2. Pyrotechnische Seenotsignale und ihre Verwendung
Seenotsignale dürfen nur im Seenotfall Fallschirmsignale
verwendet werden, d.h., wenn ange-
Fallschirmsignale werden verwendet, um entfernte Fahrzeuge auf die Notlage aufmerksam
zeigt werden soll, dass Gefahr für Leib
zu machen und grob in die Richtung einzuweisen.
und Leben der Besatzung und daher die
Notwendigkeit zur Hilfe besteht. Signale, die mit Fallschirm ausgerüstet sind, haben auf Grund geringerer Sinkgeschwin-
digkeit (5 m/s) eine längere Brenndauer und dadurch einen höheren Aufmerksamkeitswert.
Es dürfen nur von der Bundesanstalt für
Handfackeln, Rauchsignale und Signalpatronen
Materialprüfung (BAM) zugelassene py-
rotechnische Seenotsignale verwendet Handfackeln, Rauchsignale und Signalpatronen werden verwendet, um die genaue Posi-
werden. tion bei Annäherung kenntlich zu machen.
Rauchsignale sind nur am Tag zu verwenden.
Nach der Zündung ist das Rauchsignal zur Leeseite zu halten bzw. außenbords zu werfen
(Rauchdose). Seenotsignale sollen nur eingesetzt werden, wenn sich Schiffe, Flugzeuge
oder die Küste im Sichtbereich des Signals befinden. Es ist zweckmäßig, zwei Signale
hintereinander, im Abstand von einer Minute, zu setzen.
3. Seenotsignale nach dem Sprengstoffgesetz
Fallschirmsignalrakete, rot Handfackel, rot Rauchfackel, orange
(Art. Nr. 9123800) (Art. Nr. 9162800) (Art. Nr. 9132600)
Unterklasse: T2** Unterklasse: T1* Unterklasse: T1*
Kennzeichen: BAM PT2 Kennzeichen: BAM PT1 Kennzeichen: BAM PT1
Steighöhe: 300 m Leuchtdauer: 60 Sek. Brenndauer: 60 Sek.
Leuchtdauer: 30 Sek. Lichtstärke: 15.000 cd Ausstoß dichter Orange-Rauch
Lichtstärke: 20.000 cd Sichtweite Tag: 2,5 sm Sichtweite: 2,7 sm
Sichtweite Tag: 4 sm Sichtweite Nacht: 12,5 sm
Sichtweite Nacht: 20 sm Verzögerung: 2 Sek.
Seenotsignale nach dem Waffengesetz
Fallschirmsignalpatrone, Kal. 4 Signalpatrone, Kal. 4
rot (Art. Nr. 9122600) rot (Art. Nr. 9122000) Lichtstärke grün: 10.000 cd
weiß (Art. Nr. 9122700) weiß (Art. Nr. 9122100) Knallstärke (gemessen in 3 m Entfernung): 170 db
Unterklasse: PM II*** grün (Art. Nr. 9122200) Sichtweite Tag: 4 sm
Steighöhe: 300 m gelb (Art. Nr. 9122300) Sichtweite Nacht: 20 sm
Leuchtdauer: 30 Sek. Knallpatrone (Art. Nr. 9122500) Für alle Signalpatronen gelten folgende fühlbaren
Lichtstärke rot: 15.000 cd Unterklasse: PM II*** Erkennungszeichen am Patronenboden:
Lichtstärke weiß: 30.000 cd Steighöhe: 120 m Rot: Volle Rändelung
Sichtweite Tag: 4 sm Leuchtdauer: 8 Sek. Weiß und Gelb: Halbe Rändelung
Sichtweite Nacht: 20 sm Lichtstärke: 40.000 cd Grün und Knall: Keine Rändelung
*T1 Seenotsignale der Unterklasse T1 dürfen von jedem, der das 18. Lebens- **T2 Seenotsignale der Unterklasse T2 sind erlaubnispflichtig und dürfen mit ei- ***PM II Pyrotechnische Munition kann mit einer Waffenbesitzkarte, mit
jahr vollendet hat, erlaubnisfrei erworben, aufbewahrt und zweckgerecht nem im Bootsführerschein eingedruckten Befreiungsvermerk erworben wer- Munitionserwerbsberechtigung oder Munitionserwerbsschein
verwendet werden den. Der Vermerk erfolgt nach bestandener Prüfung über Seenotsignalmittel. erworben werden.
4. Gebrauchsanweisungen
!
Nicht erst im Notfall Fallschirmsignalrakete, rot Handfackel, rot
Die Gebrauchsanweisungen bitte 1 1 CLICK
sofort nach dem Erwerb der See-
notsignale sorgfältig durchlesen.
Kappe abschrauben Fackel bis zum Einrasten aus dem
Für alle Seenotsignale gilt: Griffstück ziehen
2
1. Auf freies Schussfeld und ausreichen- 2
den Abstand zu brennbaren Objekten
achten.
2. Aufsteigende Signale mit gestrecktem
Arm senkrecht über dem Kopf in Reißzünder wird frei Kappe abschrauben
Schussrichtung abfeuern. 3
3
3. Niemals auf Menschen, Tiere und
Objekte richten und nicht mit Kör-
perteilen vor die Mündung kommen.
4. Nicht an Versagern hantieren, son- Zündschnur ruckartig ziehen
dern diese über Bord werfen.
4
Rakete senkrecht über den Kopf
halten und gut festhalten. Reiß-
schnur kräftig und ruckartig nach Beim Abbrand Fackel am Griffstück
unten ziehen nach Lee halten
5. Gebrauchsanweisungen
Rauchfackel, orange Patronen/Signalpistole
1 1 5
Kappe abschrauben Bei abwärtsgerichteter Mündung Schlaghebel spannen
Pistole öffnen
2 6
2
Reißzünder abziehen Abzugshebel betätigen
Patrone einführen
Bei Versager Pistole in Schussrich-
3 3 tung über Kopf erneut spannen und
nochmals abschießen. Bei erneu-
tem Versager die Pistole mit nach
oben gerichtetem Lauf außenbords
öffnen und den Versager hinaus-
gleiten lassen.
Fackel nach Lee halten Pistole schließen
4
Pistole über Augenhöhe heben
6. Weitere Hinweise
Signalpistolenerwerb Nachweis eines Bedürfnisses erfolgt durch Vorlage
von Unterlagen, aus denen der Besitz eines see-
Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Phy- gängigen Wasserfahrzeuges (Kauf- oder Charter-
sikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) - z. B. vertrag, Versicherungspolice, Standerschein,
Signalstifte – können frei erworben werden. internationales Sportbootzertifikat usw.) oder die
Verwendung für Lehr- und Prüfungszwecke her-
Für Signalwaffen mit einem Patronenlager von vorgeht.
12 mm und mehr ist die Erlaubnis (Waffenbesitz-
karte) der zuständigen Ordnungsbehörde erforder- Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb einer
lich. erlaubnispflichtigen Signalpistole ist dieser der
zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und in
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb die Waffenbesitzkarte eintragen zu lassen.
einer Signalpistole, zu ihrer bestimmungsgemäßen
Verwendung in einer Notlage, zur Aufbewahrung
an Bord oder in der Wohnung und zum Transport
einer nicht schussbereiten und nicht-
zugriffsbereiten Pistole von einem Ort an einen
anderen. Nur ein Waffenschein berechtigt zum
Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit. Art. Nr. 9121900
Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitz- Nachweis der Sachkunde erfolgt durch Eindruck
karte: eines entsprechenden Vermerks im Bootsführer-
• Vollendung des 18. Lebensjahres schein nach bestandener Prüfung über Seenot-
• Zuverlässigkeit, Sachkunde, signalmittel.
körperliche Eignung
• Vorliegen eines Bedürfnisses
7. Weitere Hinweise
Zu Ihrer Sicherheit Aufbewahrung und Lagerung Transport und Verlust
• Überlassen Sie pyrotechnische Gegenstände Seenotsignale dürfen nicht in öffentlichen Ver-
niemals Kindern oder Personen, die mit den kehrsmitteln befördert werden.
von diesen Gegenständen ausgehenden Beim Führen einer Signalpistole (Transport ungela-
Gefahren nicht vertraut sind. den) sind der Personalausweis, Pass oder Dienst-
• Seenotsignale dürfen nur im Seenotfall verwen- ausweis und die Waffenbesitzkarte mitzuführen.
det werden und nicht etwa als Feuerwerk, in Der Verlust von Seenotsignalen oder Signalpis-
Stadien oder bei Großveranstaltungen zu Show- tolen ist der zuständigen Ordnungsbehörde un-
zwecken. verzüglich zu melden.
• Pyrotechnische Gegenstände können nach Art
und Einsatzzweck extreme Hitze entwickeln, Verbrauchsdauer
Projektile ausstoßen oder explodieren.
Die Verbrauchsdauer von Seenotsignalen beträgt
Verwenden Sie diese nur im Freien und nicht in
bei sachgemäßer Lagerung, soweit nichts anderes
Innenräumen.
vermerkt, 3 Jahre.
• Studieren und befolgen Sie vor Gebrauch der
Damit die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist, sind
Seenotsignale die produktspezifischen Bedie-
das Herstellungsdatum und die Verbrauchsdauer
nungsanleitungen und achten Sie darauf, dass Seenotsignale sind während der Fahrt kühl, trocken zu beachten und auf Korrosion und Beschädigun-
die Produkte mit der BAM-Zulassung (Bundes- und leicht zugänglich in unverschlossenen Behäl- gen zu achten.
anstalt für Materialforschung und -prüfung) tern aufzubewahren. Sie sind im Hafen und an
versehen sind. Land gleichfalls kühl und trocken sowie dem Zu- Feuchtigkeit, Korrosion, hohe Lagertemperaturen
griff Unbefugter und Kinder entzogen, aufzube- und mechanische Beschädigung verkürzen die
• Versuchen Sie nicht, mit pyrotechnischen Ge-
wahren. Verbrauchsdauer von Seenotsignalen und machen
genständen zu hantieren, diese zu verändern
sie evtl. gefährlich. Überlagerte Seenotsignale sind
oder umzubauen. Signalpistolen sind an Bord so aufzubewahren, dem Handel zurückzugeben oder Delaborierbe-
• Bei unsachgemäßer Verwendung besteht die dass Dritte sie nicht unbefugt an sich nehmen trieben zuzuführen. Sie dürfen nicht als Feuer-
Gefahr lebensgefährlicher Verletzungen mit können. werkskörper verwendet werden.
möglicherweise bleibenden Schäden oder sogar
Todesfolge.
8. Comet GmbH
Pyrotechnik · Apparatebau
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