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Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für
            Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner




Private Krankenversicherung
Die Voraussetzungen für einen Wechsel für Künstler, Journalisten,
Beamte und Rentner




Die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private
Krankenversicherung für Künstler und Journalisten


Künstler, Journalisten und andere Publizisten sind ebenso wie Selbstständige
und Freiberufler in ihrer Entscheidung frei.
                                Allerdings gilt hier: Sofern der Künstler, Journalist
                                oder Publizist bereits über die Künstlersozialkasse
                                gesetzlich krankenversichert ist, besteht nur noch
                                die Möglichkeit in die PKV zu wechseln wenn die
                                Versicherungspflicht- grenze (ebenso wie bei
                                Arbeitnehmern) überschritten wird.
                                Auch hier gilt der allgemein gehaltene Wert von
                                50.850 Euro brutto jährlich.
                              Wenn der Künstler, Journalist oder Publizist noch
nicht in der Künstlersozialkasse geführt wird, kann auch dieser jederzeit in die
private Krankenversicherung wechseln.
Weiterhin gelten auch hier die allgemeinen Regeln, welche den
Gesundheitszustand oder aber die Vorerkrankungen betreffen. Die
ausgeübte Tätigkeit sollte sich an dieser Stelle erübrigt haben.



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Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für
             Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner




So könnte Ihre Checkliste als Künstler, Journalist oder Publizist aussehen,
wenn Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private
Krankenversicherung wechseln möchten:


       Sind Sie bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet?
       Sofern Sie bereits bei der KSK registriert sind, erreichen Sie mit Ihrem
    Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze und sind Sie somit
    berechtigt in die private Krankenversicherung zu wechseln?
       Sofern Sie bei der KSK registriert sind und die Versicherungspflichtgrenze
    überschreiten, überschreiten Sie die Versicherungspflichtgrenze bereits seit
    drei Jahren in Folge?
      Sofern Sie bei der KSK registriert sind und die Versicherungspflichtgrenze
    bereits seit drei Jahren in Folge überschreiten, können Sie davon ausgehen,
    dass Sie die Versicherungspflichtgrenze auch weiterhin überschreiten
    werden?
        Sind Sie sich sicher, dass Sie für die gesamte Dauer Ihrer Tätigkeit privat
    versichert sein möchten, oder können Sie damit rechnen, früher oder später
    in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln zu wollen?
        Entspricht Ihr aktueller Gesundheitszustand den Kriterien einer privaten
    Krankenversicherung, oder ist mit einem Risikoaufschlag, mit einem
    Leistungsausschluss oder gar mit einer Ablehnung zu rechnen?
Wenn Sie die oben vorgeschlagenen Fragen beantwortet haben, sollten Sie
selbstständig dazu in der Lage sein, zu entscheiden, ob ein Wechsel in die
private Krankenversicherung wirklich angebracht ist.




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Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für
            Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner




Können Rentner in die private Krankenversicherung wechseln?
Welche Voraussetzungen gelten für diese Personengruppe?




                            Für Rentner wird es generell sehr schwer in die private
                            Krankenversicherung zu wechseln, da durch das
                            zunehmende Alter und die normalerweise nicht
                            vorhandene Alterungsrückstellung sehr hohe Beiträge
                            fällig werden würden, welche die Beiträge zur
                            gesetzlichen Krankenversicherung weit übersteigen.
                            Lediglich der Standardtarif oder aber der Basistarif
                            wären finanziell mit den Tarifen der GKV zu
                            vergleichen, allerdings auch in Anbetracht der
                            Leistungen, weshalb ein Wechsel kaum sinnvoll wäre.
                        Ist ein Rentner jedoch bereits seit mehreren Jahren
                        privat versichert, so muss dieser auch weiterhin in der
PKV versichert bleiben. Hier konnte allerdings bereits eine ordentliche
Alterungsrückstellung zur Beitragsstabilität im höheren Alter aufgebaut
werden.
Notfalls besteht für den Rentner auch an dieser Stelle die Möglichkeit, in den
Basistarif oder in den Standardtarif zu wechseln. Dies ist jedoch nur insofern
ratsam, wie sich Beiträge einsparen lassen können.




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Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für
            Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner




Wie ist das eigentlich mit Beamten? Brauchen die eigentlich eine
Krankenvollversicherung oder gelten hier andere Bedingungen?



Interessant sind auch die Zulassungsvoraussetzungen für Beamte.
Grundsätzlich gilt nämlich, dass Anträge auf eine private Krankenversicherung
von Beamten nicht abgelehnt werden dürfen und nur in sehr schweren Fällen
ein Risikoaufschlag berechnet werden kann.
Dies liegt jedoch nicht an einer Bevorzugung der Beamten, sondern an der
Tatsache, dass diese in der Regel keine Krankenvollversicherung, sondern nur
einen zusätzlichen Schutz benötigen. Beamte erhalten nämlich eine Beihilfe
von Ihrem Dienstherren.
Diese Beihilfe wird immer dann gezahlt, wenn Krankheitskosten ab 200 Euro
entstehen. Hierbei werden jedoch nicht alle Kosten übernommen, sondern
oftmals nur um die 50 %.
Die restlichen Kosten, welche durch die Beihilfe des Dienstherrn nicht
abgedeckt werden, können somit durch eine Zusatzversicherung der private
Krankenversicherung abgesichert werden.




Einen Vergleich erhalten Sie unter: http://finanzen-und-versicherung.com/pkv




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  • 2. Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner Private Krankenversicherung Die Voraussetzungen für einen Wechsel für Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner Die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung für Künstler und Journalisten Künstler, Journalisten und andere Publizisten sind ebenso wie Selbstständige und Freiberufler in ihrer Entscheidung frei. Allerdings gilt hier: Sofern der Künstler, Journalist oder Publizist bereits über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert ist, besteht nur noch die Möglichkeit in die PKV zu wechseln wenn die Versicherungspflicht- grenze (ebenso wie bei Arbeitnehmern) überschritten wird. Auch hier gilt der allgemein gehaltene Wert von 50.850 Euro brutto jährlich. Wenn der Künstler, Journalist oder Publizist noch nicht in der Künstlersozialkasse geführt wird, kann auch dieser jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Weiterhin gelten auch hier die allgemeinen Regeln, welche den Gesundheitszustand oder aber die Vorerkrankungen betreffen. Die ausgeübte Tätigkeit sollte sich an dieser Stelle erübrigt haben. © http://Finanzen-und-Versicherung.com/ Seite 2
  • 3. Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner So könnte Ihre Checkliste als Künstler, Journalist oder Publizist aussehen, wenn Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchten:  Sind Sie bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet?  Sofern Sie bereits bei der KSK registriert sind, erreichen Sie mit Ihrem Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze und sind Sie somit berechtigt in die private Krankenversicherung zu wechseln?  Sofern Sie bei der KSK registriert sind und die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, überschreiten Sie die Versicherungspflichtgrenze bereits seit drei Jahren in Folge?  Sofern Sie bei der KSK registriert sind und die Versicherungspflichtgrenze bereits seit drei Jahren in Folge überschreiten, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Versicherungspflichtgrenze auch weiterhin überschreiten werden?  Sind Sie sich sicher, dass Sie für die gesamte Dauer Ihrer Tätigkeit privat versichert sein möchten, oder können Sie damit rechnen, früher oder später in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln zu wollen?  Entspricht Ihr aktueller Gesundheitszustand den Kriterien einer privaten Krankenversicherung, oder ist mit einem Risikoaufschlag, mit einem Leistungsausschluss oder gar mit einer Ablehnung zu rechnen? Wenn Sie die oben vorgeschlagenen Fragen beantwortet haben, sollten Sie selbstständig dazu in der Lage sein, zu entscheiden, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung wirklich angebracht ist. © http://Finanzen-und-Versicherung.com/ Seite 3
  • 4. Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner Können Rentner in die private Krankenversicherung wechseln? Welche Voraussetzungen gelten für diese Personengruppe? Für Rentner wird es generell sehr schwer in die private Krankenversicherung zu wechseln, da durch das zunehmende Alter und die normalerweise nicht vorhandene Alterungsrückstellung sehr hohe Beiträge fällig werden würden, welche die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weit übersteigen. Lediglich der Standardtarif oder aber der Basistarif wären finanziell mit den Tarifen der GKV zu vergleichen, allerdings auch in Anbetracht der Leistungen, weshalb ein Wechsel kaum sinnvoll wäre. Ist ein Rentner jedoch bereits seit mehreren Jahren privat versichert, so muss dieser auch weiterhin in der PKV versichert bleiben. Hier konnte allerdings bereits eine ordentliche Alterungsrückstellung zur Beitragsstabilität im höheren Alter aufgebaut werden. Notfalls besteht für den Rentner auch an dieser Stelle die Möglichkeit, in den Basistarif oder in den Standardtarif zu wechseln. Dies ist jedoch nur insofern ratsam, wie sich Beiträge einsparen lassen können. © http://Finanzen-und-Versicherung.com/ Seite 4
  • 5. Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner Wie ist das eigentlich mit Beamten? Brauchen die eigentlich eine Krankenvollversicherung oder gelten hier andere Bedingungen? Interessant sind auch die Zulassungsvoraussetzungen für Beamte. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Anträge auf eine private Krankenversicherung von Beamten nicht abgelehnt werden dürfen und nur in sehr schweren Fällen ein Risikoaufschlag berechnet werden kann. Dies liegt jedoch nicht an einer Bevorzugung der Beamten, sondern an der Tatsache, dass diese in der Regel keine Krankenvollversicherung, sondern nur einen zusätzlichen Schutz benötigen. Beamte erhalten nämlich eine Beihilfe von Ihrem Dienstherren. Diese Beihilfe wird immer dann gezahlt, wenn Krankheitskosten ab 200 Euro entstehen. Hierbei werden jedoch nicht alle Kosten übernommen, sondern oftmals nur um die 50 %. Die restlichen Kosten, welche durch die Beihilfe des Dienstherrn nicht abgedeckt werden, können somit durch eine Zusatzversicherung der private Krankenversicherung abgesichert werden. Einen Vergleich erhalten Sie unter: http://finanzen-und-versicherung.com/pkv © http://Finanzen-und-Versicherung.com/ Seite 5