prüfung
(Termin
Hauptsache
wird
festgelegt)
• Sta6gabe
Antrag:
förmliche
Zustellung
dinglicher
Arrest
Gerichtsvollzieher;
Durchführung
Pfändung
zur
Sicherheit
(ggf.
Abgabe
beweglicher
Sachen
an
Verwahrer)
• i.d.R.
innerhalb
14
Tagen
Pflicht
zum
anhängig
machen
Forderung
(eis
in
de
hoofdzaak)
• Auaebung
dinglicher
Arrest
durch
Schuldner
mi6els
gerichtlichen
Eilverfahrens
(opheffings
kort
geding)
• Zwangspfändung
(sog.
executoriaal
beslag,
Art.
430
I
Rv)
durch
Gerichtsvollzieher
möglich,
sobald
Gläubiger
@tulierte
Forderung
erstri6en
hat
bzw.
im
Besitz
vollstreckbaren
Titels
ist
15. Arrestverfahren
auf
Herausgabe
und
Übertragung
-‐
Beslag
tot
afgi:e
van
zaken
en
levering
van
goederen
(Art.
700
ff
i.V.m.
Art.
730
ff.
Rv)
• Zuständigkeit:
• Voorzieningenrechter
Gericht,
in
dessen
Bezirk
sich
betroffene
Sachen
o.
Güter
befinden
bzw.
Wohnort
Schuldner
• Den
Haag:
exklusive
Zuständigkeit
im
Bereich
geis@ges
Eigentum
(Patente,
Gemeinscha]smarken
etc.)
• Objekte:
• Bewegliche
Sachen
o.
Güter
wo
Recht
auf
Herausgabe
besteht
bzw.
wo
Titel
auf
Vernichtung
oder
Auflösung
erstri6en
werden
kann
• Herausgabe
zur
Vernichtung
oder
Besei@gung:
vorläufige
Maßregel
i.S.v.
50
I
TRIPs
im
Bereich
gewerblicher
Rechtsschutz
(aufgrund
Art.
2.22
Benelux-‐Übereinkommen
über
geis@ges
Eigentum
(BVIE),
28
Auteurswet,
Art.
5c
Datenbankwet,
Art.
70
VII
Rijksoctrooiwet)
16. Bewijsbeslag
zur
Sicherung
von
Beweisstücken
Zwei
Sorten
bewijsbeslag:
• In
Fällen
gewerblicher
Rechtsschutz
(Art.
1019
b
I
i.V.m.
Art.
1019c
I
Rv)
• In
anderen
Fällen
(Art.
730
i.V.m.
Art.
843
a
Rv)
• Sichergestelltes
Beweismaterial
kann
erst
nach
Ende
Gerichtsverfahren
eingesehen
werden
• Verfahrensablauf
wenig
gesetzlich
geregelt
• Sicherung
Beweisstücke
durch
Gerichtsvollzieher
und
IT-‐Spezialist
17.
Exkurs:
Ex-‐parte
Befehl
im
Bereich
gewerblicher
Rechtsschutz
• Auf
Antrag
vom
Inhaber
Recht
im
Bereich
gewerblicher
Rechtsschutz
bei
festgestellter
(drohender)
Verletzung
• Wenn
Hauptsacheverfahren
oder
kort
geding
zu
lange
dauern
• Antragsteller
ist
verpflichtet
alle
für
den
Beschluss
wich@gen
Tatsachen
vollständig
und
wahrheitsgemäß
anzuführen
• Beschluss
ohne
Informa@on
oder
Anhörung
des
Antragsgegners
• Richterliche
Zuweisung
bei
Vorliegen
Verletzung
und
Eilbedür]igkeit
(unwiderruflicher
Schaden
für
Rechtsinhaber)
• Ex-‐parte
Befehl
mit
sofor@gem
Verbot
(z.
B.
Verbot
Herstellung
und
Vertrieb
unter
Androhung
Ordnungsgeld)
• Auaebung
des
Verbotes:
• Mi6els
kort
geding
durch
Antragsgegner
• Datum
hierfür
im
Ex-‐parte
Befehl
vom
Richter
angegeben
• Antragsgegner
muss
Antragsteller
auf
das
vorbes@mmte
Datum
vorladen
18. Kosten
kort
geding
• Antragsteller
muss
Gerichtsgebühren
zahlen
• Gerichtsgebühren
variieren
je
nach
Verfahren
• Bei
Erscheinen
vor
Gericht
hat
Antragsgegner
ebenfalls
Gerichtsgebühren
zu
zahlen
• Kostentragung
abhängig
vom
Richter:
• Unterliegender
muss
meist
Gerichtskosten
der
anderen
Partei
vergüten
• Parteien
können
auch
zur
Teilung
Gerichtskosten
verurteilt
werden
20. Grenzüberschreitende
Rechtsdurchsetzung
einstweiliger
Maßnahmen
• Harmonisierungsvorgaben
der
EG-‐Richtlinie
zur
Durchsetzung
der
Rechte
des
geis@gen
Eigentums
(Durchsetzungsrichtlinie,
RL
2004/48/EG)
bzgl.
einstweilige
Maßnahmen
und
Sicherungsmaßnahmen
&
Beweissicherungsmaßnahmen
• Interna@onale
Rechtsmacht
bei
vorläufigen
oder
bewahrenden
Maßnahmen
(Art.
13
Rv,
Art.
31
Verordnung
über
die
gerichtliche
Zuständigkeit
und
die
Anerkennung
und
Vollstreckung
von
Entscheidungen
in
Zivil-‐
und
Handelssachen,
EUGVVO)
• Möglichkeit
von
grenzüberschreitenden
Verfügungen
• Vereinfachtes
summarisches
Verfahren
für
Geldforderungen:
• sog.
incasso
kort
geding
vs.
Europäischer
Zahlungsbefehl
21. Praxisbeispiel:
kort
geding
im
Bereich
geisKges
Eigentum
Bang
&
Olufsen
/
Loewe,
Den
Haag
21.01.2013
• Beispiel
Möglichkeit
von
grenzüberschreitender
Verfügung